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Rechtsprechung
   BGH, 30.03.2001 - StB 4/01, StB 5/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1190
BGH, 30.03.2001 - StB 4/01, StB 5/01 (https://dejure.org/2001,1190)
BGH, Entscheidung vom 30.03.2001 - StB 4/01, StB 5/01 (https://dejure.org/2001,1190)
BGH, Entscheidung vom 30. März 2001 - StB 4/01, StB 5/01 (https://dejure.org/2001,1190)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 203 StPO; § 129 Abs. 1 StGB; § 129 a Abs. 1 StGB; § 270 StPO; § 210 Abs. 2 StPO; § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 264 StPO; § 207 Abs. 4 StPO; Art 103 Abs. 2 GG
    Sofortige Beschwerde; Eröffnungsverfahren; Prüfung des Verfahrenshindernisses der anderweitigen Rechtshängigkeit; Klärung von Tatsachen an, die die angeklagte Straftat betreffen im Strengbeweisverfahren; Freibeweisverfahren; "Gesamtvereinigung" verschiedener regionaler ...

  • lexetius.com

    StPO § 203; StGB § 129 Abs. 1, § 129 a Abs. 1

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StPO § 203; ; StGB § 129 Abs. 1; ; StGB § 129 a Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Eröffnungsverfahren - Verfahrenshindernis - Anderweitige Rechtshängigkeit - Freibeweisverfahren - Strengbeweisverfahren - Unterbrechung von geheimdienstlicher Agententätigkeit - Mitgliedschaftliche Betätigung in einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung - ...

  • Wolters Kluwer

    Eröffnungsverfahren - Verfahrenshindernis - Anderweitige Rechtshängigkeit - Freibeweisverfahren - Strengbeweisverfahren - Unterbrechung von geheimdienstlicher Agententätigkeit - Mitgliedschaftliche Betätigung in einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung - ...

  • Wolters Kluwer
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 129 Abs. 1, § 129a Abs. 1; StPO § 203
    Klärung eines Verfahrenshindernisses bei der Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens; Tatbegriff bei der Mitgliedschaft in einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Schindler muß sich doch vor dem Kammergericht verantworten

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Schindler muß sich doch vor dem Kammergericht verantworten

  • nomos.de PDF, S. 48 (Leitsatz)

    § 202 StPO; §§ 129 Abs. 1, 129a Abs. 1 StGB
    Eröffnungsverfahren/Prüfung eines Verfahrenshindernisses/anderweitige Rechtshängigkeit/Betätigung in einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung/Rädelsführerschaft in den »Revolutionären Zellen«

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Schindler muß sich doch vor dem Kammergericht verantworten

In Nachschlagewerken (2)

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    KG, 18.03.2004 - 2 StE 11/00

    Revolutionäre Zellen

    BGH, 30.03.2001 - StB 4/01

    Schindler muß sich doch vor dem Kammergericht verantworten

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Revolutionäre Zellen

  • Wikipedia
    +2
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    KG, 18.03.2004 - 2 StE 11/00

    Revolutionäre Zellen

    BGH, 30.03.2001 - StB 4/01

    Schindler muß sich doch vor dem Kammergericht verantworten

    LG Frankfurt/Main, 15.02.2001 - 51 Js 118/96

    Rudolf Schindler (Revolutionäre Zellen)

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Rudolf Schindler (Revolutionäre Zellen)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 46, 349
  • NJW 2001, 1734
  • NStZ 2002, 328
  • NJ 2001, 323 (Ls.)
  • StV 2001, 606 (Ls.)
  • JR 2002, 210
 
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Wird zitiert von ... (58)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Konkurrenzverhältnis der strafbaren Mitgliedschaft in einer kriminellen …

    Auszug aus BGH, 30.03.2001 - StB 4/01
    Rn. 17 Wenn es gleichwohl diesem Umstand für die Fortdauer der Mitgliedschaft keine maßgebliche Bedeutung beimißt, weil nach BGHSt 29, 288, 294 die Mitgliedschaft auch in Zeiten fortbestehe, in denen gerade keine Tätigkeit entfaltet werde, wird es weder dem Sinn dieser Entscheidung, noch dem Begriff der mitgliedschaftlichen Beteiligung nach § 129 a Abs. 1 StGB gerecht.

    Gerade weil in BGHSt 29, 288, 294 dieser Grundsatz unter Verweis auf die vorgenannte Entscheidung wiederholt wird, kann die nachfolgende Erwägung, die Mitgliedschaft bestehe auch in Zeiten, in denen keine Tätigkeit für die Vereinigung ausgeübt werde, nur dahin verstanden werden, daß es bei einer solchen aktiven Beteiligung naturgemäß zwischen den einzelnen Betätigungsakten zu Pausen kommen kann, die ohne Einfluß auf das Andauern der Mitgliedschaft bleiben.

    Daraus hat der Senat gefolgert, daß diese Tatbestandsstruktur dazu führe, daß sich die Strafbarkeit der mitgliedschaftlichen Beteiligung auf Jahre erstrecken könne (BGHSt 29, 288, 294).

    Rn. 19 4. Unabhängig von den vorgenannten Erwägungen neigt der Senat in Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. BGHSt 29, 288 ff.) dazu, auch bei einem Organisationsdelikt mehrere prozessuale Taten anzunehmen, wenn nur einzelne Betätigungen eines Mitglieds einer solchen Organisation (kriminelle oder terroristische Vereinigung, Verein i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 VereinsG) Gegenstand der früheren Anklage und gerichtlichen Untersuchung waren und der Angeklagte nicht darauf vertrauen durfte, daß durch das frühere Verfahren alle Betätigungsakte für die Vereinigung erfaßt wurden (…Urt. des Senats vom heutigen Tage - 3 StR 342100, vgl. dazu Krauth in FS für Kleinknecht, 1985, S. 215, 229 ff.).

  • BGH, 19.02.1963 - 1 StR 318/62

    Ausschlagen von Zweifeln über die Verjährung einer Tat bei Unfeststellbarkeit der …

    Auszug aus BGH, 30.03.2001 - StB 4/01
    Bleibt nach Ausschöpfung aller Erkenntnismöglichkeiten zweifelhaft, ob ein Prozeßhindernis vorliegt, ist nach der h.M. nach der Art des Prozeßhindernisses oder der Prozeßvoraussetzung zu differenzieren (vgl. BGHSt 18, 274, 277 f.;… Überblick bei Paeffgen in SK-StPO 15. Lfg. § 206 a Rdn. 16 f.).

    Diese Entscheidungen sind jedoch durch BGHSt 18, 274 überholt (vgl. BayObLG NJW 1968, 2118).

  • BGH, 01.10.1997 - 2 StR 520/96

    Strafklageverbrauch (prozessualer Tatbegriff; einheitliche Handlung im Sinne …

    Auszug aus BGH, 30.03.2001 - StB 4/01
    Gleichzeitig würden die auch dem Schutz des Angeklagten dienenden Verfahrensinstitute wie Anklage und Eröffnungsverfahren ausgehöhlt (BGHSt 43, 252, 257).
  • BGH, 13.01.1983 - 4 StR 578/82

    Wirtschaftsunternehmen zum Zwecke illegaler Arbeitsvermittlung als kriminelle …

    Auszug aus BGH, 30.03.2001 - StB 4/01
    Dazu wäre Voraussetzung gewesen, daß sich mehrere Personen zu einer Vereinigung zusammenschließen, deren Zwecke oder Tätigkeit darauf gerichtet war, bestimmte Straftaten der in § 129 a Abs. 1 StGB genannten Art zu begehen, wobei die Unterwerfung der Mitglieder unter eine organisierte Willensbildung notwendig ist, was innerhalb der Vereinigung bestehende, von den Mitgliedern anerkannte Entscheidungsstrukturen voraussetzt (BGHSt 10, 16 f.; 28, 147 f.; 31, 202, 205).
  • BGH, 11.10.1978 - 3 StR 105/78

    Strafbarkeit wegen Gründung einer kriminellen Vereinigung oder wegen Beteiligung …

