Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 19.10.2017 - 4 U 29/17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 254 BGB, § 7 Abs 1 StVG, § 17 Abs 1 StVG, § 18 Abs 1 StVG, § 9 Abs 3 S 1 StVO
Verkehrsunfallhaftung: Wartepflichtverletzung beim Linksabbiegen; Vertrauensschutz des Abbiegenden hinsichtlich der Beleuchtung entgegenkommender Fahrzeuge bei Dunkelheit und Regen; Anwendung des Anscheinsbeweises - verkehrslexikon.de
Vertrauensschutz des Abbiegenden hinsichtlich der Beleuchtung entgegenkommender Fahrzeuge bei Dunkelheit und Regen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem entgegen kommenden Fahrzeug bei Dunkelheit und Regen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Wartepflicht eines Linksabbiegers bei unbeleuchtetem Pkw im Gegenverkehr
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Linksabbieger-Unfall - Linksabbieger müssen den Gegenverkehr abwarten - wenn er sichtbar ist
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Wartepflicht des Linksabbiegers
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Linkabbieger muss bei Regen und Dunkelheit auf Straße mit erhöhtem Verkehrsaufkommen nicht mit unbeleuchtetem Fahrzeug rechnen - Geradeausfahrer muss seine Sichtbarkeit für Linksabbieger nachweisen können
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem entgegen kommenden Fahrzeug bei Dunkelheit und Regen
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 09.02.2017 - 4 O 32/16
- OLG Saarbrücken, 19.10.2017 - 4 U 29/17
Papierfundstellen
- NJW-RR 2018, 86
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (39)
- BGH, 11.01.2005 - VI ZR 352/03
Pflichten eines Kraftfahrers beim Linksabbiegen in der Dämmerung; Betriebsgefahr …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2017 - 4 U 29/17
Den Linksabbieger trifft mithin eine Wartepflicht (BGH NZV 2005, 249, 250).Genügt er dieser nicht und kommt es deshalb zu einem Unfall, hat er in der Regel, wenn keine Besonderheiten vorliegen, in vollem Umfang oder doch zumindest zum größten Teil für die Unfallfolgen zu haften (BGH NZV 2005, 249, 250).
Allerdings indiziert die objektive Verletzung des § 9 Abs. 3 StVO nicht stets ein Verschulden; vielmehr muss das Vorrecht des Geradeausfahrers für den Wartepflichtigen in zumutbaren Grenzen erkennbar und seine Verletzung vermeidbar gewesen sein (BGH NJW 1984, 1962; NZV 2005, 249, 250).
An eine Verletzung des Vorfahrtrechts des Geradeausfahrenden durch den Linksabbieger knüpft ein schwerer Schuldvorwurf an, wobei für das Verschulden des Abbiegenden der Anscheinsbeweis spricht (BGH NZV 2005, 249, 250).
Demgegenüber darf der Geradeausfahrende, sofern nicht Anzeichen für eine bevorstehende Vorfahrtsverletzung sprechen, darauf vertrauen, dass der Linksabbieger sein Vorrecht beachten werde (BGH NJW 2003, 1929; NZV 2005, 249, 250).
Rn. 39 dd) Angesichts dieser Sachlage kann ein schuldhafter Verstoß des Klägers gegen § 9 Abs. 3 Satz 1 StVO auch nicht damit begründet werden, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes das Vertrauen des Abbiegenden darauf, nur auf beleuchtete Fahrzeuge zu treffen, nicht gerechtfertigt ist (BGH NZV 2005, 249, 251).
- BGH, 28.04.2015 - VI ZR 267/14
Abrechnung fiktiver Reparaturkosten nach Verkehrsunfall: Voraussetzungen einer …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2017 - 4 U 29/17
Allerdings ist unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 BGB ein Verweis des Schädigers auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen "freien Fachwerkstatt" möglich, wenn der Schädiger darlegt und gegebenenfalls beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht und wenn er gegebenenfalls vom Geschädigten aufgezeigte Umstände widerlegt, die diesem eine Reparatur außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar machen (BGH NJW 2015, 2110 Rn. 10).Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn der Geschädigte sein Fahrzeug bisher stets in einer markengebundenen Fachwerkstatt hat warten und reparieren lassen (BGH NJW 2015, 2110 f. Rn. 10).
Andernfalls würde die dem Geschädigten nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB zustehende Ersetzungsbefugnis unterlaufen, die ihm die Möglichkeit der Schadensbehebung in eigener Regie eröffnet und ihn davon befreit, die beschädigte Sache dem Schädiger oder einer von ihm ausgewählten Person zur Reparatur anvertrauen zu müssen (BGH NJW 2015, 2110 f. Rn. 10).
- BGH, 07.02.2017 - VI ZR 182/16
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Voraussetzungen für eine Verweisung des …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2017 - 4 U 29/17
Der Geschädigte hat dann z. B. unter Vorlage des "Scheckhefts", der Rechnungen oder durch Mitteilung der Reparatur- bzw. Wartungstermine konkret darzulegen, dass er sein Fahrzeug bisher stets in einer markengebundenen Fachwerkstatt hat warten und reparieren lassen (BGH NJW 2017, 2182, 2183 Rn. 8).Auch wenn dabei die Situation des Geschädigten zu berücksichtigen ist, ist es nicht dessen persönliche Sicht, die die Grenzen der Zumutbarkeit und damit den Umfang der Schadensminderungspflicht bestimmt (BGH NJW 2017, 2182, 2183 Rn. 9).
- OLG Frankfurt, 25.11.2005 - 24 U 138/05
Haftung und Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Wiederbeschaffungswert bei älterem …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2017 - 4 U 29/17
Rn. 46 aa) Unter dem von dem Prozessbevollmächtigten der Beklagten angegebenen Aktenzeichen 24 U 138/05 ist das Urteil des 24. Zivilsenats vom 25.11.2005 veröffentlicht (u. a. in OLGR 2006, 335 f.).Außerdem ist der vorstehend wiedergegebene Hergang des dortigen Verkehrsunfalls mit dem hier zu beurteilenden in keiner Weise vergleichbar; denn dort fuhr die Zeugin aus dem Tankstellengrundstück nach links in die Straße ein, hatte den Einfahrvorgang anders als der hiesige Erstbeklagte noch nicht abgeschlossen, und andererseits hatte der dortige Erstbeklagte nach den Feststellungen des OLG Frankfurt a. M. vorbedacht und wenig rücksichtsvoll gehandelt und "der Tankstellenbenutzerin die Chance (genommen), unbehelligt in die dem äußeren Anschein nach freie Fahrspur einzufahren" (OLGR 2006, 335, 336).
- BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03
Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren; …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2017 - 4 U 29/17
Ein solcher Verfahrensfehler liegt namentlich vor, wenn die Beweiswürdigung in dem erstinstanzlichen Urteil den Anforderungen nicht genügt, die von der Rechtsprechung zu § 286 Abs. 1 ZPO entwickelt worden sind (BGH NJW 2004, 1876).Hierbei genügt es, wenn nur ein tragendes Element der erstinstanzlichen Beweiswürdigung in seiner Aussagekraft geschmälert wird, weil bereits dann die Unrichtigkeit oder Lückenhaftigkeit der getroffenen Feststellungen als Folge der konkreten Anhaltspunkte nicht ausgeschlossen werden kann (BGH NJW 2004, 1876, 1877).
- BGH, 14.02.1984 - VI ZR 229/82
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem Fahrzeug des …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2017 - 4 U 29/17
Allerdings indiziert die objektive Verletzung des § 9 Abs. 3 StVO nicht stets ein Verschulden; vielmehr muss das Vorrecht des Geradeausfahrers für den Wartepflichtigen in zumutbaren Grenzen erkennbar und seine Verletzung vermeidbar gewesen sein (BGH NJW 1984, 1962; NZV 2005, 249, 250).Insoweit hat das Landgericht nicht in den Blick genommen, dass eine Wartepflicht gemäß § 9 Abs. 3 StVO überhaupt nur besteht, wenn bei Beginn des Abbiegevorgangs Gegenverkehr bereits sichtbar ist (BGH NJW 1984, 1962, 1963; NJW-RR 1994, 1303, 1304, zu § 8 StVO; OLG Hamm VRS 76, 253, 255; SaarlOLG ZfS 2003, 537;… Freymann in Geigel, Der Haftpflichtprozess 27. Aufl. Kap. 27 Rn. 282;… König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht 44. Aufl. § 9 StVO Rn. 39 [S. 624]).
- OLG Saarbrücken, 04.02.2003 - 3 U 103/02
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem mit überhöhter …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2017 - 4 U 29/17
Insoweit hat das Landgericht nicht in den Blick genommen, dass eine Wartepflicht gemäß § 9 Abs. 3 StVO überhaupt nur besteht, wenn bei Beginn des Abbiegevorgangs Gegenverkehr bereits sichtbar ist (BGH NJW 1984, 1962, 1963; NJW-RR 1994, 1303, 1304, zu § 8 StVO; OLG Hamm VRS 76, 253, 255; SaarlOLG ZfS 2003, 537;… Freymann in Geigel, Der Haftpflichtprozess 27. Aufl. Kap. 27 Rn. 282;… König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht 44. Aufl. § 9 StVO Rn. 39 [S. 624]).Diese Voraussetzung ist im Bestreitensfall nachzuweisen (vgl. SaarlOLG ZfS 2003, 537), was den für einen Pflichtverstoß des Klägers darlegungs- und beweisbelasteten Beklagten nicht gelungen ist.
- BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02
Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten
Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2017 - 4 U 29/17
Rn. 51 (1) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes besteht in der Regel ein Anspruch des Geschädigten auf Ersatz der in einer markengebundenen Vertragswerkstatt anfallenden Reparaturkosten unabhängig davon, ob der Geschädigte den Wagen tatsächlich voll, minderwertig oder überhaupt nicht reparieren lässt (BGHZ 155, 1, 3). - BGH, 07.06.2011 - VI ZR 260/10
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Fehlende Bestimmbarkeit der Abtretung der …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2017 - 4 U 29/17
Ist eine solche Bestimmung in den zwischen den Parteien geschlossenen Zessionsverträgen nicht enthalten, ist die Abtretung unwirksam (BGH NJW 1965, 2197, 2198; 2011, 2713 Rn. 7 f.;… Erman/H. P. Westermann, BGB 14. Aufl. § 398 Rn. 10;… jurisPK-BGB/Rosch, aaO Rn. 17; abweichend OLG Karlsruhe OLGZ 1984, 81, 82 f.). - OLG Saarbrücken, 09.10.2014 - 4 U 46/14
Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kollision auf einem Kundenparkplatz zwischen …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2017 - 4 U 29/17
Rn. 57 b) Die Kostenpauschale von 30 EUR ist unter Beachtung der ständigen Senatsrechtsprechung (z. B. NJW-RR 2015, 223, 227 Rn. 62 m. w. Nachw.;… ebenso Knerr in Geigel, aaO Kap. 3 Rn. 106), auf welche die Beklagten bereits in der Klageerwiderung hingewiesen haben (Bd. I Bl. 36 d. A.), nur in Höhe von 25 EUR berechtigt, so dass auf der Grundlage der Quote von 50 v. H. insoweit 12, 50 EUR zu ersetzen sind. - BGH, 08.05.2012 - VI ZR 196/11
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Erstattungsfähigkeit außergerichtlicher …
- OLG Saarbrücken, 08.05.2014 - 4 U 61/13
Schadensersatz nach Kfz-Unfall: Schätzung des für eine Fahrzeugreparatur …
- BGH, 14.06.1995 - IV ZR 212/94
Fortbestehen des Rückforderungsanspruchs nach Überleitung auf den Träger der …
- BGH, 16.03.1995 - IX ZR 72/94
Sittenwidrigkeit der Abtretung sämtlicher Kundenforderungen unmittelbar vor dem …
- AG Brandenburg, 08.01.2016 - 31 C 111/15
Zur Ersatzfähigkeit von Beilackierungskosten und Unkostenpauschale
- BGH, 21.06.2016 - II ZR 305/14
Auslegung des Klagebegehrens
- BGH, 23.06.2015 - II ZR 166/14
Inhaltliche Anforderungen an eine Berufungsbegründungsschrift
- BGH, 21.02.2012 - X ZR 111/09
Rohrreinigungsdüse II
- BGH, 25.10.1952 - I ZR 48/52
Vorausabtretung. Verlängerter Eigentumsvorbehalt
- BGH, 01.06.1967 - II ZR 150/66
Keine Konfusionswirkung bei Testamentsvollstreckung und Vorerbschaft
- OLG Saarbrücken, 06.11.2014 - 4 U 189/13
Vertrag über Omnibuswerbung: Sittenwidrigkeit wegen Überschreitung der üblichen …
- BGH, 07.07.2003 - II ZR 271/00
