Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 13.05.2025 - 4 KN 41/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
BNatSchG § 23 Abs. 1; BNatSchG § 32; BNatSchG § 34; BNatSchG § 36; BNatSchG § 65; GG Art. 14 Abs. 1; NNatSchG § 14 Abs. 4 S. 1; UVPG § 35; VwGO § 47
Antragsgegner; Biotoptypenkartierung; Duldungspflicht; Erlaubnisvorbehalt; FFH-Gebiet; FFH-Lebensraumtyp; FFH-Verträglichkeitsprüfung; Natura 2000-Gebiet; Naturschutzgebietsverordnung; Schutzbedürftigkeit; Schutzwürdigkeit; Strategische Umweltprüfung; wasserrechtliche ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Antragsgegner; Biotoptypenkartierung; Duldungspflicht; Erlaubnisvorbehalt; FFH-Gebiet; FFH-Lebensraumtyp; FFH-Verträglichkeitsprüfung; Natura 2000-Gebiet; Naturschutzgebietsverordnung; Schutzbedürftigkeit; Schutzwürdigkeit; Strategische Umweltprüfung; wasserrechtliche ...
- rechtsportal.de
Antragsgegner; Biotoptypenkartierung; Duldungspflicht; Erlaubnisvorbehalt; FFH-Gebiet; FFH-Lebensraumtyp; FFH-Verträglichkeitsprüfung; Natura 2000-Gebiet; Naturschutzgebietsverordnung; Schutzbedürftigkeit; Schutzwürdigkeit; Strategische Umweltprüfung; wasserrechtliche ...
Kurzfassungen/Presse
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Normenkontrollantrag gegen die Naturschutzgebietsverordnung Lüneburger Heide des Landkreises Heidekreis überwiegend erfolglos
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (50)
- OVG Niedersachsen, 27.02.2025 - 4 KN 65/20
Förmliche Unterschutzstellung eines Natura 2000-Gebiets; Rechtmäßigkeit der …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.05.2025 - 4 KN 41/22
Erforderlich ist insoweit, dass sich dem Akt der Unterschutzstellung mit hinreichender Deutlichkeit und ausreichender Bestimmtheit entnehmen lässt, was konkret mit der Unterschutzstellung beabsichtigt ist bzw. angestrebt wird (Senatsurt. v. 27.2.2025 - 4 KN 65/20 -, juris Rn. 47, v. 23.3.2022 - 4 KN 252/19 -, juris Rn. 66, v. 15.10.2019 - 4 KN 185/17 -, juris Rn. 61, v. 19.7.2017 - 4 KN 29/15 -, juris Rn. 47 und v. 29.11.2016 - 4 KN 93/14 -, juris Rn. 24).Die jeweils für die Lebensraumtypen und Arten geltenden gebietsbezogenen Erhaltungsziele hat der Antragsgegner im Anhang der Verordnung unter den Gliederungspunkten 2. bis 5. hinreichend spezifisch und konkret (vgl. Senatsurt. v. 27.2.2025 - 4 KN 65/20 -, juris Rn. 51;… EuGH, Urt. v. 21.9.2023 - C-116/22 -, juris Rn. 107 und v. 29.6.2023 - C-444/21, juris Rn. 66) festgelegt.
Soweit das Normsetzungsermessen des Antragsgegners hier darüber hinaus hinsichtlich des "Wie" der Unterschutzstellung durch § 32 Abs. 3 Satz 3 BNatSchG beschränkt wird, wonach in einem Natura 2000-Gebiet durch geeignete Ge- und Verbote sowie durch Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sicherzustellen ist, dass den Anforderungen des Art. 6 FFH-Richtlinie entsprochen wird (vgl. Senatsurt. v. 27.2.2025 - 4 KN 65/20 -, juris Rn. 81 m.w.N.), sieht der Senat keine Anhaltspunkte dafür, dass die angegriffene Verordnung hinter dieser Vorgabe zurückbleibt.
Insbesondere ermöglicht es die gewählte Schutzkategorie des Naturschutzgebiets aufgrund des weitreichenden Verbotsvorbehalts gemäß § 23 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG ohne weiteres, Art. 6 Abs. 2 FFH-Richtlinie Rechnung zu tragenden, der es gebietet, menschliche Tätigkeiten zu unterbinden, die für die europäischen Erhaltungsziele eines Natura 2000-Gebiets auch nur potentiell schädlich sind (eingehend dazu: Senatsurt. v. 27.2.2025 - 4 KN 65/20 -, juris Rn. 82 f. für eine Landschaftsschutzgebietsverordnung).
b) Das Verbot nach § 4 Abs. 3 Nr. 3 VO (Betreiben von bemannten und unbemannten Flugkörpern) haben die Antragsteller zwar nicht angegriffen, der Senat ist jedoch auch insoweit im Rahmen dieses Verfahrens zu einer Überprüfung von Amts wegen veranlasst, da es sich bei dem vom Antragsteller angestrengten Normenkontrollverfahren um ein objektives Beanstandungsverfahren handelt und auch ohne entsprechende Rüge die zur Prüfung gestellte Norm unter jedem denkbaren Gesichtspunkt auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen ist (Senatsurt. v. 27.2.2025 - 4 KN 65/20 -, juris Rn. 122;… BVerwG, Beschl. v. 31.1.2022 - 4 BN 42.21 -, juris Rn. 5).
Nach der Rechtsprechung des Senats stehen dem Verbot des Betreibens unbemannter Fluggeräte über bestimmten naturschutzrechtlich geschützten Teilen von Natur und Landschaft weder die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes für den Luftverkehr (Art. 73 Nr. 6 GG) noch das einfache Luftverkehrsrecht entgegen (Senatsurt. v. 27.2.2025 - 4 KN 65/20 -, juris Rn. 122 ff.;… Senatsurt. v. 4.3.2020 - 4 KN 226/17 -, juris Leitsatz 2 und Rn. 60).
Hieran hält der Senat auch unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 2023 - 7 C 1.22 - fest (so bereits Senatsurt. v. 27.2.2025 - 4 KN 65/20 -, juris Rn. 124).
Dass durch § 8 Abs. 3 Satz 1 VO dem Wortlaut nach eingeräumte intendierte Ermessen ("Soll"-Vorschrift) verdichtet sich insoweit zu einem gebundenen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis (vgl. nur Senatsurt. v. 27.2.2025 - 4 KN 65/20 -, juris Rn. 82 und v. 2.5.2022 - 4 KN 300/19 -, juris Rn. 65 m.w.N.).
Denn die Duldungspflicht von Maßnahmen nach § 6 Abs. 1 VO reicht nur soweit, wie die in Plänen konkretisierten Maßnahmen mit den Schutzzwecken nach § 3 VO in Einklang zu bringen sind (vgl. Senatsurt. v. 27.2.2025 - 4 KN 65/20 -, juris Rn. 68, v. 23.3.2022 - 4 KN 252/19 -, juris Rn. 134).
- OVG Niedersachsen, 23.03.2022 - 4 KN 252/19
Aarhus-Konvention; Anstoßfunktion; Ausfertigung; Auslegung; Bekanntmachung; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.05.2025 - 4 KN 41/22
Die Antragstellerin zu 2. ist zwar keine juristische Person, kann als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und somit rechtsfähige Personengesellschaft aber ebenfalls einen Normenkontrollantrag stellen (vgl. Senatsurt. v. 23.3.2022 - 4 KN 252/19 -, juris Rn. 30;… OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 26.3.2021 - 2 D 4/20.NE -, juris Rn. 30 f. m.w.N.;… Ziekow, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 47 Rn. 261).Denn es ist zumindest möglich, dass sie aufgrund der Beschränkungen der land- und forstwirtschaftlichen Grundstücksnutzung durch die in der Verordnung geregelten Verbote in ihrem Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) verletzt wird, welches jede Form menschlichen Handelns erfasst (…vgl. BVerfG, Urt. v. 6.6.1989 - 1 BvR 921/85 -, juris Rn. 62 m.w.N.) und über Art. 19 Abs. 3 GG auch auf die Antragstellerin zu 2. anwendbar ist (vgl. Senatsurt. v. 23.3.2022 - 4 KN 252/19 -, juris Rn. 30;… BVerfG, Beschl. v. 2.9.2002 - 1 BvR 1103/02 -, juris Rn. 6;… Rixen, in: Sachs, Grundgesetz, 10. Aufl. 2024, Art. 2 Rn. 39).
