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Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 19.01.2007

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 08.02.2007 - 26 U 36/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7539
OLG Frankfurt, 08.02.2007 - 26 U 36/06 (https://dejure.org/2007,7539)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.02.2007 - 26 U 36/06 (https://dejure.org/2007,7539)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Februar 2007 - 26 U 36/06 (https://dejure.org/2007,7539)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 280 BGB, § 286 BGB, § 765 BGB
    Insolvenzverfahren; Garantie: Statthaftigkeit des Insolvenzfeststellungsverfahrens und Reichweite von Effektivklauseln im Zusammenhang mit Ansprüchen auf erstes Anfordern

  • Judicialis

    BGB § 765; ; BGB § 773; ; InsO § 179

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 765 § 773; InsO § 179
    Schlüssige Darlegung der Voraussetzungen einer Inanspruchnahme einer Garantie/Bürgschaft in der Regel ausreichend

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Inhalt und Reichweite einer Freistellungsklausel zu Gunsten Dritter im Rahmen des Kaufs eines Aktienpaketes; Anspruch auf Freistellung von künftigen Verpflichtungen aufgrund der Unwirksamkeit des Generalmietvertrages; Begründung einer selbstständigen Zahlungspflicht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (11)

  • OLG München, 23.07.1997 - 7 U 2697/97

    Auslegung einer Bürgschaft zur Zahlung auf erstes Anfordern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2007 - 26 U 36/06
    Allein in diesem Zusammenhang hat dann das OLG München (VersR 1998, 985) darauf abgestellt, dass dieser Grundsatz auch für Feststellungsklagen nach § 146 KO gelten müsse, obwohl es hier um die Feststellung bezifferter Geldforderungen gehe.

    Diese Formulierung entspricht einer weltweit im internationalen Handels- und Wirtschaftsverkehr verbreiteten Zahlungsklausel, der - objektiv - die Bedeutung zukommt, der Versprechende werde bei einer Inanspruchnahme sofort zahlen, ohne Einreden/Einwendungen erheben zu können, so dass ein erster uneingeschränkter Zugriff des Begünstigten auf die Garantie-/Bürgschaftssumme möglich ist (vgl. OLG München, VersR 1998, 985).

    Dass mit dieser Formulierung die bargeldgleiche Wirkung des Anspruchs auf erstes Anfordern gleichsam wieder aufgehoben werden sollte, ist bei der Gesamtwürdigung des Vertragesverhältnisses nicht hinreichend erkennbar (vgl. zu einer ähnlichen Fallgestalltung: OLG München, VersR 1998, 985 f).

  • BGH, 10.10.2000 - XI ZR 344/99

    Inanspruchnahme aus einer Bankgarantie auf erstes Anfordern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2007 - 26 U 36/06
    Ein solches Leistungsversprechen bedeutet mithin eine Art der Kreditgewährung, weil dem Gläubiger ein Geldbetrag zur Verfügung gestellt wird, den er möglicherweise wieder zurückzuzahlen hat (vgl. grundlegend: BGHZ 90, 287; 145, 286; 151, 236 jeweils m.w.N.;… s. a. Palandt-Sprau, BGB, 65 Aufl., Einf. vor § 765, Rz. 14 ff).

    Die Anforderung ist nämlich regelmäßig so abzugeben, wie es in der Garantieurkunde festgelegt wurde, wobei es nicht auf den exakten Wortlaut ankommt, sondern ausreicht, wenn die in der Urkunde niedergelegten Voraussetzungen der Zahlung auf erstes Anfordern in einer für den Garanten unmissverständlichen Weise zum Ausdruck gebracht werden (vgl. BGHZ 145, 286 ff).

  • BGH, 04.07.2002 - IX ZR 97/99

    Rechtliche Auswirkungen der Insolvenz des Gläubigers auf eine Bürgschaft auf …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2007 - 26 U 36/06
    Das Landgericht habe sich in diesem Zusammenhang auch nicht ausreichend mit der von ihm zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 151, 236 ff) auseinandergesetzt, denn bei dem dort entschiedenen Fall sei es um einen Anspruch aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern gegangen, der zur Masse gezogen werden sollte, d.h. vom Insolvenzverwalter gegenüber einem Schuldner geltend gemacht wurde.

    Ein solches Leistungsversprechen bedeutet mithin eine Art der Kreditgewährung, weil dem Gläubiger ein Geldbetrag zur Verfügung gestellt wird, den er möglicherweise wieder zurückzuzahlen hat (vgl. grundlegend: BGHZ 90, 287; 145, 286; 151, 236 jeweils m.w.N.;… s. a. Palandt-Sprau, BGB, 65 Aufl., Einf. vor § 765, Rz. 14 ff).

