Rechtsprechung
| BVerwG, 23.06.2020 - 9 A 23.19 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
VwGO § 50 Abs. 1 Nr. 6; FStrG § 17 Abs. 1, § 17e; VwVfG § 48 Abs. 1 Satz 1, § 72 Abs. 1, § 75 Abs. 1a Satz 2, Abs. 2; WRRL Art. 4 Abs. 1; WHG § 19 Abs. 1, 4
Rücknahme oder Widerruf des Planfeststellungsbeschlusses A 49 zwischen Stadtallendorf und A 5
- rechtsinformationen.bund.de
Rücknahme oder Widerruf des Planfeststellungsbeschlusses A 49 zwischen Stadtallendorf und A 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
WRRL Art. 4 Abs. 1 ; WHG § 19 Abs. 1
Aufrechterhaltung eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses ohne erforderliche Prüfung der Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem wasserrechtlichen Verschlechterungsverbot - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Klagen gegen den Weiterbau der A 49 erfolglos
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Klagen gegen den Weiterbau der A 49 erfolglos
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (30)
- BVerwG, 28.04.2016 - 4 A 2.15
Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz; gerichtliche Zuständigkeit; Rücknahme …
Auszug aus BVerwG, 23.06.2020 - 9 A 23.19
Die Streitigkeit "betrifft" das Planfeststellungsverfahren im Sinne des § 50 Abs. 1 Nr. 6 VwGO, weil der Antrag auf vollständige oder teilweise Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses im Wege der Rücknahme oder des Widerrufs einen unmittelbaren Bezug zu dem vorausgegangenen Planfeststellungsverfahren aufweist und es um die genehmigungsrechtliche Bewältigung des Vorhabens geht (…vgl. BVerwG, Urteile vom 31. Juli 2012 - 4 A 7001.11 u.a. - BVerwGE 144, 44 Rn. 18 und vom 28. April 2016 - 4 A 2.15 - BVerwGE 155, 81 Rn. 15).Rn. 26 b) Die Vorschriften über die Rücknahme und den Widerruf von Verwaltungsakten nach §§ 48, 49 VwVfG bzw. den entsprechenden landesrechtlichen Regelungen sind auch auf Planfeststellungsbeschlüsse anwendbar (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Mai 1997 - 11 C 1.96 - BVerwGE 105, 6 zu § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 VwVfG…, vom 31. Juli 2012 - 4 A 7001.11 u.a. - BVerwGE 144, 44 Rn. 23, vom 28. April 2016 - 4 A 2.15 - BVerwGE 155, 81 Rn. 26, 31 …und vom 19. Dezember 2017 - 3 A 8.15 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 81 Rn. 23).
Auch ein Widerruf kommt nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nur als ultima ratio in Betracht, wenn etwa Schutzauflagen nach § 75 Abs. 2 Satz 2 VwVfG als Abhilfe nicht ausreichen (BVerwG, Beschlüsse vom 10. Oktober 2003 - 4 B 83.03 - NVwZ 2004, 97 …und vom 27. Mai 2015 - 3 B 5.15 - Buchholz 316 § 49 VwVfG Nr. 50 Rn. 17; Urteil vom 28. April 2016 - 4 A 2.15 - BVerwGE 155, 81 Rn. 31).
Etwaige nachträgliche Veränderungen hätten in einem Anfechtungsprozess keine Auswirkungen und können auch keinen Anspruch auf Rücknahme oder ermessensfehlerfreie Entscheidung hierüber begründen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 4 A 2.15 - BVerwGE 155, 81 Rn. 28).
Rn. 37 Der Anspruch eines Dritten auf Rücknahme eines Planfeststellungsbeschlusses oder ermessensfehlerfreie Entscheidung darüber kann nicht weitergehen als der Aufhebungsanspruch bei fristgerechter Anfechtung und setzt daher voraus, dass der Planfeststellungsbeschluss gerade ein Recht des Dritten verletzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 4 A 2.15 - BVerwGE 155, 81 Rn. 26).
