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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 11.06.2015 - 20 W 155/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,20635
OLG Frankfurt, 11.06.2015 - 20 W 155/15 (https://dejure.org/2015,20635)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.06.2015 - 20 W 155/15 (https://dejure.org/2015,20635)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Juni 2015 - 20 W 155/15 (https://dejure.org/2015,20635)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Zu den Voraussetzungen für das Vorliegen eines Testaments

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis des Testierwillens bei nicht den Gepflogenheiten für Testamente entsprechenden Schriftstücken; Anordnung der Nachlasspflegschaft; Feststellung des Testierwillens; Rechtsgeschäft unter Lebenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Testierwille bei Erstellung einer "Generalvollmacht" zur Regelung der Angelegenheiten zu Lebzeiten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Testierwille bei Erstellung einer "Generalvollmacht" zur Regelung der Angelegenheiten zu Lebzeiten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Testament nur bei ernsthaftem Testierwillen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Testament? Nur dann, wenn der Erblasser den Willen hatte, von Todes wegen Verfügungen zu treffen!

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.06.2015 - 20 W 155/15
    Rn. 51 Zwar handelt es sich bei den Vorschriften der EMRK um in der Bundesrepublik Deutschland unmittelbar geltendes Recht, das allerdings im Rang eines einfachen Bundesgesetzes steht (vgl. Art. 59 Abs. 2 S 1 GG und dazu: BVerfG, Beschluss vom 14.10.2004, Az. 2 BvR 1481/04, BVerfGE 111, 307 - 332, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 14.12.1994 - 1 BvR 720/90

    Verfassungsmäßigkeit der Zuweisung eines landwirtschaftlichen Betriebes an einen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.06.2015 - 20 W 155/15
    (vgl. dazu auch: BVerfG, Beschluss vom 14.12.1994, Az. BvR 720/90, BVerfGE 91, 346 - 366, zitiert nach juris Rn 44 m. w. N.).
  • OLG Schleswig, 16.10.2014 - 3 Wx 104/13

    Nachlasssache: Bestimmung des Geschäftswerts für die Beschwerde im …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.06.2015 - 20 W 155/15
    Richten sich diese gegen die Aufhebung des Beschlusses des Nachlassgerichts insgesamt, ist der Wert für das erstinstanzliche Verfahren auch für das Beschwerdeverfahren heranzuziehen (vgl. für das Erbscheinsverfahren: Schleswig Holsteinisches OLG, Beschluss vom 16.10.2014, Az. 3 Wx 104/13, zitiert nach juris).
  • OLG München, 26.02.2010 - 31 Wx 16/10

    Anordnung der Nachlasspflegschaft: Beschwerderecht des Inhabers einer …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.06.2015 - 20 W 155/15
    Denn ein subjektives Recht einer bestimmten Person auf ihre Bestellung als Nachlasspfleger besteht ebenfalls nicht (vgl. OLG München, Beschluss vom 26.02.2010, Az. 31 Wx 16/10, zitiert nach juris Rn. 5).
  • OLG Hamm, 19.12.2013 - 15 W 122/13

    Zulässigkeit der Beschwerde des ausschlagenden Erben gegen die Anordnung der …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.06.2015 - 20 W 155/15
    Denn die mit der Erteilung einer Vollmacht eingeräumte Vertretungsmacht verschafft nach ganz überwiegender Meinung, welcher der Senat folgt, dem Vertreter kein subjektives Recht (…vgl. u. a. Schramm in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl., § 164 BGB, Rn. 68;… Schilken in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2014, vor § 164 BGB, Rn. 16;… Ellenberger in Palandt, BGB, 74. Aufl., Einführung vor § 164 BGB, Rn. 5;… Maier-Reimer in Erman, BGB, 14. Aufl. § 164 BGB, Rn. 17), das zur Beschwerde gegen die Bestellung eines Nachlasspflegers berechtigen würde (vgl. u. a. OLG Hamm, Beschluss vom 19.12.2013, Az. 15 W 122/13, zitiert nach juris Rn. 20 m. w. N.; BayObLG…, Beschluss vom 22.06.2004, Az. 1Z BR 37/04, zitiert nach juris Rn. 14 ff.;… J. Schmidt in Erman BGB, 14. Aufl., § 1960 BGB, Rn. 39;… Meyer-Holz in Keidel, FamFG, 18. Aufl. § 59 FamFG, Rn. 83); vielmehr stellt sie lediglich eine Legitimation des Vertreters dar, für den Vertretenen zu handeln.
  • BayObLG, 22.06.2004 - 1Z BR 37/04

