Rechtsprechung
| LAG München, 18.07.2023 - 7 Sa 71/23 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
KSchG § 1 Abs. 2, § 6 S. 1; GG Art. 5 Abs. 1; TV-L § 3 Abs. 1 S. 2
Wirksamkeit ordentliche Kündigung wegen fehlender Verfassungstreue - IWW
§ 64 Abs. 2 ArbGG, §§ ... 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 1 Abs. 2 KSchG, Art. 33 Abs. 2 GG, § 3 Abs. 1 Satz 2 TV-L, Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 21 Abs. 1 GG, Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, § 241 Abs. 2 BGB, § 3 TV-L, Art. 10 Abs. 2 EMRK, § 3 Abs. 1 S. 2 des TV-L, § 6 Satz 1 KSchG, § 4 KSchG, § 6 KSchG, § 6 Satz 2 KSchG, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG, § 72 a ArbGG
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
§ 1 KSchG, § 3 TV-L
Personenbedingte Kündigung; mangelnde Eignung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Personenbedingte Kündigung eines Arbeitnehmers wegen fehlender Eignung für die Ausübung der vertraglich geschuldeten Tätigkeit aufgrund seiner Aktivitäten
- rechtsportal.de
Personenbedingte Kündigung eines Arbeitnehmers wegen fehlender Eignung für die Ausübung der vertraglich geschuldeten Tätigkeit aufgrund seiner Aktivitäten
Kurzfassungen/Presse (4)
- lto.de (Kurzinformation)
Entlassung nach Faschismusvergleich: Kündigung einer Referentin in KZ-Gedenkstätte wirksam
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Faschismusvergleich: Kündigung der Referentin für Rundgangführungen in der KZ-Gedenkstätte ...
- fgvw.de (Kurzinformation)
Arbeitsrecht: Vorwurf Staatsfaschismus
- haufe.de (Kurzinformation)
Kündigung der Referentin für Rundgangführungen in der KZ-Gedenkstätte Dachau
Besprechungen u.ä.
- anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)
Kündigung einer Referentin (Tätigkeit in KZ-Gedenkstätte) wegen Faschismusvergleich wirksam!
Verfahrensgang
- ArbG München, 29.12.2022 - 27 Ca 3810/22
- ArbG München, 29.12.2022 - 7 Sa 71/23
- LAG München, 18.07.2023 - 7 Sa 71/23
- BAG - 3 AZN 896/23 (anhängig)
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (17)
- BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09
Anfechtung - außerordentliche Kündigung - politische Treuepflicht - öffentlicher …
Auszug aus LAG München, 18.07.2023 - 7 Sa 71/23
Rn. 29 b) Allerdings kann die Regelung des § 3 Abs. 1 Satz 2 TV-L mit ihren allgemein gehaltenen Formulierungen nicht dahin verstanden werden, dass allen Beschäftigten der Beklagten ohne Bezug zu der jeweils auszuübenden Tätigkeit - vergleichbar den Beamten - eine Pflicht zur Verfassungstreue obliegt (vgl. grundlegend BAG, 31.03.1976 - 5 AZR 104/74; seither st. Rspr. vgl. BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09; 20.07.1989 - 2 AZR 114/87; 06.06.1984 - 7 AZR 456/82).Rn. 31 bb) Dieser - weite - Umfang der das Beamtenverhältnis prägenden Treuepflicht lässt sich nicht schematisch auf Beschäftigte übertragen, die in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zum öffentlichen Arbeitgeber, wie die Klägerin, stehen und denen in der Regel keine hoheitlichen Befugnisse übertragen sind (vgl. BVerfG, 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73; BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09).
Würde man für alle Angehörigen des öffentlichen Dienstes gleichmäßig und unabhängig von ihrer Funktion das Bestehen einer besonderen politischen Treuepflicht annehmen, so würden damit politische Grundrechte der Arbeitnehmer - die Freiheit der Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 GG) und die Freiheit, sich in einer Partei politisch zu betätigen (Art. 21 Abs. 1 GG) unnötig und unverhältnismäßig eingeschränkt (vgl. BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09; 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79; 29.07.1982 - 2 AZR 1093/79).
