Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 07.11.2006 - 2 Ss 24/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Straßenverkehrsordnungswidrigkeit: Überschreiten der "mäßigen Geschwindigkeit" durch Kraftfahrzeuge in Fahrradstraßen
- IWW
- ra.de
- RA Kotz
Geschwindigkeitsüberschreitung auf Radweg - darf man hier mit Pkw nur 30 km/h fahren?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 41 Abs. 2 Nr. 5
Begriff der mäßigen Geschwindigkeit in einer Fahrradstraße - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Erlaubte Geschwindigkeit in einer Fahrradstraße
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in Fahrradstraße
- verkehrslexikon.de (Auszüge und Pressemitteilung)
Fahrradstraße
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Geschwindigkeitsüberschreitung - Erlaubte Geschwindigkeit in einer Fahrradstraße
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Tempo 30 auf Fahrradstraßen
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Auf Fahrradstraßen gilt Tempo 30
- Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)
Höchstgeschwindigkeit in einer Fahrradstraße
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Geschwindigkeit in Fahrradstraße
- justiz-bw.de (Pressemitteilung)
Fahrradstraßen dürfen höchstens mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h befahren werden
- juraforum.de (Kurzinformation)
Höchstgeschwindigkeit für Pkws auf Fahrradstraßen beträgt 30 km/h
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Fahrradstraßen dürfen höchstens mit 30 km/h befahren werden - OLG hebt in Grundsatzentscheidung Freispruch der Vorinstanz auf
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Auslegung des Begriffs der mäßigen Geschwindigkeit i.S.d. § 41 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 Straßenverkehrsordnung (StVO) bei Befahren einer Fahrradstraße mit einem Kraftfahrzeug
Besprechungen u.ä.
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Geschwindigkeitsüberschreitung - Erlaubte Geschwindigkeit in einer Fahrradstraße
Papierfundstellen
- NJW 2007, 1299 (Ls.)
- NStZ-RR 2007, 60
- NZV 2007, 47
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (9)
- BGH, 15.03.1996 - 3 StR 506/95
Unzureichend bestimmter Geltungsbereich einer Baumschutzsatzung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.11.2006 - 2 Ss 24/05
Rn. 8 2. Die Verhängung eines Bußgeldes wegen Nichteinhalten der mäßigen Geschwindigkeit verstößt auch nicht gegen das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG, das nach § 3 OWiG auch in Bußgeldsachen gilt (vgl. BVerfGE 71, 108; BGHSt 42, 79).Vielmehr ist es im Hinblick auf die Allgemeinheit und Abstraktheit von Straf- und Ordnungswidrigkeitsnormen, mit denen der Normgeber der "Vielgestaltigkeit des Lebens" Rechnung tragen muss, unvermeidlich, dass in Grenzfällen zweifelhaft sein kann, ob ein Verhalten unter einen gesetzlichen Tatbestand fällt oder nicht (BVerfGE 71, 108; BGHSt 42, 79; KK-Rogall, OWiG, § 3 Rn 31).
Verfassungsrechtliche Bedenken scheiden daher dann aus, wenn sich mit Hilfe der üblichen Auslegungsmethoden, insbesondere auch unter Berücksichtigung des Normzusammenhangs, eine zuverlässige Grundlage für die Auslegung und Anwendung der gesetzlichen Bestimmung gewinnen lässt (BGHSt 42, 79) und die Vorschriften in ihrem Sinngehalt vom Normadressaten noch erfasst werden können (KK-Rogall, OWiG, § 3 Rn 33).
- BVerfG, 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82
Anti-Atomkraftplakette
Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.11.2006 - 2 Ss 24/05
Rn. 8 2. Die Verhängung eines Bußgeldes wegen Nichteinhalten der mäßigen Geschwindigkeit verstößt auch nicht gegen das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG, das nach § 3 OWiG auch in Bußgeldsachen gilt (vgl. BVerfGE 71, 108; BGHSt 42, 79).Vielmehr ist es im Hinblick auf die Allgemeinheit und Abstraktheit von Straf- und Ordnungswidrigkeitsnormen, mit denen der Normgeber der "Vielgestaltigkeit des Lebens" Rechnung tragen muss, unvermeidlich, dass in Grenzfällen zweifelhaft sein kann, ob ein Verhalten unter einen gesetzlichen Tatbestand fällt oder nicht (BVerfGE 71, 108; BGHSt 42, 79; KK-Rogall, OWiG, § 3 Rn 31).
