Rechtsprechung
| EuGH, 14.12.1962 - 19/62, 20/62, 21/62, 22/62 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
EWG-Vertrag Art. 174 Abs. 2; ; EWG-Vertrag Art. 189; ; EWG-Vertrag Art. 85
- EU-Kommission
Fédération nationale de la boucherie en gros u.a. / Rat EWG
EWG-VERTRAG, ARTIKEL 173
1 . VERFAHREN - ANFECHTUNGSKLAGE - KLAGE NATÜRLICHER UND JURISTISCHER PERSONEN GEGEN VERORDNUNGEN DER EWG - ZULÄSSIGKEIT - EU-Kommission
Fédération nationale de la boucherie en gros et du commerce en gros des viandes und andere gegen Rat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. VERFAHREN - ANFECHTUNGSKLAGE - KLAGE NATÜRLICHER UND JURISTISCHER PERSONEN GEGEN VERORDNUNGEN DER EWG - ZULÄSSIGKEIT
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Papierfundstellen
- NJW 1963, 782
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (3)
- EuGH, 14.12.1962 - 22/62
Auszug aus EuGH, 14.12.1962 - 19/62
VERBUNDENE RECHTSSACHEN 19 bis 22/62 - URTEIL 1009 In den.mit Sitz in Bonn (Rechtssache 22/62).
gegen Rat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft mit vorläufigem Sitz in Brüssel, vertreten in den Rechtssachen 19, 20 und 21/62 durch seinen Rechtsberater, Herrn Jacques Megret, als Bevollmächtigten, und in der Rechtssache 22/62 durch seinen Rechtsberater, Herrn Ernst Wohlfarth, als Bevollmächtigten,.
Zudem sei sie, wie der Kläger der Rechtssache 22/62 bemerkt, zur Regelung einer bestimmten Einzelfrage und bestimmter Einzelfälle ergangen und greife unmittelbar in die Rechts-und Wettbewerbslage der Kläger ein.
Für den Fall, daß der Gerichtshof der angefochtenen Vorschrift Verordnungscharakter beimessen sollte, ist der Kläger der Rechtssache 22/62 der Auffassung, daß er gleichwohl das Recht habe, sie anzufechten; denn dem Wortlaut von Artikel 173 Absatz 2 des EWG-Vertrages sei zu entnehmen, daß Privatpersonen zur Klage gegen solche Verordnungen befugt seien, die sie "in einem besonderen Maße" beeinträchtigten, per Kläger beruft sich überdies auf einen deutschen Verfassungsgrundsatz, demzufolge Privatpersonen stets die Möglichkeit hätten, gegen beeinträchtigende rechtssetzende Akte vorzugehen.
Der Kläger der Rechtssache 22/62 meint, eine Person sei nicht nur dann im Sinne von Artikel 173 Absatz 2 von einer Maßnahme betroffen, wenn diese ihre Rechte und Pflichten ändere.
Der Kläger der Rechtssache 22/62 hebt in diesem Zusammenhang noch hervor, daß das einzelne Unternehmen nur selten in der Lage sein werde, sich selbst über die Maßnahmen der Institutionen der Gemeinschaft zu informieren und eventuell gegen sie vorzugehen.
- EuGH, 14.12.1962 - 21/62
Auszug aus EuGH, 14.12.1962 - 19/62
Syndicat de la boucherie en gros de Paris mit Sitz in Paris, Abattoirs de la "Villette (Rechtssache 21/62),.gegen Rat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft mit vorläufigem Sitz in Brüssel, vertreten in den Rechtssachen 19, 20 und 21/62 durch seinen Rechtsberater, Herrn Jacques Megret, als Bevollmächtigten, und in der Rechtssache 22/62 durch seinen Rechtsberater, Herrn Ernst Wohlfarth, als Bevollmächtigten,.
Die Kläger der Rechtssachen 19, 20 und 21/62 erwidern, die Unterscheidung zwischen Entscheidung und Verordnung im EWG-Vertrag entspreche nicht genau der Unterscheidung zwischen individueller und genereller Entscheidung im Sinne des EGKS-Vertrages.
Die Kläger der Rechtssachen 19, 20 und 21/62 kritisieren ferner die vom Beklagten vertretene Auslegung des Ausdrucks "individuell betreffen" und bemerken, diese Auslegung laufe darauf hinaus, den Sinn dieses Ausdrucks entgegen der klaren.
Die Kläger der Rechtssachen 19, 20 und 21/62 erwidern, die These des Beklagten scheine die klare Unterscheidung außer acht zu lassen, die zwischen dem von einer Maßnahme Betroffenen und ihrem Adressaten zu treffen sei.
Die Kläger der Rechtssachen 19, 20 und 21/62 bemerken noch, übrigens bedürften die unter die angefochtene Bestimmung fallenden Vereinbarungen, Beschlüsse und Verhaltensweisen keiner vorherigen Genehmigung; infolgedessen sei der Rat nicht in der Lage zu beweisen, daß keine Vereinbarung getroffen worden sei.
Die Kläger der Rechtssachen 19, 20 und 21/62 erwidern, da die angefochtene Bestimmung zwei verschiedene Regelungen für zwei Berufsstände vorsehe, beruhe sie auf einem Unterscheidungsmerkmal berufsständischer Art. Deshalb sei es auch Sache der berufsständischen Organisationen, Klage zu erheben, da sich die Diskriminierung auf ihrer Ebene auswirke.
- EuGH, 14.12.1962 - 20/62
Auszug aus EuGH, 14.12.1962 - 19/62
Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Jacques Lassier, zugelassen am Appellationshof Paris, Stichting voor Nederlandse Zelfstandige Handel en Industrie mit Sitz in Den Haag (Rechtssache 20/62), vertreten durch seinen Präsidenten Pieter Boezaardt, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Jacques Lassier, zugelassen am Appellationshof Paris, und Harald Ditges, Köln,.
