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Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.08.2008 - I-6 U 51/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,737
OLG Köln, 15.08.2008 - I-6 U 51/08 (https://dejure.org/2008,737)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.08.2008 - I-6 U 51/08 (https://dejure.org/2008,737)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. August 2008 - I-6 U 51/08 (https://dejure.org/2008,737)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Judicialis

    BGB § 12; ; BGB § ... 670; ; BGB § 677; ; BGB § 683 Satz 1; ; MarkenG § 4; ; MarkenG § 14 Abs. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 6; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 10; ; UWG § 5; ; UWG § 12 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 174 f

  • JurPC

    BGB §§ 670, 677, 683 S. 1; MarkenG § 14 Abs. 2 u. 6; UWG § 12 Abs. 1 S. 2
    Zur Haftung des administrativen Ansprechpartners der DENIC

  • aufrecht.de

    Gericht verneint Haftung des Admin-C

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Domain - Markenmissbrauch

  • kanzlei.biz

    Zur Störerhaftung des Admin-C

  • webhosting-und-recht.de

    Haftung des Admin-C

  • info-it-recht.de

    Zur Frage der Haftung des Admin-C einer Domain für Marken- oder Wettbewerbsverletzungen als Mitstörer.

  • sewoma.de

    Haftung des administrativen Ansprechpartners der DENIC

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "4711-echt-kölnisch-wasser.de" - Zur Haftung des administrativen Ansprechpartners der DENIC

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufnahme der Benutzung einer Domain im geschäftlichen Verkehr als markenmäßiger Gebrauch; Voraussetzungen einer Haftung des administrativen Ansprechpartners (Admin-C) für erst nach Kenntniserlangung/Abmahnung begangene Rechtsverletzungen; Haftung eines Domaininhabers aus ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Der Admin-C haftet nicht ohne weiteres für eine Domain, die gegen Markenrecht verstößt

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Haftung des Admin-C für Markenverletzungen vor Kenntnis einer Markenrechtsverletzung

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Haftung des Admin-C für Markenverletzungen vor Kenntnis einer Markenrechtsverletzung

  • offenenetze.de (Kurzinformation)

    Keine Störerhaftung des Admin-C

  • ipweblog.de (Kurzinformation)
  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Admin-C haftet nicht als Mitstörer

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Haftet der Admin-C als Störer für Rechtsverletzungen?

  • nennen.de (Kurzinformation)

    Haftet der Admin-c für Domain-Registrierung und Content?

  • rechtsanwaelte-klose.com (Kurzinformation)

    Haftung des Admin-C für Rechtsverletzungen als Störer

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Admin-C haftet nicht als Mitstörer

  • 123recht.net (Kurzinformation, 16.10.2008)

    Admin-C - OLG Köln verneint Störerhaftung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 27
  • MMR 2009, 48
  • MIR 2008, Dok. 302
  • K&R 2008, 692
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (15)

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus OLG Köln, 15.08.2008 - 6 U 51/08
    Im Fall der Verletzung absoluter Rechte haftet nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung als Störer derjenige auf Unterlassung, der - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Gutes beiträgt (BGH GRUR 2004, 860 - Internet-Versteigerung I; BGH GRUR 2007, 708, 711 - Internetversteigerung II).
  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99

    Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"

    Auszug aus OLG Köln, 15.08.2008 - 6 U 51/08
    Anders als im Fall eines mit der Registrierung eines fremden Unternehmensnamens als Domain einhergehenden unbefugten Namensgebrauchs i.S. des § 12 BGB (vgl. hierzu BGH GRUR 2002, 622 - shell.de) kann im Anwendungsbereich des Markengesetzes nach herrschender Meinung (BGH GRUR 2005, 687, 689 - weltonline.de; BGH GRUR 2007, 888, Tz. 13 - Euro Telekom; OLG Hamburg MMR 2006, 608 = Magazindienst 2007, 21; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2002, 138, 139 - Dino.de;… Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 3. Auflage, Vor §§ 14-15 Rn. 63 und Nach § 15 Rn. 79 m.w.N.;… a.A. Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 26. Aufl., § 4 Rn. 10.89) nicht schon die Registrierung einer Domain bei der E., sondern erst die Aufnahme einer Benutzung derselben im geschäftlichen Verkehr einen markenmäßigen Gebrauch darstellen.
  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04

    Internet-Versteigerung II

    Auszug aus OLG Köln, 15.08.2008 - 6 U 51/08
    Im Fall der Verletzung absoluter Rechte haftet nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung als Störer derjenige auf Unterlassung, der - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Gutes beiträgt (BGH GRUR 2004, 860 - Internet-Versteigerung I; BGH GRUR 2007, 708, 711 - Internetversteigerung II).
  • BGH, 19.07.2007 - I ZR 137/04

