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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 21.03.2006 - 4 U 113/05 - 97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6746
OLG Saarbrücken, 21.03.2006 - 4 U 113/05 - 97 (https://dejure.org/2006,6746)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21.03.2006 - 4 U 113/05 - 97 (https://dejure.org/2006,6746)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21. März 2006 - 4 U 113/05 - 97 (https://dejure.org/2006,6746)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Schadensersatz: Haftung einer Kommune wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf Grund eines Erdrutsches

  • Judicialis

    ZPO § 513 Abs. 1; ; ZPO § ... 529; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 546; ; SaarlNachbG § 38; ; SaarlNachbG § 38 Abs. 2; ; BGB § 286; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 839 Abs. 1; ; BGB § 839 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 906 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 906 Abs. 2 Satz 1; ; SWG § 49; ; SWG § 50a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verkehrssicherungspflicht und Haftung der Kommune für eine an einem Steilhang gelegene Parzelle

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Hangrutsch: Gemeinde haftet für ungepflegten Weg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Hanggrundstück

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Haftung einer verkehrssicherungspflichtigen Kommune; Hangrutsch durch Verunreinigung und Überwucherung eines an einem Steilhang gelegenen Weges und dadurch bedingte Schädigung von Unterliegern; Inhaltliche Deckungsgleichheit öffentlichrechtlicher ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verkehrssicherungspflicht: Haftung einer Gemeinde bei Hangrutsch? (IMR 2007, 67)

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.03.1984 - V ZR 54/83

    Voraussetzungen eines nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs wegen Zuführung von …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.03.2006 - 4 U 113/05
    Zum einen handelt es sich bei den durch den Hangrutsch ausgelösten Schlammmassen anders als bei abfließendem Regenwasser als solchem nicht um eine grenzüberschreitende Einwirkung, die in ihrer Ausbreitung weitgehend unkontrollierbar und unbeherrschbar ist (vgl. BGH, NJW 1984, 2207;… Palandt-Bassenge, aaO., § 906 BGB, Rdnr. 5), denn das Abrutschen der Erdmassen hätte nach den Feststellungen des Sachverständigen durch eine ordnungsgemäße Instandhaltung des Weges verhindert werden können.
  • BGH, 16.05.2002 - VII ZR 81/00

    Nachweis der Verletzung der Bauaufsichtspflicht des Architekten; Umfang der …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.03.2006 - 4 U 113/05
    Dies folgt daraus, dass nach den Feststellungen des Sachverständigen jedenfalls der nicht ordnungsgemäße Zustand der Parzelle der Beklagten nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass das schädigende Ereignis entfallen wäre (vgl. BGH, NJW 1990, 2884; BGH, NJW 2002, 2708 (2709); Palandt-Heinrichs, Vorb.
  • BGH, 18.12.1972 - III ZR 121/70

    Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich der öffentlichen Verkehrswege in …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.03.2006 - 4 U 113/05
    Selbst wenn die Verletzung einer öffentlichrechtlichen Verkehrssicherungspflicht und damit ein Anspruch aus § 839 Abs. 1 BGB in Betracht käme, würden sich im Hinblick auf die Pflichtverletzung der Beklagten keine abweichenden Gesichtspunkte ergeben, da die öffentlichrechtliche Verkehrssicherungspflicht der Gemeinden mit der allgemeinen privatrechtlichen Verkehrssicherungspflicht inhaltlich deckungsgleich ist (vgl. BGHZ 60, 54 (58 ff);… Staudinger-Schäfer, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 12. Auflage, § 839 BGB, Rdnr. 124;… Geigel-Wellner, Der Haftpflichtprozess, 24. Auflage, 14. Kap., Rdnr. 42;… Kodal/Krämer-Grote, Straßenrecht, 6. Auflage, Kap. 40, Rdnr. 6).
  • BGH, 21.05.1985 - VI ZR 235/83