- Generalanwalt beim EuGH, 07.11.1973 - 119/73
Deutsche Getreide- und Futtermittel-Handelsgesellschaft gegen Einfuhr- und …
"Ist Artikel 11 der Verordnung Nr. 19/62 des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (ABl. 1962, S. 933) so auszulegen, daß bei der Abschöpfungsbemessung für Hartweizen die bei der Einfuhr zu entrichtende Umsatzausgleichsteuer berücksichtigt werden mußte, oder war eine Anrechnung nicht geboten?"."Artikel 11 der Verordnung Nr. 19/62 des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ist dahin auszulegen, daß er den Mitgliedstaaten zwar die Verpflichtung auferlegte, bei der Ausübung des ihnen nach Absatz 4 eingeräumten Ermessens die einem Importeur von Hartweizen erwachsenden abschätzbaren Kosten, darunter Steuern von der Art der deutschen Umsatzausgleichsteuer, als Berechnungsfaktoren zu berücksichtigen, nicht dagegen aber die Verpflichtung, derartige Steuern, nachdem der Schwellenpreis dem genannten Absatz gemäß festgelegt worden war, bei der Berechnung der Abschöpfung nach Absatz 1 oder 2 desselben Artikels abzuziehen.".
"Ist Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung Nr. 19/62/EWG so auszulegen, daß der Schwellenpreis für Mais in Mitgliedstaaten, in denen keine nennenswerte Erzeugung bestand, so festzusetzen war, daß er dem Schwellenpreis für Gerste entsprach, oder bestand je nach Futterwert usw. ein Bewertungsspielraum für die einzelnen betroffenen Getreidearten?".
"Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung Nr. 19/62/EWG ist dahin auszulegen, daß der Schwellenpreis für Mais in einem Mitgliedstaat, in dem eine nennenswerte Erzeugung dieser Getreideart nicht bestand, (unter gehöriger Berücksichtigung des in Artikel 2 Absatz 1 vorgesehenen Pauschalabschlages) in einer Höhe festzusetzen war, die es der Gerste ermöglichte, den Grundrichtpreis in dem betreffenden Staat zu erreichen.".
"Sind die für die Berechnung der Abschöpfungsbeträge für Veredelungserzeugnisse (Art. 1 Buchstabe d in Verbindung mit der Anlage zur Verordnung Nr. 19/62) maßgebenden Artikel 14 der Verordnung Nr. 19/62 und 7 der Verordnung Nr. 55/62 im Hinblick auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes in der Rechtssache 76/70 vom 12. Mai 1971, wonach bei der Berechnung der Schwellenpreise für Getreide im Rahmen des Artikels 4 der Verordnung Nr. 19/62 ein fester Betrag, der der Auswirkung der bei der Einfuhr erhobenen inländischen Abgaben - wie der Umsatzausgleichsteuer - entspricht, vom Grundrichtpreis abzuziehen ist, so auszulegen, daß der im Einzelfalle erhobene Betrag der Umsatzausgleichsteuer von der Abschöpfung abzuziehen ist?".
"Weder Artikel 14 der Verordnung Nr. 19/62 noch Artikel 7 der Verordnung Nr. 55/62 ist dahin auszulegen, daß von der Abschöpfung für denaturiertes Tapiokamehl eine Steuer von der Art der deutschen Umsatzausgleichsteuer abzuziehen ist.".
- EuG, 21.09.2005 - T-306/01
und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERLÄSST SEINE ERSTEN URTEILE …
Im Übrigen verliert ein Rechtsakt seinen Normcharakter nicht dadurch, dass sich die Rechtssubjekte, auf die er zu einem bestimmten Zeitpunkt Anwendung findet, der Zahl oder sogar der Identität nach mehr oder weniger genau bestimmen lassen, solange feststeht, dass die Anwendung aufgrund einer objektiven rechtlichen oder tatsächlichen Situation erfolgt, die in dem Rechtsakt im Zusammenhang mit seiner Zielsetzung umschrieben wird (Urteile des Gerichtshofes vom 14. Dezember 1962 in den Rechtssachen 19/62 bis 22/62, Fédération nationale de la boucherie en gros u. a./Rat, Slg. 1962, 1005, Nr. 2, vom 11. Juli 1968 in der Rechtssache 6/68, Zuckerfabrik Watenstedt/Rat, Slg. 1968, 612, 621, vom 30. September 1982 in der Rechtssache 242/81, Roquette Frères/Rat, Slg. 1982, 3213, Randnrn. - Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2026 - C-555/24
und Resilienzfazilität gebilligt wurden
{FN:110} See, for example, judgments of 14 December 1962, Confédération nationale des producteurs de fruits and légumes and Others v Council (16/62 and 17/62, EU:C:1962:47, 1962 ECR 471, in particular p. 479); of 14 December 1962, Fédération nationale de la boucherie en gros and du commerce en gros des viandes and Others v Council (19/62 to 22/62, EU:C:1962:48, 1962 ECR 491, in particular p. 499); of 18 March 1975, Union syndicale - Service public européen and Others v Council (72/74, EU:C:1975:43, paragraph 17); and of 2 April 1998, Greenpeace Council and Others v Commission (C-321/95 P, EU:C:1998:153, paragraph 14).{FN:111} Judgments of 14 December 1962, Confédération nationale des producteurs de fruits and légumes and Others v Council (16/62 and 17/62, EU:C:1962:47, 1962 ECR 471, in particular p. 479), and of 14 December 1962, Fédération nationale de la boucherie en gros and du commerce en gros des viandes and Others v Council (19/62 to 22/62, EU:C:1962:48, 1962 ECR 491, in particular p. 499).
{FN:112} Judgments of 14 December 1962, Confédération nationale des producteurs de fruits and légumes and Others v Council (16/62 and 17/62, EU:C:1962:47, 1962 ECR 471, in particular p. 480), and of 14 December 1962, Fédération nationale de la boucherie en gros and du commerce en gros des viandes and Others v Council (19/62 to 22/62, EU:C:1962:48, 1962 ECR 491, in particular p. 499).
