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Weitere Entscheidungen unten: OLG Brandenburg, 03.03.2015 | OLG Frankfurt, 05.06.2014

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 14.05.2014 - 6 U 55/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,10192
OLG Karlsruhe, 14.05.2014 - 6 U 55/13 (https://dejure.org/2014,10192)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.05.2014 - 6 U 55/13 (https://dejure.org/2014,10192)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. Mai 2014 - 6 U 55/13 (https://dejure.org/2014,10192)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zulässigkeit der Presseveröffentlichung eines Lichtbildes, welches eine mit Bikini bekleidete Frau zufällig neben einem Prominenten zeigt

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 823 Abs 1 BGB, § 1004 BGB, § 23 Abs 1 Nr 1 KunstUrhG, § 23 Abs 1 Nr 2 KunstUrhG, Art 8 Abs 1 MRK
    Recht am eigenen Bild: Ausnahmen vom Einwilligungserfordernis bei Veröffentlichung eines Fotos; Interessenabwägung zwischen Persönlichkeitsschutz und Pressefreiheit; Presseveröffentlichung des Lichtbilds einer zufällig aufgenommenen mit Bikini bekleideten Frau auf dem ...

  • JurPC

    Lichtbild einer zufällig aufgenommenen Frau auf dem Foto eines Prominenten

  • rabüro.de

    Zur Zulässigkeit der Bildveröffentlichung einer zufällig fotografierten mit Bikini bekleideten Frau

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KUG § 22; BGB § 823 Abs. 1; KUG § 23 Abs. 1 Nr. 2
    Ansprüche wegen der Veröffentlichung eines Lichtbildes eines bekannten Fußballspielers mit einer zufällig daneben zu sehenden Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (24)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zur Zulässigkeit der Presseveröffentlichung eines Fotos, welches zufällig eine mit Bikini bekleidete Frauneben einem Prominenten zeigt

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Geldentschädigung bei Veröffentlichung von Bikinibildern?

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Neben einem Promi fotografiert und in der Zeitung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Bikinifoto mit Prominenten

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Zur zufälligen Abbildung einer unbekannten Frau neben einem Prominenten

  • heise.de (Pressemeldung, 20.05.2014)

    Verboten ja, Entschädigung nein: Zufälliges Bikinifoto hätte nicht gedruckt werden dürfen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Neben einem Promi fotografiert und in der Zeitung veröffentlicht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Bikini-Frau neben dem Prominenten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit der Presseveröffentlichung eines Lichtbildes, welches eine mit Bikini bekleidete Frau zufällig neben einem Prominenten zeigt

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Veröffentlichung eines Begleiterfotos in Bildzeitung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Persönlichkeitsrechtsverletzung einer Bikini-tragenden Frau durch Foto in einer Zeitschrift

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bikinischönheit unfreiwillig in BILD - Urlauberin wurde zufällig neben Fußballer abgelichtet: Publikation des Fotos ist unzulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Fotos einer im Bikini bekleideten Frau rechtswidrig, aber nicht schadensersatzpflichtig

  • haerlein.de (Zusammenfassung)

    OLG Karlsruhe untersagt (weitere) Presseveröffentlichung eines Lichtbildes, welches eine mit Bikini bekleidete Frau zufällig neben einem Prominenten zeigt

  • urheberrecht-leipzig.de (Kurzinformation)

    Kein Geld für unberechtigtes Foto mit Prominenten am Strand - Lichtbild einer zufällig aufgenommenen Frau auf dem Foto eines Prominenten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Bikinifotos am Strand: Unterlassungsanspruch, aber keine Geldentschädigung

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Sommer, Sonne, Bikini…

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bikini-Frau neben Promi muss Bildveröffentlichung nicht hinnehmen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Zufällig fotografierte Frau am Strand muss Veröffentlichung in "Bild" nicht hinnehmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ansprüche wegen der Veröffentlichung eines Lichtbildes eines bekannten Fußballspielers mit einer zufällig daneben zu sehenden Person

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

Besprechungen u.ä.

  • rechtambild.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Keine Geldentschädigung bei Veröffentlichung von Bikini-Bildern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2014, 458
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (24)

  • BGH, 24.11.2009 - VI ZR 219/08

    Esra

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.05.2014 - 6 U 55/13
    Der Klägerin steht ein Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung wegen der streitgegenständlichen Bildveröffentlichungen aus § 823 Abs. 2 BGB, Art. 1, 2 GG, § 22 KUG nicht zu.Eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts rechtfertigt einen Anspruch auf Geldentschädigung nur dann, wenn es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend aufgefangen werden kann (BGHZ 183, 227 Rn. 11).

    Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab (BGHZ 183, 227 Rn. 11).

    Ob ein derart schwerer Eingriff anzunehmen und die dadurch verursachte nicht vermögensmäßige Einbuße auf andere Weise nicht hinreichend ausgleichbar ist, kann nur aufgrund der gesamten Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (BGHZ 183, 227 Rn. 11).

  • BGH, 19.06.2007 - VI ZR 12/06

    Prominentenfotos II - Grönemeyer-Freundin

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.05.2014 - 6 U 55/13
    Mithin kommt eine Ausnahme vom Erfordernis der Einwilligung grundsätzlich nur in Betracht, wenn die Berichterstattung ein Ereignis von zeitgeschichtlicher Bedeutung betrifft (BGH, GRUR 2007, 899, Rn. 19 - Grönemeyer).

    Das Interesse der Leser an bloßer Unterhaltung hat gegenüber dem Schutz der Privatsphäre regelmäßig ein geringeres Gewicht (BVerfG, NJW 2006, 3406, 3407; BGH, GRUR 2007, 899 Rn. 22 - Grönemeyer).

    Denn damit würden Personen, die rein zufällig mit einer prominenten Person abgebildet werden, ohne diese zu begleiten, schlechter gestellt als Begleitpersonen von prominenten Personen, bei denen eine alltägliche Begleitsituation nicht ohne weiteres die Veröffentlichung eines Begleiterfotos rechtfertigt (vgl. BGH, GRUR 2007, 899, Rn. 26 - Grönemeyer;… zur Entwicklung der Rspr. zu Begleitfällen vgl. Fricke, aaO. Rn. 19).

  • BGH, 24.06.2008 - VI ZR 156/06

    Bildberichterstattung über abgewählte Ministerpräsidentin

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.05.2014 - 6 U 55/13
    Die Zulässigkeit von Bildveröffentlichungen durch die Presse ist nach dem abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG zu beurteilen (BGH, GRUR 2008, 1017 Rn. 14 - Einkaufsbummel nach Abwahl).

    Danach besteht eine Ausnahme von dem grundsätzlichen Einwilligungserfordernis des § 22 KUG bei Bildnissen aus dem Bereich der Zeitgeschichte (§ 23 Nr. 1 KUG), wobei die Verbreitung des Bildnisses allerdings unzulässig ist, wenn dadurch berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzt werden (§ 23 Abs. 2 KUG, BGH, GRUR 2008, 1017 Rn. 14 - Einkaufsbummel nach Abwahl).

    Zum Kern der Presse- und Meinungsbildungsfreiheit gehört es, dass die Presse innerhalb der gesetzlichen Grenzen einen ausreichenden Spielraum besitzt, in dem sie nach ihren publizistischen Kriterien entscheiden kann, was öffentliches Interesse beansprucht, und dass sich im Meinungsbildungsprozess herausstellt, was eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse ist, wobei unterhaltende Beiträge davon nicht ausgenommen sind (BGH, GRUR 2008, 1017 Rn. 16 - Einkaufsbummel nach Abwahl mwN.).

  • OLG Karlsruhe, 18.08.1989 - 14 U 105/88

    Schmerzensgeldanspruch wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.05.2014 - 6 U 55/13
    Von Bedeutung ist allein die Erkennbarkeit des Abgebildeten (BGHZ 26, 349 - Herrenreiter; BGH, NJW 1965, 2148/2149 - Spielgefährtin; Senat, GRUR 1989, 823, 824).

    Rn. 45 Maßgebend ist dabei, ob ein durch ein echtes Informationsbedürfnis gerechtfertigtes Interesse der Allgemeinheit an der bildlichen Darstellung gerade des Betroffenen besteht (BGH, NJW 1965, 2148, 2150; Senat, GRUR 1989, 823, 824 - Unfallfoto).

    Die Personenabbildung muss derart untergeordnet sein, dass sie auch entfallen könnte, ohne den Gegenstand und Charakter des Bildes zu verändern (Senat, GRUR 1989, 823, 824 - Unfallfoto; OLG Oldenburg, NJW 1989, 400, 401;… Fricke, in: Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 3. Aufl., § 23 KunstUrhG Rn. 27;… Dreier/Specht, in: Dreier/Schulze, UrhG, 4. Aufl., § 23 KUG Rn. 35).

  • OLG Oldenburg, 14.11.1988 - 13 U 72/88

    Schmerzensgeld; Oben-ohne-Foto; Ungenehmigte Veröffentlichung; Illustrierte

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.05.2014 - 6 U 55/13
    Damit handelt es sich bei der identifizierbaren Abbildung der Klägerin um einen deutlich intensiveren Eingriff als in den soeben genannten "Normalfällen" (ähnlich für "Oben ohne-Aufnahme: OLG Oldenburg, NJW 1989, 400, 401).