Das Erfordernis der Rahmensetzung ist erfüllt, wenn der Plan oder das Programm eine signifikante Gesamtheit von Kriterien und Modalitäten für die Genehmigung und Durchführung eines oder mehrerer dieser Projekte aufstellt, insbesondere hinsichtlich des Standorts, der Art, der Größe und der Betriebsbedingungen solcher Projekte oder der mit ihnen verbundenen Inanspruchnahme von Ressourcen (…EuGH, Urt. v. 22.2.2022 - C-300/20 -, juris Rn. 62; Senatsurt. v. 23.3.2022 - 4 KN 252/19 -, juris Rn. 60).
Der Schutzgegenstand wird in § 3 Abs. 1 Unterabs. 2 und 3 VO textlich beschrieben und die zur hinreichend genauen Bezeichnung des Schutzgegenstandes erforderliche konkrete und nachvollziehbare Festlegung der Grenzen des Schutzgegenstandes (vgl. Senatsurt. v. 23.3.2022 - 4 KN 252/19 -, juris Rn. 65 und v. 19.7.2017 - 4 KN 29/15 -, juris Rn. 47) ist gemäß § 2 Abs. 1 Unterabs. 1 Abs. 3 Sätze 1 und 2 VO in den sechs maßgeblichen Detailkarten im Maßstab 1: 10.000 sowie den zwei maßgeblichen Übersichtskarten im Maßstab 1: 50.000, die gemäß § 2 Abs. 1 Unterabs. 2 Satz 1 VO Bestandteil der Verordnung sind, erfolgt.
Erforderlich ist insoweit, dass sich dem Akt der Unterschutzstellung mit hinreichender Deutlichkeit und ausreichender Bestimmtheit entnehmen lässt, was konkret mit der Unterschutzstellung beabsichtigt ist bzw. angestrebt wird (Senatsurt. v. 27.2.2025 - 4 KN 65/20 -, juris Rn. 47, v. 23.3.2022 - 4 KN 252/19 -, juris Rn. 66, v. 15.10.2019 - 4 KN 185/17 -, juris Rn. 61, v. 19.7.2017 - 4 KN 29/15 -, juris Rn. 47 und v. 29.11.2016 - 4 KN 93/14 -, juris Rn. 24).
Im Übrigen verbleibt der Naturschutzbehörde bei der Entscheidung darüber, wie das Gebiet unter Schutz gestellt wird, aber ein Handlungsspielraum, der in erster Linie durch eine nach Maßgabe des naturschutzrechtlichen Abwägungsgebots im Sinne des § 2 Abs. 3 BNatSchG erfolgende, dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verpflichtete Würdigung der sich gegenüberstehenden Interessen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf der einen und der Nutzungsinteressen der Grundeigentümer und der übrigen Beteiligten auf der anderen Seite geprägt ist (…Senatsurt. v. 2.5.2022 - 4 KN 300/19 -, juris Rn. 58; v. 30.3.2022 - 4 KN 280/19 -, juris Rn. 57, v. 23.3.2022 - 4 KN 252/19 -, juris Rn. 86, jeweils m.w.N.;… ferner BVerwG, Beschl. v. 20.12.2017 - 4 BN 8.17 -, juris Rn. 9 u. Beschl. v. 29.1.2007 - 7 B 68.06 -, juris Rn. 15).
Hierdurch wird der Normadressat in die Lage versetzt, sein Verhalten nach dem allgemeinen Verbot nach § 23 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG und § 4 Abs. 1 Unterabs. 1 VO auszurichten (Senatsurt. v. 23.3.2022 - 4 KN 252/19 -, juris Rn. 93 m.w.N.).
Aus § 30 Abs. 5 BNatSchG lässt sich zwar kein Rechtssatz des Inhalts herleiten, dass Bewirtschaftungsbeschränkungen in einer Naturschutzgebietsverordnung unzulässig sind, wenn die Schutzwürdigkeit der Flächen, auf denen sie gelten, auf eine Extensivierung der Bodennutzung aufgrund vertragsnaturschutzrechtlicher Vereinbarungen oder einer Teilnahme an öffentlichen Programmen zur Bewirtschaftungsbeschränkung zurückzuführen ist (Senatsurt. v. 23.3.2022 - 4 KN 252/19 -, juris Rn. 114 und v. 4.3.2020 - 4 KN 390/17 -, juris Rn. 91).
Denn die Duldungspflicht von Maßnahmen nach § 6 Abs. 1 VO reicht nur soweit, wie die in Plänen konkretisierten Maßnahmen mit den Schutzzwecken nach § 3 VO in Einklang zu bringen sind (vgl. Senatsurt. v. 27.2.2025 - 4 KN 65/20 -, juris Rn. 68, v. 23.3.2022 - 4 KN 252/19 -, juris Rn. 134).
- OVG Niedersachsen, 02.05.2022 - 4 KN 300/19
Düngemittel; Düngung; Entwässerung; Gewässerrandstreifen; Gewässerunterhaltung; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.05.2025 - 4 KN 41/22
Da sie von den Verboten der Verordnung unmittelbar betroffen ist, handelt es sich bei ihr nicht um eine beliebige Person, die durch das in § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO bezweckte Verbot der Popularklage von der Antragstellung ausgeschlossen wäre (vgl. Senatsurt. v. 2.5.2022 - 4 KN 300/19 -, juris Rn. 36 m.w.N.).Liegen - wie hier - die Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung von Teilen von Natur und Landschaft vor, so hat die Naturschutzbehörde grundsätzlich einen Handlungsspielraum, ob und wie sie das schutzwürdige und schutzbedürftige Gebiet unter Schutz stellt (…Senatsurt. v. 10.12.2024 - 4 KN 122/21 -, juris Rn. 129, v. 21.6.2022 - 4 KN 195/19 -, juris Rn. 85; v. 2.5.2022 - 4 KN 300/19 -, juris Rn. 57 und v. 30.3.2022 - 4 KN 280/19 -, juris Rn. 55 jeweils m.w.N.;… vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.12.2017 - 4 BN 8.17 -, juris Rn. 9 …und Beschl. v. 29.1.2007 - 7 B 68.06 -, juris Rn. 15).
Aufgrund der Identität des Gebiets mit dem FFH-Gebiet 070 "Lüneburger Heide" sowie des EU-Vogelschutzgebiets V24 "Lüneburger Heide" bestand daher demnach vorliegend eine Pflicht zur Unterschutzstellung (vgl. Senatsurt. v. 2.5.2022 - 4 KN 300/19 -, juris Rn. 58 und v. 19.10.2021 - 4 KN 174/17 -, juris Rn. 78).
Im Übrigen verbleibt der Naturschutzbehörde bei der Entscheidung darüber, wie das Gebiet unter Schutz gestellt wird, aber ein Handlungsspielraum, der in erster Linie durch eine nach Maßgabe des naturschutzrechtlichen Abwägungsgebots im Sinne des § 2 Abs. 3 BNatSchG erfolgende, dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verpflichtete Würdigung der sich gegenüberstehenden Interessen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf der einen und der Nutzungsinteressen der Grundeigentümer und der übrigen Beteiligten auf der anderen Seite geprägt ist (Senatsurt. v. 2.5.2022 - 4 KN 300/19 -, juris Rn. 58;… v. 30.3.2022 - 4 KN 280/19 -, juris Rn. 57, v. 23.3.2022 - 4 KN 252/19 -, juris Rn. 86, jeweils m.w.N.;… ferner BVerwG, Beschl. v. 20.12.2017 - 4 BN 8.17 -, juris Rn. 9 u. Beschl. v. 29.1.2007 - 7 B 68.06 -, juris Rn. 15).
