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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.07.2013 - 5 C 24.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,21020
BVerwG, 11.07.2013 - 5 C 24.12 (https://dejure.org/2013,21020)
BVerwG, Entscheidung vom 11.07.2013 - 5 C 24.12 (https://dejure.org/2013,21020)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juli 2013 - 5 C 24.12 (https://dejure.org/2013,21020)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Inobhutnahme; Inobhutnahme als Verwaltungsakt; Rücknahme; Rücknahmetatbestand; Vertrauen; schutzwürdiges Vertrauen; Vertrauensschutz; fehlender Vertrauensschutz; unrichtige Angaben; Ermessen; Rücknahmeermessen; Aufhebung; Aufhebungstatbestand; Leistung; Sozialleistung; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    SGB I §§ 11, 27 Abs. 1, § 33a Abs. 1, § 36 Abs. 1 Satz 1
    Aufhebung; Aufhebungstatbestand; Bewertung in Geld; Dienstleistung; Entgelt; Entgeltvereinbarung; Ermessen; Ersatz in Wert; Erstattung; Erstattung erbrachter Leistungen; Erstattungsanspruch; Erstattungstatbestand; Geldwert; Inobhutnahme; Inobhutnahme als Verwaltungsakt; ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Rücknahme einer Inobhutnahme; Kosten der Inobhutnahme

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 45 SGB 10, § 50 SGB 10, § 31 SGB 10, § 39 SGB 10, § 42 SGB 8
    Rücknahme einer Inobhutnahme; Kosten der Inobhutnahme

  • Wolters Kluwer

    Wert der notwendigen Sachleistungen i.R.e. Inobhutnahme durch einen von einem Träger der öffentlichen Jugendhilfe beauftragten Träger der freien Jugendhilfe

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    SGB II § 45 Abs. 1, SGB X § 50 Abs. 1
    Jugendhilfe, Inobhutnahme, öffentliche Jugendhilfe, freie Jugendhilfe, freie Träger der Jugendhilfe, Kostenerstattung, Kosten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wert der notwendigen Sachleistungen i.R.e. Inobhutnahme durch einen von einem Träger der öffentlichen Jugendhilfe beauftragten Träger der freien Jugendhilfe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 147, 170
  • NVwZ-RR 2013, 967
  • DÖV 2013, 911
 
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Wird zitiert von ... (49)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 14.03.2013 - 5 C 10.12

    Rücknahme; Rücknahmetatbestand; Bewilligungsbescheid; rechtswidriger …

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2013 - 5 C 24.12
    Dies gilt auch, wenn eine Berufung auf Vertrauensschutz nach § 45 Abs. 2 Satz 3 SGB X ausscheidet (vgl. Urteil vom 14. März 2013 - BVerwG 5 C 10.12 - zur Veröffentlichung in Buchholz vorgesehen = juris Rn. 29 m.w.N.).

    Denn eine behördliche Entscheidung, deren Recht- und Zweckmäßigkeit - wie hier - durch die Widerspruchsbehörde nachgeprüft werden kann, erhält gemäß § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO erst durch den Widerspruchsbescheid ihre für das gerichtliche Verfahren maßgebliche Gestalt (vgl. zuletzt Urteil vom 14. März 2013 a.a.O. Rn. 39 m.w.N.).

    Letzteres schließt die Einbeziehung fiskalischer Interessen nicht aus (vgl. zuletzt Urteil vom 14. März 2013 a.a.O. Rn. 40 m.w.N.).

