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Rechtsprechung
   BAG, 23.02.2021 - 5 AZR 314/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,2808
BAG, 23.02.2021 - 5 AZR 314/20 (https://dejure.org/2021,2808)
BAG, Entscheidung vom 23.02.2021 - 5 AZR 314/20 (https://dejure.org/2021,2808)
BAG, Entscheidung vom 23. Februar 2021 - 5 AZR 314/20 (https://dejure.org/2021,2808)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Vergütung - Anrechnung anderweitigen Verdienstes

  • rechtsinformationen.bund.de

    Vergütung - Anrechnung anderweitigen Verdienstes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 293 BGB, § 615 S 1 BGB, § 615 S 2 BGB, § 133 BGB, § 157 BGB
    Vergütung - Anrechnung anderweitigen Verdienstes

  • IWW

    § 562 Abs. 1, § ... 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 5 Abs. 1 Buchst. c BUrlG, § 615 Satz 2 BGB, §§ 293 ff. BGB, § 293 BGB, § 615 Satz 1 BGB, §§ 133, 157 BGB, § 133 BGB, § 12 Satz 1 KSchG, § 157 BGB, § 8 BUrlG, § 6 Abs. 1 BUrlG, § 4 BUrlG, §§ 1, 11 BUrlG

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung anderweitigen Verdienstes bei Sprinterklausel im Falle einer unwiderruflichen Freistellung; Urlaubsbeginn und -zeitpunkt bei Sprinterklausel im Falle einer unwiderruflichen Freistellung; Kein Annahmeverzug des Arbeitgebers bei unwiderruflicher Freistellung des ...

  • bag-urteil.com
  • Betriebs-Berater

    Vergütung - Anrechnung anderweitigen Verdienstes

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung einer sog. Sprinterklausel - Vergütung; Anrechnung anderweitigen Verdienstes

  • rechtsportal.de

    Auslegung einer sog. Sprinterklausel - Vergütung; Anrechnung anderweitigen Verdienstes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Freistellung im Aufhebungsvertrag - und die Anrechnung anderweitigen Verdienstes

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bei unwiderruflicher Freistellung kann anderweitiger Verdienst angerechnet werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Freigestellt - Die Erlaubnis zum doppelten Verdienst?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer können in der Freistellungsphase durchaus anderweitigen Verdienst erzielen - aber nicht bei Turboklausel

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Doppelverdienst bei Sprinterklausel im Aufhebungsvertrag während Freistellung ohne Anrechnung möglich!

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Anrechnung anderweitigen Verdienstes

Besprechungen u.ä. (2)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unwiderrufliche Freistellung im Aufhebungsvertrag: Anrechnung anderweitigen Verdienstes bei Sprinterklausel!

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Doppelverdienst bei Sprinterklausel möglich!

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 2062
  • MDR 2021, 1143
  • NZA 2021, 778
  • DB 2021, 1345
 
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Wird zitiert von ... (49)Zitiert selbst (15)

  • BAG, 21.02.2012 - 9 AZR 487/10

    Doppelarbeitsverhältnis - Anrechnung von Urlaub

    Auszug aus BAG, 23.02.2021 - 5 AZR 314/20
    Dann wird der Urlaubsanspruch im neuen Arbeitsverhältnis ganz oder teilweise ausgeschlossen, wenn Urlaubsansprüche schon im früheren Arbeitsverhältnis erfüllt worden sind und im neuen Arbeitsverhältnis kein Anspruch auf eine höhere Anzahl von Urlaubstagen entsteht (BAG 21. Februar 2012 - 9 AZR 487/10 - Rn. 16, BAGE 141, 27;… ErfK/Gallner 21. Aufl. BUrlG § 6 Rn. 2;… Schaub ArbR-HdB/Linck 18. Aufl. § 104 Rn. 38).

    Unter diesen Voraussetzungen muss er sich, wenn die Unwirksamkeit der Kündigung später festgestellt wird, den vom neuen Arbeitgeber gewährten Urlaub auf den im gekündigten Arbeitsverhältnis entstandenen Urlaub anrechnen lassen (BAG 21. Februar 2012 - 9 AZR 487/10 - Rn. 22, aaO).

  • BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 809/11

    Wettbewerbsverbot - Herausgabe anderweitiger Vergütung

    Auszug aus BAG, 23.02.2021 - 5 AZR 314/20
    Ein Annahmeverzug nach §§ 293 ff. BGB konnte somit nicht begründet werden (vgl. BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 809/11 - Rn. 34 f., BAGE 143, 203; 19. März 2002 - 9 AZR 16/01 - zu II 2 a der Gründe mwN).

    In Bezug auf den anrechenbaren Verdienst wäre der Urlaubszeitraum konkret zu bestimmen, weil während des Urlaubs trotz eines möglicherweise nach § 8 BUrlG urlaubsrechtswidrigen Erwerbs eine Anrechnung anderweitigen Verdienstes ausscheidet (BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 809/11 - Rn. 36, BAGE 143, 203; 25. Februar 1988 - 8 AZR 596/85 - zu I 3 der Gründe, BAGE 57, 366).

  • BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 16/01

    Freistellung - Anrechnung anderweitigen Verdienstes - Auskunft

    Auszug aus BAG, 23.02.2021 - 5 AZR 314/20
    Ein Annahmeverzug nach §§ 293 ff. BGB konnte somit nicht begründet werden (…vgl. BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 809/11 - Rn. 34 f., BAGE 143, 203; 19. März 2002 - 9 AZR 16/01 - zu II 2 a der Gründe mwN).

    Die unterbliebene konkrete Festlegung des Urlaubszeitraums steht dem nicht entgegen, weil nach bisheriger Rechtsprechung der Arbeitnehmer, vorbehaltlich anderer Umstände, einer nicht näher bestimmten Urlaubsfestlegung durch den Arbeitgeber entnehmen kann, dass dieser es ihm überlässt, die zeitliche Lage des Urlaubs innerhalb des Freistellungszeitraums festzulegen (…dazu BAG 16. Juli 2013 - 9 AZR 50/12 - Rn. 17 ff.;… 6. September 2006 - 5 AZR 703/05 - Rn. 24, BAGE 119, 232; 19. März 2002 - 9 AZR 16/01 - zu II 2 b bb (2) der Gründe).

  • BAG, 16.07.2013 - 9 AZR 50/12

    Gewährung von Urlaub durch unwiderrufliche Freistellung

    Auszug aus BAG, 23.02.2021 - 5 AZR 314/20
    Die unterbliebene konkrete Festlegung des Urlaubszeitraums steht dem nicht entgegen, weil nach bisheriger Rechtsprechung der Arbeitnehmer, vorbehaltlich anderer Umstände, einer nicht näher bestimmten Urlaubsfestlegung durch den Arbeitgeber entnehmen kann, dass dieser es ihm überlässt, die zeitliche Lage des Urlaubs innerhalb des Freistellungszeitraums festzulegen (dazu BAG 16. Juli 2013 - 9 AZR 50/12 - Rn. 17 ff.;… 6. September 2006 - 5 AZR 703/05 - Rn. 24, BAGE 119, 232; 19. März 2002 - 9 AZR 16/01 - zu II 2 b bb (2) der Gründe).

    Dieses Interesse kann beispielsweise daraus resultieren, dass er sein Verhalten während des Freistellungszeitraums daran ausrichten können möchte, ob ein etwaiger Zwischenverdienst der Anrechnung auf bestehende Entgeltansprüche unterliegt oder nicht (BAG 16. Juli 2013 - 9 AZR 50/12 - Rn. 19).

  • BAG, 06.09.2006 - 5 AZR 703/05

    Freistellung von der Arbeit

    Auszug aus BAG, 23.02.2021 - 5 AZR 314/20
    Durch diese Erklärung gerät der Arbeitgeber gemäß § 293 BGB in Annahmeverzug, denn die einseitige Freistellung von der Arbeit ist, soweit keine besonderen Umstände vorliegen, grundsätzlich nicht anders zu beurteilen, als wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer von der Arbeit nach Hause schickt, weil er ihn nicht mehr beschäftigen will (BAG 6. September 2006 - 5 AZR 703/05 - Rn. 21, BAGE 119, 232).

    Die unterbliebene konkrete Festlegung des Urlaubszeitraums steht dem nicht entgegen, weil nach bisheriger Rechtsprechung der Arbeitnehmer, vorbehaltlich anderer Umstände, einer nicht näher bestimmten Urlaubsfestlegung durch den Arbeitgeber entnehmen kann, dass dieser es ihm überlässt, die zeitliche Lage des Urlaubs innerhalb des Freistellungszeitraums festzulegen (…dazu BAG 16. Juli 2013 - 9 AZR 50/12 - Rn. 17 ff.; 6. September 2006 - 5 AZR 703/05 - Rn. 24, BAGE 119, 232; 19. März 2002 - 9 AZR 16/01 - zu II 2 b bb (2) der Gründe).

  • BAG, 15.05.2013 - 5 AZR 130/12

    Kündigungsfrist - Klagefrist - Annahmeverzug

    Auszug aus BAG, 23.02.2021 - 5 AZR 314/20
    Dann bedarf es regelmäßig keines Arbeitsangebots des Arbeitnehmers, weil der Arbeitgeber mit der Freistellung erkennen lässt, unter keinen Umständen zur Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers bereit zu sein (BAG 15. Mai 2013 - 5 AZR 130/12 - Rn. 25).
  • BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 129/16

    Vorrang der Individualabrede

    Auszug aus BAG, 23.02.2021 - 5 AZR 314/20
    Das Revisionsgericht darf bei einer unterlassenen oder fehlerhaften Auslegung atypischer Verträge und Willenserklärungen selbst auslegen, wenn das Landesarbeitsgericht den erforderlichen Sachverhalt vollständig festgestellt hat und kein weiteres tatsächliches Vorbringen der Parteien zu erwarten ist (BAG 24. August 2016 - 5 AZR 129/16 - Rn. 20 mwN, BAGE 156, 157).
  • BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 709/14