  • BGH, 05.03.2002 - XI ZR 113/01

    Einwendungen gegenüber der Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2007 - 26 U 36/06
    Alle übrigen Streitfragen tatsächlicher und rechtlicher Art, auch die Entscheidung nicht (höchstrichterlich) geklärter Rechtsfragen, deren Beantwortung sich auf dieser tatsächlichen Grundlage nicht ohne weiteres ergibt, gehören in den Rückforderungsprozess (st. Rspr., vgl. nur BGH, NJW 2002, 1493 ff m.w.N.).
  • BGH, 24.01.2002 - IX ZR 204/00

    Inanspruchnahme des Bürgen aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern im Rahmen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2007 - 26 U 36/06
    Da die Reichweite des § 648 a BGB in diesem Zusammenhang in Literatur und Rechtsprechung nicht einheitlich gesehen werde, handele der Gläubiger, der den Bürgschaftsanspruch geltend mache, nicht rechtsmissbräuchlich (vgl. BGH, NJW 2002, 1198).
  • BGH, 17.10.1996 - IX ZR 325/95

    Darlegung der Fälligkeitsvoraussetzungen bei einer Bürgschaft auf erstes …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2007 - 26 U 36/06
    Der Bundesgerichtshof hat eine Auslegung dieser Klausel als materielle, vom Gläubiger zu beweisende, Bedingung einer Inanspruchnahme abgelehnt, weil ein solches Verständnis mit dem Wesen einer Bürgschaft auf erstes Anfordern typischerweise nicht zu vereinbaren sei (vgl. NJW 1997, 255 f; vgl. auch OLG Frankfurt, ZIP 2002, 659 ff).
  • OLG Frankfurt, 13.09.2001 - 3 U 99/00

    Gewährleistungsbürgschaft a.e.A. und Mangelfolgeschäden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2007 - 26 U 36/06
    Der Bundesgerichtshof hat eine Auslegung dieser Klausel als materielle, vom Gläubiger zu beweisende, Bedingung einer Inanspruchnahme abgelehnt, weil ein solches Verständnis mit dem Wesen einer Bürgschaft auf erstes Anfordern typischerweise nicht zu vereinbaren sei (vgl. NJW 1997, 255 f; vgl. auch OLG Frankfurt, ZIP 2002, 659 ff).
  • BGH, 02.04.1998 - IX ZR 79/97

    Wirksamkeit einer Bürgschaft auf erstes Anfordern; Aufklärungspflichten des …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2007 - 26 U 36/06
    In einer weiteren Entscheidung hat der Bundesgerichtshof dann festgestellt, dass es aufgrund der Vertragsfreiheit außerhalb des Geltungsbereiches des AGBG grundsätzlich jedermann gestattet sei, eine solche Bürgschaft zu erteilen (BGH, WM 1998, 1062).
  • BGH, 23.01.1997 - IX ZR 297/95

    Individualvertragliche Übernahme einer Bürgschaft oder Garantie auf erstes …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2007 - 26 U 36/06
    Der Bundesgerichtshof hat bereits im Jahre 1997 entschieden, dass neben Kreditinstituten auch eine am internationalen Wirtschaftsverkehr beteiligte Aktiengesellschaft durch Individualvereinbarung eine Bürgschaft auf erstes Anfordern übernehmen kann (BGH WM 1997, 656).
  • BGH, 12.03.1984 - II ZR 198/82

    Einwand des Rechtsmißbrauchs bei Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2007 - 26 U 36/06
    Ein solches Leistungsversprechen bedeutet mithin eine Art der Kreditgewährung, weil dem Gläubiger ein Geldbetrag zur Verfügung gestellt wird, den er möglicherweise wieder zurückzuzahlen hat (vgl. grundlegend: BGHZ 90, 287; 145, 286; 151, 236 jeweils m.w.N.;… s. a. Palandt-Sprau, BGB, 65 Aufl., Einf. vor § 765, Rz. 14 ff).
  • LG Frankfurt/Main, 28.02.2001 - 9 O 152/98

    Zulässigkeit eines Ausschlusses von Gewährleistungsrechten bei einem …

  • OLG Frankfurt, 23.04.2010 - 25 U 58/08

    Insolvenz des Darlehensnehmers: Tilgungsreihenfolge bei der Anrechnung des …

    Rn. 32 b) Das gemäß § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse ergibt sich aus § 189 InsO (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 8. Februar 2007, 26 U 36/06, juris Rdn. 45).
  • BGH, 29.05.2008 - IX ZR 45/07

    Zahlungsansprüche auf erstesAnfordern aus einem Übernahmevertrag in der Insolvenz

