Rechtsprechung
| LAG Baden-Württemberg, 19.06.2024 - 4 Sa 26/23 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Baden-Württemberg
§ 611a BGB, § 613 BGB, § 242 BGB, Art 2 GG, Art 1 GG
Auslegung einer Versetzungsklausel - Gleichbehandlungsgrundsatz - Entgeltgleichbehandlung nach dem EntgTranspG - IWW
- Betriebs-Berater
Auslegung einer Versetzungsklausel - Gleichbehandlungsgrundsatz - Entgeltgleichbehandlung nach dem EntgTranspG
- arbeitsrechtsiegen.de
Unwirksamkeit der Versetzungsklausel: Anspruch auf alten Job und gleiches Gehalt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 611a
Schadensersatzanspruch eines Arbeitnehmers wegen einer zu geringen Zuweisung von Phantom Shares i.R.d. Gleichbehandlungsgrundsatzes
Kurzfassungen/Presse (5)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Klage einer Arbeitnehmerin auf höheres Arbeitsentgelt entsprechend der männlichen Vergleichsgruppe
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Arbeitgeber muss Kriterien für ungleiche Bezahlung nachprüfbar darlegen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anspruch einer Leiterin in einer Aktiengesellschaft auf Gewährung von Zusatzvergütungen bei Ungleichbehandlung mit andersgeschlechtlichen Vergleichspersonen
- fgvw.de (Kurzinformation)
Arbeitsrecht: Gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit - Anspruch nach EntgTranspG
- anwalt.de (Kurzinformation)
Anspruch auf Equal Pay
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 20.04.2023 - 6 Ca 4384/22
- LAG Baden-Württemberg, 19.06.2024 - 4 Sa 26/23
Papierfundstellen
- NZA-RR 2024, 457
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (19)
- BAG, 21.01.2021 - 8 AZR 488/19
Entgeltgleichheitsklage - Auskunft über das Vergleichsentgelt - Vermutung der …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.06.2024 - 4 Sa 26/23
§ 3 Abs. 1 und § 7 EntgTranspG sind auf die Umsetzung der Bestimmungen der Richtlinie 2006/54/EG zum Verbot der Diskriminierung beim Entgelt und zur entgeltbezogenen Gleichbehandlung männlicher und weiblicher Arbeitnehmer bei gleicher oder als gleichwertig anerkannter Arbeit in das nationale Recht in Deutschland gerichtet (BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 -).Rn. 144 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist nicht nur zur Feststellung, ob die Arbeitnehmer eine "gleichwertige Arbeit" iSv. Art. 157 AEUV, sondern auch zur Feststellung, ob Arbeitnehmer "gleiche Arbeit" iSv. Art. 157 AEUV verrichten, zu prüfen, ob diese Arbeitnehmer unter Zugrundelegung einer Gesamtheit von Faktoren, wie der Art der Arbeit, der Ausbildungsanforderungen und Arbeitsbedingungen, als in einer vergleichbaren Situation befindlich angesehen werden können (BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - EuGH 26. Juni 2001 - C-381/99, Brunnhofer).
Rn. 145 Im Hinblick auf die Methode, mit der anhand eines Vergleichs der den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen gewährten Vergütungen zu prüfen ist, ob der Grundsatz des gleichen Entgelts beachtet wurde, ergibt sich zudem aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, dass eine echte Transparenz, die eine wirksame Kontrolle erlaubt, nur gewährleistet ist, wenn dieser Grundsatz für jeden einzelnen Bestandteil des den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen gezahlten Entgelts gilt und nicht nur im Wege einer Gesamtbewertung der diesen gewährten Vergütungen angewandt wird (BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - EuGH 26. Juni 2001 - C-381/99, Brunnhofer).
Rn. 147 § 22 AGG ist auch im Rechtsstreit um gleiches Entgelt für gleiche sowie gleichwertige Arbeit nach den speziellen Regelungen in § 3 Abs. 1 bzw. § 7 EntgTranspG maßgebend, mit denen die zuvor im AGG unterbliebene, zwingend erforderliche Umsetzung von Art. 2 Abs. 1 Buchst. e sowie von Art. 4 der Richtlinie 2006/54/EG in das innerstaatliche Recht in Deutschland erfolgte (BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 -).