Dass durch § 8 Abs. 3 Satz 1 VO dem Wortlaut nach eingeräumte intendierte Ermessen ("Soll"-Vorschrift) verdichtet sich insoweit zu einem gebundenen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis (vgl. nur Senatsurt. v. 27.2.2025 - 4 KN 65/20 -, juris Rn. 82 und v. 2.5.2022 - 4 KN 300/19 -, juris Rn. 65 m.w.N.).
- BVerwG, 26.01.2023 - 7 CN 1.22
Keine Festlegung von Flugverboten auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.05.2025 - 4 KN 41/22
Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar entschieden, dass eine Naturschutzbehörde nicht befugt ist, Gebiete mit Flugbeschränkungen für Luftfahrzeuge im Wege einer Naturschutzgebietsverordnung anzuordnen, da eine diesbezügliche Sperrwirkung aus dem Regelungskonzept des Luftverkehrsgesetzes folge und der Bund abschließend von seiner ausschließlichen Gesetzgebungszuständigkeit nach Art. 73 Abs. 1 Nr. 6 GG für das Luftverkehrsrecht Gebrauch gemacht habe (BVerwG, Urt. v. 26.1.2023 - 7 CN 1.22 -, juris Leitsatz 1 und Rn. 12 ff.).Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in dieser Entscheidung auch mit seiner vorzitierten (älteren) Rechtsprechung auseinandergesetzt und herausgestellt, dass es in diesen Entscheidungen nicht die Befugnis von Naturschutzbehörden bejaht habe, luftverkehrsbezogene Maßnahmen nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu erlassen, sondern es ausdrücklich verneint habe, dass eine Naturschutzbehörde auf dem Gebiet des Luftrechts tätig werden dürfe (BVerwG, Urt. v. 26.1.2023 - 7 CN 1.22 -, juris Rn. 24).
Das Bundesverwaltungsgericht hat ausdrücklich aber auch festgestellt, dass die Frage, ob die zuständige Behörde im Hinblick auf die bundesrechtlichen Vorschriften des Luftrechts gehindert ist, ihre landesrechtliche Zuständigkeit auszuüben, davon abhängig zu machen ist (Art. 71 i. V. m. Art. 73 Abs. 1 Nr. 6 GG), ob das Bundesrecht für sich eine abschließende Regelung in Anspruch nimmt (BVerwG, Urt. v. 26.1.2023 - 7 CN 1.22 -, juris Rn. 24;… vgl. insoweit bereits auch BVerwG, Beschl. v. 4.6.1986 - 4 B 94.86 -, juris Rn. 3).
Die bundesrechtlichen Vorschriften des Luftverkehrsrechts zum bemannten Luftverkehr beanspruchen nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts eine abschließende Regelung und das streitgegenständliche Start- und Landeverbot enthält damit eine dem Luftverkehrsrecht des Bundes vorbehaltene spezifische Anordnung (BVerwG, Urt. v. 26.1.2023 - 7 CN 1.22 -, juris Rn. 25).
- OVG Niedersachsen, 19.07.2017 - 4 KN 29/15
Anlaufstelle; Auslegung; Bekanntmachung; Beschlussfassung; Erholung; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.05.2025 - 4 KN 41/22
Die Beteiligung der Gemeinden gemäß § 14 Abs. 1 NAGBNatschG hat sich im Falle des Bestehens einer Samtgemeinde auch auf die jeweiligen gebietsbetroffenen Mitgliedsgemeinden zu erstrecken (vgl. Senatsurt. v. 10.12.2024 - 4 KN 122/21 -, juris Rn. 84 und v. 19.7.2017 - 4 KN 29/15 -, juris Rn. 41 m.w.N.).Im Gegensatz zu dem bei § 14 Abs. 1 NAGNatSchG bestehenden Beteiligungserfordernis auch der einzelnen gebietsbetroffenen Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden ist es im Rahmen des § 14 Abs. 2 NAGBNatSchG ausreichend, dass die Auslegung und diesbezügliche Bekanntmachung am Sitz der Samtgemeinde erfolgt (vgl. Senatsurt. v. 10.12.2024 - 4 KN 122/21 -, juris Rn. 89 und v. 19.7.2017 - 4 KN 29/15 -, juris Rn. 38 ff. m.w.N.).
Der Schutzgegenstand wird in § 3 Abs. 1 Unterabs. 2 und 3 VO textlich beschrieben und die zur hinreichend genauen Bezeichnung des Schutzgegenstandes erforderliche konkrete und nachvollziehbare Festlegung der Grenzen des Schutzgegenstandes (vgl. Senatsurt. v. 23.3.2022 - 4 KN 252/19 -, juris Rn. 65 und v. 19.7.2017 - 4 KN 29/15 -, juris Rn. 47) ist gemäß § 2 Abs. 1 Unterabs. 1 Abs. 3 Sätze 1 und 2 VO in den sechs maßgeblichen Detailkarten im Maßstab 1: 10.000 sowie den zwei maßgeblichen Übersichtskarten im Maßstab 1: 50.000, die gemäß § 2 Abs. 1 Unterabs. 2 Satz 1 VO Bestandteil der Verordnung sind, erfolgt.
Erforderlich ist insoweit, dass sich dem Akt der Unterschutzstellung mit hinreichender Deutlichkeit und ausreichender Bestimmtheit entnehmen lässt, was konkret mit der Unterschutzstellung beabsichtigt ist bzw. angestrebt wird (Senatsurt. v. 27.2.2025 - 4 KN 65/20 -, juris Rn. 47, v. 23.3.2022 - 4 KN 252/19 -, juris Rn. 66, v. 15.10.2019 - 4 KN 185/17 -, juris Rn. 61, v. 19.7.2017 - 4 KN 29/15 -, juris Rn. 47 und v. 29.11.2016 - 4 KN 93/14 -, juris Rn. 24).
- BVerwG, 18.07.1997 - 4 BN 5.97
Naturschutzgebiet - Erforderlichkeit eines besonderen Schutzes von Natur und …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.05.2025 - 4 KN 41/22
Da eine Ausweisung als Naturschutzgebiet ihren Zweck nur dann erfüllen kann, wenn sie vorbeugend auch mögliche Gefahren ausschließt, genügt es für die Annahme einer Schutzbedürftigkeit, dass Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Schutzgüter, die eine Ausweisung des Naturschutzgebiets rechtfertigen, ohne die Unterschutzstellung abstrakt gefährdet wären; einer konkreten Gefahrensituation bedarf es hingegen nicht (…vgl. BVerwG, Urt. v. 5.2.2009 - 7 CN 1.08 -, juris Rn. 30; Beschl. v. 18.7.1997 - 4 BN 5.97 -, juris Rn. 6;… Senatsurt. v. 21.6.2022 - 4 KN 195/19 -, juris Rn. 83 und v. 20.7.2021 - 4 KN 257/18 -, juris Rn. 57).Regelungen des Naturschutzes, die die Nutzung von Grundstücken aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes beschränken, sind daher keine Enteignungen im Sinne des Art. 14 Abs. 3 GG, sondern Bestimmungen von Inhalt und Schranken des Eigentums, die als Ausdruck der Sozialpflichtigkeit des Eigentums grundsätzlich hinzunehmen sind (…vgl. BVerwG, Urt. v. 31.1.2001 - 6 CN 2.00 -, juris Rn. 12 ff.; Beschl. v. 18.7.1997 - 4 BN 5.97 -, juris Rn. 12 ff.).
Als unzumutbare Beschränkungen der Eigentümerbefugnisse erweisen sie sich erst dann, wenn nicht genügend Raum für einen privatnützigen Gebrauch des Eigentums oder eine Verfügung über den Eigentumsgegenstand verbleibt oder wenn eine Nutzung, die bisher ausgeübt worden ist oder sich nach der Lage der Dinge objektiv anbietet, ohne jeglichen Ausgleich unterbunden wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.1.2000 - 6 BN 2.99 -, juris Rn. 11, Beschl. v. 18.7.1997, - 4 BN 5.97 -, juris Rn. 16).