    Auszug aus BGH, 30.03.2001 - StB 4/01
    Dazu wäre Voraussetzung gewesen, daß sich mehrere Personen zu einer Vereinigung zusammenschließen, deren Zwecke oder Tätigkeit darauf gerichtet war, bestimmte Straftaten der in § 129 a Abs. 1 StGB genannten Art zu begehen, wobei die Unterwerfung der Mitglieder unter eine organisierte Willensbildung notwendig ist, was innerhalb der Vereinigung bestehende, von den Mitgliedern anerkannte Entscheidungsstrukturen voraussetzt (BGHSt 10, 16 f.; 28, 147 f.; 31, 202, 205).
  • BGH, 16.11.2000 - 3 StR 457/00

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Zusammenfassung mehrerer …

    Auszug aus BGH, 30.03.2001 - StB 4/01
    In solchen Fällen wird diese Frage nicht im Revisionsverfahren im Wege des Freibeweises geklärt, sondern die Sache zu erneuter tatrichterlicher Feststellung im Wege des Strengbeweises zurückverwiesen (BGH, Beschl. vom 16, November 2000 - 3 StR 457/00).
  • BGH, 07.11.1956 - 6 StR 137/55
    Auszug aus BGH, 30.03.2001 - StB 4/01
    Dazu wäre Voraussetzung gewesen, daß sich mehrere Personen zu einer Vereinigung zusammenschließen, deren Zwecke oder Tätigkeit darauf gerichtet war, bestimmte Straftaten der in § 129 a Abs. 1 StGB genannten Art zu begehen, wobei die Unterwerfung der Mitglieder unter eine organisierte Willensbildung notwendig ist, was innerhalb der Vereinigung bestehende, von den Mitgliedern anerkannte Entscheidungsstrukturen voraussetzt (BGHSt 10, 16 f.; 28, 147 f.; 31, 202, 205).
  • BGH, 22.10.1979 - StB 52/79
    Auszug aus BGH, 30.03.2001 - StB 4/01
    Danach genügt eben nicht eine nur passive, für das Wirken der Vereinigung bedeutungslose Mitgliedschaft, vielmehr ist erforderlich, daß diese auf eine aktive Teilnahme am Verbandsleben gerichtet sein muß (BGHSt 29, 114, 120 f.).
  • BGH, 03.01.1996 - 3 StR 153/95

    DDR-Geheimdienst - Verfolgungshindernis - Verhältnismäßigkeit - Spionage - …

    Auszug aus BGH, 30.03.2001 - StB 4/01
    So hat der Senat die vorübergehende "Abschaltung" eines Agenten für die Dauer eines Jahres nach der Enttarnung eines anderen Agenten zur Vermeidung einer Entdeckung als für eine geheimdienstliche Agententätigkeit typisch bewertet (BGHR StGB § 99 Ausüben 2).
  • BayObLG, 30.07.1968 - RReg. 2a St 135/68

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen des …

    Auszug aus BGH, 30.03.2001 - StB 4/01
    Diese Entscheidungen sind jedoch durch BGHSt 18, 274 überholt (vgl. BayObLG NJW 1968, 2118).
  • LG Frankfurt/Main, 15.02.2001 - 51 Js 118/96

    Rudolf Schindler (Revolutionäre Zellen)

  • BGH, 19.02.1954 - 2 StR 581/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    Insoweit gilt Ähnliches wie für das Fortbestehen der Mitgliedschaft in einer Vereinigung, das grundsätzlich auch für solche (Zwischen-)Phasen in Betracht kommt, in denen das Mitglied - gegebenenfalls bedingt durch die äußeren Umstände - keine aktiven Tätigkeiten entfaltet (vgl. BGHSt 29, 288, 294; 46, 349, 355 ff.).

    Dass das Oberlandesgericht während dieser Zeit keinen Kontakt des Angeklagten zur Führungsebene der Al Qaida festgestellt hat, steht vor dem Hintergrund dieser gewichtigen, fortdauernden, im Einverständnis mit der Führungsebene entfalteten und auf eine aktive Beteiligung an der Organisation gerichteten Tätigkeiten der Annahme einer mitgliedschaftlichen Beteiligung nicht entgegen (vgl. BGHSt 46, 349, 356 f.).

  • BGH, 20.12.2018 - 3 StR 236/17

    Zur Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Straftaten nach dem …

    Da die FOCA in die FDLR integriert war, waren die Angehörigen der Teilorganisation zugleich Mitglieder der Gesamtorganisation (vgl. auch BGH, Beschluss vom 30. März 2001 - StB 4 u. 5/01, BGHSt 46, 349, 354).
  • BGH, 11.08.2006 - 3 StR 284/05

    Revisionsverhandlung gegen zwei Mitglieder der Berliner Revolutionären Zellen

    betreffenden Beschwerdeentscheidung vom 30. März 2001 ausgeführt, dass er dazu neigt, mehrere prozessuale Taten anzunehmen, wenn der Angeklagte nur wegen einer einzelnen Betätigung verurteilt worden ist und er nicht darauf vertrauen durfte, durch das frühere Verfahren seien alle Betätigungsakte für die Vereinigung erfasst (BGHSt 46, 349, 358).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00, 1 BvL 11/00, 1 BvL 12/00, 1 BvL 5/01, 1 BvL 10/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,87
BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00, 1 BvL 11/00, 1 BvL 12/00, 1 BvL 5/01, 1 BvL 10/04 (https://dejure.org/2006,87)
BVerfG, Entscheidung vom 13.06.2006 - 1 BvL 9/00, 1 BvL 11/00, 1 BvL 12/00, 1 BvL 5/01, 1 BvL 10/04 (https://dejure.org/2006,87)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Juni 2006 - 1 BvL 9/00, 1 BvL 11/00, 1 BvL 12/00, 1 BvL 5/01, 1 BvL 10/04 (https://dejure.org/2006,87)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine

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  • lexetius.com
  • DFR

    Fremdrentengesetz

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Kürzung der Fremdrenten verfassungsgemäß, aber Übergangsregelung für rentennahe Jahrgänge erforderlich

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kürzung der Fremdrenten verfassungsgemäß

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BVerfG erklärt Kürzung von Aussiedlerrenten für verfassungsgemäß - Für rentennahe Jahrgänge ist aber eine Übergangsregelung erforderlich

  • 123recht.net (Pressemeldung, 30.6.2006)

    Verfassungshüter: Kürzung der Renten von Aussiedlern ist rechtens // Übergangslösung für rentennahe Jahrgänge gefordert

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Kürzung der Fremdrenten verfassungsgemäß

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 116, 96
  • NJW 2007, 1581 (Ls.)
  • NVwZ 2007, 437
  • NZS 2007, 253
 
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Wird zitiert von ... (394)Zitiert selbst (36)

  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00
    Rn. 57 Zeiten nach dem Fremdrentengesetz könnten anderen beitragslosen Zeiten in der Rentenversicherung, wie Ersatz-, Anrechnungs-, Berücksichtigungs- und Zurechnungszeiten, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von der Eigentumsgarantie rentenversicherungsrechtlicher Anwartschaften mitumfasst seien (BVerfGE 58, 81), nicht gleichgestellt werden.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unterliege zwar die Anwartschaft in ihrer Gesamtheit dem Eigentumsschutz (BVerfGE 58, 81).

    Nur als Äquivalent einer nicht unerheblichen eigenen Leistung, die der besondere Grund für die Anerkennung als Eigentumsposition ist, erfahren rentenversicherungsrechtliche Anwartschaften den Schutz des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 58, 81 ; 100, 1 ; vgl. allgemein zu öffentlichrechtlichen Rechtspositionen schon BVerfGE 18, 392 ; 22, 241 ; 24, 220 ; 48, 403 ).

    Rn. 81 aa) Die eigene Leistung findet im Rentenversicherungsrecht vor allem in einkommensbezogenen Beitragszahlungen Ausdruck (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 58, 81 ; 69, 272 ; 100, 1 ).

    Sie rechtfertigen es, dass der durch sie begründeten rentenrechtlichen Rechtsposition ein höherer Schutz gegen staatliche Eingriffe zuerkannt wird als in den Fällen einer beitragslos begründeten Anwartschaft (vgl. BVerfGE 58, 81 ).