- OLG Hamm, 20.08.1999 - 9 U 9/99
Haftungsverteilung bei Kollision eines Radfahrers mit der durch den Fahrgast …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.11.2006 - 2 Ss 24/05
In § 5 Abs. 8 StVO soll es dagegen auf die konkreten Verkehrsverhältnisse und die sich daraus ergebende Beherrschbarkeit der beim Überholen entstehenden Gefahren ankommen (OLG Hamm NZV 2000, 126).
- OLG Köln, 22.01.1985 - Ss 782/84
Schrittgeschwindigkeit; Verkehrsberuhigter Bereich
Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.11.2006 - 2 Ss 24/05
Der in der Straßenverkehrsordnung mehrfach benutzte Begriff der jeweils im konkreten Regelungszusammenhang auszulegenden mäßigen Geschwindigkeit lässt sich auch im Bereich der Fahrradstraßen aus dem dort vorherrschenden Verkehr im Wege der Auslegung für jeden Verkehrsteilnehmer vorausschauend ohne weiteres erschließen (vgl. OLG Köln VRS 68, 382 zum Begriff der Schrittgeschwindigkeit). - OLG Karlsruhe, 14.04.2004 - 1 Ss 150/03
Strafverfahren: Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit des Verfahrens; …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.11.2006 - 2 Ss 24/05
Auch noch nicht sichtbare Fahrradfahrer können jederzeit - etwa aus einer Seitenstraße oder aus einer Ausfahrt - in diese einfahren (vgl. OLG Karlsruhe NZV 2004, 421 zur "Spielstraße"), wobei sie - auch wenn sie bei Einfahrt in die Fahrradstraße die Vorfahrtsregeln beachten müssen - regelmäßig darauf vertrauen werden, dass in der Fahrradstraße eine "mäßige" Geschwindigkeit herrscht. - BVerfG, 25.07.1968 - 2 BvR 270/67
Verfassungsmäßigkeit des § 1 StVO
Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.11.2006 - 2 Ss 24/05
Insbesondere in Bußgeldsachen dürfen die Anforderungen an das Bestimmtheitsgebot wegen der weniger einschneidenden Folgen eines Verstoßes nicht überspannt werden (BVerfG DAR 1968, 329; BGHSt 27, 321;… Göhler, OWiG, zu § 3 Rn. 5). - BayObLG, 15.02.1985 - 1 ObOWi 421/84
Bahnübergang; Geschwindigkeit; Einhaltung; Nähern; Kraftfahrer
Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.11.2006 - 2 Ss 24/05
Während nämlich der Begriff der "mäßigen Geschwindigkeit" in § 8 Abs. 2 und § 26 Abs. 1 S. 2 StVO abstrakt, d.h. ohne Ansehen der Straßenverhältnisse und der konkreten Verkehrssituation allein im Hinblick auf die Bremsmöglichkeit gedeutet wird (Hentschel zu § 5 StVO Rn 56; zu § 26 StVO Rn 16 m. w .Nachw; OLG Düsseldorf NZV 1988, 111), wird bei § 19 Abs. 1 S. 2 StVO auf die straßenbaulich bedingten Sichtverhältnisse und etwaige Warnsignale abgestellt (Hentschel zu § 19 StVO Rn 15; BayObLG NJW 1985, 1568; OLG Stuttgart VRS 80, 410). - OLG Düsseldorf, 07.04.1988 - 5 Ss OWi 118/88
Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.11.2006 - 2 Ss 24/05
Während nämlich der Begriff der "mäßigen Geschwindigkeit" in § 8 Abs. 2 und § 26 Abs. 1 S. 2 StVO abstrakt, d.h. ohne Ansehen der Straßenverhältnisse und der konkreten Verkehrssituation allein im Hinblick auf die Bremsmöglichkeit gedeutet wird (Hentschel zu § 5 StVO Rn 56; zu § 26 StVO Rn 16 m. w .Nachw; OLG Düsseldorf NZV 1988, 111), wird bei § 19 Abs. 1 S. 2 StVO auf die straßenbaulich bedingten Sichtverhältnisse und etwaige Warnsignale abgestellt (Hentschel zu § 19 StVO Rn 15; BayObLG NJW 1985, 1568; OLG Stuttgart VRS 80, 410). - OLG Stuttgart, 29.03.1990 - 13 U 342/88