- OVG Niedersachsen, 04.03.2020 - 4 KN 226/17
Luftverkehrsrechtliche Erlaubnis; Nutzung des Luftraums
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.05.2025 - 4 KN 41/22
Das Verbot ist vielmehr schon dann gerechtfertigt, wenn die Möglichkeit besteht, dass die Handlungen solche Folgen haben können, diese also nicht gänzlich außerhalb des Möglichen liegen (Senatsurt. v. 21.6.2022 - 4 KN 195/22 -, juris Rn. 93 und v. 4.3.2020 - 4 KN 226/17 -, juris Rn. 45;… Appel, in: Frenz/Müggenborg, BNatSchG, 4. Aufl. 2024, § 23 Rn. 37;… Hendrischke, in: Schlacke, GK-BNatSchG, 3. Aufl. 2024, § 23 Rn. 31).Nach der Rechtsprechung des Senats stehen dem Verbot des Betreibens unbemannter Fluggeräte über bestimmten naturschutzrechtlich geschützten Teilen von Natur und Landschaft weder die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes für den Luftverkehr (Art. 73 Nr. 6 GG) noch das einfache Luftverkehrsrecht entgegen (…Senatsurt. v. 27.2.2025 - 4 KN 65/20 -, juris Rn. 122 ff.; Senatsurt. v. 4.3.2020 - 4 KN 226/17 -, juris Leitsatz 2 und Rn. 60).
Das Verbot, das Gebiet mit unbemannten Flugkörpern unterhalb einer Höhe von 150 m zu überfliegen oder diese starten und landen zu lassen, ist als repressives Verbot im Naturschutzgebiet, welches zugleich das EU-Vogelschutzgebiet V24 "Lüneburger Heide" darstellt, aus Gründen des (Brut-)Vogelschutzes und somit aus naturfachlichen Gründen auch erforderlich (vgl. Verordnungsbegründung, S. 8; im Übrigen zu den Störwirkungen des Luftverkehrs einschließlich der Kleinaviatik für die Vogelwelt auch: Senatsurt. v. 19.10.2021 - 4 KN 292/16 -, juris Rn. 76, 81 und v. 4.3.2020 - 4 KN 226/17 -, juris Rn. 49 ff.).
- OVG Niedersachsen, 21.06.2022 - 4 KN 195/19
Arrondierung; Bestimmtheit; Einbeziehung (Flächen); Grenze; Puffer; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.05.2025 - 4 KN 41/22
Da eine Ausweisung als Naturschutzgebiet ihren Zweck nur dann erfüllen kann, wenn sie vorbeugend auch mögliche Gefahren ausschließt, genügt es für die Annahme einer Schutzbedürftigkeit, dass Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Schutzgüter, die eine Ausweisung des Naturschutzgebiets rechtfertigen, ohne die Unterschutzstellung abstrakt gefährdet wären; einer konkreten Gefahrensituation bedarf es hingegen nicht (…vgl. BVerwG, Urt. v. 5.2.2009 - 7 CN 1.08 -, juris Rn. 30;… Beschl. v. 18.7.1997 - 4 BN 5.97 -, juris Rn. 6; Senatsurt. v. 21.6.2022 - 4 KN 195/19 -, juris Rn. 83 und v. 20.7.2021 - 4 KN 257/18 -, juris Rn. 57).Liegen - wie hier - die Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung von Teilen von Natur und Landschaft vor, so hat die Naturschutzbehörde grundsätzlich einen Handlungsspielraum, ob und wie sie das schutzwürdige und schutzbedürftige Gebiet unter Schutz stellt (Senatsurt. v. 10.12.2024 - 4 KN 122/21 -, juris Rn. 129, v. 21.6.2022 - 4 KN 195/19 -, juris Rn. 85;… v. 2.5.2022 - 4 KN 300/19 -, juris Rn. 57 und v. 30.3.2022 - 4 KN 280/19 -, juris Rn. 55 jeweils m.w.N.;… vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.12.2017 - 4 BN 8.17 -, juris Rn. 9 …und Beschl. v. 29.1.2007 - 7 B 68.06 -, juris Rn. 15).
Wenn die natürlichen oder landschaftsräumlichen Gegebenheiten eines Grundstücks im Interesse der Allgemeinheit erhaltenswert sind und des Schutzes bedürfen, so ergibt sich daraus eine immanente, dem Grundstück selbst anhaftende Beschränkung der Eigentümerbefugnisse, die durch natur - und landschaftsschutzrechtliche Regelungen - wie die Verordnung des Antragsgegners - lediglich nachgezeichnet wird (Senatsurt. v. 21.6.2022 - 4 KN 195/19 -, juris Rn. 100, v. 25.5.2021 - 4 KN 407/17 -, juris Rn. 68, v. 30.10.2017 - 4 KN 275/17 -, juris Rn. 151 u.v. 29.11.2016 - 4 KN 93/14 -, juris Rn. 88;… ferner BVerwG, Urt. v. 24.6.1993 - 7 C 26.92 -, juris Rn. 37 ff. m.w.N.).
- OVG Niedersachsen, 10.12.2024 - 4 KN 122/21
Schutzgebiet Abgrenzung; zeichnerische Bestimmung; FFH-Gebiet; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.05.2025 - 4 KN 41/22
Die Beteiligung der Gemeinden gemäß § 14 Abs. 1 NAGBNatschG hat sich im Falle des Bestehens einer Samtgemeinde auch auf die jeweiligen gebietsbetroffenen Mitgliedsgemeinden zu erstrecken (vgl. Senatsurt. v. 10.12.2024 - 4 KN 122/21 -, juris Rn. 84 und v. 19.7.2017 - 4 KN 29/15 -, juris Rn. 41 m.w.N.).Im Gegensatz zu dem bei § 14 Abs. 1 NAGNatSchG bestehenden Beteiligungserfordernis auch der einzelnen gebietsbetroffenen Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden ist es im Rahmen des § 14 Abs. 2 NAGBNatSchG ausreichend, dass die Auslegung und diesbezügliche Bekanntmachung am Sitz der Samtgemeinde erfolgt (vgl. Senatsurt. v. 10.12.2024 - 4 KN 122/21 -, juris Rn. 89 und v. 19.7.2017 - 4 KN 29/15 -, juris Rn. 38 ff. m.w.N.).
Liegen - wie hier - die Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung von Teilen von Natur und Landschaft vor, so hat die Naturschutzbehörde grundsätzlich einen Handlungsspielraum, ob und wie sie das schutzwürdige und schutzbedürftige Gebiet unter Schutz stellt (Senatsurt. v. 10.12.2024 - 4 KN 122/21 -, juris Rn. 129, v. 21.6.2022 - 4 KN 195/19 -, juris Rn. 85;… v. 2.5.2022 - 4 KN 300/19 -, juris Rn. 57 und v. 30.3.2022 - 4 KN 280/19 -, juris Rn. 55 jeweils m.w.N.;… vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.12.2017 - 4 BN 8.17 -, juris Rn. 9 …und Beschl. v. 29.1.2007 - 7 B 68.06 -, juris Rn. 15).
- EuGH, 21.09.2023 - C-116/22
Kommission/ Deutschland (Protection des zones spéciales de conservation) - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.05.2025 - 4 KN 41/22
Die jeweils für die Lebensraumtypen und Arten geltenden gebietsbezogenen Erhaltungsziele hat der Antragsgegner im Anhang der Verordnung unter den Gliederungspunkten 2. bis 5. hinreichend spezifisch und konkret (…vgl. Senatsurt. v. 27.2.2025 - 4 KN 65/20 -, juris Rn. 51; EuGH, Urt. v. 21.9.2023 - C-116/22 -, juris Rn. 107 und v. 29.6.2023 - C-444/21, juris Rn. 66) festgelegt.Dieses Gebiet ist daher - wie unionsrechtlich geboten - mit "unbestreitbarer Verbindlichkeit" und mit der erforderlichen "Konkretheit, Bestimmtheit und Klarheit" förmlich unter Schutz gestellt worden (vgl. EuGH, Urt. v. 21.9.2023 - C-116/22 -, juris Rn. 32).
