Rechtsprechung
| LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2018 - 6 Sa 449/17 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 133 BGB, § 157 BGB, § 280 Abs 2 BGB, § 286 BGB, § 615 S 1 BGB
Schadensersatz wegen verspäteter Lohnzahlung; Steuerprogressionsschaden - IWW
§§ 280, ... 286 BGB, §§ 133, 157 BGB, § 242 BGB, § 66 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 519 ZPO, § 520 ZPO, § 69 Abs 2 ArbGG, §§ 280 Abs. 2, §§ 280 Abs. 2 BGB, § 286 BGB, § 615 BGB, § 11 Abs. 1 Satz 1, § 38 Abs. 2 Satz 2, § 38 a Abs. 1 EStG, § 615 S. 1 BGB, § 615 Satz 2 BGB, § 130 Nr. 3 ZPO, § 97 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG
- arbeitsrechtsiegen.de
Schadensersatz wegen verspäteter Lohnzahlung - Steuerprogressionsschaden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch eines Arbeitnehmers auf Ersatz des Steuerschadens wegen verspäteter Lohnzahlung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 30.08.2017 - 4 Ca 2222/16
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2018 - 6 Sa 449/17
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- BAG, 20.06.2002 - 8 AZR 488/01
Anspruch auf Ersatz des Steuerschadens, Ausschlußfrist
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2018 - 6 Sa 449/17
Auch gehe das Arbeitsgericht fälschlich davon aus, dass die Beklagte ihre Leistung nicht verzögert erbracht habe, das ergebe sich bereits aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Juni 2002 - 8 AZR 488/01 - zu einem gleichgelagerten Sachverhalt mit einem Prozessvergleich statt einer notariellen Vereinbarung.Der Entscheidung des BAG vom 20. Juni 2002 - 8 AZR 488/01 - liege ein anderer Sachverhalt zugrunde.
Annahmeverzugslohnansprüche entstehen auch während des Kündigungsschutzprozesses unbedingt und werden fällig, wie wenn die Dienste wirklich geleistet worden wären, ohne dass es einer Mahnung bedarf, da die Zahlungen nach dem Kalender bestimmt sind (vgl. BAG 20. Juni 2002 - 8 AZR 488/01 - Rn. 37;… 19. Oktober 2000 - 8 AZR 632/99 - Rn. 28, jeweils zitiert nach juris).
Schließlich führt auch die von der Berufung angeführte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Februar 2002 - 8 AZR 488/01 - nicht zu einem anderen Ergebnis.
- BAG, 19.10.2000 - 8 AZR 632/99
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2018 - 6 Sa 449/17
Annahmeverzugslohnansprüche entstehen auch während des Kündigungsschutzprozesses unbedingt und werden fällig, wie wenn die Dienste wirklich geleistet worden wären, ohne dass es einer Mahnung bedarf, da die Zahlungen nach dem Kalender bestimmt sind (…vgl. BAG 20. Juni 2002 - 8 AZR 488/01 - Rn. 37; 19. Oktober 2000 - 8 AZR 632/99 - Rn. 28, jeweils zitiert nach juris).Zum zu ersetzenden Verzugsschaden gemäß §§ 280 Abs. 2, 286 BGB kann auch ein durch die verspätete Zahlung entstandener Steuerschaden gehören (vgl. noch zu § 286 BGB: BAG 19. Oktober 2000 - 8 AZR 632/99 - Rn. 29, aaO).
Auch dieser steuerliche Nachteil kann als Verzugsschaden geltend gemacht werden, sofern die Voraussetzungen für Ersatz eines Verzugsschadens gegeben sind (vgl. insgesamt BAG 19. Oktober 2000 - 8 AZR 632/99 - Rn. 29, aaO)..
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.05.2012 - 8 Sa 46/12
Annahmeverzug - böswilliges Unterlassen eines anderweitigen Erwerbs - Angebot …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2018 - 6 Sa 449/17
Auf die Berufung der Beklagten hat das Landesarbeitsgericht die erstinstanzliche Entscheidung durch Urteil vom 16. Mai 2012 - 8 Sa 46/12 - abgeändert und die Klage abgewiesen.Nach Erhalt der richtigen Auszahlungsbeträge für den Zeitraum 11.12.2009 bis 09.02.2011 mit Zinsen verzichtet die Mitarbeiterin für diese Gehälter auf die Rechtsmittel aus dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 16.05.2012, Az. 8 SA 46/12.".