    Selbst wenn man die Gesamtheit der erworbenen Anwartschaften als rentenrechtliche Einheit dem Eigentumsschutz des Art. 14 Abs. 1 GG unterstellen würde (vgl. auch BVerfGE 58, 81 ), hätte der Gesetzgeber durch § 22 Abs. 4 FRG 1996 von seiner Befugnis zur Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG) - vorbehaltlich des noch zu prüfenden Gesichtspunkts des Vertrauensschutzes (vgl. unten unter C II) - einen verfassungsgemäßen Gebrauch gemacht.

    Rn. 85 a) Auch für rentenrechtliche Anwartschaften gilt, dass sich die konkrete Reichweite der Bestandsgarantie des Eigentums erst aus der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums ergibt, die nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG Sache des Gesetzgebers ist (vgl. BVerfGE 58, 81 ; 100, 1 ).

    Der in der gesetzlichen Regelung liegende Eingriff in die Rechtsposition der nach dem Fremdrentengesetz Berechtigten ist durch Gründe des Allgemeinwohls gerechtfertigt und genügt den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (vgl. BVerfGE 58, 81 ; 100, 1 ).

    Die in Frage stehende Regelung diente demnach dazu, die Funktions- und Leistungsfähigkeit des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung im Interesse aller zu erhalten, zu verbessern und den veränderten wirtschaftlichen Bedingungen anzupassen (vgl. zur Berechtigung dieser Zielsetzung BVerfGE 53, 257 ; 58, 81 ; 97, 271 ).

    Er war unter dem Gesichtspunkt des Erforderlichkeitsgrundsatzes nicht verpflichtet, auf andere Maßnahmen auszuweichen, insbesondere - im Rahmen der verfassungsrechtlichen Grenzen - die Beitragssätze zu erhöhen, die Bestandsrenten abzusenken oder auf eine Anpassung der Renten an die Lohn- und Gehaltsentwicklung zu verzichten (vgl. schon BVerfGE 58, 81 ).

    Rn. 93 Andererseits sind Rentenanwartschaften wegen des verhältnismäßig langen Zeitraums zwischen ihrem Erwerb und dem Beginn des Rentenanspruchs naturgemäß in nicht unerheblichem Umfang einer Veränderung der für die Rentenversicherung maßgeblichen Verhältnisse unterworfen (vgl. BVerfGE 58, 81 ).

    Ist es zur Sicherung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung geboten, rentenrechtliche Positionen zu verändern, so kann der soziale Bezug, der dem Gesetzgeber größere Gestaltungsfreiheit bei Eingriffen gibt, den Gesetzgeber berechtigen, in Abwägung zwischen Leistungen an Versicherte und Belastungen der Solidargemeinschaft vor allem jene Positionen zu verkürzen, die Ausdruck besonderer Vergünstigungen sind (vgl. BVerfGE 58, 81 ).

    Auch dann wäre eine Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an dem alsbaldigen In-Kraft-Treten einer Neuregelung und dem Interesse der von ihr Betroffenen am Fortbestand des bisher geltenden, für sie günstigen Rechts geboten (vgl. BVerfGE 58, 81 ; 76, 220 ; 97, 378 ).

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00
    Auch die persönliche Arbeitsleistung der Berechtigten nach dem Fremdrentengesetz im Ausland könne ohne einen dem Einigungsvertrag entsprechenden Transformationsakt keinen Eigentumsschutz begründen, wie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. April 1999 (BVerfGE 100, 1) zur Überführung der in der Deutschen Demokratischen Republik erworbenen Rentenansprüche und -anwartschaften belege.

    Zwar unterfallen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts rentenrechtliche Anwartschaften dem Eigentumsschutz (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 55, 114 ; 69, 272 ; 100, 1 ).

    Nur als Äquivalent einer nicht unerheblichen eigenen Leistung, die der besondere Grund für die Anerkennung als Eigentumsposition ist, erfahren rentenversicherungsrechtliche Anwartschaften den Schutz des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 58, 81 ; 100, 1 ; vgl. allgemein zu öffentlichrechtlichen Rechtspositionen schon BVerfGE 18, 392 ; 22, 241 ; 24, 220 ; 48, 403 ).

    Rn. 81 aa) Die eigene Leistung findet im Rentenversicherungsrecht vor allem in einkommensbezogenen Beitragszahlungen Ausdruck (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 58, 81 ; 69, 272 ; 100, 1 ).

    Es ist vor allem das Kriterium der Eigenleistung, mit dessen Hilfe die rentenversicherungsrechtlichen Ansprüche und Anwartschaften von Rechtsansprüchen unterschieden werden, die der Staat aus Gründen der Fürsorge einräumt und die mangels einer Leistung des Begünstigten nicht am Eigentumsschutz teilnehmen (vgl. BVerfGE 100, 1 ).

    Rn. 83 cc) Etwas anderes ergibt sich nicht daraus, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die in der Deutschen Demokratischen Republik erworbenen Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen den Schutz des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG genießen (vgl. BVerfGE 100, 1 ).

    Die rentenrechtlichen Rechtspositionen, die in der Deutschen Demokratischen Republik begründet wurden, gelangten mit dem Beitritt und mit der Anerkennung durch den Einigungsvertrag wie andere vermögenswerte Rechtspositionen in den Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 91, 294 ; 100, 1 ).

    Die Bundesrepublik Deutschland ist in die nach den Versorgungsordnungen der Zusatz- und Sonderversorgungssysteme begründeten leistungsrechtlichen Beziehungen grundsätzlich eingetreten (vgl. BVerfGE 100, 1 ).

    Rn. 85 a) Auch für rentenrechtliche Anwartschaften gilt, dass sich die konkrete Reichweite der Bestandsgarantie des Eigentums erst aus der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums ergibt, die nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG Sache des Gesetzgebers ist (vgl. BVerfGE 58, 81 ; 100, 1 ).

    Der in der gesetzlichen Regelung liegende Eingriff in die Rechtsposition der nach dem Fremdrentengesetz Berechtigten ist durch Gründe des Allgemeinwohls gerechtfertigt und genügt den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (vgl. BVerfGE 58, 81 ; 100, 1 ).

  • BVerfG, 23.06.1970 - 2 BvL 8/65

    Verfassungsmäßigkeit der Nichtanrechnung von in der DDR geleisteten …

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00
    Das Gesetz zur Neuregelung des Fremdrenten- und Auslandsrentenrechts und zur Anpassung der Berliner Reichsversicherung an die Vorschriften des Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes und des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes (Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetz - FANG) vom 25. Februar 1960 (BGBl I S. 93), dessen Artikel 1 das Fremdrentengesetz (FRG) enthielt, setzte das Prinzip der Eingliederung an die Stelle des Gedankens der Entschädigung (vgl. zum Folgenden auch BVerfGE 29, 22 ).

    Da das Gesetz das Recht erst gewährt, das von Art. 14 GG geschützt sein soll, kann es dieses Grundrecht nicht verletzen (vgl. BVerfGE 29, 22 ; 53, 164 ).

    Im Falle der durch das Fremdrentengesetz begründeten Rechte fehlt es am Erfordernis der an einen Versicherungsträger in der Bundesrepublik Deutschland erbrachten Eigenleistung (vgl. schon BVerfGE 29, 22 ), die für die Anerkennung einer sozialversicherungsrechtlichen Rechtsposition als Eigentum im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG unverzichtbar ist.

    Rn. 96 a) Zur unterschiedlichen Behandlung der nach dem Fremdrentengesetz Berechtigten im Verhältnis zu den in der gesetzlichen Rentenversicherung der Bundesrepublik Deutschland versicherten Personen hat das Bundesverfassungsgericht bereits klargestellt, dass die durch das Fremdrentengesetz gewährte Begünstigung nicht Grundlage für einen Anspruch sein könne, die volle Gleichstellung mit denjenigen zu erhalten, die ein Versicherungsverhältnis zu einem Versicherungsträger in der Bundesrepublik Deutschland begründet hatten und haben (vgl. BVerfGE 29, 22 ).

