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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 31.01.2006 - 7 U 81/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4968
OLG Hamburg, 31.01.2006 - 7 U 81/05 (https://dejure.org/2006,4968)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 31.01.2006 - 7 U 81/05 (https://dejure.org/2006,4968)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 31. Januar 2006 - 7 U 81/05 (https://dejure.org/2006,4968)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • buskeismus.de

    Prinz Ernst August von Hannover ./. Bunte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässigkeit der Verbreitung privater Aufnahmen von Ernst August von Hannover; Abwägung der zu schützenden Interessen der abgebildeten Person und des vermuteten Informationsinteresses der Öffentlichkeit; Berücksichtigung der Bindung deutscher Gerichte an die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Karoline und Ernst August beim Spazierengehen fotografiert - In aller Öffentlichkeit geschossene Fotos verletzen nicht die Privatsphäre

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1202
  • GRUR 2006, 523
  • ZUM 2006, 424
  • afp 2006, 179
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.01.2006 - 7 U 81/05
    Dennoch ist entgegen der Auffassung des Landgerichts die Veröffentlichung des Fotos im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 101, 361) als zulässig anzusehen.

    Zwar dürfte es zweifelhaft sein, ob es sich bei den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 15. Dezember 1999 (BVerfGE 101, 361, 382ff.) zur sogenannten "Abgeschiedenheit" insgesamt um tragende Gründe der Entscheidung handelt und ob deshalb ein Verbot des streitgegenständlichen Fotos bereits mangels "abgeschiedener Situation" nicht in Betracht kommt.

    Sie können das Rückzugsbedürfnis nicht erfüllen und rechtfertigen deswegen auch nicht den grundrechtlichen Schutz, den dieses Bedürfnis aus Gründen der Persönlichkeitsentfaltung verdient." (BVerfGE 101, 361, 384).

    Deshalb, so das Bundesverfassungsgericht, gebe die Entscheidung des Bundesgerichtshofs hinsichtlich derjenigen Abbildungen, die die dortige Beschwerdeführerin beim Gang zum Markt und mit einer Leibwächterin auf dem Markt zeigen, keinen Anlaß zur verfassungsrechtlichen Beanstandung (BVerfGE 101, 361, 395).

  • EGMR, 24.06.2004 - 59320/00

    Verletzung von Art. 8 EMRK durch Veröffentlichung von Fotos und Artikel aus der …

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.01.2006 - 7 U 81/05
    Die Rechtsprechung des EGMR zum Umfang des Privatsphärenschutzes (Urteil vom 24. Juni 2004; dt. Übersetzung in NJW 2004, 2647ff.) lasse sich in das Gefüge der von unbestimmten Rechtsbegriffen gekennzeichneten Regelung des Umfangs des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG, § 23 Abs. 2 KUG, Art. 8 EMRK einfügen; höherrangige Normen, insbesondere die grundgesetzlich geschützte Informationsfreiheit, stünden dem nicht entgegen.

    Nach dem Urteil des EGMR vom 24. Juni 2004 (NJW 2004, 2647, 2651, Rdnr. 76) ist bei der Abwägung zwischen dem Schutz des Privatlebens und der Freiheit der Meinungsäußerung darauf abzustellen, ob Fotoaufnahmen und Presseartikel zu einer öffentlichen Diskussion über eine Frage allgemeinen Interesses beitragen.

  • BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 479/92

    Kind als Schaden

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.01.2006 - 7 U 81/05
    Dem steht die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach auch die tragenden Gründe seiner Entscheidungen, soweit sie Ausführungen zur Auslegung der Verfassung enthalten, binden (BVerfGE 1, 14, 37; 96, 375, 404), sowie des Bundesverwaltungsgerichts, wonach den Leitsätzen des Bundesverfassungsgerichts Bindungswirkung zukommt (BVerwGE 73, 263, 268; so auch Mann, NJW 2004, 3220;… a.A.: Schlaich/Korioth, Das Bundesverfassungsgericht, 6. Aufl. 2004, Rn. 489;… Bethge in Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, Stand Juni 2001, § 31 Rn. 92), entgegen.

    Tragend für eine Entscheidung sind nämlich jene Rechtssätze, die nicht hinweggedacht werden können, ohne dass das konkrete Entscheidungergebnis nach dem in der Entscheidung zum Ausdruck gekommenen Gedankengang entfiele (BVerfGE 96, 375, 404).

