Rechtsprechung
| BGH, 04.06.2024 - 5 StR 205/23 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 17 Abs. 2 Var. 2 JGG;
Erziehungsbedürftigkeit und -fähigkeit keine Voraussetzung der Verhängung von Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Jugendstrafverfahren: Verhängung von Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 17 Abs 2 Alt 2 JGG
Jugendstrafverfahren: Verhängung von Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld - IWW
§ 17 Abs. 2 Alt. 1 JGG, § ... 17 Abs. 2 Alt. 2 JGG, § 125 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 StGB, § 125 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 125 Abs. 1 StGB, § 17 Abs. 2 JGG, § 2 Abs. 1 JGG, § 18 Abs. 2 JGG, § 91 JGG, § 250 Abs. 2 StGB, § 243 Abs. 1 StGB, § 27 JGG, § 1 Abs. 2 JGG, § 18 JGG, § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG, § 337 Abs. 1 StPO, § 353 Abs. 2 StPO, § 301 StPO
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 17 Abs. 2 Alt. 2
Verhängung einer Judendstrafe wegen der Schwere der Schuld unabhängig von der möglichen Feststellung einer Erziehungsbedürftigkeit oder -fähigkeit - datenbank.nwb.de
Jugendstrafverfahren: Verhängung von Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld
Kurzfassungen/Presse (7)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
Jugendstrafe ohne Erziehungsbedarf?
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)
Strafe: Schwere der Schuld und Jugendstrafe - Erziehungsfähigkeit unerheblich
- lto.de (Pressebericht, 26.06.2024)
Jugendstrafe für linke Randalierer: Erziehungsgedanke für Demonstranten im "Schwarzen Block" außer Kraft gesetzt
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Jugendstrafe - wegen der Schwere der Schuld
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Schwere Schuld: Jugendstrafe setzt keinen Erziehungsbedarf voraus
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Bei der Verhängung von Jugendstrafen bei Kapitaldelikten müssen keine Feststellungen zur Erziehungsbedürftigkeit erfolgen
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 13.06.2019 - 617 KLs 35/18
- LG Hamburg, 18.06.2019 - 617 KLs 35/18
- LG Hamburg, 10.07.2020 - 617 KLs 35/18
- BGH, 09.11.2021 - 5 StR 115/21
- BGH, 25.11.2021 - 5 StR 115/21
- BGH, 09.12.2021 - 5 StR 115/21
- BGH, 13.12.2021 - 5 StR 115/21
- LG Hamburg, 21.12.2022 - 610 KLs 4/22
- BGH, 16.08.2023 - 5 StR 205/23
- BGH, 13.09.2023 - 5 StR 205/23
- BGH, 28.11.2023 - 1 ARs 11/23
- BGH, 28.11.2023 - 6 ARs 10/23
- BGH, 19.12.2023 - 3 ARs 15/23
- BGH, 20.02.2024 - 2 ARs 465/23
- BGH, 14.03.2024 - 4 ARs 10/23
- BGH, 21.05.2024 - 5 StR 205/23
- BGH, 04.06.2024 - 5 StR 205/23
- LG Hamburg, 15.01.2025 - 627 KLs 16/24
Papierfundstellen
- NJW 2024, 2415
- NStZ 2024, 615
- StV 2024, 517 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (19)
- BGH, 13.12.2021 - 5 StR 115/21
Landfriedensbruch durch Beteiligung an Demonstrationen im sog. schwarzen Block …
Auszug aus BGH, 04.06.2024 - 5 StR 205/23
Diese Entscheidung hat der Senat mit Urteil vom 13. Dezember 2021 - 5 StR 115/21, NStZ 2022, 749 im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen, weil die Annahme des Landgerichts, der jugendspezifisch zu bemessende Schuldgehalt der durch die Angeklagten begangenen Taten erreiche nicht das erforderliche Maß der Schwere der Schuld, nicht rechtsfehlerfrei begründet worden war.Der Senat hat den Schuldspruch bestätigt, die rechtliche Einordnung der Handlungen der Angeklagten lediglich als Teilnahme am Landfriedensbruch hingegen beanstandet, weil die Angeklagten nach den Feststellungen des Landgerichts eine Bedrohung von Menschen mit einer Gewalttätigkeit nach § 125 Abs. 1 Nr. 2 StGB als Täter verwirklichten (BGH, Urteil vom 13. Dezember 2021 - 5 StR 115/21, NStZ 2022, 749 Rn. 18 ff.).
Auch Vergehen sind grundsätzlich geeignet, die Schuldschwere im Sinne des § 17 Abs. 2 Alt. 2 JGG zu begründen (…BGH, Urteile vom 15. Juli 2021 - 3 StR 481/20, NStZ 2022, 753 Rn. 25; vom 13. Dezember 2021 - 5 StR 115/21, NStZ 2022, 749 Rn. 49 ff.;… vom 1. Dezember 2022 33 - 3 StR 471/21, NStZ 2023, 428 Rn. 10).
Die vom Senat vorgenommene Auslegung von § 17 Abs. 2 Alt. 2 JGG steht dazu nicht in Widerspruch, zumal der auch in Art. 40 Abs. 1 KRK anerkannte erzieherische Zweck - wie dargelegt - bereits bei der Bestimmung der Schwere der Schuld zu berücksichtigen ist und in aller Regel mit dem Schuldausgleich in Einklang steht (vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 13. Dezember 2021 - 5 StR 115/21, NStZ 2022, 749, 750 mwN).
- BGH, 01.12.2022 - 3 StR 471/21
Zulässigkeitsanforderungen bei der Revision des Nebenklägers
Auszug aus BGH, 04.06.2024 - 5 StR 205/23
Entscheidend ist, inwieweit sich die charakterliche Haltung, die Persönlichkeit und die Tatmotivation des jugendlichen oder heranwachsenden Täters in der Tat in vorwerfbarer Schuld niedergeschlagen haben (st. Rspr.; vgl. zuletzt etwa BGH, Urteile vom 2. August 2023 - 2 StR 122/23, NStZ-RR 2023, 390, 391; vom 1. Dezember 2022 - 3 StR 471/21, NStZ 2023, 428 Rn. 8 mwN;… MüKoStGB/Radtke/Scholze, 4. Aufl., § 17 JGG Rn. 65;… Meier/Rössner/Laue, JGG, 2. Aufl., § 17 Rn. 26;… BeckOK JGG/Brögeler, 33. Ed., § 17 Rn. 17 f.;… Eisenberg/Kölbel, JGG, 25. Aufl., § 17 Rn. 46 ff. jeweils mwN).b) Es mag zwar zutreffen, dass die Schwere der Schuld insbesondere bei Straftaten gegen das Leben und anderen besonders schweren Straftaten häufiger zu bejahen ist; es kann aber bei der Prüfung nicht schematisch etwa auf den Deliktscharakter (Verbrechen/Vergehen) abgestellt werden, entscheidend ist vielmehr das konkrete Tatbild des Einzelfalls, insbesondere die Art und Weise der Einwirkung auf das Opfer, die Gefährlichkeit der Tathandlung, die Schwere der erlittenen Verletzungen sowie das Vor- und Nachtatverhalten (st. Rspr.; vgl. zuletzt etwa BGH, Urteil vom 1. Dezember 2022 - 3 StR 471/21, NStZ 2023, 428 Rn. 10 mwN).