- EuGH, 01.07.2015 - C-461/13
Die in der Wasserrahmenrichtlinie vorgesehenen Verpflichtungen zur Verbesserung …
Auszug aus BVerwG, 23.06.2020 - 9 A 23.19
Der Kläger habe im Klageverfahren 9 A 26.12 keine wasserwirtschaftlichen Bedenken erhoben, sondern vielmehr anderthalb Jahre nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 1. Juli 2015 (EuGH, C-461/13) den S...hof erworben.Rn. 31 aa) Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 1. Juli 2015 - C-461/13 [ECLI:EU:C:2015:433], Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland - ist geklärt, dass die in Art. 4 Abs. 1 Buchst. a Ziff. i bis iii der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 - Wasserrahmenrichtlinie, WRRL - formulierten Pflichten, eine Verschlechterung des Zustands der Oberflächenwasserkörper zu verhindern (Verschlechterungsverbot) und das Ziel der Erreichung eines guten Gewässerzustands zu verfolgen (Verbesserungsgebot), nicht bloße Ziele der Bewirtschaftsplanung darstellen, sondern verbindlichen Charakter haben.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 1. Juli 2015 (EuGH, C-461/13), das in einem Vorabentscheidungsverfahren ergangen ist, ist nicht konstitutiver, sondern rein deklaratorischer Natur.
Rn. 58 Ermessensfehlerfrei hat der Beklagte auch den nicht unerheblichen Investitionen, die die Vorhabenträgerin bereits im Vertrauen auf den Bestand des Planfeststellungsbeschlusses aufgewendet hat, ein besonderes Gewicht beigemessen (…vgl. zu diesen Kriterien etwa Wickel, in: Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 4. Aufl. 2016, § 72 VwVfG Rn. 22) und berücksichtigt, dass der Kläger den S...hof in Kenntnis aller Auswirkungen des Planfeststellungsbeschlusses zu einem Zeitpunkt erworben hat, als das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 1. Juli 2015 (EuGH, C-461/13) bereits allgemein bekannt war.
- BVerwG, 31.07.2012 - 4 A 7001.11
Luftrechtlicher Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Anfechtungsverfahren; …
Auszug aus BVerwG, 23.06.2020 - 9 A 23.19
Die Streitigkeit "betrifft" das Planfeststellungsverfahren im Sinne des § 50 Abs. 1 Nr. 6 VwGO, weil der Antrag auf vollständige oder teilweise Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses im Wege der Rücknahme oder des Widerrufs einen unmittelbaren Bezug zu dem vorausgegangenen Planfeststellungsverfahren aufweist und es um die genehmigungsrechtliche Bewältigung des Vorhabens geht (vgl. BVerwG, Urteile vom 31. Juli 2012 - 4 A 7001.11 u.a. - BVerwGE 144, 44 Rn. 18 …und vom 28. April 2016 - 4 A 2.15 - BVerwGE 155, 81 Rn. 15).Insofern unterscheidet sich das Verlangen des Klägers von einer Klage auf Erlass nachträglicher Schutzauflagen nach § 75 Abs. 2 VwVfG oder auf Erlass von Aufsichtsmaßnahmen zur Umsetzung derartiger Schutzauflagen, für die das Bundesverwaltungsgericht erstinstanzlich nicht zuständig wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Juli 2012 - 4 A 7001.11 u.a. - BVerwGE 144, 44 Rn. 18).
Rn. 26 b) Die Vorschriften über die Rücknahme und den Widerruf von Verwaltungsakten nach §§ 48, 49 VwVfG bzw. den entsprechenden landesrechtlichen Regelungen sind auch auf Planfeststellungsbeschlüsse anwendbar (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Mai 1997 - 11 C 1.96 - BVerwGE 105, 6 zu § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 VwVfG, vom 31. Juli 2012 - 4 A 7001.11 u.a. - BVerwGE 144, 44 Rn. 23…, vom 28. April 2016 - 4 A 2.15 - BVerwGE 155, 81 Rn. 26, 31 …und vom 19. Dezember 2017 - 3 A 8.15 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 81 Rn. 23).
Rn. 27 Der Anspruch auf Rücknahme eines Planfeststellungsbeschlusses kann allerdings nicht weitergehen als der Aufhebungsanspruch bei fristgerechter Anfechtung (BVerwG, Urteil vom 31. Juli 2012 - 4 A 7001.11 u.a. - BVerwGE 144, 44 Rn. 24).
