Rechtsprechung
| OLG Celle, 26.09.2003 - 3 U 158/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Notarhaftung: Pflicht zur Belehrung über Nachabfindungspflicht des Hofeigentümers bei Verkauf eines Hofgrundstücks und Schadensersatzanspruch in diesem Fall
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 19 Abs. 1 BNotO; § 13 HöfeO; § 17 BeurkG; § 14 Abs. 1 BNotO
Hinweispflicht eines Notars auf Nachabfindungsansprüche nach der Höfeordnung; Vergleichbarkeit mit Hinweispflicht auf steuerliche Auswirkungen; Bestehen erweiterter Betreuungspflichten; Fehlen unmittelbaren Zusammenhangs mit beurkundetem Vertrag; Verletzung der ... - Judicialis
BNotO § 19 I
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Notarhaftung - Hinweispflichten des Notars bei Beurkundung eines Kaufvertrags über Hofstelle
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Hinweispflicht eines Notars auf Nachabfindungsansprüche nach der Höfeordnung; Vergleichbarkeit mit Hinweispflicht auf steuerliche Auswirkungen; Bestehen erweiterter Betreuungspflichten; Fehlen unmittelbaren Zusammenhangs mit beurkundetem Vertrag; Verletzung der ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Hinweispflicht auf Rechtsfolgen aus der Höfeordnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 21.05.2003 - 2 O 301/02
- OLG Celle, 26.09.2003 - 3 U 158/03
- BGH, 27.05.2004 - III ZR 302/03
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.06.1995 - IX ZR 203/94
Beratungspflichten des Notars im Hinblick auf steuerliche Folgen eines …
Auszug aus OLG Celle, 26.09.2003 - 3 U 158/03
Der Bundesgerichtshof hat insoweit lediglich eine Pflicht des Notars verneint, von sich aus die tatsächlichen Umstände zu ermitteln, aus denen sich der Anlass zur betreuenden Belehrung erst ergibt (vgl. BGH WM 1995, 1502 ff.; WM 1981, 942 ff.).Mit dem hier zu beurteilenden Sachverhalt ist dies weder in tatsächlicher noch in rechtlicher Hinsicht zu vergleichen; denn abgesehen davon, dass der Notar wegen der Maßgeblichkeit des Datums des Kaufvertrages für den Anfall von Spekulationssteuern (vgl. §§ 22, 23 Abs. 1 S.1,Nr. 1 EStG;… Schmidt/Heinicke, Einkommensteuergesetz, 24. Aufl. § 23 Rn. 36) im Regelfall durch die bloße Grundbucheinsicht weder erkennen kann, ob eine Veräußerung innerhalb der für Spekulationssteuern auslösenden Fristen erfolgt noch sich aus der Grundbucheinsicht selbst ergibt, ob ein steuerpflichtiger Gewinn überhaupt erzielt worden ist, besteht für jeden an der Beurkundung Beteiligten die Möglichkeit, sich über mögliche steuerliche Folgen durch einen Steuerberater als Sonderfachmann beraten und aufklären zu lassen (so auch BGH WM 1995, 1502f).
Die Vergütung des Notars deckt eine steuerliche Belehrung und die damit verbundenen Haftungsrisiken nicht ab (BGH WM 1995, 1502f).
- BGH, 02.07.1968 - VI ZR 168/66
Unwiderrufliche Vollmacht zur Verwaltung und Bebauung von Grundstücken - Anspruch …
Auszug aus OLG Celle, 26.09.2003 - 3 U 158/03
Auf solche wirtschaftlichen Gefahren aufgrund rechtlicher Regelungen muss der Notar hinweisen (vgl. etwa BGH MDR 1968, 1002 für die Haftung des Erwerbers einer Eigentumswohnung für Nachforderungen aus Abrechnungen früherer Jahre;… ebenso Haug, aaO., Rn 551). - BGH, 02.06.1981 - VI ZR 148/79
Schadensersatz wegen falscher Rechtsauskunft durch einen Notar - …
Auszug aus OLG Celle, 26.09.2003 - 3 U 158/03
Der Bundesgerichtshof hat insoweit lediglich eine Pflicht des Notars verneint, von sich aus die tatsächlichen Umstände zu ermitteln, aus denen sich der Anlass zur betreuenden Belehrung erst ergibt (vgl. BGH WM 1995, 1502 ff.; WM 1981, 942 ff.). - BGH, 03.07.1986 - IX ZR 51/85
Umfang der betreuenden Belehrungspflicht eines Notars
Auszug aus OLG Celle, 26.09.2003 - 3 U 158/03
§ 17 BeurkG soll gewährleisten, dass der Notar eine rechtswirksame Urkunde über den wahren Willen der Beteiligten errichtet (BGH DnotZ 1987, 157 f.).