- OVG Niedersachsen, 29.11.2016 - 4 KN 93/14
Acker; Biotop; Biotopschutz; Gestaltungsermessen; Puffer; schutzbedürftig; …
- OVG Niedersachsen, 19.10.2021 - 4 KN 292/16
ABA; Anflugverfahren; Ausnahme; Brutvogel; Bundeswehr; Darstellung, …
- BVerwG, 20.12.2017 - 4 BN 8.17
Maßstab für die gerichtliche Überprüfung einer Schutzgebietsausweisung
- BVerwG, 29.01.2007 - 7 B 68.06
Erklärung zum Schutzgebiet; Bestimmung des Schutzzwecks; Verhältnismäßigkeit von …
- OVG Niedersachsen, 19.10.2021 - 4 KN 174/17
ABA; Abwägung; Abwägungsfehler; Anflugverfahren; Auslegung, erneute; Auslegung, …
- BVerwG, 29.07.1986 - 4 B 73.86
Landschaftsschutz - Luftverkehr - Modellflugsport
- BVerwG, 04.06.1986 - 4 B 94.86
Möbelmarkt als Verbrauchermarkt im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO …
- OVG Niedersachsen, 18.04.2024 - 4 KN 262/20
Normenkontrollantrag gegen eine Naturschutzgebietsverordnung wegen der Regelung …
- OVG Niedersachsen, 30.03.2022 - 4 KN 280/19
Amtsblatt; Antragsbefugnis; Antragsfrist; Auslegung; Bekanntmachung; Eigentum; …
- OVG Niedersachsen, 25.08.2023 - 4 MN 128/22
Abgrenzung; Absicht; einstweilige Anordnung; Ermessen; FFH-Gebiet; …
- OVG Niedersachsen, 01.04.2008 - 4 KN 57/07
Normenkontrollantrag gegen die Verordnung über das Naturschutzgebiet "Cuxhavener …
- BVerwG, 31.01.2001 - 6 CN 2.00
Abwägungsgebot; Anpassungspflicht; Ausgleichsregelungen; Bebauungsplan; …
- EuGH, 07.11.2018 - C-293/17
Coöperatie Mobilisation for the Environment und Vereniging Leefmilieu - Vorlage …
- EuGH, 22.02.2022 - C-300/20
Bund Naturschutz in Bayern - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie …
- EuGH, 17.04.2018 - C-441/17
Kommission / Polen: Bialowieza-Urwald
- BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 26.92
Naturschutzverordnung
- BVerwG, 05.02.2009 - 7 CN 1.08
Revisibles Recht; Teilnichtigkeit von Gesetzen; Ausfertigung von Gesetzen; …
- BVerwG, 17.01.2000 - 6 BN 2.99
Bestimmungen von Inhalt und Schranken des Eigentums durch Regelungen über den …
- OVG Niedersachsen, 04.03.2020 - 4 KN 390/17
Teilnahme; vertragsnaturschutzrechtliche Vereinbarung; Vogelschutzrichtlinie; …
- OVG Niedersachsen, 30.10.2017 - 4 KN 275/17
Ackernutzung; Antragsbefugnis; Antragsteller; Eigenart; FFH-Gebiet; …
- BVerwG, 09.11.2022 - 7 C 1.22
Unangekündigte Kontrolle eines Sonderabfalllagers zulässig
- EuGH, 17.10.2024 - C-461/23
Umweltforum Osnabrücker Land - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - …
- EuGH, 29.06.2023 - C-444/21
Kommission/ Irland (Protection des zones spéciales de conservation) - …
- BVerwG, 10.05.1985 - 4 C 36.82
Aufstiegserlaubnis für Flugmodellsport im Landschaftsschutzgebiet - Landeplätze …
- OVG Niedersachsen, 15.10.2019 - 4 KN 185/17
Bestimmtheit; FFH-Gebiet; Landschaftsschutzgebiet; …
- BVerwG, 18.01.2021 - 4 BN 41.20
Rechtmäßigkeit von landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsbeschränkungen in einer …
- BVerwG, 31.01.2022 - 4 BN 42.21
Fehlerhaftes Absehen von einer mündlichen Verhandlung im Normenkontrollverfahren
- OVG Niedersachsen, 03.11.2020 - 4 KN 214/17
Anpassungsgebot; Befreiung; Benehmen; Bestimmtheit; Einvernehmen; FFH-Gebiet; …
- OVG Niedersachsen, 25.05.2021 - 4 KN 407/17
Amtsblatt; Basiserfassung; Bestimmtheit, hinreichende; Bestimmtheitsgebot; …
- EuGH, 07.12.2023 - C-434/22
Latvijas valsts meži - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Erhaltung …
- OVG Niedersachsen, 04.07.2023 - 4 KN 204/20
Vorlage zur Vorabentscheidung an den EuGH zur Klärung der Frage, ob bestimmte …
- OVG Niedersachsen, 30.01.2024 - 4 ME 84/23
Mehrere Verhaltens- oder Zustandsstörer bei Erlass einer naturschutzrechtlichen …
- OVG Niedersachsen, 20.07.2021 - 4 KN 257/18
Abwägungsgebot; Bestimmtheit; DGK 5; Gebietsabgrenzung; gebietsbetroffen; …
- OVG Niedersachsen, 17.06.2024 - 4 KN 93/20
Beiladung einer anerkannten Umweltvereinigung in einem Normenkontrollverfahren …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.1991 - 7 A 486/89
Landschaftsschutz; Verordnung; Weihnachtsbaumkultur; Verbot; Beeinträchtigung von …
- VG Hannover, 25.04.2024 - 9 B 982/24
Unbemannte Fluggeräte; abschließende Gesetzgebungskompetenz; Luftverkehrsrecht; …
- BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85
Reiten im Walde
- BVerfG, 02.09.2002 - 1 BvR 1103/02
Grundrechtsfähigkeit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Subsidiarität der …
- OVG Niedersachsen, 19.04.2018 - 4 KN 258/17
Amtliches Verkündungsblatt; Amtsblatt; Anhörung; Auflage; ausreichende Auflage; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2021 - 2 D 4/20
Rechtmäßigkeit der Änderung eines Flächennutzungsplans um einen Golfplatz
- OVG Niedersachsen, 26.08.2026 - 4 KN 202/21
Natura 2000-Gebiet; Unterschutzstellungserlass; anitzipiertes …
Ist - wie hier durch Erlass des MU vom 4. Mai 2015 erfolgt - die Zuständigkeit für die hoheitliche Sicherung eines Natura 2000-Gebiets, welches sich über den Zuständigkeitsbereich mehrerer unterer Naturschutzbehörden erstreckt, von der obersten Naturschutzbehörde gemäß § 32 Abs. 2 NNatSchG auf eine untere Naturschutzbehörde übertragen worden, so ist diese gemäß § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO richtiger Antragsgegner bei einem Normenkontrollantrag gegen die Schutzgebietsverordnung, mit welcher die hoheitliche Sicherung umgesetzt wird (Senatsurt. v. 13.5.2025 - 4 KN 41/22 -, juris Leitsatz 1 und Rn. 43).Dies führt aber nicht dazu, dass vor ihrem Erlass eine strategische Umweltprüfung nach Maßgabe von § 35 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) bzw. der zugrundeliegenden unionsrechtlichen Vorschrift des Art. 3 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2001/42/EG (SUP-Richtlinie) durchzuführen gewesen wäre (vgl. hierzu Senatsurt. v. 13.5.2025 - 4 KN 41/22 -, juris Rn. 61 f. und v. 27.2.2025 - 4 KN 65/20 -, juris Rn. 38 ff.).