- EuGH, 18.01.2007 - C-229/05
und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERSTER INSTANZ HAT DIE AUFNAHME DER PKK IN …
45 Was die Klage betrifft, die der KNK gegen den Beschluss 2002/460 erhoben hat, so kann nach ständiger Rechtsprechung eine Vereinigung, die zur Wahrnehmung der kollektiven Interessen einer Gruppe von Personen gegründet worden ist, nicht als von einer Handlung, die die allgemeinen Interessen dieser Gruppe berührt, im Sinne von Artikel 230 Absatz 4 EG individuell betroffen angesehen werden, weshalb sie keine Nichtigkeitsklage erheben kann, wenn ihre Mitglieder dies einzeln auch nicht tun könnten (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 14. Dezember 1962 in den Rechtssachen 19/62 bis 22/62, Fédération nationale de la boucherie en gros et du commerce en gros des viandes u. a./Rat, Slg. 1962, 1003, 1021 f., und Urteil des Gerichts vom 21. März 2001 in der Rechtssache T-69/96, Hamburger Hafen- und Lagerhaus u. a./Kommission, Slg. 2001, II-1037, Randnr. 49). - EuGH, 02.04.1998 - C-321/95
Greenpeace u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Natürliche oder juristische …
Was zweitens die Klagebefugnis der Kläger, die Vereinigungen sind, betrifft, so hat das Gericht in Randnummer 59 auf die ständige Rechtsprechung verwiesen, wonach eine Vereinigung, die zur Wahrnehmung kollektiver Interessen einer Gruppe von Bürgern gegründet worden sei, von einer Handlung, die die allgemeinen Interessen dieser Gruppe berühre, nicht im Sinne des Artikels 173 Absatz 4 des Vertrages individuell betroffen sein könne; sie könne daher keine Nichtigkeitsklage erheben, wenn ihren Mitgliedern als einzelnen die Erhebung dieser Klage verwehrt sei (Urteile vom 14. Dezember 1962 in den verbundenen Rechtssachen 19/62 bis 22/62, Fédération nationale de la boucherie en gros et du commerce en gros des viandes u. a./Rat, Slg. 1962, 1003, und vom 18. März 1975 in der Rechtssache 72/74, Union syndicale - Service public européen u. a./Rat, Slg. 1975, 401; Beschluß vom 11. Juli 1979 in der Rechtssache 60/79, Fédération nationale de Producteurs de vins de table et vins de pays/Kommission, Slg. 1979, 2429; Urteil vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 282/85, DEFI/Kommission, Slg. 1986, 2469; Beschluß vom 5. November 1986 in der Rechtssache 117/86, UFADE/Rat und Kommission, Slg. 1986, 3255, Randnr. 12; Urteil des Gerichts vom 6. Juli 1995 in den verbundenen Rechtssachen T-447/93, T-448/93 und T-449/93, AITEC u. a./Kommission, Slg. 1995, II-1971, Randnrn. - EuGH, 13.12.2005 - C-78/03
Kommission / Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum - Rechtsmittel - Beihilfen, …
Eine Vereinigung, die zur Wahrnehmung kollektiver Interessen einer Gruppe von Personen gegründet worden ist, kann, sofern keine besonderen Umstände vorliegen, wie etwa ihre Rolle in einem [förmlichen Prüfungs-] Verfahren, das zum Erlass der fraglichen Maßnahme geführt hat (siehe unten, Randnrn. 65 ff.), von einer Handlung, die die allgemeinen Interessen dieser Gruppe berührt, nicht im Sinne des Artikels 230 Absatz 4 EG unmittelbar betroffen sein; sie kann daher keine Nichtigkeitsklage im Namen ihrer Mitglieder erheben, wenn diesen als Einzelnen die Erhebung einer Klage verwehrt ist (Urteile des Gerichtshofes vom 14. Dezember 1962 in den Rechtssachen 19/62 bis 22/62, Fédération nationale de la boucherie en gros et du commerce en gros des viandes u. a./Rat, Slg. 1962, 1005, und vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-321/95 P, Greenpeace Council u. a./Kommission, Slg. 1998, I-1651, Randnrn. - Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1997 - C-321/95
Stichting Greenpeace Council (Greenpeace International) u. a. gegen Kommission …
(11) - Das Gericht stützte sich a) auf die Urteile des Gerichtshofes vom 14. Dezember 1962 in den verbundenen Rechtssachen 19/62 bis 22/62 (Fédération nationale de la boucherie en gros et du commerce en gros des viandes u. a./Rat, Slg. 1962, 1003) und vom 18. März 1975 in der Rechtssache 72/74 (Union syndicale u. a./Rat, Slg. 1975, 401); den Beschluß des Gerichtshofes vom 11. Juli 1979 in der Rechtssache 60/79 (Producteurs de vins de table et vins de pays/Kommission, Slg. 1979, 2429); das Urteil des Gerichtshofes vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 282/85 (DEFI/Kommission, Slg. 1986, 2469); den Beschluß des Gerichtshofes vom 5. November 1986 in der Rechtssache 117/86 (UFADE/Kommission und Rat, Slg. 1986, 3255, Randnr. 12) und b) auf das Urteil des Gerichts vom 6. Juli 1995 in den verbundenen Rechtssachen T-447/93, T-448/93 und T-449/93 (AITEC u. a./Kommission, Slg. 1995, II-1971, Randnrn. 58 und 59).(131) - Vgl. z. B. Urteile in den verbundenen Rechtssachen 19/62 bis 22/62 und in der Rechtssache 72/74 (zitiert in Fußnote 11), vom 18. März 1975 in der Rechtssache 282/85 (zitiert in Fußnote 11) sowie vom 4. Oktober 1983 in der Rechtssache 191/82 (FEDIOL/Kommission, Slg. 1983, 2913).
