Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 13.01.2022 - 2 U 26/21 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Übertragung oder Abtretung und Zustimmung zur Umschreibung des Anteils an einem Patent; Schienentransportsystem für die Beladung und Entladung der Kombüse eines Flugzeugs; Fehlende Aktivlegitimation; Anmeldung einer Erfindung von einem Nichtberechtigten
Kurzfassungen/Presse
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
EuGVVO 1215/2012 Art. 4; EuGVVO 1215/2012 Art. 7; EuGVVO 1215/2012 Art. 24; EuGVVO 1215/2012 Art. 26; IntPatÜbkG Art. II § 5; Rom I-VO 593/2008 Art. 1; Rom I-VO 593/2008 Art. 2; Ro... m I-VO 593/2008 Art. 4; Rom I-VO 593/2008 Art. 12; ZPO § 39; ZPO § 261
Zuständigkeit --> Allgemeiner Gerichtsstand; Zuständigkeit --> Gerichtsstandsvereinbarung, rügelose Einlassung; Immaterialgüterrecht -->ab 2020--> --> Patentrecht; Vertragliche Schuldverhältnisse --> Allgemeines Vertragsrecht
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 29.07.2021 - 4c O 28/20
- OLG Düsseldorf, 13.01.2022 - 2 U 26/21
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2022, 213
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (41)
- BGH, 28.09.1982 - VI ZR 221/80
Zustandekommen eines Einheitspreisvertrages
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.01.2022 - 2 U 26/21
Der Rechtsvorgänger behält seine Prozessführungsbefugnis und darf den Rechtsstreit als Partei im eigenen Namen weiterführen, wobei es sich um einen Fall der gesetzlichen Prozessstandschaft handelt (vgl. BGH, Urt. v. 28.09.1982, Az.: VI ZR 221/80, BeckRS 1982, 30404792; NJW 2004, 2152, 2154;… Musielak/Voit-Weth, ZPO, 18. Aufl., § 51 Rz. 20).Etwas anderes gilt zwar dann, wenn der Zedent dem Zessionar eine Einziehungsermächtigung erteilt hat (BGH, Urt. v. 28.09.1982, Az.: VI ZR 221/80, BeckRS 1982, 30404792;… Musielak/Voit-Foerste, ZPO, 18. Aufl., § 265 Rz. 10).
Solches erfolgt üblicherweise bei der Sicherungsabtretung in Form der sogenannten stillen Zession (BGH, Urt. v. 28.09.1982, Az.: VI ZR 221/80, BeckRS 1982, 30404792).
In einem solchen Fall bleibt der Zedent weiterhin zur Einziehung der abgetretenen Forderung im eigenen Namen befugt (BGH, Urt. v. 28.09.1982, Az.: VI ZR 221/80, BeckRS 1982, 30404792).
- BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03
Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.01.2022 - 2 U 26/21
Der Rechtsvorgänger behält seine Prozessführungsbefugnis und darf den Rechtsstreit als Partei im eigenen Namen weiterführen, wobei es sich um einen Fall der gesetzlichen Prozessstandschaft handelt (…vgl. BGH, Urt. v. 28.09.1982, Az.: VI ZR 221/80, BeckRS 1982, 30404792; NJW 2004, 2152, 2154;… Musielak/Voit-Weth, ZPO, 18. Aufl., § 51 Rz. 20).Rn. 114 Aufgrund der durch die Abtretung veränderten materiellen Rechtslage muss der Kläger grundsätzlich Leistung an den Rechtsnachfolger verlangen (BGH, NJW 2004, 2152, 2154;… Musielak/Voit-Weth, ZPO, 18. Aufl., § 51 Rz. 20).
Tut er dies nicht, fehlt es an der Aktivlegitimation (BGH, NJW 2004, 2152, 2154).
- BGH, 04.03.2004 - III ZR 96/03
Kein Telefonentgeltanspruch für Verbindungen, durch ein heimlich installiertes …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.01.2022 - 2 U 26/21
Rn. 139 Eine ergänzende Vertragsauslegung kommt immer dann in Betracht, wenn ein Vertrag innerhalb des durch ihn gesteckten Rahmens oder innerhalb der objektiv gewollten Vereinbarung ergänzungsbedürftig ist, weil eine Vereinbarung in einem regelungsbedürftigen Punkt fehlt (BGH, NJW 1994, 1008, 1011; NJW 2004, 1590, 1591; NJW 2015, 1167, 1168).Von einer solchen kann nur gesprochen werden, wenn der Vertrag eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich ist, um den ihm zu Grunde liegenden Regelungsplan der Parteien zu verwirklichen, mithin, wenn ohne die Vervollständigung des Vertrages eine angemessene, interessengerechte Lösung nicht zu erzielen wäre (NJW 2004, 1590, 1591;… NJW 2013, 2753 Rz. 14;… BeckOKBGB-Wendtland, 43. Ed., § 157 Rz. 35 ff.).
Ob und mit welchem Inhalt eine ergänzende Vertragsauslegung zur Verwirklichung des Regelungsplans der Parteien geboten ist, richtet sich nicht allein nach den im Vertrag schon vorhandenen Regelungen und Wertungen (vgl. BGH, NJW 2004, 1590, 1592).
- BGH, 30.10.1990 - X ZR 16/90
Zulässigkeit von Einwendungen gegenüber dem auf Übertragung bzw. Abtretung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.01.2022 - 2 U 26/21
Rn. 153 Es lässt sich bereits nicht feststellen, dass sich die Klägerin im Zeitpunkt der Anmeldung des DE'"XXB" im Erfindungsbesitz befand, wie dies für den Tatbestand der widerrechtlichen Entnahme erforderlich ist (vgl. BGH, GRUR 1991, 127, 128 - Objektträger; GRUR 2005, 567 - Schweißbrennerreinigung;… OLG Braunschweig, Urt. v. 16.11.2016, Az.: 2 U 32/15, BeckRS 2016, 127692 Rz. 141;… BeckOKPatR-Schnekenbühl, 22. Ed., § 8 Rz. 14).Rn. 156 Zudem hat die Klägerin aus den unter aa) dargestellten Gründen kein sachliches Recht an der Erfindung und deshalb auch kein Recht auf das Patent, was ihr - Erfindungsbesitz unterstellt - im Rahmen des Vindikationsanspruchs entgegengehalten werden kann (BGH, GRUR 1991, 127, 128 - Objektträger).