  • BVerwG, 22.10.2009 - 5 C 16.08

    Vollzeitpflege; Pflegefamilie; Pflegeperson; Beratung und Unterstützung der …

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2013 - 5 C 24.12
    Letzteres ist dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe verwehrt, wenn die Übertragung der Aufgabenwahrnehmung auf Dritte im Einzelfall gesetzlich ausdrücklich oder sie aus anderen Gründen ausgeschlossen ist, etwa weil eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung nach der Natur der Aufgabe oder ihren inhaltlichen oder organisatorischen Anforderungen nur durch Mitarbeiter des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe gewährleistet ist (vgl. Urteil vom 22. Oktober 2009 - BVerwG 5 C 16.08 - BVerwGE 135, 150 = Buchholz 436.511 § 37 KJHG/SGB VIII Nr. 1 Rn. 17).

    Die in Durchführung der Inobhutnahme zu gewährende Unterkunft, Verpflegung und Betreuung des in Obhut Genommenen sind weder in inhaltlicher noch in organisatorischer Hinsicht von solcher Art und Qualität, dass sie in der Regel nicht auch von einem Träger der freien Jugendhilfe mit entsprechend fachlich qualifiziertem Personal erfüllt werden können (vgl. Urteil vom 22. Oktober 2009 a.a.O. Rn. 17).

    Der Vorrang des § 4 Abs. 2 SGB VIII erfasst grundsätzlich alle Handlungsfelder der Jugendhilfe, also auch die Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII (vgl. vgl. Urteil vom 22. Oktober 2009 a.a.O. Rn. 18 m.w.N.).

  • BVerwG, 09.05.2012 - 6 C 3.11

    Telekommunikation; Carrier-Festverbindungen (CFV); Entgeltgenehmigung; …

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2013 - 5 C 24.12
    Ob es sich bei einem Verwaltungsakt in einem - wie hier - mehrpoligen Verwaltungsrechtsverhältnis um einen begünstigenden oder belastenden Verwaltungsakt handelt, ist allein nach der Wirkung beim Adressaten zu beurteilen (vgl. Urteil vom 9. Mai 2012 - BVerwG 6 C 3.11 - BVerwGE 143, 87 = Bucholz 442.066 § 37 TKG Nr. 4 Rn. 46 m.w.N.).

    Rn. 34 Verwaltungsakte mit einer derartigen Mischwirkung sind insgesamt als begünstigend zu behandeln und den strengeren Rücknahmevoraussetzungen des § 45 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 bis 4 SGB X zu unterstellen, sofern sich begünstigende und belastende Elemente - wie hier - nicht voneinander trennen lassen (vgl. Urteil vom 9. Mai 2012 a.a.O. Rn. 47 m.w.N.).

  • BSG, 22.04.1987 - 10 RKg 16/85

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung - Rückwirkende Aufhebung der …

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2013 - 5 C 24.12
    Sobald der Verwaltungsakt zurückgenommen worden ist, steht dem Leistungsträger nach dem klaren und eindeutigen Wortlaut des § 50 Abs. 1 Satz 1 SGB X ("... sind bereits erbrachte Leistungen zu erstatten.") kein Ermessen zu, ob und in welchem Umfang er den Erstattungsanspruch geltend macht (vgl. BSG, Urteil vom 22. April 1987 - 10 RKg 16/85 - SozR 1300 § 50 Nr. 16).
  • BVerwG, 25.09.2008 - 7 C 5.08

    Verwaltungsvollstreckung; Ersatzvornahme; Grundverwaltungsakt; Vollziehung; …

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2013 - 5 C 24.12
    Die Erledigung eines Verwaltungsaktes tritt vielmehr erst ein, wenn dieser nicht mehr geeignet ist, rechtliche Wirkungen zu erzeugen oder wenn die Steuerungsfunktion, die ihm ursprünglich innewohnte, nachträglich entfallen ist (vgl. Urteil vom 25. September 2008 - BVerwG 7 C 5.08 - Buchholz 345 § 6 VwVG Nr. 1 Rn. 13 m.w.N.).
  • BSG, 07.09.2006 - B 4 RA 43/05 R