    Euro Telekom

    Auszug aus OLG Köln, 15.08.2008 - 6 U 51/08
    Anders als im Fall eines mit der Registrierung eines fremden Unternehmensnamens als Domain einhergehenden unbefugten Namensgebrauchs i.S. des § 12 BGB (vgl. hierzu BGH GRUR 2002, 622 - shell.de) kann im Anwendungsbereich des Markengesetzes nach herrschender Meinung (BGH GRUR 2005, 687, 689 - weltonline.de; BGH GRUR 2007, 888, Tz. 13 - Euro Telekom; OLG Hamburg MMR 2006, 608 = Magazindienst 2007, 21; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2002, 138, 139 - Dino.de;… Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 3. Auflage, Vor §§ 14-15 Rn. 63 und Nach § 15 Rn. 79 m.w.N.;… a.A. Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 26. Aufl., § 4 Rn. 10.89) nicht schon die Registrierung einer Domain bei der E., sondern erst die Aufnahme einer Benutzung derselben im geschäftlichen Verkehr einen markenmäßigen Gebrauch darstellen.
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99

    Ambiente.de

    Auszug aus OLG Köln, 15.08.2008 - 6 U 51/08
    Nach diesen Kriterien trifft die E. als Vergabestelle der ".de"-g-m-domains bei Vornahme der - automatisierten - Registrierung mangels Prüfungspflicht in diesem Stadium noch keine Verantwortung unter dem Gesichtspunkt der Störerhaftung (BGH GRUR 2001, 1038 - ambiente.de).
  • BGH, 02.12.2004 - I ZR 207/01

    weltonline. de

    Auszug aus OLG Köln, 15.08.2008 - 6 U 51/08
    Anders als im Fall eines mit der Registrierung eines fremden Unternehmensnamens als Domain einhergehenden unbefugten Namensgebrauchs i.S. des § 12 BGB (vgl. hierzu BGH GRUR 2002, 622 - shell.de) kann im Anwendungsbereich des Markengesetzes nach herrschender Meinung (BGH GRUR 2005, 687, 689 - weltonline.de; BGH GRUR 2007, 888, Tz. 13 - Euro Telekom; OLG Hamburg MMR 2006, 608 = Magazindienst 2007, 21; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2002, 138, 139 - Dino.de;… Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 3. Auflage, Vor §§ 14-15 Rn. 63 und Nach § 15 Rn. 79 m.w.N.;… a.A. Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 26. Aufl., § 4 Rn. 10.89) nicht schon die Registrierung einer Domain bei der E., sondern erst die Aufnahme einer Benutzung derselben im geschäftlichen Verkehr einen markenmäßigen Gebrauch darstellen.
  • OLG Hamburg, 05.07.2006 - 5 U 87/05

    Ahd.de

    Auszug aus OLG Köln, 15.08.2008 - 6 U 51/08
    Anders als im Fall eines mit der Registrierung eines fremden Unternehmensnamens als Domain einhergehenden unbefugten Namensgebrauchs i.S. des § 12 BGB (vgl. hierzu BGH GRUR 2002, 622 - shell.de) kann im Anwendungsbereich des Markengesetzes nach herrschender Meinung (BGH GRUR 2005, 687, 689 - weltonline.de; BGH GRUR 2007, 888, Tz. 13 - Euro Telekom; OLG Hamburg MMR 2006, 608 = Magazindienst 2007, 21; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2002, 138, 139 - Dino.de;… Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 3. Auflage, Vor §§ 14-15 Rn. 63 und Nach § 15 Rn. 79 m.w.N.;… a.A. Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 26. Aufl., § 4 Rn. 10.89) nicht schon die Registrierung einer Domain bei der E., sondern erst die Aufnahme einer Benutzung derselben im geschäftlichen Verkehr einen markenmäßigen Gebrauch darstellen.
  • OLG Frankfurt, 12.09.2002 - 6 U 128/01

    Internet-Domain: Ansprüche eines Drogistenverbands gegen die Domain "drogerie.de"