    Verkehrssicherungspflicht eines Bauunternehmers bei Straßenbaumaßnahmen; …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.03.2006 - 4 U 113/05
    aa) Das Landgericht hat bereits ausgeführt, dass derjenige, der durch die Eröffnung eines Verkehrs auf seinem Grundstück oder auf andere Weise Gefahrenquellen schafft, alle Maßnahmen zu treffen hat, die zum Schutz Dritter notwendig sind (vgl. BGH, MDR 1983, 826; BGH, VersR 1985, 839;… Geigel-Wellner, aaO., 14. Kap., Rdnr. 28;… Palandt-Sprau, aaO., § 823 BGB, Rdnr. 45).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 21.12.2005 - 4 U 113/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,18205
OLG Schleswig, 21.12.2005 - 4 U 113/05 (https://dejure.org/2005,18205)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 21.12.2005 - 4 U 113/05 (https://dejure.org/2005,18205)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 21. Dezember 2005 - 4 U 113/05 (https://dejure.org/2005,18205)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verspätete Zahlung des Schuldners wegen Abwartens der Rückabwicklung einer vom Gläubiger zu vertretenden Fehlüberweisung; Vorliegen eines unverschuldeten Leistungshindernisses

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • LG Stuttgart, 15.01.2001 - 17 O 20/01
    Auszug aus OLG Schleswig, 21.12.2005 - 4 U 113/05
    Die Zwangsvollstreckung aus dem Anerkenntnisurteil des Landgerichts Lübeck vom 11. Oktober 2001 -17 O 20/01- wird für unzulässig erklärt.

    Der Beklagte wird verurteilt, die vollstreckbare Ausfertigung des Anerkenntnisurteils des Landgerichts Lübeck vom 11. Oktober 2001 -17 O 20/01 - an den Kläger herauszugeben.

    Durch Anerkenntnisurteil des Landgerichts Lübeck vom 11. Oktober 2001 - 17 O 20/01 - wurde der Kläger zur Zahlung von 150.000,00 DM an den Beklagten verurteilt.

    Im schriftlichen Vorverfahren ist am 31. Januar 2005 ein Versäumnisurteil ergangen, mit dem der Beklagte verurteilt worden ist, den Vollstreckungstitel aus dem Anerkenntnisurteil des Landgerichts Lübeck vom 11. Oktober 2001- 17 O 20/01- an den Kläger herauszugeben.

    Der Kläger hat seinen ursprünglichen erstinstanzlichen Antrag erweitert und beantragt nunmehr, unter Abänderung des am 19. Mai 2005 verkündeten Urteils des Landgerichts Kiel - 12 O 508/04 - die Vollstreckung aus dem Anerkenntnisurteil des Landgerichts Lübeck vom 11. Oktober 2001 -17 O 20/01- für unzulässig zu erklären und den Beklagten zu verurteilen, den Vollstreckungstitel an den Kläger herauszugeben.

    Die Zwangsvollstreckung aus dem Anerkenntnisurteil des Landgerichts Lübeck vom 11. Oktober 2001 -17 O 20/01- ist unzulässig.

  • OLG Düsseldorf, 27.11.2000 - 9 U 97/00

    Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks wegen Verzug mit Rentenzahlungen

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.12.2005 - 4 U 113/05
    Demgegenüber fällt die Entscheidung des Klägers, nach Aufklärung der Sachlage die noch offene Restzahlung über sein Konto abzuwickeln, nicht ins Gewicht, zumal durch diese geringfügige Verzögerung die Interessen des Beklagten nicht wesentlich verletzt wurden (vgl. zu letzterem auch OLGReport Düsseldorf 2001, 364, 365).
  • BGH, 17.02.1964 - II ZR 87/61

    bestrittener Zugang des Briefs - § 130 BGB, kein Anscheinsbeweis für Zugang bei …

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.12.2005 - 4 U 113/05
    Es besteht für Postsendungen kein Anscheinsbeweis, dass eine zur Post gegebene Sendung den Empfänger auch erreicht (BGH NJW 1964, 1176; BAG NJW 1961, 2132).
  • BAG, 14.07.1960 - 2 AZR 173/59

    Die Beweislast liegt beim Absender

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.12.2005 - 4 U 113/05
    Es besteht für Postsendungen kein Anscheinsbeweis, dass eine zur Post gegebene Sendung den Empfänger auch erreicht (BGH NJW 1964, 1176; BAG NJW 1961, 2132).
  • BGH, 08.10.2025 - IV ZR 161/24

    Wer trägt das Risiko für den "Verlust" einer Geldüberweisung?