    Besonders schwerer Fehler eines Verwaltungsaktes - Fehlen einer gültigen und …

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2013 - 5 C 24.12
    Vielmehr ist für die Annahme einer Leistung im Sinne des § 50 SGB X erforderlich, aber auch ausreichend, dass der Leistungsträger einem Bürger eine Geld-, Sach- oder Dienstleistung in Ausführung einer ihm nach dem Sozialgesetzbuch zugewiesenen Aufgabe erbracht hat (vgl. BSG, Urteile vom 7. September 2006 - B 4 RA 43/05 R - BSGE 97, 94 …und vom 1. Februar 1995 - 6 RKa 9/94 - SozR 3-2500 § 76 Nr. 2).
  • BSG, 24.07.2001 - B 4 RA 102/00 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - zu Unrecht erbrachte Sozialleistung - …

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2013 - 5 C 24.12
    Erbracht ist eine Leistung im Sinne von § 50 Abs. 1 SGB X, wenn sie dem Leistungsempfänger zur Erfüllung einer Leistungsverpflichtung bzw. eines Leistungsanspruchs in einem öffentlich-rechtlichen Leistungsverhältnis zwischen dem Leistungsberechtigten und dem Leistungsträger zugewandt worden ist (…vgl. BSG, Urteile vom 30. Januar 2002 - B 5 RJ 26/01 R - SozR 3-1300 § 50 Nr. 25; vom 24. Juli 2001 - B 4 RA 102/00 R - SozR 3-1300 § 50 Nr. 24 …und vom 28. Juni 1991 - 11 RAr 47/90 - SozR 3-1300 § 50 Nr. 10).
  • BSG, 01.02.1995 - 6 RKa 9/94

    Recht der Krankenkassen zur Beanstandung fehlerhafter Honorarabrechnungen nach …

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2013 - 5 C 24.12
    Vielmehr ist für die Annahme einer Leistung im Sinne des § 50 SGB X erforderlich, aber auch ausreichend, dass der Leistungsträger einem Bürger eine Geld-, Sach- oder Dienstleistung in Ausführung einer ihm nach dem Sozialgesetzbuch zugewiesenen Aufgabe erbracht hat (vgl. BSG, Urteile vom 7. September 2006 - B 4 RA 43/05 R - BSGE 97, 94 und vom 1. Februar 1995 - 6 RKa 9/94 - SozR 3-2500 § 76 Nr. 2).
  • BSG, 30.01.2002 - B 5 RJ 26/01 R

    Rückforderung einer an den Abtretungsgläubiger ausgezahlten Beitragserstattung - …

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2013 - 5 C 24.12
    Erbracht ist eine Leistung im Sinne von § 50 Abs. 1 SGB X, wenn sie dem Leistungsempfänger zur Erfüllung einer Leistungsverpflichtung bzw. eines Leistungsanspruchs in einem öffentlich-rechtlichen Leistungsverhältnis zwischen dem Leistungsberechtigten und dem Leistungsträger zugewandt worden ist (vgl. BSG, Urteile vom 30. Januar 2002 - B 5 RJ 26/01 R - SozR 3-1300 § 50 Nr. 25;… vom 24. Juli 2001 - B 4 RA 102/00 R - SozR 3-1300 § 50 Nr. 24 …und vom 28. Juni 1991 - 11 RAr 47/90 - SozR 3-1300 § 50 Nr. 10).
  • BSG, 19.10.2000 - B 8 KN 3/00 R

    § 33a SGB I verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2013 - 5 C 24.12
    Diese Vorschrift ist entgegen der Rechtsansicht der Revision jedenfalls deshalb auf die Bekanntgabe der Inobhutnahme nicht anwendbar, weil sie nur für Sozialleistungen im Sinne von § 11 SGB I gilt (vgl. BSG, Urteile vom 19. Oktober 2000 - B 8 KN 3/00 R - juris Rn. 35 …und vom 31. März 1998 - B 8 KN 11/95 R - SozR 3-1200 § 33a Nr. 2).
  • BVerwG, 11.02.1994 - 2 B 173.93