Der Arbeitgeber muss Tatsachen vortragen und ggf. beweisen, aus denen sich ergibt, dass kein Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot vorliegt, sondern ausschließlich andere Gründe als das Geschlecht zu einer ungünstigeren Behandlung geführt haben (BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 -).
Gelingt ihm dies nicht, so geht dies zu seinen Lasten (BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 -).
Rn. 151 Zulässig wären z.B. geschlechtsunabhängige Differenzierungen nach der Berufserfahrung (EuGH 3. Oktober 2006 - C-17/05, Cadman; EuGH 17. Oktober 1989 - C-109/88, Danfoss; BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 -), nach dem Dienstalter (EuGH 3. Oktober 2006 - C-17/05, Cadman) oder nach der Qualität der Arbeit (BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 -).
- BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.06.2024 - 4 Sa 26/23
Im Falle einer unwirksamen Weisung des Arbeitgebers richtet sich der Beschäftigungsanspruch auf die zuletzt zugewiesene Tätigkeit (BAG 18. Oktober 2017 - 10 AZR 47/17 - BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 -).Ungewöhnliche, insbesondere überraschende Klauseln iSv. § 305c Abs. 1 BGB(zB "versteckte" Versetzungsvorbehalte) werden allerdings nicht Vertragsbestandteil (BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 -).
Vielmehr handelt es sich um die Bestimmung des Inhalts der Hauptpflicht (BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 -).
Dies wird regelmäßig der Fall sein, wenn sich der Arbeitgeber vorbehält, ohne den Ausspruch einer Änderungskündigung einseitig die vertraglich vereinbarte Tätigkeit unter Einbeziehung geringerwertiger Tätigkeiten zulasten des Arbeitnehmers ändern zu können (BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - ebenso zur Unangemessenheit: BAG 9. Mai 2006 - 9 AZR 425/05 - LAG Rheinland-Pfalz 5. Juni 2014 - 2 Sa 394/13 -).
Ergibt die Auslegung des Vertrags, dass ein bestimmter Leistungsinhalt vereinbart wurde, so ist der Arbeitgeber an diesen gebunden, wenn ein zusätzlich vereinbarter Versetzungsvorbehalt der Angemessenheitskontrolle nicht standhält (BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 -).
- BAG, 16.02.2023 - 8 AZR 450/21
Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.06.2024 - 4 Sa 26/23
§ 3 Abs. 1 und § 7 EntgTranspG sind auf die Umsetzung der Bestimmungen der Richtlinie 2006/54/EG zum Verbot der Diskriminierung beim Entgelt und zur entgeltbezogenen Gleichbehandlung männlicher und weiblicher Arbeitnehmer bei gleicher oder als gleichwertig anerkannter Arbeit in das nationale Recht in Deutschland gerichtet (BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 -).Rn. 144 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist nicht nur zur Feststellung, ob die Arbeitnehmer eine "gleichwertige Arbeit" iSv. Art. 157 AEUV, sondern auch zur Feststellung, ob Arbeitnehmer "gleiche Arbeit" iSv. Art. 157 AEUV verrichten, zu prüfen, ob diese Arbeitnehmer unter Zugrundelegung einer Gesamtheit von Faktoren, wie der Art der Arbeit, der Ausbildungsanforderungen und Arbeitsbedingungen, als in einer vergleichbaren Situation befindlich angesehen werden können (BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - EuGH 26. Juni 2001 - C-381/99, Brunnhofer).
Rn. 145 Im Hinblick auf die Methode, mit der anhand eines Vergleichs der den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen gewährten Vergütungen zu prüfen ist, ob der Grundsatz des gleichen Entgelts beachtet wurde, ergibt sich zudem aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, dass eine echte Transparenz, die eine wirksame Kontrolle erlaubt, nur gewährleistet ist, wenn dieser Grundsatz für jeden einzelnen Bestandteil des den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen gezahlten Entgelts gilt und nicht nur im Wege einer Gesamtbewertung der diesen gewährten Vergütungen angewandt wird (BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - EuGH 26. Juni 2001 - C-381/99, Brunnhofer).