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Rechtsprechung
| OLG Rostock, 04.10.2004 - 3 U 158/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
InsO § 22 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 2; ; InsO § 60; ; InsO § 60 Abs. 1; ; InsO § 61; ; InsO § 61 Satz 1; ; InsO § 61 Satz 2; ; InsO § 112; ; InsO § 208; ; BGB § 254; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 291
- Deutsches Notarinstitut
BNotO § 19 I
Belehrungspflicht über Nachabfindungsanspruch bei Veräußerung eines Hofes - rechtsportal.de
Zur Übernahme einer Bürgschaft gleichzustellende Zusage "garantierte Bezahlung" durch den Insolvenzverwalter und dessen daraus resultierender Haftung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Insolvenzverwalter nahm den Mund zu voll - Zahlung garantiert - haftet er dafür persönlich?
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Auslegung einer vom Insolvenzverwalter übernommenen "Garantie" für Kaufpreisforderungen; Haftung eines Insolvenzverwalters wegen Verschuldens bei Vertragsschluss; Vertrauensverhältnis zwischen dem Insolvenzverwalter und einem Unternehmen, welches erstmalig ...
Verfahrensgang
- LG Neubrandenburg, 25.03.2003 - 4 O 254/02
- OLG Rostock, 04.10.2004 - 3 U 158/03
Papierfundstellen
- ZIP 2005, 220
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- OLG Schleswig, 31.10.2003 - 1 U 42/03
Haftung eines vorläufigen sog. schwachen Verwalters; Zusage der Kostenübernahme …
Auszug aus OLG Rostock, 04.10.2004 - 3 U 158/03
Mit der Zusage, als verwaltungs- und verfügungsbefugter vorläufiger Verwalter für die Erfüllung der Kaufpreisforderungen zu sorgen, nahm er besonderes Vertrauen in Anspruch (vgl. OLG Schleswig, Urt. v. 31.10.2003 - 1 U 42/03, NZI 2004, 92; zur persönlichen Haftung des Konkursverwalters nach früherem Recht BGH;… Urt. v. 14.04.1987 - IX ZR 260/86, BGHZ 100, 346 = NJW 1987, 3133 = ZIP 1987, 650).Vom Ausschluss der Exkulpation gem. § 61 Satz 2 InsO abgesehen, begründet die Erklärung des Beklagten vom 27.04.2001 keine weitergehende Haftung als § 61 InsO; sie ist somit auf das negative Interesse begrenzt (…vgl. BGH, Urt. v. 06.05.2004 - IX ZR 48/03, ZIP 2004, 1107 = WM 2004 1191; OLG Schleswig NZI 2004, 92), sodass die Klägerin nicht volle Bezahlung ihrer Forderungen verlangen kann.
Den darin enthaltenen Gewinnanteil schätzt der Senat, wie den Parteien zuvor angekündigt, auf 10 % (so auch OLG Schleswig NZI 2004, 92), so dass ein zu ersetzender Schaden von 62.163,64 DM = 31.783,77 EUR verbleibt.