    Verwaltungsakt - Bekanntgabe - Geschäftsunfähigkeit - Aufklärungspflicht

  • BSG, 28.06.1991 - 11 RAr 47/90

    Erstattung erbrachter Sozialleistungen bei rückwirkender Aufhebung der …

  • BSG, 31.03.1998 - B 8 KN 11/95 R

    Änderung des Geburtsdatums in der Versicherungsnummer bei einem in Marokko …

  • BVerwG, 21.10.2015 - 5 C 21.14

    Absehen von der Kostenerhebung; Anrechnung des Kindergeldes; Besondere Härte; …

    Zwar fällt die Inobhutnahme nicht unter den Begriff der Sozialleistung im Sinne von § 11 SGB I (BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2013 - 5 C 24.12 - BVerwGE 147, 170 Rn. 17).

    Das zeigt sich etwa am Verständnis des Begriffs der Leistung im Sinne des § 50 Abs. 1 SGB X. Denn die mit der Inobhutnahme notwendig verbundenen Gewährungen von Unterkunft, Verpflegung und sozialpädagogischer Betreuung stellen sich als Leistungen im Sinne dieser Vorschrift dar (BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2013 - 5 C 24.12 - BVerwGE 147, 170 Rn. 24).

    Insofern zeigt bereits § 91 Abs. 1 Nr. 7 SGB VIII i.V.m. § 92 Abs. 1 Nr. 1 und 5 SGB VIII, wonach sowohl Kinder und Jugendliche als auch die Elternteile zu den Kosten der Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII) heranzuziehen sind, dass der Gesetzgeber dasjenige, was dem Hilfeempfänger auf der Grundlage einer Inobhutnahme zugewandt wird, der Sache nach als ausgleichsfähigen und ausgleichsbedürftigen geldwerten Vorteil ansieht (BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2013 - 5 C 24.12 - BVerwGE 147, 170 Rn. 23).

    Zudem verleiht die Inobhutnahme dem Kind oder Jugendlichen einen Anspruch darauf, in einer Einrichtung aufgenommen, verpflegt und betreut zu werden (BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2013 - 5 C 24.12 - BVerwGE 147, 170 Rn. 12).

  • BSG, 29.03.2022 - B 12 R 2/20 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines bereits bei seinem …

    Rn. 24 Auch aus dem Urteil des BVerwG vom 11.7.2013 (5 C 24.12 - BVerwGE 147, 170 = Buchholz 435.12 § 50 SGB X Nr. 11) folgt nichts Abweichendes.
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.09.2023 - 3 LB 7/23

    Rechtswidrigkeit einer Inobhutnahme

    Es besteht die Möglichkeit, dass die Kläger als Eltern der in Obhut genommenen Kinder in eigenen Rechten verletzt sind, auch wenn Adressat bzw. Adressatin einer Inobhutnahme der oder die betroffene Minderjährige ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.07.2013 - 5 C 24.12 -, juris Rn. 33;… Winkler, in: BeckOK Sozialrecht, Stand: 01.09.2023, § 42 SGB VIII Rn. 22).
  • VG Saarlouis, 30.10.2020 - 3 K 2175/18