    Rn. 27 aa) Allerdings wird in Rechtsprechung und Literatur vertreten, dass nach dem Rechtsgedanken des § 270 Abs. 3 BGB i.V.m. § 242 BGB in Ausnahmefällen, in denen es unangemessen wäre, den Schuldner für Gefahren haften zu lassen, die der Gläubiger durch ein allein seiner Sphäre zuzurechnendes Verhalten geschaffen hat, die Gefahr des Verlusts bei der Geldübermittlung auf den Gläubiger übergeht (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 21. Dezember 2005 - 4 U 113/05, juris Rn. 32; BFH…, Beschluss vom 12. Juli 1994 - VII B 79/94, juris Rn. 8;… BFHE 151, 123 [juris Rn. 11]; FG München…, Urteil vom 25. April 2013 - 14 K 1051/11, juris Rn. 23; VG München…, Urteil vom 16. Juli 2007 - M 3 K 06.4768, juris Rn. 34;… Kolbe in Staudinger, BGB (2025) § 270 Rn. 28;… Forster in Soergel, BGB 13. Aufl. § 270 Rn. 14;… Grüneberg in Grüneberg, BGB 84. Aufl. § 270 Rn. 8;… Kerwer in jurisPK-BGB, 10. Aufl. § 270 Rn. 11;… Krüger in MünchKomm-BGB, 9. Aufl. § 270 Rn. 15;… Schwab in NK-BGB, 4. Aufl. § 270 Rn. 3;… Gernhuber, Die Erfüllung und ihre Surrogate, 2. Aufl., S. 43;… Heermann, Geld und Geldgeschäfte, 2003, § 3 Rn. 56;… Schmieder in Ellenberger/Bunte, BankR-HdB, 6. Aufl. § 28 Rn. 187).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.12.2005 - 4 U 113/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,9598
OLG Hamm, 13.12.2005 - 4 U 113/05 (https://dejure.org/2005,9598)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.12.2005 - 4 U 113/05 (https://dejure.org/2005,9598)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Dezember 2005 - 4 U 113/05 (https://dejure.org/2005,9598)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erbringung von Dienstleistungen für verschuldete Verbraucher durch Verbraucherzentralen; Regulierung fremder Schulden als erlaubnispflichtige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten; Abgrenzung der Schuldenregulierung von ordnenden und vorbereitenden Hilfstätigkeiten ...

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.09.2002 - I ZR 44/00

    Anwalts-Hotline

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2005 - 4 U 113/05
    Ohnehin ist im Zweifel davon auszugehen, dass ein Dienstleister, dem keine Rechtsberatung erlaubt ist, seinem Auftraggeber nur den Vertragsschluss mit dem betreffenden Anwalt vermitteln soll, weil die Vertragsparteien den Vertragszweck nicht durch die Gefahr einer etwaigen Nichtigkeit des Vertrages gefährden wollen (BGH WRP 2003, 374, 376 -Anwalts-Hotline;… Baumbach/Hefermehl/Köhler, a.a.O., § 4 Rdn. 11.70).
  • BGH, 03.05.2005 - IX ZR 401/00

    Anwaltsgebühren bei Sanierungsverhandlungen mit Gläubigern; Nichtberücksichtigung …

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2005 - 4 U 113/05
    Die Entscheidung des BGH RVGreport 2005, 339 und die dortigen Anmerkungen machen vielmehr deutlich, dass sich die Werte bei der außergerichtlichen Schuldenregulierung sehr wohl an den Forderungen orientieren und sehr hoch ausfallen können.
  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvR 423/99