- BGH, 06.05.2004 - IX ZR 48/03
Voraussetzungen einer Schadensersatzpflicht des Insolvenzverwalters
Auszug aus OLG Rostock, 04.10.2004 - 3 U 158/03
Vom Ausschluss der Exkulpation gem. § 61 Satz 2 InsO abgesehen, begründet die Erklärung des Beklagten vom 27.04.2001 keine weitergehende Haftung als § 61 InsO; sie ist somit auf das negative Interesse begrenzt (vgl. BGH, Urt. v. 06.05.2004 - IX ZR 48/03, ZIP 2004, 1107 = WM 2004 1191; OLG Schleswig NZI 2004, 92), sodass die Klägerin nicht volle Bezahlung ihrer Forderungen verlangen kann. - BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 164/03
Überprüfung einer Individualvereinbarung in der Berufungsinstanz
Auszug aus OLG Rostock, 04.10.2004 - 3 U 158/03
Zudem ist das Berufungsgericht ohnehin gehalten, sich bei der Auslegung von Willenserklärungen seine eigene Überzeugung zu bilden (BGH, Urt. v. 14.07.2004 - VIII ZR 164/03, NJW 2004, 2751). - BGH, 14.04.1987 - IX ZR 260/86
Pflichten des Konkursverwalters beim Abschluß von Geschäften
Auszug aus OLG Rostock, 04.10.2004 - 3 U 158/03
Mit der Zusage, als verwaltungs- und verfügungsbefugter vorläufiger Verwalter für die Erfüllung der Kaufpreisforderungen zu sorgen, nahm er besonderes Vertrauen in Anspruch (…vgl. OLG Schleswig, Urt. v. 31.10.2003 - 1 U 42/03, NZI 2004, 92; zur persönlichen Haftung des Konkursverwalters nach früherem Recht BGH; Urt. v. 14.04.1987 - IX ZR 260/86, BGHZ 100, 346 = NJW 1987, 3133 = ZIP 1987, 650). - OLG Celle, 21.10.2003 - 16 U 95/03
Schadensersatzanspruch aus einer angeblich geschlossenen Treuhandvereinbarung im …
Auszug aus OLG Rostock, 04.10.2004 - 3 U 158/03
Das OLG Celle (Urt. v. 21.10.2003 - 16 U 95/03, NZI 2004, 89; nicht rechtskräftig, Az. des BGH: IX ZR 234/03) sieht in einer Bestätigung eines vorläufigen "schwachen" Insolvenzverwalters, dass Zahlungen für zukünftige Leistungen "durch das Insolvenzsonderkonto sichergestellt" seien, eine Garantieerklärung in dem Sinn, dass der Verwalter persönlich für die zugesagten Zahlungen einstehen wolle.
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.01.2008 - 1 Sa 134/07
Haftung des "schwachen" vorläufigen Insolvenzverwalters - Verschulden bei …
Diesbezüglich ist zunächst zu berücksichtigen, dass die Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters aus Eigenhaftung auf vertraglicher Grundlage nur im Falle besonderer Einzelfallumstände gerechtfertigt erscheint, da ein Eigeninteresse des Insolvenzverwalters im Falle der Unternehmensfortführung in aller Regel zu verneinen ist (BAG vom 21.03.1991, 8 AZR 322/89 - Juris; LAG Düsseldorf vom 27.10.2004, 12 (13) Sa 1348/04 - Juris; OLG Rostock vom 04.10.2004, 3 U 158/03 - Juris; a. A. OLG Celle vom 21.10.2003, 16 U 95/03 - Juris).Dieser Umstand ist dann gegeben, wenn er im Rahmen rechtsgeschäftlicher Verhandlungen für die Gemeinschuldnerin dem Vertragspartner über das normale Verhandlungsvertrauen hinaus eine zusätzliche, gerade von ihm persönlich ausgehende Gewähr für Bestand und Erfüllung des in Aussicht genommenen Rechtsgeschäfts bietet (…BGH vom 24.05.2005, a. a. O., bezogen auf die Haftung eines Konkursverwalters; OLG Rostock vom 04.10.2004 a. a. O.).
Denn auch insoweit wäre eine Haftung auf das negative Interesse begrenzt (OLG Rostock vom 04.10.2004, a. a. O.), so dass jedenfalls eine weitergehende Haftung als nach §§ 311 Abs. 3, 280 Abs. 1 Satz 1, 249 Abs. 1 BGB nicht in Betracht kommt.
- OLG Düsseldorf, 08.09.2009 - 24 U 48/09
Honoraransprüche eines Rechtsanwalts gegen den Insolvenzverwalter
Rn. 49 Unabhängig von der Frage, welche Rechtsform einer solchen persönlichen Haftungsübernahme zukommen soll, müsste sich aus dem Schreiben vom 21. Februar 2005 der klare Wille des Beklagten ergeben, über die gesetzliche Haftung hinaus für den Gebührenanspruch des Klägers persönlich einstehen zu wollen (vgl. BGH ZIP 2004, 1107; WM 1989, 1904; NJW 1988, 209; BGHZ 100, 346; OLG Rostock ZIP 2005, 220).Er hat damit nämlich gerade nicht vorbehaltlos eine Zahlung zugesagt oder garantiert, was Anhaltspunkt für eine persönliche Haftungsübernahme sein könnte (vgl. OLG Rostock ZIP 2005, 220; LG Dresden ZIP 2004, 2016; so auch BGH ZIP 2004, 1107).