- EuGH, 28.05.2020 - C-535/18
Land Nordrhein-Westfalen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Übereinkommen …
Auszug aus BVerwG, 23.06.2020 - 9 A 23.19
Vergleichbare verbindliche Ziele gelten im Hinblick auf den Zustand des Grundwassers, wobei der Europäische Gerichtshof inzwischen klargestellt hat, dass die entsprechende Prüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung vor der Projektgenehmigung erfolgen muss (EuGH, Urteil vom 28. Mai 2020 - C-535/18 [ECLI:EU:C:2020:391], Land Nordrhein-Westfalen - Rn. 72, 90).Ob der Kläger daneben auch zur Grundwasserentnahme und -nutzung berechtigt und deswegen von einer Verletzung der aus dem Verschlechterungsverbot und Verbesserungsgebot resultierenden Pflichten unmittelbar betroffen ist (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 28. Mai 2020 - C-535/18, Land Nordrhein-Westfalen - Rn. 120 ff.), bedarf hier keiner Entscheidung.
- EuGH, 13.01.2004 - C-453/00
Kühne & Heitz NV - Rücknahme von Verwaltungsakten bei Verstoß gegen EU-Recht
Auszug aus BVerwG, 23.06.2020 - 9 A 23.19
Es erläutert und verdeutlicht, in welchem Sinne und mit welcher Bedeutung diese Bestimmung ab ihrem Inkrafttreten zu verstehen und anzuwenden ist oder gewesen wäre (vgl. etwa EuGH, Urteile vom 13. Januar 2004 - C-453/00 [ECLI:EU:C:2004:17], Kühne & Heitz - Rn. 21 …und vom 12. Februar 2008 - C-2/06 [ECLI:EU:C:2008:78], Kempter - Rn. 35).Soweit der Beklagte in diesem Zusammenhang auf die in der Entscheidung "Kühne & Heitz" (EuGH, Urteil vom 13. Januar 2004 - C-453/00 -) entwickelten Grundsätze eingeht, sind diese vorliegend bereits deshalb nicht einschlägig, weil es im Verhältnis zum Kläger um eine Verwaltungsentscheidung geht, die bestandskräftig geworden ist, ohne von ihm einer gerichtlichen Kontrolle unterzogen worden zu sein (…vgl. EuGH, Urteile vom 19. September 2006 - C-392/04 u.a., Germany und Arcor - Rn. 53 f. …und vom 4. Oktober 2012 - C-249/11, Byankov - Rn. 51).
- EuGH, 14.01.2016 - C-399/14
Grüne Liga Sachsen u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 92/43/EWG - …
Auszug aus BVerwG, 23.06.2020 - 9 A 23.19
Rn. 52 Ohne Erfolg beruft sich der Kläger auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Anwendung der Habitat-Richtlinie auf bestandskräftige Genehmigungen (…EuGH, Urteile vom 14. Januar 2010 - C-226/08 [ECLI:EU:C:2010:10], Stadt Papenburg - Rn. 44 ff., vom 14. Januar 2016 - C-141/14 [ECLI:EU:C:2016:8], Kommission/Bulgarien - Rn. 51 f. und vom 14. Januar 2016 - C-399/14 [ECLI:EU:C:2016:10], Grüne Liga Sachsen, Waldschlösschenbrücke - Rn. 38).Vielmehr ist der Gefährdung unionsrechtlicher Ziele mit "geeigneten Maßnahmen" zu begegnen, wobei es den nationalen Gerichten obliegt zu entscheiden, ob die erneute Überprüfung der Genehmigung die einzige geeignete Maßnahme darstellt (EuGH, Urteil vom 14. Januar 2016 - C-399/14, Grüne Liga Sachsen, Waldschlösschenbrücke - Rn. 44 f.).
- BVerwG, 17.01.2007 - 6 C 32.06
Telekommunikation; Lizenzgebühren; Bestandskraft des Gebührenbescheides; …
Auszug aus BVerwG, 23.06.2020 - 9 A 23.19
Rn. 54 Mit Blick auf das Gebot der materiellen Gerechtigkeit besteht nach nationalem Recht ausnahmsweise dann ein Anspruch auf Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsakts, wenn dessen Aufrechterhaltung "schlechthin unerträglich" ist, was von den Umständen des Einzelfalls und einer Gewichtung der einschlägigen Gesichtspunkte abhängt (BVerwG, Urteile vom 17. Januar 2007 - 6 C 32.06 - NVwZ 2007, 709 Rn. 13 …und vom 20. März 2008 - 1 C 33.07 - Buchholz 402.242 § 54 AufenthaltsG Nr. 5 Rn. 13 f.).Rn. 55 Der Planfeststellungsbeschluss stellt trotz der defizitären wasserrechtlichen Prüfung keine derart evidente Fehlentscheidung dar (vgl. zu diesem Kriterium etwa BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 - 6 C 32.06 - NVwZ 2007, 709 Rn. 13, 17), dass seine vollständige Aufrechterhaltung zu einem schlechthin unerträglichen Ergebnis führte.