    Über den Tod hinausgehende Generalvollmacht und Anordnung der Nachlasspflegschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.06.2015 - 20 W 155/15
    Denn die mit der Erteilung einer Vollmacht eingeräumte Vertretungsmacht verschafft nach ganz überwiegender Meinung, welcher der Senat folgt, dem Vertreter kein subjektives Recht (…vgl. u. a. Schramm in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl., § 164 BGB, Rn. 68;… Schilken in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2014, vor § 164 BGB, Rn. 16;… Ellenberger in Palandt, BGB, 74. Aufl., Einführung vor § 164 BGB, Rn. 5;… Maier-Reimer in Erman, BGB, 14. Aufl. § 164 BGB, Rn. 17), das zur Beschwerde gegen die Bestellung eines Nachlasspflegers berechtigen würde (vgl. u. a. OLG Hamm…, Beschluss vom 19.12.2013, Az. 15 W 122/13, zitiert nach juris Rn. 20 m. w. N.; BayObLG, Beschluss vom 22.06.2004, Az. 1Z BR 37/04, zitiert nach juris Rn. 14 ff.;… J. Schmidt in Erman BGB, 14. Aufl., § 1960 BGB, Rn. 39;… Meyer-Holz in Keidel, FamFG, 18. Aufl. § 59 FamFG, Rn. 83); vielmehr stellt sie lediglich eine Legitimation des Vertreters dar, für den Vertretenen zu handeln.
  • OLG Frankfurt, 12.05.2020 - 20 W 392/15

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Alleinerbscheins

    Der Senat hat daher vorliegend jene Beschwerde nicht als über die bereits eingelegte Beschwerde hinausgehendes Rechtsmittel ausgelegt und von dessen - ansonsten auszusprechender - ausdrücklichen Verwerfung als unzulässig abgesehen (vgl. zum Ganzen: OLG Köln, Beschluss vom 11.06.2010, Az. 2 Wx 77/10, zitiert nach juris; vgl. auch Senat, Beschluss vom 11.06.2015, Az. 20 W 155/15 in der vorliegenden Nachlasssache).

    Dies hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 11.06.2015 in dem Verfahren betreffend die Beschwerde der hiesigen Beschwerdeführerin und ihres vorliegend verfahrensbevollmächtigten Sohnes gegen den Beschluss des Nachlassgerichts über die Bestellung der Nachlasspflegerin (Az. 20 W 155/15) festgestellt.

    Neben dem vorliegenden Beschwerdeverfahren und zwei weiteren Beschwerdeverfahren (Az. 20 W 362/15 und 20 W 11/19), in welchen sich die Beschwerdeführerin und ihr hiesiger Verfahrensbevollmächtigter - in jenen Verfahren auch in eigenem Namen - gegen die Untätigkeit des Nachlassgerichts im Hinblick auf dort gestellte Akteneinsichtsgesuche wenden, hatte der Senat unter dem Az. 20 W 155/15 noch über die Anhörungsrüge vom 20.06.2015 betreffend den Senatsbeschluss vom 11.06.2015 zu erkennen, mit dem der Senat die Beschwerde gegen die Bestellung der Nachlasspflegerin zurückgewiesen hat.

  • OLG Frankfurt, 07.03.2023 - 20 W 38/22

    Kraftloserklärung einer Vollmachtsurkunde

    Mit Erteilung der Vollmacht erhält der Bevollmächtigte (hier: die Beschwerdeführerin) nämlich keine eigene, sondern lediglich eine aus dem Recht des Vollmachtgebers abgeleitete Rechtsstellung, so dass es durch die insoweit getroffene Entscheidung an der Beeinträchtigung eigener Rechte des Bevollmächtigten fehlt (vgl. dazu lediglich beispielhaft etwa KG FGPrax 2015, 95; OLG Köln NotBZ 2011, 298; FGPrax 2019, 238, je zitiert nach juris;… Münchener Kommentar/Schubert, a.a.O., § 176 Rz. 6;… BeckOGK/Deckenbrock, a.a.O., § 176 Rz. 16, dort mit vielfältigen weiteren Nachweisen; vgl. zur fehlenden Beschwerdeberechtigung des (Vorsorge-) Bevollmächtigten nach § 59 FamFG in anderen Sachzusammenhängen: BGH BtPrax 2020, 59; BtPrax 2019, 247; Senat Beschluss vom 11.06.2015, 20 W 155/15, Tz. 42 bei juris).
  • OLG Köln, 23.10.2017 - 27 U 2/17

    Auslegung einer transmortalen Vollmacht als Erbeinsetzung

    Rn. 20 Der gegen die Bestellung der Klägerin und den Widerruf der Vollmacht gerichteten Beschwerde der Beklagten half das Amtsgericht Darmstadt nicht ab (Beschluss vom 28.04.2015, 45 VI 582/15); die hiergegen eingelegten Rechtsmittel wurden vom Oberlandesgericht Frankfurt / Main mit Beschluss vom 11.06.2015 (20 W 155/15) und vom Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 22.07.2015 (IV ZB 20/15) zurückgewiesen.

