Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 09.05.2012 - 4 U 92/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 123, 138; BeurkG § 13
Verlesung vom Bildschirm; Sittenwidrigkeit bei grobem Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 311b Abs. 1; BeurkG § 13a; BeurkG § 14
Anforderungen an das Vorlesen einer Urkunde durch den Notar - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Anforderungen an das standesgemäße Vorlesen einer Urkunde durch den Notar
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kaufpreis knapp 80% überteuert: Vertrag wirksam!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- schluender.info (Kurzinformation)
Kaufvertrag vom Bildschirm abgelesen - Unwirksam!
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Sittenwidrigkeit eines Wohnungskaufs bei einem den Wert um 78,9% übersteigenden Kaufpreis
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wohnung überteuert und Kaufvertrag vom Bildschirm abgelesen: Vertrag wirksam? (IMR 2012, 334)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 14.05.2010 - 10 O 31/09
- OLG Brandenburg, 09.05.2012 - 4 U 92/10
- BGH, 07.02.2013 - V ZR 133/12
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (10)
- BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99
Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung …
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.05.2012 - 4 U 92/10
Das ist insbesondere der Fall, wenn eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten hervorgetreten ist, weil er etwa die wirtschaftlich schwächere Position des anderen Teils bewusst ausgenutzt oder sich zumindest leichtfertig der Erkenntnis verschlossen hat, dass sich der andere nur unter dem Zwang der Verhältnisse auf den für ihn ungünstigen Vertrag eingelassen hat (BGH NJW 2001, 1127, 1128).Die hieran anknüpfende Schlussfolgerung leitet sich aus dem Erfahrungssatz her, dass in der Regel außergewöhnliche Leistungen nicht ohne Not - oder nicht ohne einen anderen den Benachteiligten hemmenden Umstand - zugestanden werden und auch der Begünstigte diese Erfahrung teilt (BGH NJW 2001, 1127, 1128).
Rn. 54 Liegt hiernach kein besonders grobes, sondern lediglich ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vor, kann eine verwerfliche Gesinnung nur bei Vorliegen weiterer besonderer Umstände angenommen werden (BGH NJW 01, 1127, 1128), für die hier indes nichts ersichtlich ist.
- BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93
Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.05.2012 - 4 U 92/10
Es ist vielmehr die eigene Angelegenheit eines Grundstückserwerbers, sich einen Überblick über die Marktgängigkeit des vom Verkäufer begehrten Preises zu verschaffen (BGHZ 123, 126, 129). - BGH, 25.10.2010 - II ZR 115/09
Klage gegen GmbH: Prozessfähigkeit der GmbH nach Amtsniederlegung des einzigen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.05.2012 - 4 U 92/10
Bei einem, wie hier, Passivprozess ist selbst eine gelöschte Gesellschaft nämlich dann parteifähig, wenn der Kläger substanziiert behauptet, es sei bei der Gesellschaft noch Vermögen vorhanden (BGH NJW-RR 2011, 115, 116; NJW 79, 1592).
- BGH, 05.04.1979 - II ZR 73/78
Klage gegen aufgelösten Verein - §§ 41, 49 BGB, § 50 Abs. 1 ZPO, Unzulässigkeit …
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.05.2012 - 4 U 92/10
Bei einem, wie hier, Passivprozess ist selbst eine gelöschte Gesellschaft nämlich dann parteifähig, wenn der Kläger substanziiert behauptet, es sei bei der Gesellschaft noch Vermögen vorhanden (BGH NJW-RR 2011, 115, 116; NJW 79, 1592). - BGH, 05.10.2001 - V ZR 237/00
Sittenwidrigkeit eines Vertrages betreffend die Aufgabe eines Erbbaurechts wegen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.05.2012 - 4 U 92/10
Ist das Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besonders grob - hiervon ist bei Grundstücksgeschäften bereits dann auszugehen, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung -, lässt dies den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten zu (…BGH a.a.O.; NJW 2002, 429, 430). - BGH, 18.04.2000 - XI ZR 193/99
Einwendungsdurchgriff bei Kredit nach dem VerbrKrG
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.05.2012 - 4 U 92/10