Haftungsverteilung bei Kollision eines LKW mit einem Schienenfahrzeug an einem …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.11.2006 - 2 Ss 24/05
Während nämlich der Begriff der "mäßigen Geschwindigkeit" in § 8 Abs. 2 und § 26 Abs. 1 S. 2 StVO abstrakt, d.h. ohne Ansehen der Straßenverhältnisse und der konkreten Verkehrssituation allein im Hinblick auf die Bremsmöglichkeit gedeutet wird (Hentschel zu § 5 StVO Rn 56; zu § 26 StVO Rn 16 m. w .Nachw; OLG Düsseldorf NZV 1988, 111), wird bei § 19 Abs. 1 S. 2 StVO auf die straßenbaulich bedingten Sichtverhältnisse und etwaige Warnsignale abgestellt (Hentschel zu § 19 StVO Rn 15; BayObLG NJW 1985, 1568; OLG Stuttgart VRS 80, 410).
- OLG Hamm, 28.05.2019 - 4 RBs 92/19
Powerbank und Ladekabel sind keine elektronischen Geräte im Sinne der …
§ 3 OWiG (Art. 103 Abs. 2 GG) verpflichtet den Gesetzgeber, die Voraussetzungen eines Bußgeldtatbestandes so konkret zu umschreiben, dass Tragweite und Anwendungsbereich sowie Rechtsfolgen eines Verstoßes zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen (BVerfGE 47, 109; 55, 144; 71, 108; NJW 2010, 754;… BGH, a.a.O.; Senat, NStZ-RR 2007, 60;… OLG Stuttgart, a.a.O.;… Gürtler in: Göhler, a.a.O., § 3 Rn. 1;… KK-Rogall, a.a.O., § 3 Rn. 28 m.w.N.). - OLG Hamm, 28.11.2019 - 1 RBs 220/19
Geschwindigkeitsüberschreitung; verkehrsberuhigter Bereich; …
Rn. 15 Dies ist nach Bewertung des Senats unabhängig von den hierzu vertretenen unterschiedlichen Auffassungen grundsätzlich der Fall, so dass keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen, insoweit die nähere Definition der Rechtsprechung zu überlassen (OLG Köln, Beschluss vom 22. Januar 1985 - 1 Ss 782/84 -, juris; ebenso für den Begriff der "mäßigen Geschwindigkeit" OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07. November 2017, 2 Ss 24/05 - juris). - OLG Karlsruhe, 05.10.2018 - 2 Rb 9 Ss 627/18
Laser-Entfernungsmesser als elektronisches Gerät im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO
§ 3 OWiG (Art. 103 Abs. 2 GG) verpflichtet den Gesetzgeber, die Voraussetzungen eines Bußgeldtatbestandes so konkret zu umschreiben, dass Tragweite und Anwendungsbereich sowie Rechtsfolgen eines Verstoßes zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen (BVerfGE 47, 109; 55, 144; 71, 108; NJW 2010, 754;… BGH, a.a.O.; Senat, NStZ-RR 2007, 60;… OLG Stuttgart, a.a.O.;… Gürtler in: Göhler, a.a.O., § 3 Rn. 1;… KK-Rogall, a.a.O., § 3 Rn. 28 m.w.N.). - KG, 12.03.2008 - 2 Ss 264/07
Verwendung des Begriffs "Schrittgeschwindigkeit" im Tatbestand eines Urteils …
Kann unter Berücksichtigung des Regelungszusammenhanges eine zuverlässige Grundlage für die Auslegung der gesetzlichen Bestimmung gefunden und der Sinngehalt einer Vorschrift von dem Normadressat noch erfasst werden, bestehen gegen die Verwendung derartiger Begriffe keine verfassungsmäßigen Bedenken [vgl. OLG Karlsruhe VRS 111, 447, 449 ]. - VG Augsburg, 07.08.2020 - Au 4 K 20.335
Gefährdung der Verkehrssicherheit durch Werbeanlage
Schon daraus folgt, dass sich der Kraftfahrzeugverkehr in den vorherrschenden Fahrradverkehr einpassen muss (vgl. OLG Karlsruhe, B.v. 7.11.2006 - 2 Ss 24/05 - juris Rn. 5).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 09.05.2005 - III-2 Ss 24/05 - 16/05 III |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Judicialis