Auch Vergehen sind grundsätzlich geeignet, die Schuldschwere im Sinne des § 17 Abs. 2 Alt. 2 JGG zu begründen (…BGH, Urteile vom 15. Juli 2021 - 3 StR 481/20, NStZ 2022, 753 Rn. 25;… vom 13. Dezember 2021 - 5 StR 115/21, NStZ 2022, 749 Rn. 49 ff.; vom 1. Dezember 2022 33 - 3 StR 471/21, NStZ 2023, 428 Rn. 10).
- BGH, 02.02.2022 - 2 StR 295/21
Revision (beschränkte Revisibilität der Verhängung von Jugendstrafen: beachtliche …
Auszug aus BGH, 04.06.2024 - 5 StR 205/23
Soweit in diesem Zusammenhang in einigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs hervorgehoben wird, ohne nähere Prüfung der Erziehungsbedürftigkeit und -fähigkeit könne jedenfalls in Fällen von "Kapitaldelikten oder anderen besonders schweren Taten", namentlich "schweren Gewaltdelikten" und "gravierenden Sexualdelikten" eine Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld verhängt werden, weil in solchen Fällen der Strafzweck des gerechten Schuldausgleichs nicht völlig hinter dem Erziehungsgedanken zurückstehen dürfe (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 11. Juli 2017 - 3 StR 107/17, StV 2017, 710, 711; Urteile vom 16. November 1993 - 4 StR 591/93, StV 1994, 598; vom 2. Februar 2022 - 2 StR 295/21 Rn. 30 mwN; vgl. auch BGH, Urteil vom 4. August 2016 - 4 StR 142/16, NStZ 2017, 648, 649), kommt auch darin zum Ausdruck, dass eine Erziehungsbedürftigkeit oder -fähigkeit nicht Voraussetzung der Verhängung einer Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld ist.Im Rahmen der - wie dargelegt - jugendspezifisch vorzunehmenden Prüfung der Schuldschwere ist zudem stets zu berücksichtigen, dass die charakterliche Haltung und das Persönlichkeitsbild, wie sie in der Tat zum Ausdruck gekommen sind, auch für die Bewertung der Schuld von Bedeutung sind, weshalb Erziehungsgedanke und Schuldausgleich in der Regel miteinander in Einklang stehen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 23. April 1998 - 4 StR 12/98; vom 29. August 2018 - 5 StR 214/18, NStZ-RR 2018, 358, 359; vom 2. Februar 2022 - 2 StR 295/21 Rn. 30).
- BGH, 04.08.2016 - 4 StR 142/16
Verhängung von Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld (Maßgeblichkeit des …
Auszug aus BGH, 04.06.2024 - 5 StR 205/23
Soweit in diesem Zusammenhang in einigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs hervorgehoben wird, ohne nähere Prüfung der Erziehungsbedürftigkeit und -fähigkeit könne jedenfalls in Fällen von "Kapitaldelikten oder anderen besonders schweren Taten", namentlich "schweren Gewaltdelikten" und "gravierenden Sexualdelikten" eine Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld verhängt werden, weil in solchen Fällen der Strafzweck des gerechten Schuldausgleichs nicht völlig hinter dem Erziehungsgedanken zurückstehen dürfe (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 11. Juli 2017 - 3 StR 107/17, StV 2017, 710, 711; Urteile vom 16. November 1993 - 4 StR 591/93, StV 1994, 598;… vom 2. Februar 2022 - 2 StR 295/21 Rn. 30 mwN; vgl. auch BGH, Urteil vom 4. August 2016 - 4 StR 142/16, NStZ 2017, 648, 649), kommt auch darin zum Ausdruck, dass eine Erziehungsbedürftigkeit oder -fähigkeit nicht Voraussetzung der Verhängung einer Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld ist. - BGH, 13.09.2023 - 5 StR 205/23
Erziehungsbedürftigkeit und -fähigkeit keine kumulative Voraussetzung der …
Auszug aus BGH, 04.06.2024 - 5 StR 205/23
Auf Anfrage (§ 132 Abs. 3 Satz 1 GVG; Beschluss vom 13. September 2023 - 5 StR 205/23, NStZ 2024, 106; zustimmend Petersen, NStZ 2024, 209; Kaspar, JR 2024, 201; ablehnend Eisenberg/Kölbel, NStZ 2024, 79; kritisch Höynck, StV 2024, 127; Schneider/Kleimann/Pieplow ZJJ 2023, 354), hat der 6. Strafsenat erklärt, dass seine Rechtsprechung der beabsichtigten Entscheidung des Senats nicht entgegenstehe (BGH, Beschluss vom 28. November 2023 - 6 ARs 10/23); die anderen Strafsenate haben erklärt, der Rechtsauffassung des Senats zuzustimmen und ihre insoweit entgegenstehende frühere Rechtsprechung aufzugeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. November 2023 - 1 ARs 11/23; vom 20. Februar 2024 - 2 ARs 465/23; vom 19. Dezember 2023 - 3 ARs 15/23; vom 14. März 2024 - 4 ARs 10/23). - BGH, 21.01.2021 - 2 StR 280/20
Voraussetzungen der Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe (restriktive …
Auszug aus BGH, 04.06.2024 - 5 StR 205/23
Ihre Anwendung setzt voraus, dass schädliche Neigungen festgestellt werden, jedoch zweifelhaft bleibt, ob aufgrund deren Umfangs die Verhängung einer Jugendstrafe erforderlich ist (st. Rspr.; vgl. zuletzt etwa BGH, Beschluss vom 21. Januar 2021 - 2 StR 280/20). - BGH, 18.12.2014 - 4 StR 457/14
Verhängung von Jugendstrafe (Voraussetzungen: Schwere der Schuld im Einzelfall); …
Auszug aus BGH, 04.06.2024 - 5 StR 205/23
Bei der Frage, was eine "besonders schwere Straftat" ausmacht, die die Bejahung der Schwere der Schuld im Sinne von § 17 Abs. 2 Alt. 2 JGG rechtfertigen kann, ist zudem zu beachten, dass die Qualität einer solchen Tat weder derjenigen von "Kapitaldelikten" vergleichbar sein muss (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2014 - 4 StR 457/14, NStZ 2016, 102 mwN) noch derjenigen entsprechen muss, die das Gesetz für bestimmte "besonders schwere" Qualifikationstatbestände (etwa § 250 Abs. 2 StGB) oder "besonders schwere" Fälle (etwa § 243 Abs. 1 StGB) vorsieht. - BGH, 15.07.2021 - 3 StR 481/20