    Auszug aus OLG Köln, 15.08.2008 - 6 U 51/08
    Das Landgericht ist zutreffend und insoweit in Übereinstimmung mit den gleichfalls auf das Merkmal der Sperrwirkung abstellenden OLG Karlsruhe (…a.a.O. - Dino.de) und OLG Frankfurt in GRUR-RR 2003, 18, 19 - drogerie.de davon ausgegangen, dass eine Behinderung der Klägerin durch Registrierung der Domain "XXX1f.l.x.de" ausscheidet, soweit sie über eigene Domains verfügt oder verfügen könnten, welche ihre Geschäftstätigkeit in Bezug auf die fraglichen Marken XXX1 (F.L.X.) ohne weitere Einschränkung ermöglichen.
  • OLG Hamburg, 22.05.2007 - 7 U 137/06

    Keine Störerhaftung des Admin-C

    Auszug aus OLG Köln, 15.08.2008 - 6 U 51/08
    Die Haftung des Admin-C abgelehnt haben demgegenüber das OLG Koblenz (in MMR 2002, 466 - vallendar.de) für den Fall einer namensverletzenden Domaineintragung sowie der 7. Zivilsenat des Hans.OLG Hamburg (in MMR 2007, 601, 602 - Haftung des Admin-C eines Suchmaschinenbetreibers) und das KG (in MMR 2006, 392, 393 - Störerhaftung des Admin-C eines ausländischen Suchmaschinenbetreibers) in Konstellationen von mit der Domain verknüpften rechtsverletzenden Webinhalten.
  • OLG Koblenz, 25.01.2002 - 8 U 1842/00

    Keine Haftung des Admin-C - Vallendar.de

    Auszug aus OLG Köln, 15.08.2008 - 6 U 51/08
    Die Haftung des Admin-C abgelehnt haben demgegenüber das OLG Koblenz (in MMR 2002, 466 - vallendar.de) für den Fall einer namensverletzenden Domaineintragung sowie der 7. Zivilsenat des Hans.OLG Hamburg (in MMR 2007, 601, 602 - Haftung des Admin-C eines Suchmaschinenbetreibers) und das KG (in MMR 2006, 392, 393 - Störerhaftung des Admin-C eines ausländischen Suchmaschinenbetreibers) in Konstellationen von mit der Domain verknüpften rechtsverletzenden Webinhalten.
  • OLG Stuttgart, 01.09.2003 - 2 W 27/03

    Haftung des Admin-C

  • OLG Hamburg, 19.12.2003 - 5 U 43/03

    Gegenstand einer dinglichen Markenlizenz; Voraussetzungen des Erwerbs einer …

  • OLG Karlsruhe, 12.09.2001 - 6 U 13/01

    Internet: Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Registrierung einer Domain

  • KG, 20.03.2006 - 10 W 27/05

    Keine Haftung des Admin-C

  • OLG München, 20.01.2000 - 29 U 5819/99

    Intershopping

  • BGH, 09.11.2011 - I ZR 150/09

    Basler Haar-Kosmetik

    Rn. 53 (1) Gegen eine Rechtspflicht des Admin-C, von sich aus die entsprechenden Domainnamen auf eventuelle Rechtsverletzungen zu überprüfen, spricht - wie das Berufungsgericht mit Recht angenommen hat - die Funktion und Aufgabenstellung des Admin-C sowie die Eigenverantwortung des Domainanmelders (ebenso OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2009, 337, 338; OLG Köln, GRUR-RR 2009, 27, 29; OLG München, GRUR-RR 2010, 203, 204; Wimmers/Schulz, CR 2006, 754, 762).
  • OLG Köln, 08.04.2014 - 15 U 199/11

    Haftung für Autocomplete-Vorschläge

    Frau U war zwar seinerzeit administrative Ansprechpartnerin bzw. "Admin-C" sowie Zustellungsbevollmächtigte der Beklagten gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der E. Diese Position und die daraus erwachsenen Befugnisse erstreckten sich jedoch allein auf das Verhältnis der E gegenüber in die Domain betreffenden Angelegenheiten (vgl. OLG Köln, GRUR-RR 2009, 27/29; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, ZUM 2007, 658 - RdNr. 17 f gem. Juris - jew. m. w. Nachw.). Der administrative Ansprechpartner nimmt nur im internen Verhältnis zwischen Vergabestelle und Domaininhaber die Stellung eines Bevollmächtigten ein.
  • OLG Stuttgart, 21.07.2011 - 2 U 157/10

    Inanspruchnahme des Admin-C als Störer

    So verneint das OLG Köln GRUR-RR 2009, 27 eine Störerhaftung des Admin-C für das Stadium der Anmeldung/Registrierung und für Inhalte der Domain, unabhängig von der Offenkundigkeit der Rechtsverletzung (zust. OLG Düsseldorf MMR 2009, 336, 337).