StGB § 13; ; StGB § 27 Abs. 2; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 50; ; StGB § 250 Abs. 1; ; StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 b; ; StGB § 250 Abs. 3; ; StGB § 253; ; StGB § 255
- rechtsportal.de
- Wolters Kluwer
Aufhebung eines Schuldspruchs wegen Beihilfe zur schweren räuberischen Erpressung auf Grund fehlerhafter tatrichterlicher Feststellungen; Voraussetzungen einer Beihilfe zur schweren räuberischen Erpressung; Annahme der Beihilfe durch positives Tun bei bloßer Anwesenheit ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anforderungen an die Annahme von Beihilfe im Sinne eines aktiven Tuns; Begleitung des Haupttäters im Wissen um dessen Vorhaben zur Tatausführung durch den Gehilfen
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Psychische Beihilfe durch Anwesenheit am Tatort?
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2005, 336
- StV 2006, 695
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (11)
- BGH, 17.05.1982 - 2 StR 201/82
Anforderungen an das Vorliegen einer psychischen Beihilfe zur unerlaubten Einfuhr …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2005 - 2 Ss 24/05
Jedoch ist auch in diesem Fall - wie bei jeder strafrechtlichen Verantwortlichkeit für positives Tun - ein durch Handeln erbrachter Tatbeitrag des Gehilfen unabdingbare Voraussetzung (…BGHR, StGB § 27 Abs. 1.Vorsatz 2; BGH - 2. Strafsenat - StV 1982, 516;… LK-Roxin, StGB, 11. Auflage § 27 Rn. 15; a.A. BGH - 3. Strafsenat - StV 1982, 518 mit ablehnenden Anmerkungen von Rudolphi); dieser kann im Einzelfall schon darin bestehen, dass der Gehilfe den Haupttäter im Wissen um dessen Vorhaben zur Tatausführung begleitet, etwa mitfährt oder mitgeht, seine Anwesenheit gleichsam "einbringt", um den Hauttäter in seinem Tatentschluss zu bestärken und ihm das Gefühl erhöhter Sicherheit zu geben (BGH NStZ 1995, 490).Eine solche kann nach den bisherigen Feststellungen insbesondere nicht aus vorangegangenem Tun begründet werden (vgl. hierzu BGH StV 1982, 516).
- BGH, 22.07.1998 - 2 StR 40/98
Beihilfe zum erpresserischen Menschenraub
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2005 - 2 Ss 24/05
Grundsätzlich reicht bloße Anwesenheit am Tatort in Kenntnis einer Straftat selbst bei deren Billigung nicht aus, die Annahme von Beihilfe im Sinne eines aktiven Tuns zu begründen (vgl. nur BGH in NStZ 2002, 139 und NStZ 1998, 622).Es ist fernliegend, dass sich der zur Tat bereits entschlossene G. durch das Verhalten der Angeklagten in irgendeiner Weise hätte beeinflussen lassen, zumal dieser bereits zuvor gemeinsam mit R. entsprechende Raubüberfälle begangen hatte (vgl. hierzu BGH NStZ 1998, 622).
- BGH, 04.09.1987 - 2 StR 399/87
Beihilfe zur schweren räuberischen Erpressung - Vorliegen einer Beihilfehandlung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2005 - 2 Ss 24/05
Zwar kann Beihilfe auch noch nach Vollendung der Haupttat geleistet werden (BGHR, StGB § 27 Abs. 1, Hilfeleisten 1), jedoch scheidet dies im vorliegenden Fall aufgrund der bereits unter Ziffer II.2.a. aa.Denn aufgrund der erheblichen Entfernung zu dem in Wuppertal gelegenen Tatort war zu diesem Zeitpunkt bereits eine gewisse Sicherung des Gewahrsams an der Beute eingetreten (vgl. BGHR StGB § 27 Abs. 1, Hilfeleisten 1).