Rn. 147 § 22 AGG ist auch im Rechtsstreit um gleiches Entgelt für gleiche sowie gleichwertige Arbeit nach den speziellen Regelungen in § 3 Abs. 1 bzw. § 7 EntgTranspG maßgebend, mit denen die zuvor im AGG unterbliebene, zwingend erforderliche Umsetzung von Art. 2 Abs. 1 Buchst. e sowie von Art. 4 der Richtlinie 2006/54/EG in das innerstaatliche Recht in Deutschland erfolgte (BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 -).
- LAG Baden-Württemberg, 22.10.2021 - 7 Sa 26/21
Aktienorientierte Vergütungsbestandteile (Phantom Shares) - …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.06.2024 - 4 Sa 26/23
Das mit der vorläufigen Zuteilung beabsichtigte Long Term Incentive-Ziel ist nicht mehr erreichbar und somit unmöglich geworden ( LAG Baden-Württemberg 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 -).Rn. 81 1. Das LAG Baden-Württemberg führte in seinem Urteil vom 22. Oktober 2021 ( 7 Sa 26/21 ) in einem Parallelverfahren betreffend die Zuteilung von Phantom Shares aus dem PPSP 2019 wie folgt aus:.
Es ist zudem zutreffend, dass sich der Zuteilungsanspruch nach Ablauf des Performancezeitraums wegen Unmöglichkeit in einen Schadensersatzanspruch gewandelt haben kann (vergleiche hierzu: LAG Baden-Württemberg 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 -).
- BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 664/08
Aktienoptionsprogramm - Gleichbehandlungsgrundsatz
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.06.2024 - 4 Sa 26/23
Bei dem erzielten Ausübungsgewinn handelt es sich um Arbeitsentgelt" (BAG 29. Oktober 2009 - 10 AZR 664/08 - AP Nr. 210 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu B. III. 1. der Gründe = Rn. 24).".Der Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz hat zur Folge, dass der Kläger so gestellt werden muss wie vergleichbare Arbeitnehmer der Führungsebene 3 (vgl. auch BAG 29.10.2009 - 10 AZR 664/08 - aaO, zu B. III. 3. der Gründe = Rn. 35).
- EuGH, 26.06.2001 - C-381/99
Brunnhofer - "Gleiches Entgelt für Männer und Frauen - Voraussetzungen für die …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.06.2024 - 4 Sa 26/23
Rn. 144 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist nicht nur zur Feststellung, ob die Arbeitnehmer eine "gleichwertige Arbeit" iSv. Art. 157 AEUV, sondern auch zur Feststellung, ob Arbeitnehmer "gleiche Arbeit" iSv. Art. 157 AEUV verrichten, zu prüfen, ob diese Arbeitnehmer unter Zugrundelegung einer Gesamtheit von Faktoren, wie der Art der Arbeit, der Ausbildungsanforderungen und Arbeitsbedingungen, als in einer vergleichbaren Situation befindlich angesehen werden können (BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - EuGH 26. Juni 2001 - C-381/99, Brunnhofer).Rn. 145 Im Hinblick auf die Methode, mit der anhand eines Vergleichs der den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen gewährten Vergütungen zu prüfen ist, ob der Grundsatz des gleichen Entgelts beachtet wurde, ergibt sich zudem aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, dass eine echte Transparenz, die eine wirksame Kontrolle erlaubt, nur gewährleistet ist, wenn dieser Grundsatz für jeden einzelnen Bestandteil des den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen gezahlten Entgelts gilt und nicht nur im Wege einer Gesamtbewertung der diesen gewährten Vergütungen angewandt wird (BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - EuGH 26. Juni 2001 - C-381/99, Brunnhofer).
- BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 47/17
Versetzung von Nachtschicht in Wechselschicht - Betriebliches …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.06.2024 - 4 Sa 26/23
Bei der Prüfung des Beschäftigungsanspruchs ist die Wirksamkeit der Ausübung des Weisungsrechts als Vorfrage zu beurteilen (BAG 18. Oktober 2017 - 10 AZR 47/17 -).Im Falle einer unwirksamen Weisung des Arbeitgebers richtet sich der Beschäftigungsanspruch auf die zuletzt zugewiesene Tätigkeit (BAG 18. Oktober 2017 - 10 AZR 47/17 - BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 -).
- BAG, 18.03.2020 - 5 AZR 36/19
Vergütung von Fahrtzeiten - Außendienstmitarbeiter
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.06.2024 - 4 Sa 26/23
Das folgt aus dem Normcharakter der Betriebsvereinbarung, der es gebietet, im Interesse der Kontinuität eine einmal gesetzte Ordnung aufrechtzuerhalten, soweit sie ihre Funktion auch ohne den unwirksamen Teil noch entfalten kann (BAG 18. März 2020 - 5 AZR 36/19 - BAG 25. Februar 2015 - 5 AZR 481/13 -). - BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 481/13
Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.06.2024 - 4 Sa 26/23
Das folgt aus dem Normcharakter der Betriebsvereinbarung, der es gebietet, im Interesse der Kontinuität eine einmal gesetzte Ordnung aufrechtzuerhalten, soweit sie ihre Funktion auch ohne den unwirksamen Teil noch entfalten kann (BAG 18. März 2020 - 5 AZR 36/19 - BAG 25. Februar 2015 - 5 AZR 481/13 -). - BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 162/18
Mindestlohn - arbeitsvertragliche Ausschlussfrist
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.06.2024 - 4 Sa 26/23
Da die Ausschlussfristenklausel Ansprüche nach dem Mindestlohngesetz nicht ausnimmt, obwohl deren Verfall nach § 3 Satz 1 MiLoG ausgeschlossen ist, ist sie irreführend und deshalb wegen Intransparenz gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam (BAG 18. September 2018 - 9 AZR 162/18 -). - BAG, 18.05.2017 - 8 AZR 74/16
Benachteiligung und Belästigung iSd. AGG - Ausschlussfrist
- BGH, 31.03.2021 - XII ZR 42/20
Übernahme einer Verpflichtung zur Umgestaltung der Mietsache als (teilweise) …
- EuGH, 17.10.1989 - 109/88
Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund i Danmark / Dansk Arbejdsgiverforening, …
- EuGH, 03.10.2006 - C-17/05
Cadman - Sozialpolitik - Artikel 141 EG - Grundsatz des gleichen Entgelts für …
- BAG, 20.09.2017 - 10 AZR 610/15
Sonderzahlung - Differenzierung zwischen Arbeitnehmern, die auf …
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.08.2018 - 5 Sa 488/17
Diskriminierung aufgrund des Geschlechts - einzelvertragliche Ausschlussfristen - …
- BAG, 15.06.2021 - 9 AZR 217/20
Beschäftigungsanspruch - unternehmerische Entscheidung - Wegfall der …
- BAG, 14.06.2017 - 10 AZR 308/15
Auslegung eines Interessenausgleichs/Sozialplans (IA/SP) - Anspruch auf …
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.06.2014 - 2 Sa 394/13
Versetzungsvorbehalt - Schmerzensgeld wegen Nichtbeschäftigung
- LAG Baden-Württemberg, 01.10.2024 - 2 Sa 14/24
Equal Pay - Entgelttransparenz - Gleichbehandlungsgrundsatz - Medianentgelt - …
Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz hat keine geschlechtsbezogene Komponente, er ist von bestimmten Diskriminierungsmerkmalen unabhängig (siehe LAG Baden-Württemberg 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 134 ), weshalb sich die Betrachtung allein der Vergleichspersonen des anderen Geschlechts verbietet.Zulässig wären z.B. geschlechtsunabhängige Differenzierungen nach der Berufserfahrung (EuGH 3. Oktober 2006 - C-17/05, Cadman; EuGH 17. Oktober 1989 - C-109/88, Danfoss; BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19), nach dem Dienstalter (EuGH 3. Oktober 2006 - C-17/05, Cadman) oder nach der Qualität der Arbeit (zum Ganzen LAG Baden-Württemberg, 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 151 ).