    Damit war angesichts des Streuzugriffs, des unterschiedslosen Abfischens klar, dass damit nicht nur irgendwelche Kennzeichen berührt, sondern auch Namensrechtsverletzungen begangen werden können, die - wie aufgezeigt - einem weit strengeren Schutzregime unterliegen, sodass die Verletzung nicht erst mit der Benutzung, sondern bereits mit der Registrierung der Domain geschieht (BGHZ 149, 191 [[...] Tz. 31] - shell.de; Senat GRUR-RR 2010, 12, 13; OLG Köln GRUR-RR 2009, 27 ).

  • OLG Brandenburg, 15.10.2018 - 1 U 14/17

    Unterlassungsanspruch wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Haftung …

    Rn. 29 Dementsprechend wird eine Haftung des Admin-C für rechtsverletzende Inhalte teilweise mit der Begründung verneint, dass ihm allein aufgrund seiner Stellung kein Recht zur Einflussnahme auf die aufrufbaren Webseiten des Domainanbieters eingeräumt wird (OLG Hamburg, MMR 2012, 489; OLG Köln, GRUR-RR 2009, 27; OLGR Hamburg 2007, 528 zu der Domain www.g....de KG, MMR 2006, 392;… LG Frankfurt am Main, MMR 2018, 251 Rn. 28; LG Dresden, Urteil vom 9. März 2007, Az.: 43 O 128/07; LG Köln…, Urteil vom 14. Mai 2008, Az.: 28 O 334/07, juris Rn. 34; LG Hamburg, Beschluss vom 14. August 2008, Az.: 325 O 172/08, unter Hinweis auf eine allenfalls denkbare subsidiäre Haftung des Admin-C, wenn die Inanspruchnahme des Domaininhabers nicht möglich sei).

    In anderen Entscheidungen wurde eine Haftung auch insoweit abgelehnt, weil der Admin-C keine gesetzlich geregelte Funktion ausübe und der Domaininhaber der allein materiell Berechtigte und damit auch Verpflichtete sei (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2009, 337, 338; OLG Köln, GRUR-RR 2009, 27, 29; OLG Koblenz, MMR 2002, 466).

  • OLG Düsseldorf, 03.02.2009 - 20 U 1/08

    Keine Haftung des Admin-C

    Der Senat folgt dieser Auffassung nicht, sondern schließt sich der Meinung des Oberlandesgerichts Köln (GRUR-RR 2009, 27-29) an.
  • OLG Köln, 19.03.2010 - 6 U 167/09

    Verantwortlichkeit des Verpächters einer Internetdomain für Rechtsverletzungen …

    Die auf Unterlassung künftiger Urheberrechtsverletzungen gerichtete, telemediengesetzlich nicht privilegierte (…BGHZ 172, 119 = GRUR 2007, 708 = WRP 2007, 964 [Rn. 19] - Internet-Versteigerung II;… BGH, GRUR 2009, 1093 = WRP 2009, 1262 [Rn. 17] - Focus Online) Haftung des Verpächters einer Domain, dessen adäquat kausaler Beitrag zu dem Verstoß auf der unter seiner Domain betriebenen Webseite ebenso wenig zu bezweifeln ist wie seine bei angemessener Gestaltung des Pachtvertrages bestehende rechtliche Möglichkeit zur Unterbindung weiterer Verstöße, setzt allerdings die Verletzung von Prüfungspflichten voraus, deren Umfang sich danach bestimmt, ob und inwieweit dem in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist; denn nur dann haftet er für die Verletzung absolut geschützter Rechte - auch ohne Mittäter- oder Gehilfenvorsatz - zumindest als Störer (…BGHZ 172, 119 = GRUR 2007, 708 = WRP 2007, 964 [Rn. 40] - Internet-Versteigerung II;… BGH, GRUR 2008, 702 = WRP 2008, 1104 [Rn. 50] - Internet-Versteigerung III;… GRUR 2009, 1093 = WRP 2009, 1262 [Rn. 17] - Focus Online; Senat, GRUR-RR 2009, 27 [28] - Admin-C).
  • KG, 30.09.2011 - 1 Ws (B) 179/09

    Jugendmedienschutz: Ordnungswidrigkeitsrechtliche Verantwortlichkeit des Admin-C …

    Die Funktion der Denic e. G. als Domainregistrierungsstelle lässt es vielmehr als nahe liegend erscheinen, dass die durch den Domaininhaber mit der Registrierung für den Admin-C erteilte Außenvollmacht (§ 167 Abs. 1 Alt. 2 BGB) lediglich die mit der Registrierung zusammenhängenden administrativen Fragen betrifft (vgl. OLG Köln GRUR-RR 2009, 27 ["verwaltungstechnische Notwendigkeiten"]).
  • OLG München, 30.07.2009 - 6 U 3008/08

