Rechtsprechung
| BGH, 20.08.2025 - 3 StR 519/24 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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§ 86a StGB; § 86 Abs. 4 StGB; § 152a StPO; Art. 55 ThürVerf
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (Verfassungsmäßigkeit der Strafvorschrift; Kennzeicheneigenschaft; Sozialadäquanzklausel); Prozesshindernis der Immunität von Landtagsabgeordneten; Indemnität von Abgeordneten (Anwendungsbereich: innerer Bezug ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
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§ 349 Abs. 2 StPO, § ... 36 StGB, Art. 31 GG, Art. 73 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Art. 74 Abs. 1 Nr. 4 und 6 GG, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, Art. 100 Abs. 1 Satz 2 GG, § 13 Abs. 1 StPO, § 86a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1, § 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB, § 25 Abs. 2 StGB, § 25 Abs. 1 Alternative 2 StGB, § 86 Abs. 4, § 86a Abs. 3 StGB, § 86a Abs. 1 StGB, Art. 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 GG, Art. 10 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 EMRK
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Kurzfassungen/Presse (4)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Verurteilungen des thüringischen AfD-Fraktionsvorsitzenden wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen rechtskräftig
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, "Alles für Deutschland"
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, "Alles für Deutschland"
- lto.de (Kurzinformation)
Verwendung von Nazi-Parolen: BGH bestätigt Geldstrafen für Björn Höcke
Verfahrensgang
- LG Halle, 11.04.2024 - 5 KLs 8/24
- LG Halle, 01.07.2024 - 5 KLs 8/24
- BGH, 20.08.2025 - 3 StR 519/24
- BGH, 15.10.2025 - 3 StR 519/24
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2025, 306
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (15)
- BGH, 20.08.2025 - 3 StR 484/24
Verurteilungen des thüringischen AfD-Fraktionsvorsitzenden wegen Verwendens von …
Auszug aus BGH, 20.08.2025 - 3 StR 519/24
Sie erfordern nach gefestigter Rechtsprechung einen inneren Bezug der Äußerung zur Arbeit im Parlament (s. dazu im Einzelnen BGH, Beschluss vom 20. August 2025 - 3 StR 484/24), der hier nicht gegeben ist.Rn. 10 3. Die von der Revision gerügte Zuständigkeit des Landgerichts Halle hat sowohl in sachlicher als auch in örtlicher Hinsicht bestanden (vgl. zur sachlichen Zuständigkeit näher BGH, Beschlüsse vom 20. August 2025 - 3 StR 484/24;… vom 7. März 2012 - 1 StR 6/12, BGHSt 57, 165 Rn. 14).
Rn. 15 aa) Bei der Parole "Alles für Deutschland" handelt es sich um ein Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation im Sinne der genannten Vorschriften (s. dazu im Einzelnen BGH, Beschluss vom 20. August 2025 - 3 StR 484/24).
Wie das Landgericht beanstandungsfrei näher dargelegt hat, war der Schutzzweck betroffen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 20. August 2025 - 3 StR 484/24 mwN).
Die von der Verteidigung angeregte Verbindung mit dem gesonderten Verfahren 3 StR 484/24 ist trotz inhaltlicher Überschneidungen nicht sachdienlich, weil revisionsrechtlicher Prüfungsgegenstand die im jeweiligen Verfahren erhobenen und allein dieses betreffenden Beanstandungen sind.
- BGH, 08.05.2017 - GSSt 1/17
Ungleichartige Wahlfehlstellung (verfassungsrechtliche Zulässigkeit; …
Auszug aus BGH, 20.08.2025 - 3 StR 519/24
Da das Landgericht aufgrund der Beweisaufnahme nicht hat aufklären können, inwieweit Kenntnis bestand, hat es die Zurechnung nach den Grundsätzen der Wahlfeststellung alternativ vornehmen dürfen (vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 1969 - 1 StR 339/69, BGHSt 23, 203, 208; Beschluss vom 8. Mai 2017 - GSSt 1/17, BGHSt 62, 164; BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2019 - 2 BvR 167/18, NJW 2019, 2837). - BVerfG, 30.09.2022 - 2 BvR 2222/21
Verfassungsbeschwerde betreffend den NSU-Prozess erfolglos
Auszug aus BGH, 20.08.2025 - 3 StR 519/24
Rn. 21 6. Da die Voraussetzungen des § 349 Abs. 2 StPO vorliegen und die hier zu beurteilenden wesentlichen Rechtsfragen durch die Rechtsprechung bereits geklärt sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. September 2022 - 2 BvR 2222/21, NJW 2022, 3413), besteht - zumal unter den Gesichtspunkten der Verfahrensbeschleunigung und Prozessökonomie - kein Anlass für die Durchführung einer Revisionshauptverhandlung.