Denn ist der Erfindungsbesitzer nicht zugleich auch sachlich Berechtigter, so wird er durch die widerrechtliche Entnahme, also durch die unberechtigte Anmeldung seines Schutzrechts, nicht verletzt (BGH, GRUR 1991, 127, 128 - Objektträger).
- EuGH, 01.03.2005 - C-281/02
Owusu - Brüsseler Übereinkommen - Räumlicher Anwendungsbereich des Brüsseler …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.01.2022 - 2 U 26/21
Rn. 91 Zwar ist für die räumliche Anwendbarkeit der EuGVVO ein Auslandsbezug erforderlich (EuGH, EuZW 2005, 345, 347 - Owusu/Jackson u.a. zur EuGVÜ; NJW 2014, 530 - Armin Maletic u.a./lastminute.com GmbH u.a. zur VO Nr. 44/2001;… Geimer/Schütze-Paulus, Internationaler Rechtsverkehr in Zivil- und Handelssachen, 62. EL, Vorb. zu Art. 4 ff. EuGVVO Rz. 15;… Musielak/Voit-Stadler, ZPO, 18. Aufl., Art. 4 EuGVVO Rz. 2).Darüber hinaus ist zu Art. 4 Abs. 1 EuGVVO - wie auch bereits zu dessen Vorgängervorschriften - anerkannt, dass ein Bezug zu einem weiteren Mitgliedstaat nicht erforderlich ist und auch solche Sachverhalte in den räumlichen Anwendungsbereich der Vorschrift fallen, die nur einen einzigen Mitgliedstaat und einen Drittstaat betreffen (EuGH, NJW 2000, 3121, 3123 - Group Josi; EuZW 2005, 345, 347 - Owusu/Jackson u.a., jeweils zu Art. 2 EuGVÜ; NJW 2014, 530 - Armin Maletic u.a./lastminute.com GmbH u.a. zu Art. 2 der VO Nr. 44/2001;… Geimer/Schütze-Paulus, Internationaler Rechtsverkehr in Zivil- und Handelssachen, 62. EL, Vorb. zu Art. 4 ff. EuGVVO Rz. 18).
Dies gilt auch für die Konstellation, dass sowohl Kläger als auch Beklagter ihren Wohnsitz in demselben Mitgliedstaat haben und das streitige Ereignis in einem Drittstaat stattgefunden hat (EuGH, EuZW 2005, 345, 347 - Owusu/Jackson u.a. zu Art. 2 EuGVÜ;… Musielak/Voit-Stadler, 18. Aufl., Art. 4 EuGVVO Rz. 2).
- BGH, 01.06.2005 - VIII ZR 256/04
Rechtsfolgen der Rüge der internationalen Unzuständigkeit; Bestimmung des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.01.2022 - 2 U 26/21
Allerdings kann im Grundsatz die Rüge der internationalen Zuständigkeit in der Rüge der örtlichen Zuständigkeit enthalten sein; ob dies der Fall ist, ist durch Auslegung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles zu entscheiden (BGH, NJW-RR 2005, 1518, 1519;… Musielak/Voit-Stadler, ZPO, 18. Aufl., Art. 26 EuGVVO Rz. 3;… Dörner, EG-Anerkennungs-/Vollstreckungs-ZustVO, 7. Aufl., Art. 26 EuGVVO Rz. 7).Maßgeblich ist, ob der Beklagte mit der Rüge auf die (örtliche) Zuständigkeit eines anderen deutschen Gerichts hinweisen wollte oder ob die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts aus solchen Gründen in Zweifel gezogen wird, aus denen auch die Jurisdiktionsgewalt der deutschen Gerichte in Frage zu stellen ist (vgl. BGH, NJW-RR 2005, 1518, 1520).
- BGH, 03.12.2014 - VIII ZR 370/13
Zur Rückforderung von Zahlungen, die im Rahmen eines Erdgas-Sonderkundenvertrages …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.01.2022 - 2 U 26/21
Rn. 139 Eine ergänzende Vertragsauslegung kommt immer dann in Betracht, wenn ein Vertrag innerhalb des durch ihn gesteckten Rahmens oder innerhalb der objektiv gewollten Vereinbarung ergänzungsbedürftig ist, weil eine Vereinbarung in einem regelungsbedürftigen Punkt fehlt (BGH, NJW 1994, 1008, 1011; NJW 2004, 1590, 1591; NJW 2015, 1167, 1168).Vielmehr ist auch zu berücksichtigen, welche Regelung die typischerweise an Geschäften dieser Art beteiligten Verkehrskreise bei sachgerechter Abwägung der beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte als redliche Vertragspartner getroffen hätten, wenn ihnen die Lückenhaftigkeit des geschlossenen Vertrages bewusst gewesen wäre (vgl. NJW-RR 2007, 1697, 1699; NJW-RR 2008, 1371, 1372; NJW 2012, 1865, 1866; NJW 2015, 1167, 1169).