    Rechtsberatung durch Inkassounternehmen

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2005 - 4 U 113/05
    Dabei sind die öffentlichen Belange, die den Erlaubnisvorbehalt des Rechtsberatungsgesetzes rechtfertigen, gegen die Berufsfreiheit desjenigen abzuwägen, dem wegen Fehlens einer entsprechenden Erlaubnis die Vornahme bestimmter Handlungen untersagt werden soll (BVerfG NJW 2002, 1190, 1191 -Rechtsberatung durch Inkassounternehmen).
  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 143/00

    Erbenermittler und Rechtsberatung

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2005 - 4 U 113/05
    Es ist daher zu fragen, ob die Tätigkeit überwiegend auf wirtschaftlichem Gebiet liegt und die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange bezweckt oder ob die rechtliche Seite der Angelegenheit im Vordergrund steht und es wesentlich um die Klärung rechtlicher Verhältnisse geht (BGH WRP 2003, 1103, 1105 f. -Erbenermittler).
  • BVerfG, 27.09.2002 - 1 BvR 2251/01

    Anspruch eines "Erbensuchers" auf Vergütung; Verfassungskonforme Auslegung des …

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2005 - 4 U 113/05
    Die von der Beklagten angebotenen Leistungen sind somit ordnende Hilfstätigkeiten und damit nur Vorarbeiten, die der bloßen Ermittlung von Tatsachen zur späteren Durchsetzung von Rechtsansprüchen dienen und als solche noch keine Rechtsbesorgung sind (vgl. BVerfG WRP 2002, 1423, 1425 -Dienstleistungen zur Rückübertragung von DDR-Grundstücken).
  • BGH, 11.11.2004 - I ZR 182/02

    Testamentsvollstreckung durch Steuerberater

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2005 - 4 U 113/05
    Beim Erlaubniszwang des Rechtsberatungsgesetzes handelt es sich nicht nur um eine Marktzutrittsregelung, sondern auch um eine Marktverhaltensregelung im Interesse nicht nur der Mitbewerber, sondern insbesondere auch der Verbraucher (BGH WRP 2005, 330, 331 -Testamentsvollstreckung durch Steuerberater).
  • BGH, 24.06.1987 - I ZR 74/85

    Schuldenregulierung unter Hinzuziehung eines Rechtsberaters

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2005 - 4 U 113/05
    Zwar stellt die Schuldenregulierung selbst grundsätzlich eine erlaubnispflichtige Rechtsbesorgung dar (BGH GRUR 1987, 714, 715 -Schuldenregulierung).
  • BGH, 06.12.2001 - I ZR 101/99

    Zur Rechtsbesorgung in einer Fernsehsendung - Wie bitte?!

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2005 - 4 U 113/05
    Die Beklagte will auch erkennbar nicht unmittelbar auf rechtlichem Gebiet tätig werden (vgl. BGH GRUR 2002, 993, 995 = MDR 2002, 1204, 1205 -Wie bitte?).
  • BGH, 25.06.1998 - I ZR 62/96

    "Titelschutzanzeigen für Dritte"; Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2005 - 4 U 113/05
    Es ist bei der Abgrenzung somit abzuwägen, ob es wirklich um Rechtsbesorgung oder vielmehr um eine Tätigkeit geht, die trotz möglicher rechtlicher Formen und Auswirkungen ohne Beeinträchtigung ihrer Qualität oder der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege und der zu ihrer Aufrechterhaltung benötigten Rechtsberater auch von anderen Dienstleistern erfüllt werden kann (vgl. BGH GRUR 1998, 956, 957 -Titelschutzanzeigen für Dritte).
  • LG Kassel, 09.10.2008 - 1 S 132/08

    Unerlaubte Rechtsberatung: Verträge über Dienstleistungen zur Vorbereitung von …

    Dies sprenge selbst die relativ weiten Grenzen, unter denen nach einer Entscheidung des OLG Hamm (Urteil vom 13.12.2005, Az. 4 U 113/05) eine außergerichtliche Schuldnerberatung ohne behördliche Zulassung nach dem RBerG durchgeführt werden dürfe; denn vorliegend sei die Anwaltstätigkeit Teil der von der GbR geschuldeten Leistung.