    Die rentenrechtliche Behandlung dieser Personen ist allein darin begründet, dass sie ihre Versicherungsbiografie in einem anderen Land als der Bundesrepublik Deutschland zurückgelegt haben; ihre Beiträge sind anderen Versicherungsträgern, ihre Beschäftigung einem anderen Wirtschafts- und Sozialsystem zugute gekommen (vgl. auch BVerfGE 29, 22 ).

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00
    Zwar unterfallen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts rentenrechtliche Anwartschaften dem Eigentumsschutz (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 55, 114 ; 69, 272 ; 100, 1 ).

    Nur als Äquivalent einer nicht unerheblichen eigenen Leistung, die der besondere Grund für die Anerkennung als Eigentumsposition ist, erfahren rentenversicherungsrechtliche Anwartschaften den Schutz des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 58, 81 ; 100, 1 ; vgl. allgemein zu öffentlichrechtlichen Rechtspositionen schon BVerfGE 18, 392 ; 22, 241 ; 24, 220 ; 48, 403 ).

    Rn. 81 aa) Die eigene Leistung findet im Rentenversicherungsrecht vor allem in einkommensbezogenen Beitragszahlungen Ausdruck (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 58, 81 ; 69, 272 ; 100, 1 ).

    Die in Frage stehende Regelung diente demnach dazu, die Funktions- und Leistungsfähigkeit des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung im Interesse aller zu erhalten, zu verbessern und den veränderten wirtschaftlichen Bedingungen anzupassen (vgl. zur Berechtigung dieser Zielsetzung BVerfGE 53, 257 ; 58, 81 ; 97, 271 ).

  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00
    Zwar unterfallen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts rentenrechtliche Anwartschaften dem Eigentumsschutz (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 55, 114 ; 69, 272 ; 100, 1 ).

    Rn. 81 aa) Die eigene Leistung findet im Rentenversicherungsrecht vor allem in einkommensbezogenen Beitragszahlungen Ausdruck (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 58, 81 ; 69, 272 ; 100, 1 ).

    Aber auch der Beitrag des Arbeitgebers knüpft an die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers an; er wird folgerichtig unter dem Gesichtspunkt des eigentumsrechtlichen Schutzes als Eigenleistung des Versicherten berücksichtigt (vgl. BVerfGE 69, 272 ; 72, 9 ).

  • BVerfG, 15.07.1987 - 1 BvR 488/86

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung von Übergangsgeld und Unterhaltsgeld nach AFG …

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00
    Aber auch unter Berücksichtigung dieser korrigierten Erwartungen durfte der Gesetzgeber von einer nicht unwesentlichen Einsparung an Mitteln zur Finanzierung der Rentenleistungen durch § 22 Abs. 4 FRG 1996 ausgehen (vgl. auch BVerfGE 76, 220 ), die einen Beitrag zur Stabilisierung der Finanzentwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung leisten konnte.

    Der Gesetzgeber kann nicht darauf verwiesen werden, eine Einsparung in anderen, von dem betroffenen Gesetz nicht erfassten Bereichen zu erzielen (vgl. BVerfGE 75, 78 ; 76, 220 ; 103, 172 ).

    Auch dann wäre eine Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an dem alsbaldigen In-Kraft-Treten einer Neuregelung und dem Interesse der von ihr Betroffenen am Fortbestand des bisher geltenden, für sie günstigen Rechts geboten (vgl. BVerfGE 58, 81 ; 76, 220 ; 97, 378 ).

  • BVerfG - 1 BvL 12/00
    Auszug aus BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00
    - 1 BvL 12/00 -,.

    Rn. 40 2. a) Der Kläger im Ausgangsverfahren des Normenkontrollverfahrens 1 BvL 12/00 wurde 1934 in Rumänien geboren und war dort von August 1952 bis Januar 1988, unterbrochen durch die Militärzeit von April 1956 bis April 1958, in verschiedenen Tätigkeiten versicherungspflichtig beschäftigt.

    Rn. 43 3. a) Die 1937 in Rumänien geborene Klägerin im Ausgangsverfahren des Normenkontrollverfahrens 1 BvL 12/00 war dort in der Zeit vom September 1955 bis Ende Mai 1990 in verschiedenen Tätigkeiten versicherungspflichtig beschäftigt.

  • BVerfG, 03.02.2004 - 1 BvR 2491/97

    Zur beschleunigten Anhebung des Renteneintrittsalters von Frauen

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00
    Zudem entwickelte sich die wirtschaftliche Lage in Ostdeutschland schlechter als zuvor angenommen worden war (vgl. dazu BVerfGK 2, 266 ).

    Dies gilt beispielsweise für die Regelungen über die Beschleunigung der Anhebung des Renteneintrittsalters für Frauen von 60 auf 65 Jahre durch Art. 1 Nr. 10 WFG in Verbindung mit der Anlage 20 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (vgl. BVerfGK 2, 266) und über die vorgezogene und beschleunigte Anhebung der Altersgrenze für Renten wegen Arbeitslosigkeit (§ 41 Abs. 1 a SGB VI in der Fassung des Gesetzes zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand vom 23. Juli 1996, BGBl I S. 1078; vgl. auch Art. 1 Nr. 10 WFG).

  • BVerfG - 1 BvL 5/01
    Auszug aus BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00
    - 1 BvL 5/01 -,.

    Rn. 46 4. a) Der Kläger im Ausgangsverfahren des Normenkontrollverfahrens 1 BvL 5/01 wurde 1936 in Rumänien geboren.

  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00
    Die in Frage stehende Regelung diente demnach dazu, die Funktions- und Leistungsfähigkeit des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung im Interesse aller zu erhalten, zu verbessern und den veränderten wirtschaftlichen Bedingungen anzupassen (vgl. zur Berechtigung dieser Zielsetzung BVerfGE 53, 257 ; 58, 81 ; 97, 271 ).
  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

  • BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvL 16/96

    Krankenversicherung der Rentner

  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

  • BVerfG, 20.03.2001 - 1 BvR 491/96

    Altersgrenze für Kassenärzte

  • BVerfG, 14.03.2000 - 1 BvR 284/96

    Kriegsbeschädigtengrundrente

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

  • BVerfG, 11.05.2005 - 1 BvR 368/97

    Rentenüberleitung VI

  • BVerfG, 22.11.1994 - 1 BvR 351/91

    Mietpreisbindung

  • BVerfG, 21.11.2001 - 1 BvL 19/93

    Dienstbeschädigtenrente

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Haushaltsbegleitgesetz 1984

  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvL 6/92

    Krankengeld

  • BSG, 30.03.2004 - B 4 RA 24/02 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Fremdrentenrecht - Verfassungsmäßigkeit der …

  • BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/93

    BAföG-Volldarlehen

  • BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvL 39/83

    Arbeitslosengeld und Eigentumsgarantie

  • BVerfG, 21.10.1980 - 1 BvR 179/78

    Witwenrente

  • BVerfG, 03.03.1965 - 1 BvR 208/59

    Beurkundungsbefugnis

  • BVerfG, 20.06.1978 - 2 BvR 71/76

    Wohnungsbauprämien

  • BVerfG, 26.02.1980 - 1 BvR 195/77

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1315 ff. RVO

  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvL 7/62

    Angestelltenversicherung

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvL 1/65

    Zweites Rentenanpassungsgesetz

  • BVerfG, 26.01.1977 - 1 BvL 17/73

    Verfassungsmäßigkeit der Ungleichbehandlung von Männern und Frauen im …

  • BSG, 16.12.1999 - B 4 RA 18/99 R

    Verfassungsmäßigkeit der Entgeltpunktekürzung durch das WFG

  • BSG, 16.11.2000 - B 4 RA 3/00 R

    Vorlagebeschluß an das BVerfG - Fremdrentenrecht - Verfassungsmäßigkeit der …

  • BSG, 16.12.1999 - B 4 RA 49/98 R

    Vorlagebeschluß an das BVerfG - Fremdrentenrecht - Verfassungsmäßigkeit der …

  • BSG, 16.12.1999 - B 4 RA 49/99 R

    Vorlagebeschluß an das BVerfG - Fremdrentenrecht - Verfassungsmäßigkeit der …

  • BVerfG - 1 BvL 11/00
  • BVerfG, 29.03.2017 - 2 BvL 6/11

    Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften nach § 8c Satz 1 KStG (jetzt § 8c Abs. 1 …

    Das Bundesverfassungsgericht prüft im Rahmen der konkreten Normenkontrolle eine Regelung nur insoweit am Maßstab der Grundrechte, als die Beteiligten des Ausgangsverfahrens hiervon betroffen sind und eine Grundrechtsverletzung in Betracht kommt (vgl. BVerfGE 116, 96 ; 117, 272 ; 122, 151 ; 126, 369 ).
  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz …

    Es müssen darüber hinaus - vorausgesetzt, das Interesse der Betroffenen auf einen Fortbestand der Regelung ist schutzwürdig und hat hinreichendes Gewicht - schwere Nachteile für wichtige Gemeinschaftsgüter zu erwarten sein, falls die geltende Übergangsregelung bestehen bleibt (vgl. BVerfGE 102, 68 ; ebenso BVerfGE 116, 96 ).
  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 2530/05

    Kürzung der Rentenansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem …

    Vertriebene und Flüchtlinge wurden in der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund dessen nach ihrem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland so behandelt, als ob sie ihre bisherige Erwerbstätigkeit unter der Geltung des deutschen Rentenversicherungsrechts zurückgelegt hätten (vgl. BVerfGE 116, 96 ).