Jedoch gehören die in § 5 VO enthaltenen Freistellungsregelungen ebenso wie die eigentlichen Verbotsregelungen in § 4 VO zu den Erhaltungsmaßnahmen für das Schutzgebiet, die von der Pflicht zur Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung befreit sind (vgl. hierzu Senatsurt. v. 13.5.2025 - 4 KN 41/22 -, juris Rn. 63 ff. und v. 27.2.2025 - 4 KN 65/20 -, juris Rn. 41 ff.;… EuGH, Urt. v. 17.10.2024 - C-461/23 -, juris Rn. 48 f., 53).
Liegen - wie hier - die Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung von Teilen von Natur und Landschaft vor, so hat die Naturschutzbehörde grundsätzlich einen Handlungsspielraum, ob und wie sie das schutzwürdige und schutzbedürftige Gebiet unter Schutz stellt (vgl. nur Senatsurt. v. 18.3.2026 - 4 KN 16/21 -, juris Rn. 92, v. 13.5.2025 - 4 KN 41/22 -, juris Rn. 85 und v. 10.12.2024 - 4 KN 122/21 -, juris Rn. 129 jeweils m.w.N.;… ferner BVerwG, Beschl. v. 20.12.2017 - 4 BN 8.17 -, juris Rn. 9 …und Beschl. v. 29.1.2007 - 7 B 68.06 -, juris Rn. 15).
Im Übrigen ist der Handlungsspielraum der Naturschutzbehörde bei der Entscheidung darüber, wie das Gebiet unter Schutz gestellt wird, durch eine nach Maßgabe des naturschutzrechtlichen Abwägungsgebots im Sinne des § 2 Abs. 3 BNatSchG erfolgende, dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verpflichtete Würdigung der sich gegenüberstehenden Interessen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf der einen und der Nutzungsinteressen der Grundeigentümer und der übrigen Beteiligten auf der anderen Seite geprägt (Senatsurt. v. 18.3.2026 - 4 KN 16/21 -, juris Rn. 93, v. 13.5.2025 - 4 KN 41/22 -, juris Rn. 86 und v. 2.5.2022 - 4 KN 300/19 -, juris Rn. 58 jeweils m.w.N.;… ferner BVerwG, Beschl. v. 20.12.2017 - 4 BN 8.17 -, juris Rn. 9 u. Beschl. v. 29.1.2007 - 7 B 68.06 -, juris Rn. 15).
§ 8 Abs. 1 VO, nach welchem Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte die Durchführung von in § 8 Abs. 1 Nrn. 1 bis 5 VO aufgezählten Maßnahmen zur Pflege, Entwicklung, Erhaltung oder Wiederherstellung zu dulden haben, soweit hierdurch die Nutzung des Grundstücks nicht unzumutbar beeinträchtigt wird, ist ebenfalls mit höherrangigem Recht vereinbar (vgl. Senatsurt. v. 13.5.2025 - 4 KN 41/22 -, juris Rn. 150 ff.).
Auch die weiteren, vom Antragsteller nicht gerügten Regelungen der VO sind mit höherrangigem Recht vereinbar (z.B. das Verbot nach § 4 Abs. 2 Nr. 23 VO, unbemannte Luftfahrzeuge aller Art (z. B. Flugmodelle, unbemannte Luftfahrtsysteme) zu betreiben; vgl. hierzu Senatsurt. v. 13.5.2025 - 4 KN 41/22 -, juris Rn. 92 ff. m.w.N.).
- OVG Niedersachsen, 06.08.2025 - 4 KN 90/20
Eigentum; Sozialpflichtigkeit; Gestaltungsermessen; Grünlandbiotop; Inhalts- und …
Im Rahmen des § 14 Abs. 2 NAGBNatSchG ist es auch ausreichend, dass die Auslegung und diesbezügliche Bekanntmachung am Sitz der betroffenen Samtgemeinden erfolgt ist (vgl. nur Senatsurt. v. 13.5.2025 - 4 KN 41/22 -, juris Rn. 51 m.w.N.).Diese Karten sind im Amtsblatt maßstabsgetreu abgedruckt worden, wie es die ordnungsgemäße Bekanntmachung einer Karte erfordert (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur Senatsurt. v. 13.5.2025 - 4 KN 41/22 -, juris Rn. 59 m.w.N.).
Die Verordnung regelt zwar in Art. 1 §§ 3 und 4 VO zahlreiche konkrete Modalitäten und Kriterien für die Durchführung von Projekten im Sinne des Art. 6 Abs. 3 der FFH-Richtlinie, dies führt indes nicht dazu, dass vor ihrem Erlass eine strategische Umweltprüfung nach Maßgabe von § 35 UVPG oder § 36 UVPG i.V.m. §§ 36 Satz 1 Nr. 2, 34 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG bzw. der ihnen zugrundeliegenden unionsrechtlichen Vorschriften des Art. 3 Abs. 2 Buchst. a) oder b) der Richtlinie 2001/42/EG durchzuführen gewesen wäre (vgl. hierzu Senatsurt. v. 13.5.2025 - 4 KN 41/22 -, juris Rn. 60 ff.;… v. 27.2.2025 - 4 KN 65/20 -, juris Rn. 37 ff. und v. 10.12.2024 - 4 KN 122/21 -, juris Rn. 97 ff.).
Die danach in einer Schutzerklärung erforderlichen Mindestinhalte (vgl. hierzu im Einzelnen Senatsurt. v. 13.5.2025 - 4 KN 41/22 -, juris Rn. 68 ff. und v. 27.2.2025 - 4 KN 65/20 -, juris Rn. 45 ff. jeweils m.w.N.) zu Schutzgegenstand und Schutzzweck sind in Art. 1 §§ 1 und 2 VO, zu den zur Erreichung des Schutzzwecks notwendigen Geboten und Verboten in Art. 1 §§ 3 und 4 VO und zu den Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen in Art. 1 §§ 8 und 9 VO enthalten.
Auch die für eine Schutzerklärung eines Natura-2000 Gebiets danach erforderlichen Mindestinhalte (vgl. hierzu im Einzelnen ebenfalls Senatsurt. v. 13.5.2025 - 4 KN 41/22 -, juris Rn. 74 ff. und v. 27.2.2025 - 4 KN 65/20 -, juris Rn. 49 ff. jeweils m.w.N.) sind in Art. 1 § 2 Abs. 3 und 4, § 3 und 4 VO sowie §§ 8 und 9 VO enthalten.
Da eine Ausweisung als Naturschutzgebiet ihren Zweck nur dann erfüllen kann, wenn sie vorbeugend auch mögliche Gefahren ausschließt, genügt es für die Annahme einer Schutzbedürftigkeit, dass Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Schutzgüter, die eine Ausweisung des Naturschutzgebiets rechtfertigen, ohne die Unterschutzstellung abstrakt gefährdet wären; einer konkreten Gefahrensituation bedarf es hingegen nicht (…vgl. BVerwG, Urt. v. 5.2.2009 - 7 CN 1.08 -, juris Rn. 30;… Beschl. v. 18.7.1997 - 4 BN 5.97 -, juris Rn. 6; ferner Senatsurt. v. 13.5.2025 - 4 KN 41/22 -, juris Rn. 84 und v. 21.6.2022 - 4 KN 195/19 -, juris Rn. 74 jeweils m.w.N.).
Liegen - wie hier - die Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung von Teilen von Natur und Landschaft vor, so hat die Naturschutzbehörde grundsätzlich einen Handlungsspielraum, ob und wie sie das schutzwürdige und schutzbedürftige Gebiet unter Schutz stellt (Senatsurt. v. 13.5.2025 - 4 KN 41/22 -, juris Rn. 85 und v. 10.12.2024 - 4 KN 122/21 -, juris Rn. 129 jeweils m.w.N.;… vgl. ferner BVerwG, Beschl. v. 20.12.2017 - 4 BN 8.17 -, juris Rn. 9 …und Beschl. v. 29.1.2007 - 7 B 68.06 -, juris Rn. 15).