    Unter diesen Umständen kann nicht angenommen werden, sie hätte der Beklagten das Wertpapier-Depot schenkweise zuwenden wollen, weil sie eben das nicht schriftlich angeordnet hat, sondern - wie bereits im Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 11.06.2015 (20 W 155/15, Amtsgericht Darmstadt 45 VI 582/15) eingehend dargestellt - klar und unzweifelhaft sogar zwischen der Generalvollmacht einerseits und der Betreuungsverfügung andererseits unterschieden hat.

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dejure.org Übersicht OLG Frankfurt

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 23.06.2020 - 20 W 155/15, 20 W 362/15, 20 W 392/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,23924
OLG Frankfurt, 23.06.2020 - 20 W 155/15, 20 W 362/15, 20 W 392/15 (https://dejure.org/2020,23924)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.06.2020 - 20 W 155/15, 20 W 362/15, 20 W 392/15 (https://dejure.org/2020,23924)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. Juni 2020 - 20 W 155/15, 20 W 362/15, 20 W 392/15 (https://dejure.org/2020,23924)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hessen

    § 44 FamFG
    Voraussetzungen der Rüge der Verletzung rechlichen Gehörs nach § 44 FamFG

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (13)

  • OLG Frankfurt, 12.05.2020 - 20 W 392/15

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Alleinerbscheins

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2020 - 20 W 155/15
    Die Rüge in dem Verfahren 20 W 392/15 wird zurückgewiesen.

    Denn der Senat hat in den Beschlüssen vom 12.05.2020 zu den Aktenzeichen 20 W 362/15 und 20 W 392/15, mit denen er über Beschwerden der Beteiligten erkannt hat, die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen (§ 70 Abs. 1, Abs. 2 S. 2 FamFG).

    Soweit die Beteiligten aus dem Zeitablauf möglicherweise eine Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör in dem weiteren Beschwerdeverfahren mit dem Aktenzeichen 20 W 392/15 betreffend die Entscheidung des Nachlassgerichts im Erbscheinserteilungsverfahrens ableiten wollen, wird darauf sogleich unter Ziff. 3 noch eingegangen.

    Schließlich erweist sich die Gehörsrüge gegen den Senatsbeschluss ebenfalls vom 12.05.2020 zum Aktenzeichen 20 W 392/15 jedenfalls als unbegründet und war zurückzuweisen.

    Nach alledem hat auch die Anhörungsrüge gegen die Entscheidung des Senats in dem Verfahren mit dem Aktenzeichen 20 W 392/15 keinen Erfolg.

    Die Beteiligten zu 1 und 2 haften gemäß § 22 Abs. 1, § 32 Abs. 1 GNotKG für die Gerichtskosten betreffend die Gehörsrügeverfahren mit den Aktenzeichen 20 W 155/15 und 20 W 362/15 gesamtschuldnerisch und die Beteiligte zu 1 als alleinige Rügeführerin für die Gerichtskosten des Verfahrens der Gehörsrüge mit dem Aktenzeichen 20 W 392/15.

    Es wird diesbezüglich auf die Ausführungen in dem Senatsbeschluss vom 12.05.2020 zu 20 W 392/15 Bezug genommen.

  • BGH, 24.07.2014 - III ZB 83/13

    Verfahren auf gerichtliche Entscheidung gegen einen schiedsgerichtlichen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2020 - 20 W 155/15
    103 Abs. 1 GG selbst begründet kein Recht auf mündliche Verhandlung (vgl. BGH, Beschluss vom 24.07.2014, Az. III ZB 83/13, zitiert nach juris Tz. 5;… Bacher in BeckOK ZPO, a. a. O., § 321a ZPO, Rn. 40b).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2020 - 20 W 155/15
    Eine Verletzung des Anspruchs eines Beteiligten auf rechtliches Gehörs kann zwar darin liegen, dass das Gericht seine Pflicht zur Kenntnisnahme und Erwägung des Vortrages des Beteiligten verletzt hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.02.1982, Az. 1 BvR 1379/80, BVerfGE 60, 1 ff., zitiert nach juris Tz. 16).
  • OLG Schleswig, 14.01.2010 - 3 Wx 92/09