    Jugendhilferechtliche Zuständigkeit; Beendigung oder Unterbrechung von …

    Rn. 73 Soweit das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in einem Urteil vom 26.09.2014[12 A 2524/13, Rn. 105ff bei juris m.w.N.][12 A 2524/13, Rn. 105ff bei juris m.w.N.] unter Beachtung der weiten Auslegung des zuständigkeitsrechtlichen Leistungsbegriffs zugunsten der Sicherstellung der Hilfekontinuität durch das Bundesverwaltungsgericht abgeleitet hat, dass trotz einer zwischenzeitlich erfolgten Inobhutnahme -einer vorläufigen Schutzmaßnahme[Urteil der Kammer vom 06.02.2019, 3 K 1411/17, juris][Urteil der Kammer vom 06.02.2019, 3 K 1411/17, juris], die nach § 2 Abs. 3 Nr. 1 SGB VIII zu den "anderen Aufgaben der Jugendhilfe" mit eigener Zuständigkeit in § 87b SGB VIII[vgl. auch BVerwG, Urteil vom 11.07.2013, 5 C 24/12, BVerwGE 144, 170][vgl. auch BVerwG, Urteil vom 11.07.2013, 5 C 24/12, BVerwGE 144, 170] gehört, die der Gesetzgeber neben die in § 2 Abs. 2 SGB VIII geregelten "Leistungen der Jugendhilfe" gestellt hat[Kirchhoff in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 2. Aufl., § 42 SGB VIII (Stand: 27.01.2020), Rn. 14][Kirchhoff in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 2. Aufl., § 42 SGB VIII (Stand: 27.01.2020), Rn. 14]- (noch) eine einheitliche Leistung vorliegt, wenn die Dauer der Inobhutnahme hier einen Zeitraum von drei Monaten nicht überschreitet, folgt hieraus fallbezogen keine andere Beurteilung.

    Soweit der Beklagte weiter ausführt, dass, da es sich bei der Inobhutnahme nicht um eine Leistung im Sinne des § 2 SGB VIII handelt[vgl. auch BVerwG, Urteil vom 11.07.2013, 5 C 24/12, BVerwGE 144, 170][vgl. auch BVerwG, Urteil vom 11.07.2013, 5 C 24/12, BVerwGE 144, 170], sondern um eine andere Aufgabe, und bei Leistungsbeginn einer Hilfe zur Erziehung für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit sei eine vorangegangene Inobhutnahme unbeachtlich[vgl. den Schriftsatz vom 12.04.2019, Bl. 102-104 d.A.][vgl. den Schriftsatz vom 12.04.2019, Bl. 102-104 d.A.], liegt der Fall vorliegend nach dem Dargelegten so, dass bis zur Inobhutnahme des Hilfeempfängers durch das Jugendamt des Klägers eine zuständigkeitsrelevante Unterbrechung nicht eingetreten und der Beklagte zu diesem Zeitpunkt zuständig gewesen war.

  • OVG Bremen, 18.11.2015 - 2 B 221/15

    Vorläufige Inobhutnahme einer unbegleiteten ausländischen Person zur …

    Allerdings handelt es sich bei der Inobhutnahme nach § 42 Abs. 1 SGB VIII nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht um eine Sozialleistung im Sinne von § 11 SGB I (BVerwG, Urteil vom 11.07.2013 - 5 C 24/12 -, BVerwGE 147, 170-184).

    Die Inobhutnahme verleiht dem Kind oder Jugendlichen jedoch einen Anspruch darauf, in einer Jugendhilfeeinrichtung aufgenommen, verpflegt und betreut zu werden (BVerwG, Urteil vom 11.07.2013 - 5 C 24/12 -, a.a.O.).

    Auch wenn es sich bei einer Inobhutnahme nach § 42 Abs. 1 SGB VIII um einen Verwaltungsakt handelt, der auch belastende Wirkungen hat (BVerwG, Urteil vom 11.07.2013 - 5 C 24/12 -, a.a.O.), geht es für den Antragsteller im Wesentlichen um die mit der Inobhutnahme verbundenen Begünstigungen, die er mit seinem Antrag erhalten möchte.

    Die Inobhutnahme ist ein Verwaltungsakt im Sinne des § 31 Satz 1 SGB X (BVerwG, Urteil vom 11.07.2013 - 5 C 24/12 -, a.a.O.).