Rn. 32 3. § 3 Abs. 1 Satz 2 TV-L mit seinen allgemein gehaltenen Formulierungen kann allerdings nicht so verstanden werden, dass alle Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes einer beamtenähnlichen und damit gesteigerten Treuepflicht unterlägen (vgl. BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09).
Das Maß der einem Beschäftigten des öffentlichen Dienstes abzuverlangenden Loyalität gegenüber der Verfassung bestimmt sich vielmehr - bei verfassungskonformer Auslegung der Tarifvorschrift - nach der Stellung und dem Aufgabenkreis, der dem Beschäftigten laut Arbeitsvertrag übertragen ist (sog. Funktionstheorie, BAG 12.05.2011 - 2 AZR 479/09).
Rn. 33 Auch Arbeitnehmer, die nur eine "einfache" politische Treuepflicht trifft, müssen aber ein Mindestmaß an Verfassungstreue insoweit aufbringen, als sie nicht darauf ausgehen dürfen, den Staat, die Verfassung oder deren Organe zu beseitigen, zu beschimpfen oder verächtlich zu machen (vgl. BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09).
- BAG, 06.06.1984 - 7 AZR 456/82
Ordentliche Kündigung eines im Angestelltenverhältnis beschäftigten …
Auszug aus LAG München, 18.07.2023 - 7 Sa 71/23
Entscheidend ist, inwieweit die außerdienstlichen politischen Aktivitäten in die Dienststelle hineinwirken und entweder die allgemeine Aufgabenstellung des öffentlichen Arbeitgebers oder das konkrete Aufgabengebiet des Arbeitnehmers berühren (vgl. BAG, 06.06.1984 - 7 AZR 456/82).Rn. 29 b) Allerdings kann die Regelung des § 3 Abs. 1 Satz 2 TV-L mit ihren allgemein gehaltenen Formulierungen nicht dahin verstanden werden, dass allen Beschäftigten der Beklagten ohne Bezug zu der jeweils auszuübenden Tätigkeit - vergleichbar den Beamten - eine Pflicht zur Verfassungstreue obliegt (vgl. grundlegend BAG, 31.03.1976 - 5 AZR 104/74; seither st. Rspr. vgl. BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09; 20.07.1989 - 2 AZR 114/87; 06.06.1984 - 7 AZR 456/82).
Beamte haben sich deshalb von Gruppen und Bestrebungen zu distanzieren, die den Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (vgl. BVerfG, 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 ("Radikalenerlass"; BAG, 06.06.1984 - 7 AZR 456/82).
- BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 407/10
Hinweispflicht nach § 6 Satz 2 KSchG - Konsultationspflicht bei …
Auszug aus LAG München, 18.07.2023 - 7 Sa 71/23
Geschieht dies nicht, ist er mit dieser Rüge grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 407/10).Eine Verpflichtung des Arbeitsgerichts, die Klägerin auf etwaige Unwirksamkeitsgründe, die nach den konkreten Umständen des Einzelfalls in Betracht hätten kommen können, hinzuweisen, besteht nach dieser Bestimmung nicht (vgl. BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 407/10).
- BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73
Extremistenbeschluß
Auszug aus LAG München, 18.07.2023 - 7 Sa 71/23
Beamte haben sich deshalb von Gruppen und Bestrebungen zu distanzieren, die den Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (vgl. BVerfG, 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 ("Radikalenerlass";… BAG, 06.06.1984 - 7 AZR 456/82).Rn. 31 bb
) Dieser - weite - Umfang der das Beamtenverhältnis prägenden Treuepflicht lässt sich nicht schematisch auf Beschäftigte übertragen, die in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zum öffentlichen Arbeitgeber, wie die Klägerin, stehen und denen in der Regel keine hoheitlichen Befugnisse übertragen sind (vgl. BVerfG, 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73; BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09). - BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 372/11
Ordentliche Kündigung - mangelnde Verfassungstreue
Auszug aus LAG München, 18.07.2023 - 7 Sa 71/23
Auch außerhalb ihrer Arbeitszeit sind Beschäftigte des öffentlichen Dienstes verpflichtet, sich ihrem Arbeitgeber gegenüber loyal zu verhalten und auf dessen berechtigte Integritätsinteressen in zumutbarer Weise Rücksicht zu nehmen (vgl. BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 293/09; vgl. zum Ganzen BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 372/11).Den innerstaatlichen Behörden und Gerichten steht ein gewisser Ermessensspielraum hinsichtlich der Frage zu, ob eine Maßnahme verhältnismäßig und in einer demokratischen Gesellschaft, wie von Art. 10 Abs. 2 EMRK gefordert, notwendig ist (vgl. EGMR, 22.11.2001 - 39799/98 [Volkmer/Deutschland] - zu 1 der Gründe;… 26.09.1993 - 7/1994/454/535 [Vogt/Deutschland] - Rn. 51, 59 ff; vgl. zum Ganzen BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 372/11).
- BAG, 20.07.1989 - 2 AZR 114/87
Änderungskündigung eines Fernmeldehandwerkers wegen DKP-Zugehörigkeit - …
Auszug aus LAG München, 18.07.2023 - 7 Sa 71/23
Das wiederum hängt maßgeblich davon ab, welche staatlichen Aufgaben der Arbeitgeber wahrzunehmen hat, welche Verhaltenspflichten dem Arbeitnehmer obliegen und welches Aufgabengebiet innerhalb der Verwaltung er zu bearbeiten hat (vgl. BAG, 20.07.1989 - 2 AZR 114/87).Rn. 29 b) Allerdings kann die Regelung des § 3 Abs. 1 Satz 2 TV-L mit ihren allgemein gehaltenen Formulierungen nicht dahin verstanden werden, dass allen Beschäftigten der Beklagten ohne Bezug zu der jeweils auszuübenden Tätigkeit - vergleichbar den Beamten - eine Pflicht zur Verfassungstreue obliegt (vgl. grundlegend BAG, 31.03.1976 - 5 AZR 104/74; seither st. Rspr. vgl. BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09; 20.07.1989 - 2 AZR 114/87; 06.06.1984 - 7 AZR 456/82).
- BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 370/18
Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung
Auszug aus LAG München, 18.07.2023 - 7 Sa 71/23
Einer solchen bedarf es nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach einer Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (vgl. BAG, 20.05.2021 - 2 AZR 596/20; 27.02.2020 - 2 AZR 570/19; 13.12.2018 - 2 AZR 370/18). - BAG, 20.05.2021 - 2 AZR 596/20
Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung
Auszug aus LAG München, 18.07.2023 - 7 Sa 71/23
Einer solchen bedarf es nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach einer Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (vgl. BAG, 20.05.2021 - 2 AZR 596/20; 27.02.2020 - 2 AZR 570/19; 13.12.2018 - 2 AZR 370/18). - BAG, 27.02.2020 - 2 AZR 570/19
Außerordentliche Kündigung - Erklärungsfrist - Ermächtigung