    Die Personenabbildung muss derart untergeordnet sein, dass sie auch entfallen könnte, ohne den Gegenstand und Charakter des Bildes zu verändern (Senat, GRUR 1989, 823, 824 - Unfallfoto; OLG Oldenburg, NJW 1989, 400, 401;… Fricke, in: Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 3. Aufl., § 23 KunstUrhG Rn. 27;… Dreier/Specht, in: Dreier/Schulze, UrhG, 4. Aufl., § 23 KUG Rn. 35).

  • BGH, 12.12.1995 - VI ZR 223/94

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch wiederholte und …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.05.2014 - 6 U 55/13
    Da die Besonderheit einer Verletzung des Rechts am eigenen Bild darin besteht, dass dem Verletzten - anders als in den anderen Fällen, in denen er etwa den Widerruf oder die Richtigstellung einer sein Persönlichkeitsrecht beeinträchtigenden Äußerung verlangen kann - gegen eine solche Rechtsverletzung keine anderen Abwehrmöglichkeiten als ein Anspruch auf eine Geldentschädigung zu Gebote stehen, sind in einem solchen Fall an die Zubilligung eines Entschädigungsanspruchs geringere Anforderungen als in anderen Fällen einer Persönlichkeitsverletzung zu stellen (BGH, GRUR 1996, 227, 229 - Wiederholungsveröffentlichung).

    Außerdem soll er der Prävention dienen (BGH, GRUR 1996, 227, 229 - Wiederholungsveröffentlichung).

  • OLG München, 08.11.1985 - 21 U 2432/85

    Anspruch auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes wegen Verletzung des …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.05.2014 - 6 U 55/13
    Der vorliegende Fall unterscheidet sich dadurch von denjenigen Fällen, die den Entscheidungen des OLG Stuttgart (NJW 1982, 652; NJW 1983, 120) und des BGH (NJW 1985, 1617) zugrunde liegen, dass die Abbildung der Klägerin weder als anstößig noch als obszön zu beurteilen ist (vgl. OLG München, NJW-RR 1986, 1251, 1252).

    Die Klägerin hat sich außerdem nicht an einer etwa für Dritte uneinsehbaren Stelle, sondern öffentlich inmitten einer größeren Anzahl von Strandgästen aufgehalten und sich damit selbst einer, wenn auch begrenzten Öffentlichkeit, gezeigt (vgl. OLG München, NJW-RR 1986, 1251/1252).

  • BVerfG, 21.08.2006 - 1 BvR 2606/04

    Prominenten-Partner

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.05.2014 - 6 U 55/13
    Hierbei ist zu beachten, dass bei der Bestimmung der Reichweite des durch Art. 8 Abs. 1 EMRK dem privaten Leben des Einzelnen gewährten Schutzes der situationsbezogene Umfang der berechtigten Privatheitserwartungen des Einzelnen zu berücksichtigen ist (…BGH, GRUR 2008, 1024 Rn. 16 - Shopping mit Putzfrau auf Mallorca; vgl. BVerfG, GRUR 2006, 1051 - Lebenspartnerin von Bernd Tewaag); auch kann die Gewährleistung des Art. 8 Abs. 1 EMRK einen Anspruch auf Schutz durch die staatlichen Gerichte vor Veröffentlichung von Bildnissen des Einzelnen aus seinem Alltagsleben einschließen (…BGH, GRUR 2008, 1024 Rn. 16 - Shopping mit Putzfrau auf Mallorca; vgl. EGMR, GRUR 2004, 1051 - von Hannover/Deutschland).

    Das Interesse der Leser an bloßer Unterhaltung hat gegenüber dem Schutz der Privatsphäre regelmäßig ein geringeres Gewicht (BVerfG, NJW 2006, 3406, 3407;… BGH, GRUR 2007, 899 Rn. 22 - Grönemeyer).

  • BGH, 01.07.2008 - VI ZR 243/06

    Shopping mit Putzfrau auf Mallorca

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.05.2014 - 6 U 55/13
    Hierbei ist zu beachten, dass bei der Bestimmung der Reichweite des durch Art. 8 Abs. 1 EMRK dem privaten Leben des Einzelnen gewährten Schutzes der situationsbezogene Umfang der berechtigten Privatheitserwartungen des Einzelnen zu berücksichtigen ist (BGH, GRUR 2008, 1024 Rn. 16 - Shopping mit Putzfrau auf Mallorca; vgl. BVerfG, GRUR 2006, 1051 - Lebenspartnerin von Bernd Tewaag); auch kann die Gewährleistung des Art. 8 Abs. 1 EMRK einen Anspruch auf Schutz durch die staatlichen Gerichte vor Veröffentlichung von Bildnissen des Einzelnen aus seinem Alltagsleben einschließen (BGH, GRUR 2008, 1024 Rn. 16 - Shopping mit Putzfrau auf Mallorca; vgl. EGMR, GRUR 2004, 1051 - von Hannover/Deutschland).