- BVerfG, 05.07.2019 - 2 BvR 167/18
Die Wahlfeststellung zwischen (gewerbsmäßig begangenem) Diebstahl und …
Auszug aus BGH, 20.08.2025 - 3 StR 519/24
Da das Landgericht aufgrund der Beweisaufnahme nicht hat aufklären können, inwieweit Kenntnis bestand, hat es die Zurechnung nach den Grundsätzen der Wahlfeststellung alternativ vornehmen dürfen (vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 1969 - 1 StR 339/69, BGHSt 23, 203, 208; Beschluss vom 8. Mai 2017 - GSSt 1/17, BGHSt 62, 164; BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2019 - 2 BvR 167/18, NJW 2019, 2837). - BVerfG, 23.03.2006 - 1 BvR 204/03
Hitler-Gruß als verfassungsfeindliches Kennzeichen
Auszug aus BGH, 20.08.2025 - 3 StR 519/24
Rn. 19 dd) Vor dem dargelegten Hintergrund stellt § 86a Abs. 1 StGB sowohl abstrakt als auch in seiner konkreten Anwendung eine zulässige Einschränkung der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 GG, Art. 10 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 EMRK dar (vgl. allgemein BVerfG, Beschluss vom 23. März 2006 - 1 BvR 204/03, BVerfGK 7, 452;… EGMR, Entscheidung vom 13. März 2018 - 35285/16, juris Rn. 54 ff.). - BGH, 06.04.2000 - 1 StR 502/99
Volksverhetzung durch Verteidigerhandeln
Auszug aus BGH, 20.08.2025 - 3 StR 519/24
Ähnliches gilt, soweit die Erörterung von strafrechtlichen Vorwürfen unter Gesichtspunkten einer Verteidigung als rechtmäßig angesehen wird (vgl. zu Verteidigererklärungen BGH, Urteile vom 6. April 2000 - 1 StR 502/99, BGHSt 46, 36, 45 f.; vom 10. April 2002 - 5 StR 485/01, BGHSt 47, 278, 282 f.). - BVerfG, 05.12.2019 - 1 BvL 7/18
Vizepräsident Harbath entscheidet über Kinderehengesetz mit
Auszug aus BGH, 20.08.2025 - 3 StR 519/24
Selbst wenn das Werben für eine gesetzliche Regelung außerhalb des unmittelbaren parlamentarischen Bereichs, wie etwa durch Interviews in den Medien, - zumindest in anderem Zusammenhang - noch als Teil der Mandatsausübung gefasst werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Dezember 2019 - 1 BvL 7/18, BVerfGE 152, 332 Rn. 12), führt dies hier zu keinem anderen Ergebnis. - BGH, 10.04.2002 - 5 StR 485/01
Volksverhetzung durch Strafverteidiger
Auszug aus BGH, 20.08.2025 - 3 StR 519/24
Ähnliches gilt, soweit die Erörterung von strafrechtlichen Vorwürfen unter Gesichtspunkten einer Verteidigung als rechtmäßig angesehen wird (vgl. zu Verteidigererklärungen BGH, Urteile vom 6. April 2000 - 1 StR 502/99, BGHSt 46, 36, 45 f.; vom 10. April 2002 - 5 StR 485/01, BGHSt 47, 278, 282 f.). - BGH, 07.03.2012 - 1 StR 6/12
Rechtsfehlerhafte aber nicht willkürliche Annahme der Zuständigkeit durch eine …
Auszug aus BGH, 20.08.2025 - 3 StR 519/24
Rn. 10 3. Die von der Revision gerügte Zuständigkeit des Landgerichts Halle hat sowohl in sachlicher als auch in örtlicher Hinsicht bestanden (vgl. zur sachlichen Zuständigkeit näher BGH, Beschlüsse vom 20. August 2025 - 3 StR 484/24; vom 7. März 2012 - 1 StR 6/12, BGHSt 57, 165 Rn. 14). - EGMR, 13.03.2018 - 35285/16
Beschwerde über die Verurteilung wegen Veröffentlichung des Bildes einer …
Auszug aus BGH, 20.08.2025 - 3 StR 519/24
Rn. 19 dd) Vor dem dargelegten Hintergrund stellt § 86a Abs. 1 StGB sowohl abstrakt als auch in seiner konkreten Anwendung eine zulässige Einschränkung der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 GG, Art. 10 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 EMRK dar (vgl. allgemein BVerfG, Beschluss vom 23. März 2006 - 1 BvR 204/03, BVerfGK 7, 452; EGMR, Entscheidung vom 13. März 2018 - 35285/16, juris Rn. 54 ff.). - BGH, 16.12.1969 - 1 StR 339/69
Voraussetzungen der Strafbildung - Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe …
- BGH, 09.04.1997 - 3 StR 387/96
Verstoß gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot durch Veröffentlichung von …
- BVerfG, 04.07.2024 - 1 BvL 5/24
Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 121 ZPO, insb bzgl der …
- BGH, 09.06.1993 - 3 StR 49/93
Umfang der Revisionsbegründung bei Rüge der örtlichen Unzuständigkeit …
- BGH, 20.12.1961 - 2 ARs 158/61
- BGH, 20.08.2025 - 3 StR 484/24
Verurteilungen des thüringischen AfD-Fraktionsvorsitzenden wegen Verwendens von …
Zum anderen hat es die Einlassung des Angeklagten, er hätte die Parole bei Kenntnis von der Zuordnung zur SA nicht verwendet, nachvollziehbar mit der Begründung für unglaubhaft gehalten, dass er im Nachhinein die Parole trotz Kenntnis vom laufenden Strafverfahren zum Gegenstand einer Rede in Gera machte (vgl. insoweit BGH, Beschluss vom 20. August 2025 - 3 StR 519/24).Die angeregte Verbindung mit dem gesonderten Verfahren 3 StR 519/24 ist trotz inhaltlicher Überschneidungen nicht sachdienlich, weil revisionsrechtlicher Prüfungsgegenstand die im jeweiligen Verfahren erhobenen und allein dieses betreffenden Beanstandungen sind.
- VGH Bayern, 13.02.2026 - 4 CS 26.288
Zulassung zu einer kommunalen Einrichtung, Nachträgliche Auflage, Redeverbot
Rn. 20 Der vorgesehene Gastredner wurde zwar in zwei Fällen wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen bei einer Veranstaltung am 29. Mai 2021 und einer Veranstaltung am 12. Dezember 2023 (§ 86a, § 86 StGB) rechtskräftig verurteilt (vgl. BGH, B.v. 20.8.2025 - 3 StR 484/24 und 3 StR 519/24).Allerdings ist die Grenze zur Strafbarkeit überschritten, wenn die Information der Öffentlichkeit über Propagandamittel oder Kennzeichen nur ein Vorwand ist, um in Wahrheit eine propagandistische Wirkung zu erzielen (BGH, B.v. 20.8.2025 - 3 StR 519/24 - juris Rn. 17 m.w.N.).
- VG Bayreuth, 12.02.2026 - B 4 S 26.146
Zugang zu einer gemeindlichen öffentlichen Einrichtung; Nachträgliche …
Rn. 59 Herr H. wurde wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) in zwei Fällen zu einer Geldstrafe verurteilt (BGH, B.v. 20.8.2025 - 3 StR 484/24 und 3 StR 519/24 - juris Rn. 2).
- VG Hannover, 01.06.2026 - 10 B 1105/26
Einordnung des AfD-Landesverbandes Niedersachsen zum Beobachtungsobjekt von …
Höcke war Mitbegründer und Gesicht des aufgelösten, als gesichert rechtsextremistisch eingestuften "Flügels", wurde wegen der Verwendung nationalsozialistischer Parolen wegen Volksverhetzung strafrechtlich verurteilt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. August 2025 - 3 StR 484/24 und 3 StR 519/24 - juris) und seine Bezeichnung als "Faschist" beruht auf einer überprüfbaren Tatsachengrundlage (vgl. VG Meiningen, Beschluss vom 26. September 2019 - 2 E 1194/19 Me -, juris). - BayObLG, 12.06.2026 - 206 StRR 137/26
Sigrune, Meinungsfreiheit, Kunstfreiheit, Verbotsirrtum, Beweiswürdigung, …
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Gegenstand des strafrechtlichen Vorwurfs nicht der Inhalt einer Äußerung, sondern die Verwendung des Kennzeichens einer nationalsozialistischen Organisation als abstraktes Gefährdungsdelikt ist (BGH, Beschluss vom 20. August 2025 - 3 StR 519/24 -, juris, dort Rn. 19). - LG München II, 10.12.2025 - 8 NBs 17 Js 2316/25
Parole "Alles für Deutschland", Strafzumessung bei Geldstrafe, Vorsatz und …
Die Grenze zur Strafbarkeit ist allerdings überschritten, wenn die Information der Öffentlichkeit über Propagandamittel oder Kennzeichen nur ein Vorwand ist, um in Wahrheit eine propagandistische Wirkung zu erzielen (BGH, Beschluss vom 20.08.2025, Az. 3 StR 519/24, Rn. 17, zitiert nach Beckonline).