    Abwicklungsvertrag - vorzeitiges Ausscheiden - Schriftform

    Auszug aus BAG, 23.02.2021 - 5 AZR 314/20
    Insoweit ist es mit dem in § 12 Satz 1 KSchG geregelten Sonderkündigungsrecht vergleichbar (vgl. BAG 17. Dezember 2015 - 6 AZR 709/14 - Rn. 35, BAGE 154, 40; Aszmons DB 2017, 2227).
  • BGH, 23.10.1985 - VIII ZR 231/84

    Wiederherstellungsanspruch des gewerblichen Vermieters

    Auszug aus BAG, 23.02.2021 - 5 AZR 314/20
    In einem solchen Fall der unterlassenen Auslegung kann das Revisionsgericht die notwendige, vom Berufungsgericht nicht vorgenommene Auslegung selbst vornehmen, wenn dieses die dazu erforderlichen Feststellungen getroffen hat und weitere Feststellungen nicht mehr in Betracht kommen (BGH 23. Oktober 1985 - VIII ZR 231/84 - zu II 2 a der Gründe, BGHZ 96, 141).
  • BGH, 04.12.2014 - VII ZR 4/13

    Erstreckung der Rechtskraft eines die Vollstreckungsgegenklage abweisenden …

    Auszug aus BAG, 23.02.2021 - 5 AZR 314/20
    Dabei ist darauf abzustellen, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie den von ihnen nicht geregelten Fall bedacht hätten (BGH 4. Dezember 2014 - VII ZR 4/13 - Rn. 27 f.).
  • BAG, 21.10.2015 - 5 AZR 843/14

    Annahmeverzug - Unvermögen

  • BGH, 24.06.2009 - IV ZR 202/07

    Rechtsnatur einer letztwilligen Verfügung mit der Auflage des Erwerbs der …

  • LAG Hamm, 13.05.2020 - 6 Sa 1940/19

    Freistellung, Anrechnung anderweitigen Verdienstes, Sprinterklausel

  • BAG, 25.02.1988 - 8 AZR 596/85

    Keine Befugnis des Arbeitgebers zur Versagung des Urlaubsentgelts wegen …

  • BGH, 05.04.2006 - VIII ZR 384/04

    Auslegung einer Handelsvertreter-Provisionsvereinbarung

  • BAG, 12.02.2025 - 5 AZR 127/24

    Freistellung - Böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes

    Rn. 10 I. Nachdem der Kläger zunächst ab dem 3. April 2023 restlichen Urlaub im Umfang von elf Tagen eingebracht hatte, befand sich die Beklagte im Anschluss daran und damit auch im streitgegenständlichen Monat Juni 2023 aufgrund ihrer einseitig erklärten Freistellung des Klägers im Annahmeverzug nach § 615 Satz 1 BGB (vgl. BAG 23. Februar 2021 - 5 AZR 314/20 - Rn. 12).
  • BAG, 18.10.2023 - 5 AZR 22/23

    Arbeit auf Abruf - Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit

    Rn. 24 aa) Die ergänzende Vertragsauslegung setzt zwingend eine Regelungslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit voraus (…ganz hM, vgl. nur BGH 20. Juni 2023 - XI ZR 116/22 - Rn. 14 mwN;… BAG 21. Juli 2021 - 5 AZR 10/21 - Rn. 32; 23. Februar 2021 - 5 AZR 314/20 - Rn. 29), die grundsätzlich von Anfang an bestanden haben muss oder im Laufe des Vertragsverhältnisses entstanden sein kann (…BAG 18. November 2015 - 5 AZR 751/13 - Rn. 29;… BGH 26. Juni 2014 - III ZR 299/13 - Rn. 13;… sh. zum Ganzen auch MüKoBGB/Busche 9. Aufl. § 157 Rn. 38 ff.;… Staudinger/Roth (2020) § 157 Rn. 15 ff.;… BRHP/Wendtland 5. Aufl. BGB § 157 Rn. 35 ff.;… Soergel/Riesenhuber BGB 14. Aufl. § 157 Rn. 14 ff.;… Grüneberg/Ellenberger BGB 82. Aufl. § 157 Rn. 2 ff., jeweils mwN).
  • BAG, 19.05.2021 - 5 AZR 420/20

    Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst - Böswilligkeit

    Während des Urlaubs scheidet nicht nur eine Anrechnung anderweitigen Verdienstes aus (BAG 23. Februar 2021 - 5 AZR 314/20 - Rn. 25;… 17. Oktober 2012 - 10 AZR 809/11 - Rn. 36, BAGE 143, 203; 25. Februar 1988 - 8 AZR 596/85 - zu I 3 der Gründe, BAGE 57, 366), es besteht auch keine Obliegenheit des Arbeitnehmers, im Urlaub anderweitigen Verdienst zu erzielen.
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