Erfassung künftiger Forderungen durch eine Abtretungsvereinbarung
- BGH, 22.09.1965 - VIII ZR 265/63
- BGH, 10.02.1998 - XI ZR 72/97
Auslegung und Anpassung von Anträgen im Anwaltsprozeß
- OLG München, 20.06.2012 - 17 U 1392/12
Berufungsverfahren: Bindungswirkung der erstinstanzlichen Tatsachenfeststellung
- OLG Karlsruhe, 05.07.1983 - 15 W 36/83
- BGH, 13.12.2011 - VI ZR 177/10
Haftung bei Kfz-Unfall: Anwendbarkeit eines Anscheinsbeweises bei Auffahrunfall …
- BGH, 07.02.2012 - VI ZR 133/11
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Quotelung von Sachverständigenkosten
- BGH, 25.03.2003 - VI ZR 161/02
Begriff der kritischen Verkehrssituation; Haftunsgverteilung bei Kollision …
- BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05
Abwägung der Verursachungsanteile bei Fehlen der Fahrerlaubnis; Umfang des …
- BGH, 13.02.1996 - VI ZR 126/95
Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem Versagen des Grünpfeils für einen …
- BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 23/86
Anspruch eines Studenten auf Ausbildungsunterhalt
- BGH, 25.01.1994 - VI ZR 285/92
Haftungsverteilung bei Kollision eines nach links abbiegenden …
- OLG Hamm, 27.05.1998 - 13 U 29/98
Schadensersatz wegen eines Sturzes als Fahrgast eines Linienbusses; Scharfes …
- BGH, 23.01.1997 - I ZR 29/94
Produktwerbung
- BGH, 09.07.1999 - V ZR 12/98
Berufung auf fehlende Ernstlichkeit eines Geschäfts
- OLG Saarbrücken, 20.10.2016 - 4 U 104/15
Verkehrsunfallhaftung bei Kollision eines Pkw mit einem Kraftrad: Notwendige …
- OLG Saarbrücken, 03.02.2009 - 4 U 402/08
Anforderungen an den Nachweis eines manipulierten Unfalls; Pflichten des …
- OLG Hamm, 27.04.1988 - 13 U 71/86
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem entgegenkommenden …
- OLG Saarbrücken, 28.02.2019 - 4 U 56/18
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Bestimmung des Wiederbeschaffungswerts bei …
Nach der ständigen Senatsrechtsprechung (…NJW-RR 2015, 223, 227 Rn. 62; 2018, 86, 91 Rn. 50), von der abzugehen der vorliegende Fall keinen Anlass gibt, ist die - von der Klägerin ebenfalls geltend gemachte - Kostenpauschale in Höhe von 25 EUR berechtigt. - OLG Saarbrücken, 29.03.2018 - 4 U 56/17
Verkehrsunfallhaftung: Vorfahrtsbereich bei trichterförmiger T-Einmündung einer …
Nach der ständigen Senatsrechtsprechung (…NJW-RR 2015, 223, 227 Rn. 62 m. w. Nachw.; 2018, 86, 91 Rn. 50;… ebenso Knerr in Geigel, aaO Kap. 3 Rn. 106), von der abzugehen der vorliegende Fall keinen Anlass gibt, ist die Kostenpauschale in Höhe von 25 EUR berechtigt. - LG Saarbrücken, 05.06.2020 - 13 S 181/19
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Erschütterung des Anscheinsbeweises …
Der Vorfahrtberechtigte, der sich auf einen Vorfahrtsverstoß beruft, hat daher grundsätzlich nachzuweisen, dass er für den Wartepflichtigen erkennbar war (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 19. Oktober 2017 - 4 U 29/17, juris Rn. 35).Die für eine Verletzung des Vorfahrtsrechts sprechende Typizität richtet sich nach einer umfassenden Gesamtbetrachtung ausschließlich der Tatsachen, die zwischen den Parteien unstreitig sind oder sonst feststehen (vgl. BGHZ 192, 84 ff.; OLG Saarbrücken, Urteil vom 19. Oktober 2017 - 4 U 29/17, juris Rn. 41).
- OLG Saarbrücken, 03.07.2026 - 3 U 51/25
Ausnahmen vom Verbot des Überfahrens einer durchgezogenen Mittellinie
Denn es ist allgemein anerkannt, dass abweichend von § 425 Abs. 1, 2 BGB die verzugsbegründende außergerichtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Haftpflichtversicherer, aber auch die Zustellung der Klageschrift bzw. des Mahnbescheids an den Haftpflichtversicherer (vgl. § 286 Abs. 1 Satz 2 BGB) den Schuldnerverzug auf Seiten des Schädigers begründen (vgl. BGH…, Urteil vom 3. April 1973 - VI ZR 58/72, Rn. 18 ff., juris; Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 19. Oktober 2017 - 4 U 29/17, Rn. 67, juris; OLG Nürnberg, Urteil vom 30. April 1974 - 7 U 5/74, juris; OLG München…, Urteil vom 3. Juni 2016 - 10 U 124/16, Rn. 43, juris; OLG Hamm…, Beschluss vom 19. Oktober 2021 - I-7 W 11/21, Rn. 27, juris;… Schneider in: Langheid/Wandt, MüKO-VVG, 3. Aufl., § 115 Rn. 18b;… Klimke in: Prölss/Martin, VVG, 32 Aufl., AKB 2015 A.1.1 Rn. 46;… Staudinger/Looschelders, BGB, Neubearbeitung 2017, § 425 Rn. 27;… Grüneberg, BGB, 85. Aufl., § 425 Rn. 3). - LG Osnabrück, 14.03.2018 - 1 S 335/17
Verkehrsunfall: schuldhafte Vorfahrtverletzung - Anscheinsbeweis
Die bloße Möglichkeit, dass auf der Vorfahrtstraße ein anderes Kraftfahrzeug herannahen könnte, löst noch keine Wartepflicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 25.01.1994 - VI ZR 285/92; OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.10.2017 - 4 U 29/17 -, Rn. 35, juris OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.02.2015 - I-1 U 41/14).Bei der Behauptung, dass das Fahrzeug auf der bevorrechtigten Straße für den auf die bevorrechtigte Straße Einbiegenden nicht sichtbar war, handelt es sich demnach um einen weiteren Umstand, der dem feststehenden Kerngeschehen im Einzelfall die Typizität nehmen kann, so dass es Sache des Beklagten ist, den aus dem Kerngeschehen folgenden Anscheinsbeweis unter diesem Gesichtspunkt zu erschüttern (so auch OLG Düsseldorf…, Urteil vom 10.02.2015 - I-1 U 41/14, Rn. 36; aA wohl OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.10.2017 - 4 U 29/17, Rn. 41 f.).