  • VG Berlin, 24.06.2014 - 21 K 195.12

    Rückforderung von Wohngeld

    Eine Rücknahme kann trotz eines behördlichen Verschuldens bei der Bewilligung (der Transferleistung) regelmäßig auch ermessensfehlerfrei erfolgen (vgl. allgemein zur Ermessensausübung nach § 45 Abs. 1 und 4 SGB X BVerwG, Urteile vom 11. Juli 2013 - 5 C 24.12 - Juris Rdnr. 41 ff. und vom 14. März 2013 - 5 C 24.12 - Juris Rdnr. 28 ff.).
  • VG München, 06.12.2017 - M 18 K 16.2363

    Rücknahme einer rechtswidrigen Inobhutnahme

    Rn. 43 Bei einer Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII handelt es sich um einen sowohl belastende als auch begünstigende Wirkungen entfaltenden Verwaltungsakt (BVerwG v. 11.7.2013 - 5 C 24/12 - juris, Rn. 31).

    Verwaltungsakte mit einer derartigen Mischwirkung sind insgesamt als begünstigend zu behandeln, sofern sich begünstigende und belastende Elemente - wie bei einer Inobhutnahme - nicht voneinander trennen lassen (BVerwG v. 11.7.2013 a.a.O., Rn. 34).

    Rn. 55 2.2.1 Für die Annahme einer Leistung im Sinn des § 50 SGB X ist erforderlich, aber auch ausreichend, dass der Leistungsträger einem Bürger eine Geld-, Sach- oder Dienstleistung in Ausführung einer ihm nach dem Sozialgesetzbuch zugewiesenen Aufgabe erbracht hat (BVerwG v. 11.7.2013 a.a.O., Rn. 22, m.w.N.).

    Ein Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat Leistungen im Sinne des § 50 Abs. 1 SGB X erbracht, wenn er diese entweder unmittelbar selbst erbracht hat oder mittelbar durch einen Dritten hat erbringen lassen (BVerwG v. 11.7.2013 a.a.O., Rn. 28).

    Hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Einklang mit dem Gesetz von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die ihm nach dem Gesetz obliegenden Sach- und Dienstleistungen gegen Entgelt durch einen Träger der freien Jugendhilfe erbringen zu lassen, bestimmt sich deren Wert grundsätzlich nach dem Entgelt, dass die Träger der Jugendhilfe hierfür vereinbart haben (BVerwG v. 11.7.2013 a.a.O., Rn. 45).

    Da nach § 42 Abs. 2 Satz 3 SGB VIII das Jugendamt während der Inobhutnahme für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen zu sorgen und dabei den notwendigen Unterhalt und die Krankenhilfe sicherzustellen hat, handelt es sich bei der geleisteten Krankenhilfe, bei der Erstausstattung mit Bekleidung sowie bei den Kosten für Familienheimfahrten und für den erforderlichen Dolmetscher um erstattungspflichtige Kosten im Sinne von § 50 Abs. 1 SGB X. In diesem Zusammenhang steht dem Beklagten auch kein Ermessen zu, ob und in welchem Umfang er den Erstattungsanspruch geltend macht (vgl. BVerwG v. 11.7.2013 a.a.O., Rn. 42, m.w.N.).

  • VG Augsburg, 13.04.2015 - Au 3 E 15.251

    Fehlendes Recht zur Beantragung von Jugendhilfeleistungen

    Rechtlich ist wohl davon auszugehen, dass das Jugendamt des Beigeladenen die Inobhutnahme - bei der es sich um einen Verwaltungsakt i.S.v. § 31 Satz 1 SGB X handelt (BVerwG, U.v. 11.7.2013 - 5 C 24/12 - BVerwGE 147, 170 - juris Rn. 11 f.) - spätestens konkludent mit Ablehnung der örtlichen Zuständigkeit in der an den Antragsteller gerichteten E-Mail vom 24. September 2014 (Blatt 2602 der Verwaltungsakte des Beigeladenen) noch vor Rückführung der Kinder nach Deutschland am 2. Oktober 2014 aufgehoben bzw. beendet hat (…vgl. zum Ganzen auch Mann in: Schellhorn/Fischer/Mann, SGB VIII, 3. Aufl. 2007, § 42 Rn. 31;… Trenczek in: Frankfurter Kommentar zum SGB VIII, 7. Aufl. 2013, § 42 Rn. 52;… Wiesner in: Wiesner, SGB VIII, 4. Aufl. 2011, § 42 Rn. 54).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.08.2018 - L 5 KR 4676/16