- BGH, 30.01.1992 - 1 StR 768/91
Prüfung von einzelfallbezogenen und vertypten Strafmilderungsgründen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2005 - 2 Ss 24/05
Das Verbot der Doppelverwertung (§ 50 StGB) steht dem nicht entgegen, weil der besondere Milderungstatbestand durch die Annahme eines minder schweren Falles noch nicht "verbraucht" ist (BGH StV 1992, 371, 372; NStZ 1988, 128). - BGH, 16.11.1987 - 3 StR 506/87
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2005 - 2 Ss 24/05
Das Verbot der Doppelverwertung (§ 50 StGB) steht dem nicht entgegen, weil der besondere Milderungstatbestand durch die Annahme eines minder schweren Falles noch nicht "verbraucht" ist (BGH StV 1992, 371, 372; NStZ 1988, 128). - BGH, 24.10.2001 - 3 StR 237/01
Beweiswürdigung (Fernliegende Möglichkeit); (Psychische) Beihilfe zum schweren …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2005 - 2 Ss 24/05
Grundsätzlich reicht bloße Anwesenheit am Tatort in Kenntnis einer Straftat selbst bei deren Billigung nicht aus, die Annahme von Beihilfe im Sinne eines aktiven Tuns zu begründen (vgl. nur BGH in NStZ 2002, 139 und NStZ 1998, 622). - BGH, 17.03.1995 - 2 StR 84/95
Anwesenheit auf der Rückbank - §§ 249, 27 StGB, Fördern, psychische Beihilfe
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2005 - 2 Ss 24/05
Jedoch ist auch in diesem Fall - wie bei jeder strafrechtlichen Verantwortlichkeit für positives Tun - ein durch Handeln erbrachter Tatbeitrag des Gehilfen unabdingbare Voraussetzung (…BGHR, StGB § 27 Abs. 1.Vorsatz 2; BGH - 2. Strafsenat - StV 1982, 516;… LK-Roxin, StGB, 11. Auflage § 27 Rn. 15; a.A. BGH - 3. Strafsenat - StV 1982, 518 mit ablehnenden Anmerkungen von Rudolphi); dieser kann im Einzelfall schon darin bestehen, dass der Gehilfe den Haupttäter im Wissen um dessen Vorhaben zur Tatausführung begleitet, etwa mitfährt oder mitgeht, seine Anwesenheit gleichsam "einbringt", um den Hauttäter in seinem Tatentschluss zu bestärken und ihm das Gefühl erhöhter Sicherheit zu geben (BGH NStZ 1995, 490). - BGH, 13.01.1993 - 3 StR 516/92
Beihilfe durch bloße Anwesenheit
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2005 - 2 Ss 24/05
Erst zu diesem Zeitpunkt hat die Angeklagte, die bereits zuvor mit den beiden umhergefahren war, - zufällig - von deren Plan Kenntnis erlangt und sich in der Folgezeit - notgedrungen - weiter im Fahrzeug aufgehalten (vgl. dazu BGH NStZ 1993, 233 und BGHR, StGB § 27 Abs. 1, Hilfeleisten 17). - BGH, 26.05.1988 - 1 StR 111/88
Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben - Voraussetzungen für eine …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2005 - 2 Ss 24/05
Zwar lässt sich den Feststellungen noch hinreichend entnehmen, dass die Angeklagte hierdurch objektiv die noch nicht beendete Tat des G. und des R. gefördert hat, jedoch ist nicht erkennbar, dass sie diesbezüglich mit Gehilfenvorsatz, also in dem Bewusstsein, das Vorhaben der Haupttäter zu fördern (BGHR, StGB § 27 Abs. 1, Vorsatz 2), gehandelt hat. - BGH, 03.05.1996 - 2 StR 641/95
Beihilfe - Haupttat - Bloße Anwesenheit - Bloße Billigung - Tatentschluß - …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2005 - 2 Ss 24/05
Erst zu diesem Zeitpunkt hat die Angeklagte, die bereits zuvor mit den beiden umhergefahren war, - zufällig - von deren Plan Kenntnis erlangt und sich in der Folgezeit - notgedrungen - weiter im Fahrzeug aufgehalten (vgl. dazu BGH NStZ 1993, 233 und BGHR, StGB § 27 Abs. 1, Hilfeleisten 17). - BGH, 08.06.1988 - 2 StR 239/88