    Markenrechtsverletzung durch eine Domain: Haftung des Admin-C

    29 3. Der Beklagte ist nicht als Störer verantwortlich, weil ihn als Admin-C keine proaktiven Prüfungspflichten treffen (OLG Düsseldorf MMR 2009, 336; OLG Köln MMR 2009, 48).
  • LG Köln, 19.05.2011 - 31 O 588/10

    Ersatzanspruch der Abmahnkosten bzgl. Verletzung der Marke einer …

    Nach der Rechtsprechung des OLG Köln soll eine Haftung vor Kenntniserlangung von einer Rechtsverletzung generell ausscheiden (Urteil vom 15.08.2008 - 6 U 51/08 -, Juris-Tz. 18 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 09.07.2008 - 6 U 51/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2468
OLG Karlsruhe, 09.07.2008 - 6 U 51/08 (https://dejure.org/2008,2468)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.07.2008 - 6 U 51/08 (https://dejure.org/2008,2468)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. Juli 2008 - 6 U 51/08 (https://dejure.org/2008,2468)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Unerlaubte Rechtsberatung: Anfrage einer Bank an andere Gläubiger, im Rahmen einer Umschuldung teilweise auf ihre Forderungen zu verzichten

  • Judicialis

    RBerG Art. 1 § 1; ; RDG § 2 Abs. 1

  • IWW
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Umschuldungsversuch einer Bank - erlaubnispflichtige Rechtsbesorgung

  • ra.de
  • BRAK-Mitteilungen

    Rechtsdienstleistungsgesetz - Anfrage einer Bank an die Gläubiger eines Kunden

  • rechtsportal.de

    RBerG Art. 1 § 1; RDG § 2 Abs. 1
    Vergleichsvorschlag mit Forderungsverzicht an die anderen Gläubiger durch eine Bank im Rahmen einer geplanten Umschuldung ist keine unerlaubte Rechtsberatung bzw. erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    RBerG Art. 1 § 1
    Anfrage einer Bank nach einem Forderungsverzicht bei anderen Gläubigern ihres Bankenkunden ist nicht in jedem Fall eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Rundschreiben einer Bank an Kundengläubiger

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorliegen einer unerlaubten Rechtsberatung oder erlaubnispflichtigen Rechtsdienstleistung bei Anfrage einer Bank an andere Gläubiger mit dem Inhalt der Frage nach der Bereitschaft des Verzichts auf die Forderungen in Hinblick auf eine beabsichtigte Umschuldung; Klärung ...

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Sanierungsbemühungen der Bank für Kunden - kein Verstoß gegen Rechtsdienstleistungsgesetz

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsdienstleistungsgesetz - Erste Entscheidung zum RDG

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Rechtsberatung durch den Steuerberater
    Inhalt und Aufbau des Rechtsdienstleistungsgesetzes
    Allgemeine Vorschriften
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 3229
  • MDR 2009, 116
  • GRUR-RR 2008, 357
  • DB 2008, 2477
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.10.2006 - I ZR 7/04

    SchuldenHulp

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.2008 - 6 U 51/08
    Es ist daher zu fragen, ob die Tätigkeit überwiegend auf wirtschaftlichem Gebiet liegt und die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange bezweckt oder ob die rechtliche Seite der Angelegenheit im Vordergrund steht und es wesentlich um die Klärung rechtlicher Verhältnisse geht (BGH GRUR 2007, 245 Rn. 16 - Schulden Hulp mwN; vgl. auch OLG Karlsruhe GRUR-RR 2007, 51, 52).

    Letztere war vom Rechtsberatungsgesetz nicht berührt (BGH GRUR 2007, 245 Rn. 16 - Schulden Hulp; BVerwG NJW 2005, 1293, 1296 f.).

  • BGH, 05.06.1985 - IVa ZR 55/83

    Rechtsberatung durch den steuerlichen Berater; Nachweis der geschäftsmäßigen …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.2008 - 6 U 51/08
    Als Anzeichen für eine solche Wiederholungsabsicht kann bereits der Umstand ausreichen, dass der Berater für seine rechtsberatende oder rechtsbesorgende Tätigkeit ein Honorar gefordert hat, zumal, wenn dies im Rahmen seiner hauptberuflichen Tätigkeit geschehen ist (BGH, NJW 1986, 1050, 1052).