    Verfahren nach FamFG bei Beschwerde in einer Nachlasssache

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2020 - 20 W 155/15
    In solchen nicht echt streitigen Verfahren, die eine mündliche Verhandlung oder persönliche Anhörung des Betroffenen nicht gebieten, muss die Zulässigkeit der Entscheidung im schriftlichen Wege daher auch nicht am Maßstab des Art. 6 EMRK gemessen werden (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 14.01.2010, Az. 3 Wx 92/09, zitiert nach juris Tz. 11).
  • OLG Brandenburg, 19.12.2013 - 3 Wx 5/12

    Erbrecht: Anforderungen an den Nachweis der Echtheit eines handschriftlichen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2020 - 20 W 155/15
    § 68 Abs. 3 S. 2 FamFG, wonach das Beschwerdegericht von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung oder eines Termins absehen kann, wenn eine solche bereits im ersten Rechtszug vorgenommen worden ist und von einer erneuten Vornahme keine zusätzlichen Erkenntnisse zu erwarten sind, gilt nur dann, wenn bereits für das erstinstanzliche Verfahren eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist (vgl. Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 19.12.2013, Az. 3 Wx 5/12, zitiert nach juris Tz. 26;… Sternal in Keidel, a. a. O., § 68 FamFG, Rn. 58a).
  • OLG Düsseldorf, 29.03.2011 - 3 Wx 263/10

    Verfahren bei Einziehung eines Erbscheins

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2020 - 20 W 155/15
    Denn bei einer Entscheidung im Nachlassverfahren handelt es sich nicht um eine echte Streitentscheidung im Sinne der Menschenrechtskonvention oder nach sonstigen höherrangigen Vorschriften (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.03.2011, Az. I-3 Wx 263/10, zitiert nach juris Tz. 19).
  • OLG Köln, 23.10.2017 - 27 U 2/17

    Auslegung einer transmortalen Vollmacht als Erbeinsetzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2020 - 20 W 155/15
    Auch hat der Senat u. a. die von den Beteiligten angeführte Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln in dem Rechtsstreit der Nachlasspflegerin gegen die hiesige Beteiligte zu 1 (Urteil vom 23.10.2017, Az. 27 U 2/17, zitiert nach juris) zur Kenntnis genommen.
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2020 - 20 W 155/15
    Die mit AnhörungsrügenG vom 09.12.2004 (BGBl. I, 3220) durch den Gesetzgeber vorgenommene Erweiterung der Vorschriften betreffend verfahrensspezifische Anhörungsrügen stellt eine Reaktion auf den Plenarbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 30.04.2003 (Az. 1 PBvU 1/02, zitiert nach juris) dar (…vgl.: BR-Drs. 663/04, S. 1).
  • BGH, 19.03.2009 - V ZR 142/08

    Erfordernis einer eigenständigen Auseinandersetzung mit der angegriffenen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2020 - 20 W 155/15
    Eine Rüge ist nach § 44 Abs. 2 S. 4 FamFG zudem nur dann zulässig, wenn sie das Vorliegen eines Falles der entscheidungserheblichen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch die angegriffene Entscheidung ebenfalls innerhalb der Frist des § 44 Abs. 2 S. 1 FamFG darlegt (vgl. zu § 321a ZPO: BGH, Beschluss vom 19.03.2009, Az. V ZR 142/08, zitiert nach juris Rn. 4;… Vollkommer in Zöller, ZPO, 33. Aufl., § 321a ZPO, Rn. 13a).
  • BGH, 10.02.2012 - V ZR 8/10

    Unanfechtbarkeit der Anhörungsrüge

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2020 - 20 W 155/15
    Eine Gehörsrüge nach § 44 FamFG findet gegen eine Entscheidung, mit der bereits eine Gehörsrüge zurückgewiesen worden ist, aber nicht statt (vgl. BGH, Beschluss vom 10.02.2012, Az. V ZR 8/10, Tz. 2; OLG Nürnberg, Beschluss vom 06.08.2014, Az. 7 UF 1272/13, Tz. 5; beide zitiert nach juris;… Meyer-Holz in Keidel, FamFG, 20. Aufl., § 44 FamFG, Rn. 51;… Gomille in Haußleiter, FamFG, 2. Aufl., § 44 FamFG, Rn. 2;… Bacher in BeckOK ZPO, 36. Edition, Stand: 01.03.2020, § 321a ZPO, Rn. 6).
  • BGH, 11.05.2006 - IX ZR 171/03

