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   BGH, 06.06.2023 - 4 StR 70/23   

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BGH, 06.06.2023 - 4 StR 70/23 (https://dejure.org/2023,20150)
BGH, Entscheidung vom 06.06.2023 - 4 StR 70/23 (https://dejure.org/2023,20150)
BGH, Entscheidung vom 06. Juni 2023 - 4 StR 70/23 (https://dejure.org/2023,20150)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 337 StPO, § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 315b StGB, § 353 Abs. 2 StPO, § 74 StGB, § 74 Abs. 1, 3 StGB, § 421 Abs. 1 Nr. 2 StPO, § 74 Abs. 1 StGB, § 74f Abs. 1 StGB, § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 239a Abs. 2 StGB, § 114 Abs. 2, § 113 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 StGB, § 74b StGB

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darstellung der Ergebnisse von molekulargenetischen Vergleichsuntersuchungen; Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gemäß § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Darstellung der Ergebnisse von molekulargenetischen Vergleichsuntersuchungen; Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gemäß § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verletzter Polizist bei Flucht auf Waldweg - selbst bei bedingtem Vorsatz nicht unbedingt § 315b StGB

Besprechungen u.ä.

  • juris (Entscheidungsbesprechung)

    § 315b StGB
    DNA im Strafprozess (jurisPR-StrafR 20/2023 Anm. 1)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2024, 234
  • NStZ-RR 2023, 313
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 11.11.2021 - 4 StR 134/21

    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (verkehrsfeindlicher Inneneingriff);

    Auszug aus BGH, 06.06.2023 - 4 StR 70/23
    Bei Vorgängen im fließenden Verkehr muss zu einem bewusst zweckwidrigen Einsatz des Fahrzeugs in verkehrsfeindlicher Absicht ferner hinzukommen, dass das Fahrzeug mit zumindest bedingtem Schädigungsvorsatz missbraucht wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2021 - 4 StR 134/21 Rn. 4; Beschluss vom 19. November 2020 - 4 StR 240/20 Rn. 26; Urteil vom 20. Februar 2003 - 4 StR 228/02, BGHSt 48, 233, 237 f.).

    Die Urteilsgründe schließen aber ungeachtet der Feststellungen zu den beengten räumlichen Verhältnissen am Tatort schon nicht aus, dass er trotz der Öffnung der Tür - was mit seinem festgestellten bedingten Körperverletzungsvorsatz vereinbar ist - bis zuletzt ein kollisionsfreies Passieren des Einsatzfahrzeugs für möglich hielt und anstrebte, er also den Verkehrsvorgang für sein Fortkommen nicht pervertierte (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2021 - 4 StR 134/21 Rn. 7; Beschluss vom 19. November 2020 - 4 StR 240/20 Rn. 29; Beschluss vom 14. November 2006 - 4 StR 446/06).

  • BGH, 19.11.2020 - 4 StR 240/20

    Erpresserischer Menschenraub (subjektive Voraussetzungen im

    Auszug aus BGH, 06.06.2023 - 4 StR 70/23
    Bei Vorgängen im fließenden Verkehr muss zu einem bewusst zweckwidrigen Einsatz des Fahrzeugs in verkehrsfeindlicher Absicht ferner hinzukommen, dass das Fahrzeug mit zumindest bedingtem Schädigungsvorsatz missbraucht wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2021 - 4 StR 134/21 Rn. 4; Beschluss vom 19. November 2020 - 4 StR 240/20 Rn. 26; Urteil vom 20. Februar 2003 - 4 StR 228/02, BGHSt 48, 233, 237 f.).

    Die Urteilsgründe schließen aber ungeachtet der Feststellungen zu den beengten räumlichen Verhältnissen am Tatort schon nicht aus, dass er trotz der Öffnung der Tür - was mit seinem festgestellten bedingten Körperverletzungsvorsatz vereinbar ist - bis zuletzt ein kollisionsfreies Passieren des Einsatzfahrzeugs für möglich hielt und anstrebte, er also den Verkehrsvorgang für sein Fortkommen nicht pervertierte (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2021 - 4 StR 134/21 Rn. 7; Beschluss vom 19. November 2020 - 4 StR 240/20 Rn. 29; Beschluss vom 14. November 2006 - 4 StR 446/06).