Erforderlichkeit von Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld bei Strafbarkeit …
Auszug aus BGH, 04.06.2024 - 5 StR 205/23
Auch Vergehen sind grundsätzlich geeignet, die Schuldschwere im Sinne des § 17 Abs. 2 Alt. 2 JGG zu begründen (BGH, Urteile vom 15. Juli 2021 - 3 StR 481/20, NStZ 2022, 753 Rn. 25;… vom 13. Dezember 2021 - 5 StR 115/21, NStZ 2022, 749 Rn. 49 ff.;… vom 1. Dezember 2022 33 - 3 StR 471/21, NStZ 2023, 428 Rn. 10). - BGH, 29.08.2018 - 5 StR 214/18
Zum Verhältnis von Erziehungsgedanke und Schuldausgleich bei der Verhängung der …
Auszug aus BGH, 04.06.2024 - 5 StR 205/23
Im Rahmen der - wie dargelegt - jugendspezifisch vorzunehmenden Prüfung der Schuldschwere ist zudem stets zu berücksichtigen, dass die charakterliche Haltung und das Persönlichkeitsbild, wie sie in der Tat zum Ausdruck gekommen sind, auch für die Bewertung der Schuld von Bedeutung sind, weshalb Erziehungsgedanke und Schuldausgleich in der Regel miteinander in Einklang stehen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 23. April 1998 - 4 StR 12/98; vom 29. August 2018 - 5 StR 214/18, NStZ-RR 2018, 358, 359;… vom 2. Februar 2022 - 2 StR 295/21 Rn. 30). - BGH, 11.07.2017 - 3 StR 107/17
Zulässige Berücksichtigung des Aussageverhaltens eines …
Auszug aus BGH, 04.06.2024 - 5 StR 205/23
Soweit in diesem Zusammenhang in einigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs hervorgehoben wird, ohne nähere Prüfung der Erziehungsbedürftigkeit und -fähigkeit könne jedenfalls in Fällen von "Kapitaldelikten oder anderen besonders schweren Taten", namentlich "schweren Gewaltdelikten" und "gravierenden Sexualdelikten" eine Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld verhängt werden, weil in solchen Fällen der Strafzweck des gerechten Schuldausgleichs nicht völlig hinter dem Erziehungsgedanken zurückstehen dürfe (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 11. Juli 2017 - 3 StR 107/17, StV 2017, 710, 711; Urteile vom 16. November 1993 - 4 StR 591/93, StV 1994, 598;… vom 2. Februar 2022 - 2 StR 295/21 Rn. 30 mwN; vgl. auch BGH, Urteil vom 4. August 2016 - 4 StR 142/16, NStZ 2017, 648, 649), kommt auch darin zum Ausdruck, dass eine Erziehungsbedürftigkeit oder -fähigkeit nicht Voraussetzung der Verhängung einer Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld ist. - BGH, 19.12.2023 - 3 ARs 15/23
Anfrageverfahren (Anfragebeschluss des 5. Strafsenats vom 13. September 2023 - 5 …
- BGH, 16.11.1993 - 4 StR 591/93
Annahme verminderter Schuldfähigkeit durch eine Jugendkammer wegen gestörter …
- BGH, 23.04.1998 - 4 StR 12/98
Grundsatz der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung
- BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72
Der Soldatenmord von Lebach
- BGH, 06.05.2013 - 1 StR 178/13
Vergewaltigung (Täterschaft: eigenhändige Verwirklichung); Anordnung der …
- BGH, 12.06.2017 - GSSt 2/17
Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung des zeitlichen Abstandes zwischen …
- BGH, 07.02.2023 - 3 StR 481/22
Anwendung von Jugendstrafrecht; Jugendstrafe (Schwere der Schuld; Bemessung der …
- BGH, 02.08.2023 - 2 StR 122/23
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (Hilflosigkeit; Ausnutzen); Verhängung …
- BGH, 21.07.2022 - 4 StR 177/22
Dauer der Jugendstrafe (Strafzumessung: beschränkte Revisibilität der …
- BGH, 25.02.2025 - 2 StR 21/25
Konkurrenzen (räuberische Erpressung; Raub; mitbestrafte Vortat); Jugendstrafe …
Die Urteilsgründe müssen daher in jedem Fall erkennen lassen, dass dem Erziehungsgedanken die ihm zukommende Beachtung geschenkt worden ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 2020 - 2 StR 179/20, StV 2020, 680, 681 Rn. 5, …und vom 6. Juni 2023 - 2 StR 78/23, NStZ 2024, 113 Rn. 4, jew. mwN; vgl. auch BGH, Urteil vom 4. Juni 2024 - 5 StR 205/23, NStZ 2024, 615, 619 Rn. 45). - BGH, 23.04.2025 - 5 StR 63/25
Finalzusammenhang beim Raub (konkludente Drohung; Ausnutzen der Angst des Opfers; …
Rn. 24 2. Zudem wird betreffend den Angeklagten N. zu berücksichtigen sein, dass die Schwere der Schuld im Sinne von § 17 Abs. 2 Alt. 2 JGG nach jugendspezifischen Kriterien zu bestimmen ist (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juni 2024 - 5 StR 205/23, NStZ 2024, 615, 616 mwN). - BGH, 02.04.2025 - 6 StR 482/24
Jugendstrafe (Voraussetzungen: Schwere der Schuld)
Ist wegen der Schwere der Schuld Strafe erforderlich, ist eine Jugendstrafe zu verhängen, ohne dass es darauf ankommt, ob eine Erziehungsbedürftigkeit oder -fähigkeit festgestellt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juni 2024 - 5 StR 205/23, NStZ 2014, 615, 616).Das neu zur Entscheidung berufene Tatgericht wird auch zu bedenken haben, dass die Verhängung von Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld - entgegen der Rechtsauffassung des Landgerichts - die Feststellung einer Erziehungsbedürftigkeit oder -fähigkeit nicht voraussetzt (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juni 2024 - 5 StR 205/23, NStZ 2024, 615).