- OLG Saarbrücken, 16.07.2020 - 4 U 2/20
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Voraussetzungen für eine Verweisung des …
Andernfalls würde die dem Geschädigten nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB zustehende Ersetzungsbefugnis unterlaufen, die ihm die Möglichkeit der Schadensbehebung in eigener Regie eröffnet und ihn davon befreit, die beschädigte Sache dem Schädiger oder einer von ihm ausgewählten Person zur Reparatur anvertrauen zu müssen (…BGH NJW 2015, 2110 f. Rn. 10; Senat, Urteil vom 19.10.2017 - 4 U 29/17, NJW-RR 2018, 86, juris Rn. 51;… Freymann/Rüßmann in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl., § 249 BGB (Stand: 03.07.2020) Rn. 147 ff.). - OLG Saarbrücken, 06.09.2018 - 4 U 9/18
Haftung bei Kfz-Unfall: Anforderungen an die Identifizierung der angeblichen …
Meint der Rechtsmittelführer lediglich, es sei zum Beispiel den Äußerungen eines Zeugen eine andere Bedeutung beizumessen, kann dies die Beweiswürdigung nicht entkräften (OLG München, Urteil vom 20.06.2012 - 17 U 1392/12, BeckRS 2014, 03291;… Senat, NJW-RR 2015, 946, 948 Rn. 29; 2018, 86, 87 Rn. 21). - OLG Saarbrücken, 05.04.2019 - 4 W 6/19
PKH-Voraussetzungen bei Prozessstandschaft
Dass abweichend von der ständigen Senatsrechtsprechung (…NJW-RR 2015, 223, 227 Rn. 62; 2018, 86, 91 Rn. 50; ZfSch 2018, 620, 625); wonach die Kostenpauschale mit 25 EUR zu bemessen ist, im Klageentwurf von einer Kostenpauschale von 25, 56 EUR ausgegangen wird, mit der Folge, dass bei noch offenen 50 v. H. ein Betrag von (12,78 EUR - 12, 50 EUR =) 0,28 EUR zu viel verlangt wird, fällt bei der Bejahung der hinreichenden Erfolgsaussicht nicht negativ ins Gewicht. - LG Ravensburg, 13.09.2023 - 6 O 234/20
Vorfahrtsverstoß und überhöhte Geschwindigkeit: Haftungsverteilung nach …
Der Sachverhalt, der nach der Lebenserfahrung auf einen bestimmten Geschehensablauf hinweist, muss als solcher voll bewiesen werden (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 19. Oktober 2017 - 4 U 29/17 -, Rn. 41, juris).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 09.01.2018 - 4 U 29/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB § 355 (idF v. 29.07.2009), § 491 (idF v. 29.07.2009),; § 495 (idF v. 24.07.2010); EGBGB Art. 247 § 3 (idF v. 29.07.2009); § 6 (idF v. 24.07.2010), § 9 (idF v. 29.07.2009)
Verbraucherdarlehensvertrag: zu den Pflichtangaben und zur optischen Hervorhebung der Widerrufsinformation; zur Information über die Widerrufsfolgen; Bereichsausnahme für KfW-Förderprogramm - rechtsportal.de
Begriff des öffentlichen Interesses i.S. von § 491 Abs. 2 Nr. 5 BGB a.F.
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen - 1710 O 203/16
- LG Aachen, 16.05.2017 - 10 O 203/16
- OLG Köln, 09.01.2018 - 4 U 29/17
- BGH - XI ZR 90/18 (anhängig)
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (25)
- OLG Köln, 05.12.2017 - 4 U 56/17
Streitwert einer Klage auf Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrages
Auszug aus OLG Köln, 09.01.2018 - 4 U 29/17
Zum Streitwert einer negativen Feststellungsklage des Verbrauchers, der wegen Widerrufs vertragliche Erfüllungsansprüche leugnet, derer sich der Darlehensgeber weiterhin berühmt (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 05.12.2017 - 4 U 56/17 -, juris).Dieser Betrag wird grundsätzlich definiert durch die Differenz zwischen dem Gesamtdarlehensbetrag und der Summe der vom Darlehensnehmer bis zur Erklärung des Widerrufs erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. Dezember 2017 - 4 U 56/17 - und vom 12. Dezember 2017 - 4 U 33/17 -).
Die von der Klägerin (im Antrag zu 5) jeweils als Restforderung der Beklagten akzeptierten Beträge sind - weil diese anders als die (von der Beklagten reklamierten und von der Klägerin negierten) Forderungen nicht auf dem jeweiligen Darlehensvertrag, sondern auf dem vermeintlichen Rückgewährschuldverhältnis beruhen und damit einen anderen Streitgegenstand betreffen (vgl. BGH…, Urteil vom 24. Januar 2017 - XI ZR 183/15 -, WM 2017, 766 Rn. 15) - nicht in Abzug zu bringen (Senatsbeschlüsse vom 5. Dezember 2017 - 4 U 56/17 -, vom 12. Dezember 2017 - 4 U 33/17 -, vom 14. Dezember 2017 - 4 U 83/17 - und vom 18. Dezember 2017 - 4 W 16/17 -).