    Erfolgt die Handlung im Rahmen einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit, ist vielmehr davon auszugehen, dass der Handelnde bereit ist, dieselbe Dienstleistung bei sich bietender Gelegenheit auch für andere Kunden zu wiederholen (vgl. BGH NJW 1986, 1050, 1052).

  • BGH, 11.11.2004 - I ZR 213/01

    Testamentsvollstreckung durch Banken

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.2008 - 6 U 51/08
    Ein auf Wiederholungsgefahr gestützter Unterlassungsanspruch setzt jedoch zusätzlich voraus, dass das beanstandete Verhalten auch nach den zuvor geltenden Regeln des Rechtsberatungsgesetzes verboten war (vgl. BGH GRUR 2005, 353, 354 - Testamentsvollstreckung durch Banken).
  • BGH, 26.03.2003 - IV ZR 222/02

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Treuhandvertrages aufgrund Verstoßes gegen das …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.2008 - 6 U 51/08
    Zweck der Vorschrift war, die Rechtssuchenden vor einer unsachgemäßen Erledigung ihrer rechtlichen Angelegenheiten schützen und im Interesse einer reibungslosen Abwicklung des Rechtsverkehrs fachlich ungeeignete oder unzuverlässige Personen von der geschäftsmäßigen Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten fern halten (BGH NJW 2003, 1594, 1595).
  • BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87

    Patentgebühren-Überwachung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.2008 - 6 U 51/08
    Diesen Maßstab hat der Bundesgerichtshof mittlerweile aber - auch im Lichte der verfassungsrechtlichen Anforderungen (vgl. dazu BVerfG GRUR 1998, 556, 560 - Patentgebührenüberwachung) - modifiziert.
  • BGH, 03.05.2007 - I ZR 19/05

    Rechtsberatung durch Haftpflichtversicherer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.2008 - 6 U 51/08
    Ein lediglich mittelbares Eigeninteresse macht eine fremde Rechtsangelegenheit allerdings nicht zu einer eigenen (BGH GRUR 2007, 978 Rn. 22 - Rechtsberatung durch Haftpflichtversicherer).
  • BGH, 24.06.1987 - I ZR 74/85

    Schuldenregulierung unter Hinzuziehung eines Rechtsberaters

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.2008 - 6 U 51/08
    Nach der früheren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handelte es sich allerdings stets um die Besorgung einer Rechtsangelegenheit im Sinne von Artikel 1 § 1, wenn eine Tätigkeit ihrer Natur nach darauf gerichtet und geeignet ist, konkrete fremde Rechtsverhältnisse zu gestalten und zu verändern (BGH GRUR 1987, 714, 715 - Schuldenregulierung).
  • OLG Karlsruhe, 09.11.2006 - 4 U 174/05

    Unerlaubte Rechtsberatung: Beratung einer Bank bei der Testamentserrichtung bzw. …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.2008 - 6 U 51/08
    Es ist daher zu fragen, ob die Tätigkeit überwiegend auf wirtschaftlichem Gebiet liegt und die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange bezweckt oder ob die rechtliche Seite der Angelegenheit im Vordergrund steht und es wesentlich um die Klärung rechtlicher Verhältnisse geht (…BGH GRUR 2007, 245 Rn. 16 - Schulden Hulp mwN; vgl. auch OLG Karlsruhe GRUR-RR 2007, 51, 52).
  • BGH, 27.11.2000 - II ZR 190/99

    Geschäftsmäßiger Erwerb von Forderungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.2008 - 6 U 51/08
    Geschäftsmäßig handelt derjenige, der beabsichtigt - sei es auch nur bei sich bietender Gelegenheit - die Tätigkeit zu wiederholen, um sie dadurch zu einem dauernden oder wiederkehrenden Bestandteil eines Erwerbs zu machen (BGH GRUR 2001, 357 - Heizkraftwerke mwN).
  • OLG Karlsruhe, 17.11.2021 - 6 U 56/20

    Die Freien Brauer - Aktivlegitimation im Prozess um Kartellschadensersatz: …

    Ein lediglich mittelbares Eigeninteresse macht eine fremde Rechtsangelegenheit nicht zu einer eigenen (BGH…, Urteil vom 31.03.2016 - I ZR 88/15, Rn. 26;… vgl. zu Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG: Urteil vom 03.05.2007 - I ZR 19/05, Rn. 22; Urteil vom 05.04.1967 - Ib ZR 56/65, NJW 1967, 1562, 1563; BFH…, Beschluss vom 08.10.2010 - II B 111/10, Rn. 16; Senat, Urteil vom 09.07.2008 - 6 U 51/08, Rn. 18).
  • BFH, 08.10.2010 - II B 111/10