Werden sie gleichwohl vom Verkäufer übernommen, sind sie, da sich hierdurch die insgesamt vom Käufer aufzubringenden Kosten reduzieren, bei der Ermittlung des auf das Objekt entfallenden Kaufpreises abzuziehen (vgl. auch BGH WM 00, 1245, 1247; OLG Hamm vom 22.03.2007 - 22 U 183/04). - BGH, 12.07.1996 - V ZR 202/95
Anforderungen an die Bestimmtheit einer in einem Grundstückskaufvertrag …
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.05.2012 - 4 U 92/10
Der solchermaßen im Wege der Auslegung bestimmte Vertragsinhalt wird dann auch dem Formerfordernis des § 311b BGB gerecht (vgl. BGH DNotZ 98, 944; OLG Naumburg, Urteil vom 04. April 2000 - 11 U 241/99). - OLG Hamm, 22.03.2007 - 22 U 183/04
Beratungspflichten beim Immobilienkauf - Keine Pflicht des Verkäufers zur …
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.05.2012 - 4 U 92/10
Werden sie gleichwohl vom Verkäufer übernommen, sind sie, da sich hierdurch die insgesamt vom Käufer aufzubringenden Kosten reduzieren, bei der Ermittlung des auf das Objekt entfallenden Kaufpreises abzuziehen (vgl. auch BGH WM 00, 1245, 1247; OLG Hamm vom 22.03.2007 - 22 U 183/04). - OLG Naumburg, 04.04.2000 - 11 U 241/99
Durchführung oder Abwicklung eines Grundstückskaufvertrages; Wandelung eines …
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.05.2012 - 4 U 92/10
Der solchermaßen im Wege der Auslegung bestimmte Vertragsinhalt wird dann auch dem Formerfordernis des § 311b BGB gerecht (vgl. BGH DNotZ 98, 944; OLG Naumburg, Urteil vom 04. April 2000 - 11 U 241/99). - OLG Frankfurt, 30.08.1999 - 1 Not 1/98
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.05.2012 - 4 U 92/10
Angesichts des nach dem Vorstehenden als unstreitig zugrunde zu legenden Sachverhaltes hat nämlich entgegen § 13 BeurkG - eine Ausnahme vom Vorleseerfordernis gemäß §§ 13a, 14 BeurkG lag ersichtlich nicht vor - der Notar seine Verpflichtung zum Vorlesen der Urkunde nicht genügt, da er diese lediglich vom Bildschirm abgelesen hat (vgl. Litzenburger in Bamberger/Roth, BeckOK BeurkG § 13, Rn.1 - m.w.N.), was, wie der Senat in Übereinstimmung mit dem OLG Frankfurt/Main (DNotZ 2000, 513) annimmt, zur Unwirksamkeit der Beurkundung führt.
- BGH, 15.01.2016 - V ZR 278/14
Sittenwidrigkeit eines Immobilienkaufvertrages: Berücksichtigung der vom …
Rn. 9 c) Anlass, von der Rechtsprechung des XI. Zivilsenats, die auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung Zustimmung erfahren hat (OLG Brandenburg, Urteil vom 9. Mai 2012 - 4 U 92/10, juris Rn. 51; iE ebenso OLG Hamm…, Urteil vom 22. März 2007 - 22 U 183/04, juris Rn. 51) abzuweichen, besteht nicht.
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 24.11.2010 - 4 U 92/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 518 BGB, § 17a DepotG, § 43 EGBGB, § 714 Schweizer ZGB, § 924 Schweizer ZGB
- rechtsportal.de
Anforderungen an die Übereignung von Wertpapieren in einem Wertpapierdepot nach schweizerischem Zivilrecht
- Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Anforderungen an die Übereignung von Wertpapieren in einem Wertpapierdepot nach schweizerischem Zivilrecht
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 23.03.2010 - 8 O 129/09
- OLG Frankfurt, 24.11.2010 - 4 U 92/10
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.06.1960 - V ZR 200/58
Auszug aus OLG Frankfurt, 24.11.2010 - 4 U 92/10
Denn ein Bewirken der versprochenen Leistung wäre auch nach der vom Kläger und von einem Teil in der Literatur vertretenen Auffassung, wonach nicht allein die Leistungshandlung seitens des Schenkers ausgeführt, sondern auch der Leistungserfolg eingetreten sein muss (…MünchKomm-BGB/J. Koch, 5. Aufl., § 518 Rz. 11; Erman/Herrmann, BGB, 12. Aufl., § 518 Rz. 5. Anders BGH WM 1960, 1032, 1034; BGH WM 1970, 941, BGH NJW-RR 1989, 1282), gegeben.
- AG Völklingen, 21.06.2024 - 16 C 421/23
Fehlende Mitwirkung des Beweisführers an der Ermöglichung des Gegenbeweises
Unabhängig davon, ob die fehlende notarielle Form (§ 518 Abs. 2 BGB bzw. Art. 931 CC) des von der Beklagten behaupteten Schenkungsversprechen auch ohne weiteren Publizitätsakt oder Vermögensverfügung als geheilt anzusehen ist (vgl. dazu BGH, Urteil vom 19. Juli 2005 - X ZR 92/03; OLG Frankfurt, Urteil vom 24. November 2010 - 4 U 92/10), war das Schenkungsversprechen nämlich nichtig, denn die Betreuerin des Klägers konnte nach dem damals geltenden Betreuungsrecht (§§ 1908i Abs. 2, 1804 BGB a.F.) ein solches Schenkungsversprechen nicht abgeben.
