Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   EuGH, 26.04.1988 - 352/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,144
EuGH, 26.04.1988 - 352/85 (https://dejure.org/1988,144)
EuGH, Entscheidung vom 26.04.1988 - 352/85 (https://dejure.org/1988,144)
EuGH, Entscheidung vom 26. April 1988 - 352/85 (https://dejure.org/1988,144)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,144) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 56; ; EWG-Vertrag Art. 59; ; EWG-Vertrag Art. 60; ; EWG-Vertrag Art. 66; ; EMRK Art. 10

  • EU-Kommission PDF

    Bond van Adverteerders / Niederlande State

    EWG-Vertrag, Artikel 59 und 60
    1 . Freier Dienstleistungsverkehr - Dienstleistungen - Begriff - Grenzueberschreitende Verbreitung von Fernsehprogrammen, die Werbemitteilungen enthalten, im Wege des Kabelfernsehens

  • EU-Kommission

    Bond van Adverteerders / Niederlande State

  • Wolters Kluwer

    Begriff der Dienstleistung; Grenzüberschreitende Verbreitung von Fernsehprogrammen; Werbemitteilungen im Kabelfernsehen; Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs; Verbot von Werbemitteilungen speziell an inländische Verbraucher; Pluralismus des inländischen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Freier Dienstleistungsverkehr - Dienstleistungen - Begriff - Grenzueberschreitende Verbreitung von Fernsehprogrammen, die Werbemitteilungen enthalten, im Wege des Kabelfernsehens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Dienstleistungen im Sinne von Art 59 und 60 EWG-Vertrag ; Werbemitteilungen, die speziell für die Öffentlichkeit des Empfangsstaats bestimmt sind; Verbote der Werbung und der Untertitelung wie die in der Kabelregelung enthaltenen haben Beschränkungen des freien ...

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2189
  • GRUR Int. 1989, 665
  • ZUM 1988, 294
  • afp 1989, 800
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (120)Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 18.03.1980 - 52/79

    Procureur du Roi / Debauve

    Auszug aus EuGH, 26.04.1988 - 352/85
    38 Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 18. Mai 1980 in der Rechtssache 52/79 ( Debauve, Slg. 1980, 833 ) entschieden hat, bleibt jeder Mitgliedstaat in Ermangelung einer Harmonisierung der auf dem Gebiet von Hörfunk und Fernsehen geltenden innerstaatlichen Vorschriften befugt, Fernsehwerbung in seinem Hoheitsgebiet aus Gründen des Allgemeininteresses Rechtsvorschriften zu unterwerfen, zu beschränken oder sogar völlig zu verbieten, sofern er alle Dienstleistungen in diesem Bereich ohne Rücksicht auf ihren Ursprung, auf die Staatsangehörigkeit des Erbringers der Leistung oder auf den Ort, an dem dieser ansässig ist, gleich behandelt.
  • EuGH, 15.09.2016 - C-484/14

    Ein Geschäftsinhaber, der der Öffentlichkeit kostenlos ein WiFi-Netz zur …

    Rn. 42 Das ist insbesondere dann der Fall, wenn eine unentgeltliche Leistung von einem Anbieter zu Werbezwecken für von ihm verkaufte Güter oder angebotene Dienstleistungen erbracht wird, da die Kosten dieser Tätigkeit dann in den Verkaufspreis dieser Güter oder Dienstleistungen einbezogen werden (Urteile vom 26. April 1988, Bond van Adverteerders u. a., 352/85, EU:C:1988:196, Rn. 16, …und vom 11. April 2000, Deliège, C-51/96 und C-191/97, EU:C:2000:199, Rn. 56).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2018 - 13 A 17/16

    EuGH soll Pflichten von Webmail-Anbietern klären

    Demgegenüber hat der Gerichtshof dem Merkmal "gegen Entgelt" im Zusammenhang mit der Erbringung anderer Dienstleistungen im Sinne von Art. 57 AEUV bislang ein eher weites, dem Sinn und Zweck nach möglicherweise auch hier maßgebliches Begriffsverständnis zu Grunde gelegt, nach dem es etwa nicht erforderlich ist, dass die Dienstleistung von demjenigen bezahlt wird, dem sie zugutekommt, so dass auch eine (Quer-) Finanzierung durch Werbung ausreichend ist (vgl. Urteile vom 26. April 1988 - C-352/85 - "Bond van Adverteerders u.a.", Rn. 16, ECLI:EU:C:1988:196, und vom 11. September 2014 - C-291/13 - "Sotiris Papasavvas", Rn. 27 ff., ECLI:EU:C:2014:2209).
  • EuGH, 11.09.2007 - C-76/05