Dieser Grundsatz findet allerdings nach § 32 Abs. 2 BNatSchG hinsichtlich des "Ob" einer Unterschutzstellung eine Einschränkung, wonach die in die Liste nach Art. 4 Abs. 2 Unterabs. 3 der FFH-Richtlinie aufgenommenen Gebiete nach Maßgabe des Art. 4 Abs. 4 dieser Richtlinie und die nach Art. 4 Abs. 1 und 2 der Vogelschutzrichtlinie benannten Gebiete entsprechend den jeweiligen Erhaltungszielen zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft im Sinne des § 20 Abs. 2 BNatSchG zu erklären sind (Senatsurt. v. 13.5.2025 - 4 KN 41/22 -, juris Rn. 85 und v. 10.12.2024 - 4 KN 122/21 -, juris Rn. 129 jeweils m.w.N.).
Der der Naturschutzbehörde bei der Entscheidung darüber, wie das Gebiet unter Schutz gestellt wird, verbleibende Handlungsspielraum ist in erster Linie durch eine nach Maßgabe des naturschutzrechtlichen Abwägungsgebots im Sinne des § 2 Abs. 3 BNatSchG erfolgende, dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verpflichtete Würdigung der sich gegenüberstehenden Interessen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf der einen und der Nutzungsinteressen der Grundeigentümer und der übrigen Beteiligten auf der anderen Seite geprägt (Senatsurt. v. 13.5.2025 - 4 KN 41/22 -, juris Rn. 86 m.w.N.;… ferner BVerwG, Beschl. v. 20.12.2017 - 4 BN 8.17 -, juris Rn. 9 …und Beschl. v. 29.1.2007 - 7 B 68.06 -, juris Rn. 15).
Wenn die natürlichen oder landschaftsräumlichen Gegebenheiten eines Grundstücks im Interesse der Allgemeinheit erhaltenswert sind und des Schutzes bedürfen, so ergibt sich daraus eine immanente, dem Grundstück selbst anhaftende Beschränkung der Eigentümerbefugnisse, die durch natur- und landschaftsschutzrechtliche Regelungen - wie die Verordnung des Antragsgegners - lediglich nachgezeichnet wird (Senatsurt. v. 13.5.2025 - 4 KN 41/22 -, juris Rn. 148 m.w.N.;… ferner BVerwG, Urt. v. 24.6.1993 - 7 C 26.92 -, juris Rn. 37 ff. m.w.N.).
- OVG Niedersachsen, 19.12.2025 - 4 KN 39/22
Naturschutzgebietsverordnung; FFH-Gebiet; zeichnerische Bestimmung; …
Ein Fall einer nachträglichen Zuständigkeitsänderung, der auch zu einem Wechsel der Passivlegitimation auf Antragsgegnerseite führt, liegt hier nicht vor (vgl. Senatsurt. v. 13.5.2025 - 4 KN 41/22 -, juris Rn. 43).Insofern hat er auch das Erfordernis gewahrt, dass sich die Beteiligung der Gemeinden gemäß § 14 Abs. 1 NNatSchG im Falle des Bestehens einer Samtgemeinde auch auf die jeweiligen gebietsbetroffenen Mitgliedsgemeinden zu erstrecken hat (vgl. Senatsurt. v. 13.5.2025 - 4 KN 41/22 -, juris Rn. 49 und v. 19.7.2017 - 4 KN 29/15 -, juris Rn. 41 m.w.N.).
Der Antragsgegner hat auch eine öffentliche Auslegung des Verordnungsentwurfs durch die gebietsbetroffenen Samtgemeinden sowie die Stadt P-Stadt im Zeitraum vom 13. Januar 2020 bis zum 28. Februar 2020 entsprechend der Vorgabe des § 14 Abs. 2 Satz 1 NNatSchG veranlasst (insofern ist bei Bestehen einer Samtgemeinde eine Auslegung am Sitz der Samtgemeinde ausreichend, vgl. Senatsurt. v. 13.5.2025 - 4 KN 41/22 -, juris Rn. 51 und v. 19.7.2017 - 4 KN 29/15 -, juris Rn. 38 ff. m.w.N.).
Dies führt aber nicht dazu, dass vor ihrem Erlass eine strategische Umweltprüfung nach Maßgabe von § 35 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) bzw. der zugrundeliegenden unionsrechtlichen Vorschrift des Art. 3 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2001/42/EG (SUP-Richtlinie) durchzuführen gewesen wäre (vgl. hierzu Senatsurt. v. 13.5.2025 - 4 KN 41/22 -, juris Rn. 61 f. und v. 27.2.2025 - 4 KN 65/20 -, juris Rn. 38 ff.).
Jedoch gehören die in § 4 VO enthaltenen Freistellungsregelungen ebenso wie die eigentlichen Verbotsregelungen zu den Erhaltungsmaßnahmen für das Schutzgebiet, die von der Pflicht zur Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung befreit sind (vgl. hierzu Senatsurt. v. 13.5.2025 - 4 KN 41/22 -, juris Rn. 63 ff. und v. 27.2.2025 - 4 KN 65/20 -, juris Rn. 41 ff.;… EuGH, Urt. v. 17.10.2024 - C-461/23 -, juris Rn. 48 f., 53).
Liegen - wie hier - die Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung von Teilen von Natur und Landschaft vor, so hat die Naturschutzbehörde grundsätzlich einen Handlungsspielraum, ob und wie sie das schutzwürdige und schutzbedürftige Gebiet unter Schutz stellt (Senatsurt. v. 13.5.2025 - 4 KN 41/22 -, juris Rn. 85, v. 21.6.2022 - 4 KN 195/19 -, juris Rn. 85 und v. 2.5.2022 - 4 KN 300/19 -, juris Rn. 57, jeweils m.w.N.;… vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.12.2017 - 4 BN 8.17 -, juris Rn. 9 …und Beschl. v. 29.1.2007 - 7 B 68.06 -, juris Rn. 15).
Soweit das Naturschutzgebiet mit einem Teil des FFH-Gebiets ... "Gewässersystem der Y. und unteren Z." deckungsgleich ist (dies betrifft die Gebietsteile V. und W., den unter Schutz gestellten Verlauf des R.s sowie Teile der unter Schutz gestellten Verläufe von S., T. und U.), bestand demnach vorliegend eine Pflicht zur Unterschutzstellung (vgl. Senatsurt. v. 13.5.2025 - 4 KN 41/22 -, juris Rn. 85, m.w.N.).
Dagegen verblieb dem Antragsgegner als Naturschutzbehörde bei der Entscheidung darüber, wie dieser Teil des FFH-Gebiets ... unter Schutz gestellt wird, und ob und wie die übrigen Teile des Naturschutzgebiets, die nicht vom FFH-Gebiet ... umfasst sind (dies betrifft die in das Naturschutzgebiet einbezogenen Oberläufe von S., T. und U. sowie die zwischen U. und T. einbezogenen Grünlandbereiche), unter Schutz gestellt werden, ein Handlungsspielraum, der in erster Linie durch eine nach Maßgabe des naturschutzrechtlichen Abwägungsgebots im Sinne des § 2 Abs. 3 BNatSchG erfolgende, dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verpflichtete Würdigung der sich gegenüberstehenden Interessen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf der einen und der Nutzungsinteressen der Grundeigentümer und der übrigen Beteiligten auf der anderen Seite geprägt ist (Senatsurt. v. 13.5.2025 - 4 KN 41/22 -, juris Rn. 86 und v. 2.5.2022 - 4 KN 300/19 -, juris Rn. 58; jeweils m.w.N.;… ferner BVerwG, Beschl. v. 20.12.2017 - 4 BN 8.17 -, juris Rn. 9 u. Beschl. v. 29.1.2007 - 7 B 68.06 -, juris Rn. 15).