    Beginn der Frist für die Anbringung einer Gehörsrüge

  • BGH, 08.12.2015 - V ZB 44/15

    Abschiebungshaftverfahren: Rechtliches Gehör für die eine Haftanordnung …

  • OLG Nürnberg, 06.08.2014 - 7 UF 1272/13

    Beschwerdeverfahren wegen einstweiliger Anordnung betreffend die elterliche …

  • BGH, 13.05.2026 - IV ZB 26/25

    Erbscheinsverfahren: Eigene Zweifel des Rechtspflegers lösen keine …

    Nach anderer Auffassung soll dagegen der Rechtspfleger funktionell zuständig bleiben, wenn nur er sich an einer antragsgemäßen Entscheidung gehindert sieht, weil dadurch kein Einwand im Sinne des § 19 Abs. 2 RPflG erhoben wird (…OLG Braunschweig ZEV 2026, 40 Rn. 20 ff.;… OLG Frankfurt ZEV 2025, 525 Rn. 32 ff.;… ErbR 2015, 692 Rn. 35; Beschluss vom 23. Juni 2020 - 20 W 155/15 u.w., juris Rn. 54;… Gierl in Burandt/Rojahn, Erbrecht 4. Aufl. § 352e FamFG Rn. 6;… Lamberz in Sternal, FamFG 22. Aufl. § 343 Rn. 49;… Rellermeyer in Arnold/Meyer-Stolte/Rellermeyer/Hintzen/Georg, RPflG 9. Aufl. § 19 Rn. 13.1; Domisch, RPfleger 2018, 577, 578 f.; Güttich, FGPrax 2024, 286, 287; einschränkend Küpper, ZEV 2026, 47 f.).
  • BVerfG, 29.07.2020 - 1 BvR 1445/20

    Nichtannahme einer mangels substantiierter Begründung offensichtlich …

    vom 23. Juni 2020 - 20 W 155/15, 20 W 362/15, 20 W 392/15 -,.

    vom 12. Mai 2020 - 20 W 362/15 und 20 W 11/19 -,.

    vom 12. Mai 2020 - 20 W 392/15 -,.

    vom 12. Mai 2020 - 20 W 155/15 -,.

    vom 11. Juni 2015 - 20 W 155/15 -,.

  • OLG Karlsruhe, 04.04.2022 - 11 W 6/21

    Beteiligung des Nachlasspflegers im Erbscheinsverfahren

    Eine Beteiligung des Nachlasspflegers ist im Erbscheinsverfahren hingegen grundsätzlich nicht möglich (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.06.2020 - 20 W 155/15 u.a. -, juris Rn. 54;… Zimmermann, in: Keidel, FamFG, 20. Aufl. 2020, § 345 FamFG Rn. 25;… Grziwotz, in: Münchener Kommentar zum FamFG, 3. Aufl. 2019, § 345 FamFG Rn. 20).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.05.2020 - 20 W 155/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,23928
OLG Frankfurt, 12.05.2020 - 20 W 155/15 (https://dejure.org/2020,23928)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.05.2020 - 20 W 155/15 (https://dejure.org/2020,23928)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Mai 2020 - 20 W 155/15 (https://dejure.org/2020,23928)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 59 FamFG
    Keine Beschwerdeberechtigung des transmortal Bevollmächtigten gegen Entscheidung des Nachlassgerichts

  • erbrechtsiegen.de

    Beschwerdeberechtigung - transmortal Bevollmächtigter gegen Entscheidung Nachlassgericht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 12.05.2020 - 20 W 392/15

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Alleinerbscheins

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2020 - 20 W 155/15
    Wie der Senat in seiner unter dem gleichen Datum wie der vorliegende Beschluss erlassenen Entscheidung (Az. 20 W 392/15) betreffend die Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen den ihren Erbscheinsantrag zurückweisenden Beschluss des Nachlassgerichts ausführlich begründet hat, ist die Beteiligte zu 1 auch unter Berücksichtigung ihres zwischenzeitlich erfolgten Vortrages nicht Erbin der Erblasserin geworden.
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   OLG Frankfurt, 11.06.2020 - 20 W 155/15   

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OLG Frankfurt, 11.06.2020 - 20 W 155/15 (https://dejure.org/2020,24092)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.06.2020 - 20 W 155/15 (https://dejure.org/2020,24092)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Juni 2020 - 20 W 155/15 (https://dejure.org/2020,24092)
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