- BGH, 06.10.1981 - X ZR 57/80
Pneumatische Einrichtung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.01.2022 - 2 U 26/21
Der Wirksamkeit der Abtretung steht auch nicht entgegen, dass für den Anspruch nach § 985 BGB angenommen wird, dass dieser untrennbar mit dem Eigentum verbunden und daher nicht isoliert abtretbar ist (vgl. BGH, NJW-RR 2018, 719, 722;… beck-online.GK-Lieder, Stand: 01.11.2021, § 399 BGB Rz. 44) und dass der patentrechtliche Vindikationsanspruch zu diesem eine Rechtsähnlichkeit aufweist (BGH, GRUR 1982, 95, 97).Rn. 125 Sachlich Berechtigte im Sinne des § 8 S. 1, 1. Alt. PatG sind - weil ihnen nach § 6 S. 1 PatG das Recht auf das Patent zusteht - der Erfinder oder sein Rechtsnachfolger (vgl. BGH, GRUR 1982, 95 - Pneumatische Einrichtung).
- EuGH, 13.07.2000 - C-412/98
Group Josi - "Brüsseler Übereinkommen - Persönlicher Anwendungsbereich - Klägerin …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.01.2022 - 2 U 26/21
Darüber hinaus ist zu Art. 4 Abs. 1 EuGVVO - wie auch bereits zu dessen Vorgängervorschriften - anerkannt, dass ein Bezug zu einem weiteren Mitgliedstaat nicht erforderlich ist und auch solche Sachverhalte in den räumlichen Anwendungsbereich der Vorschrift fallen, die nur einen einzigen Mitgliedstaat und einen Drittstaat betreffen (EuGH, NJW 2000, 3121, 3123 - Group Josi; EuZW 2005, 345, 347 - Owusu/Jackson u.a., jeweils zu Art. 2 EuGVÜ; NJW 2014, 530 - Armin Maletic u.a./lastminute.com GmbH u.a. zu Art. 2 der VO Nr. 44/2001;… Geimer/Schütze-Paulus, Internationaler Rechtsverkehr in Zivil- und Handelssachen, 62. EL, Vorb. zu Art. 4 ff. EuGVVO Rz. 18).Es ist auch insoweit ausreichend, dass der grenzüberschreitende Bezug nur zu einem Drittstaat besteht (vgl. EuGH, NJW 2000, 3121, 3122 - Group Josi zu Art. 18 EuGVÜ; BGH, GRUR 2018, 831, 834 - Ballerinaschuh;… Geimer/Schütze-E. Peiffer/M. Peiffer, Internationaler Rechtsverkehr in Zivil- und Handelssachen, 62. EL, Art. 26 EuGVVO Rz. 7 f.).
- EuGH, 14.11.2013 - C-478/12
Maletic - Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen - Verordnung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.01.2022 - 2 U 26/21
Rn. 91 Zwar ist für die räumliche Anwendbarkeit der EuGVVO ein Auslandsbezug erforderlich (EuGH, EuZW 2005, 345, 347 - Owusu/Jackson u.a. zur EuGVÜ; NJW 2014, 530 - Armin Maletic u.a./lastminute.com GmbH u.a. zur VO Nr. 44/2001;… Geimer/Schütze-Paulus, Internationaler Rechtsverkehr in Zivil- und Handelssachen, 62. EL, Vorb. zu Art. 4 ff. EuGVVO Rz. 15;… Musielak/Voit-Stadler, ZPO, 18. Aufl., Art. 4 EuGVVO Rz. 2).Darüber hinaus ist zu Art. 4 Abs. 1 EuGVVO - wie auch bereits zu dessen Vorgängervorschriften - anerkannt, dass ein Bezug zu einem weiteren Mitgliedstaat nicht erforderlich ist und auch solche Sachverhalte in den räumlichen Anwendungsbereich der Vorschrift fallen, die nur einen einzigen Mitgliedstaat und einen Drittstaat betreffen (EuGH, NJW 2000, 3121, 3123 - Group Josi; EuZW 2005, 345, 347 - Owusu/Jackson u.a., jeweils zu Art. 2 EuGVÜ; NJW 2014, 530 - Armin Maletic u.a./lastminute.com GmbH u.a. zu Art. 2 der VO Nr. 44/2001;… Geimer/Schütze-Paulus, Internationaler Rechtsverkehr in Zivil- und Handelssachen, 62. EL, Vorb. zu Art. 4 ff. EuGVVO Rz. 18).
- BGH, 06.06.1994 - II ZR 292/91
Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Verschulden bei Vertragsschluß; Aufgabe …
- BGH, 07.05.2019 - VI ZR 512/17
Haftung des Geschäftsführers einer GmbH gegenüber Gesellschaftsgläubigern
- BGH, 06.07.2005 - VIII ZR 136/04
Auslegung eines Gewährleistungsausschlusses in einem Kaufvertrag über einen …
- BGH, 29.09.2017 - V ZR 19/16
Erweiterung der Grenzen der Rechtskraft eines Urteils gegenüber dem …
- BGH, 14.03.2012 - VIII ZR 113/11
Zu den Folgen unwirksamer Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen
- BGH, 09.06.2020 - X ZR 142/18
(Erfindergemeinschaft nach Bruchteilen: Ausformung einer Nutzungsgestattung durch …
- BGH, 18.10.2001 - I ZR 91/99
Rücktrittsfrist; Verwirkung von Gestaltungsrechten
- BGH, 17.07.2013 - XII ZB 143/12
Ehevertrag: Vertragsanpassung bei wirksam vereinbarter Herausnahme eines …
- BGH, 24.06.1988 - V ZR 49/87
Berücksichtigung nach Zugang einer Willenserklärung eingetretener Umstände
- BGH, 17.03.2011 - I ZR 93/09
KD
- BGH, 10.10.2017 - XI ZR 456/16
Revisionszulassung: Einschränkung der Prüfungskompetenz des Revisionsgerichts …
- BGH, 27.03.2001 - VI ZR 12/00
Verjährungsbeginn bei einem Teilungsabkommen
- BGH, 18.07.2007 - VIII ZR 227/06
Entfallen eines Anspruchs auf Rückkauf gegen den Kfz-Hersteller bei Änderung des …