    Aus der maßgeblichen Sicht der Kunden (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 13.12.2005, Az. 4 U 113/05, zitiert nach Juris, Rdnr. 31) wurden die rechtsberatenden Leistungen nicht von der GbR, sondern vielmehr von den von den Kunden gesondert beauftragten Anwälten erbracht.

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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 27.03.2006 - 4 U 113/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,33386
OLG Bamberg, 27.03.2006 - 4 U 113/05 (https://dejure.org/2006,33386)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 27.03.2006 - 4 U 113/05 (https://dejure.org/2006,33386)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 27. März 2006 - 4 U 113/05 (https://dejure.org/2006,33386)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.03.1992 - VII ZR 5/91

    Verjährung der werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche bei arbeitsteiliger …

    Auszug aus OLG Bamberg, 27.03.2006 - 4 U 113/05
    Das sind nach höchstrichterlicher Rechtsprechung diejenigen Hilfspersonen, die der Unternehmer mit der Ablieferung des Werks an den Besteller betraut hat oder die für den Unternehmer dabei mitgewirkt haben, sowie Personen, die vom Unternehmer (auch) mit der Prüfung des Werks auf Mangelfreiheit betraut sind, wenn allein deren Wissen und ihre Mitteilung den Unternehmer in den Stand versetzen, seine Offenbarungspflicht gegenüber dem Besteller zu erfüllen ( BGH NJW 1992, 1754 [BGH 12.03.1992 - VII ZR 5/91]).

    In diesem Fall verjähren seine Gewährleistungsansprüche erst nach dreißig Jahren, so dass die auf § 638 BGB a.F. gestützte Verjährungseinrede nicht begründet ist (vgl. BGH NJW 1992, 1754 [BGH 12.03.1992 - VII ZR 5/91]).

    Demgegenüber hat der Unternehmer vorzutragen, wie er seinen Betrieb im einzelnen organisiert hatte, um den Herstellungsprozess zu überwachen und das Werk vor Ablieferung zu überprüfen ( BGH NJW 1992, 1754 [BGH 12.03.1992 - VII ZR 5/91]).

  • BGH, 30.11.2004 - X ZR 43/03

    Anforderungen an die Organisation des Werkunternehmers bei arbeitsteiliger …

    Auszug aus OLG Bamberg, 27.03.2006 - 4 U 113/05
    Würde man nämlich einschränkungslos auf das Erfordernis der Kenntnis des Unternehmers oder besagter Hilfspersonen abstellen, könnte der Unternehmer sich der verlängerten Haftung entziehen, indem er die Herstellung des Werks - ganz oder teilweise - durch Dritte erledigen lässt, ohne deren Arbeitsleistung und deren Ergebnis entweder selbst zu überprüfen oder sich hierzu eines anderen zu bedienen, und indem er auch bei der Ablieferung des Werks niemanden hinzuzieht (vgl. BGH NJW 2005, 893 ff [BGH 30.11.2004 - X ZR 43/03]).

    Angesichts der Bindung der Vertragsparteien an Treu und Glauben ist Maßstab für die insoweit anzustellende fallbezogene Prüfung, welche organisatorischen Vorkehrungen von einem sich seiner Verpflichtung zur Ablieferung des Werks in mangelfreiem Zustand bewussten und hierauf bedachten Unternehmer unter den Umständen des konkreten Falls erwartet werden können und ihm zuzumuten sind, um, obwohl er das Werk nicht allein hergestellt hat, beurteilen zu können, ob es bei Ablieferung mangelfrei ist ( BGH NJW 2005, 893 ff [BGH 30.11.2004 - X ZR 43/03]).