    Rn. 4 b) Die politischen Umwälzungen in den Staaten Ost- und Südosteuropas Ende der 1980er und Anfang der 1990er Jahre veranlassten den Gesetzgeber zuerst zu einer Einschränkung und sodann zu einer Abkehr vom Eingliederungsprinzip (vgl. BVerfGE 116, 96 ).

    Allerdings bedürfen die Vorlagen der Auslegung (vgl. BVerfGE 69, 373 ; 78, 104 ; 99, 280 ; 116, 96 ; 117, 272 ).

    Rn. 60 Das Bundesverfassungsgericht prüft im Rahmen der konkreten Normenkontrolle eine Regelung nur insoweit am Maßstab der Grundrechte, als die Kläger des Ausgangsverfahrens hiervon betroffen sind und eine Grundrechtsverletzung in Betracht kommt (vgl. BVerfGE 116, 96 ; 117, 272 ; 122, 151 ).

    Zwar handelt es sich bei den Renten nach dem Fremdrentengesetz der Sache nach um eine Fürsorgeleistung (vgl. BVerfGE 29, 22 ; 116, 96 ).

    Nicht geschützt durch Art. 14 Abs. 1 GG ist dagegen mangels einer eigenen Leistung des Begünstigten ein Anspruch, der auf staatlicher Gewährung beruht oder den der Staat in Erfüllung einer Fürsorgepflicht einräumt (vgl. BVerfGE 22, 241 ; 24, 220 ; 100, 1 ; 116, 96 ).

    Diese unterfallen nicht dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG, wenn ihnen ausschließlich Beitrags- und Beschäftigungszeiten zugrunde liegen, die in den Herkunftsgebieten erbracht oder zurückgelegt worden sind, weil es insofern am Äquivalent einer nicht unerheblichen eigenen Leistung in eine bundesdeutsche Rentenversicherung fehlt (vgl. BVerfGE 29, 22 ; 116, 96 ; BVerfGK 8, 338 ).

    Die rentenrechtliche Behandlung dieser Personen liegt darin begründet, dass sie ihre Versicherungsbiografie in einem anderen Land als der Bundesrepublik Deutschland zurückgelegt haben; ihre Beiträge sind anderen Versicherungsträgern, ihre Beschäftigung einem anderen Wirtschafts- und Sozialsystem zugute gekommen (vgl. BVerfGE 116, 96 ).

    Die unterschiedliche Behandlung ist daher allein in unterschiedlichen Versicherungsbiografien begründet und nicht in der Anwendung eines Merkmals, das im Sinne des Art. 3 Abs. 3 GG diskriminieren würde (vgl. BVerfGE 116, 96 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2006 - 1 BvR 1224/03 -, juris, Rn. 14; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2006 - 1 BvR 476/02 -, n.v.).

    Die durch das Fremdrentengesetz gewährte Begünstigung muss keine volle Gleichstellung mit denjenigen bewirken, die ein Versicherungsverhältnis zu einem Versicherungsträger in der Bundesrepublik Deutschland begründet hatten und haben (vgl. BVerfGE 29, 22 ; 116, 96 ).

    Dazu gehörte ein einheitliches Rentenrecht (vgl. BVerfGE 116, 96 ).

    Da vor der Begründung des gewöhnlichen Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland kein Anspruch auf eine Rente nach dem Fremdrentengesetz besteht (§ 30 FRG; vgl. BVerfGE 116, 96 ), betrifft die Neuregelung nur Personen, die bei Inkrafttreten des § 22b FRG (alter und neuer Fassung) noch keinen Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Rente nach dem Fremdrentengesetz hatten.

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Rechtsprechung
   LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.01.2002 - LVG 3/01, LVG 5/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9008
LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.01.2002 - LVG 3/01, LVG 5/01 (https://dejure.org/2002,9008)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15.01.2002 - LVG 3/01, LVG 5/01 (https://dejure.org/2002,9008)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15. Januar 2002 - LVG 3/01, LVG 5/01 (https://dejure.org/2002,9008)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt
  • Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt

    GG Art. 28 Abs 2; GG Art. 100 ... Abs 1; LSA-Verf Art. 2 Abs 1; LSA-Verf Art. 2 Abs 3; LSA-Verf Art. 87 Abs 1; LSA-Verf Art. 87 Abs 3; LSA-Verf Art. 88 Abs 1; LSA-Verf Art. 88 Abs 3; LSA-Verf Art. 75 Nr 5; LSA-VerfGG § 2 Nr 6; LSA-VerfGG § 42 Abs 1; LSA-KAG § 2; LSA-KAG § 6 Abs 1; LSA-KAG § 6 Abs 6; LSA-KAG § 6 Abs 6a
    Interpretation, authentische - Vertrauensschutz - Rückwirkung - Kompetenz - Gesetzgeber - Normenkontrolle, konkrete - Rückwirkung - Selbstverwaltung, kommunale - Rechtsprechung - Finanzierung - Finanzhoheit - Satzungshoheit -Abgabenhoheit - Beitragserhebungsrecht - ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2003, 202 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (15)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.1999 - B 2 S 433/99
    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.01.2002 - LVG 3/01
    Eine Beitragspflicht könne auch dann wirksam begründet werden, wenn nach diesem Zeitpunkt eine entsprechende Satzung erstmalig in Kraft trete (OVG-LSA, Beschl. v. 19.02.1998 - B 2 141/97 -, VwRR MO 1998, 131; bestätigt durch Beschl. v. 04.11.1999 - B 2 S 433/99 -, VwRR MO 2000, 26 …und Urt. v. 16.12.1999 - A 2 S 335/98 -, VwRR MO 2000, 103).

    Davon sei deshalb auszugehen, weil die Neuregelung keine Rückwirkung entfalte, wie sich im Wege der Auslegung der Vorschrift ermitteln lasse (OVG-LSA, Beschl. v. 04.11.1999 - B 2 S 433/99 -, VwRR-MO 2000, 26 ff.;… Urt. v. 16.12.1999 - A 2 S 235/98 -, UA S. 10 ff.).

    Dementsprechend durften die Kommunen auf Grund des Beschlusses des OVG-LSA vom 04.11.1999 (Az. B 2 S 433/99, VwRR MO 2000, S. 26) jedenfalls bis zum In-Kraft-Treten des Änderungsgesetzes vom 16. April 1999 am 22. April 1999 Beitragssatzungen für Straßenbaumaßnahmen auch nach Beendigung der Maßnahme erlassen.

  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf …

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.01.2002 - LVG 3/01
    Danach muss der Kernbereich des Selbstverwaltungsrechts in jedem Fall unangetastet bleiben (BVerfGE 79, 127 [146] - st. Rspr.).