Die solchermaßen ermittelte Differenz erfährt jedoch dann, wenn - wie hier - nach dem Darlehensvertrag im Anschluss an die Wirksamkeit des Widerrufs noch wiederkehrend Zins- und Tilgungsleistungen über einen Zeitraum von mehr als dreieinhalb Jahren geschuldet werden, nach der Rechtsprechung des Senats nach § 9 ZPO eine Beschränkung dergestalt, dass nur der dreieinhalbfache Jahresbetrag dieser vom Darlehensnehmer zu erbringenden wiederkehrenden Leistungen zu berücksichtigen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. Dezember 2017 - 4 U 56/17 - und vom 12. Dezember 2017 - 4 U 33/17 -).
- LG Aachen, 16.05.2017 - 10 O 203/16
Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines Darlehensvertrages nach Widerruf
Auszug aus OLG Köln, 09.01.2018 - 4 U 29/17
Auf die Anschlussberufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 16. Mai 2017 - 10 O 203/16 - in der Hauptsache abgeändert und die Klage abgewiesen.für das erstinstanzliche Verfahren - insoweit unter Abänderung des Beschlusses des Landgerichts Köln vom 16. Mai 2017 (Az.: 10 O 203/16) - auf 345.130,57 EUR und.
Rn. 30 unter Aufhebung des am 16. Mai 2017 verkündeten Urteils des Landgerichts Aachen (Az. 10 O 203/16).
Rn. 43 das Urteil des Landgerichts Aachen vom 16. Mai 2017 zu dem Az. 10 O 203/16 aufzuheben und die Klage abzuweisen.
- OLG Hamm, 06.07.2017 - 4 U 33/17
Verlag haftet, wenn Anzeigen nicht auf fehlende Identitätsangaben geprüft werden
Auszug aus OLG Köln, 09.01.2018 - 4 U 29/17
Dieser Betrag wird grundsätzlich definiert durch die Differenz zwischen dem Gesamtdarlehensbetrag und der Summe der vom Darlehensnehmer bis zur Erklärung des Widerrufs erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. Dezember 2017 - 4 U 56/17 - und vom 12. Dezember 2017 - 4 U 33/17 -).Die von der Klägerin (im Antrag zu 5) jeweils als Restforderung der Beklagten akzeptierten Beträge sind - weil diese anders als die (von der Beklagten reklamierten und von der Klägerin negierten) Forderungen nicht auf dem jeweiligen Darlehensvertrag, sondern auf dem vermeintlichen Rückgewährschuldverhältnis beruhen und damit einen anderen Streitgegenstand betreffen (vgl. BGH…, Urteil vom 24. Januar 2017 - XI ZR 183/15 -, WM 2017, 766 Rn. 15) - nicht in Abzug zu bringen (Senatsbeschlüsse vom 5. Dezember 2017 - 4 U 56/17 -, vom 12. Dezember 2017 - 4 U 33/17 -, vom 14. Dezember 2017 - 4 U 83/17 - und vom 18. Dezember 2017 - 4 W 16/17 -).
Die solchermaßen ermittelte Differenz erfährt jedoch dann, wenn - wie hier - nach dem Darlehensvertrag im Anschluss an die Wirksamkeit des Widerrufs noch wiederkehrend Zins- und Tilgungsleistungen über einen Zeitraum von mehr als dreieinhalb Jahren geschuldet werden, nach der Rechtsprechung des Senats nach § 9 ZPO eine Beschränkung dergestalt, dass nur der dreieinhalbfache Jahresbetrag dieser vom Darlehensnehmer zu erbringenden wiederkehrenden Leistungen zu berücksichtigen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. Dezember 2017 - 4 U 56/17 - und vom 12. Dezember 2017 - 4 U 33/17 -).
- BGH, 12.09.2017 - XI ZR 365/16
Widerruf der auf Abschluss eines Immobiliardarlehensvertrags gerichteten …
Auszug aus OLG Köln, 09.01.2018 - 4 U 29/17
Die MFI-Zinsstatistik, der Durchschnittswerte von repräsentativ erhobenen Stichproben mit einer gewissen Bandbreite zugrunde liegen (…vgl. den Sonderaufsatz "Die erweiterte MFI-Zinsstatistik: Methodik und erste Ergebnisse" im Monatsbericht Juni 2011 der E2, S. 49 ff. [56 ff.]), will und kann den marktüblichen Zins nicht betragsscharf abbilden (BGH, Beschluss vom 12. September 2017 - XI ZR 365/16 -, WM 2017, 2146 Rn. 11).Vielmehr ist nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von der Marktüblichkeit vereinbarter Zinsen auszugehen, wenn diese um bis zu einem Prozentpunkt (nach oben oder unten) von den in den MFI-Zinsstatistik ausgewiesenen Werten abweichen (vgl. BGH…, Urteil vom 19. Januar 2016 - XI ZR 103/15 -, BGHZ 208, 278 Rn. 16 f.; BGH, Beschluss vom 12. September 2017 - XI ZR 365/16 -, WM 2017, 2146 Rn. 11).
- BGH, 20.06.2017 - XI ZR 109/17
Rückabwicklicklung eines Darlehensvertrages nach Widerruf; Maßgeblichkeit der …
Auszug aus OLG Köln, 09.01.2018 - 4 U 29/17
Dies entspricht dem Wert der begehrten Rückzahlung der geleisteten Zins- und Tilgungsleistungen (vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 20. Juni 2017 - XI ZR 109/17 -, Rn. 2 m.w.N.).Entsprechend verhält es sich für die begehrte Feststellung des Annahmeverzugs (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Juni 2017 - XI ZR 108/17 und XI ZR 109/17 -, jeweils Rn. 4).