  • BGH, 20.12.1973 - VII ZR 184/72

    Zurechnung des arglistigen Verschweigens durch eine Hilfsperson

    Auszug aus OLG Bamberg, 27.03.2006 - 4 U 113/05
    Nach der Rechtsprechung verschweigt nämlich arglistig, wer sich bewusst ist, dass ein bestimmter Umstand für die Entschließung seines Vertragsgegners von Erheblichkeit ist, nach Treu und Glauben diesen Umstand mitzuteilen verpflichtet ist und ihn trotzdem nicht offenbart ( BGH NJW 1974, 553 [BGH 20.12.1973 - VII ZR 184/72]).

    § 278 BGB für das Verhalten von Erfüllungsgehilfen einzustehen hat, reicht es aus, wenn die Kenntnis vom Mangel bei einer der Personen vorhanden ist, derer sich der Unternehmer im Hinblick auf seine Offenbarungspflicht bedient ( BGH NJW 1974, 553 ff [BGH 20.12.1973 - VII ZR 184/72]; 1976, 516 ff) .

  • BGH, 29.09.1988 - VII ZR 182/87

    Haftung des bauüberwachenden Architekten

    Auszug aus OLG Bamberg, 27.03.2006 - 4 U 113/05
    Der die Bauaufsicht führende Architekt ist daher im Verhältnis zum Bauunternehmer nicht Erfüllungsgehilfe des Bauherrn (vgl. BGH, NJW-RR 1989, 86 ff [BGH 29.09.1988 - VII ZR 182/87]).
  • OLG München, 18.09.2002 - 27 U 1011/01

    Zulässigkeit des durch den Verwalter mit Ermächtigung der …

    Auszug aus OLG Bamberg, 27.03.2006 - 4 U 113/05
    Das Urteil war für vorläufig vollstreckbar zu erklären ( OLG München , NZM 2002, 1032;… Zöller/Gummer/Hessler , aaO, Rn. 59 zu § 538 ZPO ).
  • BGH, 12.12.2001 - X ZR 192/00

    Annahme der Bevollmächtigung im Falle einer Anrufweiterleitung

    Auszug aus OLG Bamberg, 27.03.2006 - 4 U 113/05
    Allerdings ist anerkannt, dass der Baustofflieferant in der Regel nicht Erfüllungsgehilfe des Unternehmers ist (vgl. BGH NJW 2002, 1565 ff [BGH 12.12.2001 - X ZR 192/00]; ZfBR 2000, 180; BauR 1998, 1019 ff), weil er regelmäßig nur seine eigene Verpflichtung gegenüber dem Unternehmer erfüllt und nicht dessen Verpflichtung gegenüber dem Besteller.
  • BGH, 15.01.1976 - VII ZR 96/74

    Haftung des Hauptunternehmers für arglistiges Verschweigen eines Mangels durch …

    Auszug aus OLG Bamberg, 27.03.2006 - 4 U 113/05
    § 278 BGB für das Verhalten von Erfüllungsgehilfen einzustehen hat, reicht es aus, wenn die Kenntnis vom Mangel bei einer der Personen vorhanden ist, derer sich der Unternehmer im Hinblick auf seine Offenbarungspflicht bedient ( BGH NJW 1974, 553 ff [BGH 20.12.1973 - VII ZR 184/72]; 1976, 516 ff) .
  • OLG Hamm, 01.04.1998 - 12 U 146/94
    Auszug aus OLG Bamberg, 27.03.2006 - 4 U 113/05
    Allerdings ist anerkannt, dass der Baustofflieferant in der Regel nicht Erfüllungsgehilfe des Unternehmers ist (vgl. BGH NJW 2002, 1565 ff [BGH 12.12.2001 - X ZR 192/00]; ZfBR 2000, 180; BauR 1998, 1019 ff), weil er regelmäßig nur seine eigene Verpflichtung gegenüber dem Unternehmer erfüllt und nicht dessen Verpflichtung gegenüber dem Besteller.
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