- EuG, 23.11.1999 - T-173/98
UPA / Rat - Offensichtliche Unzulässigkeit
Nach ständiger Rechtsprechung ist eine zur Verteidigung von Kollektivinteressen einer Personengruppe gegründete Vereinigung von einer die allgemeinen Interessen dieser Gruppe berührenden Maßnahme nicht individuell im Sinne des Artikels 173 Absatz 4 EG-Vertrag betroffen und kann folglich keine Nichtigkeitsklage erheben, wenn ihre einzelnen Mitglieder dies nicht könnten (Urteile des Gerichtshofes vom 14. Dezember 1962 in den Rechtssachen 19/62, 20/62, 21/62 und 22/62, Fédération nationale de la boucherie en gros et du commerce en gros des viandes u. a./Rat, Slg. 1962, 943, und vom 18. März 1975 in der Rechtssache 72/74, Union syndicale u. a./Rat, Slg. 1975, 401, Randnr. 17; Beschluß des Gerichtshofes vom 11. Juli 1979 in der Rechtssache 60/79, Fédération nationale des producteurs de vins de table et vins de pays/Kommission, Slg. 1979, 2429; Urteil des Gerichtshofes vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 282/85, DEFI/Kommission, Slg. 1986, 2469, Randnr. 16; Beschluß UFADE/Rat und Kommission, Randnr. 12, und Urteil AITEC u. a./Kommission, Randnrn. - EuG, 09.08.1995 - T-585/93
Gewährung einer finanziellen Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale …
59 Nach ständiger Rechtsprechung wird eine Vereinigung, die zur Wahrnehmung kollektiver Interessen einer Gruppe von Bürgern gegründet wurde, von einer Handlung, die die allgemeinen Interessen dieser Gruppe berührt, nicht im Sinne des Artikels 173 Absatz 4 individuell betroffen; sie kann daher keine Nichtigkeitsklage erheben, wenn ihren Mitglieder als einzelnen diese Klageerhebung verwehrt ist (Urteile des Gerichtshofes vom 14. Dezember 1962 in den verbundenen Rechtssachen 19/62 bis 22/62, Fédération nationale de la boucherie en gros et du commerce en gros des viandes u. a./Rat, Slg. 1962, 1003, und vom 18. März 1975 in der Rechtssache 72/74, Union syndicale u. a./Rat, Slg. 1975, 401; Beschluß des Gerichtshofes vom 11. Juli 1979 in der Rechtssache 60/79, Producteurs de vins de table et vins de pays/Kommission, Slg. 1979, 2429; Urteil des Gerichtshofes vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 282/85, DEFI/Kommission, Slg. 1986, 2469; Beschluß des Gerichtshofes vom 5. November 1986 in der Rechtssache 117/86, UFADE/Rat und Kommission, Slg. 1986, 3255, Randnr. 12; Urteil des Gerichts vom 6. Juli 1995 in den verbundenen Rechtssachen T-447/93, T-448/93 und T-449/93, AITEC u. a./Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. - EuGH, 12.10.2000 - C-300/00
Federación de Cofradías de Pescadores de Guipúzcoa u.a. / Rat - "Rechtsmittel - …
36 Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Vereinigung, die zur Wahrnehmung kollektiver Interessen einer Gruppe von Bürgern gegründet worden ist, von einer Handlung, die die allgemeinen Interessen dieser Gruppe berührt, nicht im Sinne des Artikels 230 Absatz 4 EG individuell betroffen und kann daher keine Nichtigkeitsklage im Namen ihrer Mitglieder erheben, wenn ihren Mitgliedern als Einzelnen die Erhebung dieser Klage verwehrt ist (Urteile des Gerichtshofes vom 14. Dezember 1962 in den Rechtssachen 19/62, 20/62, 21/62 und 22/62, Fédération nationale de la boucherie en gros et du commerce en gros des viandes u. a./Rat, Slg. 1962, 1003, und vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-321/95 P, Greenpeace Council u. a./Kommission, Slg. 1998, I-1651, Randnrn. - EuG, 15.02.2005 - T-229/02
PKK / Rat - Nichtigkeitsklage - Spezifische, gegen bestimmte Personen und …
- EuG, 30.09.1997 - T-122/96
Federolio / Kommission - "Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - …
- EuG, 19.09.2001 - T-54/00
Federación de Cofradías de Pescadores de Guipúzcoa u.a. / Rat - "Fischerei - …
- EuG, 08.07.1999 - T-12/96
Areacova u.a. / Rat und Kommission - "Fischerei - Erhaltung der Meeresschätze - …
- EuG, 21.03.2001 - T-69/96
Hamburger Hafen- und Lagerhaus u.a. / Kommission
- EuG, 24.01.2001 - T-112/00
Iberotam u.a. / Kommission - "Nichtigkeitsklage - Richtlinie 91/414/EWG - …
- EuG, 10.07.2000 - T-54/00
Federación de Cofradías de Pescadores de Guipúzcoa u.a. / Rat - "Verfahren des …
- EuG, 18.09.2006 - T-350/03
Wirtschaftskammer Kärnten und best connect Ampere Strompool / Kommission - …
- EuG, 05.12.2002 - T-114/00
Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum / Kommission
- EuG, 29.06.1995 - T-183/94
Cantina cooperative fra produttori vitivinicoli di Torre di Mosto u. a. gegen …
- EuG, 15.02.2005 - T-206/02
KNK / Rat - Nichtigkeitsklage - Spezifische, gegen bestimmte Personen und …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.09.1971 - 6/71
Rheinmühlen Düsseldorf gegen Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und …
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Rechtsprechung
| BFH, 23.04.1964 - V 22/62 U |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit einer selbständigen Fehlerberichtigung bei Verfassungswidrigkeit einer Steuerrechtsnorm
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 79, 249
- NJW 1964, 1875
- BStBl III 1964, 321
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BFH, 22.11.1962 - V 244/61 S
Zulässigkeit der Festsetzung von niedrigeren Steuern in der …
Auszug aus BFH, 23.04.1964 - V 22/62 U
Der Senat hat sich bereits mehrfach mit § 79 Abs. 2 a.a.O. auseinandergesetzt (vgl. die Urteile V 244/61 S und V 285/60 U vom 22. November 1962, BStBl 1963 III S. 31 und S. 51, Slg. Bd. 76 S. 87 und S. 143). - BFH, 17.11.1961 - III 241/59 U
Rechtsmittelweg bei Ablehnung einer Fehleraufdeckung durch den Finanzminister
Auszug aus BFH, 23.04.1964 - V 22/62 U
Die Vorentscheidung läßt einen Rechtsirrtum nicht erkennen; sie kann sich für ihre Auffassung, daß die Fehleraufdeckung eine Ermessensentscheidung ist, so daß die Steuergerichte die Entscheidung des Bundesministers der Finanzen nur daraufhin prüfen können, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens eingehalten sind, auf die höchstrichterliche Rechtsprechung berufen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs III 241/59 U vom 17. November 1961, BStBl 1962 III S. 72, Slg. Bd. 74 S. 190).