    Schwarz und Gootjes - Schwarz - Art. 8a EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 18 …

    Nach ständiger Rechtsprechung verlangt Art. 50 EG nämlich nicht, dass die Dienstleistung von demjenigen bezahlt wird, dem sie zugutekommt (vgl. u. a. Urteile vom 26. April 1988, Bond van Adverteerders u. a., 352/85, Slg. 1988, 2085, Randnr. 16, vom 11. April 2000, Deliège, C-51/96 und C-191/97, Slg. 2000, I-2549, Randnr. 56, Smits und Peerbooms, Randnr. 57, sowie Skandia und Ramstedt, Randnr. 24).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuGH

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 14.01.1988 - 352/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,19640
Generalanwalt beim EuGH, 14.01.1988 - 352/85 (https://dejure.org/1988,19640)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14.01.1988 - 352/85 (https://dejure.org/1988,19640)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14. Januar 1988 - 352/85 (https://dejure.org/1988,19640)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,19640) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Bond van Adverteerders und andere gegen Niederländischer Staat.

    Verbot der Werbung und der Untertitelung für Fernsehprogramme, die vom Ausland aus gesendet werden

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 18.03.1980 - 52/79

    Procureur du Roi / Debauve

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.01.1988 - 352/85
    Das Urteil vom 18. März 1980 in der Rechtssache 52/79 (Debauve, Slg. 1980, 833, Randnrn. 8 und 9 der Entscheidungsgründe) hat einen weiteren Schritt in Richtung auf den freien Verkehr von Fernsehprogrammen vollzogen.

    Es ist klar, daß die Betonung auf dem Begriff "wesentliche Elemente" liegt, den der Gerichtshof wie erinnerlich in seinem Urteil Debauve als Kriterium für die Unterscheidung zwischen inländischen und grenzüberschreitenden Tätigkeiten geprägt hat oder den er, wenn man diese Ausdrucksweise vorzieht, verwendet hat, um den Grenzstein zu bezeichnen, der den Bereich, in dem die Bestimmungen über den freien Dienstleistungsverkehr eingreifen, von dem Bereich trennt, in dem sie nicht zum Zuge kommen.

    Wie ich unter Punkt 3 in Erinnerung gerufen habe, betraf die Rechtssache 52/79 Fernsehprogramme, die über Kabel an Zuschauer geleitet wurden, die sich außerhalb der "natürlichen Zone" des Senders befanden.

    Das Urteil Debauve ist im Jahre 1980 ergangen.

  • EuGH, 27.10.1977 - 30/77

    Regina / Bouchereau

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.01.1988 - 352/85
    Ich beziehe mich vor allem auf die Urteile vom 27. Oktober 1977 in der Rechtssache 30/77 (Bouchereau, Slg. 1977, 1999, Randnr. 35 der Entscheidungsgründe) und vom 18. Mai 1982 in den verbundenen Rechtssachen 115 und 116/82 (Adoui und Cornuaille, Slg. 1982, 1665, Randnr. 9 der Entscheidungsgründe).
  • EuGH, 04.12.1986 - 205/84

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.01.1988 - 352/85
    Sie sind mithin nicht nur auf Ungleichbehandlungen anwendbar, die offensichtlich an die Staatsangehörigkeit des Leistenden und an den Ursprung der Leistung anknüpfen, sondern auch auf solche, die diese Absicht verschleiern und sich an scheinbar neutralen Gesichtspunkten orientieren (Urteil vom 17. Dezember 1981 in der Rechtssache 279/80, Webb, Slg. 1981, 3305, Randnr. 14 der Entscheidungsgründe; Urteil vom 3. Februar 1982 in den verbundenen Rechtssachen 62 und 63/81, Seco/Evi, Slg. 1982, 223, Randnr. 8 der Entscheidungsgründe; Urteil vom 4. Dezember 1986 in der Rechtssache 205/84, Kommission/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1986, 3755, Randnr. 25 der Entscheidungsgründe).
  • EuGH, 18.05.1982 - 115/81

    Adoui und Cornuaille / Belgischer Staat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.01.1988 - 352/85
    Ich beziehe mich vor allem auf die Urteile vom 27. Oktober 1977 in der Rechtssache 30/77 (Bouchereau, Slg. 1977, 1999, Randnr. 35 der Entscheidungsgründe) und vom 18. Mai 1982 in den verbundenen Rechtssachen 115 und 116/82 (Adoui und Cornuaille, Slg. 1982, 1665, Randnr. 9 der Entscheidungsgründe).
  • EuGH, 11.07.1985 - 60/84

