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   BGH, 20.09.2018 - 3 StR 195/18   

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BGH, 20.09.2018 - 3 StR 195/18 (https://dejure.org/2018,52603)
BGH, Entscheidung vom 20.09.2018 - 3 StR 195/18 (https://dejure.org/2018,52603)
BGH, Entscheidung vom 20. September 2018 - 3 StR 195/18 (https://dejure.org/2018,52603)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 239a StGB; § 239b StGB; § 224 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 27 StGB; § 13 StGB; § 261 StPO; § 249 StPO; § 264 StPO; § 344 Abs. 2 StPO
    Geiselnahme (Bemächtigungslage; Tateinheit mit Körperverletzung bei Überschneidung der Ausführungshandlungen); keine sukzessive Mittäterschaft bei erpresserischem Menschenraub; gefährliche Körperverletzung (potenzielle Lebensgefährlichkeit bei starkem Würgen; ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 261 StPO, § ... 249 StPO, § 301 StPO, § 239b StGB, §§ 223, 224 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB, § 239a Abs. 1 Alternative 2 StGB, § 239a Abs. 1 StGB, § 264 StPO, § 27 Abs. 1 StGB, § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 46b StGB, § 251 Abs. 1 Nr. 1 StPO, §§ 20, 21 StGB, § 21 StGB

  • Wolters Kluwer

    Prüfung des Handelns mit Tötungsvorsatz im Rahmen des Würgen eines Geschädigten; Revisionsrechtliche Überprüfung bei Verurteilung wegen gemeinschaftlich begangener Geiselnahme in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung; Beteiligung an einer begangenen Geiselnahme

  • rewis.io

    Revision in Strafsachen: Prüfungsgrundlage für Verfahrensrüge bei schriftlicher Einlassung des Angeklagten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 301 ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 5
    Prüfung des Handelns mit Tötungsvorsatz im Rahmen des Würgen eines Geschädigten; Revisionsrechtliche Überprüfung bei Verurteilung wegen gemeinschaftlich begangener Geiselnahme in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung; Beteiligung an einer begangenen Geiselnahme

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 190
  • StV 2020, 149 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 04.02.2016 - 1 StR 344/15

    Körperverletzung mit Todesfolge (Vorhersehbarkeit der schweren Folge);

    Auszug aus BGH, 20.09.2018 - 3 StR 195/18
    Diese Hilfeleistung muss sich auf die Begehung der Haupttat zwar nicht kausal auswirken; erforderlich ist aber, dass sie die Haupttat zu irgendeinem Zeitpunkt zwischen Versuchsbeginn und Beendigung in irgendeiner Weise erleichtert oder fördert (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse 9. Juli 2015 - 2 StR 58/15, NStZ-RR 2015, 343, 344; vom 4. Februar 2016 - 1 StR 344/15, NStZ-RR 2016, 136, 137; Urteile vom 13. Juli 2016 - 1 StR 94/16, juris Rn. 24; vom 16. Januar 2008 - 2 StR 535/07, NStZ 2008, 284 mwN).

    Die bloße Anwesenheit am Tatort in Kenntnis einer Straftat reicht dazu allerdings - wie dargelegt - selbst bei deren Billigung nicht aus (vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 24. Oktober 2001 - 3 StR 237/01, NStZ 2002, 139 mwN; Beschlüsse vom 22. Dezember 2015 - 2 StR 419/15, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 34; vom 4. Februar 2016 - 1 StR 344/15, NStZ-RR 2016, 136, 137).

  • BGH, 10.10.2013 - 4 StR 135/13

    Beweiswürdigung des Tatrichters (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit); Anordnung

    Auszug aus BGH, 20.09.2018 - 3 StR 195/18
    Ob die allgemein gehaltene Behauptung, das Landgericht hätte sich bei vollständiger Würdigung des insgesamt 14-seitigen Briefes zu der Prüfung veranlasst sehen müssen, ob und welche Angaben des Angeklagten die Voraussetzungen des § 46b StGB erfüllen, den Zulässigkeitsanforderungen an eine Rüge genügt, das Tatgericht habe nicht das gesamte Ergebnis der Hauptverhandlung seiner Entscheidung zugrunde gelegt, erscheint damit fraglich (vgl. BGH, Beschluss vom 14. August 2003 - 3 StR 17/03, NStZ 2004, 163, 164; Urteil vom 10. Oktober 2013 - 4 StR 135/13, NStZ-RR 2014, 15).
  • BGH, 14.08.2003 - 3 StR 17/03

    Verurteilung wegen mehrfachen Mordes und Herbeiführens einer Gasexplosion in

    Auszug aus BGH, 20.09.2018 - 3 StR 195/18
    Ob die allgemein gehaltene Behauptung, das Landgericht hätte sich bei vollständiger Würdigung des insgesamt 14-seitigen Briefes zu der Prüfung veranlasst sehen müssen, ob und welche Angaben des Angeklagten die Voraussetzungen des § 46b StGB erfüllen, den Zulässigkeitsanforderungen an eine Rüge genügt, das Tatgericht habe nicht das gesamte Ergebnis der Hauptverhandlung seiner Entscheidung zugrunde gelegt, erscheint damit fraglich (vgl. BGH, Beschluss vom 14. August 2003 - 3 StR 17/03, NStZ 2004, 163, 164; Urteil vom 10. Oktober 2013 - 4 StR 135/13, NStZ-RR 2014, 15).
  • BGH, 14.06.2002 - 3 StR 132/02

    Strafzumessung (Milderung); verminderte Schuldfähigkeit (BtM-Auswirkungen;

    Auszug aus BGH, 20.09.2018 - 3 StR 195/18
    Derartige Folgen sind bei einem Rauschmittelsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben, etwa wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuss zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat oder wenn der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und durch sie dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen, ferner unter Umständen dann, wenn das Delikt im Zustand eines akuten Rausches verübt wird (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2002 - 3 StR 132/02, NStZ-RR 2002, 263).
  • BGH, 26.01.2017 - 3 StR 479/16

    Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen gegenüber einem Säugling

    Auszug aus BGH, 20.09.2018 - 3 StR 195/18
    Fehlt es daran, so stellt dies einen sachlich-rechtlichen Mangel dar (BGH, Urteil vom 26. Januar 2017 - 3 StR 479/16, NStZ 2017, 410 f. mwN).
  • BGH, 24.10.2001 - 3 StR 237/01

    Beweiswürdigung (Fernliegende Möglichkeit); (Psychische) Beihilfe zum schweren

    Auszug aus BGH, 20.09.2018 - 3 StR 195/18
    Die bloße Anwesenheit am Tatort in Kenntnis einer Straftat reicht dazu allerdings - wie dargelegt - selbst bei deren Billigung nicht aus (vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 24. Oktober 2001 - 3 StR 237/01, NStZ 2002, 139 mwN; Beschlüsse vom 22. Dezember 2015 - 2 StR 419/15, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 34; vom 4. Februar 2016 - 1 StR 344/15, NStZ-RR 2016, 136, 137).
  • BGH, 09.07.2015 - 2 StR 58/15

    Beihilfe (erforderlicher Taterfolg: Förderung oder Erleichterung der Haupttat);

    Auszug aus BGH, 20.09.2018 - 3 StR 195/18
    Diese Hilfeleistung muss sich auf die Begehung der Haupttat zwar nicht kausal auswirken; erforderlich ist aber, dass sie die Haupttat zu irgendeinem Zeitpunkt zwischen Versuchsbeginn und Beendigung in irgendeiner Weise erleichtert oder fördert (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse 9. Juli 2015 - 2 StR 58/15, NStZ-RR 2015, 343, 344; vom 4. Februar 2016 - 1 StR 344/15, NStZ-RR 2016, 136, 137; Urteile vom 13. Juli 2016 - 1 StR 94/16, juris Rn. 24; vom 16. Januar 2008 - 2 StR 535/07, NStZ 2008, 284 mwN).
  • BGH, 16.01.2008 - 2 StR 535/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Beihilfe (Versuch;

    Auszug aus BGH, 20.09.2018 - 3 StR 195/18
    Diese Hilfeleistung muss sich auf die Begehung der Haupttat zwar nicht kausal auswirken; erforderlich ist aber, dass sie die Haupttat zu irgendeinem Zeitpunkt zwischen Versuchsbeginn und Beendigung in irgendeiner Weise erleichtert oder fördert (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse 9. Juli 2015 - 2 StR 58/15, NStZ-RR 2015, 343, 344; vom 4. Februar 2016 - 1 StR 344/15, NStZ-RR 2016, 136, 137; Urteile vom 13. Juli 2016 - 1 StR 94/16, juris Rn. 24; vom 16. Januar 2008 - 2 StR 535/07, NStZ 2008, 284 mwN).
  • BGH, 29.10.2009 - 4 StR 239/09

    Sichverschaffen von Betäubungsmitteln (Mittäterschaft); Geldwäsche (keine

    Auszug aus BGH, 20.09.2018 - 3 StR 195/18
    Diese gebietet, dass der - durch die zugelassene Anklage abgegrenzte - Prozessstoff durch vollständige Aburteilung des einheitlichen Lebensvorgangs erschöpft wird (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 29. Oktober 2009 - 4 StR 239/09, NStZ 2010, 222, 223 mwN).
  • BGH, 22.12.2015 - 2 StR 419/15

    Beihilfe (psychische Beihilfe durch Tun: Vermittlung eines Gefühls der

    Auszug aus BGH, 20.09.2018 - 3 StR 195/18
    Die bloße Anwesenheit am Tatort in Kenntnis einer Straftat reicht dazu allerdings - wie dargelegt - selbst bei deren Billigung nicht aus (vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 24. Oktober 2001 - 3 StR 237/01, NStZ 2002, 139 mwN; Beschlüsse vom 22. Dezember 2015 - 2 StR 419/15, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 34; vom 4. Februar 2016 - 1 StR 344/15, NStZ-RR 2016, 136, 137).
  • BGH, 19.11.2009 - 3 StR 87/09

    Sexuelle Nötigung (sexualbezogener Körperkontakt zwischen Täter oder Drittem

  • BGH, 19.09.2013 - 3 StR 119/13

    Erpresserischer Menschenraub (Mittäterschaft bei Hinzutreten eines Beteiligten

  • BGH, 13.07.2016 - 1 StR 94/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit);

  • BGH, 17.11.2009 - 3 StR 455/09

    Beihilfe (bloß einseitige Kenntnisnahme von der Tat eines anderen; subjektive

  • BGH, 25.02.2015 - 4 StR 39/15

    Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil; Darstellung eines

  • BGH, 09.05.1990 - 3 StR 112/90

    Verwüstung einer Wohnung aufgrund geglaubter Zahlungsansprüche - Anzünden von

  • BGH, 22.07.2010 - 3 StR 156/10

    Tateinheit (Zusammentreffen in einem Handlungsteil; Teilidentität der

  • BGH, 27.02.2007 - 3 StR 38/07

    Inbegriff der Hauptverhandlung (zu Protokoll gereichte Erklärung des

  • BGH, 24.10.2013 - 3 StR 258/13

    Umfang der allgemeinen Kognitionspflicht (vollständige Prüfung des durch die

  • BGH, 11.08.1999 - 5 StR 207/99

    Versuch; Räuberische Erpressung; Schuldschein; Schadensgleiche

  • BGH, 29.03.2011 - 3 StR 9/11

    Inbegriffsrüge; schriftlich vorbereitete mündliche Erklärung des Angeklagten

  • BGH, 13.03.1997 - 1 StR 72/97

    Berücksichtigung der schwerwiegenden Folgen der Tat zum Nachteil des Angeklagten

  • BGH, 03.07.2019 - 5 StR 393/18

    Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt

    Es kann dahingestellt bleiben, ob für die Wertung der Freiverantwortlichkeit gleichwohl allein die Anschauung des - soweit erkennbar - nicht in den Bereichen der Psychiatrie und Psychologie ausgebildeten Angeklagten zur Wahrung der Kognitionspflicht genügen würde (vgl. dazu BGH, Urteile vom 26. Januar 2017 - 3 StR 479/16, NStZ 2017, 410; vom 20. September 2018 - 3 StR 195/18; vom 10. Oktober 2018 - 2 StR 253/18; KK-StPO/Ott, 8. Aufl., § 264 Rn. 28).
  • BGH, 02.06.2021 - 3 StR 21/21

    Begriff der kriminellen Vereinigung (übergeordnetes gemeinsames Interesse;

    Damit ist die Anklage nicht erschöpft (vgl. zur Kognitionspflicht BGH, Urteil vom 20. September 2018 - 3 StR 195/18, juris Rn. 35 mwN).
  • BGH, 22.12.2020 - 1 StR 165/19

    Einsatz von Vertrauenspersonen (keine Erlaubnis zur Begehung von Straftaten;

    Ungeachtet des aus K. s Sicht fehlenden Enteignungsvorsatzes ließ sich We. s Verstrickung in das Tatgeschehen erkennbar insbesondere aufgrund der Gruppendynamik nicht durch bloßes "Dabeisein' vermeiden; denn es drängte sich auf, dass We. durch seine Teilnahme an der Fahrt den anderen B. -Mitgliedern zumindest ein erhöhtes Gefühl der Sicherheit vermittelte und dadurch den Diebstahl zumindest psychisch förderte (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 21. April 2020 - 4 StR 287/19 Rn. 16; vom 18. Juni 2019 - 5 StR 51/19 Rn. 6; vom 17. Mai 2018 - 1 StR 108/18 Rn. 7 und vom 13. Januar 1993 - 3 StR 516/92 Rn. 3, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Unterlassen 5; Urteile vom 7. November 2018 - 2 StR 361/18 Rn. 14 und vom 20. September 2017 - 3 StR 195/18 Rn. 37).
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