- BGH, 01.02.2005 - X ZR 214/02
Rechte des Erfinders gegenüber dem bösgläubigen Patentinhaber
- BGH, 26.11.1997 - XII ZR 308/95
Auslegung einer mietvertraglichen Klausel über den Mietbeginn
- BGH, 14.03.1978 - VI ZR 68/76
Sachentscheidung des Revisionsgerichts über eine vom Berufungsgericht als …
- BGH, 18.06.2008 - VIII ZR 154/06
Rückkaufklausel in Kfz-Vertragshändlervertrag
- OLG Karlsruhe, 13.04.2018 - 6 U 161/16
Rohrleitungsprüfung - Übertragung ausländischer Arbeitnehmererfindungs- und …
- BGH, 20.01.1994 - III ZR 143/92
Bestand einer zu Zeiten der ehemaligen DDR vereinbarten Schiedsabrede
- BGH, 27.03.1995 - II ZR 136/94
Persönliche Haftung des Geschäftsführers einer Bauträger-GmbH; Haftung wegen …
- OLG Frankfurt, 22.07.2021 - 6 U 108/10
Anwendbares Recht bei Vindikation nationaler Teile eines Bündelpatents
- BGH, 10.10.2002 - I ZR 193/00
"Filmauswertungspflicht"; Pflichten des Filmverleihers
- EuGH, 05.10.2017 - C-341/16
Hanssen Beleggingen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit …
- BGH, 09.05.2003 - V ZR 240/02
Auslegung eines Grundstücksübertragungsvertrages
- EuGH, 15.11.1983 - 288/82
Duijnstee
- BGH, 24.06.1952 - I ZR 131/51
Rechtsmittel
- BGH, 29.01.1957 - I ZR 86/55
Rechtsmittel
- OLG Düsseldorf, 26.11.2020 - 2 U 60/19
- OLG Karlsruhe, 23.09.1981 - 6 U 98/80
- BGH, 16.12.2003 - XI ZR 474/02
Rüge der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte im …
- LG Düsseldorf, 29.07.2021 - 4c O 28/20
Anteilsübertragung
- OLG Düsseldorf, 09.01.2025 - 2 U 1/24
Schutzfähigkeit des Streitpatents "Schweißvorrichtung zum Aufschweißen von Bolzen …
Aufgrund der vom Kläger verlangten Übertragung der ausländischen nationalen Teile der Streitpatente 1 und 2 handelt es sich - trotz der Tatsache, dass beide Parteien in Deutschland ansässig sind - nicht um einen rein innerdeutschen Sachverhalt, weshalb der Anwendungsbereich des Art. 4 Abs. 1 EuGVVO eröffnet ist (vgl. Senat, GRUR-RR 2022, 213 Rn. 39 - Schienentransportsystem).Rn. 96 Die für die Vindikation erhebliche Vorfrage, wer aufgrund des zwischen den - in Deutschland ansässigen - Parteien abgeschlossenen Dienstvertrags die Rechte an der Erfindung erlangt hat und deshalb zur Anmeldung von Schutzrechten berechtigt war, ist gemäß Art. 4 Abs. 2 Rom I-VO (VO (EG) 593/2008) nach deutschem Recht zu beantworten (OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.01.2022 - I-2 U 26/21, GRUR-RS 2022, 2267 Rn. 98 - Schienentransportsystem;… Urt. v. 29.04.2021 - I-15 U 10/20, GRUR-RS 2021, 56276 Rn. 68 - Modulares Gepäcksystem).
- OLG Düsseldorf, 28.11.2024 - 2 U 31/24
Kaffeekapsel
Das Recht an der Erfindung und das daraus folgende Recht auf das Patent stellen zwar sonstige Rechte im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB dar (…BGH, GRUR 2016, 1257 Rn. 24 - Beschichtungsverfahren;… GRUR 2020, 986 Rn. 17- Penetrometer;… Senat, Urt. v. 26.11.2020 - I-2 U 60/19; Urt. v. 13.01.2022 - I-2 U 26/21, GRUR-RS 2022, 2267 Rn. 84 - Schienentransportsystem = GRUR-RR 2022, 213;… OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 22.07.2021 - 6 U 108/10, GRUR-RS 2021, 22620 Rn. 32 - Kunststoffsack). - LG Düsseldorf, 25.04.2024 - 4c O 17/23
Elektrolysezellen
Ein Auslandsbezug ergibt sich trotz der Ansässigkeit beider Parteien in Deutschland daraus, dass es sich teilweise bei dem Schutzland der herausverlangten europäischen Anmeldungen um einen Drittstaat handelt und somit der Anwendungsbereich des Art. 4 Abs. 1 EuGVVO eröffnet ist (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2022, 213 - Schienentransportsystem).
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Rechtsprechung
| KG, 21.08.2023 - 2 U 26/21 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 12 Abs 1 S 1 EEG 2012, § 5 Nr 2 EEG 2014, § 5 Nr 10 EEG 2014, § 14 Abs 2 EEG 2014, § 15 Abs 1 S 1 EEG 2014
Härtefallentschädigung bei Direktvermarktung: Schaffung auszugleichender Härte bei Übernahme fremder Ausgleichsenergiekosten - rechtsportal.de
Härtefallentschädigung bei Direktvermarktung: keine Schaffung einer auszugleichenden Härte durch Übernahme fremder Ausgleichsenergiekosten - Härtefallentschädigung, Direktvermarkter, Bilanzkreis, Bilanzkreisverantwortung, Ausgleichsenergie, Ausgleichsenergiekosten, ...
- rechtsportal.de
Härtefallentschädigung bei Direktvermarktung: keine Schaffung einer auszugleichenden Härte durch Übernahme fremder Ausgleichsenergiekosten - Härtefallentschädigung, Direktvermarkter, Bilanzkreis, Bilanzkreisverantwortung, Ausgleichsenergie, Ausgleichsenergiekosten, ...
