Rechtsprechung
| OVG Thüringen, 20.12.2023 - 3 N 250/21 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- OVG Thüringen, 20.12.2023 - 3 N 250/21
- BVerwG, 30.06.2025 - 3 BN 5.24
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (45)
- OVG Thüringen, 05.05.2021 - 3 EN 251/21
Anordnung der häuslichen Quarantäne nach Einreise aus einem Corona-Risikogebiet
Auszug aus OVG Thüringen, 20.12.2023 - 3 N 250/21
Rn. 64 Am 23. April 2021 hat der Antragsteller beim Thüringer Oberverwaltungsgericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO gestellt (Az. 3 EN 251/21 ), der mit Beschluss vom 5. Mai 2021 abgelehnt wurde.Rn. 71 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte (1 Band) und den Verwaltungsvorgang des Antragsgegners (1 Ordner) sowie auf die Gerichtsakten (2 Bände und 1 Heftung) zum Verfahren - 3 EN 251/21 - Bezug genommen.
Denn er verfolgte den Zweck, Eintragungen von Infektionen aus dem Ausland zu verhindern, Ausbruchsgeschehen zu unterbinden und damit die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, um eine Überlastung des Gesundheitssystems insgesamt zu vermeiden sowie die medizinische Versorgung bundesweit sicherzustellen (vgl. Bl. 44 f., 48 der Gerichtsakte zum Verfahren - 3 EN 251/21 -, Begründung zur Thüringer Verordnung zur weiteren Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie gefährlicher Mutationen).
Im Hinblick auf die Inkubationszeit und dem Umstand, dass selten Krankheitssymptome später als nach dem zehnten Tag auftraten (vgl. Bl. 51 Band 1 der Gerichtsakte zum Verfahren - 3 EN 251/21 -, Begründung zur Thüringer Verordnung zur weiteren Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie gefährlicher Mutationen; Bl. 91 der Behördenakte, Muster-Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus, S. 18 f.) genügte eine Absonderung von 10 Tagen, um Ansteckungen anderer Menschen zu verhindern.
Ferner galt es zu beachten, dass die Zahl der intensivmedizinisch zu behandelnden COVID-19-Fälle sehr hoch gewesen ist (vgl. Bl. 188 der Behördenakte, Stabsstelle "Corona-Krisenstab", Unterstabsstelle Hotspots, 50. Beratung am 4. März 2021; Bl. 44 Band I der Gerichtsakte zum Verfahren - 3 EN 251/21 -, Begründung zur Thüringer Verordnung zur weiteren Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie gefährlicher Mutationen in Zeiten der Corona-Pandemie;… Thüringer Landesamt für Statistik, Sonderveröffentlichung, Aktuelle Zahlen für Thüringen, Stand: April 2021, S. 13, abrufbar unter: https://statistik.thueringen.de/webshop/pdf/2021/41027_2021_04.pdf , zuletzt aufgerufen am: 20.12.2023).
Rn. 188 Ein Vergleich der Infektionsgefahren für Reisende aus dem Ausland einerseits und Daheimgebliebenen bzw. in der Bundesrepublik Deutschland Verbliebenen anderseits war - entgegen der Auffassung des Antragstellers - nur unter Berücksichtigung vieler Faktoren möglich (vgl. dazu Thüringer OVG, Beschluss vom 5. Mai 2021 - 3 EN 251/21 - juris Rn. 101 m. w. N.).
- VGH Bayern, 02.08.2023 - 20 N 20.2861
Einreise-Quarantäneverordnung war unwirksam
Auszug aus OVG Thüringen, 20.12.2023 - 3 N 250/21
Rn. 89 Ein Rückgriff auf die Generalklausel des § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG war ausgeschlossen, weil § 30 IfSG demgegenüber lex specialis ist (BVerwG…, Beschluss vom 31. März 2022 - 1 WB 37.21 - juris Rn. 31; Bayrischer VGH, Urteil vom 2. August 2023 - 20 N 20.2861 - Rn. 58 m. w. N. - jeweils juris).Rn. 148 Der Auffassung des Senats stehen auch nicht die Ausführungen des bayrischen Verwaltungsgerichtshofes in seinem Urteil vom 2. August 2023 - 20 N 20.2861 - entgegen, wonach die Rechtsbegriffe des "Ansteckungsverdachts" und des "erhöhten Infektionsrisikos" i. S. d. Infektionsschutzgesetzes auch im Fall von COVID-19 nicht deckungsgleich seien und die Schwelle des "erhöhten Infektionsrisikos" grundsätzlich eher erreicht sei.
Rn. 149 Darüber hinaus ist es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - wie bereits dargelegt (s. oben Nr. 2 lit. d. aa. (2)) - für die Annahme des Vorliegens des Ansteckungsverdachts nach § 30 Abs. 1 IfSG auch im Falle der individuellen Prüfung nicht erforderlich, dass der Betroffene tatsächlich Kontakt zu einer infizierten Person oder einem mit Erregern besiedelten Gegenstand hatte (a. A. Bayrischer VGH, Urteil vom 2. August 2023 - 20 N 20.2861 - juris Rn. 71).
Rn. 151 Soweit der Bundesregierung durch die Änderung des § 36 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 IfSG aufgrund des Gesetzes zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen (Epilage-Fortgeltungsgesetz) vom 29. März 2021, BGBl. I S. 370 nunmehr - sofern der Deutsche Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 1 IfSG eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat - die Befugnis eingeräumt wurde, durch Rechtsverordnung eine Absonderungspflicht an die Einreise aus einem Risikogebiet zu knüpfen, bedeutet dies ebenfalls nicht zwingend, dass der Ansteckungsverdacht je nach Krankheit nicht auch ohne Weiteres durch die Einstufung als Risikogebiet im Sinne von § 2 Nr. 17 IfSG beschrieben werden kann (a. A.: Bayrischer VGH, Urteil vom 2. August 2023 - 20 N 20.2861 - Rn. 71 …und Beschluss vom 14. April. 2021 - 20 NE 21.850 - juris Rn. 7 - jeweils juris).