    Cinéthèque / Fédération nationale des cinémas français

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.01.1988 - 352/85
    Bekanntlich habe der Gerichtshof in seinem Urteil vom 11. Juli 1985 in den verbundenen Rechtssachen 00 und 61/84 (Cinéthèque und andere, Slg. 1985, 2605) eingeräumt, daß von den Mitgliedstaaten verfolgte kulturpolitische Ziele einschränkende Maßnahmen rechtfertigen könnten, auch wenn diese Maßnahmen wirtschaftliche und finanzielle Bestimmungen enthielten.
  • EuGH, 17.12.1981 - 279/80

    Webb

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.01.1988 - 352/85
    Sie sind mithin nicht nur auf Ungleichbehandlungen anwendbar, die offensichtlich an die Staatsangehörigkeit des Leistenden und an den Ursprung der Leistung anknüpfen, sondern auch auf solche, die diese Absicht verschleiern und sich an scheinbar neutralen Gesichtspunkten orientieren (Urteil vom 17. Dezember 1981 in der Rechtssache 279/80, Webb, Slg. 1981, 3305, Randnr. 14 der Entscheidungsgründe; Urteil vom 3. Februar 1982 in den verbundenen Rechtssachen 62 und 63/81, Seco/Evi, Slg. 1982, 223, Randnr. 8 der Entscheidungsgründe; Urteil vom 4. Dezember 1986 in der Rechtssache 205/84, Kommission/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1986, 3755, Randnr. 25 der Entscheidungsgründe).
  • EuGH, 03.02.1982 - 62/81

    Seco / EVI

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.01.1988 - 352/85
    Sie sind mithin nicht nur auf Ungleichbehandlungen anwendbar, die offensichtlich an die Staatsangehörigkeit des Leistenden und an den Ursprung der Leistung anknüpfen, sondern auch auf solche, die diese Absicht verschleiern und sich an scheinbar neutralen Gesichtspunkten orientieren (Urteil vom 17. Dezember 1981 in der Rechtssache 279/80, Webb, Slg. 1981, 3305, Randnr. 14 der Entscheidungsgründe; Urteil vom 3. Februar 1982 in den verbundenen Rechtssachen 62 und 63/81, Seco/Evi, Slg. 1982, 223, Randnr. 8 der Entscheidungsgründe; Urteil vom 4. Dezember 1986 in der Rechtssache 205/84, Kommission/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1986, 3755, Randnr. 25 der Entscheidungsgründe).
  • EuGH, 26.11.1975 - 39/75

    Coenen / Sociaal Economische Raad

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.01.1988 - 352/85
    Was den ersten Punkt betrifft, so verweise ich auf meine unmittelbar vorangegangenen Ausführungen: Die Staaten, die aus Gründen des Allgemeininteresses die Ausübung bestimmter Tätigkeiten einschränken wollen, müssen alle Maßnahmen unterlassen, die für den Schutz dieses Interesses nicht unbedingt erforderlich sind (Urteil vom 26. November 1975 in der Rechtssache 39/75, Coenen/Sociaal-Economische Raad, Slg. 1975, 1547, Randnrn.
  • EuGH, 31.01.1984 - 286/82

    Luisi und Carbone / Ministero dello Tesoro

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.01.1988 - 352/85
    Ich denke selbstverständlich an das Urteil vom 31. Januar 1984 in den verbundenen Rechtssachen 286/82 und 26/83 (Luisi und Carbone, Sig. 1984, 377).
  • EuGH, 30.04.1974 - 155/73

    Sacchi

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.01.1988 - 352/85
    In seinem Urteil vom 30. April 1974 in der Rechtssache 155/73 (Sacchi, Slg. 1974, 409, Randnrn. 6 und 7 der Entscheidungsgründe) hat der Gerichtshof ausgeführt: "In Ermangelung ausdrücklicher entgegenstehender Vertragsbestimmungen ... fällt die Ausstrahlung von Fernsehsendungen als solche, einschließlich jener zu Werbezwecken, unter die Vertragsvorschriften über Dienstleistungen.
  • EuGH, 18.03.1980 - 62/79

    Coditel / Ciné Vog Films

  • EuGH, 06.10.1982 - 262/81

    Coditel / Ciné-Vog Films

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht Generalanwalt beim EuGH

Rechtsprechung
   FG Berlin, 02.07.1987 - I 352/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,23124
FG Berlin, 02.07.1987 - I 352/85 (https://dejure.org/1987,23124)
FG Berlin, Entscheidung vom 02.07.1987 - I 352/85 (https://dejure.org/1987,23124)
FG Berlin, Entscheidung vom 02. Juli 1987 - I 352/85 (https://dejure.org/1987,23124)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,23124) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht FG Berlin
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht