Rechtsprechung
| BAG, 28.02.2023 - 8 AZB 17/22 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesarbeitsgericht
Weiterbeschäftigungsanspruch - Zwangsvollstreckung - Unmöglichkeit der Weiterbeschäftigung - Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit aufgrund einer unternehmerischen Entscheidung
- rechtsinformationen.bund.de
Weiterbeschäftigungsanspruch - Zwangsvollstreckung - Unmöglichkeit der Weiterbeschäftigung - Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit aufgrund einer unternehmerischen Entscheidung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 888 ZPO, § 719 ZPO, § 707 ZPO, § 62 Abs 1 S 2 ArbGG, § 62 Abs 1 S 3 ArbGG
Weiterbeschäftigungsanspruch - Zwangsvollstreckung - Unmöglichkeit der Weiterbeschäftigung - Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit aufgrund einer unternehmerischen Entscheidung - IWW
§ 888 ZPO, § ... 9 KSchG, § 719, § 707 ZPO, § 62 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 ArbGG, § 78 ArbGG, § 575 Abs. 1 ZPO, § 575 Abs. 2 ZPO, § 62 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 724 Abs. 1 ZPO, § 750 Abs. 1 ZPO, § 888 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 62 Abs. 1 ArbGG, Art. 2 Abs. 1 GG, §§ 767, 769 ZPO, § 611 Abs. 1, § 613 BGB, § 242 BGB, Art. 1, Art. 2 GG
- Wolters Kluwer
Weiterbeschäftigung als unvertretbare Handlung i.S.d. § 888 ZPO; Einwand der Unmöglichkeit der Weiterbeschäftigung; Organisationsverantwortung des Arbeitgebers für die Beschäftigung des Arbeitnehmers; Offenkundiger Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit durch ...
- Betriebs-Berater
Weiterbeschäftigungsanspruch - Wegfall - Zwangsvollstreckung - unternehmerische Entscheidung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Weiterbeschäftigung als unvertretbare Handlung i.S.d. § 888 ZPO ; Einwand der Unmöglichkeit der Weiterbeschäftigung; Organisationsverantwortung des Arbeitgebers für die Beschäftigung des Arbeitnehmers; Offenkundiger Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit durch ...
- datenbank.nwb.de
Weiterbeschäftigungsanspruch - Zwangsvollstreckung - Unmöglichkeit der Weiterbeschäftigung - Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit aufgrund einer unternehmerischen Entscheidung
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vollstreckung eines Weiterbeschäftigungsanspruchs - und der Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Keine Unmöglichkeit der Beschäftigung aufgrund unternehmerischer Stellenstreichung - Keine Unmöglichkeit der Beschäftigung aufgrund unternehmerischer Stellenstreichung
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2023, 1307
- MDR 2023, 852
- NZA 2023, 590
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (19)
- BAG, 15.04.2009 - 3 AZB 93/08
Zwangsvollstreckung - hinreichende Bestimmtheit eines ausgeurteilten …
Auszug aus BAG, 28.02.2023 - 8 AZB 17/22
Rn. 12 a) Bei der begehrten Weiterbeschäftigung handelt es sich um eine unvertretbare Handlung, zu der die Schuldnerin nach § 888 ZPO durch Zwangsgeld und Zwangshaft angehalten werden kann (…BAG 5. Februar 2020 - 10 AZB 31/19 - Rn. 14; 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 - Rn. 13, BAGE 130, 195).Sofern der Einwand der Unmöglichkeit bereits Gegenstand des Erkenntnisverfahrens bis zum Erlass des Titels war, ist er im Zwangsvollstreckungsverfahren jedoch nicht mehr zu prüfen (vgl. BAG 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 - Rn. 25, BAGE 130, 195).
Grundsätzlich ist im Erkenntnisverfahren festzustellen, welche Verpflichtungen den Schuldner treffen, während im Vollstreckungsverfahren zu prüfen ist, welche Verpflichtungen tatsächlich tituliert worden sind (BAG 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 - Rn. 25, BAGE 130, 195).
Die Entscheidung, ob eine Beschäftigungsmöglichkeit aufgrund einer unternehmerischen Organisationsentscheidung entfallen ist, kann umfangreiche und schwierig zu treffende tatsächliche Feststellungen erfordern, die nicht aus dem Erkenntnisverfahren in das Zwangsvollstreckungsverfahren verlagert werden können (vgl. zur Prüfung, ob das Weisungsrecht ordnungsgemäß ausgeübt wurde BAG 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 - aaO).
- BAG, 05.02.2020 - 10 AZB 31/19
Beschäftigungsanspruch - Zwangsvollstreckung
Auszug aus BAG, 28.02.2023 - 8 AZB 17/22
Rn. 12 a) Bei der begehrten Weiterbeschäftigung handelt es sich um eine unvertretbare Handlung, zu der die Schuldnerin nach § 888 ZPO durch Zwangsgeld und Zwangshaft angehalten werden kann (BAG 5. Februar 2020 - 10 AZB 31/19 - Rn. 14;… 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 - Rn. 13, BAGE 130, 195).Rn. 15 aa) Dem steht nicht entgegen, dass im Zwangsvollstreckungsverfahren nach § 888 ZPO zu prüfen ist, ob die zu vollstreckende Handlung unmöglich geworden ist (vgl. BAG 5. Februar 2020 - 10 AZB 31/19 - Rn. 17).
Die vorliegende Fallgestaltung unterscheidet sich insofern von derjenigen, die der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 5. Februar 2020 zugrunde lag, in der die Beschäftigungsmöglichkeit aufgrund einer europaweiten Umstrukturierung des Konzerns entfallen war, die nicht vom Willen der Vertragsarbeitgeberin abhängig war (- 10 AZB 31/19 - vgl. auch LAG Hamm 6. Dezember 2021 - 12 Ta 378/21 -).
- LAG Hamm, 06.12.2021 - 12 Ta 378/21
Vorläufige Weiterbeschäftigung; Zwangsvollstreckung; Unmöglichkeit
Auszug aus BAG, 28.02.2023 - 8 AZB 17/22
Die vorliegende Fallgestaltung unterscheidet sich insofern von derjenigen, die der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 5. Februar 2020 zugrunde lag, in der die Beschäftigungsmöglichkeit aufgrund einer europaweiten Umstrukturierung des Konzerns entfallen war, die nicht vom Willen der Vertragsarbeitgeberin abhängig war (- 10 AZB 31/19 - vgl. auch LAG Hamm 6. Dezember 2021 - 12 Ta 378/21 -).Rn. 19 bb) Im Übrigen könnte - wovon das Landesarbeitsgericht im Ergebnis zutreffend ausgegangen ist - der Einwand, die Beschäftigungsmöglichkeit sei aufgrund einer unternehmerischen Organisationsentscheidung entfallen, im Verfahren nach § 888 ZPO nur berücksichtigt werden, wenn der Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit unstreitig oder offenkundig wäre (vgl. LAG Hamm 6. Dezember 2021 - 12 Ta 378/21 - zu II 2 a der Gründe; LAG Schleswig-Holstein 22. November 2018 - 1 Ta 124/18 - zu B II 1 e aa (1) der Gründe; Hessisches LAG 6. Juli 2016 - 10 Ta 266/16 - zu II 3 b der Gründe; LAG Baden-Württemberg 9. November 2015 - 17 Ta 23/15 - zu II A 2 b bb bbb der Gründe; Hörland jurisPR-ArbR 16/2022 Anm. 7; Horcher NZA 2022, 747, 753; Ahmad/Horcher NZA 2018, 1234, 1238), was hier nicht der Fall ist.
Rn. 20 (1) Der Berücksichtigung eines streitigen und nicht offenkundigen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit aufgrund einer unternehmerischen Organisationsentscheidung im Verfahren nach § 888 ZPO stehen die eingeschränkten Erkenntnis- und Beweismöglichkeiten im formalisierten Zwangsvollstreckungsverfahren entgegen (LAG Hamm 6. Dezember 2021 - 12 Ta 378/21 - zu II 2 a der Gründe).
- LAG Baden-Württemberg, 09.11.2015 - 17 Ta 23/15
Bestimmtheit - Weiterbeschäftigungstitel - Zwangsvollstreckung - …
Auszug aus BAG, 28.02.2023 - 8 AZB 17/22
Rn. 19 bb) Im Übrigen könnte - wovon das Landesarbeitsgericht im Ergebnis zutreffend ausgegangen ist - der Einwand, die Beschäftigungsmöglichkeit sei aufgrund einer unternehmerischen Organisationsentscheidung entfallen, im Verfahren nach § 888 ZPO nur berücksichtigt werden, wenn der Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit unstreitig oder offenkundig wäre (vgl. LAG Hamm 6. Dezember 2021 - 12 Ta 378/21 - zu II 2 a der Gründe; LAG Schleswig-Holstein 22. November 2018 - 1 Ta 124/18 - zu B II 1 e aa (1) der Gründe; Hessisches LAG 6. Juli 2016 - 10 Ta 266/16 - zu II 3 b der Gründe; LAG Baden-Württemberg 9. November 2015 - 17 Ta 23/15 - zu II A 2 b bb bbb der Gründe; Hörland jurisPR-ArbR 16/2022 Anm. 7; Horcher NZA 2022, 747, 753; Ahmad/Horcher NZA 2018, 1234, 1238), was hier nicht der Fall ist.Wenn der Schuldner auf eine Berufung gegen das die Weiterbeschäftigungspflicht titulierende Urteil verzichtet, kann er den Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit durch eine unternehmerische Organisationsentscheidung im Wege der Vollstreckungsabwehrklage nach §§ 767, 769 ZPO geltend machen (vgl. LAG Baden-Württemberg 9. November 2015 - 17 Ta 23/15 - zu II A 2 b bb bbb (2) der Gründe; Horcher NZA 2022, 747, 751 ff.).
- LAG Hessen, 06.07.2016 - 10 Ta 266/16
1. Der Einwand der Unmöglichkeit ist im Rahmen der Zwangsvollstreckung nach § 888 …
Auszug aus BAG, 28.02.2023 - 8 AZB 17/22
Rn. 19 bb) Im Übrigen könnte - wovon das Landesarbeitsgericht im Ergebnis zutreffend ausgegangen ist - der Einwand, die Beschäftigungsmöglichkeit sei aufgrund einer unternehmerischen Organisationsentscheidung entfallen, im Verfahren nach § 888 ZPO nur berücksichtigt werden, wenn der Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit unstreitig oder offenkundig wäre (vgl. LAG Hamm 6. Dezember 2021 - 12 Ta 378/21 - zu II 2 a der Gründe; LAG Schleswig-Holstein 22. November 2018 - 1 Ta 124/18 - zu B II 1 e aa (1) der Gründe; Hessisches LAG 6. Juli 2016 - 10 Ta 266/16 - zu II 3 b der Gründe; LAG Baden-Württemberg 9. November 2015 - 17 Ta 23/15 - zu II A 2 b bb bbb der Gründe; Hörland jurisPR-ArbR 16/2022 Anm. 7; Horcher NZA 2022, 747, 753; Ahmad/Horcher NZA 2018, 1234, 1238), was hier nicht der Fall ist.Der Schuldner hätte es - abhängig vom konkreten Arbeitsplatz des Gläubigers - ggf. einseitig in der Hand, das Zwangsvollstreckungsverfahren mit schwierigen Tatsachenfeststellungen zu belasten, die grundsätzlich dem Erkenntnisverfahren vorbehalten bleiben sollten (vgl. Hessisches LAG 6. Juli 2016 - 10 Ta 266/16 - zu II 3 b dd der Gründe).
- BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …
Auszug aus BAG, 28.02.2023 - 8 AZB 17/22
Der Weiterbeschäftigungsanspruch selbst ist ebenfalls grundrechtlich determiniert, denn er findet seine Rechtsgrundlage in § 611 Abs. 1, § 613 BGB iVm. der Generalklausel des § 242 BGB, die durch die Wertentscheidungen der Art. 1 und Art. 2 GG ausgefüllt wird (grundlegend BAG 27. Februar 1985 - GS 1/84 - zu C I 2 der Gründe, BAGE 48, 122;… seither st. Rspr., vgl. nur BAG 1. Juni 2022 - 5 AZR 407/21 - Rn. 17;… 24. Juni 2015 - 5 AZR 462/14 ua. - Rn. 34, BAGE 152, 65). - BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 240/19
Verhaltensbedingte Kündigung - Meinungsfreiheit - Schmähkritik
Auszug aus BAG, 28.02.2023 - 8 AZB 17/22
Dem steht nicht entgegen, dass die aus dem Auflösungsantrag folgende Ungewissheit über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich das schutzwürdige Interesse des Arbeitgebers an der Nichtbeschäftigung begründet (BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 240/19 - Rn. 123; 16. November 1995 - 8 AZR 864/93 - zu E der Gründe, BAGE 81, 265). - BAG, 24.06.2015 - 5 AZR 462/14
Annahmeverzug - Beschäftigungspflicht - Schadensersatz
Auszug aus BAG, 28.02.2023 - 8 AZB 17/22
Der Weiterbeschäftigungsanspruch selbst ist ebenfalls grundrechtlich determiniert, denn er findet seine Rechtsgrundlage in § 611 Abs. 1, § 613 BGB iVm. der Generalklausel des § 242 BGB, die durch die Wertentscheidungen der Art. 1 und Art. 2 GG ausgefüllt wird (grundlegend BAG 27. Februar 1985 - GS 1/84 - zu C I 2 der Gründe, BAGE 48, 122;… seither st. Rspr., vgl. nur BAG 1. Juni 2022 - 5 AZR 407/21 - Rn. 17; 24. Juni 2015 - 5 AZR 462/14 ua. - Rn. 34, BAGE 152, 65). - BVerfG, 02.12.2014 - 1 BvR 3106/09
Gegen die Übermittlung von Daten aus Gerichtsakten an eine nicht …
Auszug aus BAG, 28.02.2023 - 8 AZB 17/22
Die Gerichte müssen bei der Auslegung und Anwendung der Prozessordnungen das Ziel der Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes verfolgen (BVerfG 2. Dezember 2014 - 1 BvR 3106/09 - Rn. 23, BVerfGE 138, 33). - BGH, 15.12.2005 - I ZB 63/05
Zeitliche Grenzen der Vollziehung des Haftbefehls
Auszug aus BAG, 28.02.2023 - 8 AZB 17/22
Rn. 26 (c) Im Übrigen ist auch die Möglichkeit des Gläubigers, zivilrechtliche Titel im Wege der Zwangsvollstreckung durchzusetzen, durch den Grundsatz der Gewährleistung wirkungsvollen Rechtsschutzes aus Art. 2 Abs. 1 GG iVm. dem Rechtsstaatsprinzip geschützt (vgl. BVerfG 27. April 1988 - 1 BvR 549/87 - BGH 15. Dezember 2005 - I ZB 63/05 - Rn. 10;… Musielak/Voit/Lackmann ZPO 19. Aufl. Vor § 704 Rn. 6). - BAG, 01.06.2022 - 5 AZR 407/21
Beschäftigungsanspruch - rechtliche Unmöglichkeit - widersprüchliches Verhalten
- BAG, 16.11.1995 - 8 AZR 864/93
Kündigung eines Hochschullehrers nach Einigungsvertrag
- BVerfG, 02.11.2020 - 1 BvR 533/20
Stattgebender Kammerbeschluss: Verwerfung einer Beschwerde gegen Wertfestsetzung …
- BVerfG, 27.04.1988 - 1 BvR 549/87
Arrest - Vollziehungsfrist - Titel - Zustellung
- BGH, 23.09.2021 - I ZB 20/21
Zwangsvollstreckung zur Erwirkung einer unvertretbaren Handlung: Verhängung von …
- BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 562/14
Außerordentliche Kündigung - Betriebsübergang
- BGH, 27.11.2008 - I ZB 46/08
Anspruch aus Titel auf Bekanntgabe von Mieternamen?
- LAG Hessen, 05.09.2022 - 10 Ta 328/22
Zwangsvollstreckung zur Durchsetzung der Weiterbeschäftigung; Unmöglichkeit der …
- LAG Schleswig-Holstein, 22.11.2018 - 1 Ta 124/18
Zwangsvollstreckung, Zwangsgeld, sofortige Beschwerde, Anschlussbeschwerde, …
- BAG, 26.06.2025 - 8 AZB 17/25
Zwangsvollstreckung nach § 888 ZPO - Erfüllung des titulierten …
Rn. 17 (a) In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist anerkannt, dass im Fall einer fremdbestimmten Unmöglichkeit der Erfüllung der titulierten Beschäftigungspflicht die Zuweisung einer anderen vertragsgemäßen Tätigkeit im Vollstreckungsverfahren als Erfüllung des Beschäftigungsanspruchs eingewendet werden kann (…vgl. BAG 5. Februar 2020 - 10 AZB 31/19 - Rn. 17 und Rn. 27;… 21. März 2018 - 10 AZR 560/16 - Rn. 20 ff., BAGE 162, 221), sofern der Einwand der Unmöglichkeit nicht bereits Gegenstand des Erkenntnisverfahrens bis zum Erlass des Titels war (vgl. BAG 28. Februar 2023 - 8 AZB 17/22 - Rn. 16;… 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 - Rn. 25, BAGE 130, 195).Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass das arbeitsgerichtliche Zwangsvollstreckungsverfahren in besonderer Weise auf eine Beschleunigung und frühzeitige Durchsetzung der Ansprüche von Arbeitnehmern ausgelegt ist, wie sich aus den die Zivilprozessordnung ergänzenden Sonderregelungen des § 62 Abs. 1 ArbGG ergibt (so zu einer Weiterbeschäftigung im laufenden Kündigungsschutzverfahren BAG 28. Februar 2023 - 8 AZB 17/22 - Rn. 20 f.).
Wenn der Schuldner auf eine Berufung gegen das die Beschäftigungspflicht titulierende Urteil verzichtet, kann er den Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit durch eine unternehmerische Organisationsentscheidung im Wege der Vollstreckungsabwehrklage nach §§ 767, 769 ZPO geltend machen (vgl. BAG 28. Februar 2023 - 8 AZB 17/22 - Rn. 23 ff.).
- LAG Hessen, 03.08.2026 - 10 Ta 104/25
Streit ums Arbeitszeugnis: Kein Verfall des Vollstreckungsanspruchs trotz …
Die Möglichkeit des Gläubigers, zivilrechtliche Titel im Wege der Zwangsvollstreckung effektiv durchzusetzen, wird durch den Grundsatz der Gewährleistung wirkungsvollen Rechtsschutzes aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip geschützt (BAG 28. Februar 2023 - 8 AZB 17/22 - Rn. 26, NZA 2023, 590).Im Übrigen ist auch die Möglichkeit des Gläubigers, zivilrechtliche Titel im Wege der Zwangsvollstreckung durchzusetzen, durch den Grundsatz der Gewährleistung wirkungsvollen Rechtsschutzes aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip geschützt (BAG 28. Februar 2023 - 8 AZB 17/22 - Rn. 26, NZA 2023, 590).
- LAG Niedersachsen, 21.10.2026 - 7 SLa 433/26
Weiterbeschäftigung; Einstellung der Zwangsvollstreckung; Nicht zu ersetzender …
Sofern der Einwand der Unmöglichkeit bereits Gegenstand des Erkenntnisverfahrens bis zum Erlass des Titels war, ist er im Zwangsvollstreckungsverfahren jedoch nicht mehr zu prüfen (vgl. BAG 28. Februar 2023 - 8 AZB 17/22 - Rn. 16 mwN;… LAG Rheinland-Pfalz 17. Oktober 2023 - 8 Sa 181/23 - Rn. 13f.;… LAG Baden-Württemberg 18. August 2015 - 4 Sa 19/15 - Rn. 24).
- LAG Hessen, 20.06.2023 - 10 Ta 24/23
Bestimmtheit eines Vollstreckungstitels auf Beschäftigung; Vollstreckung eines …
Bei der Verurteilung zur Beschäftigung handelt es sich nach einhelliger Auffassung um die Verurteilung zur Vornahme einer unvertretbaren Handlung gemäß § 888 ZPO (BAG 28. Februar 2023 - 8 AZR 17/22 - Rn. 12, NJW 2023, 1307).Der Grundsatz auf effektiven Rechtsschutz gebietet es vielmehr, dass Titel auch effektiv vollstreckt werden (vgl. BAG 28. Februar 2023 - 8 AZR 17/22 - Rn. 26, NJW 2023, 1307).
Es erschließt sich aber nicht, dass es ihr nicht möglich wäre, dem Gläubiger erneut andere Aufgaben - dem Titel gemäß - zuzuweisen (vgl. BAG 28. Februar 2023 - 8 AZR 17/22 - Rn. 17, NJW 2023, 1307).
- LAG Hessen, 26.05.2023 - 10 Ta 55/23
Erfüllungseinwand bei Zwangsvollstreckung eines Weiterbeschäftigungstitels; …
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 28. Februar 2023 - 8 AZB 17/22 - die Rechtsbeschwerde der Schuldnerin zurückgewiesen.Diesbezüglich kann auf den Beschluss des Landesarbeitsgerichts vom 5. September 2022 - 10 Ta 328/22 - und die sich anschließende Entscheidung durch das Bundesarbeitsgericht vom 28. Februar 2023 - 8 AZB 17/22 -, mit der die Rechtsbeschwerde der Schuldnerin zurückgewiesen worden ist, verwiesen werden.
- OLG Karlsruhe, 18.07.2023 - 6 W 30/23
Aluminiumboden - Patentrecht: Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zur Durchsetzung …
Ob dies nur gilt, wenn die für die Unmöglichkeit angeführten Gründe nach dem in § 767 Abs. 2 ZPO genannten Zeitpunkt des Erkenntnisverfahrens eingetreten sind oder zumindest nicht "Gegenstand des Erkenntnisverfahrens" waren (BAG, NZA 2023, 590 Rn. 15 f;… BAGE 130, 195 Rn. 25;… aA Lackmann in Musielak/Voit, ZPO, 20. Aufl., § 888 Rn. 9), kann dahinstehen. - LAG Hessen, 22.11.2024 - 10 Ta 225/24 Im formalisierten Zwangsvollstreckungsverfahren ist der Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit aber nur dann erheblich, wenn er unstreitig oder offenkundig wäre (vgl. BAG 28. Februar 2023 - 8 AZB 17/22 - Rn. 19, Juris;… BAG 5. Februar 2020 - 10 AZB 31/19 - Rn. 18, NZA 2020, 542).
Der Arbeitgeber ist auch nicht schutzlos gestellt, denn er kann entweder Berufung einlegen und die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung über § 62 Abs. 1 Satz 3 ArbGG i.V.m. §§ 707, 719 Abs. 1 ZPO geltend machen oder Vollstreckungsgegenklage einreichen und nach § 769 ZPO vorgehen (vgl. BAG 28. Februar 2023 - 8 AZB 17/22 - Rn. 25, NJW 2023, 1307;… Hess. LAG 3. August 2021 - 10 Ta 56/21 - Rn. 25, Juris;… Hess. LAG 21. März 2019 - 8 Ta 22/19 - Rn. 17, Juris;… Hess. LAG 6. Juli 2016 - 10 Ta 266/16 - Rn. 25, Juris).
- LAG Hamm, 18.10.2023 - 10 Sa 353/23
Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses wegen Verletzung der zulässigen …
Rn. 166 c) Im Rahmen dessen ist die Beklagte auch zur Beschäftigung des Klägers verpflichtet, da sie keine konkreten Tatsachen vorgetragen hat, die einer Beschäftigung des Klägers entgegenstehen; die bisherigen Aufgaben als solche anfallen unstreitig noch an, die Vergabe und Organisation wiederum fällt allein in ihren Verantwortungsbereich (vgl. dazu BAG 28.02.2023, 8 AZB 17/22, Rn. 17). - LAG Rheinland-Pfalz, 17.10.2023 - 8 Sa 181/23
Einstellung der Zwangsvollstreckung eines Weiterbeschäftigungstitels bei im …
Rn. 8 aa) Zwar ist die in der Berufungsinstanz beantragte Auflösung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich geeignet, wegen der durch sie begründeten Ungewissheit über den Ausgang des Kündigungsschutzprozesses ein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers an der Nichtbeschäftigung des gekündigten Arbeitnehmers zu begründen (…BAG 16.11.1995 - 8 AZR 864/93 - Rn. 66;… 05.12.2019 - 2 AZR 240/19 - Rn. 123; 28.02.2023 - 8 AZB 17/22 - Rn. 27;… LAG Rheinland-Pfalz 18.07.2016 - 5 Sa 271/16 - Rn. 8 ;… LAG Hamm 27.02.2015 - 13 Sa 166/15 - Rn. 3;… LAG Baden-Württemberg 14.12.2017 - 17 Sa 84/17 - Rn. 18, juris). - LAG Hessen, 09.03.2026 - 10 Ta 25/26
Zwangsvollstreckung aus einem gerichtlichen Vergleich: Das gilt beim Zeugnis
Dies folgt aus dem allgemeinen Justizgewährungsanspruchs nach Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip gemäß Art. 20 Abs. 3 GG (BAG 28. Februar 2023 - 8 AZB 17/22 - Rn. 26, NJW 2023, 1307;… BGH 22. Januar 2009 - III ZR 172/08 - Rn. 18, NJW-RR 2009, 601). - LAG Hamm, 04.06.2026 - 9 Ta 103/26
Neue Angriffs- und Verteidigungsmittelt in der Beschwerdeinstanz; Präklusion
- LAG Hessen, 06.01.2023 - 3 Sa 1677/21
Hinreichende Bestimmtheit des Klageantrags; Bestimmtheit des Streitgegenstands; …
- ArbG Bonn, 04.09.2024 - 5 Ca 1046/24
- ArbG Kassel, 07.02.2023 - 2 Ca 302/21
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