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Rechtsprechung
| BGH, 15.10.2025 - 3 StR 519/24 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
Verfahrensgang
- LG Halle, 11.04.2024 - 5 KLs 8/24
- LG Halle, 01.07.2024 - 5 KLs 8/24
- BGH, 20.08.2025 - 3 StR 519/24
- BGH, 15.10.2025 - 3 StR 519/24
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 30.09.2022 - 2 BvR 2222/21
Verfassungsbeschwerde betreffend den NSU-Prozess erfolglos
Auszug aus BGH, 15.10.2025 - 3 StR 519/24
Dass er dabei den mit der Revision vorgebrachten Rechtsansichten nicht gefolgt ist, begründet keinen Gehörsverstoß (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. September 2022 - 2 BvR 2222/21, NJW 2022, 3413 Rn. 27).Die Möglichkeit, in dem allein - hier zudem bereits grundsätzlich geklärte - Rechtsfragen betreffenden Revisionsverfahren auf eine Hauptverhandlung zu verzichten, ist sowohl mit Art. 103 Abs. 1 GG als auch mit Art. 6 Abs. 1 EMRK vereinbar (s. BVerfG, Beschluss vom 30. September 2022 - 2 BvR 2222/21, NJW 2022, 3413 Rn. 25 ff.).
- BGH, 16.05.2024 - 3 StR 112/23
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Verbreitung, Erwerb und Besitz …
Auszug aus BGH, 15.10.2025 - 3 StR 519/24
Der Verurteilte hatte neben seinen Verteidigern Gelegenheit, sich selbst zu äußern, sei es mit Revisionsanträgen zu Protokoll der Geschäftsstelle (§ 345 Abs. 2 StPO), sei es durch eigene schriftliche Gegenerklärungen zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 2024 - 3 StR 112/23, juris Rn. 11 mwN). - BGH, 05.07.2022 - StB 7/22
BGH entscheidet zur Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit und Bestechung von …
Auszug aus BGH, 15.10.2025 - 3 StR 519/24
Mit Blick auf die in der Senatsentscheidung genannten vielfältigen Fundstellen erschließt sich nicht, dass sie für die Verfahrensbeteiligten namentlich zur Frage der Indemnität überraschend gewesen ist, zumal der Senat bereits in dem zitierten Beschluss vom 5. Juli 2022 angenommen hat, dass "nichts dafür spricht, das Merkmal der Ausübung des Mandats abweichend von demjenigen der Wahrnehmung des Mandats im Sinne des § 108e Abs. 1 und 2 StGB zu deuten" (StB 7-9/22, BGHSt 67, 107 Rn. 44).
- BVerfG, 04.03.2024 - 2 BvR 184/22
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör …
Auszug aus BGH, 15.10.2025 - 3 StR 519/24
Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, muss daher ein Verfahrensbeteiligter grundsätzlich alle vertretbaren Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einstellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. März 2024 - 2 BvR 184/22, NJW 2024, 1645 Rn. 28 mwN). - BGH, 13.10.1999 - StB 7/99
Rechtsschutz gegen eine Durchsuchungsanordnung des Ermittlungsrichters des …
Auszug aus BGH, 15.10.2025 - 3 StR 519/24
Mit Blick auf die in der Senatsentscheidung genannten vielfältigen Fundstellen erschließt sich nicht, dass sie für die Verfahrensbeteiligten namentlich zur Frage der Indemnität überraschend gewesen ist, zumal der Senat bereits in dem zitierten Beschluss vom 5. Juli 2022 angenommen hat, dass "nichts dafür spricht, das Merkmal der Ausübung des Mandats abweichend von demjenigen der Wahrnehmung des Mandats im Sinne des § 108e Abs. 1 und 2 StGB zu deuten" (StB 7-9/22, BGHSt 67, 107 Rn. 44). - BGH, 15.11.2023 - 1 StR 187/23
Anhörungsrüge
Auszug aus BGH, 15.10.2025 - 3 StR 519/24
Die Anhörungsrüge dient nicht dazu, das Revisionsgericht zu veranlassen, das Revisionsvorbringen nochmals zu überprüfen (s. BGH, Beschluss vom 15. November 2023 - 1 StR 187/23, juris Rn. 3 mwN).
- BGH, 17.03.2026 - 1 StR 438/25 Rn. 5 Der Rechtsbehelf der Anhörungsrüge dient nicht dazu, eine nochmalige Entscheidung über die Revision oder eine Überprüfung der Richtigkeit der Entscheidung des Revisionsgerichts herbeizuführen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Oktober 2025 - 3 StR 519/24 Rn. 4 …und vom 15. November 2023 - 1 StR 187/23 Rn. 3).
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