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob diese Anforderungen aus dem im Rechtsstaatsprinzip verankerten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (BVerfGE 26, 228 [239]; 56, 298 [313]; 76, 107 [119]; ablehnend jedoch seit: BVerfGE 79, 127 [154] bei gleichzeitiger Einführung des Aufgabenverteilungsprinzips; dazu Schoch, Zur Situation der kommunalen Selbstverwaltung nach der Rastede-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, VerwArch 81 [1990], 18 [31 f.];… Frenz, Gemeindliche Selbstverwaltungsgarantie und Verhältnismäßigkeit, in: Die Verwaltung 1995, S. 33 ff.) oder einem gemeindebegünstigenden Vorrangprinzip (Dreier, in: ders. [Hrsg.], Grundgesetz Kommentar, Bd. 2, 1998, Art. 28 RdNr. 120;… Schmidt-Aßmann, Kommunale Selbstverwaltung nach Rastede, in: Festschrift Sendler, 1991, S. 121 [136]) abzuleiten sind.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.09.1998 - B 2 S 337/98

    Darlegungslast; Rechtsmittelbegründung; Gemeinde; Straßenbaubeitragssatzung; …

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.01.2002 - LVG 3/01
    Bereits diese Regelung war so zu verstehen, dass eine Erhebungspflicht besteht, soweit keine Kostendeckung durch Gebühren erfolgt (OVG-LSA, Beschl. v. 03.09.1998 - B 2 S 337/98 -, LKV 1999, 233).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 584/76

    Flugplatz Memmingen

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.01.2002 - LVG 3/01
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob diese Anforderungen aus dem im Rechtsstaatsprinzip verankerten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (BVerfGE 26, 228 [239]; 56, 298 [313]; 76, 107 [119]; ablehnend jedoch seit: BVerfGE 79, 127 [154] bei gleichzeitiger Einführung des Aufgabenverteilungsprinzips; dazu Schoch, Zur Situation der kommunalen Selbstverwaltung nach der Rastede-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, VerwArch 81 [1990], 18 [31 f.];… Frenz, Gemeindliche Selbstverwaltungsgarantie und Verhältnismäßigkeit, in: Die Verwaltung 1995, S. 33 ff.) oder einem gemeindebegünstigenden Vorrangprinzip (Dreier, in: ders. [Hrsg.], Grundgesetz Kommentar, Bd. 2, 1998, Art. 28 RdNr. 120;… Schmidt-Aßmann, Kommunale Selbstverwaltung nach Rastede, in: Festschrift Sendler, 1991, S. 121 [136]) abzuleiten sind.
  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvR 826/83

    Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.01.2002 - LVG 3/01
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob diese Anforderungen aus dem im Rechtsstaatsprinzip verankerten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (BVerfGE 26, 228 [239]; 56, 298 [313]; 76, 107 [119]; ablehnend jedoch seit: BVerfGE 79, 127 [154] bei gleichzeitiger Einführung des Aufgabenverteilungsprinzips; dazu Schoch, Zur Situation der kommunalen Selbstverwaltung nach der Rastede-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, VerwArch 81 [1990], 18 [31 f.];… Frenz, Gemeindliche Selbstverwaltungsgarantie und Verhältnismäßigkeit, in: Die Verwaltung 1995, S. 33 ff.) oder einem gemeindebegünstigenden Vorrangprinzip (Dreier, in: ders. [Hrsg.], Grundgesetz Kommentar, Bd. 2, 1998, Art. 28 RdNr. 120;… Schmidt-Aßmann, Kommunale Selbstverwaltung nach Rastede, in: Festschrift Sendler, 1991, S. 121 [136]) abzuleiten sind.
  • BVerfG, 24.06.1969 - 2 BvR 446/64

    Sorsum

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.01.2002 - LVG 3/01
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob diese Anforderungen aus dem im Rechtsstaatsprinzip verankerten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (BVerfGE 26, 228 [239]; 56, 298 [313]; 76, 107 [119]; ablehnend jedoch seit: BVerfGE 79, 127 [154] bei gleichzeitiger Einführung des Aufgabenverteilungsprinzips; dazu Schoch, Zur Situation der kommunalen Selbstverwaltung nach der Rastede-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, VerwArch 81 [1990], 18 [31 f.];… Frenz, Gemeindliche Selbstverwaltungsgarantie und Verhältnismäßigkeit, in: Die Verwaltung 1995, S. 33 ff.) oder einem gemeindebegünstigenden Vorrangprinzip (Dreier, in: ders. [Hrsg.], Grundgesetz Kommentar, Bd. 2, 1998, Art. 28 RdNr. 120;… Schmidt-Aßmann, Kommunale Selbstverwaltung nach Rastede, in: Festschrift Sendler, 1991, S. 121 [136]) abzuleiten sind.
  • BVerfG, 26.02.1986 - 1 BvL 12/85

    Bundesrechtsanwaltsordnung

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.01.2002 - LVG 3/01
    Das ist immer dann der Fall, wenn die im gerichtlichen Ausgangsverfahren zu treffende Entscheidung von der Gültigkeit der Norm abhängt, also die Entscheidung je nach Beantwortung dieser Frage zu einem anderen Ergebnis führt (BVerfGE 80, 59 [65]; 72, 51 [60 f.];… Klein, in: Umbach/Clemens, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Kommentar, 1992, § 80 RdNr. 33 m.w.N.).
  • BVerfG, 04.10.1989 - 1 BvL 32/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Übertragung von Taxikonzessionen

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.01.2002 - LVG 3/01
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die rechtliche oder tatsächliche Würdigung des vorlegenden Gerichts offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 81, 40 [49] unter Hinweis auf BVerfGE 31, 47 [52] und 65, 132 [137]).
  • BVerfG, 06.04.1989 - 2 BvL 8/87

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.01.2002 - LVG 3/01
    Das ist immer dann der Fall, wenn die im gerichtlichen Ausgangsverfahren zu treffende Entscheidung von der Gültigkeit der Norm abhängt, also die Entscheidung je nach Beantwortung dieser Frage zu einem anderen Ergebnis führt (BVerfGE 80, 59 [65]; 72, 51 [60 f.];… Klein, in: Umbach/Clemens, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Kommentar, 1992, § 80 RdNr. 33 m.w.N.).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 12.12.1997 - LVG 12/97

    Umwandlung der auf der Grundlage der Kommunalverfassung der DDR bis zum …

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.01.2002 - LVG 3/01
    Wie das Gericht bereits in seinem Urteil vom 12. Dezember 1997 ausgeführt hat, entfaltet das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot seine Schutzwirkung auch zugunsten der kommunalen Gebietskörperschaften (LVerfG-LSA, Urt. v. 12.12.1997 - LVG 12/97 -, LVerfGE 7, 304 [324]).
  • BVerfG, 28.04.1971 - 2 BvL 14/70

    Wirksamkeit des Geschäftsverteilungsplans eines Gerichts bei unrichtiger …

  • BVerwG, 14.03.1975 - IV C 34.73

    Gesetzliche Voraussetzungen für die Entstehung der Beitragspflicht zu …

  • BVerfG, 04.10.1983 - 2 BvL 8/83

    Anforderungen an eine neuerliche Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.1999 - A 2 S 335/98
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.01.2002 - LVG 5/01
  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 2530/05

    Kürzung der Rentenansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem …

    Eine durch einen Interpretationskonflikt zwischen Gesetzgeber und Rechtsprechung ausgelöste Normsetzung ist nicht anders zu beurteilen als eine durch sonstige Gründe veranlasste rückwirkende Gesetzesänderung (vgl. LVerfG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15. Januar 2002 - LVG 3/01, LVG 5/01 -, juris, Rn. 60).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.08.2018 - 4 K 221/15

    Schmutzwasserbeitragssatzung der Stadt Weißenfels ist unwirksam

    Rn. 66 (1) Soweit - wie gem. § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA in der seit 20. Juni 1996 geltenden Fassung - eine Beitragserhebungspflicht besteht (vgl. LVerfG LSA, Urt. v. 15. Januar 2002 - LVG 3/01 -, zit. nach JURIS; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 26. September 2016 - 4 L 12/16 - Beschl. v. 29. Juni 2015 - 4 M 54/15 - Beschl. v. 23. Juni 2009 - 4 L 114/09 -, zit. nach JURIS;… VG Halle, Urt. v. 24. April 2013 - 6 A 143/11 HAL - Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 2108) können Aufwendungen für die Herstellung einer Einrichtung originär nur über die Erhebung von Beiträgen und nicht über Benutzungsgebühren erhoben werden (…vgl. Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 2109, m.w.N.).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.10.2015 - LVG 2/14