- BGH, 22.11.2016 - XI ZR 434/15
Zur Wirksamkeit einer Widerrufsinformation bei einem Immobiliardarlehensvertrag
Auszug aus OLG Köln, 09.01.2018 - 4 U 29/17
Doch hat das Landgericht mit keiner Ergänzung bedürfenden Erwägungen, die der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Rechnung tragen, zutreffend angenommen, dass die Beklagte die Klägerin über das ihr zustehende Widerrufsrecht zutreffend informiert hat (vgl. nur BGH, Urteil vom 22. November 2016 - XI ZR 434/15 -, WM 2017, 427 Rn. 13 ff.; BGH…, Urteil vom 21. Februar 2017 - XI ZR 381/16 -, WM 2017, 806 Rn. 13; BGH…, Beschluss vom 27. September 2016 - XI ZR 309/15 -, WM 2016, 2215 Rn. 8).Abgesehen davon, dass die unter Ziffer 14 enthaltenen Widerrufsinformationen zusammen mit den Pflichtangaben zur "Abtretbarkeit der Darlehensforderung und zur Übertragbarkeit des Vertragsverhältnisses" (Ziffer 12) und zu der damit einhergehenden Datenübertragung (Ziffer 13) durch eine fett gedruckte Umrandung sowie durch eine vergleichsweise größere Schrift vom restlichen Vertragstext hervorgehoben ist, hat der Bundesgerichtshof zu einem entsprechend gestalteten Formular des E bereits entschieden, dass die Widerrufsinformation den gesetzlichen Anforderungen genügt habe, weil sich den gesetzlichen Vorschriften das Erfordernis einer besonderen Hervorhebung nicht entnehmen lasse (vgl. BGH, Urteil vom 23. Februar 2016 - XI ZR 101/15 -, BGHZ 209, 86 Rn.24 ff.; ferner BGH, Urteil vom 22. November 2016 - XI ZR 434/15 -, WM 2017, 427 Rn. 12).
- BGH, 04.07.2017 - XI ZR 562/15
Zur Zulässigkeit formularmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte bei …
Auszug aus OLG Köln, 09.01.2018 - 4 U 29/17
Rn. 74 aa) Zwar erweist sich der Standpunkt des Landgerichts, das die Beklagte aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 BGB zur Erstattung des im Darlehensvertrag 1 unwirksam formularmäßig vereinbarten und vereinbarungsgemäß - bei der ersten Auszahlung Ende Mai 2011 (vgl. Anlage K 7 - GA 34) - im Wege der Verrechnung einbehaltenen Bearbeitungsentgelts verurteilt hat, im Ausgangspunkt als zutreffend (vgl. zu Privatkreditverträgen: BGH, Urteile vom 13. Mai 2014 - XI ZR 405/12 -, BGHZ 201, 168 sowie XI ZR 170/13 -, WM 2014, 1325; ebenso für Kreditverträge mit Unternehmen: BGH, Urteile vom 4. Juli 2017 - XI ZR 562/15 -, WM 2017, 1643 sowie XI ZR 233/16 -, WM 2017, 1652). - BGH, 16.05.2017 - XI ZR 586/15
Zur Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage in Widerrufsfällen
Auszug aus OLG Köln, 09.01.2018 - 4 U 29/17
Für den Wert des Antrags, der in der Sache auf die negative Feststellung gerichtet ist, dass der Beklagten aus den streitgegenständlichen Darlehensverträgen ab Zugang der Widerrufserklärung keine Ansprüche mehr auf Vertragszins und vertragsgemäße Tilgung zustehen (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 2017 - XI ZR 586/15 -, WM 2017, 1258 Rn. 10 ff.), ist - da die Klägerin ihr in die Zukunft gerichtetes Interesse zum Streitgegenstand erhoben hat - maßgeblich, in welcher Höhe sich die Beklagte eines Anspruchs auf Erbringung vertragsgemäßer Zins- und Tilgungsleistungen auch nach dem von der Klägerin erklärten - von der Beklagten aber für unwirksam gehaltenen - Widerruf berühmt. - BGH, 12.01.2016 - XI ZR 366/15
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Beschwer bei Widerruf eines …
Auszug aus OLG Köln, 09.01.2018 - 4 U 29/17
Der überdies begehrte Nutzungsersatz (3.901,36 EUR) für den mit dem Antrag zu 1) geltend gemachten Betrag ist gemäß § 4 Abs. 1 Halbs. 2 ZPO außer Betracht zu lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2016 - XI ZR 366/15 -, WM 2016, 454 Rn. 17). - BGH, 19.01.2016 - XI ZR 103/15
Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Kündigung eines Verbraucherdarlehens …
Auszug aus OLG Köln, 09.01.2018 - 4 U 29/17
Vielmehr ist nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von der Marktüblichkeit vereinbarter Zinsen auszugehen, wenn diese um bis zu einem Prozentpunkt (nach oben oder unten) von den in den MFI-Zinsstatistik ausgewiesenen Werten abweichen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 2016 - XI ZR 103/15 -, BGHZ 208, 278 Rn. 16 f.; BGH…, Beschluss vom 12. September 2017 - XI ZR 365/16 -, WM 2017, 2146 Rn. 11). - BGH, 04.07.2017 - XI ZR 233/16
Zur Zulässigkeit formularmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte bei …
- BGH, 28.10.2014 - XI ZR 348/13
Verjährungsbeginn für Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern bei unwirksam …
- BGH, 13.05.2014 - XI ZR 405/12
Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite …
- BGH, 13.05.2014 - XI ZR 170/13
Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite …
- BGH, 24.01.2017 - XI ZR 183/15
Verbraucherdarlehensvertrag: Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der …
- BGH, 28.10.2014 - XI ZR 17/14
Verjährungsbeginn für Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern bei unwirksam …
- BGH, 23.06.2008 - GSZ 1/08
Einrede der Verjährung bei unstreitigem Sachverhalt noch in der Berufungsinstanz …
- BGH, 04.03.2016 - XI ZR 39/15
Streitwertbemessung: Klage auf Feststellung der Beendigung eines …
- BGH, 20.06.2017 - XI ZR 108/17
Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehnsvertrages nach Widerruf; Maßgeblichkeit …
- BGH, 21.02.2017 - XI ZR 467/15
Verbraucherdarlehen - Feststellungsklage im Widerrufsfall unzulässig
- BGH, 21.02.2017 - XI ZR 381/16
Zur Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bei einem Präsenzgeschäft
- BGH, 23.02.2016 - XI ZR 101/15
Zur Gestaltung von Widerrufsinformationen bei Verbraucherdarlehensverträgen
- BGH, 27.09.2016 - XI ZR 309/15
Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags: Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung …
- BGH, 24.01.2017 - XI ZR 66/16
Deutlichkeit einer Widerrufsbelehrung
- LG Berlin, 02.06.2016 - 37 O 442/15
Anforderungen an die Gestaltung der Widerrufsbelehrung
- OLG Köln, 26.03.2019 - 4 U 102/18
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines …
Zur Vermeidung bloßer Wiederholungen wird zunächst auf die zutreffenden Erwägungen in der angefochtenen Entscheidung (Seiten 9 ff.) und das in dieser in Bezug genommene Urteil des erkennenden Senats (OLG Köln, Urteil vom 09.01.2018 - 4 U 29/17 - juris Rn. 59 ff.) verwiesen, in dem es bezogen auf die Frage, ob ein aus dem A-Förderprogramm an einen begrenzten Personenkreis im Sinne von § 491 Abs. 2 Nr. 5 BGB a.F. gerichtet ist, heißt:.Dieser Auffassung schließt sich der Senat auch in Ansehung der von den Klägern für ihre gegenteilige Meinung angeführten Fundstellen an (so schon der erkennende Senat im Urteil vom 09.01.2018 - 4 U 29/17 - a. a. O.).