    Das kann nicht nur bei einer abgeschirmten Örtlichkeit der Fall sein (vgl. BGH, GRUR 2008, 1024 Rn. 27 - Shopping mit Putzfrau auf Mallorca).

  • BGH, 22.01.1985 - VI ZR 28/83

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Ausstrahlung eines Nacktfotos im …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.05.2014 - 6 U 55/13
    Durch die Veröffentlichung des streitgegenständlichen Fotos in der Printausgabe der B… hat die Beklagte zu 1 das Recht der Klägerin am eigenen Bild (§ 22 KUG) verletzt und durch diesen Verstoß zugleich in das nach § 823 Abs. 1 BGB geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin eingegriffen (vgl. BGH, NJW 1985, 1617, 1618).

    Der vorliegende Fall unterscheidet sich dadurch von denjenigen Fällen, die den Entscheidungen des OLG Stuttgart (NJW 1982, 652; NJW 1983, 120) und des BGH (NJW 1985, 1617) zugrunde liegen, dass die Abbildung der Klägerin weder als anstößig noch als obszön zu beurteilen ist (vgl. OLG München, NJW-RR 1986, 1251, 1252).

  • OLG Karlsruhe, 08.04.2009 - 6 U 209/07

    Schmerzensgeld für ungenehmigte Bildveröffentlichung

  • BGH, 09.06.1965 - Ib ZR 126/63

    Veröffentlichung eines Fotos in der illustrierten Zeitschrift "Stern" als …

  • BGH, 03.07.2007 - VI ZR 164/06

    Prominentenfotos III - Fussballspieler

  • OLG Stuttgart, 16.12.1981 - 4 U 88/81

    Veröffentlichung eines Nacktbildes durch eine Zeitschrift; Zivilrechtlicher …

  • OLG Karlsruhe, 24.06.1998 - 6 U 265/97

    Voraussetzungen der Zubilligung einer Geldentschädigung wegen Verletzung des …

  • EGMR, 24.06.2004 - 59320/00

    Verletzung von Art. 8 EMRK durch Veröffentlichung von Fotos und Artikel aus der …

  • BGH, 14.02.1958 - I ZR 151/56

    Herrenreiter - Schmerzensgeld für Persönlichkeitsrechtsverletzungen

  • BGH, 11.12.2012 - VI ZR 314/10

    Gesteigertes Vertrauen der Presse in Verlautbarungen des Bundesbeauftragten für …

  • BGH, 06.10.2009 - VI ZR 314/08

    Kein umfassender Anspruch eines Kindes gegen die Presse, die Veröffentlichung …

  • BGH, 13.11.2007 - VI ZR 265/06

    Keine "vorbeugende" Unterlassungsklage gegen künftige Bildveröffentlichungen

  • BGH, 26.10.2010 - VI ZR 230/08

    Bundesgerichthof hebt Verbot einer Wort- und Bildberichterstattung über den …

  • OLG Hamburg, 28.06.2011 - 7 U 39/11

    Urheberrecht an Werken der Fotografie: Veröffentlichung eines Fotos ohne …

  • OLG Hamburg, 04.05.2004 - 7 U 10/04

    Zur konkludenten Einwilligung beim Ausstrahlen von Aufnahmen während einer …

  • OLG Frankfurt, 08.05.1990 - 6 W 62/90

    Steuerberater

  • OLG Köln, 26.03.2020 - 15 U 193/19

    Unterlassungsansprüche in Bezug auf Bildberichterstattungen Anspruch auf Zahlung …

    Regelmäßig wird der Anspruch nur dann gewährt, wenn über die Persönlichkeit an ihrer Basis verfügt wird, also etwa bei schweren Eingriffen in die Intim- und die Privatsphäre oder bei unwahren Behauptungen von besonderem Gewicht für die Persönlichkeit bzw. gewichtiger Diffamierung in der Öffentlichkeit (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 14.5.2014 - 6 U 55/13, openJur).
  • OLG Oldenburg, 21.07.2015 - 13 U 51/14

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Polizeibeamten durch die …

    ( OLG Karlsruhe, Urteil vom 14. Mai 2014, 6 U 55/13).
  • LG Coburg, 29.09.2021 - 12 O 68/21