    Änderungen des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) im Wesentlichen verfassungsgemäß

    Die kommunale Selbstverwaltung in Form der Finanzhoheit aus Art. 2 Abs. 3, Art. 87 Abs. LVerf beinhaltet die Befugnis der Gemeinden zur eigenverantwortlichen Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft im Rahmen eines gesetzlich geordneten Haushaltswesens (vgl. LVerfG, Urt. v. 15.01.2002 - LVG 3/01 und 5/01 -, LVerfGE 13, 343 [352 ff.]).
  • BSG, 29.08.2006 - B 13 RJ 47/04 R

    Vorlagebeschluss an des BVerfG - Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - …

    Die Behauptung, nichts Neues regeln, sondern durch eine Änderung des Wortlauts (lediglich) "klarstellen" zu wollen, wie die frühere Gesetzesfassung von Anfang an zu verstehen gewesen sei, entbindet den Gesetzgeber nicht von der Beachtung des Verbots der echten Rückwirkung (…BVerfG vom 31. März 1965, BVerfGE 18, 429, 439 = SozR Nr. 5 zu Art. 28 GG;… zu § 22b FRG vgl bereits Senatsurteil vom 11. März 2004, BSGE 92, 248 = SozR 4-5050 § 22b Nr. 1 RdNr 24 ff;… ausführlich zur "authentischen Interpretation" zB BSG vom 27. September 1989, SozR 4100 § 168 Nr. 22 S 55 f mwN; ferner LVerfG Sachsen-Anhalt vom 15. Januar 2002 - LVG 3/01, RdNr 45 ff).
  • BSG, 29.08.2006 - B 13 R 7/06 R

    Vorlagebeschluss an des BVerfG - Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - …

    Die Behauptung, nichts Neues regeln, sondern durch eine Änderung des Wortlauts (lediglich) "klarstellen" zu wollen, wie die frühere Gesetzesfassung von Anfang an zu verstehen gewesen sei, entbindet den Gesetzgeber nicht von der Beachtung des Verbots der echten Rückwirkung (…BVerfG vom 31. März 1965, BVerfGE 18, 429, 439 = SozR Nr. 5 zu Art. 28 GG;… zu § 22b FRG vgl bereits Senatsurteil vom 11. März 2004, BSGE 92, 248 = SozR 4-5050 § 22b Nr. 1 RdNr 24 ff;… ausführlich zur "authentischen Interpretation" zB BSG vom 27. September 1989, SozR 4100 § 168 Nr. 22 S 55 f mwN; ferner LVerfG Sachsen-Anhalt vom 15. Januar 2002 - LVG 3/01, RdNr 45 ff).
  • BSG, 29.08.2006 - B 13 RJ 8/05 R

    Vorlagebeschluss an des BVerfG - Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - …

    Die Behauptung, nichts Neues regeln, sondern durch eine Änderung des Wortlauts (lediglich) "klarstellen" zu wollen, wie die frühere Gesetzesfassung von Anfang an zu verstehen gewesen sei, entbindet den Gesetzgeber nicht von der Beachtung des Verbots der echten Rückwirkung (…BVerfG vom 31. März 1965, BVerfGE 18, 429, 439 = SozR Nr. 5 zu Art. 28 GG;… zu § 22b FRG vgl bereits Senatsurteil vom 11. März 2004, BSGE 92, 248 = SozR 4-5050 § 22b Nr. 1 RdNr 24 ff;… ausführlich zur "authentischen Interpretation" zB BSG vom 27. September 1989, SozR 4100 § 168 Nr. 22 S 55 f mwN; ferner LVerfG Sachsen-Anhalt vom 15. Januar 2002 - LVG 3/01, RdNr 45 ff).
  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 34.09

    Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes; amtsbezogener …

    Ohne weiteres möglich ist eine solche Änderung mit Wirkung für die Zukunft, soweit kein verfassungsrechtlich verankerter Vertrauensschutz entgegensteht; strengeren Anforderungen unterliegt demgegenüber eine auch in die Vergangenheit zurückwirkende Regelung (vgl. hierzu: Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15. Januar 2002 - LVG 3/01 u.a. - juris Rn. 60).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2021 - L 26 KR 225/19

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Implantation eines bioresorbierbaren …

    Rn. 15 Eine solche Klarstellung seines Willens sei dem Gesetzgeber auch nicht verwehrt (Bezugnahme auf LVerfG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15. Januar 2002 - Az.: LVG 3/01).

    Eine durch einen Interpretationskonflikt zwischen Gesetzgeber und Rechtsprechung ausgelöste Normsetzung ist nicht anders zu beurteilen als eine durch sonstige Gründe veranlasste rückwirkende Gesetzesänderung(vgl. LVerfG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15. Januar 2002 - LVG 3/01, LVG 5/01 -, juris, Rn. 60).

    Soweit die Klägerin auf die vom sächsisch-anhaltinischen Landesverfassungsgerichtshof für möglich erachtete "authentische Interpretation" durch den Gesetzgeber verweist (Urteil vom 15. Januar 2002 - Az.: LVG 5/01), handelte es sich um eine ausdrückliche Regelung im Gesetzestext selbst, nicht um bloße Ausführungen in der Begründung späterer Rechtsänderungen mit Wirkungen für die Zukunft.

  • FG Münster, 20.12.2011 - 5 K 3975/09

    Kosten des Erststudiums

    Eine durch einen Interpretationskonflikt zwischen Gesetzgeber und Rechtsprechung ausgelöste Normsetzung ist nicht anders zu beurteilen als eine durch sonstige Gründe veranlasste rückwirkende Gesetzesänderung (BVerfG, Beschluss vom 21.07.2010, 1 BvL 11/06, 1 BvL 12/06, 1 BvL 13/06, 1 BvR 2530/05, BVerfGE 126, 369; LVerfG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15.01.2002 LVG 3/01, LVG 5/01, juris, Rn. 60).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2018 - 4 L 97/17

    Erfordernis der subjektiven Rechtsverletzung in VwGO § 113 Abs 1 S 1 bei …

    Rn. 62 a) Soweit - wie gem. § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA in der seit 20. Juni 1996 geltenden Fassung - eine Beitragserhebungspflicht besteht (vgl. LVerfG LSA, Urt. v. 15. Januar 2002 - LVG 3/01 -, zit. nach JURIS; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 26. September 2016 - 4 L 12/16 - Beschl. v. 29. Juni 2015 - 4 M 54/15 - Beschl. v. 23. Juni 2009 - 4 L 114/09 -, zit. nach JURIS;… VG Halle, Urt. v. 24. April 2013 - 6 A 143/11 HAL - Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 2108), muss bei Herstellungsbeiträgen grundsätzlich ein aufwandsdeckender Beitragssatz festgesetzt werden (…vgl. VG Magdeburg, Urt. v. 26. März 2015 - 9 A 253/14 -, zit. nach JURIS;… Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 1617, m.w.N.;… so wohl auch Rdnr. 2108, 2111, 2215;… OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 13. Februar 1986 - 12 A 31/85 -, NVwZ 1986, 162f.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 8. Dezember 2009 - 4 L 159/09 -, zit. nach JURIS zum Straßenausbaubeitragsrecht;… BVerwG, Urt. v. 28. November 2007 - 9 C 10.07 -, zit. nach JURIS zum Erschließungsbeitragsrecht).
  • VG Halle, 04.06.2025 - 4 A 51/24

    Abwasserbeiträge

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.01.2012 - 4 L 240/10

    Rückwirkungsanordnung in einer Beitragssatzung

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.01.2013 - LVG 1/12

    Staatsvertrag 1994 mit der Jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt teilweise …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2015 - L 6 AS 1863/14

    Rechtsanwaltsvergütung bei Beendigung des sozialgerichtlichen Verfahrens durch …

  • VG Berlin, 22.09.2009 - 13 A 42.07

    Gewährung von Hinterbliebenenversorgung im Rahmen eines berufsständischen …

  • OLG Naumburg, 17.04.2002 - 1 U (Baul) 2/01

    Voraussetzungen für eine Enteignung

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.01.2013 - LVG 2/12

    Staatsvertrag 1994 mit der Jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt teilweise …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2026 - 4 L 51/25