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in OLGR Frankfurt 2007, 879 veröffentlicht ist, hat die Feststellungsklage nach §§ 179, 180 InsO insgesamt für zulässig angesehen und ausgeführt, es sei unerheblich, dass die Forderung in Höhe eines Teilbetrages von 5.782.964,92 EUR bereits zur Tabelle festgestellt sei.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.01.2007 - 26 U 36/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,12762
OLG Hamm, 19.01.2007 - 26 U 36/06 (https://dejure.org/2007,12762)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.01.2007 - 26 U 36/06 (https://dejure.org/2007,12762)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Januar 2007 - 26 U 36/06 (https://dejure.org/2007,12762)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wirksame Zustellung eines Urteils als Voraussetzung für den Beginn der Einspruchsfrist für ein Versäumnisurteil; Anordnung der öffentlichen Zustellung eines Versäumnisurteils bei Verletzung einer Meldefrist durch den Beklagten; Voraussetzungen für die Vereinbarung einer ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.07.2005 - II ZR 354/03

    Zulässigkeit von nachträglichen Beitragserhöhungen in einem geschlossenen …

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2007 - 26 U 36/06
    Eine Nachschusspflicht kann durch Mehrheitsbeschluss nur dann getroffen werden, wenn dies aus dem Gesellschaftsvertrag eindeutig hervorgeht und der Gesellschaftsvertrag Ausmaß und Umfang einer möglichen zusätzlichen Belastung erkennen lässt (BGH NJW-RR 2005, 1347 und NJW-RR 2006, 829;… MünchKomm/Ulmer, BGB, 4. Aufl. 2004 Rdnr. 6).

    Es genügt nicht, dass der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten ohnehin nach außen haftet (BGH NJW-RR 2006, 829, 831, unter Ziffer 25) oder bei einem geschlossenen Immobilienfonds, der nach dem Unterdeckungsmodell konzipiert ist, die projektierten Einnahmen unterschritten werden und ohne Beitragsleistungen der Gesellschafter die Liquidation oder Auflösung der Gesellschaft droht (BGH NJW-RR 2006, 829, 831; 2005, 1347, 1348 f.).

  • BGH, 23.01.2006 - II ZR 126/04

    Grenze für Nachschusspflicht muss auch bei Publikumsgesellschaften im voraus …

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2007 - 26 U 36/06
    Eine Nachschusspflicht kann durch Mehrheitsbeschluss nur dann getroffen werden, wenn dies aus dem Gesellschaftsvertrag eindeutig hervorgeht und der Gesellschaftsvertrag Ausmaß und Umfang einer möglichen zusätzlichen Belastung erkennen lässt (BGH NJW-RR 2005, 1347 und NJW-RR 2006, 829;… MünchKomm/Ulmer, BGB, 4. Aufl. 2004 Rdnr. 6).

    Es genügt nicht, dass der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten ohnehin nach außen haftet (BGH NJW-RR 2006, 829, 831, unter Ziffer 25) oder bei einem geschlossenen Immobilienfonds, der nach dem Unterdeckungsmodell konzipiert ist, die projektierten Einnahmen unterschritten werden und ohne Beitragsleistungen der Gesellschafter die Liquidation oder Auflösung der Gesellschaft droht (BGH NJW-RR 2006, 829, 831; 2005, 1347, 1348 f.).

  • BGH, 19.12.2001 - VIII ZR 282/00

    Wirksamkeit der öffentlichen Zustellung

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2007 - 26 U 36/06
    Die vom Landgericht bewilligte öffentliche Zustellung war unwirksam, weil die Voraussetzungen für die Anordnung einer öffentlichen Zustellung des Versäumnisurteils nicht vorlagen (vgl. BGH NJW 2002, 827 ff.).

    Eine öffentliche Zustellung darf jedenfalls nicht erfolgen, wenn das Gericht bei sorgfältiger Prüfung der vom Kläger vorgelegten Unterlagen hätte erkennen können, dass die Voraussetzungen zur Anordnung einer öffentlichen Zustellung nicht gegeben sind (BGH NJW 2002, 827, 830).

  • OLG Köln, 14.12.1994 - 17 U 33/93
    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2007 - 26 U 36/06
    Dies ergebe sich schon aus dem Urteil des OLG Köln vom 14.12.1994, Aktenzeichen 17 U 33/93, bestätigt durch Beschluss des BGH vom 15.01.1996, Aktenzeichen II ZR 22/95, durch welches eine Klage der GbR gegen den Kläger auf Leistung von Liquiditätszuschüssen abgewiesen worden sei.
  • BGH, 15.01.1996 - II ZR 22/95
    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2007 - 26 U 36/06
    Dies ergebe sich schon aus dem Urteil des OLG Köln vom 14.12.1994, Aktenzeichen 17 U 33/93, bestätigt durch Beschluss des BGH vom 15.01.1996, Aktenzeichen II ZR 22/95, durch welches eine Klage der GbR gegen den Kläger auf Leistung von Liquiditätszuschüssen abgewiesen worden sei.
  • KG, 09.03.2010 - 4 U 204/08
    Die hiesige Entscheidung steht auch nicht dem vom Beklagten zu 1) zitierten Urteil des OLG Hamm vom 19. Januar 2007 - 26 U 36/06 entgegen, da das Urteil mit Beschluss des BGH vom 28. April 2008 - II ZR 61/07 aufgehoben wurde.
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