    Das Internet ist kein rechtsfreier Raum: Zur Nutzung einer Internet-Domain unter …

    Regelmäßig wird deshalb der Anspruch nur dann gewährt, wenn über die Persönlichkeit an ihrer Basis verfügt wird, also etwa bei schweren Eingriffen in die Intim- und die Privatsphäre oder bei unwahren Behauptungen von besonderem Gewicht für die Persönlichkeit oder bei gewichtiger Diffamierung in der Öffentlichkeit (OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.05.2014, 6 U 55/13, Rn. 55 - zitiert nach juris).
  • OLG Dresden, 17.10.2023 - 4 U 724/23

    1. An die Zubilligung eines Anspruchs auf eine Geldentschädigung wegen der …

    Da die Besonderheit einer Verletzung des Rechts am eigenen Bild darin besteht, dass dem Verletzten - anders als in den anderen Fällen, in denen er etwa den Widerruf oder die Richtigstellung einer sein Persönlichkeitsrecht beeinträchtigenden Äußerung verlangen kann - gegen eine solche Rechtsverletzung keine anderen Abwehrmöglichkeiten als ein Anspruch auf eine Geldentschädigung zu Gebote stehen, sind aber in einem solchen Fall an die Zubilligung eines Entschädigungsanspruchs geringere Anforderungen als in anderen Fällen einer Persönlichkeitsverletzung zu stellen (BGH v. 12.12.1995 - VI ZR 223/94 , MDR 1996, 365 = AfP 1996, 138 = GRUR 1996, 227 [229] - Wiederholungsveröffentlichung; OLG Karlsruhe AfP 2014, 458 (462)).
  • OLG Dresden, 17.10.2023 - 4 U 721/23

    An die Zubilligung eines Anspruchs auf eine Geldentschädigung wegen der …

    Da die Besonderheit einer Verletzung des Rechts am eigenen Bild darin besteht, dass dem Verletzten - anders als in den anderen Fällen, in denen er etwa den Widerruf oder die Richtigstellung einer sein Persönlichkeitsrecht beeinträchtigenden Äußerung verlangen kann - gegen eine solche Rechtsverletzung keine anderen Abwehrmöglichkeiten als ein Anspruch auf eine Geldentschädigung zu Gebote stehen, sind aber in einem solchen Fall an die Zubilligung eines Entschädigungsanspruchs geringere Anforderungen als in anderen Fällen einer Persönlichkeitsverletzung zu stellen (BGH v. 12.12.1995 - VI ZR 223/94 , - juris; OLG Karlsruhe AfP 2014, 458 (462)).
  • OLG Karlsruhe, 14.06.2013 - 14 Wx 29/13

    Ortung eines Handys

    Der unter anderem für das Presserecht zuständige 6. Zivilsenat wird sich am 09.04.2014 um 10:30 Uhr (Az. 6 U 55/13) mit folgendem Fall befassen: In einer Printausgabe der "Bild" wurde in der Rubrik Sport ein Lichtbild veröffentlicht, das im Vordergrund einen Berufsfußballspieler an einem öffentlichen Strand zeigt.
  • OLG Karlsruhe, 13.03.2013 - 14 Wx 18/13

    Unterbringung nach dem Therapieunterbringungsgesetz

    Der unter anderem für das Presserecht zuständige 6. Zivilsenat wird sich am 09.04.2014 um 10:30 Uhr (Az. 6 U 55/13) mit folgendem Fall befassen: In einer Printausgabe der "Bild" wurde in der Rubrik Sport ein Lichtbild veröffentlicht, das im Vordergrund einen Berufsfußballspieler an einem öffentlichen Strand zeigt.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 03.03.2015 - 6 U 55/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,5601
OLG Brandenburg, 03.03.2015 - 6 U 55/13 (https://dejure.org/2015,5601)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03.03.2015 - 6 U 55/13 (https://dejure.org/2015,5601)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03. März 2015 - 6 U 55/13 (https://dejure.org/2015,5601)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • erdigital.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    §§ 6 Nr. 1a, 16 Abs. 1, 16 Abs. 6, 22 Abs. 1, 66 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2009, §§ 387, 389, 812 Abs. 1 Satz 1, 814 BGB
    Zur Rückzahlung von EEG-Einspeisevergütungen

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Aufrechnung mit Gegenforderungen gegen die Forderung auf Einspeisevergütung aus erneuerbaren Energien; Voraussetzungen einer technischen Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeisung bei Netzüberlastung und zur Abrufung der jeweiligen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • OLG Braunschweig, 16.10.2014 - 9 U 135/14