- BGH, 04.06.2019 - XI ZR 77/18
Verbraucherdarlehensvertrag: Bereichsausnahme bei Vorliegen eines begrenzten …
Vielmehr wird diese Frage in der Instanzrechtsprechung zu Recht einhellig bejaht (OLG Hamm, Urteil vom 16. Oktober 2017 - 31 U 284/16, n.v.; OLG Köln, Urteil vom 9. Januar 2018 - 4 U 29/17, juris Rn. 61 f.; OLG Bremen, Beschluss vom 23. Februar 2018 - 1 U 46/17, n.v.; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 6. September 2018 - 1 U 257/17, n.v.; OLG Köln…, Urteil vom 26. März 2019 - 4 U 102/18, juris Rn. 49 ff.; LG Köln…, Urteil vom 22. Dezember 2016 - 15 O 335/15, juris Rn. 16 ff.; LG Bonn…, Urteil vom 27. April 2017 - 17 O 233/16, juris Rn. 90 ff.; LG Saarbrücken…, Urteil vom 8. September 2017 - 1 O 90/17, juris Rn. 4 und 72). - OLG Brandenburg, 31.07.2019 - 4 U 121/18
Rückabwicklung von grundschuldgesicherten Verbraucherdarlehen
Rn. 47 bb) Die in diesem Zusammenhang von dem Kläger zunächst aufgeworfene Frage, ob es sich bei einem Darlehensvertrag, dem - wie hier bei dem Darlehensvertrag D2 (vgl. Anlage K1, Bl. 82 d.A.) - das "KfW-Wohnungseigentumsprogramm (124)" zugrunde liegt, um einen nur mit einem begrenzten Personenkreis abgeschlossenen Vertrag im Sinne des § 491 Abs. 2 Nr. 5 BGB a.F. handelt, wird in der Rechtsprechung zu Recht einhellig bejaht (BGH, Beschluss vom 04.06.2019 - XI ZR 77/18, juris; OLG Köln, Urteil vom 09.01.2018 - 4 U 29/17, juris Rn. 61 f.; OLG Köln…, Urteil vom 26.03.2019 - 4 U 102/18, juris Rn. 49 ff.; LG Köln…, Urteil vom 22.12.2016 - 15 O 335/15, juris Rn. 16 ff.; LG Bonn…, Urteil vom 27.04.2017 - 17 O 233/16, juris Rn. 90 ff.; LG Saarbrücken…, Urteil vom 08.09.2017 - 1 O 90/17, juris Rn. 4 und 72).
- OLG Köln, 24.04.2018 - 4 W 15/18
Streitwert einer negativen Feststellungsklage auf Nichtbestehen von Ansprüchen …
Rn. 4 a) Indem die Kläger die Feststellung begehren, dass der Beklagten ab Zugang des Widerrufs aus dem streitgegenständlichen Darlehensvertrag kein Anspruch mehr auf Vertragszins und auf vertragsgemäße Tilgung zustehe, haben sie ihr in die Zukunft gerichtetes wirtschaftliches Interesse zum Streitgegenstand erhoben (vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. Januar 2018 - 4 U 29/17 -, BeckRS 2018, 2340 Rn. 62; vom 30. November 2017 - 4 W 15/17 - vom 18. Dezember 2017 - 4 W 16/17 - vom 21. Dezember 2017 - 4 W 20/17 - vom 25. Januar 2018 - 4 W 1/18 - vom 5. März 2018 - 4 W 8/18 - und vom 22. März 2018 - 4 W 11/18 -).Rn. 6 aa) Dieser Betrag wird grundsätzlich definiert durch die Differenz zwischen dem Gesamtdarlehensbetrag und der Summe der vom Darlehensnehmer bis zur Erklärung des Widerrufs erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. Dezember 2017 - 4 U 56/17 -, juris Rn. 3; vom 12. Dezember 2017 - 4 U 33/17 - vom 14. Dezember 2017 - 4 U 83/17 - vom 18. Dezember 2017 - 4 W 16/17 - vom 21. Dezember 2017 - 4 W 20/17 - vom 9. Januar 2018 - 4 U 29/17 -, BeckRS 2018, 2340 Rn. 62; vom 25. Januar 2018 - 4 W 1/18 - vom 5. März 2018 - 4 W 8/18 - und vom 22. März 2018 - 4 W 11/18 -).
Rn. 8 bb) Die solchermaßen ermittelte Differenz erfährt jedoch dann, wenn - wie hier - nach dem Darlehensvertrag im Anschluss an die Wirksamkeit des Widerrufs noch wiederkehrend Zins- und Tilgungsleistungen über einen Zeitraum von mehr als dreieinhalb Jahren geschuldet werden, nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats nach § 9 ZPO eine Beschränkung dergestalt, dass nur der dreieinhalbfache Jahresbetrag dieser vom Darlehensnehmer zu erbringenden wiederkehrenden Leistungen zu berücksichtigen ist (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. Dezember 2017 - 4 U 56/17 -, juris Rn. 5; vom 12. Dezember 2017 - 4 U 33/17 - vom 14. Dezember 2017 - 4 U 83/17 - vom 18. Dezember 2017 - 4 W 16/17 - vom 21. Dezember 2017 - 4 W 19/17 und 4 W 20/17 - vom 9. Januar 2018 - 4 U 29/17 -, BeckRS 2018, 2340 Rn. 62; vom 15. Januar 2018 - 4 W 18/17 - vom 25. Januar 2018 - 4 W 1/18 - vom 5. März 2018 - 4 W 8/18 - und vom 22. März 2018 - 4 W 11/18 -).