Rn. 280 bb) Entgegen der Auffassung der 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (…22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 52 ) und in Übereinstimmung mit der 4. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 112 ) sowie dem Ausgangsgericht konnten die Ansprüche nach Ansicht der erkennenden Kammer auch nicht gemäß Nr. IV der GBV Arbeitsordnung iVm. § 18 MTV (teilweise) verfallen.
Den Betriebsparteien stand somit keine Regelungsbefugnis in Bezug auf Ausschlussfristen zu (ebenso LAG Baden-Württemberg 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 114 ).
Insoweit entspricht die Würdigung der Kammer derjenigen des Bundesarbeitsgerichts gemäß dem Urteil vom 21. Januar 2021 (8 AZR 488/19 -, BAGE 173, 331 ff) sowie der 4. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg gemäß Urteil vom 19. Juni 2024 ( 4 Sa 26/23 ).
Rn. 306 Die Kammer schließt sich insoweit den Entscheidungen der 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (…22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 26 ff) und der 4. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 80 ff) zur Anwendbarkeit des Gleichbehandlungsgrundsatzes auf die Entscheidung der Beklagten, Phantomaktien an ihre Führungskräfte zu verteilen, sowie den Folgen einer nicht hinreichenden Verteilung nach Ablauf des Performance- bzw. des Haltezeitraums an.
Regelungsinhalt ist lediglich, dass unter anderem der sogenannte Performance Phantom Share Plan (PPSP) in seiner jeweiligen durch eine Anlage in Bezug genommen Ausgestaltung ein Vergütungsbestandteil ist, ohne dass hierauf ein Rechtsanspruch besteht (…dazu LAG Baden-Württemberg 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 32 ; 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 86 ).
Auch der Arbeitsvertrag der Parteien gewährt keinen Anspruch auf Zuteilung von Phantomaktien (…siehe hierzu die identischen Fälle LAG Baden-Württemberg 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 30 ; 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 84 ; ebenso LAG Baden-Württemberg 13. März 2024 - 21 Sa 10/23 - unter B. I. 1. der Gründe).
Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist zugleich Lenkrad und Korrektiv dieser anreizmotivierten Vergütungssteuerung (…so zutreffend LAG Baden-Württemberg 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 39 ; 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 93 ).
Dies sind abstrakte Kriterien, die grundsätzlich einer einheitlichen Bewertung oder Beurteilung zugänglich sind ( LAG Baden-Württemberg 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 104 ).
Die bloße pauschale Behauptung einer "Minderperformance" ist mangels Überprüfbarkeit unzureichend (vgl. LAG Baden-Württemberg 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 107 ).
Dieser kann bei den PPSP der Beklagten auch im Mittelwert des jeweiligen Zuteilungsbands erblickt werden (… LAG Baden-Württemberg 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 43 ; 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 108 ).
Rn. 317 Der auf den Gleichbehandlungsgrundsatz gestützte Anspruch besteht bei Differenzierungen innerhalb der begünstigten Gruppe unmittelbar in Höhe des Durchschnittswerts, ohne dass es auf das zusätzliche Kriterium billigen Ermessens ankäme (…im Ergebnis ebenfalls ohne Heranziehung von § 315 Abs. 1 BGB, jedoch unter Verwendung der Formulierung, dass die Zuteilungsentscheidung "nach Maßgabe der Gleichbehandlung als Kriterium des billigen Ermessens" zu erfolgen habe, LAG Baden-Württemberg 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 43 ; 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 95 ).
Rn. 323 c) Die jeweiligen Primäransprüche für die Jahre 2018 bis 2021 auf vorläufige Aktienzuteilung aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz sind indes nach Ablauf des jeweiligen Performance-Zeitraums unmöglich iSv. § 275 Abs. 1 BGB geworden (…dazu ausführlich LAG Baden-Württemberg 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 45 ff; 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 120 ).