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.01.2006 - 7 U 81/05
    Die Gewährleistungen der EMRK beeinflussen die Auslegung der Grundrechte des Grundgesetzes, und zwar in der Weise, dass die EMRK in der Auslegung des EGMR als Auslegungshilfe für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite der Grundrechte und rechtsstaatlichen Grundsätze des Grundgesetzes dient, sofern dies nicht zu einer Einschränkung oder Minderung des Grundrechtsschutzes nach dem Grundgesetz führt (BVerfG, NJW 2004, 3407, 3409ff.).
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.01.2006 - 7 U 81/05
    Dem steht die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach auch die tragenden Gründe seiner Entscheidungen, soweit sie Ausführungen zur Auslegung der Verfassung enthalten, binden (BVerfGE 1, 14, 37; 96, 375, 404), sowie des Bundesverwaltungsgerichts, wonach den Leitsätzen des Bundesverfassungsgerichts Bindungswirkung zukommt (BVerwGE 73, 263, 268; so auch Mann, NJW 2004, 3220;… a.A.: Schlaich/Korioth, Das Bundesverfassungsgericht, 6. Aufl. 2004, Rn. 489;… Bethge in Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, Stand Juni 2001, § 31 Rn. 92), entgegen.
  • BVerfG, 26.04.2001 - 1 BvR 758/97

    Zur Bildberichterstattung über Prominente

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.01.2006 - 7 U 81/05
    Als ständiger Begleiter einer Person des öffentlichen Lebens muss der Kläger es grundsätzlich hinnehmen, dass Fotografien, auf denen er abgebildet ist, wenn er mit dieser Person in der Öffentlichkeit erschient, auftritt oder sie in der Öffentlichkeit begleitet, auch ohne seine Einwilligung verbreitet werden (BVerfG NJW 2001 1921, 23).
  • BVerwG, 29.10.1981 - 1 D 50.80

    Extremisten im Öffentlichen Dienst

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.01.2006 - 7 U 81/05
    Dem steht die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach auch die tragenden Gründe seiner Entscheidungen, soweit sie Ausführungen zur Auslegung der Verfassung enthalten, binden (BVerfGE 1, 14, 37; 96, 375, 404), sowie des Bundesverwaltungsgerichts, wonach den Leitsätzen des Bundesverfassungsgerichts Bindungswirkung zukommt (BVerwGE 73, 263, 268; so auch Mann, NJW 2004, 3220;… a.A.: Schlaich/Korioth, Das Bundesverfassungsgericht, 6. Aufl. 2004, Rn. 489;… Bethge in Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, Stand Juni 2001, § 31 Rn. 92), entgegen.
  • LG Hamburg, 01.07.2005 - 324 O 868/04
    Auszug aus OLG Hamburg, 31.01.2006 - 7 U 81/05
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 24, vom 01.07.2005 - 324 O 868/04 abgeändert.
  • OLG Hamburg, 20.06.2006 - 7 U 9/06

    Privatsphärenschutz Prominenter: Veröffentlichung des Bildes eines Prominenten in …

    b) Wie der Senat bereits in anderen Fällen entschieden hat (vgl. u.a. Urteil vom 31.1.2006, AfP 2006, 179), besteht diese Bindungswirkung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nicht nur insoweit, als Gesetze für verfassungswidrig oder verfassungsgemäß erklärt werden.
  • LG Berlin, 22.06.2006 - 27 O 1126/05

    Unterlassung der Veröffentlichung von Bildnissen aus dem privaten Alltag eines …

    Den Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamburg vom 31. Januar 2006 ( 7 U 82/05 und 7 U 81/05) vermag die Kammer deshalb nicht zu folgen.
  • KG, 07.11.2006 - 9 U 148/06

    Unterlassungsantrag hinsichtlich der Veröffentlichung von "Bildnissen aus dem …

    Der Senat geht daher, wie er mit Urteilen vom 29.10.2004 - 9 W 128/04 - (NJW 2005, 605) und vom 20.12.2005 - 9 U 130/05 - näher ausgeführt hat, abweichend vom OLG Hamburg (AfP 2006, 179) im Hinblick auf die völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands von einer gelockerten Bindungswirkung des Urteils vom 15.12.1999 aus und sieht sich gehalten, einen Ausgleich zwischen den divergierenden Auffassungen zu finden.
  • OLG Hamburg, 21.11.2006 - 7 U 60/06