    Voraussetzungen des Anspruchs des Betreibers einer Photovoltaikanlage auf …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.03.2015 - 6 U 55/13
    Abzustellen ist insoweit auf die Kenntnis desjenigen, der die Leistung entweder tatsächlich bewirkt oder zumindest angeordnet hat (…vgl. OLG Köln, Teilurteil vom 03.04.2009 - 20 U 68/08, zitiert nach juris Rn. 5; OLG Hamm…, Urteil vom 12.05.1995 - 20 U 37/95, zitiert nach juris Rn. 7; OLG Braunschweig, Urteil vom 16.10.2014 - 9 U 135/14 Seite 14 f.).
  • OLG Hamm, 12.05.1995 - 20 U 37/95

    Einziehung verpfändeter Ansprüche aus Lebensversicherung zur Konkursmasse

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.03.2015 - 6 U 55/13
    Abzustellen ist insoweit auf die Kenntnis desjenigen, der die Leistung entweder tatsächlich bewirkt oder zumindest angeordnet hat (…vgl. OLG Köln, Teilurteil vom 03.04.2009 - 20 U 68/08, zitiert nach juris Rn. 5; OLG Hamm, Urteil vom 12.05.1995 - 20 U 37/95, zitiert nach juris Rn. 7; OLG Braunschweig, Urteil vom 16.10.2014 - 9 U 135/14 Seite 14 f.).
  • KG, 09.07.2012 - 23 U 71/12

    Ausschluss des Vergütungsanspruchs des Betreibers von Anlagen zur Erzeugung …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.03.2015 - 6 U 55/13
    Als Rechtsfolge führt § 16 Abs. 6 EEG 2009 zu einem zeitlich begrenzten, aber endgültigen Entfall der Vergütung, bis die Pflichten aus § 6 Nr. 1 EEG 2009 erfüllt werden (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 09.07.2012 - 23 U 71/12, zitiert nach juris Rn. 4 m.w.N.; OLG Naumburg…, Urteil vom 21.11.2013 - 2 U 19/13 (KART), zitiert nach juris Rn. 33).
  • OLG Naumburg, 21.11.2013 - 2 U 19/13

    Erneuerbare Energien: Vergütungsanspruch des Anlagenbetreibers bei Nichterfüllung …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.03.2015 - 6 U 55/13
    Als Rechtsfolge führt § 16 Abs. 6 EEG 2009 zu einem zeitlich begrenzten, aber endgültigen Entfall der Vergütung, bis die Pflichten aus § 6 Nr. 1 EEG 2009 erfüllt werden (vgl. Kammergericht…, Beschluss vom 09.07.2012 - 23 U 71/12, zitiert nach juris Rn. 4 m.w.N.; OLG Naumburg, Urteil vom 21.11.2013 - 2 U 19/13 (KART), zitiert nach juris Rn. 33).
  • OLG Hamm, 13.06.2016 - 5 U 35/16

    Pflichten des Betreibers einer Photovoltaikanlage gegenüber dem Netzbetreiber

    Hieraus hat das OLG Brandenburg (Urt. v. 3. März 2005, Az.: 6 U 55/13 - juris Rn. 67 f.) den - nach Auffassung des Senats zutreffenden - Schluss gezogen, dass der Anlagenbetreiber alle in seinen Verantwortungsbereich fallenden Voraussetzungen erfüllen muss und die bloße (hier überdies fehlende) Information des Netzbetreibers über den Einbau einer - im konkreten Fall nicht funktionstüchtigen - Abrufeinrichtung nicht ausreicht.
  • LG Offenburg, 17.03.2017 - 6 O 139/16

    Erneuerbare Energien: Anspruch eines Stromnetzbetreibers auf Rückzahlung …

    Anderseits finden sich weder im Gesetzeswortlaut noch in der Gesetzesbegründung eindeutige Hinweise darauf, dass die allgemeinen bürgerlich-rechtlichen Kondiktionssperren, die besondere Ausprägungen des Grundsatzes von Treu und Glauben darstellen, ausgeschlossen sein sollen (vgl. dazu Anm. Bösche/Dalibor zu OLG Brandenburg, Urt. v. 03.03.2015 - 6 U 55/13 = EnWZ 2015, 415, 419 m.w.N.;… Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urt. v. 21.06.2016 - 3 U 108/15, juris Rn. 26).

    Folglich ist ein weitergehendes, schützenswertes Vertrauen der Anlagenbetreiber von sog. Altanlagen, das die Anwendung des Aufrechnungsverbots als Privileg rechtfertigt, nicht anzunehmen (…dazu Altrock in: Altrock/Oschmann/Theobald, EEG, 4. Aufl. 2013, § 35 Rn. 31; vgl. dazu auch die Anm. Bösche/Dalibor zu OLG Brandenburg, Urt. v. 03.03.2015 - 6 U 55/13 = EnWZ 2015, 415, 419 m.w.N).