    Zurückweisung eines Bevollmächtigten durch FA wegen unbefugter Hilfe in …

    Ein lediglich mittelbares Eigeninteresse macht eine fremde Rechtsangelegenheit aber nicht zu einer eigenen (BGH-Urteil in NJW 2007, 3570, m.w.N.; Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 9. Juli 2008 6 U 51/08, NJW 2008, 3229; Römermann in Grunewald/ Römermann, Rechtsdienstleistungsgesetz, 2008, § 2 Rz 15).
  • LG München II, 26.04.2017 - 11 O 6024/15

    Unwirksamkeit einer Abtretungsvereinbarung mit Einziehungsermächtigung wegen …

    Ein lediglich mittelbares Eigeninteresse macht eine fremde Rechtsangelegenheit aber nicht zu einer eigenen (BGH NJW 2007, 3570, m.w.N.; OLG Karlsruhe NJW 2008, 3229; BFH BeckRS 25016612;… Deckenbrock/Henssler, RDG, 4. Auflage, § 2 Rn 23).
  • OLG Frankfurt, 15.07.2021 - 3 U 213/19

    Zur Frage, ob in der Durchführung einer Restrukturierungsmaßnahme eine …

    Es ist daher zu fragen, ob die Tätigkeit überwiegend auf wirtschaftlichem Gebiet liegt und die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange bezweckt oder ob die rechtliche Seite der Angelegenheit im Vordergrund steht und es wesentlich um die Klärung rechtlicher Verhältnisse geht (…BGH, Urt. v. 11.11.2004 - I ZR 213/01, NJW 2005, 969, 970, Rn. 18, m. w. N.; OLG Karlsruhe, Urt. v. 9.7.2008 - 6 U 51/08, NJW 2008, 3229, 3230).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 30.11.2010 - 6 U 51/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,23925
OLG Brandenburg, 30.11.2010 - 6 U 51/08 (https://dejure.org/2010,23925)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30.11.2010 - 6 U 51/08 (https://dejure.org/2010,23925)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30. November 2010 - 6 U 51/08 (https://dejure.org/2010,23925)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • rechtsportal.de

    BGB § 957; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2
    Abweisung der Klage wegen unberechtigter Aberntung landwirtschaftlicher Flächen mangels Nachweises des Eigentums der Anspruchstellerin an den abgeernteten Flächen

  • Wolters Kluwer

    Abweisung der Klage wegen unberechtigter Aberntung landwirtschaftlicher Flächen mangels Nachweises des Eigentums der Anspruchstellerin an den abgeernteten Flächen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • LG Frankfurt/Main, 04.05.2007 - 11 O 260/06

    Geldsortierung durch die Zentralbank verstößt nicht gegen Kartellrecht.

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.11.2010 - 6 U 51/08
    So ist der Beklagten durch Beschluss des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 26.7.2006 im Verfahren 11 O 260/06 untersagt worden, auf den in der dort angeführten Flächenaufstellung bezeichneten Flächen Drescharbeiten auszuführen, diese abzuernten oder sonstige Bearbeitungsarbeiten durchzuführen.

    Der weit überwiegende Teil der im vorliegenden Verfahren streitgegenständlichen Flächen ist in der Flächenaufstellung im Verfahren 11 O 260/06 enthalten, nämlich.

    Die genannten in der Flächenaufstellung im Verfahren 11 O 260/06 Landgericht Frankfurt (Oder) aufgeführten streitgegenständlichen Flächen sind überdies die Flächen, hinsichtlich derer die A… GmbH & Co. KG gegenüber der Beklagten einen Anspruchs wegen der Aberntung dieser Flächen gerichtet auf die Herausgabe des Erntegutes an einen Sequester geltend gemacht hat (Bl. 557 d.A.).

  • OLG Brandenburg, 19.02.2009 - 5 U (Lw) 182/06

    Landwirtschaftsrecht: Herausgabe von landwirtschaftlichen Nutzflächen wegen …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.11.2010 - 6 U 51/08
    Unter anderem erhob auch die Beklagte im März 2005 Klage auf Herausgabe von Flächen gegen die A… GmbH & Co. KG (AG Fürstenwalde 29 LW 5/05 = 5 U (Lw) 182/06) und die G… GmbH (AG Fürstenwalde 29 LW 6/05 = 5 (Lw) 183/06).

    Hinsichtlich eines weiteren - geringeren Teils - der hier streitgegenständlichen Flächen ist die A… GmbH & Co. KG im Verfahren 29 Lw 5/05 Amtsgericht Fürstenwalde = 5 U (Lw) 182/06 Brandenburgisches Oberlandesgericht durch Versäumnisurteil vom 28.10.2005 (Bl. 500 d.A.) zur Herausgabe an die dortige Klägerin, die Beklagte dieses Verfahrens, verurteilt worden.

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Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 08.09.2011 - L 6 U 51/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,24783
LSG Sachsen-Anhalt, 08.09.2011 - L 6 U 51/08 (https://dejure.org/2011,24783)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08.09.2011 - L 6 U 51/08 (https://dejure.org/2011,24783)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08. September 2011 - L 6 U 51/08 (https://dejure.org/2011,24783)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BSG, 28.11.2006 - B 2 U 10/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Veranlagungsbescheid - …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.09.2011 - L 6 U 51/08
    Um eine Abstufung der Beiträge nach dem Grad der Unfallgefahr zu ermöglichen, muss jede Berufsgenossenschaft nach § 157 Abs. 1 Satz 1 SGB VII einen Gefahrtarif aufstellen und in ihm zur Abstufung der Beiträge Gefahrklassen feststellen (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 28. November 2006 - B 2 U 10/05 R - juris, RdNr. 13, 14).

    Auch die Abwägung zwischen mehreren wesentlichen Gesichtspunkten für die eine oder andere Regelung obliegt den Unfallversicherungsträgern (BSG, Urteil vom 28. November 2006, a.a.O., juris, RdNr. 16).

    Die klassische Gliederung der Tarifstellen in Gewerbezweige nach dem Technologieprinzip (Art, Herstellung und Bearbeitung der erzeugten Güter), die rechtlich nicht zu beanstanden war (siehe BSG, Urteil vom 28. November 2006, a.a.O., RdNr. 17 m.w.N.), ist auf Dienstleistungsunternehmen nicht anwendbar.

    Dieses Prinzip ist mit der in § 157 Abs. 2 SGB VII geforderten Gliederung in Gefahrengemeinschaften nach Gefährdungsrisiken vereinbar (so BSG bereits zum Gefahrtarif 1998, Urteil vom 28. November 2006, a.a.O., juris, RdNr. 17).

    Rn. 21 Die Bildung der Tarifstellen nach der Art des Unternehmens erfordert eine sachgerechte Abgrenzung der Dienstleistungsunternehmen und deren korrekte Zuordnung zu den Gefahrtarifstellen (BSG, Urteil vom 28. November 2006, a.a.O., RdNr. 18).

    Maßgebend sind in erster Linie Art und Gegenstand des Unternehmens, weil sie den zuverlässigsten Aufschluss über die Unfallgefahren in den Unternehmen geben (BSG, Urteil vom 28. November 2006, a.a.O., juris, RdNr. 18).

  • BSG, 24.06.2003 - B 2 U 21/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsveranlagung - Gefahrtarif 1998 - …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.09.2011 - L 6 U 51/08
    Den Unfallversicherungsträgern verbleibt bei der Festsetzung der Gefahrtarife ein Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum, soweit sie innerhalb der ihnen erteilten gesetzlichen Ermächtigung Recht setzen (BSG, Urteil vom 24. Juni 2003 - B 2 U 21/02 R - SozR 4-2700 § 157 Nr. 1).
  • BSG, 05.07.2005 - B 2 U 32/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Beitragshöhe - Gefahrtarif - …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.09.2011 - L 6 U 51/08
    Eine Abgrenzung der Tarifstellen nach der Art und dem Gegenstand des Unternehmens unter Heranziehung anderer Merkmale, wie einschlägiger berufsrechtlicher Regelungen und organisatorischer Strukturen, ist aber nicht zu beanstanden (BSG, Urteil vom 5. Juli 2005 - B 2 U 32/03 R - SozR 4-2700 § 157 Nr. 2).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.11.2011 - L 3 U 246/08

    Überprüfung eines Veranlagungsbescheids auf die Rechtmäßigkeit der Einstufung …

    Rn. 24 Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze begegnet die Bildung der Gefahrtarifstelle 19 mit der Gefahrklasse 1, 53 keinen rechtlichen Bedenken, in welcher Versicherungsvertreter, Bausparkassenvertreter und Finanzmakler zusammen erfasst werden (vgl. auch Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Januar 2010 - L 1 U 2197/09 -, S. 7 ff. ; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 08. September 2011 - L 6 U 51/08 -, S. 6 ff. ).
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