- BFH, 03.10.1975 - VI R 141/72
Fehleraufdeckung - Fehlerfeststellung - Aufsichtsbehörde - Ablehnung einer …
Wie der BFH in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, liegt es im pflichtgemäßen Ermessen der Aufsichtsbehörde, ob sie eine Fehleraufdekkung vornimmt oder nicht (vgl. BFH-Urteile vom 24. November 1967 III 2/63, BFHE 91, 1, BStBl II 1968, 163, und vom 23. April 1964 V 22/62 U, BFHE 79, 249, BStBl III 1964, 321, mit weiteren Nachweisen). - BFH, 24.11.1967 - III 2/63
Fehleraufdeckung - Ermessensentscheidung - Bescheid über Zusammenveranlagung - …
Mit der Vorentscheidung ist davon auszugehen, daß die Entscheidung einer Aufsichtsbehörde, ob sie gemäß § 222 Abs. 1 Nr. 4 AO einen Fehler aufdeckt oder eine bei ihr angeregte Fehleraufdeckung ablehnt, eine Ermessensentscheidung ist (vgl. Urteil des BFH V 22/62 U vom 23. April 1964, BFH 79, 249, BStBl III 1964, 321 -- sowie die daselbst angeführte Judikatur). - BFH, 21.06.1967 - I 109/65
Entscheidung der Aufsichtsbehörde über einen Antrag auf Fehleraufdeckung als …
Das Finanzgericht (FG) verneinte eine Ermessensverletzung unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH V 22/62 U vom 23. April 1964 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 79 S. 249 - BFH 79, 249 -, BStBl III 1964, 321), wonach die Verfassungswidrigkeit einer Steuerrechtsnorm kein selbständiger Anlaß zu einer Fehlerberichtigung sei. - BFH, 05.10.1967 - V 36/64
Möglichkeit einer niedrigeren Steuerfestsetzung bei Bekanntwerden von neuen …
Der Senat hat bereits im Urteil V 22/62 U vom 23. April 1964 (BFH 79, 249, BStBl III 1964, 321) entschieden, daß die Verfassungswidrigkeit einer Steuerrechtsnorm keinen selbständigen Anlaß zu einer Fehlerberichtigung nach der genannten Vorschrift bietet.
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Rechtsprechung
| BFH, 08.01.1963 - I 22/62 U |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Gewerbesteuerfreiheit bei dem sich aus der Auflösung einer Pensionsrückstellung ergebenden Umwandlungsgewinns
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 76, 262
- DB 1963, 366
- BStBl III 1963, 94
- BStBl III 7963, 94
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 845/58
Personenbezogene Kapitalgesellschaften
Auszug aus BFH, 08.01.1963 - I 22/62 U
Unerheblich ist es, daß inzwischen die Vorschrift des § 8 Ziff. 6 GewStG durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts 1 BvR 845/58 vom 24. Januar 1962 (BStBl 1962 I S. 500) für nichtig erklärt worden ist. - BFH, 27.03.1961 - I 278/60 U
Kürzung des Bilanzgewinns einer Kapitalgesellschaft auf Grund …
Auszug aus BFH, 08.01.1963 - I 22/62 U
Der erkennende Senat ist dieser Entscheidung des Reichsfinanzhofs in den Urteilen I 158/57 U vom 5. August 1958 (BStBl 1958 III S. 427, Slg. Bd. 67 S. 403) und I 278/60 U vom 27. März 1961 (BStBl 1961 III S. 280, Slg. Bd. 73 S. 30) beigetreten. - BFH, 05.08.1958 - I 158/57 U
Vereinbarkeit der Erstreckung der Gewerbesteuerpflichtigkeit von Rückstellungen …
Auszug aus BFH, 08.01.1963 - I 22/62 U
Der erkennende Senat ist dieser Entscheidung des Reichsfinanzhofs in den Urteilen I 158/57 U vom 5. August 1958 (BStBl 1958 III S. 427, Slg. Bd. 67 S. 403) und I 278/60 U vom 27. März 1961 (BStBl 1961 III S. 280, Slg. Bd. 73 S. 30) beigetreten.
- BFH, 09.10.1964 - VI 294/62 U
Steuerrechtliche Behandlung von Gewinnen durch Umwandlung einer …
Der Senat tritt dem Urteil des I. Senats I 22/62 U vom 8. Januar 1963 (BStBl 1963 III S. 94, Slg. Bd. 76 S. 262) darin bei, daß bei der steuerbegünstigten Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft Gewinne, die gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 UmwStG aus der Auflösung von Rücklagen für Pensionsrückstellungen an Gesellschafter-Geschäftsführer entstehen, zur Ermittlung des Gewerbeertrags gekürzt werden können, soweit die Zuführungen zu der Pensionsrückstellung gemäß § 8 Ziff. 6 GewStG dem Gewinn der früheren Kapitalgesellschaft zugerechnet worden waren.Der Senat tritt dem Urteil des I. Senats I 22/62 U vom 8. Januar 1963 (BStBl 1963 III S. 94, Slg. Bd. 76 S. 262) darin bei, daß bei der steuerbegünstigten Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft Gewinne, die gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 UmwStG aus der Auflösung von Rücklagen für Pensionsrückstellungen an Gesellschafter-Geschäftsführer entstehen, zur Ermittlung des Gewerbeertrags gekürzt werden können, soweit die Zuführungen zu der Pensionsrückstellung gemäß § 8 Ziff. 6 GewStG dem Gewinn der früheren Kapitalgesellschaft zugerechnet worden waren.