  • LG Itzehoe, 01.10.2015 - 6 O 122/15

    Anspruch des Solaranlagenbetreibers gegen den Netzbetreiber auf …

    Vor diesem Hintergrund konnte bei dem Beklagten von vornherein kein Vertrauen dahingehend entstehen, die gezahlte Vergütung trotz der unterlassenen Meldung bei der Bundesnetzagentur behalten zu dürfen (vgl. hierzu: OLG Brandenburg, Urteil vom 3.3.2015 - 6 U 55/13).
  • OLG Brandenburg, 15.10.2019 - 6 U 15/16

    Anspruch des Betreibers einer Photovoltaikanlage auf Zahlung einer …

    Die Darlegungs- und Beweislast für die Einhaltung der technischen Vorgaben nach § 6 EEG 2012 obliegt dem Anlagenbetreiber (vgl. Senat, Urteil vom 13.03.2018 - 6 U 83/15; Urteil vom 03.03.2015 - 6 U 55/13;… Salje, a.a.O., Rn 9).
  • LG Flensburg, 23.12.2021 - 3 O 238/20
    Ein solcher Vorbehalt steht dem Berufen auf § 814 BGB entgegen (vgl. OLG Brandenburg, Urt. v. 3.3.2015 - 6 U 55/13, EnWZ 2015, 415, beck-online;… OLG Naumburg, Urt. v. 5.8.2016 - 7 U 16/16, EnWZ 2017, 278, beck-online).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 05.06.2014 - 6 U 55/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,68569
OLG Frankfurt, 05.06.2014 - 6 U 55/13 (https://dejure.org/2014,68569)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.06.2014 - 6 U 55/13 (https://dejure.org/2014,68569)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Juni 2014 - 6 U 55/13 (https://dejure.org/2014,68569)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 18 MarkenG, § 19c MarkenG, § 24 MarkenG
    Gefahr der Marktabschottung bei Verlangen nach Darlegung der markenrechtlichen Erschöpfungsvoraussetzungen; markenrechtlicher Vernichtungsanspruch; Befugnis zur Urteilsveröffentlichung

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 18; MarkenG § 19c; MarkenG § 24
    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Einwandes der Erschöpfung im Markenverletzungsverfahren

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Gefahr der Marktabschottung bei Verlangen nach Darlegung der markenrechtlichen Erschöpfungsvoraussetzungen; markenrechtlicher Vernichtungsanspruch; Befugnis zur Urteilsveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 09.01.2014 - 6 U 106/13

    Befugnis zur Urteilsveröffentlichung nach Markenverletzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.06.2014 - 6 U 55/13
    Vielmehr ist die Veröffentlichung des Kurzrubrums sowie des Tenors geeignet und daher ausreichend, um dem berechtigten Interesse der Klägerin Rechnung zu tragen (vgl. Senat, GRUR 2014, 296).
  • BGH, 31.10.2013 - I ZR 49/12

    OTTO CAP - Markenverletzungsstreit: Ausnutzung eines bekannten …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.06.2014 - 6 U 55/13
    Die Verurteilung der Beklagten zur Herausgabe an den Gerichtsvollzieher zum Zwecke der Vernichtung ist vom Tatbestand des § 18 Markengesetz gedeckt, da eine Wiederverwendung sequestrierter Ware droht (vgl. BGH GRUR 1997, 899 [BGH 10.04.1997 - I ZR 242/94] - Vernichtungsanspruch; GRUR 2014, 378 [BGH 31.10.2013 - I ZR 49/12] - OTTO CAP).
  • BGH, 15.03.2012 - I ZR 137/10

    CONVERSE II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.06.2014 - 6 U 55/13
    Die Klägerin kann die Auskunft, auch die Drittauskunft, ungeachtet der Übertragung der Marken nach wie vor an sich selbst beanspruchen, da sie Lizenznehmerin nach § 30 Abs. 3 Markengesetz ist (BGH GRUR 2012, 630, 631 [BGH 15.03.2012 - I ZR 137/10] - Converse II).
  • BGH, 15.03.2012 - I ZR 52/10

    CONVERSE I

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.06.2014 - 6 U 55/13
    Dabei genügt der Umstand allein, dass die Markeninhaberin über ein Vertriebssystem verfügt, für eine Umkehr der Beweislast nicht (BGH GRUR 2012, 626 [BGH 15.03.2012 - I ZR 52/10] Rdz. 29 ff. - Converse I).
  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 27/03