    Bestehen eines Privatsphärenschutzes bei dem Aufenthalt einer Person an einem …

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  • OLG Hamburg, 21.11.2006 - 7 U 58/06

    Voraussetzungen einer Unterlassungsklage gegen eine erneute Veröffentlichung von …

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  • OLG Hamburg, 21.11.2006 - 7 U 63/06

    Anspruch einer absoluten Person der Zeitgeschichte auf Unterlassung der erneuten …

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  • OLG Hamburg, 21.11.2006 - 7 U 57/06

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Unterlassung einer Veröffentlichung von Fotos …

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  • OLG Hamburg, 21.11.2006 - 7 U 62/06
    b) Wie der Senat bereits in anderen Fällen entschieden hat (vgl. u.a. Urteil vom 31.1.2006, AfP 2006, 179; Urteil vom 20.6.2006, 7 U 9/06) , besteht diese Bindungswirkung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nicht nur insoweit , als Gesetze für verfassungswidrig oder verfassungsgemäß erklärt werden.
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dejure.org Übersicht OLG Hamburg

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 31.01.2006 - 7 U 82/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5009
OLG Hamburg, 31.01.2006 - 7 U 82/05 (https://dejure.org/2006,5009)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 31.01.2006 - 7 U 82/05 (https://dejure.org/2006,5009)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 31. Januar 2006 - 7 U 82/05 (https://dejure.org/2006,5009)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    ZPO § 540 Abs. 1 S. 1 Ziff. 1; ; ZPO § 540 Abs. 1 S. 1 Ziff. 2; ; KUG § 22; ; KUG § 23; ; KUG § 23 Abs. 1 Ziff. 1; ; KUG § 23 Abs. 2; ; EMRK Art. 8; ; BVerfGG § 31 Abs. 1

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Prinzessin Caroline von Hannover

  • buskeismus.de

    Prinzessin Caroline ./. Bunte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Bestehen eines Anspruchs auf Unterlassung der Veröffenlichung von Fotographien einer Person des öffentlichen Lebens in einer Zeitschrift

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verletzung des Rechtes am eigenen Bild durch Veröffentlichung von Fotographien; Anforderungen an die Zulässigkeit der Verbreitung von Fotos einer breiten Öffentlichkeit bekannten Personen; Höchstrichterliche Bestimmung der Grenzen des Privatsphärenschutzes; Auslegung des ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2006, 180
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.01.2006 - 7 U 82/05
    Dennoch ist entgegen der Auffassung des Landgerichts die Veröffentlichung des Fotos im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 101, 361) als zulässig anzusehen.

    Zwar dürfte es zweifelhaft sein, ob es sich bei den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 15. Dezember 1999 (BVerfGE 101, 361, 382ff.) zur sogenannten "Abgeschiedenheit" insgesamt um tragende Gründe der Entscheidung handelt und ob deshalb ein Verbot des streitgegenständlichen Fotos bereits mangels "abgeschiedener Situation" nicht in Betracht kommt.

    Sie können das Rückzugsbedürfnis nicht erfüllen und rechtfertigen deswegen auch nicht den grundrechtlichen Schutz, den dieses Bedürfnis aus Gründen der Persönlichkeitsentfaltung verdient." (BVerfGE 101, 361, 384).

    Deshalb, so das Bundesverfassungsgericht, gebe die Entscheidung des Bundesgerichtshofs hinsichtlich derjenigen Abbildungen, die die Beschwerdeführerin beim Gang zum Markt und mit einer Leibwächterin auf dem Markt zeigen, keinen Anlaß zur verfassungsrechtlichen Beanstandung (BVerfGE 101, 361, 395).

  • EGMR, 24.06.2004 - 59320/00

    Verletzung von Art. 8 EMRK durch Veröffentlichung von Fotos und Artikel aus der …

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.01.2006 - 7 U 82/05
    Die Rechtsprechung des EGMR zum Umfang des Privatsphärenschutzes (Urteil vom 24. Juni 2004; dt. Übersetzung in NJW 2004, 2647ff.) lasse sich in das Gefüge der von unbestimmten Rechtsbegriffen gekennzeichneten Regelung des Umfangs des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG, § 23 Abs. 2 KUG, Art. 8 EMRK einfügen; höherrangige Normen, insbesondere die grundgesetzlich geschützte Informationsfreiheit, stünden dem nicht entgegen.