Für den Fall einer begünstigten Umwandlung folgert aber der Senat in Übereinstimmung mit dem Urteil des I. Senats I 22/62 U vom 8. Januar 1963 (BStBl 1963 III S. 94, Slg. Bd. 76 S. 262) aus dem Sinn und Zweck des die Umwandlung begünstigenden UmwStG, daß ein bei der GmbH nicht zur Gewerbesteuer zuzurechnender Auflösungsgewinn auch bei der Bfin.
- BFH, 22.06.1977 - I R 8/75
Bei Umwandlung einer GmbH in eine KG bleibt Pensionsrückstellung zugunsten des …
Das Gesetz mindert die Steuerbelastung durch die Verteilung des durch die Auflösung entstehenden Gewinns auf mehrere Zeiträume, sieht jedoch keine Ermäßigung des Steuersatzes für den Umwandlungsgewinn II. Stufe vor (Urteil des BFH vom 8. Januar 1963 I 22/62 U, BFHE 76, 262 [264], BStBl III 1963, 94). - BFH, 12.12.1973 - VIII R 40/69
Gewinn aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern i. S. des § 4 Abs. 5 Nrn. 2 und …
Hiermit erledigt sich auch der Hinweis des Klägers, daß eine doppelte steuerliche Belastung ein und desselben Betrages eintrete und damit auch sein Hinweis auf die einen anders gelagerten Sachverhalt betreffenden Urteile des BHF (Urteile vom 5. August 1958 I 158/57 U, BFHE 67, 403, BStBl III 1958, 427; vom 27. März 1961 I 278/60 U, BFHE 73, 30, BStBl III 1961, 280; vom 8. Januar 1963 I 22/62 U, BFHE 76, 262, BStBl III 1963, 94, und vom 9. Oktober 1964 VI 294/62 U, BFHE 81, 547, BStBl III 1965, 198).
- BFH, 19.07.1972 - I R 164/68
Vereinbarkeit mit Gleichheitssatz - Ermittlung des Gewerbeertrags - Ermittlung …
In ähnlicher Weise hat sich auch der erkennende Senat in seinem Urteil I 22/62 U vom 8. Januar 1963 (BFH 76, 262, BStBl III 1963, 94) geäußert. - BFH, 26.01.1972 - I R 171/68
Behandlung des Umwandlungsgewinns bei Umwandlung der Organgesellschaft in eine …
Das setzt aber voraus, daß der Umwandlungsgewinn der Personengesellschaft überhaupt Teil ihres Gewerbeertrags ist (Urteil des BFH I 22/62 U vom 8. Januar 1963, BFH 76, 262, BStBl III 1963, 94). - BFH, 11.02.1966 - VI 229/63 Dieser Grundsatz wirkt in der Umkehrung aber auch zugunsten der Steuerpflichtigen, wenn sich eine für sie zunächst ungünstige Sachbehandlung nachträglich als günstig herausstellt (vgl. Urteile des BFH I 22/62 U vom 8. Januar 1963, BStBl 1963 III S. 94, Slg. Bd. 76 S. 262; IV 188/62 U vom 15. Juni 1965, BStBl 1965 III S. 554, Slg. Bd. 83 S. 144).
- BFH, 10.05.1968 - VI R 7/66
Geschlossener Tatbestand - Ergänzung aus anderen Vorschriften - Tatsächliche …
Der BFH habe zudem in der Entscheidung I 22/62 U vom 8. Januar 1963 (BFH 76, 262, BStBl III 1963, 94) den allgemeinen Grundsatz bestätigt, "der die doppelte Erfassung desselben Betrages bei der Gewerbeertragsteuer verhindern soll". - BFH, 13.12.1966 - I R 18/66
Berücksichtigung der Gewinnertragserhöhung bei Auflösung einer Rückstellung für …
Hieraus habe bereits der Reichsfinanzhof - RFH - (im Urteil I 83/43 vom 7. Dezember 1943, RStBl 1944, 148) und später auch der Bundesfinanzhof (BFH) die Folgerung gezogen, daß die aus irgendeinem Grunde später vorzunehmende Auflösung einer derartigen Rückstellung gewerbesteuerfrei vorzunehmen sei (BFH-Urteile I 278/60 U vom 27. März 1961, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 73 S. 30 - BFH 73, 30 -, BStBl III 1961, 280; I 22/62 U vom 8. Januar 1963, BFH 76, 262, BStBl III 1963, 94; VI 294/62 U vom 9. Oktober 1964, BFH 81, 547, BStBl III 1965, 198). - BFH, 15.06.1965 - IV 188/62 U
Einstufung einer Waldbetriebsgesellschaft als eine Kapitalgesellschaft oder einen …
Entscheidend ist die tatsächliche Auswirkung (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs I 22/62 U vom 8. Januar 1963, BStBl 1963 III S. 94, Slg. Bd. 76 S. 262).
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Rechtsprechung
| EuGH, 14.12.1962 - 22/62 |
Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (10)
- EuGH, 14.12.1962 - 19/62
Fédération nationale de la boucherie en gros et du commerce en gros des viandes …
VERBUNDENE RECHTSSACHEN 19 bis 22/62 - URTEIL 1009 In den.mit Sitz in Bonn (Rechtssache 22/62).
gegen Rat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft mit vorläufigem Sitz in Brüssel, vertreten in den Rechtssachen 19, 20 und 21/62 durch seinen Rechtsberater, Herrn Jacques Megret, als Bevollmächtigten, und in der Rechtssache 22/62 durch seinen Rechtsberater, Herrn Ernst Wohlfarth, als Bevollmächtigten,.
Zudem sei sie, wie der Kläger der Rechtssache 22/62 bemerkt, zur Regelung einer bestimmten Einzelfrage und bestimmter Einzelfälle ergangen und greife unmittelbar in die Rechts-und Wettbewerbslage der Kläger ein.
Für den Fall, daß der Gerichtshof der angefochtenen Vorschrift Verordnungscharakter beimessen sollte, ist der Kläger der Rechtssache 22/62 der Auffassung, daß er gleichwohl das Recht habe, sie anzufechten; denn dem Wortlaut von Artikel 173 Absatz 2 des EWG-Vertrages sei zu entnehmen, daß Privatpersonen zur Klage gegen solche Verordnungen befugt seien, die sie "in einem besonderen Maße" beeinträchtigten, per Kläger beruft sich überdies auf einen deutschen Verfassungsgrundsatz, demzufolge Privatpersonen stets die Möglichkeit hätten, gegen beeinträchtigende rechtssetzende Akte vorzugehen.
Der Kläger der Rechtssache 22/62 meint, eine Person sei nicht nur dann im Sinne von Artikel 173 Absatz 2 von einer Maßnahme betroffen, wenn diese ihre Rechte und Pflichten ändere.
Der Kläger der Rechtssache 22/62 hebt in diesem Zusammenhang noch hervor, daß das einzelne Unternehmen nur selten in der Lage sein werde, sich selbst über die Maßnahmen der Institutionen der Gemeinschaft zu informieren und eventuell gegen sie vorzugehen.
- EuG, 21.09.2005 - T-306/01
und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERLÄSST SEINE ERSTEN URTEILE …
Im Übrigen verliert ein Rechtsakt seinen Normcharakter nicht dadurch, dass sich die Rechtssubjekte, auf die er zu einem bestimmten Zeitpunkt Anwendung findet, der Zahl oder sogar der Identität nach mehr oder weniger genau bestimmen lassen, solange feststeht, dass die Anwendung aufgrund einer objektiven rechtlichen oder tatsächlichen Situation erfolgt, die in dem Rechtsakt im Zusammenhang mit seiner Zielsetzung umschrieben wird (Urteile des Gerichtshofes vom 14. Dezember 1962 in den Rechtssachen 19/62 bis 22/62, Fédération nationale de la boucherie en gros u. a./Rat, Slg. 1962, 1005, Nr. 2, vom 11. Juli 1968 in der Rechtssache 6/68, Zuckerfabrik Watenstedt/Rat, Slg. 1968, 612, 621, vom 30. September 1982 in der Rechtssache 242/81, Roquette Frères/Rat, Slg. 1982, 3213, Randnrn. - EuGH, 18.01.2007 - C-229/05
und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERSTER INSTANZ HAT DIE AUFNAHME DER PKK IN …
45 Was die Klage betrifft, die der KNK gegen den Beschluss 2002/460 erhoben hat, so kann nach ständiger Rechtsprechung eine Vereinigung, die zur Wahrnehmung der kollektiven Interessen einer Gruppe von Personen gegründet worden ist, nicht als von einer Handlung, die die allgemeinen Interessen dieser Gruppe berührt, im Sinne von Artikel 230 Absatz 4 EG individuell betroffen angesehen werden, weshalb sie keine Nichtigkeitsklage erheben kann, wenn ihre Mitglieder dies einzeln auch nicht tun könnten (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 14. Dezember 1962 in den Rechtssachen 19/62 bis 22/62, Fédération nationale de la boucherie en gros et du commerce en gros des viandes u. a./Rat, Slg. 1962, 1003, 1021 f., und Urteil des Gerichts vom 21. März 2001 in der Rechtssache T-69/96, Hamburger Hafen- und Lagerhaus u. a./Kommission, Slg. 2001, II-1037, Randnr. 49).
- Generalanwalt beim EuGH, 20.11.1962 - 16/62
Confédération nationale des producteurs de fruits et légumes und andere gegen Rat …
Ich erlaube mir, die zwei in derselben Sitzung verhandelten Gruppen von verbundenen Rechtssachen, einerseits die Rechtssachen 16 und 17/62, andererseits die Rechtssachen 19 bis 22/62, gemeinsam zu behandeln, weil sie die gleiche Grundsatzfrage zum ersten Male vor unserem Gerichtshof zur Entscheidung stellen, nämlich die nach der Auslegung der in Artikel 173 Absatz 2 des EWG-Vertrages enthaltenen Vorschriften über die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Anfechtungsklagen, die von anderen natürlichen oder juristischen Personen als einem Mitgliedstaat, dem Rat oder der Kommission erhoben werden.Einige Kläger behaupten allerdings gerade, daß die angefochtenen Maßnahmen zumindest in ihren klagegegenständlichen Bestimmungen in Wahrheit individuelle Entscheidungen und keine Verordnungen seien (das ist die Hauptthese der Klagen 19 bis 21/62, auch in der Rechtssache 22/62 wird es in erster Linie vorgetragen).
Abschließend will ich noch auf die Argumentation eingehen, die in der Klage 22/62 auf die deutschen Verfassungsgrundsätze gestützt wird, von denen der Rechtsschutz beherrscht wird, den die deutsche Rechtsordnung gewährt.