    Krankenversicherung - Beendigung der Familienversicherung wegen Nichtvorlage von …

    Als (auch) begünstigender (Status-)Verwaltungsakt (Verwaltungsakt mit belastender und begünstigender Mischwirkung, vgl BVerwG vom 11.7.2013 - 5 C 24/12 = BVerwGE 147, 170) kann er für die Zeit vor dem festgelegten Beendigungszeitpunkt nur bei Vorliegen besonderer Umstände eingestuft werden.

    Als Verwaltungsakte mit sowohl belastender wie begünstigender Mischwirkung (dazu etwa Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 11.07.2013, - 5 C 24/12 -, in juris Rdnr. 31 ff.;… auch Senatsurteil vom 13.04.2011, - L 5 R 1004/10 -, in juris Rdnr. 38) können sie (entgegen der im Widerspruchsbescheid vom 09.12.2015 zum Ausdruck kommenden Rechtsauffassung der Beklagten) auch im Wege der (nach Maßgabe der entsprechend anzuwendenden §§ 133, 157 Bürgerliches Gesetzbuch durchzuführenden) Auslegung nicht eingestuft werden.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.02.2026 - L 24 SO 116/25

    Befristung - Erledigung - Verwaltungsakt - Eingliederungshilfe - …

    Rn. 22 Die Erledigung eines Verwaltungsakts i. S. d. § 39 Abs. 2 SGB X tritt ein, wenn dieser nicht mehr geeignet ist, rechtliche Wirkungen zu erzeugen oder wenn die Steuerungsfunktion, die ihm ursprünglich innewohnte, nachträglich entfallen ist (BSG…, Urteil vom 14. Dezember 2021 - B 14 AS 77/20 R -, Rn. 13 m. w. N., vom 14. März 2013 - B 13 R 5/11 R -, Rn. 20; BVerwG vom 11. Juli 2013 - 5 C 24.12 -, Rn. 19 m. w. N.).
  • VG Stuttgart, 14.12.2017 - 7 K 18365/17

    Vorbeugenden Rechtsschutz gegen eine beabsichtigte Inobhutnahme eines noch …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2020 - 19 E 477/20

    Schulentlassung nach Schlägerei rechtswidrig

  • OVG Bremen, 15.04.2024 - 2 B 330/23

    Unbegleitete minderjährige Ausländer; Altersfeststellung; Handlungsfähigkeit; …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.03.2016 - 7 A 10607/15

    Inobhutnahme eines unbegleiteten minderjährigen Ausländers durch einen freien …

  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2025 - 12 S 1224/24

    Beendigung der Leistung; Erziehungsbeistandschaft; Inobhutnahme; …

  • OVG Hamburg, 11.05.2017 - 4 Bf 96/16

    Verrechnung von sich aus der rückwirkenden Erhöhung des Familieneigenanteils von …

  • BVerwG, 27.01.2026 - 5 C 3.24

    Keine Kostenerstattung unter örtlichen Jugendhilfeträgern im Fall der …

  • BSG, 14.12.2021 - B 14 AS 77/20 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Anfechtungsklage und …

  • OVG Sachsen, 07.02.2017 - 1 A 552/13

    Inobhutnahme; Kostenerstattung; Entgeltvereinbarung

  • VG Hannover, 11.11.2016 - 3 B 5176/16

    Beendigung einer Inobhutnahme; Qualifizierte Inaugenscheinnahme; Unbegleiteter …

  • VG Stuttgart, 24.08.2023 - 7 K 3873/23

    Aufhebung der Inobhutnahme eines unbegleiteten minderjährigen Ausländers bei …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2021 - 12 B 477/21