- OVG Niedersachsen, 11.05.2020 - 13 MN 143/20
Coronaverordnung: Grundsätzliche Quarantänepflicht für aus dem Ausland …
Auszug aus OVG Thüringen, 20.12.2023 - 3 N 250/21
Rn. 119 Nach § 32 Satz 1 i. V. m. § 30 Abs. 1 Satz 2 IfSG können bzw. konnten jedoch auch abstrakt-generelle Regelungen zur Absonderungspflicht erlassen werden, sodass eine - wie vom Antragsteller geforderte - auf den konkret-individuellen Einzelfall bezogene Ermittlungstätigkeit denknotwendig nicht mehr erwartet werden konnte (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11. Mai 2020 - 13 MN 143/20 - Rn. 26; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 7. Januar 2021 - 13 B 2046/20.NE - Rn. 49 f. m. w. N. - jeweils juris).Rn. 153 Die vom Antragsteller angeführte Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes vom 11. Mai 2020 - 13 MN 143/20 - führt zu keiner anderen Beurteilung, zumal der dieser Entscheidung zugrundeliegende Sachverhalt mit dem Vorliegenden nicht vergleichbar ist.
Auch wenn der Erkrankung seinerzeit bei der überwiegenden Zahl der Patienten eher mild verlief, hätte durch eine ungebremste Einreise aus Gebieten mit erhöhtem Infektionsrisiko aufgrund der bisher fehlenden Immunität, des nicht flächendeckend verfügbaren Impfstoffs und ohne spezifischen Therapien eine erhebliche Krankheitslast entstehen können, die auch ein gut ausgestattetes Gesundheitssystem wie das Deutsche an seine Kapazitätsgrenzen hätte bringen können (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 11. Mai 2020 - 13 MN 143/20 - juris Rn. 29).
- VerfGH Bayern, 23.11.2020 - 59-VII-20
Verfassungsmäßigkeit von Regelungen der EinreiseQuarantäneverordnung des …
Auszug aus OVG Thüringen, 20.12.2023 - 3 N 250/21
Rn. 94 In der Rechtsprechung wird zum Teil für vergleichbare - auf § 30 IfSG gestützte - Absonderungsverpflichtungen angenommen, dass es sich insoweit um keine Freiheitsbeschränkungen handele und somit ein Grundrechtseingriff nicht vorliege (vgl. Bayerischer VfGH, Entscheidung vom 23. November 2020 - Vf. 59-VII-20 - Rn. 43 f.; OVG Bremen…, Beschluss vom 11. Dezember 2020 - 1 B 386/20 - Rn. 63;… OVG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 13. Juli 2020 - 13 B 968/20.NE - Rn. 41 ff. - jeweils juris).Besonders bei Massenerscheinungen, die sich - wie das seinerzeit weltweite Infektionsgeschehen - auf eine Vielzahl von Lebensbereichen auswirken, darf der Normgeber generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen, ohne wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den Gleichheitsgrundsatz zu verstoßen (vgl. Bayerischer VerfGH, Entscheidung vom 23. November 2020 - Vf. 59-VII-20 - Rn. 78, Bayrischer VGH…, Beschluss vom 2. März 2021 - 20 NE 21.570 - Rn. 11 - jeweils juris).
Unebenheiten, Friktionen und Mängel sowie gewisse Benachteiligungen in besonders gelagerten Einzelfällen, die sich im Zusammenhang mit Differenzierungen ergeben, müssen in Kauf genommen werden, solange sich für das insgesamt gefundene Regelungsergebnis ein plausibler, sachlich vertretbarer Grund anführen lässt (Bayerischer VerfGH, Entscheidung vom 23. November 2020 - Vf. 59-VII-20 - juris Rn. 78 m. w. N.) Dies gilt in besonderer Weise bei Auftreten neuartiger Gefahrenlagen und Entwicklungen, die ein schnelles Eingreifen des Normgebers erforderlich machen, für die es bisher aber an zuverlässigen Erfahrungen fehlt.
- OVG Niedersachsen, 09.04.2021 - 13 MN 170/21
Aussonderung; Corona; Quarantäne
Auszug aus OVG Thüringen, 20.12.2023 - 3 N 250/21
Die Regelungen, die nur "unter den Voraussetzungen, die für Maßnahmen nach den §§ 28 bis 31 maßgebend sind", erlassen werden konnten, hatte der Verordnungsgeber dennoch auf konkret nachvollziehbare und belastbare tatsächliche Grundlagen zu stützen (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 9. April 2021 - 13 MN 170/21 - juris Rn. 32).Diese Risikobewertung, die vom Verordnungsgeber durch den Verweis auf die festgestellten Risikogebiete übernommen wurde, erfolgte nach Auffassung des Senats auf einer hinreichend aussagekräftigen Tatsachengrundlage (so bereits OVG Niedersachsen, Beschluss vom 9. April 2021 - 13 MN 170/21 - Rn. 33 und OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. Juli 2020 - 13 B 968/20.NE - Rn 81 - jeweils juris), sodass für Rückkehrer aus Risikogebieten mithin ein hinreichend konkreter Bezug zur Infektionsgefahr anzunehmen war (so auch § 36 Abs. 8 Satz 1 IfSG in der Fassung des Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 18.11.2020, BGBl. I. S. 2397).
Praktikabilität und Einfachheit des Rechts können generalisierende Regelungen rechtfertigen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 18. Juli 2005 - 2 BvF 2/01 - Rn. 179 m. w. N.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 9. April 2021 - 13 MN 170/21 - Rn. 45 - jeweils juris).
- BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 781/21
Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten …
Auszug aus OVG Thüringen, 20.12.2023 - 3 N 250/21
Es genügt aber auch ein allein psychisch vermittelter Zwang, wenn die davon ausgehende Zwangswirkung nach Art und Ausmaß einem unmittelbar wirkenden physischen Zwang vergleichbar ist (BVerfG, Beschluss vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 - juris Rn. 246).Um eine Freiheitsentziehung als die schwerste Form der Freiheitsbeschränkung handelt es sich erst dann, wenn die - tatsächlich und rechtlich an sich gegebene - körperliche Bewegungsfreiheit nach jeder Richtung hin aufgehoben wird, was eine besondere Eingriffsintensität und grundsätzlich eine nicht nur kurzfristige Dauer der Maßnahme voraussetzt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 - Rn. 250 …und vom 15. Mai 2002 - 2 BvR 2292/00 - Rn. 23 - jeweils juris).
Dieser Auffassung steht jedoch entgegen, dass von der Absonderungsverpflichtung tatsächlich ein psychisch vermittelter Zwang dahingehend ausging, diese einzuhalten und von der Fortbewegungsfreiheit keinen Gebrauch zu machen, was bereits für eine einem unmittelbar wirkenden physischen Zwang vergleichbare Zwangswirkung sprechen könnte (vgl. zu Ausgangsbeschränkungen BVerfG, Beschluss vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 - juris Rn. 247).
- BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00
Richtervorbehalt
Auszug aus OVG Thüringen, 20.12.2023 - 3 N 250/21
Geschützt wird die im Rahmen der geltenden allgemeinen Rechtsordnung gegebene tatsächliche körperliche Bewegungsfreiheit vor staatlichen Eingriffen, also vor Verhaftung, Festnahme und ähnlichen Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs (BVerfG, Beschluss vom 15. Mai 2002 - 2 BvR 2292/00 - juris Rn. 22 m. w. N.;… Radtke, in: BeckOK, GG, 56. Ed., 15.08.2023, GG Art. 104 Rn. 2).Rn. 93 Eine Freiheitsbeschränkung liegt vor, wenn jemand durch die öffentliche Gewalt gegen seinen Willen daran gehindert wird, einen Ort aufzusuchen oder sich dort aufzuhalten, der ihm an sich - tatsächlich und rechtlich - zugänglich ist (BVerfG, Beschluss vom 15. Mai 2002 - 2 BvR 2292/00 - juris Rn. 23).
Um eine Freiheitsentziehung als die schwerste Form der Freiheitsbeschränkung handelt es sich erst dann, wenn die - tatsächlich und rechtlich an sich gegebene - körperliche Bewegungsfreiheit nach jeder Richtung hin aufgehoben wird, was eine besondere Eingriffsintensität und grundsätzlich eine nicht nur kurzfristige Dauer der Maßnahme voraussetzt (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 - Rn. 250 und vom 15. Mai 2002 - 2 BvR 2292/00 - Rn. 23 - jeweils juris).
- OVG Niedersachsen, 25.11.2021 - 13 KN 132/20
Corona; Mund-Nasen-Bedeckung; Normenkontrolle
Auszug aus OVG Thüringen, 20.12.2023 - 3 N 250/21
Selbst unter der Annahme, es läge ein Fall einer Antragsänderung i. S. d. § 91 VwGO vor (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 25. November 2021 - 13 KN 132/20 - Rn. 18; Sächsisches OVG…, Urteil vom 5. September 2022 - 3 C 29/20 - Rn. 18 - jeweils juris), wäre diese nach Auffassung des Senats jedenfalls sachdienlich und damit zulässig.Rn. 106 Ausgehend von der im Bereich des Gefahrenabwehrrechts allein maßgeblichen ex-ante-Betrachtung ist die materielle Rechtmäßigkeit einer gesetzlichen Vorschrift anhand der verfügbaren Informationen und Erkenntnismöglichkeiten zum Zeitpunkt des Erlasses und während der Geltungsdauer der jeweiligen Bestimmung zu beurteilen (vgl. Thüringer OVG…, Urteil vom 14. Dezember 2022 - 3 N 233/21 - Rn. 77 f. …und Beschluss vom 28. Januar 2021 - 3 EN 22/21 - Rn. 60 ; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 25. November 2021 - 13 KN 132/20 - Rn. 57 - jeweils juris).
Rn. 212 4. Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit beruht auf § 167 Abs. 1 Satz 1 VwGO i. V. m. den §§ 708 Nr. 11, 711 ZPO bzw. 708 Nr. 10 in analoger Anwendung, 711 ZPO (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 25. November 2021 - 13 KN 132/20 - Rn. 83 …und Urteil vom 27. September 2018 - 12 KN 191/17 - Rn. 67 - jeweils juris).
- OVG Thüringen, 14.12.2022 - 3 N 233/21
Corona-Pandemie ("3. Welle"): Schließung von Möbelmärkten
Auszug aus OVG Thüringen, 20.12.2023 - 3 N 250/21
Diese Änderung stellt keine Antragsänderung gemäß § 91 VwGO, sondern lediglich eine Einschränkung des Antrags gemäß § 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 264 Nr. 2 der Zivilprozessordnung - ZPO - dar (vgl. Thüringer OVG, Urteil vom 14. Dezember 2022 - 3 N 233/21 - Rn. 48 ; OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 30. Juni 2022 - 3 K 55/20 - Rn. 52 - jeweils juris).Ein solches ist u. a. anzuerkennen in Fällen schwerwiegender Grundrechtseingriffe durch typischerweise auf kurze Geltung angelegte Rechtsvorschriften, in welcher der Betroffene eine gerichtliche Entscheidung in einem Hauptsacheverfahren kaum erlangen kann (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 15. Juli 2020 - 1 BvR 1630/20 - Rn. 9; BVerwG…, Urteil vom 22. November 2022 - 3 CN 1/21 - Rn. 13; Thüringer OVG, Urteil vom 14. September 2022 - 3 N 233/21 - Rn. 55 - jeweils juris).