    Nach dem Urteil des EGMR vom 24. Juni 2004 (NJW 2004, 2647, 2651, Rdnr. 76) ist bei der Abwägung zwischen dem Schutz des Privatlebens und der Freiheit der Meinungsäußerung darauf abzustellen, ob Fotoaufnahmen und Presseartikel zu einer öffentlichen Diskussion über eine Frage allgemeinen Interesses beitragen.

  • BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 479/92

    Kind als Schaden

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.01.2006 - 7 U 82/05
    Dem steht die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach auch die tragenden Gründe seiner Entscheidungen, soweit sie Ausführungen zur Auslegung der Verfassung enthalten, binden (BVerfGE 1, 14, 37; 96, 375, 404), sowie des Bundesverwaltungsgerichts, wonach den Leitsätzen des Bundesverfassungsgerichts Bindungswirkung zukommt (BVerwGE 73, 263, 268; so auch Mann, NJW 2004, 3220;… a.A.: Schlaich/Korioth, Das Bundesverfassungsgericht, 6. Aufl. 2004, Rn. 489;… Bethge in Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, Stand Juni 2001, § 31 Rn. 92), entgegen.

    Tragend für eine Entscheidung sind nämlich jene Rechtssätze, die nicht hinweggedacht werden können, ohne dass das konkrete Entscheidungergebnis nach dem in der Entscheidung zum Ausdruck gekommenen Gedankengang entfiele (BVerfGE 96, 375, 404).

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.01.2006 - 7 U 82/05
    Die Gewährleistungen der EMRK beeinflussen die Auslegung der Grundrechte des Grundgesetzes, und zwar in der Weise, dass die EMRK in der Auslegung des EGMR als Auslegungshilfe für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite der Grundrechte und rechtsstaatlichen Grundsätze des Grundgesetzes dient, sofern dies nicht zu einer Einschränkung oder Minderung des Grundrechtsschutzes nach dem Grundgesetz führt (BVerfG, NJW 2004, 3407, 3409ff.).
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.01.2006 - 7 U 82/05
    Dem steht die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach auch die tragenden Gründe seiner Entscheidungen, soweit sie Ausführungen zur Auslegung der Verfassung enthalten, binden (BVerfGE 1, 14, 37; 96, 375, 404), sowie des Bundesverwaltungsgerichts, wonach den Leitsätzen des Bundesverfassungsgerichts Bindungswirkung zukommt (BVerwGE 73, 263, 268; so auch Mann, NJW 2004, 3220;… a.A.: Schlaich/Korioth, Das Bundesverfassungsgericht, 6. Aufl. 2004, Rn. 489;… Bethge in Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, Stand Juni 2001, § 31 Rn. 92), entgegen.
  • BVerwG, 29.10.1981 - 1 D 50.80

    Extremisten im Öffentlichen Dienst

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.01.2006 - 7 U 82/05
    Dem steht die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach auch die tragenden Gründe seiner Entscheidungen, soweit sie Ausführungen zur Auslegung der Verfassung enthalten, binden (BVerfGE 1, 14, 37; 96, 375, 404), sowie des Bundesverwaltungsgerichts, wonach den Leitsätzen des Bundesverfassungsgerichts Bindungswirkung zukommt (BVerwGE 73, 263, 268; so auch Mann, NJW 2004, 3220;… a.A.: Schlaich/Korioth, Das Bundesverfassungsgericht, 6. Aufl. 2004, Rn. 489;… Bethge in Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, Stand Juni 2001, § 31 Rn. 92), entgegen.
  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

    Rn. 32 3. Auf Berufung der Beschwerdeführerin zu 2) hob das Oberlandesgericht die Entscheidung des Landgerichts mit Urteil vom 31. Januar 2006 auf (7 U 82/05, veröffentlicht in AfP 2006, S. 180 ff.) und wies die Klage der Beschwerdeführerin zu 3) ab.
  • LG Berlin, 22.06.2006 - 27 O 1126/05