  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 399/17

    Ku'Damm-Raser-Fall: Mordurteil aufgehoben

    Auszug aus BGH, 06.06.2023 - 4 StR 70/23
    Es wird bei der erneuten Prüfung eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu bedenken haben, dass die verkehrsfeindliche Absicht des Angeklagten auch seine Vorstellung voraussetzen würde, eine ggf. erst als sicher erkannte Kollision mit der geöffneten Fahrertür noch vermeiden zu können (vgl. auch BGH, Urteil vom 13. April 2023 - 4 StR 429/22 Rn. 24 ff.; Urteil vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17, BGHSt 63, 88 Rn. 13 ff. mwN).
  • BGH, 13.04.2023 - 4 StR 429/22

    Beweiswürdigung (Tötungsvorsatz; Körperverletzungsvorsatz); Mord (Versuch:

    Auszug aus BGH, 06.06.2023 - 4 StR 70/23
    Es wird bei der erneuten Prüfung eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu bedenken haben, dass die verkehrsfeindliche Absicht des Angeklagten auch seine Vorstellung voraussetzen würde, eine ggf. erst als sicher erkannte Kollision mit der geöffneten Fahrertür noch vermeiden zu können (vgl. auch BGH, Urteil vom 13. April 2023 - 4 StR 429/22 Rn. 24 ff.; Urteil vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17, BGHSt 63, 88 Rn. 13 ff. mwN).
  • BGH, 31.08.2022 - 4 StR 108/22

    Erweiterte Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Verhältnis zur

    Auszug aus BGH, 06.06.2023 - 4 StR 70/23
    Bei der neuen Entscheidung über die Einziehung der Kleidungsstücke und Werkzeuge ist ggf. zu beachten, dass ihre Anordnung auch nach § 74b StGB nur in Betracht kommt, wenn es sich um Tatmittel einer der abgeurteilten Taten handelte (vgl. BGH, Beschluss vom 31. August 2022 - 4 StR 108/22 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 20.02.2003 - 4 StR 228/02

    Gefährdung des Straßenverkehrs; gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

    Auszug aus BGH, 06.06.2023 - 4 StR 70/23
    Bei Vorgängen im fließenden Verkehr muss zu einem bewusst zweckwidrigen Einsatz des Fahrzeugs in verkehrsfeindlicher Absicht ferner hinzukommen, dass das Fahrzeug mit zumindest bedingtem Schädigungsvorsatz missbraucht wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2021 - 4 StR 134/21 Rn. 4; Beschluss vom 19. November 2020 - 4 StR 240/20 Rn. 26; Urteil vom 20. Februar 2003 - 4 StR 228/02, BGHSt 48, 233, 237 f.).
  • BGH, 14.11.2006 - 4 StR 446/06

    Tateinheit zwischen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung und gefährlichem

    Auszug aus BGH, 06.06.2023 - 4 StR 70/23
    Die Urteilsgründe schließen aber ungeachtet der Feststellungen zu den beengten räumlichen Verhältnissen am Tatort schon nicht aus, dass er trotz der Öffnung der Tür - was mit seinem festgestellten bedingten Körperverletzungsvorsatz vereinbar ist - bis zuletzt ein kollisionsfreies Passieren des Einsatzfahrzeugs für möglich hielt und anstrebte, er also den Verkehrsvorgang für sein Fortkommen nicht pervertierte (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2021 - 4 StR 134/21 Rn. 7; Beschluss vom 19. November 2020 - 4 StR 240/20 Rn. 29; Beschluss vom 14. November 2006 - 4 StR 446/06).
  • BGH, 20.10.2009 - 4 StR 408/09

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (ähnlicher, ebenso gefährlicher

    Auszug aus BGH, 06.06.2023 - 4 StR 70/23
    Ein vollendeter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr erfordert zudem, dass durch den tatbestandsmäßigen Eingriff Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert konkret gefährdet werden (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2017 - 4 StR 334/17 Rn. 3 f.; Beschluss vom 20. Oktober 2009 - 4 StR 408/09 Rn. 4).
  • BGH, 28.08.2018 - 5 StR 50/17