Das Urteil des Landesarbeitsgerichts vom 16. Mai 2012 - 8 Sa 46/12 - sei gerade nicht in Rechtskraft erwachsen.
- BAG, 23.06.2016 - 8 AZR 757/14
Auslegung eines gerichtlichen Vergleichs - Fälligkeit einer Forderung - …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2018 - 6 Sa 449/17
Dabei ist vom Wortlaut auszugehen, zur Ermittlung des wirklichen Willens der Parteien sind jedoch auch die außerhalb der Vereinbarung liegenden Umstände einzubeziehen, soweit sie einen Schluss auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen; ebenso sind die bestehende Interessenlage und der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck zu berücksichtigen (st. Rspr., vgl. BAG 23. Juni 2016 - 8 AZR 757/14 - Rn. 16, 10. Dezember 2014 - 10 AZR 63/14 - Rn. 21 mwN, jeweils zitiert nach juris).Die Interessenlage bzw. die (einseitigen) Vorstellungen einer Partei können im Rahmen der Auslegung nach §§ 133, 157 BGB überhaupt nur dann maßgeblich sein, wenn sie für die andere Vertragspartei bei Vertragsschluss erkennbar waren (vgl. BAG 23. Juni 2016 - 8 AZR 757/14 - Rn. 22;… 8. April 2014 - 9 AZR 856/11 - Rn. 27, 41 ff., jeweils zitiert nach juris)..
- BAG, 20.09.2016 - 9 AZR 735/15
Arbeitnehmerüberlassung - Abgrenzung zur Tätigkeit aufgrund eines Dienstvertrags
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2018 - 6 Sa 449/17
Der Berechtigte muss vielmehr unter Umständen untätig geblieben sein, die den Eindruck erweckt haben, dass er sein Recht nicht mehr wahrnehmen wolle, so dass sich der Verpflichtete darauf einstellen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (Umstandsmoment) (vgl. BAG 20. September 2016 - 9 AZR 735/15 - Rn. 16, mwN, zitiert nach juris).. - BAG, 10.12.2014 - 10 AZR 63/14
Auslegung eines Prozessvergleichs - Nachtschicht
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2018 - 6 Sa 449/17
Dabei ist vom Wortlaut auszugehen, zur Ermittlung des wirklichen Willens der Parteien sind jedoch auch die außerhalb der Vereinbarung liegenden Umstände einzubeziehen, soweit sie einen Schluss auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen; ebenso sind die bestehende Interessenlage und der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck zu berücksichtigen (st. Rspr., vgl. BAG 23. Juni 2016 - 8 AZR 757/14 - Rn. 16, 10. Dezember 2014 - 10 AZR 63/14 - Rn. 21 mwN, jeweils zitiert nach juris). - BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 363/16
Überstundenprozess - Darlegungs- und Beweislast
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2018 - 6 Sa 449/17
Nachdem sie in ihrer Berufungsbegründungsschrift zum behaupteten Schaden - anders als noch in erster Instanz - die von ihr für zutreffend gehaltenen Jahresbruttosummen für die Jahre 2010 bis 2013 schriftsätzlich ebenso beziffert hat, wie die Beträge an tatsächlich angefallener Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag und die nach ihrer Auffassung insoweit zutreffenden Beträge, kann der Klägerin zwar nicht länger vorgehalten werden, ihr Vortrag zum Schaden ergebe sich entgegen § 130 Nr. 3 ZPO nicht aus Schriftsätzen, sondern allenfalls aus beigefügten Anlagen, die schriftsätzlichen Vortrag nicht ersetzen, sondern lediglich erläutern oder belegen können (vgl. etwa BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 363/16 - Rn. 10, zitiert nach juris). Dessen ungeachtet lässt sich jedoch auch dem schriftsätzlichen Vortrag der Klägerin im Berufungsverfahren nicht entnehmen, wie sich die lediglich in Jahresbeträgen angegebenen Summen zusammensetzen, die nach Ansicht der Klägerin von der Beklagten abzurechnen gewesen wären. - BAG, 08.04.2014 - 9 AZR 856/11
Weiterbeschäftigung nach Wegfall des Weiterbeschäftigungstitels
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2018 - 6 Sa 449/17
Die Interessenlage bzw. die (einseitigen) Vorstellungen einer Partei können im Rahmen der Auslegung nach §§ 133, 157 BGB überhaupt nur dann maßgeblich sein, wenn sie für die andere Vertragspartei bei Vertragsschluss erkennbar waren (…vgl. BAG 23. Juni 2016 - 8 AZR 757/14 - Rn. 22; 8. April 2014 - 9 AZR 856/11 - Rn. 27, 41 ff., jeweils zitiert nach juris).. - LAG Rheinland-Pfalz, 10.03.2010 - 8 Sa 617/09
Kündigung einer Pharmareferentin wegen Minderleistung - Darlegungslast - …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2018 - 6 Sa 449/17
Die Berufung der Beklagten gegen die erstinstanzliche Entscheidung hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 10. März 2010 - Az. 8 Sa 617/09 - zurückgewiesen.