    Zur verfassungskonformen Auslegung des Verweises in den §§ 13b Satz 2, 13 Abs. 1 …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.07.2006 - 4 M 246/06

    Zur Auslegung des § 6 Abs. 6 Satz 1 KAG LSA für (Straßenausbau)Maßnahmen, die …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2003 - 2 L 317/01

    Frühere Verweis auf Gründe einer früheren Entscheidung zulässig, kein Rückgriff …

  • VG Göttingen, 27.04.2022 - 2 B 91/22

    Baurecht, Änderung; Gebäudeteil, vortretender; Grenzabstand; Nachbarschutz; …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.08.2004 - 2 M 154/03

    Kein Verzicht der Gemeinde auf die Beitragserhebung, wenn über längere Zeit keine …

  • VG Potsdam, 03.03.2004 - 12 L 394/03
  • VG Magdeburg, 11.12.2003 - 9 A 340/02
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Rechtsprechung
   RG, 26.01.1901 - Rep. V. 5/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1901,3
RG, 26.01.1901 - Rep. V. 5/01 (https://dejure.org/1901,3)
RG, Entscheidung vom 26.01.1901 - Rep. V. 5/01 (https://dejure.org/1901,3)
RG, Entscheidung vom 26. Januar 1901 - Rep. V. 5/01 (https://dejure.org/1901,3)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Grunddienstbarkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 47, 202
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 14.07.2011 - V ZB 271/10

    Bestellung eines Nießbrauchs am eigenen Grundstück

    2 Z 29/78">MittBayNot 1979, 6, 8; OLG Köln, NJW-RR 1999, 239; Staudinger/Frank, BGB [2009], § 1030 Rn. 33; Soergel/Stürner, BGB, 12. Aufl., § 1030 Rn. 3; MünchKomm-BGB/Pohlmann, 5. Aufl., § 1030 Rn. 22; Erman/Michalski, BGB, 12. Aufl., § 1030 Rn. 6; RGRK/Rothe, BGB, 12. Aufl., § 1030 Rn. 5; Palandt/Bassenge, BGB, 70. Aufl., § 1030 Rn. 3; NK-BGB/Lemke, 2. Aufl., § 1030 Rn. 63; Bamberger/Roth/Wegmann, BGB, 2. Aufl., § 1030 Rn. 12; PWW/Eickmann, 6. Aufl., § 1030 Rn. 9; Wieling, Sachenrecht, Bd. 1, 2. Aufl., § 1 II 3 b; Baur/Stürner, Sachenrecht, 18. Aufl., § 32 I 3 c; Weitnauer, DNotZ 1958, 352; 1964, 716; v. Lübtow, NJW 1962, 275; Harder, DNotZ 1970, 267, 269 f.; aA noch die ältere Judikatur: RGZ 47, 202, 208 ff.; KGJ 51, 291, 292; OLG Düsseldorf, NJW 1961, 561; vgl. aber auch RGZ 142, 231, 235).
  • BVerwG, 05.02.2008 - 9 B 14.08

    Rückbindung eines erneut angerufenen Revisionsgerichts nach Zurückverweisung …

    Die Beschwerde verkennt zum einen, dass der Senat in dem zitierten Urteil diese Frage nicht - wie sie meint - im bejahenden Sinne und damit im vermeintlichen Widerspruch zu einer von der Beschwerde angeführten Entscheidung des Reichsgerichts (Beschluss vom 26. Januar 1901 - V.5/01 - RGZ 47, 202 ) und weiterer Kommentarliteratur entschieden hat (a); zum anderen wäre die Rechtsfrage in dem angestrebten Revisionsverfahren auch nicht entscheidungserheblich (b).
  • OLG München, 20.05.1994 - 21 U 5483/90

    Abgeltungspflicht des Verpächters für eine durch den Pächter errichtete …

    Zwar haftet jedem Pachtvertrag, selbst wenn er sich über Jahrzehnte hin erstreckt, der Charakter des Vorübergehenden an, wenn er nur überhaupt eine zeitliche Begrenzung gefunden hat (RGZ 66, 188); aber eine Benutzung im Rahmen eines Pachtverhältnisses ist dann nicht als vorübergehend zu betrachten, wenn grundsätzlich nach Ablauf der jeweiligen Pachtzeit eine automatische Verlängerung des Vertragsverhältnisses vorgesehen war (RGZ 47, 202).
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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 16.04.2003 - X 5/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,39471
LG Düsseldorf, 16.04.2003 - X 5/01 (https://dejure.org/2003,39471)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.04.2003 - X 5/01 (https://dejure.org/2003,39471)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. April 2003 - X 5/01 (https://dejure.org/2003,39471)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OLG München, 10.10.2001 - W 4/01 Bau, W 5/01 Bau, W 6/01 Bau   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,24465
OLG München, 10.10.2001 - W 4/01 Bau, W 5/01 Bau, W 6/01 Bau (https://dejure.org/2001,24465)
OLG München, Entscheidung vom 10.10.2001 - W 4/01 Bau, W 5/01 Bau, W 6/01 Bau (https://dejure.org/2001,24465)
OLG München, Entscheidung vom 10. Oktober 2001 - W 4/01 Bau, W 5/01 Bau, W 6/01 Bau (https://dejure.org/2001,24465)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 78
  • DÖV 2002, 486
  • ZfBR 2002, 178 (Ls.)
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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 28.03.2001 - I 5/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,37263
LG Düsseldorf, 28.03.2001 - I 5/01 (https://dejure.org/2001,37263)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.03.2001 - I 5/01 (https://dejure.org/2001,37263)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. März 2001 - I 5/01 (https://dejure.org/2001,37263)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2001, 635
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Rechtsprechung
   RG, 13.04.1901 - Rep. I. 5/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1901,199
RG, 13.04.1901 - Rep. I. 5/01 (https://dejure.org/1901,199)
RG, Entscheidung vom 13.04.1901 - Rep. I. 5/01 (https://dejure.org/1901,199)
RG, Entscheidung vom 13. April 1901 - Rep. I. 5/01 (https://dejure.org/1901,199)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Einrede der Rechtshängigkeit.

Papierfundstellen

  • RGZ 49, 340
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • RG, 29.01.1883 - I 472/82

    Für das Noterbrecht maßgebliches örtliches Recht

    Auszug aus RG, 13.04.1901 - I 5/01
    des R.G.'s in Civils. Bd. 8 S. 385; Urteile des Reichsgerichts, abgedruckt in Seuffert 's Archiv Bd. 47 Nr. 296 und in der Jurist.Wochenschr.
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Rechtsprechung
   KG, 10.01.2001 - 1 AR 1, 5/01 - 5 Ws 16-17/01, 5/01, 5 Ws 16-17/01, 1 AR 1/01, 1 AR 5/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,63791
KG, 10.01.2001 - 1 AR 1, 5/01 - 5 Ws 16-17/01, 5/01, 5 Ws 16-17/01, 1 AR 1/01, 1 AR 5/01 (https://dejure.org/2001,63791)
KG, Entscheidung vom 10.01.2001 - 1 AR 1, 5/01 - 5 Ws 16-17/01, 5/01, 5 Ws 16-17/01, 1 AR 1/01, 1 AR 5/01 (https://dejure.org/2001,63791)
KG, Entscheidung vom 10. Januar 2001 - 1 AR 1, 5/01 - 5 Ws 16-17/01, 5/01, 5 Ws 16-17/01, 1 AR 1/01, 1 AR 5/01 (https://dejure.org/2001,63791)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • EGMR, 29.09.2020 - 39480/03

    DIMITRIE DAN POPESCU ET AUTRES c. ROUMANIE

    Arrêt définitif du 5 novembre 2003 de la cour d'appel de Bucarest (mis au net le 5/01/2004).

    Arrêt définitif du 5 novembre 2003 de la cour d'appel de Bucarest (mis au net le 5/01/2004).

  • EGMR, 11.03.2021 - 16731/05

    BAIA AND OTHERS v. ROMANIA

    5/01/2021.
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