Voraussetzungen für die Bewertung eines Tatbeitrags als Gehilfenhandlung
- BGH, 27.03.2009 - 2 StR 302/08
Verfahren gegen Trierer Strafverteidiger wegen Beleidigung eines Richters und …
Insofern konnte dem zur Falschaussage entschlossenen P. durch die Reaktion des Angeklagten der subjektive Eindruck zustimmender Bestärkung vermittelt worden sein, was als psychische Beihilfe zu dessen uneidlicher Falschaussage zu werten wäre (vgl. BGH NStZ 1995, 490; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2005, 336). - LG München I, 19.01.2018 - 12 KLs 111 Js 239798/16
Münchner Amoklauf: Sieben Jahre Haft für Waffenlieferanten
Neben diesen objektiven Merkmalen bedarf es zur Begründung einer strafbaren Beihilfehandlung eines doppelten Gehilfenvorsatzes, d.h. neben dem Vorsatz hinsichtlich einer die Haupttat fördernden Handlung muss sich der Vorsatz des Gehilfen auch auf alle objektiven Tatbestandsmerkmale der Haupttat beziehen (vgl. u.a. NStZ-RR 05, 336). - OLG Karlsruhe, 15.11.2012 - 9 U 43/11
Schadensersatz aus unerlaubter Handlung: Psychische Beihilfe eines 13-jährigen …
(Vgl. BGH, NStZ 1993, 233; BGH, NStZ 1993, 385; BGH, Beschluss vom 03.03.1995 - 2 StR 32/95 -, zitiert nach Juris; BGH, Beschluss vom 17.03.1995 - 2 StR 84/95 -, zitiert nach Juris; BGH, Beschluss vom 22.08.1995 - 4 StR 422/95 -, zitiert nach Juris; BGH, NStZ 1996, 563; BGH, NStZ 2002, 139; BGH, NStZ-RR 2005, 336; BGH, NStZ-RR 2007, 37.).
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 11.01.2006 - 2 Ss 24/05 |
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Ohne ärztliche Untersuchung ausgestelltes Gesundheitszeugnis
Papierfundstellen
- StV 2006, 471
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 19.08.2026 - 6 StR 40/25
Änderung des Schuldspruchs auf Revision des angeklagten Privatarztes durch …
Rn. 16 aa) Ein Gesundheitszeugnis ist auch dann unrichtig, wenn der Arzt vor dessen Ausstellung den Patienten nicht untersucht hat, obwohl dies nach den fachlichen Standards unter Berücksichtigung des Aussagegehalts des Attestes geboten gewesen wäre (st. Rspr.;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. September 2025 - 5 StR 335/25, Rn. 7;… vom 6. Juni 2024 - 2 ARs 85/24, Rn. 11;… Urteile vom 8. November 2006 - 2 StR 384/06, Rn. 5; vom 29. Januar 1957 - 1 StR 333/56, BGHSt 10, 157, 158; vom 23. April 1954 - 2 StR 120/53, BGHSt 6, 90, 92; RG, Urteil vom 25. Juni 1940 - 1 D 762/39, RGSt 74, 229, 231; BayObLG…, Beschluss vom 5. Juni 2023 - 206 StRR 76/23, medstra 2024, 45 Rn. 23; OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. Januar 2006 - 2 Ss 24/05, StV 2006, 471, 472; Wolfslast, FS Roxin, 2011, 1121, 1122 f.; Kraatz, JR 2021, 623, 627; Zieschang, medstra 2020, 202, 203; vgl. auch Gercke, MedR 2008, 592, 593 ["vernünftige Beurteilungsgrundlage"];… ähnlich Gercke/Leimenstoll/Stirner, Handbuch Medizinstrafrecht, Rn. 1136).Dies gilt selbst dann, wenn sich im Falle der Untersuchung der attestierte Befund herausgestellt hätte (st. Rspr.; vgl. BGH…, Urteil vom 8. November 2006 - 2 StR 384/06, Rn. 4; BayObLG…, Beschluss vom 5. Juni 2023 - 206 StRR 76/23, medstra 2024, 45 Rn. 24; OLG Stuttgart, Urteil vom 25. September 2013 - 2 Ss 519/13, NJW 2014, 482, 483; OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. Januar 2006 - 2 Ss 24/05, StV 2006, 471, 472; Urteil vom 4. Mai 1977 - 2 Ss 146/77, NJW 1977, 2128, 2129; OLG München, Urteil vom 15. Juni 1950 - 2 Ss 37/50, NJW 1950, 796; Wolfslast, FS Roxin, 2011, 1121, 1128).