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für ein verwaltungsgerichtliches …

  • VG Würzburg, 05.07.2023 - W 3 K 23.259

    Prozesskostenhilfe für Klage gegen Beendigung der Inobhutnahme eines Syrers

  • OVG Niedersachsen, 19.11.2013 - 10 LB 57/12

    Rücknahme des Bewilligungsbescheides für eine Betriebsprämie und deren …

  • VG Köln, 26.01.2023 - 19 K 7311/19
  • OVG Sachsen, 30.04.2014 - 1 B 475/13

    Begünstigender Verwaltungsakt bei einer an den Heimträger gerichteten Anordnung …

  • BVerwG, 29.04.2025 - 6 B 14.24

    Streitbeilegungsentscheidung wegen Mitnutzung passiver Netzinfrastruktur …

  • VG Hannover, 18.11.2024 - 3 A 3818/21

    Aufenthaltsbestimmungsrecht; Erziehungsrecht; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; …

  • VG Würzburg, 21.12.2023 - W 3 S 23.1546

    Vorerst keine Beendigung der Inobhutnahme einer ausländischen unbegleiteten …

  • VG Köln, 28.10.2022 - 25 K 4009/21
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2020 - 12 B 638/20
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2014 - 12 B 1280/14

    Darlegung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs bei der Bewertung von …

  • VG Köln, 23.08.2019 - 26 L 1754/19
  • VG Ansbach, 21.10.2024 - AN 6 K 21.02159

    Erstattungsanspruch bezüglich Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige …

  • VG Hamburg, 20.05.2025 - 18 K 2723/23
  • VG München, 29.09.2020 - M 18 S 20.3892

    Beendigung der vorläufigen Inobhutnahme als unbegleiteter minderjähriger …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2019 - 12 B 820/19

    Berechtigung und Verpflichtung des Jugendamts zur vorläufigen Inobhutnahme eines …

  • VG Würzburg, 27.11.2023 - W 3 S 23.1230

    Grundsätzliche Bindung an Feststellung der Minderjährigkeit durch …

  • VG Hannover, 28.07.2023 - 3 B 3714/23

    Anmeldung zur Umverteilung; Gefährdungseinschätzung bzgl Umverteilung; …

  • VG Stuttgart, 08.11.2018 - 9 K 20135/17

    Heranziehung zu einem Kostenbeitrag in Höhe des Kindergeldes durch einen …

  • VG Hamburg, 20.05.2025 - 18 K 1125/23

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer bereits vollzogenen …

  • VG Würzburg, 22.11.2023 - W 3 E 23.1366

    Anspruch auf vorläufige Inobhutnahme

  • VG Bremen, 28.07.2015 - 3 V 1123/15

    Altersfeststellung, unbegleitete Minderjährige, Altersschätzung, …

  • VG Düsseldorf, 08.08.2025 - 19 L 2425/25

    Vorläufige Inobhutnahme, Qualifizierte Inaugenscheinnahme, …

  • VG Würzburg, 24.10.2025 - W 3 S 25.1666

    Einstweiliger Rechtsschutz, Ausländische Kinder und Jugendliche, Unbegleitete …

  • VG Gera, 21.10.2024 - 6 K 316/24

    Rücknahme eines rechtswidrigen Bescheides über die Bewilligung von Leistungen …

  • VG Düsseldorf, 13.05.2024 - 18 K 520/23
  • SG Mannheim, 17.10.2016 - S 9 SO 2714/15

    Erstattung zu Unrecht für betreutes Wohnen bezogener Sozialhilfeleistungen bei …

  • VG München, 01.10.2014 - M 18 K 14.3366

    Inobhutnahme eines unbegleitet eingereisten Minderjährigen; Rücknahme eines …

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