    Darlegungsanforderungen bei biostatistischen Wahrscheinlichkeitsberechnungen in

    Auszug aus BGH, 06.06.2023 - 4 StR 70/23
    Insoweit entspricht schon die Darstellung der Ergebnisse der molekulargenetischen Vergleichsuntersuchungen nicht den Anforderungen, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an sie zu stellen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 14. September 2022 - 4 StR 140/22; Beschluss vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, BGHSt 63, 187; Henke, NStZ 2023, 13).
  • BGH, 03.05.2018 - 3 StR 8/18

    Einziehung von Tatmitteln als Nebenstrafe (bestimmender Gesichtspunkt für die

    Auszug aus BGH, 06.06.2023 - 4 StR 70/23
    Das Landgericht hat zugunsten des Angeklagten M.       bei der Zumessung aller Einzelstrafen bereits die Einziehung von dessen Pkw berücksichtigt (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 3. Mai 2018 - 3 StR 8/18 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 24.10.2017 - 4 StR 334/17

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (ähnlicher, ebenso gefährlicher

  • BGH, 31.03.2016 - 2 StR 243/15

    Einziehung (Grundstück als zulässiger Einziehungsgegenstand; Voraussetzungen der

  • BGH, 19.07.2018 - 4 StR 121/18

    Revisionsgründe (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit der Beweiswürdigung)

  • BGH, 24.05.2022 - 5 StR 464/21

    Verurteilung auf alternativer Tatsachengrundlage (unechte Wahlfeststellung;

  • BGH, 11.01.2022 - 3 StR 415/21

    Einziehung von mit Erträgen aus Betäubungsmitteln erworbenen Kryptowährungen

  • BGH, 12.05.2020 - 2 StR 452/18

    Verletzung des Gebots zügiger Verfahrenserledigung (Kompensationsentscheidung)

  • BGH, 09.01.2023 - 6 StR 462/22

    Verwerfung der Revision mit Anm. des Senats zu molekulargenetischen

  • BGH, 14.09.2022 - 4 StR 140/22

    Besonders schwerer Raub

  • BGH, 26.04.2023 - 4 StR 368/22

    Beweiswürdigung (Selbstleseverfahren: Chatprotokolle, Protokoll der

  • BayObLG, 06.02.2024 - 202 ObOWi 90/24

    Feststellungsanforderungen für LKW-Überholverstoß anlässlich sog.

    cc) Da, wie die Generalstaatsanwaltschaft M. ebenfalls zutreffend ausführt, die beiden Verstöße aufgrund der zeitlichen Überschneidung idealiter im Sinne des § 19 Abs. 1 OWiG konkurrieren, weil der Überholvorgang erst mit dem Einordnen auf die rechte Fahrspur abgeschlossen war (vgl. König in Hentschel/König/Dauer 47. Aufl. StVO § 5 Rn. 23 m.w.N.) und damit zugleich der Abstandsverstoß verwirklicht wurde, erfasst die Aufhebung auch den Schuldspruch wegen des Abstandsverstoßes nach § 4 Abs. 3 StVO (st.Rspr., vgl. zuletzt nur BGH, Beschluss vom 18.10.2023 - 6 StR 464/23; 13.09.2023 - 4 StR 132/23, jew. bei juris; 06.06.2023 - 4 StR 70/23 = NStZ-RR 2023, 313).
  • BGH, 15.08.2023 - 4 StR 227/23

    Schuldspruch wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit schwerem gefährlichen

    Erst dann liegt eine über den Tatbestand der Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315c StGB hinausgehende und davon abzugrenzende verkehrsatypische "Pervertierung" eines Verkehrsvorgangs zu einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr im Sinne des § 315b Abs. 1 StGB vor (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2003 - 4 StR 228/02, BGHSt 48, 233, 237; Beschluss vom 6. Juni 2023 - 4 StR 70/23 Rn. 10 mwN).
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