Rn. 106 Ausgehend von der im Bereich des Gefahrenabwehrrechts allein maßgeblichen ex-ante-Betrachtung ist die materielle Rechtmäßigkeit einer gesetzlichen Vorschrift anhand der verfügbaren Informationen und Erkenntnismöglichkeiten zum Zeitpunkt des Erlasses und während der Geltungsdauer der jeweiligen Bestimmung zu beurteilen (vgl. Thüringer OVG, Urteil vom 14. Dezember 2022 - 3 N 233/21 - Rn. 77 f. …und Beschluss vom 28. Januar 2021 - 3 EN 22/21 - Rn. 60 ; Niedersächsisches OVG…, Urteil vom 25. November 2021 - 13 KN 132/20 - Rn. 57 - jeweils juris).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2021 - 13 B 2046/20
Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet: Weiterhin Quarantänepflicht oder …
Auszug aus OVG Thüringen, 20.12.2023 - 3 N 250/21
Rn. 119 Nach § 32 Satz 1 i. V. m. § 30 Abs. 1 Satz 2 IfSG können bzw. konnten jedoch auch abstrakt-generelle Regelungen zur Absonderungspflicht erlassen werden, sodass eine - wie vom Antragsteller geforderte - auf den konkret-individuellen Einzelfall bezogene Ermittlungstätigkeit denknotwendig nicht mehr erwartet werden konnte (vgl. OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 11. Mai 2020 - 13 MN 143/20 - Rn. 26; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7. Januar 2021 - 13 B 2046/20.NE - Rn. 49 f. m. w. N. - jeweils juris).Eine Reisetätigkeit konnte bei zulässiger typisierender Betrachtung häufige und vielfältige zwischenmenschliche Kontakte zur Folge haben, die bei einem Verbleib im Bundesgebiet unter Beachtung der damals geltenden Einschränkungen weitgehend ausgeschlossen waren (vgl. Bayerischer VGH…, Beschluss vom 2. März 2021 - 20 NE 21.570 - Rn. 11, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7. Januar 2021 - 13 B 2046/20.NE - Rn. 81 - jeweils juris).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2020 - 13 B 968/20
Pflicht zur häuslichen Quarantäne für Auslandsrückkehrer im Rahmen der …
- VGH Baden-Württemberg, 03.12.2020 - 1 S 3737/20
Corona-Krise; Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende; Baden-Württemberg; …
- BVerwG, 15.02.2001 - 3 C 9.00
Tötungsanordnung im Tierseuchenrecht; BSE; generelle Tötungsanordnung für …
- VGH Bayern, 02.03.2021 - 20 NE 21.570
Qurantäne für Reiserückkehrer aus ausländischen Risikogebieten (hier: Tirol)
- BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62
Jugendhilfe
- BVerfG, 15.07.2020 - 1 BvR 1630/20
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose, da unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2020 - 13 B 1770/20
Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer außer Vollzug gesetzt
- BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11
Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung …
- BVerwG, 26.02.1974 - I C 31.72
Demonstration in amerikanischen Wohngebieten - Art. 2 Abs. 2, 104 Abs. 2 GG, …
- BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07
Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften
- BVerfG, 17.03.2004 - 1 BvR 1266/00
Freizügigkeit von Spätaussiedlern
- BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvF 2/01
Risikostrukturausgleich
- BVerfG, 13.05.2020 - 1 BvR 1021/20
Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der …
- BVerfG, 23.05.1967 - 2 BvR 534/62
Verfassungsmäßigkeit des § 6 StVO - Vorladung zum Verkehrsunterricht
- OVG Niedersachsen, 30.11.2020 - 13 MN 520/20
Corona; Normenkontrolleilantrag; Quarantäneanordnung
- VerfGH Bayern, 13.09.2012 - 16-VII-11
Unbegründete Popularklage gegen Änderungen einer …
- OVG Thüringen, 28.01.2021 - 3 EN 22/21
Untersagung körpernaher Dienstleistungen in Friseurstudios während der 2. Welle …
- OVG Niedersachsen, 27.09.2018 - 12 KN 191/17
Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan für einen Windpark; …
- VGH Baden-Württemberg, 18.03.2021 - 1 S 872/21
Corona-Krise; Einreise aus einem Virusvarianten-Gebiet - 14-Tägige …
- VG Freiburg, 14.05.2020 - 4 K 1621/20
Ermächtigungsgrundlage im Sinne des Art. 80 Abs. 1 GG für den Erlass der …
- VGH Baden-Württemberg, 15.01.2021 - 1 S 4180/20
Corona-Krise; Absonderung von Erkrankten; Quarantäne; Baden-Württemberg; …
- BVerfG, 23.07.1963 - 1 BvR 265/62
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der unterlassenen Erhöhung von BEG-Renten
- OVG Bremen, 11.12.2020 - 1 B 386/20
Regelungen über Schutzmaßnahmen in Bezug auf Ein- und Rückreisende (CoronaVO) - …
- VGH Bayern, 18.04.2021 - 20 NE 21.850
Keine Außervollzugsetzung der Absonderungspflicht nach Rückkehr aus einem …
- BVerwG, 13.05.1983 - 7 B 35.83
Abfallrechtliche Planfeststellung - Anfechtungsklage - Nachbarliche Klagebefugnis …
- BVerwG, 22.11.2022 - 3 CN 1.21
Corona-Verordnungen: Sächsische Kontaktbeschränkungen waren verhältnismäßig