    Unterlassung der Veröffentlichung von Bildnissen aus dem privaten Alltag eines …

    Den Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamburg vom 31. Januar 2006 ( 7 U 82/05 und 7 U 81/05) vermag die Kammer deshalb nicht zu folgen.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.01.2006 - 7 U 82/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6525
OLG Köln, 26.01.2006 - 7 U 82/05 (https://dejure.org/2006,6525)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.01.2006 - 7 U 82/05 (https://dejure.org/2006,6525)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Januar 2006 - 7 U 82/05 (https://dejure.org/2006,6525)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gesamtschuldnerausgleichsanspruch nach einem glatteisbedingten Verkehrsunfall; Umfang der Schadensverantwortlichkeit des Erstunfallverursachers für die Beschädigung eines zum Unfallort gerufenen Rettungshubschraubers durch den Zweitunfallverursacher; Abwägung der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2007, 317
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.02.2004 - VI ZR 218/03

    Zurechnungszusammenhang bei Unfall aufgrund einer Sperrung der Autobahn

    Auszug aus OLG Köln, 26.01.2006 - 7 U 82/05
    Eine Haftung des Erstunfallverursachers ist daher nicht gerechtfertigt, wenn ein Verhalten des Zweitunfallverursachers zur Schaffung eines neuen Risikos führt, das mit dem durch den ersten Unfall geschaffenen Risiko nur noch "äußerlich" zusammenhängt (BGH NJW 2004, 1375).

    Der Bundesgerichtshof hat in der genannten Entscheidung (NJW 2004, 1375) die Erwägungen, dass bei einem solchen Sachverhalt der unaufmerksame Verursacher des Zweitunfalls diesen in einer Weise herbeiführt, für die es letztlich unwesentlich ist, ob das bestehende Hindernis durch einen vorangegangenen Unfall oder aus anderen Gründen (etwa einen Verkehrsstau) geschaffen wurde, ausdrücklich gebilligt, und zugleich auf die Nichtannahme der Revision bezüglich der Entscheidung OLG Karlsruhe (NZV 1991, 269) hingewiesen, in der ebenfalls von diesen Überlegungen ausgegangen worden war.

  • OLG Karlsruhe, 31.05.1990 - 9 U 224/88

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein wegen eines Unfalls anderer Fahrzeuge …

    Auszug aus OLG Köln, 26.01.2006 - 7 U 82/05
    Der Bundesgerichtshof hat in der genannten Entscheidung (NJW 2004, 1375) die Erwägungen, dass bei einem solchen Sachverhalt der unaufmerksame Verursacher des Zweitunfalls diesen in einer Weise herbeiführt, für die es letztlich unwesentlich ist, ob das bestehende Hindernis durch einen vorangegangenen Unfall oder aus anderen Gründen (etwa einen Verkehrsstau) geschaffen wurde, ausdrücklich gebilligt, und zugleich auf die Nichtannahme der Revision bezüglich der Entscheidung OLG Karlsruhe (NZV 1991, 269) hingewiesen, in der ebenfalls von diesen Überlegungen ausgegangen worden war.
  • LG Köln, 12.05.2005 - 30 O 495/03

    Haftung des Führers eines verunfallten PKW für die Beschädigung des …

    Auszug aus OLG Köln, 26.01.2006 - 7 U 82/05
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 12.05.2005 - 30 O 495/03 - wird zurückgewiesen.
  • LG Berlin, 26.01.2011 - 49 S 106/10

    Schadensersatzanspruch des Hauseigentümers wegen der Erneuerung einer durch einen …

    Die Grenze ist dort zu sehen, wo ein eigenständiges Verhalten eines Dritten dem Geschehen eine Wendung gibt, die die Wertung erlaubt, dass die erste Handlung für die zweite Handlung von völlig untergeordneter Bedeutung ist, das heißt, dass das durch die erste Handlung geschaffene Risiko nur äußerlich mit dem eingetretenen Schaden zusammenhängt (vgl. OLG Köln, Urteil vom 26. Januar 2006, 7 U 82/05, NZV 2007, 317, Rdnr. 8 bei juris und BGH NJW-RR 1990, 204, Rdnr. 13 bei juris).
  • LG Köln, 08.04.2024 - 32 O 77/22