- OLG Frankfurt, 08.03.2007 - 26 U 43/06
Eigenhaftung des Insolvenzverwalters: Verschulden bei Vertragsschluss bei …
Von einem besonderen Vertrauenstatbestand lässt sich vielmehr erst dann sprechen, wenn der Verwalter beim Verhandlungspartner ein zusätzliches, von ihm persönlich ausgehendes Vertrauen auf die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Erklärungen und die Durchführbarkeit des vereinbarten Geschäftes hervorgerufen hat (vgl. BGHZ 100, 346 ff; BGH, ZIP 2005, 1327 ff m.w.N.; OLG Rostock, ZIP 2005, 220 ff; OLG Schleswig, NZI 2004, 92). - AG Hamburg, 20.02.2006 - 67g IN 513/05
Versäumnis des "schwachen" vorläufigen Insolvenzverwalters für eine während des …
Insbesondere hat das Insolvenzgericht keine Kompetenz, den vorläufigen Insolvenzverwalter für bereits verwirklichte Versäumnisse zu exculpieren, auch wenn diese Versäumnisse möglicherweise zu einer persönlichen Haftung des vorläufigen Insolvenzverwalters aus culpa in contrahendo bzw. einer Ganrantie führen (vgl. OLG Rostock ZIP 2005, 220 [OLG Rostock 04.10.2004 - 3 U 158/03] ; OLG Schleswig NZI 2004, 92 [OLG Schleswig 31.10.2003 - 1 U 42/03] ; dazu EWiR 2004, 393 (Undritz); OLG Celle NZI 2004, 89 [OLG Celle 21.10.2003 - 16 U 95/03] ; dazu EWiR 2004, 445 (Undritz)). - LG Trier, 23.03.2009 - 6 O 204/08
Vorliegen eines besonderen Vertrauenstatbestands aufgrund eines durch den …
Von einem besonderen Vertrauenstatbestand ist erst dann auszugehen, wenn ein Insolvenzverwalter beim Verhandlungspartner ein zusätzliches, von ihm persönlich ausgehendes Vertrauen auf die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Erklärungen und die Durchführbarkeit des vereinbarten Geschäftes hervorgerufen hat (vgl. BGHZ 100, 346 ff.; BGH, ZIP 2005, 1327 ff. m.w.N.; OLG Rostock, ZIP 2005, 220 ff. [OLG Rostock 04.10.2004 - 3 U 158/03] ; OLG Schleswig, NZI 2004, 92 [OLG Schleswig 31.10.2003 - 1 U 42/03] ; OLG Frankfurt, ZlnsO 2007, 761 ff.).
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Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 31.03.2003 - 3 U 158/03 |
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 11.12.2002 - 3 O 11037/01
- OLG Nürnberg, 31.03.2003 - 3 U 158/03
- BVerfG, 08.01.2007 - 1 BvR 1117/03
Wird zitiert von ...
- BVerfG, 08.01.2007 - 1 BvR 1117/03
Abgrenzung von erlaubnisfreier Geschäftsbesorgung und erlaubnispflichtiger …
a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 31. März 2003 - 3 U 158/03 -,.Der Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 31. März 2003 - 3 U 158/03 - und das Endurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 11. Dezember 2002 - 3 O 11037/01 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes.
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 14.01.2004 - 3 U 158/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 30.04.2003 - 4 O 383/02
- OLG Hamm, 14.01.2004 - 3 U 158/03
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.10.1992 - VI ZR 201/91
Schmerzensgeld bei Hirnschaden aufgrund Behandlungsfehler des Geburtshelfers
Auszug aus OLG Hamm, 14.01.2004 - 3 U 158/03
Die Grundsätze der Entscheidung BGHZ 120, S. 1 ff., sind nicht auf postmortale Schädigungen zu übertragen.
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