Die bundesrechtlichen Vorschriften des Luftverkehrsrechts zum bemannten Luftverkehr beanspruchen nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts eine abschließende Regelung und das streitgegenständliche Start- und Landeverbot enthält damit eine dem Luftverkehrsrecht des Bundes vorbehaltene spezifische Anordnung (BVerwG, Urt. v. 26.1.2023 - 7 CN 1.22 -, juris Rn. 25, vgl. eingehend Senatsurt. v. 13.5.2025 - 4 KN 41/22 -, juris Rn. 92 ff. und v. 27.2.2025 - 4 KN 65/20 -, juris Rn. 122 ff.).
- OVG Niedersachsen, 18.03.2026 - 4 KN 16/21
Teilerfolgreicher Normenkontrollantrag gegen angegriffene …
Dies führt aber nicht dazu, dass vor ihrem Erlass eine strategische Umweltprüfung nach Maßgabe von § 35 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) bzw. der zugrundeliegenden unionsrechtlichen Vorschrift des Art. 3 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2001/42/EG (SUP-Richtlinie) durchzuführen gewesen wäre (vgl. hierzu Senatsurt. v. 13.5.2025 - 4 KN 41/22 -, juris Rn. 61 f. und v. 27.2.2025 - 4 KN 65/20 -, juris Rn. 38 ff.).Jedoch gehören die in § 4 VO enthaltenen Freistellungsregelungen ebenso wie die eigentlichen Verbotsregelungen in § 3 VO zu den Erhaltungsmaßnahmen für das Schutzgebiet, die von der Pflicht zur Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung befreit sind (vgl. hierzu Senatsurt. v. 13.5.2025 - 4 KN 41/22 -, juris Rn. 63 ff. und v. 27.2.2025 - 4 KN 65/20 -, juris Rn. 41 ff.;… EuGH, Urt. v. 17.10.2024 - C-461/23 -, juris Rn. 48 f., 53).
Liegen - wie hier - die Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung von Teilen von Natur und Landschaft vor, so hat die Naturschutzbehörde grundsätzlich einen Handlungsspielraum, ob und wie sie das schutzwürdige und schutzbedürftige Gebiet unter Schutz stellt (Senatsurt. v. 13.5.2025 - 4 KN 41/22 -, juris Rn. 85, v. 21.6.2022 - 4 KN 195/19 -, juris Rn. 85 und v. 2.5.2022 - 4 KN 300/19 -, juris Rn. 57 jeweils m.w.N.;… vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.12.2017 - 4 BN 8.17 -, juris Rn. 9 …und Beschl. v. 29.1.2007 - 7 B 68.06 -, juris Rn. 15).
Aufgrund dessen, dass das unter Schutz gestellte Gebiet einen Teilbereich des EU-Vogelschutzgebiets V... "R." darstellt, bestand daher demnach vorliegend grundsätzlich eine Pflicht zur Unterschutzstellung (vgl. Senatsurt. v. 13.5.2025 - 4 KN 41/22 -, juris Rn. 85 m.w.N.).
Im Übrigen verbleibt der Naturschutzbehörde bei der Entscheidung darüber, wie das Gebiet unter Schutz gestellt wird, aber ein Handlungsspielraum, der in erster Linie durch eine nach Maßgabe des naturschutzrechtlichen Abwägungsgebots im Sinne des § 2 Abs. 3 BNatSchG erfolgende, dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verpflichtete Würdigung der sich gegenüberstehenden Interessen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf der einen und der Nutzungsinteressen der Grundeigentümer und der übrigen Beteiligten auf der anderen Seite geprägt ist (Senatsurt. v. 13.5.2025 - 4 KN 41/22 -, juris Rn. 86 und v. 2.5.2022 - 4 KN 300/19 -, juris Rn. 58 jeweils m.w.N.;… ferner BVerwG, Beschl. v. 20.12.2017 - 4 BN 8.17 -, juris Rn. 9 u. Beschl. v. 29.1.2007 - 7 B 68.06 -, juris Rn. 15).
Nach der Rechtsprechung des Senats stehen dem Verbot des Betreibens unbemannter Fluggeräte über bestimmten naturschutzrechtlich geschützten Teilen von Natur und Landschaft dagegen weder die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes für den Luftverkehr (Art. 73 Nr. 6 GG) noch das einfache Luftverkehrsrecht entgegen (vgl. zu beiden Konstellationen eingehend Senatsurt. v. 13.5.2025 - 4 KN 41/22 -, juris Rn. 92 ff. und v. 27.2.2025 - 4 KN 65/20 -, juris Rn. 122 ff.).
Die vom Antragsteller angeführten förderrechtlichen Bestimmungen etwa nach dem GAPKonditionalitätengesetz sind weder abschließend noch spezieller gegenüber einer naturschutzrechtlichen Regelung für ein konkretes Schutzgebiet (vgl. zum Pflanzenschutzmittelrecht bereits Senatsurt. v. 13.5.2025 - 4 KN 41/22 -, juris Rn. 134).
Dass durch § 4 Abs. 5 Satz 1 VO dem Wortlaut nach eingeräumte Ermessen verdichtet sich insoweit zu einem gebundenen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis (vgl. nur Senatsurt. v. 13.5.2025 - 4 KN 41/22 -, juris Rn. 105, v. 27.2.2025 - 4 KN 65/20 -, juris Rn. 82 und v. 2.5.2022 - 4 KN 300/19 -, juris Rn. 65 m.w.N.).
- OVG Niedersachsen, 16.04.2026 - 4 KN 51/22
Bestimmtheitsgebot; Kartenmaßstab; Ratsbeschluss; Naturschutzgebietsverordnung; …
Anders als das ebenfalls in § 3 Abs. 3 Nr. 6 NSG-VO geregelte Verbot, das Naturschutzgebiet mit unbemannten Luftfahrzeugen (z. B. Drohnen) zu überfliegen, verstößt die Regelung zu bemannten Luftfahrzeugen gegen höherrangiges Recht (vgl. hierzu eingehend Senatsurt. v. 13.5.2025 - 4 KN 41/22 -, juris Rn. 92 ff. und v. 27.2.2025 - 4 KN 65/20 -, juris Rn. 122 ff.).Hierüber sind auch naturschutzrechtliche Regelungen wie etwa die Eingriffsregelung nach § 13 ff. BNatSchG, die Einhaltung der Vorschriften naturschutzrechtlicher Unterschutzstellungen von Natur und Landschaft, die auf Natura 2000-Gebiete bezogene Verträglichkeitsprüfung gemäß § 34 BNatSchG sowie artenschutzrechtliche Regelungen in das Prüfprogramm der Wasserbehörde einbezogen (vgl. Senatsurt. v. 13.5.2025 - 4 KN 41/22 -, juris Rn. 146;… Czychowski/Reinhardt, Wasserhaushaltsgesetz, 13. Aufl. 2023, § 12 Rn. 29).
- OVG Niedersachsen, 02.12.2025 - 4 KN 132/20
Zeichnerische Darstellung; Karten; Grenze Schutzgebiet; Zitiergebot; …
Die Verordnung regelt zwar in den §§ 3 und 4 VO zahlreiche konkrete Modalitäten und Kriterien für die Durchführung von Projekten im Sinne des Art. 6 Abs. 3 der FFH-Richtlinie, dies führt indes nicht dazu, dass vor ihrem Erlass eine strategische Umweltprüfung nach Maßgabe von § 35 UVPG oder § 36 UVPG i.V.m. §§ 36 Satz 1 Nr. 2, 34 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG bzw. der ihnen zugrundeliegenden unionsrechtlichen Vorschriften des Art. 3 Abs. 2 Buchst. a) oder b) der Richtlinie 2001/42/EG durchzuführen gewesen wäre (vgl. hierzu Senatsurt. v. 13.5.2025 - 4 KN 41/22 -, juris Rn. 60 ff.;… v. 27.2.2025 - 4 KN 65/20 -, juris Rn. 37 ff. und v. 10.12.2024 - 4 KN 122/21 -, juris Rn. 97 ff.).
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