- EuGH, 19.09.2006 - C-392/04
i-21 Germany - Telekommunikationsdienste - Richtlinie 97/13/EG - Artikel 11 …
Auszug aus BVerwG, 23.06.2020 - 9 A 23.19
Diese Modalitäten dürfen jedoch nicht ungünstiger sein als diejenigen, die gleichartige Sachverhalte innerstaatlicher Art regeln (Äquivalenzprinzip), und die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsprinzip) (vgl. EuGH, Urteil vom 19. September 2006 - C-392/04 u.a. [ECLI:EU:C:2006:586], Germany und Arcor - Rn. 53 f.).Soweit der Beklagte in diesem Zusammenhang auf die in der Entscheidung "Kühne & Heitz" (EuGH, Urteil vom 13. Januar 2004 - C-453/00 -) entwickelten Grundsätze eingeht, sind diese vorliegend bereits deshalb nicht einschlägig, weil es im Verhältnis zum Kläger um eine Verwaltungsentscheidung geht, die bestandskräftig geworden ist, ohne von ihm einer gerichtlichen Kontrolle unterzogen worden zu sein (vgl. EuGH, Urteile vom 19. September 2006 - C-392/04 u.a., Germany und Arcor - Rn. 53 f. …und vom 4. Oktober 2012 - C-249/11, Byankov - Rn. 51).
- BVerwG, 20.03.2008 - 1 C 33.07
Ausweisung; Ausweisungsermessen; Ausweisungswirkungen; Ermessen; Rücknahme; …
Auszug aus BVerwG, 23.06.2020 - 9 A 23.19
Rn. 41 Bei der Ausübung des Rücknahmeermessens ist dem Grundsatz der materiellen Gerechtigkeit prinzipiell kein größeres Gewicht beizumessen als dem Grundsatz der Rechtssicherheit, sofern dem anzuwendenden Recht nicht ausnahmsweise eine andere Wertung zu entnehmen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. März 2008 - 1 C 33.07 - Buchholz 402.242 § 54 AufenthaltsG Nr. 5 Rn. 12 m.w.N.).Rn. 54 Mit Blick auf das Gebot der materiellen Gerechtigkeit besteht nach nationalem Recht ausnahmsweise dann ein Anspruch auf Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsakts, wenn dessen Aufrechterhaltung "schlechthin unerträglich" ist, was von den Umständen des Einzelfalls und einer Gewichtung der einschlägigen Gesichtspunkte abhängt (…BVerwG, Urteile vom 17. Januar 2007 - 6 C 32.06 - NVwZ 2007, 709 Rn. 13 und vom 20. März 2008 - 1 C 33.07 - Buchholz 402.242 § 54 AufenthaltsG Nr. 5 Rn. 13 f.).
- EuGH, 04.10.2012 - C-249/11
Byankov - Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im …
Auszug aus BVerwG, 23.06.2020 - 9 A 23.19
Daher verpflichtet das Unionsrecht eine Verwaltungsbehörde nicht grundsätzlich zur Rücknahme einer bestandskräftig gewordenen rechtswidrigen Verwaltungsentscheidung (vgl. etwa EuGH, Urteile vom 4. Oktober 2012 - C-249/11 [ECLI:EU:C:2012:608], Byankov - Rn. 76 …und vom 16. Oktober 2019 - C-189/18 [ECLI:EU:C:2019:861], Glencore Agriculture Hungary - Rn. 45 m.w.N.).Soweit der Beklagte in diesem Zusammenhang auf die in der Entscheidung "Kühne & Heitz" (EuGH, Urteil vom 13. Januar 2004 - C-453/00 -) entwickelten Grundsätze eingeht, sind diese vorliegend bereits deshalb nicht einschlägig, weil es im Verhältnis zum Kläger um eine Verwaltungsentscheidung geht, die bestandskräftig geworden ist, ohne von ihm einer gerichtlichen Kontrolle unterzogen worden zu sein (…vgl. EuGH, Urteile vom 19. September 2006 - C-392/04 u.a., Germany und Arcor - Rn. 53 f. und vom 4. Oktober 2012 - C-249/11, Byankov - Rn. 51).