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verantwortlichkeit eines bilanzkreisverantwortlichen Direktvermarkters für durch eine angeordnete Einspeiseminderung verursachte Ausgleichsenergiekosten
Verfahrensgang
- LG Berlin, 13.10.2020 - 85 O 14/18
- KG, 21.08.2023 - 2 U 26/21
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (19)
- OLG Brandenburg, 13.07.2021 - 6 U 71/19
Erstattung sogenannter Ausgleichsenergiekosten Anspruch aus einer …
Auszug aus KG, 21.08.2023 - 2 U 26/21
Damit ist aber nach einhelliger Auffassung der Obergerichte eine Einbeziehung der zugleich erstmals in §§ 33a ff. EEG 2012 vorgesehenen Direktvermarktung nicht beabsichtigt gewesen, wie sich aus der Begriffsverwendung und Systematik im Übrigen ergibt (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 13.7.2021 - 6 U 71/19 -, Rn. 53 ff. nach juris; OLG Schleswig…, Beschluss vom 7.7.2021 - 7 U 143/20 -, Rn. 35 nach juris; OLG Bamberg…, Urteil vom 28.11.2018 - 8 U 71/18 -, Rn. 71 ff. nach juris).Schließlich bezieht sich die Terminologie des "Einspeisens" in § 15 Abs. 1 EEG 2014 klar erkennbar nicht auf Vermarktungsmodelle für eingespeisten Strom, sondern auf den physischen Vorgang selbst, der aber ausschließlich von einem Anlagenbetreiber vorgenommen wird (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 13.7.2021 - 6 U 71/19 -, Rn. 53 nach juris mwN.).
Rn. 9 a) Die Terminologie bezüglich der berechtigten Beteiligten ist im Ausgangspunkt eindeutig (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 13.7.2021 - 6 U 71/19 -, Rn. 54 nach juris), was zunächst dafür spricht, dass der Wortlaut auch dem Regelungsplan des Gesetzgebers entspricht.
Rn. 12 Diese mehrfache Nichterweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten wird in der Rechtsprechung daher zu Recht dahin interpretiert, dass der Gesetzgeber die nicht gegebene Berechtigung der Direktvermarktungsunternehmen gesehen und die Einführung einer Berechtigung gerade nicht für regelungsbedürftig gehalten habe (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 13.7.2021 - 6 U 71/19 -, Rn. 54 nach juris; OLG Schleswig…, Beschluss vom 7.7.2021 - 7 U 143/20 -, Rn. 37 nach juris; OLG Bamberg…, Urteil vom 28.11.2018 - 8 U 71/18 -, Rn. 75 nach juris).
Anders gewendet setzt der Anspruch stets einen zusätzlichen Vermögensaufwand des Anlagenbetreibers durch Einspeisemanagementmaßnahmen voraus (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 13.7.2021 - 6 U 71/19 -, Rn. 61 nach juris).
Durch die vereinbarte Abtretung - ihre Wirksamkeit unterstellt - änderte sich hieran nichts, denn der Anlagenbetreiber kann wie jeder Zedent nur einen Anspruch abtreten, den er selber bereits hat (…vgl. BNetzA, Leitfaden zum Einspeisemanagement, Version 3.0 = Anlage K07, S. 42; OLG Brandenburg, Urteil vom 13.7.2021 - 6 U 71/19 -, Rn. 62 nach juris).
Dies entspricht im Ergebnis der einhelligen Auffassung der Obergerichte, wobei die Begründung nur in Details variiert (vgl. nur OLG Brandenburg, Urteil vom 13.7.2021 - 6 U 71/19 -, Rn. 65-71 nach juris; OLG Schleswig…, Beschluss vom 7.7.2021 - 7 U 143/20 -, Rn. 56-59 nach juris; OLG Bamberg…, Urteil vom 28.11.2018 - 8 U 71/18 -, Rn. 79-83 nach juris; s.a. die Nw. bei Schneider/Schliephake EnWZ 2020, 299, 301 und bei OLG Brandenburg…, Urteil vom 28.11.2018 - 8 U 71/18 -, Rn. 71 nach juris).
Denn nur in einem solchen Fall ist eine korrekturbedürftige Schadensverlagerung im Sinne eines zufälligen Ergebnisses eingetreten, weil Gläubigerstellung und geschütztes Interesse ohne inhaltliche Rechtfertigung auseinanderfallen (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 13.7.2021 - 6 U 71/19 -, Rn. 65-71 mN., s.a. Rn. 71 zur Verschränkung von Unbilligkeit und Zufälligkeit).
Darin liegende Kalkulationsrisiken würden durch die Möglichkeit einer Drittschadensliquidation systemwidrig zunächst auf die Netzbetreiber und letztlich auf die Energiekunden als im Ergebnis faktisch "Geschädigte" verlagert (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 13.7.2021 - 6 U 71/19 -, Rn. 60 nach juris).
- OLG Schleswig, 07.07.2021 - 7 U 143/20
Auszug aus KG, 21.08.2023 - 2 U 26/21
Damit ist aber nach einhelliger Auffassung der Obergerichte eine Einbeziehung der zugleich erstmals in §§ 33a ff. EEG 2012 vorgesehenen Direktvermarktung nicht beabsichtigt gewesen, wie sich aus der Begriffsverwendung und Systematik im Übrigen ergibt (vgl. OLG Brandenburg…, Urteil vom 13.7.2021 - 6 U 71/19 -, Rn. 53 ff. nach juris; OLG Schleswig, Beschluss vom 7.7.2021 - 7 U 143/20 -, Rn. 35 nach juris; OLG Bamberg…, Urteil vom 28.11.2018 - 8 U 71/18 -, Rn. 71 ff. nach juris).Rn. 12 Diese mehrfache Nichterweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten wird in der Rechtsprechung daher zu Recht dahin interpretiert, dass der Gesetzgeber die nicht gegebene Berechtigung der Direktvermarktungsunternehmen gesehen und die Einführung einer Berechtigung gerade nicht für regelungsbedürftig gehalten habe (vgl. OLG Brandenburg…, Urteil vom 13.7.2021 - 6 U 71/19 -, Rn. 54 nach juris; OLG Schleswig, Beschluss vom 7.7.2021 - 7 U 143/20 -, Rn. 37 nach juris; OLG Bamberg…, Urteil vom 28.11.2018 - 8 U 71/18 -, Rn. 75 nach juris).