    Parfümtestkäufe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.06.2014 - 6 U 55/13
    Wegen des mit der Anordnung der Vernichtung verbundenen Eingriffs in das durch Artikel 14 GG geschützte Eigentum ist der Anspruch dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz unterworfen (BGH GRUR 2006, 504, 505 [BGH 23.02.2006 - I ZR 27/03] - Parfümtestkäufe).
  • BGH, 10.04.1997 - I ZR 242/94

    Vernichtung widerrechtlich gekennzeichneter Gegenstände

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.06.2014 - 6 U 55/13
    Die Verurteilung der Beklagten zur Herausgabe an den Gerichtsvollzieher zum Zwecke der Vernichtung ist vom Tatbestand des § 18 Markengesetz gedeckt, da eine Wiederverwendung sequestrierter Ware droht (vgl. BGH GRUR 1997, 899 [BGH 10.04.1997 - I ZR 242/94] - Vernichtungsanspruch; GRUR 2014, 378 [BGH 31.10.2013 - I ZR 49/12] - OTTO CAP).
  • BGH, 22.02.2024 - I ZR 217/22

    PIERRE CARDIN - Markenverletzungsverfahren: Anspruch der obsiegenden Partei auf …

    Deshalb sind im Rahmen einer unionsrechtskonformen Anwendung von § 19c MarkenG generalpräventive Aspekte in die Verhältnismäßigkeitsprüfung einzubeziehen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 5. Juni 2014 - 6 U 55/13, juris Rn. 21 …und Urteil vom 16. Juli 2015 - 6 U 109/14, juris Rn. 51; OLG Köln…, Urteil vom 28. August 2020 - 6 U 34/20, juris Rn. 68; zur Berücksichtigung von Allgemeininteressen im Rahmen von § 23 Abs. 4 UWG aF vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 1954 - I ZR 178/52, GRUR 1955, 37, 42 - Cupresa; Urteil vom 14. Dezember 1966 - I ZR 125/64, GRUR 1967, 362, 366 - Spezialsalz;… Thiering in Ströbele/Hacker/Thiering aaO § 19c Rn. 11).
  • OLG Frankfurt, 16.07.2015 - 6 U 109/14

    Markenrecht: Darlegungs- und Beweislast für Erschöpfungseinwand; Zivilprozess: …

    Sie müssten nunmehr jedoch befürchten, mit dieser Auffassung vor dem erkennenden Senat im Hinblick auf dessen Entscheidung im vorausgegangenen Eilverfahren (Urteil vom 7.2.2013 - 6 U 188/12) sowie einer weiteren Entscheidung des Senats (Urteil vom 5.6.2014 - 6 U 55/13) nicht durchzudringen.

    Die Beklagten kannten zu diesem Zeitpunkt bereits seit längerem die Gründe der Entscheidung des Senats im Eilverfahren vom 7.2.2013 (6 U 188/12), mit denen sie sich auch in der Berufungsbegründung (S. 7) auseinandergesetzt haben; die Ausführungen des Senats in der Sache 6 U 55/13 erbrachten keine neuen Argumente für die Notwendigkeit der Offenlegung.

    Vielmehr ist die Veröffentlichung des Kurzrubrums sowie des Tenors geeignet und daher ausreichend, um dem berechtigten Interesse der Klägerin Rechnung zu tragen (vgl. Senat, GRUR 2014, 296; Urteil vom 5. Juni 2014, Az. 6 U 55/13).

  • LG Hamburg, 25.08.2016 - 327 O 305/15

    Unterlassungsanspruch wegen Verletzung der Wort-Bildmarke

    Die Veröffentlichung des Kurzrubrums sowie des Tenors ist geeignet und ausreichend, um dem berechtigten Interesse der Klägerin Rechnung zu tragen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 05. Juni 2014 - 6 U 55/13 -, juris und OLG Frankfurt, Urteil vom 16. Juli 2015 - 6 U 109/14 -, juris).
  • LG Nürnberg-Fürth, 17.05.2018 - 19 O 3000/17

    Chupa Chups - Unionsmarkenrecht: Internationale Zuständigkeit bei mehreren …

    Dabei ist das in Erwägungsgrund 27 der Durchsetzungsrichtlinie erklärte Ziel zu berücksichtigen, mit einer etwaigen Veröffentlichung potentielle Verletzer abzuschrecken und die Öffentlichkeit zu sensibilisieren (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 05. Juni 2014 - 6 U 55/13 -, Rn. 63, juris, sowie OLG Frankfurt…, Urteil vom 09. Januar 2014 - 6 U 106/13 -, Rn. 20, juris;… vgl. hierzu auch Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Auflage, § 19c Rn. 6 ff.).
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