- Generalanwalt beim EuGH, 07.11.1973 - 119/73
Deutsche Getreide- und Futtermittel-Handelsgesellschaft gegen Einfuhr- und …
Sind die Artikel 4 und 6 der Verordnung Nr. 22/62 des Rates dahin gehend auszulegen, daß die bei der Einfuhr von geschlachtetem Geflügel oder Geflügelfleisch aus Drittländern erhobene Regelabschöpfung bzw. Zusatz-Abschöpfung um einen festen Betrag zu kürzen ist, der der Auswirkung der bei der Einfuhr erhobenen Umsatzausgleichsteuer entspricht?."Weder Artikel 4 noch Artikel 6 der Verordnung Nr. 22/62 des Rates ist dahin auszulegen, daß von den Abschöpfungen für geschlachtetes Geflügel oder Geflügelfleisch eine Steuer von der Art der deutschen Umsatzausgleichsteuer abzuziehen ist.".
- EuGH, 12.10.2000 - C-300/00
Federación de Cofradías de Pescadores de Guipúzcoa u.a. / Rat - "Rechtsmittel - …
36 Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Vereinigung, die zur Wahrnehmung kollektiver Interessen einer Gruppe von Bürgern gegründet worden ist, von einer Handlung, die die allgemeinen Interessen dieser Gruppe berührt, nicht im Sinne des Artikels 230 Absatz 4 EG individuell betroffen und kann daher keine Nichtigkeitsklage im Namen ihrer Mitglieder erheben, wenn ihren Mitgliedern als Einzelnen die Erhebung dieser Klage verwehrt ist (Urteile des Gerichtshofes vom 14. Dezember 1962 in den Rechtssachen 19/62, 20/62, 21/62 und 22/62, Fédération nationale de la boucherie en gros et du commerce en gros des viandes u. a./Rat, Slg. 1962, 1003, und vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-321/95 P, Greenpeace Council u. a./Kommission, Slg. 1998, I-1651, Randnrn. - EuG, 19.09.2001 - T-54/00
Federación de Cofradías de Pescadores de Guipúzcoa u.a. / Rat - "Fischerei - …
Nach der Rechtsprechung kann jedoch eine Vereinigung, die zur Wahrnehmung gemeinsamer Interessen einer Gruppe von Bürgern gegründet wurde, nicht im Sinne von Artikel 230 Absatz 4 EG individuell betroffen sein und daher keine Nichtigkeitsklage erheben, wenn ihren Mitgliedern als Einzelnen die Erhebungdieser Klage verwehrt ist (Urteile des Gerichtshofes vom 14. Dezember 1962 in den Rechtssachen 19/62 bis 22/62, Fédération nationale de la boucherie en gros et du commerce en gros des viandes u. a./Rat, Slg. 1962, 1003, und vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-321/95 P, Greenpeace Council u. a./Kommission, Slg. 1998, I-1651, Randnrn. - EuG, 08.07.1999 - T-12/96
Areacova u.a. / Rat und Kommission - "Fischerei - Erhaltung der Meeresschätze - …
Nach ständiger Rechtsprechung kann eine Vereinigung, die zur Wahrnehmung der kollektiven Interessen einer Gruppe von Rechtsbürgern gegründet worden ist, von einer Handlung, die die allgemeinen Interessen dieser Gruppe berührt, nicht im Sinne von Artikel 173 Absatz 4 EG-Vertrag individuell betroffen sein und kann daher keine Nichtigkeitsklage im Namen ihrer Mitglieder erheben, wenn diesen als einzelnen die Erhebung einer solchen Klage verwehrt ist (Urteile des Gerichtshofes vom 14. Dezember 1962 in den Rechtssachen 19/62 bis 22/62, Fédération nationale de la boucherie en gros et du commerce en gros des viandes u. a./Rat, Slg. 1962, 1005, und vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-321/95 P, Greenpeace Council u. a./Kommission, Slg. 1998, I-1651, Randnrn. - Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-431/22
Scuola europea di Varese - Vorlage zur Vorabentscheidung - Vereinbarung über die …
{FN:62} Vgl. insbesondere Beschluss der Beschwerdekammer 22/62 vom 2. Dezember 2022, Rn. 8: "Diese Kammer hatte bereits Gelegenheit, klarzustellen, dass das Fehlen von Rechtsbehelfen in den Rechtsvorschriften der Erhebung einer Klage bei ihr nicht entgegensteht und dass eine Entscheidung, mit der ein Antrag - im vorliegenden Fall ein Antrag auf Änderung der Fächerwahl - abgelehnt wird, Gegenstand einer gerichtlichen Kontrolle sein kann … So hat die Beschwerdekammer die Ansicht vertreten, dass eine Entscheidung, die die grundlegende Verbindung zwischen der Schule und dem Schüler und sein Recht auf Unterricht stark beeinträchtigt, das durch Art. 14 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt wird, einer gerichtlichen Kontrolle durch Anwendung der in einem Rechtsstaat geltenden Grundsätze unterworfen werden kann (Art. 47 dieser Charta)." Vgl. auch Beschlüsse 15/38 vom 11. Februar 2016, Rn. 12, und 19/35 vom 29. August 2019, Rn. 10. - EuG, 15.02.2005 - T-206/02
KNK / Rat - Nichtigkeitsklage - Spezifische, gegen bestimmte Personen und …
27 Nach ständiger Rechtsprechung kann eine Vereinigung, die zur Wahrnehmung kollektiver Interessen einer Gruppe von Personen gegründet worden ist, von einer Handlung, die die allgemeinen Interessen dieser Gruppe berührt, nicht im Sinne des Artikels 230 Absatz 4 EG individuell betroffen sein; sie kann daher keine Nichtigkeitsklage erheben, wenn ihren Mitgliedern als Einzelnen die Erhebung einer solchen Klage verwehrt ist (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Dezember 1962 in den Rechtssachen 19/62 bis 22/62, Fédération nationale de la boucherie en gros et du commerce en gros des viandes u. a./Rat, Slg. 1962, 1003, 1021 f., und Urteil des Gerichts vom 21. März 2001 in der Rechtssache T-69/96, Hamburger Hafen- und Lagerhaus u. a./Kommission, Slg. 2001, II-1037, Randnr. 49).
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