    Dazwischentreten Dritter: Polizei tritt Tür ein, Mieter haften

    Die Grenze ist dort zu sehen, wo ein eigenständiges Verhalten eines Dritten dem Geschehen eine Wendung gibt, die die Wertung erlaubt, dass die erste Handlung für die zweite Handlung von völlig untergeordneter Bedeutung ist, das heißt, dass das durch die erste Handlung geschaffene Risiko nur äußerlich mit dem eingetretenen Schaden zusammenhängt (vgl. OLG Köln, NZV 2007, 317 und BGH, NJW-RR 1990, 204).
  • OLG München, 09.08.2013 - 10 U 427/13

    Haftung des Unfallverursachers für Schäden eines anderen Fahrzeugs durch den …

    Eine Haftung des Erstunfallverursachers ist daher nicht gerechtfertigt, wenn ein - auch nicht vorsätzliches - Verhalten des Zweitunfallverursachers zur Schaffung eines neuen Risikos führt, das mit dem durch den ersten Unfall geschaffenen Risiko nur noch "äußerlich" zusammenhängt (BGH NZV 2010, 609; NJW 2004, 1375; OLG Köln, NZV 2007, 317; OLG Brandenburg, SP 2007, 419).
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dejure.org Übersicht OLG Köln

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 08.02.2006 - 7 U 82/05   

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https://dejure.org/2006,13388
OLG Brandenburg, 08.02.2006 - 7 U 82/05 (https://dejure.org/2006,13388)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.02.2006 - 7 U 82/05 (https://dejure.org/2006,13388)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. Februar 2006 - 7 U 82/05 (https://dejure.org/2006,13388)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    InsO § 80; ; InsO § ... 129 ff.; ; InsO §§ 130 ff.; ; InsO § 130 Abs. 1 Nr. 2; ; InsO § 131 Abs. 1 Nr. 1; ; InsO § 140 Abs. 2 Satz 1; ; InsO § 143 Abs. 1; ; InsO § 143 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 873 Abs. 1; ; GBO §§ 13 ff.; ; GBO § 19

  • rechtsportal.de

    InsO : Insolvenzanfechtung - Rückübertragung einer Grundschuld

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rückübertragung einer Grundschuld im Insolvenzverfahren; Objektive Gläubigerbenachteiligung bei Gewährung der Grundschuld; Gewährung der Grundschuld an dem Erbbaurecht nach dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Bestimmung des Zeitpunktes der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.05.2003 - IX ZR 169/02

    Anfechtbarkeit von Zahlungen zur Abwendung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.02.2006 - 7 U 82/05
    Die Gewährung der Grundschuld führt zu einer objektiven Gläubigerbenachteiligung, die Voraussetzung aller Anfechtungstatbestände der §§ 130 ff. InsO ist (BGH ZIP 2003, 1506, 1508; NJW 2002, 2568; 1969, 2969, 2970;… HeidelbKomm./Kreft, a.a.O., § 129, Rn. 36).
  • BGH, 11.04.2002 - IX ZR 211/01

    Anfechtbarkeit einer Leistungauf eine fällige Forderung zur Vermeidung einer …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.02.2006 - 7 U 82/05
    Die Gewährung der Grundschuld führt zu einer objektiven Gläubigerbenachteiligung, die Voraussetzung aller Anfechtungstatbestände der §§ 130 ff. InsO ist (BGH ZIP 2003, 1506, 1508; NJW 2002, 2568; 1969, 2969, 2970;… HeidelbKomm./Kreft, a.a.O., § 129, Rn. 36).
  • BGH, 03.12.1998 - IX ZR 313/97

    Anfechtung der Bestellung neuer aufgrund der AGB der Banken zu stellender …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.02.2006 - 7 U 82/05
    Die wirksame Insolvenzanfechtung der Gewährung der Grundschuld führt dazu, dass der Anfechtungsgegner diese zurückzugewähren hat (BGH NJW 1999, 645, 646;… HeidelbKomm./Kreft, a.a.O., § 143, Rn. 14;… MünchKomm./Kirchhof, a.a.O., § 143, Rn. 44).
  • BGH, 09.01.1997 - IX ZR 47/96

    Stellung des Eintragungsantrags durch den späteren Gesamtvollstreckungsschuldner

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.02.2006 - 7 U 82/05
    Das ist bei der Bestellung einer dinglichen Sicherheit, wie sie hier stattgefunden hat, stets der Fall (vgl. BGH ZIP 1997, 423, 424;… MünchKomm./Kirchhof, a.a.O., § 129, Rn. 16).
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