Gemeint sind damit (lediglich) Vermögensschäden, die den Anlagenbetreibern unmittelbar im Zusammenhang mit dem Einspeisemanagement entstehen und die sie zudem im eigenen Interesse aufgeopfert haben (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 7.7.2021 - 7 U 143/20 -, Rn. 48 nach juris).
Vielmehr war die Regelung ersichtlich dazu eingerichtet, der Klägerin über einen vertraglichen Umweg den Zugriff auf die Härtefallentschädigung zu gewähren, die ihr aufgrund der Gesetzeslage gerade nicht zustand (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 7.7.2021 - 7 U 143/20 -, Rn. 48 nach juris, mit Hinweis auf OLG Bamberg, Beschluss vom 5.2.2020 - 3 U 303/19, zu 2a, n.v.).
Dass es vorliegend - anders als in der vom OLG Bamberg dort offenbar entschiedenen Fallgestaltung - nicht zu einer nachträglichen Vereinbarung des Erstattungsanspruchs gekommen ist, sondern dieser von vornherein vorgesehen war, begründet keine für die Beurteilung maßgebliche Abweichung (so auch OLG Schleswig, Beschluss vom 7.7.2021 - 7 U 143/20 -, Rn. 50 nach juris).
Dies entspricht im Ergebnis der einhelligen Auffassung der Obergerichte, wobei die Begründung nur in Details variiert (vgl. nur OLG Brandenburg…, Urteil vom 13.7.2021 - 6 U 71/19 -, Rn. 65-71 nach juris; OLG Schleswig, Beschluss vom 7.7.2021 - 7 U 143/20 -, Rn. 56-59 nach juris; OLG Bamberg…, Urteil vom 28.11.2018 - 8 U 71/18 -, Rn. 79-83 nach juris; s.a. die Nw. bei Schneider/Schliephake EnWZ 2020, 299, 301 und bei OLG Brandenburg…, Urteil vom 28.11.2018 - 8 U 71/18 -, Rn. 71 nach juris).
- BGH, 07.06.2011 - VI ZR 260/10
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Fehlende Bestimmbarkeit der Abtretung der …
Auszug aus KG, 21.08.2023 - 2 U 26/21
Ausreichend ist insbesondere eine summen- oder quotenmäßige Abgrenzung (…vgl. MüKo-BGB/Kieninger, 9. Aufl. 2022, § 398 Rn. 71 mwN.), unwirksam ist aber die Abtretung mehrerer Forderungen in Höhe eines Teilbetrags, wenn nicht erkennbar ist, auf welche Forderung oder Teilforderung sich die Abtretung in welcher Höhe bezieht (vgl. BGH, Urteil vom 7.6.2011 - VI ZR 260/10 -, Ls. nach juris: Abtretung der Ansprüche aus dem Verkehrsunfall in Höhe der Gutachterkosten).Schon die Abgrenzung nach einem bestimmten Kostenbestandteil (hier: Ausgleichsenergiekosten), wäre zu unbestimmt (vgl. BGH, Urteil vom 7.6.2011 - VI ZR 260/10 -, juris).
Hiernach müssen die abgetretenen Forderungsteile u.a. nach Gegenstand und Umfang genügend bestimmbar sein; unwirksam ist die Abtretung mehrerer Forderungen in Höhe eines Teilbetrags, wenn nicht erkennbar ist, auf welche Forderung oder Teilforderung sich die Abtretung in welcher Höhe bezieht (vgl. BGH, Urteil vom 7.6.2011 - VI ZR 260/10 -, Ls. nach juris: Abtretung der Ansprüche aus dem Verkehrsunfall in Höhe der Gutachterkosten).
Schon die gemeinte Schadensposition ergäbe sich in den allermeisten der Abtretungsvereinbarungen erst unter Hinzunahme der Präambel ("Ausgleichsenergiekosten"), auch dies wäre aber zu unbestimmt (vgl. BGH, Urteil vom 7.6.2011 - VI ZR 260/10 -, juris, zu "Gutachterkosten").
- OLG Bamberg, 28.11.2018 - 8 U 71/18
Ansprüche des Direktvermarktungsunternehmens nach der Abregelung von Anlagen …
Auszug aus KG, 21.08.2023 - 2 U 26/21
Damit ist aber nach einhelliger Auffassung der Obergerichte eine Einbeziehung der zugleich erstmals in §§ 33a ff. EEG 2012 vorgesehenen Direktvermarktung nicht beabsichtigt gewesen, wie sich aus der Begriffsverwendung und Systematik im Übrigen ergibt (vgl. OLG Brandenburg…, Urteil vom 13.7.2021 - 6 U 71/19 -, Rn. 53 ff. nach juris; OLG Schleswig…, Beschluss vom 7.7.2021 - 7 U 143/20 -, Rn. 35 nach juris; OLG Bamberg, Urteil vom 28.11.2018 - 8 U 71/18 -, Rn. 71 ff. nach juris).Rn. 12 Diese mehrfache Nichterweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten wird in der Rechtsprechung daher zu Recht dahin interpretiert, dass der Gesetzgeber die nicht gegebene Berechtigung der Direktvermarktungsunternehmen gesehen und die Einführung einer Berechtigung gerade nicht für regelungsbedürftig gehalten habe (vgl. OLG Brandenburg…, Urteil vom 13.7.2021 - 6 U 71/19 -, Rn. 54 nach juris; OLG Schleswig…, Beschluss vom 7.7.2021 - 7 U 143/20 -, Rn. 37 nach juris; OLG Bamberg, Urteil vom 28.11.2018 - 8 U 71/18 -, Rn. 75 nach juris).