- BGH, 28.11.2024 - 3 StR 493/23
Revisionsbeschränkung (konkludente Beschränkung trotz unbeschränkter Anträge); …
Das Tatgericht des zweiten Rechtsganges wird im Rahmen einer neuen Verhandlung und Entscheidung über den Strafausspruch gegebenenfalls in den Blick nehmen können, ob die Verhängung von Jugendstrafe nicht nur wegen schädlicher Neigungen des Angeklagten, sondern auch wegen der Schwere der Schuld im Sinne des § 17 Abs. 2 JGG erforderlich ist (vgl. zu den insofern geltenden Maßstäben BGH, Urteile vom 4. Juni 2024 - 5 StR 205/23, NStZ 2024, 615 Rn. 33;… vom 1. Dezember 2022 - 3 StR 471/21, NStZ 2023, 428 Rn. 10 f.). - BGH, 11.03.2026 - 2 StR 564/25
Modifizierte Beurteilung der Schwere der Schuld mit zunehmendem Alter eines …
Nach der geänderten Rechtsprechung ist der Erziehungsbedarf zwar weiterhin auch dann, wenn eine Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld im Sinne von § 17 Abs. 2 Alt. 2 JGG verhängt wird, angesichts des das Jugendstrafrecht beherrschenden Erziehungsgedankens bei der Bemessung der Jugendstrafe (§ 2 Abs. 1, § 18 Abs. 2 JGG) vorrangig zu berücksichtigen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2025 - 2 StR 21/25, StV 2026, 112, 113 f. Rn. 15, …und vom 9. April 2025 - 2 StR 91/25, Rn. 4), indes nicht bei der Beurteilung der Schwere der Schuld im Sinne des § 17 Abs. 2 Alt. 2 JGG (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juni 2024 - 5 StR 205/23, BGHSt 68, 279, 280 ff. Rn. 14 ff.). - BGH, 09.04.2025 - 2 StR 91/25
Raub (Abgrenzung zur räuberischen Erpressung); Jugendstrafe (Schwere der Schuld: …
Zwar ist die Strafkammer im Ausgangspunkt zutreffend davon ausgegangen, dass die Bemessung der von ihr für die zum Tatzeitpunkt 16 Jahre und vier Monate alte Angeklagte aufgrund der Schwere der Schuld (§ 17 Abs. 2 Alt. 2 JGG) für erforderlich gehaltenen Jugendstrafe dem Erziehungsgedanken Rechnung zu tragen hat (§ 18 Abs. 2 JGG;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 2020 - 2 StR 179/20, StV 2020, 680, 681 Rn. 5, …und vom 6. Juni 2023 - 2 StR 78/23, NStZ 2024, 113 Rn. 4; vgl. auch BGH, Urteil vom 4. Juni 2024 - 5 StR 205/23, NStZ 2024, 615, 619 Rn. 45). - KG, 26.08.2025 - 2 St 4/25
Unterstützung des IS durch Mitwirkung an der Vorbereitung eines …
Rn. 41 Auf das Vorliegen einer fortbestehenden Erziehungsbedürftigkeit des Angeklagten kommt es nicht an (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juni 2024 - 5 StR 205/23, NStZ 2024, 615 Rn. 14 ff.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BGH, 13.09.2023 - 5 StR 205/23 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 17 Abs. 2 JGG; § 2 Abs. 1 JGG; § 18 Abs. 2 JGG; § 132 Abs. 3 GVG
Erziehungsbedürftigkeit und -fähigkeit keine kumulative Voraussetzung der Anordnung einer Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld; Anfrageverfahren - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Jugendstrafe ohne Erziehungsbedarf: Anfrage bei anderen Strafsenaten nach Festhaltung an bisheriger Rechtsprechung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 17 Abs 2 Alt 1 JGG, § 17 Abs 2 Alt 2 JGG, § 18 Abs 2 JGG
Jugendstrafe ohne Erziehungsbedarf: Anfrage bei anderen Strafsenaten nach Festhaltung an bisheriger Rechtsprechung - IWW
§ 17 Abs. 2 Alt. 2 JGG, § ... 17 Abs. 2 Alt. 1 JGG, § 125 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 StGB, § 125 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 125 Abs. 1 StGB, § 17 Abs. 2 JGG, § 2 Abs. 1 JGG, § 18 Abs. 2 JGG, § 91 JGG, § 250 Abs. 2 StGB, § 243 Abs. 1 StGB, § 27 JGG, § 56b StGB, § 15 Abs. 3 Satz 2, § 11 Abs. 3 JGG, § 301 StPO
- Wolters Kluwer
Rechtsfehlerhafte Nichtfestlegung eines Zeitraums für die Erbringung von Arbeitsleistungen bei der Verhängung von Arbeitsauflagen gegen einen wegen Landfriedensbruchs angeklagten Jugendlichen; Aufhebung des kompletten Urteils wegen Nichtfestsetzung einer Jugendstrafe; ...
- rechtsportal.de
Rechtsfehlerhafte Nichtfestlegung eines Zeitraums für die Erbringung von Arbeitsleistungen bei der Verhängung von Arbeitsauflagen gegen einen wegen Landfriedensbruchs angeklagten Jugendlichen; Aufhebung des kompletten Urteils wegen Nichtfestsetzung einer Jugendstrafe; ...
- datenbank.nwb.de
Jugendstrafe ohne Erziehungsbedarf: Anfrage bei anderen Strafsenaten nach Festhaltung an bisheriger Rechtsprechung
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Strafe: Jugendrecht - Schwere der Schuld
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Keine Erziehung mehr notwendig: Trotzdem Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld?
- Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling)
(Kurzinformation)
Kumulatives Erfordernis der Erziehungsbedürftigkeit bei Jugendstrafen?
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 13.06.2019 - 617 KLs 35/18
- LG Hamburg, 18.06.2019 - 617 KLs 35/18
- LG Hamburg, 10.07.2020 - 617 KLs 35/18
- BGH, 09.11.2021 - 5 StR 115/21
- BGH, 25.11.2021 - 5 StR 115/21
- BGH, 09.12.2021 - 5 StR 115/21
- BGH, 13.12.2021 - 5 StR 115/21
- LG Hamburg, 21.12.2022 - 610 KLs 4/22
- BGH, 16.08.2023 - 5 StR 205/23
- BGH, 13.09.2023 - 5 StR 205/23
- BGH, 28.11.2023 - 1 ARs 11/23
- BGH, 28.11.2023 - 6 ARs 10/23
- BGH, 19.12.2023 - 3 ARs 15/23
- BGH, 20.02.2024 - 2 ARs 465/23
- BGH, 14.03.2024 - 4 ARs 10/23
- BGH, 21.05.2024 - 5 StR 205/23
- BGH, 04.06.2024 - 5 StR 205/23
- LG Hamburg, 15.01.2025 - 627 KLs 16/24
Papierfundstellen
- NStZ 2024, 106
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (43)
- BGH, 01.12.2022 - 3 StR 471/21
Zulässigkeitsanforderungen bei der Revision des Nebenklägers
Auszug aus BGH, 13.09.2023 - 5 StR 205/23
Entscheidend ist, inwieweit sich die charakterliche Haltung, die Persönlichkeit und die Tatmotivation des jugendlichen oder heranwachsenden Täters in der Tat in vorwerfbarer Schuld niedergeschlagen haben (st. Rspr.; vgl. zuletzt etwa BGH, Urteil vom 1. Dezember 2022 - 3 StR 471/21, NStZ 2023, 428 Rn. 8 mwN;… MüKoStGB/Radtke/Scholze, 4. Aufl., § 17 JGG Rn. 65;… Meier/Rössner/Laue, JGG, 2. Aufl., § 17 Rn. 26;… BeckOK JGG/Brögeler, 30. Ed., § 17 Rn. 17 f.;… Eisenberg/Kölbel, JGG, 24. Aufl.;… § 17 Rn. 46 ff.; jeweils mwN).b) Allerdings mag insoweit zwar zutreffen, dass die Schwere der Schuld insbesondere bei Kapitalverbrechen und anderen besonders schweren Straftaten zu bejahen ist; es kann aber bei der Prüfung nicht schematisch etwa auf den Deliktscharakter (Verbrechen/Vergehen) abgestellt werden, entscheidend ist vielmehr das konkrete Tatbild des Einzelfalls, insbesondere die Art und Weise der Einwirkung auf das Opfer, die Gefährlichkeit der Tathandlung, die Schwere der erlittenen Verletzungen sowie das Vor- und Nachtatverhalten (st. Rspr.; vgl. zuletzt etwa BGH, Urteil vom 1. Dezember 2022 - 3 StR 471/21, NStZ 2023, 428 Rn. 10 mwN).
Auch Vergehen sind grundsätzlich geeignet, die Schuldschwere im Sinne des § 17 Abs. 2 Alt. 2 JGG zu begründen (…BGH, Urteile vom 15. Juli 2021 - 3 StR 481/20, NStZ 2022, 753 Rn. 25;… vom 13. Dezember 2021 - 5 StR 115/21, NStZ 2022, 749 Rn. 16 ff.; vom 1. Dezember 2022 - 3 StR 471/21, NStZ 2023, 428 Rn. 10).
"Belangen des Schuldausgleichs (könne) eigenständige Bedeutung nur ausnahmsweise beigemessen werden, insbesondere im Bereich von Kapitaldelikten oder anderen besonders schweren Taten." In der Folge hat er - wie dargelegt - entschieden, dass etwa auch bei Vergehen eine Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld in Betracht komme (…BGH, Urteile vom 15. Juli 2021 - 3 StR 481/20, NStZ 2022, 753 Rn. 25; vom 1. Dezember 2022 - 3 StR 471/21, NStZ 2023, 428 Rn. 10).
- BGH, 06.05.2013 - 1 StR 178/13
Vergewaltigung (Täterschaft: eigenhändige Verwirklichung); Anordnung der …
Auszug aus BGH, 13.09.2023 - 5 StR 205/23
a) Diese setzt nach dem Wortlaut des § 17 Abs. 2 JGG gerade nicht voraus, dass ihre Verhängung zu Erziehungszwecken notwendig ist (in diesem Sinne auch BGH, Beschluss vom 6. Mai 2013 - 1 StR 178/13, NStZ 2013, 658, 659;… MüKoStGB/Radtke/Scholze aaO Rn. 61;… BeckOK JGG/Brögeler aaO Rn. 4.1;… Meier/Rössner/Laue aaO Rn. 28;… Brunner/Dölling, JGG, 14. Aufl., § 17 Rn. 27;… Petersen, Sanktionsmaßstäbe im Jugendstrafrecht, 2008, S. 182 f.).Mit Beschluss vom 6. Mai 2013 (1 StR 178/13, BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schwere der Schuld 5) hat der 1. Strafsenat alsdann - obiter dictum - ausgeführt, er neige dazu, "bereits das Vorliegen eines gewissen Schuldausmaßes allein als Anordnungsgrund einer auf das Merkmal der "Schwere der Schuld" gestützten Jugendstrafe ohne eine faktische Erziehungsfähigkeit und -bedürftigkeit des jugendlichen oder heranwachsenden Täters genügen zu lassen." Diese Rechtsprechung hat er in der Folge indes nicht fortgeführt, sondern vielmehr in einem Urteil vom 9. Januar 2018 - 1 StR 239/17, NStZ 2018, 659, 660 - allerdings wiederum nicht tragend - ausgeführt, dass die Verhängung einer Jugendstrafe selbst dann nicht in Betracht gekommen wäre, wenn die Schuld des Angeklagten als "schwer" im Sinne des § 17 Abs. 2 Alt. 2 JGG einzustufen gewesen wäre, weil dies mangels Persönlichkeits- oder Erziehungsmängeln des Angeklagten aus erzieherischen Gründen nicht erforderlich gewesen sei.
In mehreren weiteren Entscheidungen hat der 3. Strafsenat erwogen, sich dem obiter dictum des 1. Strafsenats (Beschluss vom 6. Mai 2013 - 1 StR 178/13, BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schwere der Schuld 5) anzuschließen, dies aber letztlich offen gelassen und seinerseits die Frage aufgeworfen, ob jedenfalls bei Straftätern, die im Zeitpunkt der Verurteilung erwachsen sind, der Erziehungsgedanke insgesamt kein taugliches Strafzumessungskriterium mehr sein könne (BGH, Beschlüsse vom 20. August 2015 - 3 StR 214/15, NStZ 2016, 101, 102; vom 8. März 2016 - 3 StR 417/15, NStZ 2016, 680, 681).
- BGH, 13.12.2021 - 5 StR 115/21
Landfriedensbruch durch Beteiligung an Demonstrationen im sog. schwarzen Block …
Auszug aus BGH, 13.09.2023 - 5 StR 205/23
Diese Entscheidung hat der Senat mit Urteil vom 13. Dezember 2021 - 5 StR 115/21, NStZ 2022, 749 im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen, weil die Annahme des Landgerichts, der jugendspezifisch zu bemessende Schuldgehalt der durch die Angeklagten begangenen Taten erreiche nicht das erforderliche Maß der Schwere der Schuld, nicht rechtsfehlerfrei begründet worden war.Der Senat hat den Schuldspruch bestätigt, die rechtliche Einordnung der Handlungen der Angeklagten lediglich als Teilnahme am Landfriedensbruch hingegen beanstandet, weil die Angeklagten nach den Feststellungen des Landgerichts eine Bedrohung von Menschen mit einer Gewalttätigkeit nach § 125 Abs. 1 Nr. 2 StGB als Täter verwirklichten (BGH, Urteil vom 13. Dezember 2021 - 5 StR 115/21, NStZ 2022, 749 Rn. 18 ff.).
Auch Vergehen sind grundsätzlich geeignet, die Schuldschwere im Sinne des § 17 Abs. 2 Alt. 2 JGG zu begründen (…BGH, Urteile vom 15. Juli 2021 - 3 StR 481/20, NStZ 2022, 753 Rn. 25; vom 13. Dezember 2021 - 5 StR 115/21, NStZ 2022, 749 Rn. 16 ff.;… vom 1. Dezember 2022 - 3 StR 471/21, NStZ 2023, 428 Rn. 10).
- BGH, 04.08.2016 - 4 StR 142/16
Verhängung von Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld (Maßgeblichkeit des …
Auszug aus BGH, 13.09.2023 - 5 StR 205/23
Soweit in diesem Zusammenhang in einigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs hervorgehoben wird, ohne nähere Prüfung der Erziehungsbedürftigkeit und -fähigkeit könne jedenfalls in Fällen von "Kapitaldelikten oder anderen besonders schweren Taten", namentlich "schweren Gewaltdelikten" und "gravierenden Sexualdelikten" eine Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld verhängt werden, weil in solchen Fällen der Strafzweck des gerechten Schuldausgleichs nicht völlig hinter dem Erziehungsgedanken zurückstehen dürfe (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 11. Juli 2017 - 3 StR 107/17, StV 2017, 710, 711; Urteile vom 16. November 1993 - 4 StR 591/93, StV 1994, 598;… vom 2. Februar 2022 - 2 StR 295/21 Rn. 30 mwN; vgl. auch BGH, Urteil vom 4. August 2016 - 4 StR 142/16, NStZ 2017, 648, 649), kommt auch darin zum Ausdruck, dass eine Erziehungsbedürftigkeit oder -fähigkeit nicht Voraussetzung der Verhängung einer Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld ist.In seiner jüngeren Rechtsprechung hat er alsdann den Erziehungsgedanken überwiegend erst bei der Frage der Bemessung der Jugendstrafe (§ 18 Abs. 2 JGG) in den Blick genommen (vgl. zuletzt etwa BGH, Urteil vom 21. Juli 2022 - 4 StR 177/22, NStZ 2022, 755; vgl. auch Urteil vom 4. August 2016 - 4 StR 142/16, NStZ 2017, 648, 649; Beschluss vom 29. Januar 2020 - 4 StR 564/19, NStZ-RR 2020, 141, 142).
- BGH, 15.07.2021 - 3 StR 481/20
Erforderlichkeit von Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld bei Strafbarkeit …
Auszug aus BGH, 13.09.2023 - 5 StR 205/23
Auch Vergehen sind grundsätzlich geeignet, die Schuldschwere im Sinne des § 17 Abs. 2 Alt. 2 JGG zu begründen (BGH, Urteile vom 15. Juli 2021 - 3 StR 481/20, NStZ 2022, 753 Rn. 25;… vom 13. Dezember 2021 - 5 StR 115/21, NStZ 2022, 749 Rn. 16 ff.;… vom 1. Dezember 2022 - 3 StR 471/21, NStZ 2023, 428 Rn. 10)."Belangen des Schuldausgleichs (könne) eigenständige Bedeutung nur ausnahmsweise beigemessen werden, insbesondere im Bereich von Kapitaldelikten oder anderen besonders schweren Taten." In der Folge hat er - wie dargelegt - entschieden, dass etwa auch bei Vergehen eine Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld in Betracht komme (BGH, Urteile vom 15. Juli 2021 - 3 StR 481/20, NStZ 2022, 753 Rn. 25;… vom 1. Dezember 2022 - 3 StR 471/21, NStZ 2023, 428 Rn. 10).
- BGH, 20.08.2015 - 3 StR 214/15
Nichtberücksichtigung der Erziehungsfähigkeit und -bedürftigkeit des jugendlichen …
Auszug aus BGH, 13.09.2023 - 5 StR 205/23
Aus dem gleichen Grund bedarf es im Rahmen dieses Anfrageverfahrens keiner Entscheidung, ob bei angenommenem Fehlen einer (nachhaltigen) Erziehungsbedürftigkeit die Sanktionierung mit einem Zuchtmittel - noch dazu gegenüber mittlerweile erwachsenen Angeklagten (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 20. August 2015 - 3 StR 214/15, NStZ 2016, 101, 102; Rose, NStZ 2023, 430, 433 jeweils mwN;… eingehend Budelmann, Jugendstrafrecht für Erwachsene?, 2005, S. 80 ff.) - überhaupt (noch) in Betracht kommt.In mehreren weiteren Entscheidungen hat der 3. Strafsenat erwogen, sich dem obiter dictum des 1. Strafsenats (…Beschluss vom 6. Mai 2013 - 1 StR 178/13, BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schwere der Schuld 5) anzuschließen, dies aber letztlich offen gelassen und seinerseits die Frage aufgeworfen, ob jedenfalls bei Straftätern, die im Zeitpunkt der Verurteilung erwachsen sind, der Erziehungsgedanke insgesamt kein taugliches Strafzumessungskriterium mehr sein könne (BGH, Beschlüsse vom 20. August 2015 - 3 StR 214/15, NStZ 2016, 101, 102; vom 8. März 2016 - 3 StR 417/15, NStZ 2016, 680, 681).
- BGH, 11.07.2017 - 3 StR 107/17
Zulässige Berücksichtigung des Aussageverhaltens eines …
Auszug aus BGH, 13.09.2023 - 5 StR 205/23
Soweit in diesem Zusammenhang in einigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs hervorgehoben wird, ohne nähere Prüfung der Erziehungsbedürftigkeit und -fähigkeit könne jedenfalls in Fällen von "Kapitaldelikten oder anderen besonders schweren Taten", namentlich "schweren Gewaltdelikten" und "gravierenden Sexualdelikten" eine Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld verhängt werden, weil in solchen Fällen der Strafzweck des gerechten Schuldausgleichs nicht völlig hinter dem Erziehungsgedanken zurückstehen dürfe (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 11. Juli 2017 - 3 StR 107/17, StV 2017, 710, 711; Urteile vom 16. November 1993 - 4 StR 591/93, StV 1994, 598;… vom 2. Februar 2022 - 2 StR 295/21 Rn. 30 mwN; vgl. auch BGH, Urteil vom 4. August 2016 - 4 StR 142/16, NStZ 2017, 648, 649), kommt auch darin zum Ausdruck, dass eine Erziehungsbedürftigkeit oder -fähigkeit nicht Voraussetzung der Verhängung einer Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld ist.Mit Beschluss vom 11. Juli 2017 - 3 StR 107/17, StV 2017, 710, 711 hat der 3. Strafsenat dann aber wieder ausgeführt, die "Verhängung einer Jugendstrafe, auf die - wie hier - allein unter dem Gesichtspunkt der Schwere der Schuld (§ 17 Abs. 2 Alt. 2 JGG) erkannt wird, komm(e) grundsätzlich nur in Betracht, wenn dies auch aus erzieherischen Gründen erforderlich" sei.
- BGH, 16.11.1993 - 4 StR 591/93
Annahme verminderter Schuldfähigkeit durch eine Jugendkammer wegen gestörter …
Auszug aus BGH, 13.09.2023 - 5 StR 205/23
Soweit in diesem Zusammenhang in einigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs hervorgehoben wird, ohne nähere Prüfung der Erziehungsbedürftigkeit und -fähigkeit könne jedenfalls in Fällen von "Kapitaldelikten oder anderen besonders schweren Taten", namentlich "schweren Gewaltdelikten" und "gravierenden Sexualdelikten" eine Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld verhängt werden, weil in solchen Fällen der Strafzweck des gerechten Schuldausgleichs nicht völlig hinter dem Erziehungsgedanken zurückstehen dürfe (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 11. Juli 2017 - 3 StR 107/17, StV 2017, 710, 711; Urteile vom 16. November 1993 - 4 StR 591/93, StV 1994, 598;… vom 2. Februar 2022 - 2 StR 295/21 Rn. 30 mwN; vgl. auch BGH, Urteil vom 4. August 2016 - 4 StR 142/16, NStZ 2017, 648, 649), kommt auch darin zum Ausdruck, dass eine Erziehungsbedürftigkeit oder -fähigkeit nicht Voraussetzung der Verhängung einer Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld ist.In anderen Entscheidungen hat er betont, dass der Erziehungsgedanke nicht das allein ausschlaggebende Kriterium sei und insbesondere auch der Schwere der Schuld eine eigenständige Bedeutung zukommen könne (BGH, Urteile vom 21. April 1983 - 4 StR 99/83; vom 16. November 1993 - 4 StR 591/93).
- BGH, 21.07.2022 - 4 StR 177/22
Dauer der Jugendstrafe (Strafzumessung: beschränkte Revisibilität der …
Auszug aus BGH, 13.09.2023 - 5 StR 205/23
Indem die Vorschrift darauf abstellt, dass bei der Bemessung die "erforderliche" erzieherische Einwirkung im Blick zu behalten ist, wird lediglich zum Ausdruck gebracht, dass der Erziehungsgedanke auf der Ebene der Bemessung der Jugendstrafe vorrangig zu berücksichtigen ist (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH…, Beschluss vom 7. Februar 2023 - 3 StR 481/22 Rn. 13 f. mwN;… vgl. auch Kaspar, Festschrift für Schöch, 2010, S. 209, 221); dies gilt auch dann, wenn Jugendstrafe ausschließlich wegen Schwere der Schuld verhängt wird (…BGH, aaO Rn. 14; Urteil vom 21. Juli 2022 - 4 StR 177/22, NStZ 2022, 755 Rn. 6 mwN).In seiner jüngeren Rechtsprechung hat er alsdann den Erziehungsgedanken überwiegend erst bei der Frage der Bemessung der Jugendstrafe (§ 18 Abs. 2 JGG) in den Blick genommen (vgl. zuletzt etwa BGH, Urteil vom 21. Juli 2022 - 4 StR 177/22, NStZ 2022, 755; vgl. auch Urteil vom 4. August 2016 - 4 StR 142/16, NStZ 2017, 648, 649; Beschluss vom 29. Januar 2020 - 4 StR 564/19, NStZ-RR 2020, 141, 142).
- BGH, 08.03.2016 - 3 StR 417/15
Fehlender wirksamer Strafantrag als Prozessvoraussetzung bei der Körperverletzung …
Auszug aus BGH, 13.09.2023 - 5 StR 205/23
In mehreren weiteren Entscheidungen hat der 3. Strafsenat erwogen, sich dem obiter dictum des 1. Strafsenats (…Beschluss vom 6. Mai 2013 - 1 StR 178/13, BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schwere der Schuld 5) anzuschließen, dies aber letztlich offen gelassen und seinerseits die Frage aufgeworfen, ob jedenfalls bei Straftätern, die im Zeitpunkt der Verurteilung erwachsen sind, der Erziehungsgedanke insgesamt kein taugliches Strafzumessungskriterium mehr sein könne (BGH, Beschlüsse vom 20. August 2015 - 3 StR 214/15, NStZ 2016, 101, 102; vom 8. März 2016 - 3 StR 417/15, NStZ 2016, 680, 681). - BGH, 02.02.2022 - 2 StR 295/21
Revision (beschränkte Revisibilität der Verhängung von Jugendstrafen: beachtliche …
- BGH, 21.01.2021 - 2 StR 280/20
Voraussetzungen der Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe (restriktive …
- BGH, 18.07.2018 - 2 StR 150/18
Jugendstrafe (Maßstab zur Bestimmung der Schwere der Schuld)
- BGH, 11.11.1960 - 4 StR 387/60
"Schuldstrafe" nach § 17 JGG
- BVerfG, 02.09.2015 - 2 BvR 2343/14
Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung wegen Verstoßes gegen eine …
- BGH, 18.12.2014 - 4 StR 457/14
Verhängung von Jugendstrafe (Voraussetzungen: Schwere der Schuld im Einzelfall); …
- BGH, 19.02.2014 - 2 StR 413/13
Verhängung einer Jugendstrafe (Voraussetzungen: Schwere der Schuld; …
- BGH, 02.12.2008 - 4 StR 543/08
Vergewaltigung; sexuelle Nötigung (konkludente Drohung); Verhängung einer …
- BGH, 09.08.2000 - 3 StR 176/00
Minder schwerer Fall des schweren Raubes; Besondere Schuldschwere als …
- BGH, 29.01.2020 - 4 StR 564/19
Mord (Verdeckungsabsicht: Verhältnis zu bedingtem Tötungsvorsatz; Absicht zur …
- BGH, 13.11.2019 - 2 StR 217/19
Form und Voraussetzungen der Jugendstrafe (Erziehungsbedarf: Maßgeblicher …
- BGH, 29.09.1961 - 4 StR 301/61
Schädliche Neigungen II
- BGH, 09.01.2018 - 1 StR 239/17
Verhängung von Jugendstrafe (besondere Schwere der Schuld: grundsätzlich …
- BGH, 20.01.1998 - 4 StR 656/97
"Schwere der Schuld" im Jugendstrafrecht - Berücksichtigung von äusseren …
- BGH, 22.01.2014 - 5 StR 555/13
Unzureichende Begründung der Erforderlichkeit einer Jugendstrafe (hier: wegen der …
- BGH, 23.04.1982 - 2 StR 192/82
Jugendstrafrecht - Jugendstrafe - Schwere Schuld - Erziehungsgedanke - …
- BGH, 27.10.2009 - 3 StR 404/09
Angemessene Rechtsfolge (Jugendstrafe; Zurückhaltung des Revisionsgerichts; …
- BGH, 01.12.1981 - 1 StR 634/81
Vorrang des Erziehungszwecks bei der Bemessung der Jugendstrafe - Eigenständige …
- BGH, 27.09.2011 - 3 StR 259/11
Bemessung der Jugendstrafe (Unrecht der Tat; Erziehungsgedanke; Schwere der …
- BGH, 10.02.2022 - 3 StR 436/21
Verhängung von Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld bei Gewaltverbrechen …
- BGH, 02.08.2012 - 3 StR 209/12
Strafzumessung bei der Jugendstrafe (Vorrang des Erziehungszecks trotz Verhängung …
- BGH, 26.08.1994 - 3 StR 173/94
- BGH, 11.04.1989 - 1 StR 108/89
Verhängung einer Jugendstrafe bei dadurch bedingtem Verlust der Wohnung und …
- BGH, 02.02.1993 - 1 StR 920/92
Schädliche Neigungen eines Jugendlichen
- BGH, 24.02.1981 - 1 StR 753/80
Schwere der Schuld als Grund für die Anwendung von Jugendstrafrecht
- BGH, 13.01.1981 - 1 StR 582/80
Strafprozeßrecht: Urteilsabsetzungsfrist
- BGH, 11.03.1981 - 2 StR 104/81
Mitberücksichtigung des Gesichtspunkts der Abschreckung bei der Bemessung einer …
- BGH, 21.04.1983 - 4 StR 99/83
Beachtung der Möglichkeit eines milderen Strafrahmens nach allgemeinem Strafrecht …
- BGH, 12.10.1971 - 1 StR 437/71
Verurteilung wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes in Tateinheit mit …
- BGH, 14.05.1981 - 1 StR 211/81
Verhängung von Jugendstrafe aus erzieherischen Gründen wegen der Schwere der …
- BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72
Der Soldatenmord von Lebach
- BGH, 12.06.2017 - GSSt 2/17
Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung des zeitlichen Abstandes zwischen …
- BGH, 07.02.2023 - 3 StR 481/22
Anwendung von Jugendstrafrecht; Jugendstrafe (Schwere der Schuld; Bemessung der …
- BGH, 04.06.2024 - 5 StR 205/23
Erziehungsbedürftigkeit und -fähigkeit keine Voraussetzung der Verhängung von …
Auf Anfrage (§ 132 Abs. 3 Satz 1 GVG; Beschluss vom 13. September 2023 - 5 StR 205/23, NStZ 2024, 106; zustimmend Petersen, NStZ 2024, 209; Kaspar, JR 2024, 201; ablehnend Eisenberg/Kölbel, NStZ 2024, 79; kritisch Höynck, StV 2024, 127; Schneider/Kleimann/Pieplow ZJJ 2023, 354), hat der 6. Strafsenat erklärt, dass seine Rechtsprechung der beabsichtigten Entscheidung des Senats nicht entgegenstehe (BGH, Beschluss vom 28. November 2023 - 6 ARs 10/23); die anderen Strafsenate haben erklärt, der Rechtsauffassung des Senats zuzustimmen und ihre insoweit entgegenstehende frühere Rechtsprechung aufzugeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. November 2023 - 1 ARs 11/23; vom 20. Februar 2024 - 2 ARs 465/23; vom 19. Dezember 2023 - 3 ARs 15/23; vom 14. März 2024 - 4 ARs 10/23). - LG Detmold, 23.02.2024 - 23 KLs 1/24 Die in der Tat zutage tretenden erzieherischen Defizite machen die Verhängung einer Jugendstrafe auch im Zeitpunkt der Hauptverhandlung erzieherisch noch zwingend geboten (gegen die Erforderlichkeit im Rahmen der Schwere der Schuld jüngst BGH, Beschluss vom 13. September 2023 - 5 StR 205/23 - juris).
- LG Marburg, 12.02.2026 - 3 Ks 1 Js 9190/25 Wiegt die - jugendspezifisch zu bestimmende - Schuld nach der vorzunehmenden Gesamtbewertung aller wesentlichen Umstände so schwer, dass die Verhängung einer Jugendstrafe die erforderliche Reaktion darstellt, ist Jugendstrafe zu verhängen; das Vorliegen der Schuldschwere im Sinne von § 17 Abs. 2 Alt. 2 JGG ist folglich hinreichende Voraussetzung der Jugendstrafe (vgl. hierzu BGH, Beschluss v. 13.09.2023 - 5 StR 205/23, NStZ 2024, 106, 109).
- LG Marburg, 20.01.2026 - 3 Ks 1 Js 9666/25 Die in Rechtsprechung und Literatur umstrittene Frage, ob die Verhängung einer Jugendstrafe nach § 17 Abs. 2 Alt. 2 JGG, bei der wegen der Schwere der Schuld Strafe erforderlich ist, ferner auch voraussetzt, dass bei dem Angeklagten auch eine Erziehungsbedürftigkeit oder -fähigkeit festgestellt werden kann oder ob dies nicht erforderlich ist (vgl. hierzu jüngst BGH, Beschluss vom 13. September 2023 - 5 StR 205/23 -, juris) kann vorliegend dahinstehen.
- LG Aachen, 26.10.2023 - 99 KLs 2/22 Dies gilt ungeachtet des Umstandes, dass infrage gestellt wird, ob die Verhängung einer Jugendstrafe nach § 17 Absatz 2 Alternative 2 JGG wegen der Schwere der Schuld voraussetzt, dass bei dem Angeklagten eine Erziehungsbedürftigkeit oder -fähigkeit weiterhin festgestellt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2023 - 5 StR 205/23 -, juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BGH, 16.08.2023 - 5 StR 205/23 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 48 Abs. 2 S. 3 JGG
Zulassung der Anwesenheit in der Hauptverhandlung für Praktikantin des Rechtsanwaltes - HRR Strafrecht
§ 48 Abs. 2 S. 3 JGG
Teilnahme des Schriftleiters einer jugendstrafrechtlichen Zeitschrift an der Hauptverhandlung
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 48 Abs 2 S 3 JGG
Jugendstrafverfahren: Zulassung der Anwesenheit eines Rechtsanwalts als Vertreter der Schriftleitung der Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe in der nichtöffentlichen Hauptverhandlung - rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Zulassung eines Rechtsanwalts zur Teilnahme an der nicht öffentlichen Hauptverhandlung als Vertreter der Schriftleitung der Zeitschrift (hier: ZJJ)
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
Zulassung eines Rechtsanwalts zur Teilnahme an der nicht öffentlichen Hauptverhandlung als Vertreter der Schriftleitung der Zeitschrift (hier: ZJJ)
- datenbank.nwb.de
Jugendstrafverfahren: Zulassung der Anwesenheit eines Rechtsanwalts als Vertreter der Schriftleitung der Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe in der nichtöffentlichen Hauptverhandlung
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
StPO: Teilnahme an der (Revisions-)Hauptverhandlung nach JGG - Praktikantin darf teilnehmen
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 13.06.2019 - 617 KLs 35/18
- LG Hamburg, 18.06.2019 - 617 KLs 35/18
- LG Hamburg, 10.07.2020 - 617 KLs 35/18
- BGH, 09.11.2021 - 5 StR 115/21
- BGH, 25.11.2021 - 5 StR 115/21
- BGH, 09.12.2021 - 5 StR 115/21
- BGH, 13.12.2021 - 5 StR 115/21
- LG Hamburg, 21.12.2022 - 610 KLs 4/22
- BGH, 16.08.2023 - 5 StR 205/23
- BGH, 13.09.2023 - 5 StR 205/23
- BGH, 28.11.2023 - 1 ARs 11/23
- BGH, 28.11.2023 - 6 ARs 10/23
- BGH, 19.12.2023 - 3 ARs 15/23
- BGH, 20.02.2024 - 2 ARs 465/23
- BGH, 14.03.2024 - 4 ARs 10/23
- BGH, 21.05.2024 - 5 StR 205/23
- BGH, 04.06.2024 - 5 StR 205/23
- LG Hamburg, 15.01.2025 - 627 KLs 16/24
Papierfundstellen
- NStZ 2024, 111
- StV 2024, 527
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BGH, 21.05.2024 - 5 StR 205/23 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 13.06.2019 - 617 KLs 35/18
- LG Hamburg, 18.06.2019 - 617 KLs 35/18
- LG Hamburg, 10.07.2020 - 617 KLs 35/18
- BGH, 09.11.2021 - 5 StR 115/21
- BGH, 25.11.2021 - 5 StR 115/21
- BGH, 09.12.2021 - 5 StR 115/21
- BGH, 13.12.2021 - 5 StR 115/21
- LG Hamburg, 21.12.2022 - 610 KLs 4/22
- BGH, 16.08.2023 - 5 StR 205/23
- BGH, 13.09.2023 - 5 StR 205/23
- BGH, 28.11.2023 - 1 ARs 11/23
- BGH, 28.11.2023 - 6 ARs 10/23
- BGH, 19.12.2023 - 3 ARs 15/23
- BGH, 20.02.2024 - 2 ARs 465/23
- BGH, 14.03.2024 - 4 ARs 10/23
- BGH, 21.05.2024 - 5 StR 205/23
- BGH, 04.06.2024 - 5 StR 205/23
- LG Hamburg, 15.01.2025 - 627 KLs 16/24
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".