Der Grundanspruch auf vorläufige Zuteilung ist für deren Berechnung mit dem sogenannten Gesamterfolgsfaktor zu multiplizieren ( LAG Baden-Württemberg 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 127 ).
Angesichts dessen, dass der mit den Versetzungen verbundene Entzug der vormaligen Stelle und die Frage der vertragsgemäßen Beschäftigung zwischen den Parteien durchgehend Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits war, kann eine Sachdienlichkeit nicht abgesprochen werden (vgl. LAG Baden-Württemberg 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 45 ).
Rn. 347 a) Bei der Prüfung der Wirksamkeit einer Versetzung, die auf Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß §§ 305 ff. BGB beruht, ist von folgenden Grundsätzen auszugehen (…zum Ganzen: BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - Rn. 17 ff., NZA 2010, 1355; LAG Baden-Württemberg 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 52 ;… LAG Rheinland-Pfalz 10. Juni 2020 - 2 Sa 373/19 - Rn. 23 ff):.
Gerade weil es sich vorliegend um eine Führungsaufgabe handelt, ist diese auch nicht ohne Weiteres austauschbar ( LAG Baden-Württemberg 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 65 ).
Die Aufgabe ist eine einmalige und soll den vertraglichen Inhalt prägen (siehe in einem vergleichbaren Fall LAG Baden-Württemberg 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 65 ).
Rn. 357 cc) Bei der nachfolgenden Klausel handelt es sich um einen Versetzungsvorbehalt und nicht etwa um die Bestimmung des Umfangs der vertraglich geschuldeten Leistung, die eine vertragliche Festlegung der Tätigkeit als Leiterin des Bereiches Strategy Planning T. G., Buses Strategy hindert (ebenso in einem vergleichbaren Fall LAG Baden-Württemberg 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 65 ).
Rn. 362 ee) Der Versetzungsvorbehalt ist vorliegend unwirksam gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB (ebenso zur identischen Klausel LAG Baden-Württemberg 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 68 ).
- LAG Baden-Württemberg, 18.08.2026 - 2 Sa 14/24
Equal Pay - Entgelttransparenz - Gleichbehandlungsgrundsatz - Medianentgelt
Rn. 307 b) Entgegen der Auffassung der 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (…22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 52 ) und in Übereinstimmung mit der 4. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 112 ) sowie dem Ausgangsgericht konnten die Ansprüche nach Ansicht der erkennenden Kammer auch nicht gemäß Nr. IV der GBV Arbeitsordnung iVm. § 18 MTV (teilweise) verfallen.Den Betriebsparteien stand somit keine Regelungsbefugnis in Bezug auf Ausschlussfristen zu (ebenso LAG Baden-Württemberg 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 114 ).
Dieser kann bei den PPSP der Beklagten auch im Mittelwert des jeweiligen Zuteilungsbands erblickt werden (… LAG Baden-Württemberg 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 43 ; 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 108 ).".
Rn. 339 Die Kammer schließt sich insoweit den Entscheidungen der 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (…22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 26 ff) und der 4. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 80 ff) zur Anwendbarkeit des Gleichbehandlungsgrundsatzes auf die Entscheidung der Beklagten, Phantomaktien an ihre Führungskräfte zu verteilen, sowie den Folgen einer nicht hinreichenden Verteilung nach Ablauf des Performance- bzw. des Haltezeitraums an.
Regelungsinhalt ist lediglich, dass unter anderem der sogenannte Performance Phantom Share Plan (PPSP) in seiner jeweiligen durch eine Anlage in Bezug genommen Ausgestaltung ein Vergütungsbestandteil ist, ohne dass hierauf ein Rechtsanspruch besteht (…dazu LAG Baden-Württemberg 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 32 ; 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 86 ).
Auch der Arbeitsvertrag der Parteien gewährt keinen Anspruch auf Zuteilung von Phantomaktien (…siehe hierzu die identischen Fälle LAG Baden-Württemberg 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 30 ; 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 84 ; ebenso LAG Baden-Württemberg 13. März 2024 - 21 Sa 10/23 - unter B. I. 1. der Gründe)..
Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist zugleich Lenkrad und Korrektiv dieser anreizmotivierten Vergütungssteuerung (…so zutreffend LAG Baden-Württemberg 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 39 ; 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 93 )..
Dies sind abstrakte Kriterien, die grundsätzlich einer einheitlichen Bewertung oder Beurteilung zugänglich sind ( LAG Baden-Württemberg 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 104 )..
Die bloße pauschale Behauptung einer "Minderperformance" ist mangels Überprüfbarkeit unzureichend (vgl. LAG Baden-Württemberg 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 107 ).
Dieser kann bei den PPSP der Beklagten auch im Mittelwert des jeweiligen Zuteilungsbands erblickt werden (… LAG Baden-Württemberg 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 43 ; 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 108 )..
Rn. 350 Der auf den Gleichbehandlungsgrundsatz gestützte Anspruch besteht bei Differenzierungen innerhalb der begünstigten Gruppe unmittelbar in Höhe des Durchschnittswerts, ohne dass es auf das zusätzliche Kriterium billigen Ermessens ankäme (…im Ergebnis ebenfalls ohne Heranziehung von § 315 Abs. 1 BGB, jedoch unter Verwendung der Formulierung, dass die Zuteilungsentscheidung "nach Maßgabe der Gleichbehandlung als Kriterium des billigen Ermessens" zu erfolgen habe, LAG Baden-Württemberg 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 43 ; 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 95 )..
Rn. 356 c) Die jeweiligen Primäransprüche … auf vorläufige Aktienzuteilung aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz sind indes nach Ablauf des jeweiligen Performance-Zeitraums unmöglich iSv. § 275 Abs. 1 BGB geworden (…dazu ausführlich LAG Baden-Württemberg 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/21 - Rn. 45 ff; 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 120 ).
- LAG Baden-Württemberg, 12.08.2026 - 4 Sa 58/25
Gleichbehandlungsgrundsatz - Entgeltgleichbehandlung nach dem EntgTranspG - …
Rn. 157 b) Wie bereits im Verfahren 4 Sa 26/23 zwischen den Parteien, ist es der Beklagten auch (weiterhin) nicht gelungen, die behauptete Zugrundelegung geschlechtsneutraler Differenzierungskriterien ausreichend darzulegen.Rn. 162 Es bleibt also dabei, dass weiterhin nicht erkennbar ist, wie die Kriterien im Einzelnen bewertet wurden und wie die Gewichtung der Kriterien zueinander erfolgt ist (siehe hierzu: LAG Baden-Württemberg 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 -) und wie die Ergebnisse der Bewertungen ins Verhältnis zu den Bewertungen der Kollegen gesetzt wurden.
Rn. 181 Bezug genommen wird insoweit auf die Ausführungen der Kammer im Urteil vom 19. Juni 2024 ( 4 Sa 26/23 - Rn. 81 bis 108), welches zwischen den Parteien betreffend den PPSP 2022 ergangen ist.
Rn. 182 2. Die Erfüllung des Anspruchs wurde mittlerweile wegen des Ablaufs des dreijährigen Performancezeitraums und des einjährigen Haltezeitraums unmöglich, weshalb sich der Primäranspruch in einen Schadensersatzanspruch in Geld gewandelt hat (siehe hierzu: LAG Baden-Württemberg 22. Oktober 2021 - 7 Sa 26/11 - LAG Baden-Württemberg 19. April 2024 - 4 Sa 26/23 - LAG Baden-Württemberg 1. Oktober 2024 - 2 Sa 14/24 -).
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.07.2024 - 6 Sa 58/23
Weisungsrecht - arbeitsvertraglich geschuldete Tätigkeit - Versetzungsvorbehalt - …
Demnach ist die Klausel unangemessen benachteiligend und unwirksam (vgl. LAG Baden-Württemberg 19. Juni 2024 - 4 Sa 26/23 - Rn. 68, zitiert nach juris;… vgl. auch: LAG Rheinland-Pfalz 10. Juni 2020 - 2 Sa 373/19 - Rn. 37 , aaO)..
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