Besondere Umstände, die im Einzelfall eine Ausstellung ohne vorherige Untersuchung hätten rechtfertigen können (vgl. BGH…, Beschluss vom 10. September 2025 - 5 StR 335/25, Rn. 7; BayObLG…, Beschluss vom 5. Juni 2023 - 206 StRR 76/23, medstra 2024, 45 Rn. 21; OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. Januar 2006 - 2 Ss 24/05, StV 2006, 471, 472; Urteil vom 4. Mai 1977 - 2 Ss 146/77, NJW 1977, 2128, 2129; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. Dezember 1956 - 2 Ss 803/56, MDR 1957, 372; offengelassen für Folgebescheinigung von BGH…, Urteil vom 8. November 2006 - 2 StR 384/06, Rn. 4), hat sie vor diesem Hintergrund auch mit Blick auf § 7 Abs. 4 der Berufsordnung für die Ärzte Bayerns mit tragfähiger Begründung abgelehnt.
- OLG Celle, 27.06.2022 - 2 Ss 58/22
Unrichtiges Gesundheitszeugnis bei fehlender körperlicher Untersuchung; Befreiung …
Dies ist i.d.R. gegeben, wenn die für die Beurteilung des Gesundheitszustands erforderliche Untersuchung nicht durchgeführt wurde (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 343; BGHSt 6, 90; OLG Frankfurt, StV 2006, 471). - OLG Celle, 09.04.2024 - 2 ORs 29/24
Impfunfähigkeitsbescheinigung: Auch ein richtiges Gesundheitszeugnis kann …
(vgl. BGH NStZ-RR 2007, 343; BGHSt 6, 90; Senatsbeschluss vom 27.06.2022, Az. 2 Ss 58/22; Senatsbeschluss vom 16.11.2022, Az. 137/22 mit Ausführungen zu historischen Herleitung und Entwicklung der Rechtsprechung; OLG Frankfurt, StV 2006, 471; BayObLG, Beschluss vom 05.06.2023, Az. 206 StRR 76/22;… Ruppert, a. a. O.; LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 28.07.2022, Az. 12 Qs 34/22; OLG Oldenburg, Beschluss vom 18.01.2024, Az. 1 Ss 269/23; OLG Naumburg, Beschluss vom 28.08.2023, Az. 1 ORs 113/23). - LG Mannheim, 16.07.2024 - E 12 NBs 206 Js 18707/23
Auch Anstiftung zum Ausstellen falscher Maskenatteste strafbar
Dies ist nach nahezu einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur - der sich die Strafkammer anschließt - in der Regel der Fall, wenn die für die Beurteilung des Gesundheitszustands erforderliche bzw. ordnungsgemäße Untersuchung nicht durchgeführt wurde, ein Befund also quasi "ins Blaue hinein" bescheinigt wurde (RGSt 74, 229; BGH, NJW 1954, 1334; NStZ-RR 2007, 343;… OLG Celle, a.a.O.; BayObLG, NJW 2022, 3455; BayObLG, Beschl. v. 05.06.2023 - 206 StRR 76/23 -, BeckRS 2023, 12556; OLG Frankfurt, NJW 1977, 2128; StV 2006, 471; OLG Düsseldorf, MDR 1957, 372; OLG München, NJW 1950, 796; LG Nürnberg-Fürth, NStZ 2022, 690 [zu Impfunfähigkeitsbescheinigungen];… LK-StGB/Zieschang, a.a.O., § 278 Rn. 16;… BeckOK-StGB/Weidemann, a.a.O., § 278 Rn. 4;… Heine/Schuster