Dies entspricht im Ergebnis der einhelligen Auffassung der Obergerichte, wobei die Begründung nur in Details variiert (vgl. nur OLG Brandenburg…, Urteil vom 13.7.2021 - 6 U 71/19 -, Rn. 65-71 nach juris; OLG Schleswig…, Beschluss vom 7.7.2021 - 7 U 143/20 -, Rn. 56-59 nach juris; OLG Bamberg, Urteil vom 28.11.2018 - 8 U 71/18 -, Rn. 79-83 nach juris; s.a. die Nw. bei Schneider/Schliephake EnWZ 2020, 299, 301 und bei OLG Brandenburg, Urteil vom 28.11.2018 - 8 U 71/18 -, Rn. 71 nach juris).
- OLG Hamburg, 10.12.1997 - 4 U 98/97
Anspruch auf Abgabe der Einwilligungserklärung zur Auskehrung hinterlegter Gelder …
Auszug aus KG, 21.08.2023 - 2 U 26/21
Die Abtretung muss auch aus der Sicht des Schuldners bestimmbar sein, denn dieser muss sich in zumutbarer Weise Gewissheit darüber verschaffen können, ob und in welcher Höhe seine Verpflichtung von der Abtretung erfasst ist (vgl. BGH…, Urteil vom 22.9.1965 - VIII ZR 265/63 -, Rn. 5 ff.; HansOLG Hamburg, Urteil vom 10.12.1997 - 4 U 98/97 -, Rn. 48 nach juris).Auch der Schuldner muss sich in zumutbarer Weise Gewissheit darüber verschaffen können, ob und in welcher Höhe seine Verpflichtung von der Abtretung erfasst ist (vgl. BGH…, Urteil vom 22.9.1965 - VIII ZR 265/63 -, Rn. 5 ff. nach juris; HansOLG Hamburg, Urteil vom 10.12.1997 - 4 U 98/97 -, Rn. 48 nach juris).
- BGH, 22.09.1965 - VIII ZR 265/63
Auszug aus KG, 21.08.2023 - 2 U 26/21
Die Abtretung muss auch aus der Sicht des Schuldners bestimmbar sein, denn dieser muss sich in zumutbarer Weise Gewissheit darüber verschaffen können, ob und in welcher Höhe seine Verpflichtung von der Abtretung erfasst ist (vgl. BGH, Urteil vom 22.9.1965 - VIII ZR 265/63 -, Rn. 5 ff.; HansOLG Hamburg…, Urteil vom 10.12.1997 - 4 U 98/97 -, Rn. 48 nach juris).Auch der Schuldner muss sich in zumutbarer Weise Gewissheit darüber verschaffen können, ob und in welcher Höhe seine Verpflichtung von der Abtretung erfasst ist (vgl. BGH, Urteil vom 22.9.1965 - VIII ZR 265/63 -, Rn. 5 ff. nach juris; HansOLG Hamburg…, Urteil vom 10.12.1997 - 4 U 98/97 -, Rn. 48 nach juris).
- BGH, 13.03.2018 - II ZR 158/16
Liquidation einer GmbH: Haftung des Liquidators gegenüber einem bei der …
Auszug aus KG, 21.08.2023 - 2 U 26/21
Rn. 7 Voraussetzungen der entsprechenden Anwendung einer Vorschrift sind eine Gesetzeslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes und eine vergleichbare Interessenlage (vgl. BGH, Urteil vom 13.3.2018 - II ZR 158/16 -, BGHZ 218, 80 Rn. 31 mwN.).Das Gesetz muss also, gemessen an seiner eigenen Regelungsabsicht, unvollständig sein (vgl. BGH, Urteil vom 13.3.2018 - II ZR 158/16 -, BGHZ 218, 80 Rn. 33).
- BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67
Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts
Auszug aus KG, 21.08.2023 - 2 U 26/21
Bei einem Indizienbeweis muss das Gericht also vor der Beweiserhebung prüfen, ob der Indizienbeweis schlüssig ist, mithin ob die Gesamtheit aller vorgetragenen Indizien - ihre Richtigkeit unterstellt - es von der Wahrheit der Haupttatsache überzeugen würde (vgl. BGH, Urteil vom 17.2.1970 - III ZR 139/67 -, BGHZ 53, 245 Rn. 231; BGH…, Urteil vom 12.7.1956 - III ZR 39/55 -, BGHZ 21, 256 Rn. 23 nach juris). - BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10
Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei …
Auszug aus KG, 21.08.2023 - 2 U 26/21
In einem solchen Fall kann eine Zeugin oder ein Zeuge allenfalls Angaben zu äußeren Umständen machen, die einen Rückschluss auf den zu beweisenden inneren Vorgang zulassen (vgl. BGH, Urteil vom 8.5.2012 - XI ZR 262/10 -, BGHZ 193, 159 Rn. 44 nach juris). - BGH, 12.10.1999 - XI ZR 24/99
Annahme eines lediglich vorteilhaften Angebots; Bestimmbarkeit der …
Auszug aus KG, 21.08.2023 - 2 U 26/21
Rn. 30 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist eine Vorausabtretung künftiger Forderungen nur dann wirksam, wenn die einzelne Forderung spätestens im Zeitpunkt ihrer Entstehung nach Gegenstand und Umfang genügend bestimmbar ist, wobei zur Ausräumung von Zweifeln bei der Ermittlung der abgetretenen Forderungen oder Forderungsteile grundsätzlich auch auf Umstände außerhalb der gegebenenfalls auslegungsbedürftigen Abtretungsvereinbarung zurückgegriffen werden darf (vgl. BGH, Urteil vom 12.10.1999 - XI ZR 24/99 -, Rn. 18 nach juris, mwN. Jauernig/Stürner, 18. Aufl. 2021, BGB § 398 Rn. 11). - BGH, 07.12.2001 - V ZR 65/01
Falsche Bezeichnung des Gegenstandes einer Auflassung