- LAG München, 01.10.2020 - 3 Sa 54/18
Schadensersatz wegen Mobbings
Da sich ein Steuerschaden als Verzögerungsschadensersatz aufgrund der verspäteten Zahlung der Arbeitsvergütung gem. §§ 280 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 286 Abs. 1 BGB ergibt (vgl. BAG, Urteil vom 20.06.2002 - 8 AZR 488/01 - unter II. 1 der Gründe; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.04.2018 - 6 Sa 449/17 - Rn. 31 ff.), sind Anträge auf Feststellung der Schadensersatzpflicht wegen eines Steuerschadens nur dann als hinreichend bestimmt und zulässig angesehen worden, wenn sie die Zahlungsverpflichtung und die tatsächliche Zahlung zeitlich konkret umschreiben, also auf Feststellung gerichtet sind, "dass die Beklagte zum Schadensersatz dem Grunde nach verpflichtet ist, soweit der Kläger für Ruhegeldnachzahlung von brutto … EUR in 2006 höhere Steuern schuldet als bei Zahlung von … EUR in 2005." (vgl. Antrag aus BAG, Urteil vom 28.10.2008 - 3 AZR 171/07), "dass die Beklagte verpflichtet ist, ihm den Steuerschaden zu ersetzen, der ihm dadurch entsteht, dass die in diesen Anträgen (zu 1 bis 4) genannten Beträge Bruttobeträge sind, während bei korrekter Beschäftigung stets die Hälfte steuerfrei hätte ausgezahlt werden müssen." (vgl. Antragstellung in LAG Hessen, Urteil vom 15.11.2013 - 14 Sa 1619/12) oder "dass die Beklagte zum Schadensersatz dem Grunde nach verpflichtet ist, soweit der Kläger für die Nachzahlung von brutto … EUR höhere Steuern schuldet als bei Anpassung des Ruhegeldes um 5, 6% zum Fälligkeitstermin am 01.01.1997 und um 3, 44% zum Fälligkeitstermin am 01.01.2000." (vgl. die Antragstellung in LAG Düsseldorf, Urteil vom 12.12.2006 - 6 Sa 913/06). - LAG München, 17.02.2022 - 3 Sa 613/21
Dienstzeit, Tarifauslegung
Rn. 25 Die Höhe des Schadens bestimmt sich aus einem Vergleich der steuerlichen Lage bei verspäteter Zahlung mit der bei rechtzeitiger Zahlung (vgl. BAG, Urteil vom 20.06.2002 - 8 AZR 488/01 - unter II. 1. d) der Gründe; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.04.2018 - 6 Sa 449/17 - Rn. 32; ausdrücklich für den Verzugsschaden bei unwirksamer Befristung eines Arbeitsverhältnisses - BAG, Urteil vom 24.06.2021 - 5 AZR 385/20 -). - VG Weimar, 01.08.2023 - 1 K 1721/19
Steuerprogressionsschaden bei verzögerter Zahlung von Erschwerniszulagen
Zu dem möglichen Steuerschaden ist es aber nur deshalb gekommen, weil der Beklagte an den Kläger nicht fristgerecht geleistet hat (so auch BAG, Urteil vom 19. Oktober 2000 - 8 AZR 20/00 -, juris für Arbeitnehmer, BAG, Urteil vom 20. Juni 2002 - 8 AZR 488/01 - juris, Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. April 2018 - 6 Sa 449/17 -, juris).
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