- BVerfG, 03.06.2020 - 1 BvR 990/20
Vorrangige Klärung der Verfassungsmäßigkeit außer Kraft getretener Corona-Verbote …
- BVerfG, 10.02.2022 - 1 BvR 1073/21
Verfassungsbeschwerde gegen Beschränkungen des Hotelbetriebs in der …
- BVerwG, 28.07.2022 - 3 BN 8.21
Zulässigkeit eines Normenkontrollantrags nach Außerkrafttreten der Norm
- BVerfG, 04.01.2021 - 2 BvR 673/20
Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere Justizvollzugsanstalt …
- BVerwG, 31.03.2022 - 1 WB 37.21
Anordnung häuslicher Quarantäne nach einem Auslandseinsatz
- BVerfG, 04.08.2015 - 1 BvR 2223/14
Stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung
- OVG Thüringen, 17.03.2021 - 3 EN 93/21
Corona-Krise; Isolierungspflicht von ansteckungsverdächtigen Schülern; Validität …
- OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2022 - 3 K 55/20
Normenkontrolle; Schließung von Einzelhandelsgeschäften mit einer Verkaufsfläche …
- OVG Sachsen, 05.09.2022 - 3 C 29/20
Hinreichende Bestimmtheit einer Norm; Regelbeispiele; "für die Grundversorgung …
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.06.2024 - 5 A 35.22
Feststellung der Rechtswidrigkeit des § 1 SARS-CoV-2-QuarV
Nach ihrem Vorbringen hat die Maßnahme erheblich in die Gestaltung ihres Alltags- und Privatlebens eingegriffen, indem sie mehrere Tage und damit während eines nicht nur unerheblichen Zeitraums ihre Wohnung nicht verlassen durfte (vgl. auch OVG Weimar, Beschluss vom 20. Dezember 2023 - 3 N 250/21 -, juris Rn. 80 ff., 84; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 29. November 2023 - 14 KN 24/22 -, juris Rn. 71; VGH München…, Urteil vom 2. August 2023 - 20 N 20.2861 -, juris Rn. 53;… ferner BVerwG, Beschlüsse vom 19. Januar 2024 - 3 BN 4/23 -, juris Rn. 18 f. …und vom 5. Januar 2024 - 3 BN 2/23 -, juris Rn. 13 ff., die ein weitgehendes Verständnis des Feststellungsinteresses in "Corona-Fällen" erkennen lassen).Dabei handelt es sich um eine den verfassungsmäßigen Anforderungen genügende Verordnungsermächtigung für die Anordnung einer häuslichen Absonderung (vgl. OVG Weimar, Beschluss vom 20. Dezember 2023 - 3 N 250/21 -, juris Rn. 90 ff.; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 29. November 2023 - 14 KN 24/22 -, juris Rn. 84).
Sie konnten nicht allein auf die Generalklausel des § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG gestützt werden, weil § 30 IfSG demgegenüber lex specialis war (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 31. März 2022 - 1 WB 37/21 -, juris Rn. 31; OVG Weimar, Beschluss vom 20. Dezember 2023 - 3 N 250/21 -, juris Rn. 89; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 29. November 2023 - 14 KN 24/22 -, juris Rn. 83; VGH München…, Urteil vom 2. August 2023 - 20 N 20.2861 -, juris Rn. 58 ff.).
Da die Verpflichtung zur häuslichen Absonderung nicht durch weitere Vorkehrungen begleitet wird, ist die von ihr ausgehende Zwangswirkung in Ausmaß und Wirkungsweise aber nicht von einer Intensität, die einer Freiheitsentziehung gleichkäme (bereits einen Eingriff in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG verneinend OVG Lüneburg…, Beschluss vom 29. November 2023 - 14 KN 24/22 -, juris Rn. 83, 85; VGH Kassel…, Beschluss vom 20. August 2021 - 8 B 1727/21 -, juris Rn. 12 f.; OVG Münster…, Beschluss vom 13. Juli 2020, - 13 B 968/20.NE -, juris Rn. 41 ff.; insoweit offen lassend OVG Weimar, Beschluss vom 20. Dezember 2023 - 3 N 250/21 -, juris Rn. 95).
Denn selbst wenn die gefährdeten Personen nicht durch Einschließung oder vergleichbare Handlungen eingesperrt oder sonst an der Fortbewegung gehindert gewesen sein mögen, ist diese Art von zwangsweiser Unterbringung zur "Besserung" hinsichtlich der Eingriffsintensität nicht mit der Anordnung vergleichbar, sich aus infektionsschutzrechtlichen Gründen für eine gewisse Zeit in der eigenen häuslichen Umgebung abzusondern (vgl. auch OVG Weimar, Beschluss vom 20. Dezember 2023 - 3 N 250/21 -, juris Rn. 96 ff.).
Der Hinweis- und Informationsfunktion sowie der Warn- und Besinnungsfunktion des Zitiergebotes nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG wird in diesem Regelungszusammenhang hinreichend genügt (…vgl. zu den Funktionen Enders, in: BeckOK, GG, 57. Ed. 15. Januar 2024, Art. 19 Rn. 15; i. E. ebenso OVG Weimar, Beschluss vom 20. Dezember 2023 - 3 N 250/21 -, juris Rn. 99; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 29. November 2023 - 14 KN 24/22 -, juris Rn. 85).
Sie genügte insbesondere dem Bestimmtheitsgebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG (…vgl. auch Beschluss des Senates vom 21. März 2024 - OVG 5 A 23/22 -, juris Rn. 47 m. w. N.; OVG Weimar, Beschluss vom 20. Dezember 2023 - 3 N 250/21 -, juris Rn. 90).
Rn. 62 Es bestehen auch keine durchgreifenden Anhaltspunkte dafür, dass die angegriffene Regelung im Hinblick auf die durch sie erfolgenden Eingriffe in die Freiheitsgrundrechte nicht dem Verordnungsgeber hätte überlassen werden dürfen, sondern dem Gesetzgeber selbst vorbehalten gewesen wäre (sog. Wesentlichkeitsgrundsatz; vgl. OVG Weimar, Beschluss vom 20. Dezember 2023 - 3 N 250/21 -, juris Rn. 162).
Rn. 64 a) Die nach § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG und § 30 Abs. 1 Satz 2 IfSG zu erfüllenden Voraussetzungen für den Erlass von Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus lagen zum Zeitpunkt des Erlasses der Fünften Änderungsverordnung am 27. April 2021 sowie innerhalb des Geltungszeitraums dieser Verordnung vom 28. April 2021 bis zum 18. Mai 2021 vor (vgl. zur ex-ante-Betrachtung OVG Weimar, Beschluss vom 20. Dezember 2023 - 3 N 250/21 -, juris Rn. 106).
Wohl aber hat er seine Regelungen, die nur "unter den Voraussetzungen, die für Maßnahmen nach den §§ 28 bis 31 maßgebend sind", erlassen werden können, auf konkret nachvollziehbare und belastbare tatsächliche Grundlagen zu stützen (vgl. OVG Weimar, Beschluss vom 20. Dezember 2023 - 3 N 250/21 -, juris Rn. 119; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 26. April 2021 - OVG 11 S 61/21 -, juris Rn. 21; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 9. April 2021 - 13 MN 170/21 -, juris Rn. 32).
Rn. 81 Nach den Feststellungen des RKI ergab sich folgendes Bild (vgl. zum Ganzen RKI, Epidemiologischer Steckbrief zu SARS-CoV-2 und COVID-19, Stand: 26. November 2021, abrufbar unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html?nn=13490888#doc13776792bodyText2; vgl. zusammenfassend auch OVG Weimar, Beschluss vom 20. Dezember 2023 - 3 N 250/21 -, juris Rn. 126 ff.):.
Die Besonderheiten des SARS-CoV-2-Erregers sowie die für die Festlegung von Risikogebieten gewählte Prüfungs- und Verfahrensweise (s. u.) rechtfertigten die Anknüpfung des Ansteckungsverdachts an die Einreise aus einem solchen Gebiet (vgl. OVG Weimar, Beschluss vom 20. Dezember 2023 - 3 N 250/21 -, juris Rn. 148; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 29. November 2023 - 14 KN 24/22 -, juris Rn. 123; jeweils auch zur Gegenansicht des VGH München…, Urteil vom 2. August 2023 - 20 N 20.2861 -, juris Rn. 62 ff.).
Auf die u.U. schwierig zu beantwortende Frage, ob Einreisende aus einem Risikogebiet - je nach Erkrankung - zugleich Ansteckungsverdächtige im Sinne von § 2 Nr. 7 IfSG sind, sollte es hingegen nicht ankommen (vgl. dazu im Einzelnen OVG Weimar, Beschluss vom 20. Dezember 2023 - 3 N 250/21 -, juris Rn. 150 f.; a. A. VGH München…, Urteil vom 2. August 2023 - 20 N 20.2861 -, juris Rn. 71 …und Beschluss vom 14. April 2021 - 20 NE 21.850 -, juris Rn. 7).
Besonders bei Massenerscheinungen, die sich - wie das seinerzeit weltweite Infektionsgeschehen - auf eine Vielzahl von Lebensbereichen auswirkten, durfte der Normgeber generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen, ohne wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den Gleichheitsgrundsatz zu verstoßen (vgl. OVG Weimar, Beschluss vom 20. Dezember 2023 - 3 N 250/21 -, juris Rn. 181; VGH München…, Beschluss vom 2. März 2021 - 20 NE 21.570 -, juris Rn. 11).
Aus diesem Grund sind diese beiden Gruppen von Personen bereits nicht vergleichbar (vgl. OVG Weimar, Beschluss vom 20. Dezember 2023 - 3 N 250/21 -, juris Rn. 183 ff.; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 29. November 2023 - 14 KN 24/22 -, juris Rn. 152 f.; VGH Mannheim…, Beschluss vom 9. April 2021 - 1 S 1108/21 -, juris Rn. 75 f.; OVG Bremen…, Beschluss vom 11. Dezember 2020 - 1 B 386/20 -, juris Rn. 96; a. A. OVG Münster, Beschluss vom 20. November 2020 - 13 B 1770/20.
Das ergibt sich bereits daraus, dass die Einstufung als Risikogebiet - die sich nach § 2 Nr. 17 IfSG ohnehin nur auf Gebiete außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beziehen kann - nicht allein aufgrund der Inzidenzzahlen, sondern nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat auf der Grundlage einer bereits dargestellten zweistufigen Bewertung, mithin auf der Grundlage einer Vielzahl epidemiologischer Kriterien, erfolgte (vgl. OVG Weimar, Beschluss vom 20. Dezember 2023 - 3 N 250/21 -, juris Rn. 184).
Rn. 133 Selbst wenn jedoch von einer wesentlichen Gleichheit der Gruppen und insoweit von einer Ungleichbehandlung auszugehen wäre, wäre diese jedenfalls aus infektionsschutzrechtlicher Sicht sachlich begründet und damit gerechtfertigt (vgl. OVG Weimar, Beschluss vom 20. Dezember 2023 - 3 N 250/21 -, juris Rn. 191 ff.; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 29. November 2023 - 14 KN 24/22 -, juris Rn. 154; VGH Mannheim…, Beschluss vom 9. April 2021 - 1 S 1108/21 -, juris Rn. 77 f.).
Durch die stärkere Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, öffentlicher Infrastruktur (Flughäfen, Beherbergungsbetriebe) und die bei Auslandsreisen oft eintretende Kontaktaufnahme mit Personen, die nicht dem alltäglichen Umfeld entstammen, war das Verhalten von Auslandsreisenden typisierbar eher gefahrengeneigt (vgl. Allgemeine Begründung der SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung vom 3. Februar 2021, GVBl. II/21 [Nr. 14], S. 7 [9], unter Bezugnahme auf OVG Lüneburg
…, Beschluss vom 30. November 2020 - 13 MN 520/20 -, juris Rn. 41; auch OVG Weimar, Beschluss vom 20. Dezember 2023 - 3 N 250/21 -, juris Rn. 186 f.).In Bezug auf diese Bereiche wurde von einer niedrigeren Gefahr der Einschleppung von Infektionen nach Brandenburg ausgegangen (vgl. OVG Weimar, Beschluss vom 20. Dezember 2023 - 3 N 250/21 -, juris Rn. 195; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 30. November 2020 - 13 MN 520/20 -, juris Rn. 156; VGH Mannheim…, Beschluss vom 9. April 2021 - 1 S 1108/21 -, juris Rn. 80).
Eine etwaige Verpflichtung der einzelnen Mitgliedstaaten lässt sich aus der Vorschrift nämlich nicht entnehmen (vgl. OVG Weimar
, Beschluss vom 20. Dezember 2023 - 3 N 250/21 -, juris Rn. 198 f.).Eine solche Empfehlung war zwar für die Mitgliedstaaten nicht verbindlich (Art. 288 Abs. 5 AEUV), die innerstaatlichen Gerichte sind aber verpflichtet, bei der Auslegung innerstaatlicher Rechtsvorschriften, die verbindliche gemeinschaftliche Vorschriften ergänzen sollen, Empfehlungen des Europäischen Rates heranzuziehen (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Dezember 1989 - Rs. C-322/88 -, juris; zum Ganzen OVG Weimar, Beschluss vom 20. Dezember 2023 - 3 N 250/21 -, juris Rn. 200 ff.; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 29. November 2023 - 14 KN 24/22 -, juris Rn. 158 ff.; VGH Kassel…, Beschluss vom 20. August 2021 - 8 B 1727/21 -, juris Rn. 16).
- OVG Sachsen, 03.04.2025 - 3 A 427/23
Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Quarantäne-Anordnung auf …
Es sei hinsichtlich der Anforderungen des "Ansteckungsverdachts" auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Thüringen vom 20. Dezember 2019 (- 3 N 250/21 -) zu verweisen.Rn. 36 Eine Ungleichbehandlung von Reiserückkehrern aus ausländischen Gebieten im Vergleich zu Rückkehrern innerhalb Deutschlands liege auch nicht vor, insoweit verweist die Beklagte auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Thüringen vom 20. Dezember 2023 (- 3 N 250/21 -, juris) sowie auf das einstweilige Rechtsschutzverfahren im vorliegenden Fall.
Rn. 85 Ein Mittel ist geeignet, wenn mit seiner Hilfe der gewünschte Erfolg gefördert werden kann, wobei die Möglichkeit der Zweckerreichung genügt (…BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 7. Dezember 2001 - 1 BvR 1806/98 -, juris Rn. 41; OVG Thüringen, Beschl. v. 20. Dezember 2023 - 3 N 250/21 -, juris Rn. 168 m. w. N.).
- VG Braunschweig, 29.10.2024 - 4 A 446/20
Absonderungsanordnung; Beobachtung; COVID-19; häusliche Quarantäne; …
Da die Verpflichtung zur häuslichen Absonderung nicht durch weitere Vorkehrungen begleitet wird, ist die von ihr ausgehende Zwangswirkung in Ausmaß und Wirkungsweise aber nicht von einer Intensität, die einer Freiheitsentziehung gleichkäme (bereits einen Eingriff in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG verneinend OVG Lüneburg…, Beschluss vom 29. November 2023 - 14 KN 24/22 -, juris Rn. 83, 85; VGH Kassel…, Beschluss vom 20. August 2021 - 8 B 1727/21 -, juris Rn. 12 f.; OVG Münster…, Beschluss vom 13. Juli 2020, - 13 B 968/20.NE -, juris Rn. 41 ff.; insoweit offenlassend OVG Weimar, Beschluss vom 20. Dezember 2023 - 3 N 250/21 -, juris Rn. 95).Denn selbst wenn die gefährdeten Personen nicht durch Einschließung oder vergleichbare Handlungen eingesperrt oder sonst an der Fortbewegung gehindert gewesen sein mögen, ist diese Art von zwangsweiser Unterbringung zur "Besserung" hinsichtlich der Eingriffsintensität nicht mit der Anordnung vergleichbar, sich aus infektionsschutzrechtlichen Gründen für eine gewisse Zeit in der eigenen häuslichen Umgebung abzusondern (vgl. auch OVG Weimar, Beschluss vom 20. Dezember 2023 - 3 N 250/21 -, juris Rn. 96 ff.).
OVG, Beschluss vom 20.12.2023 - 3 N 250/21 - juris Rn. 91 ff.; vgl. auch Gusy, in: Huber/Voßkuhle, GG, 8. Aufl. 2024, Art. 104 Rn. 24b, wonach die Grenze zur Freiheitsentziehung erst bei der Anordnung der Quarantäne in einer bestimmten, von der Verwaltung festgelegten Wohnung überschritten sei).