- OLG Frankfurt, 17.03.2022 - 19 U 194/21
Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsinformation zum Immobiliendarlehen
Wesentliche Voraussetzung ist jedoch, dass der Sollzinssatz nicht über dem marktüblichen Sollzinssatz liegt (vgl. ebenso OLG Köln, Urteil vom 09.01.2018 - I-4 U 29/17, juris).Damit ist nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von der Marktüblichkeit vereinbarter Zinsen auszugehen, wenn diese um bis zu einem Prozentpunkt (nach oben oder unten) von den in den MFI-Zinsstatistik ausgewiesenen Werten abweichen (vgl. BGH, Urteil vom 19.01.2016 - XI ZR 103/15, juris), so dass der Darlehensvertrag der Beklagten zum KfW-Wohnungseigentumsprogramm Nr. 124 im Ergebnis vom Landgericht zu Recht § 491 Abs. 2 Nr. 5 BGB a.F. unterworfen wurde (ebenso OLG Köln, Urteil vom 09.01.2018 - I-4 U 29/17, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.05.2017 - 3 U 324/15).
- OLG Köln, 08.05.2018 - 4 W 16/18
Streitwert einer Klage auf Feststellung der Wirksamkeit des Widerrufs eines …
Rn. 15 (2.1) Indem die Kläger die Feststellung begehren, dass der Beklagten ab Zugang des Widerrufs aus den beiden Darlehensverträgen kein Anspruch mehr auf Vertragszins und auf vertragsgemäße Tilgung zustehe, haben sie ihr in die Zukunft gerichtetes wirtschaftliches Interesse zum Streitgegenstand erhoben (…ständige Senatsrspr., vgl. Beschlüsse vom 05.12.2017 - 4 U 56/17 - juris Rn. 3, vom 09.01.2018 - 4 U 29/17 - BeckRS 2018, 2340 Rn. 62 und zuletzt vom 24.04.2018 - 4 W 15/18 -). - LG Frankfurt/Main, 09.07.2021 - 2 O 280/20
ING-Diba muss Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen - ING-Diba muss …
Die Kammer schließt sich der Entscheidung des OLG Köln an, Urteil vom 09.01.2018, Az. I-4 U 29/17, in der in einem vergleichbaren Fall, hier ging es auch um das KfW-Wohnungseigentumsprogramm (124), wie folgt entschieden wurde:. - LG Frankfurt/Main, 11.01.2019 - 25 O 367/17 Es ist aber auch dann erfüllt, wenn die Vertragsbedingungen im Vergleich zu den marktüblichen, privatwirtschaftlichen Bedingungen andere Entlastungen für den Darlehensnehmer vorsehen, z. B. eine tilgungsfreie Zeit.Wesentliche Voraussetzung ist jedoch, dass der Sollzinssatz nicht über dem marktüblichen Sollzinssatz liegt (…BT-Drcks. 16/11643, S. 77; OLG Köln, Urteil vom 09.01.2018, Az. 4 U 29/17;… Schürnbrand in Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl. 2017, § 491 Rn. 72).
Dementsprechend besagt der Umstand, dass ein vertraglich vereinbarter Sollzinssatz knapp über oder unter einem in der Statistik dokumentierten Durchschnittswert liegt, nicht, dass der vertragliche Sollzinssatz marktunüblich wäre (OLG Köln, Urteil vom 09.01.2018, Az. 4 U 29/17).
- LG Bielefeld, 24.04.2020 - 1 O 61/19 Hierunter fällt auch ein Darlehensvertrag nach dem Kreditprogramm KfW-Wohneigentumsprogramm (124) (…vgl. OLG Braunschweig, Urt. v. 01.10.2018, 11 U 24/18, S. 18 ff.; als Anlage B 6 vorgelegt; OLG Köln, Urt. v. 09.01.2018, I-4 U 29/17, Rdn. 59 ff., zit. über juris.de; s. a. BGH, Beschl. v. 04.06.2019, XI ZR 77/18, in: BKR 2020, 137 f.).
Denn diese Voraussetzung ist gegeben, wenn die Vertragsbedingungen im Vergleich zu den marktüblichen, privatwirtschaftlichen Bedingungen andere Entlastungen für den Darlehensnehmer vorsehen wie z. B. tilgungsfreie Zeiten (vgl. OLG Köln, Urt. v. 09.01.2018, I-4 U 29/17, Rdn. 66, zit. über juris.de).
- OLG Köln, 25.09.2018 - 4 U 107/18 Rn. 14 Der Senat beabsichtigt, unter Berücksichtigung des von den Klägern in der Klageschrift ab Oktober 2011 zugrunde gelegten Tilgungsbeginns und einer - vorbehaltlich genauerer Angaben seitens der Parteien - nicht vor dem 18.10.2011 (dem Tag nach der Unterschrift des Darlehensvertrages durch die Darlehensnehmer) erfolgten Auszahlung des Darlehens nach den in gefestigter Senatsrechtsprechung für die negative Feststellungsklage aufgestellten Maßstäben (…vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 05.12.2017 - 4 U 56/17 -, juris Rn. 2 ff. und vom 09.01.2018 - 4 U 29/17 -, BeckRS 2018, 2340 Rn. 62) den Streitwert für das Berufungsverfahren gemäß §§ 3, 9 ZPO auf ([42 x 480 EUR =] 20.160 EUR zzgl. [Restdarlehensvaluta zum Ablauf der Zinsbindungsfrist in Höhe von] 33.108,18 EUR =) 53.268,18 EUR festzusetzen und den Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren gemäß § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GKG von Amts wegen entsprechend abzuändern.
- OLG Hamm, 15.03.2021 - 31 U 116/20
- OLG Frankfurt, 02.08.2021 - 17 U 105/20
Unwirksamer Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages
- OLG Frankfurt, 13.01.2020 - 19 U 30/19
Ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung zum grundpfandrechtlich besicherten …
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