- BGH, 07.05.2009 - III ZR 277/08
Kein Schadensersatzanspruch einer Entschädigungseinrichtung gegen ein …
- BGH, 05.03.2009 - III ZR 17/08
Reichweite prospektbezogener Plausibilitätsprüfung bei "spezialisierter" …
- BGH, 17.03.2011 - I ZR 93/09
KD
- BGH, 20.11.1987 - V ZR 171/86
Aufhebung von Verträgen mit beurkundetem Inhalt - Grundsatz der "falsa …
- BGH, 12.07.1956 - III ZR 39/55
Beförderung von Beamten
- BVerfG, 10.10.2001 - 2 BvR 1620/01
Verfassungsrechtliche Überprüfung einer strafgerichtlichen Verurteilung
- BGH, 04.12.2014 - III ZR 61/14
Wildschadensersatzanspruch für Schäden an sog. Erstaufforstungen bei …
- BGH, 13.12.1968 - V ZR 80/67
Besitzrecht aus einem Kaufanwartschaftsvertrag - Formnichtigkeit eines …
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Rechtsprechung
| OLG Rostock, 14.04.2022 - 2 U 26/21 |
Volltextveröffentlichung
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 43 Abs 1 S 1 EnWG, § 46 Abs 1 S 1 EnWG, § 47 Abs 1 S 1 EnWG, § 47 Abs 5 S 2 EnWG
Vergabeverfahren: Zulässigkeit einer Verwendung von Vertragsmustertexten bereits im Rahmen der Angebotsabgabe
Verfahrensgang
- LG Rostock, 31.05.2021 - 6 HKO 61/19
- OLG Rostock, 10.03.2022 - 2 U 26/21
- OLG Rostock, 14.04.2022 - 2 U 26/21
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- LG Leipzig, 12.11.2013 - 5 O 2530/13
Stromkonzessionsvergabe: Kommune muss Transparenzgebot beachten!
Auszug aus OLG Rostock, 14.04.2022 - 2 U 26/21
Unabhängig davon erweist sich der Rekurs auf das als Anlage AG 35 vorgelegte Urteil des Landgerichts Leipzig vom 12.11.2013 (Az.: 5 O 2530/13; NZBau 2014, 250) auch deshalb als unbehilflich, weil abstrakte Aussagen zur Zulässigkeit der Ausschreibungsbedingungen dort nicht getroffen werden; es wird lediglich für den konkreten Fall attestiert, die Unterschiede zwischen den Bietern würden sich auf den Bereich der Nebenangebote beschränken.
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Rechtsprechung
| OLG Rostock, 10.03.2022 - 2 U 26/21 |
Volltextveröffentlichung
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 43 Abs 1 S 1 EnWG, § 46 Abs 1 S 1 EnWG, § 47 Abs 1 S 1 EnWG, § 47 Abs 5 S 2 EnWG
Vergabeverfahren: Zulässigkeit einer Verwendung von Vertragsmustertexten bereits im Rahmen der Angebotsabgabe
Verfahrensgang
- LG Rostock, 31.05.2021 - 6 HKO 61/19
- OLG Rostock, 10.03.2022 - 2 U 26/21
- OLG Rostock, 14.04.2022 - 2 U 26/21
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.12.2013 - KZR 66/12
Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden
Auszug aus OLG Rostock, 10.03.2022 - 2 U 26/21
Dass das Landgericht die Bedeutung von Art. 28 Abs. 2 GG (vgl. BGH, Urteil vom 17.12.2013 - KZR 66/12, NVwZ 2014, 807 = EnWZ 2014, 274 [Juris; Tz. 30 f.]) verkannt hätte, ist nicht zu erkennen. - BGH, 28.01.2020 - EnZR 116/18
Stromnetz Steinbach - Energiewirtschaft: Nichtigkeit des Konzessionsvertrags; …
Auszug aus OLG Rostock, 10.03.2022 - 2 U 26/21
Im Grunde hat insoweit die Verfügungsklägerin in ihrer Berufungserwiderungsschrift alles gesagt: Das Landgericht durfte und musste - und ebenso darf und muss auch der Senat - von einem Kausalzusammenhang ausgehen, solange eine ursächliche Rückführbarkeit der Auswahlentscheidung auf den Vergaberechtsverstoß nicht - umgekehrt - sicher auszuschließen ist (BGH, Urteil vom 28.01.2020 - EnZR 116/18, MDR 2020, 745 = WM 2021, 542 [Juris; Tz. 24]). - OLG Karlsruhe, 28.08.2019 - 6 U 109/18
Einstweiliges Verfügungsverfahren über die Rechtmäßigkeit des Verfahrens zur …
Auszug aus OLG Rostock, 10.03.2022 - 2 U 26/21
Soweit die Verfügungsbeklagte darauf abhebt, im Rahmen des Verfahrens nach § 47 EnWG finde keine umfassende objektive Rechtmäßigkeitskontrolle statt, sondern es könne lediglich um die Geltendmachung einer Verletzung in subjektiven Bieterrechten gehen, ist das mit Blick auf den insoweit unmissverständlichen Wortlaut von § 47 Abs. 1 Satz 1 EnWG, der ausdrücklich auf eine "Rechtsverletzung durch Nichtbeachtung der Grundsätze eines transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens" abstellt, und nicht zuletzt auch in Anbetracht der insgesamt erkennbar subjektivrechtlichen - allein auf Individualschutz gerichteten - Zielsetzung des energiewirtschaftsrechtlichen Konkurrentenschutzes zunächst - unbestritten - richtig (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.08.2019 - 6 U 109/18 Kart [Juris; Tz. 110];… Kment/Huber, EnWG, 02. Aufl. 2019, § 47 Rn. 7).
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