- VG München, 30.04.2025 - M 26b K 22.3316
Absonderung einer an Mpox erkrankten Person, Zitiergebot (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 …
Die Eingriffsintensität wird im Falle der häuslichen Absonderung im Sinne von § 30 Abs. 1 Satz 2 IfSG maßgeblich dadurch begrenzt, dass die häusliche Absonderung die Einsicht in das Notwendige voraussetzt (BT-Drs. 14/2530, S.75), sich der Betroffene in seiner häuslichen Umgebung befindet und keine physischen Barrieren vorhanden sind, die den Betroffenen das Verlassen der eigenen Wohnung - anders als im Falle der Unterbringung zum Zwecke der Absonderung gemäß § 30 Abs. 2 IfSG - unmöglich machen würden (…ebenso OVG Berlin-Brandenburg, U. v. 27.06.2024 - OVG 5 A 35/22 - juris Rn. 47 ff.; OVG Weimar, B. v. 20.12.2023 - 3 N 250/21 - juris Rn. 91 ff.;… OVG Lüneburg, B. v. 29.11.2023 - 14 KN 24/22 - juris Rn. 85;… OVG Bremen, U. v. 11.12.2020 - 1 B 386/20 - juris Rn. 63;… VG Braunschweig, U. v. 29.10.2024 - 4 A 446/20 - juris Rn. 49 ff.;… OVG Münster, B. v. 13.07.2020 - 13 B 968/20.NE - juris Rn. 41;… Sangs, in Sangs/Eibenstein, IfSG, 1. Auflage 2022, § 30 Rn. 5;… Lutz, in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, Stand: Januar 2025, § 30 Rn. 2;… aA Kießling, in Kießling, IfSG, 3. Auflage 2022, § 30 Rn. 30;… Gusy, in Huber/Voßkuhle, GG, 8. Auflage 2024, Art. 104 Rn. 24b).Maßgeblich sind die im Entscheidungszeitpunkt vorliegenden Erkenntnisse über die jeweilige Krankheit und die sich hieraus ergebenden Anforderungen, um den notwendigen Infektions- und Gesundheitsschutz zu Gunsten der Bevölkerung zu gewährleisten (…vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt: BayVGH, B. v. 14.12.2020 - 20 NE 20.2907 - juris Rn. 34 ff.;… OVG Berlin-Brandenburg, U. v. 27.06.2024 - OVG 5 A 35/22 - juris Rn. 64 ff.; OVG Weimar, B. v. 20.12.2023 - 3 N 250/21 - juris Rn. 106 ff.;… VG Schleswig, B. v. 13.04.2021 - 1 B 55/21 - juris Rn. 29).
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.10.2025 - 5 A 49.22
Normenkontrolle - Infektionsschutzrecht - 2. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung …
Besonders bei Massenerscheinungen, die sich - wie das seinerzeit weltweite Infektionsgeschehen - auf eine Vielzahl von Lebensbereichen auswirkten, durfte der Normgeber generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen, ohne wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den Gleichheitsgrundsatz zu verstoßen (vgl. OVG Weimar, Beschluss vom 20. Dezember 2023 - 3 N 250/21 -, juris Rn. 181; VGH München…, Beschluss vom 2. März 2021 - 20 NE 21.570 -, juris Rn. 11). - OVG Thüringen, 30.10.2024 - 3 N 471/22
Corona-Pandemie: Schließung von Elektronikfachmärkten im Frühjahr 2021
Rn. 48 Die materielle Rechtmäßigkeit einer gesetzlichen Vorschrift ist - ausgehend von der im Bereich des Gefahrenabwehrrechts allein maßgeblichen ex-ante-Betrachtung - anhand der verfügbaren Informationen und Erkenntnismöglichkeiten zum Zeitpunkt des Erlasses und während der Geltungsdauer der jeweiligen Bestimmung zu beurteilen (…vgl. Thüringer OVG, Beschlüsse vom 28. Januar 2021 - 3 EN 22/21 - juris Rn. 60 und vom 20. Dezember 2023 - 3 N 250/21 - juris Rn. 106 …sowie Urteil vom 14. Dezember 2022 - 3 N 233/21 - juris Rn. 77 f.; BVerwG…, Urteil vom 16. Mai 2023 - 3 CN 4/22 - juris Rn. 42; Niedersächsisches OVG…, Urteil vom 25. November 2021 - 13 KN 132/20 - juris Rn. 57). - OVG Thüringen, 26.11.2024 - 3 N 462/22
Corona-Pandemie; Schließung von Elektronikfachmärkten im Winter 2020/2021 …
Rn. 48 Die materielle Rechtmäßigkeit einer gesetzlichen Vorschrift ist - ausgehend von der im Bereich des Gefahrenabwehrrechts allein maßgeblichen ex-ante-Betrachtung - anhand der verfügbaren Informationen und Erkenntnismöglichkeiten zum Zeitpunkt des Erlasses und während der Geltungsdauer der jeweiligen Bestimmung zu beurteilen (…vgl. Thüringer OVG, Beschlüsse vom 28. Januar 2021 - 3 EN 22/21 - juris Rn. 60 und vom 20. Dezember 2023 - 3 N 250/21 - juris Rn. 106 …sowie Urteil vom 14. Dezember 2022 - 3 N 233/21 - juris Rn. 77 f.; BVerwG…, Urteil vom 16. Mai 2023 - 3 CN 4/22 - juris Rn. 42; Niedersächsisches OVG…, Urteil vom 25. November 2021 - 13 KN 132/20 - juris Rn. 57). - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2025 - 13 A 1508/22
Ordnungsgemäße Vertretung eines prozessunfähigen minderjährigen Kindes als eine …
OVG, Beschluss vom 20. Dezember 2023 - 3 N 250/21 -, juris, Rn. 94 f.; a. A. noch der vom Verwaltungsgericht herangezogene Senatsbeschluss vom 13. Juli 2020 - 13 B 968/20.NE -, juris, Rn. 41 f.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".