Auszug aus LAG München, 18.07.2023 - 7 Sa 71/23
Einer solchen bedarf es nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach einer Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (vgl. BAG, 20.05.2021 - 2 AZR 596/20; 27.02.2020 - 2 AZR 570/19; 13.12.2018 - 2 AZR 370/18). - EGMR, 26.09.1995 - 17851/91
Radikalenerlaß
Auszug aus LAG München, 18.07.2023 - 7 Sa 71/23
Den innerstaatlichen Behörden und Gerichten steht ein gewisser Ermessensspielraum hinsichtlich der Frage zu, ob eine Maßnahme verhältnismäßig und in einer demokratischen Gesellschaft, wie von Art. 10 Abs. 2 EMRK gefordert, notwendig ist (vgl. EGMR, 22.11.2001 - 39799/98 [Volkmer/Deutschland] - zu 1 der Gründe; 26.09.1993 - 7/1994/454/535 [Vogt/Deutschland] - Rn. 51, 59 ff; vgl. zum Ganzen BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 372/11). - BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 584/04
Außerordentliche Kündigung - Meinungsfreiheit
- BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 293/09
Öffentlicher Dienst - Kündigung aus verhaltensbedingtem Grund - außer- …
- BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94
Stasi-Fragen
- BAG, 31.03.1976 - 5 AZR 104/74
Öffentlicher Dienst: Eignung - Befähigung - fachliche Leistung - Lehrer - …
- EGMR, 22.11.2001 - 39799/98
Rechtmäßigkeit der Entlassung eines Lehrers wegen mangelnder persönlicher Eignung …
- BAG, 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79
Verfassungstreuepflicht eines Lehramtsanwärters
- BAG, 29.07.1982 - 2 AZR 1093/79
Einstellungsbehörde - Verfassungstreue - Beurteilungsspielraum - Eignung
- ArbG München, 14.08.2024 - 33 Ca 1352/23
Verfassungstreue im öffentlichen Dienst
Beamte haben sich deshalb von Gruppen und Bestrebungen zu distanzieren, die den Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Rechtsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (BVerfG vom 22.05.1975 - 2 BvL 13/73; BAG vom 06.06.1984 - 7 AZR 456/82; LAG München vom 18.07.2023 - 7 Sa 71/23 Rn. 30).Zu diesen zählt die in § 241 II BGB verankerte und durch § 3 TV-L näher ausgestaltete Verpflichtung des im öffentlichen Dienst beschäftigten Arbeitnehmers, berechtigte Loyalitätsinteressen des Arbeitgebers zu wahren (LAG München vom 18.07.2023 - 7 Sa 71/23 Rn. 34).
- VG München, 30.10.2025 - M 16 S 25.5255
Widerruf der öffentlichen Bestellung und allgemeinen Beeidigung als …
Nicht nur Beamte (…vgl. Badura, in: Dürig/Herzog/Scholz, Grundgesetz, Stand: März 2025, Art. 33 GG Rn. 33), auch Angestellte und andere Beschäftigte im öffentlichen Dienst sind zur Verfassungstreue verpflichtet (…vgl. BVerfG, B.v. 22.5.1975 - 2 BvL 13/73 - juris Rn. 53; vgl. LAG München, U.v. 18.7.2023 - 7 Sa 71/23 - BeckRS 2023, 38006 Rn. 33).Der Umfang dieser Treuepflicht bestimmt sich außerhalb des Beamtenverhältnisses nach den Anforderungen der jeweils übertragenen Aufgaben (…vgl. BAG, U.v. 12.5.2011 - 2 AZR 479/09 - juris Rn. 29; LAG München, U.v. 18.7.2023 - 7 Sa 71/23 - BeckRS 2023, 38006 Rn. 32).
Jedenfalls aber ist ein Mindestmaß an Verfassungstreue erforderlich; keinesfalls darf darauf ausgegangen werden, den Staat, die Verfassung oder deren Organe zu beseitigen, zu beschimpfen oder verächtlich zu machen (vgl. LAG München, U.v. 18.7.2023 - 7 Sa 71/23 - BeckRS 2023, 38006 Rn. 33).
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| ArbG München, 29.12.2022 - 7 Sa 71/23 |
Verfahrensgang
- ArbG München, 29.12.2022 - 7 Sa 71/23
- ArbG München, 29.12.2022 - 27 Ca 3810/22
- LAG München, 18.07.2023 - 7 Sa 71/23
- BAG - 3 AZN 896/23 (anhängig)
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