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Rechtsprechung
| KG, 26.06.2012 - 4 U 92/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 398 BGB, § 952 Abs 1 S 1 BGB, § 246 Abs 1 S 2 HGB, § 252 Abs 1 Nr 4 HGB, § 384 HGB
Einlagensicherung: Ausweisung von im Wege eines Kommissionsgeschäfts begründeten Verbindlichkeiten - rechtsportal.de
SEF § 6 Abs. 1 S. 1
Ausweis von Verbindlichkeiten aus Kommissionsgeschäften in der Bilanz eines Kreditinstituts - Wolters Kluwer
Ausweis von Verbindlichkeiten aus Kommissionsgeschäften in der Bilanz eines Kreditinstituts
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Einlagensicherungsentschädigung für nicht als "Verbindlichkeiten gegenüber Kunden" auszuweisende Forderung aus Schuldscheindarlehen
Verfahrensgang
- LG Berlin, 14.04.2010 - 4 O 286/09
- KG, 26.06.2012 - 4 U 92/10
Papierfundstellen
- WM 2013, 158
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BGH, 27.09.2005 - XI ZR 216/04
Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung; Vernehmung oder Anhörung einer …
Auszug aus KG, 26.06.2012 - 4 U 92/10
Wenn eine Feststellungsklage zur endgültigen Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte führt, etwa weil von der Bereitschaft des Beklagten zur Leistung schon auf ein rechtskräftiges Feststellungsurteil hin auszugehen ist, bestehen gegen die Zulässigkeit keine Bedenken (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 2005 - XI ZR 216/04, Rn. 17 m. w. N.). - BFH, 12.09.1991 - III R 233/90
Zurechnung eines Wirtschaftsguts aufgrund eines "Miet-Kaufvertrags"
Auszug aus KG, 26.06.2012 - 4 U 92/10
Trotz im einzelnen unterschiedlicher Formulierung des "wirtschaftlichen Eigentums" besteht darüber auch im einschlägigen Schrifttum weitgehend Einigkeit (…vgl. Scholz/Crezelius aaO Rdn. 122/123 m.w.N.;… Großfeld aaO Rz. 108 ff.;… Knobbe-Keuck aaO § 4 III 1;… Hachenburg/Goerdeler/Müller aaO Rdn. 55/56; in gleichem Sinne auch für das Steuerrecht die Rspr. d. BFH, vgl. Urt. v. 12. September 1991 - III R 233/90, NJW 1992, 2047 betreffend Miet-Kaufvertrag und die dort zitierte Rspr.; ausführliche Nachweise zur Rspr. des BFH wenn auch mit kritischer, von der h.M. abweichenden Tendenz bei Körner/Weiken, BB 1992, 1033, 1035; siehe ferner Wirtschaftsprüfer-Handbuch 1985 I 576/577 Mietereinbauten nach BdF-Schreiben v. 15. Januar 1976 BStBl. I 1976, 66). - BGH, 06.11.1995 - II ZR 164/94
Aktivierung des Wertes von Gebäuden in der Jahresbilanz einer KG
Auszug aus KG, 26.06.2012 - 4 U 92/10
Rn. 52 Der BGH führt insoweit in seinem Urteil vom 6. November 1995 - II ZR 164/94, Rn 7 zur Zuordnung von Vermögensgegenständen Folgendes aus:. - BFH, 18.01.2007 - IV R 42/04
Jubiläumsrückstellung auch ohne unwiderrufliche Leistungszusage
Auszug aus KG, 26.06.2012 - 4 U 92/10
Rn. 33 Eine Bilanz ist nach der Rechtsprechung des BFH auf der Grundlage objektiver, am Bilanzstichtag vorliegender und spätestens bei Aufstellung der Bilanz erkennbarer Tatsachen aus der Sicht eines sorgfältigen und gewissenhaften Kaufmanns aufzustellen (vgl. BFH, Urteil vom 18. Januar 2007 - IV R 42/04, Rn. 22). - BFH, 18.11.1970 - I 133/64
Mietkaufvertrag - Anrechnung der Mietzahlungen - Ausübung der Kaufoption - …
Auszug aus KG, 26.06.2012 - 4 U 92/10
Umstritten ist lediglich, ob darüber hinaus auch die Berechtigung des Bilanzierenden zur Verwertung des Vermögensgegenstandes insbesondere durch Veräußerung und Belastung zur Annahme wirtschaftlichen Eigentums erforderlich ist (…so insbes. Hachenburg/Goerdeler/Müller aaO Rdn. 56 u. die dort genannten;… ebenso - ganz auf die Verwertungsbefugnis für eigene Rechnung abstellend - Baumbach/Hueck/Schulze-Osterloh aaO Rdn. 8;… a.A. Scholz/Crezelius aaO u. die dort unter Fn. 237 aufgeführten Autoren; siehe auch für das Steuerrecht BFH BStBl. II 1971, 133, 135 re.Sp.;… weitere Nachweise bei Hachenburg/Goerdeler/Müller aaO).
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