in: Schönke/Schröder, a.a.O., § 278 Rn. 2;… Heger in: Lackner/Kühl/Heger, a.a.O., § 278 Rn. 2;… HK-GS/Koch, 5. Aufl. [2022], § 278 Rn. 2;… MüKoStGB/Erb, a.a.O., § 278 Rn. 4;… Fischer, a.a.O., § 278 Rn. 4;… NK-MedizinStR/Magnus, a.a.O., § 278 StGB Rn. 17;… Schuhr in: Spickhoff, a.a.O., § 278 SGB Rn. 11;… Ulsenheimer in: Laufs/Kern/Rehborn, a.a.O., § 156 Rn. 10; Zieschang, medstra 2020, 202; Kraatz, JR 2021, 623; Gierok /Köllmann, NZA 2022, 1227;… Wolfslast in: Festschrift für Roxin [2011], 1121;… Jäschke in: Festschrift für Möller [2023], 509;… a.A. eine Minderansicht im Schrifttum SK-StGB/Hoyer, a.a.O., § 278 Rn. 2;… NK-StGB/Puppe/Schumann, a.a.O., § 278 Rn. 2;… Ulsenheimer/Gaede in: Ulsenheimer/Gaede, Arztstrafrecht in der Praxis, 6. Aufl. [2020], Rn. 1137;… NK-MedR/Gaidzik, 4. Aufl. [2020], § 278 StGB Rn. 4; Buchholz/Bohrmann, GesR 2018, 545).Dann genügt es, wenn sich der - gewissenhafte - Arzt auf andere Weise (…z. B. über Kommunikationsmedien [etwa eine Fernbehandlung mittels Telemedizin, vgl. LK-StGB/Zischang, a.a.O, § 278 Rn. 17]) zuverlässig über den Gesundheitszustand des Patienten unterrichtet hat (BayObLG, Beschl. v. 05.06.2023 - 206 StRR 76/23 -, BeckRS 2023, 12556; OLG Frankfurt, StV 2006, 471;… OLG Düsseldorf, .a.a.O.;… LG Nürnberg-Fürth, a.a.O.;… LK-StGB/Zischang, a.a.O, § 278 Rn. 18;… Heine/Schuster in: Schönke/Schröder, a.a.O., § 278 Rn. 2;… MüKoStGB/Erb, a.a.O., § 278 Rn. 4;… BeckOK-StGB/Weidemann, a.a.O., § 278 Rn. 4;… Fischer, a.a.O., § 278 Rn 4;… Ulsenheimer in: Laufs/Kern/Rehborn, a.a.O., § 156 Rn. 11; Gercke, MedR 2008, 592;… Zieschang, a.a.O.;… Kraatz, a.a.O.;… Jäschke, a.a.O.).
§ 278 StGB a.F. verlangt hinsichtlich der Unrichtigkeit des Inhalts des Gesundheitszeugnisses Handeln wider besseres Wissen, d.h. sichere Kenntnis der Unrichtigkeit in einem maßgeblichen Punkt (dolus directus, OLG Frankfurt, StV 2006, 471;… MüKo-StGB/Erb, a.a.O., § 278 Rn. 6;… Schuhr in: Spickhoff, a.a.O., § 278 StGB Rn. 16.;… Ulsenheimer/Gaede in: Ulsenheimer/Gaede, a.a.O., Rn. 1139).
- LG Kiel, 30.09.2013 - 7 Qs 73/13
Unrichtigkeit eines ärztlichen Zeugnisses
Unrichtig ist ein ärztliches Zeugnis regelmäßig, wenn es über einen Befund ausgestellt wird, ohne dass eine Untersuchung stattgefunden hat (…LK, StGB, 12. Aufl., 278 Rn. 7;… Münchener Kommentar, StGB, 27. Aufl., § 278 Rn. 4;… Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 278 Rn. 2; OLG Frankfurt, StV 2006, 471-473; BGH, NStZ-RR 2007, 343-345); denn ein ärztliches Zeugnis begründet gerade das Vertrauen, dass die fachlichen Ausführungen auf einer tragfähigen Grundlage beruhen.
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