- BVerwG, 23.04.2014 - 9 A 25.12
Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Erörterungstermin; Verzicht; …
- BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04
Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine …
- BVerwG, 25.04.2018 - 9 A 16.16
Autobahn A 33/Bundesstraße B 61 (Zubringer Ummeln): EuGH muss entscheiden
- BVerwG, 27.11.2018 - 9 A 8.17
Autobahn A 20 darf zunächst nicht weitergebaut werden - Bundesverwaltungsgericht …
- EuGH, 14.01.2010 - C-226/08
Die Mitgliedstaaten dürfen sich nur aus naturschutzfachlichen Gründen weigern, …
- BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 39.07
Planfeststellung; Verfahrensfehler; Doppelzuständigkeit als …
- EuGH, 12.02.2008 - C-2/06
Kempter - Ausfuhr von Rindern - Ausfuhrerstattungen - Bestandskräftige …
- BVerwG, 17.01.2013 - 7 B 18.12
Planfeststellungsbeschluss; viergleisiger Ausbau einer bislang zweigleisigen …
- EuGH, 14.01.2016 - C-141/14
Kommission / Bulgarien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
- EuGH, 16.10.2019 - C-189/18
Glencore Agriculture Hungary - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - …
- BVerwG, 01.07.2013 - 8 B 7.13
Keine Änderung der Rechtslage durch Änderung der Rechtsprechung zur Auslegung …
- BVerwG, 27.05.2015 - 3 B 5.15
Projekt Stuttgart 21; Planfeststellungsbeschluss; bestandskräftiger …
- BVerwG, 10.10.2003 - 4 B 83.03
Luftwirbelschleppschäden; nicht voraussehbare nachteilige Wirkungen; …
- BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 43.95
Duldungsbescheid - Duldung der Zwangsvollstreckung - Rückgewähranspruch - …
- BVerwG, 28.04.1978 - 7 C 50.75
Wiederholung der ärztlichen Vorprüfung im Fach Physiologie - Verstoß gegen das …
- BVerwG, 21.05.1997 - 11 C 1.96
Endlager Morsleben: Oberverwaltungsgericht muß erneut entscheiden
- BGH, 22.05.2019 - VII ZR 180/18
Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig; Treffen von …
- BVerfG, 05.10.1996 - 2 BvR 2195/95
Umfang der Beweiskraft einer Zustellungsurkunde
- BVerwG, 19.12.2017 - 3 A 8.15
Auslegung; Bestandskraft; Eisenbahnrechtlicher Planfeststellungsbeschluss; …
- BVerwG, 13.01.1982 - 1 B 142.81
Klagerücknahme - Vergleichsweise Verpflichtung - Prozessvergleich - …
- VGH Bayern, 23.09.2026 - 8 ZB 25.1490
Berufungszulassung (abgelehnt), rechtskräftige straßenrechtliche Planfeststellung …
Hinzukommen muss ein materiellrechtlicher Verstoß, der nicht durch Planergänzung oder ein ergänzendes Verfahren behoben werden kann und der zu einer Rechtsverletzung des Klägers führt; (nur) letzteres gilt auch für einen Anspruch auf Außervollzugsetzung des Planfeststellungsbeschlusses zur Ermöglichung eines ergänzenden Verfahrens (…vgl. BVerwG, U.v. 21.11.2023 - 9 A 11.21 - BVerwGE 181, 65 - juris Rn. 31 f.; U.v. 23.6.2020 - 9 A 23.19 - Buchholz 451.91 Europ. UmweltR Nr. 77 - juris Rn. 27 und 41).Die Situation unterscheidet sich damit wesentlich von derjenigen, die der von der Klägerin angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juni 2020 (U.v. 23.6.2020 - 9 A 23.19 - juris Rn. 38) zugrunde lag.
- BVerwG, 21.11.2023 - 9 A 11.21
Rücknahme des Planfeststellungsbeschlusses A 49 zwischen Stadtallendorf und A 5 …
Rn. 6 Mit Urteilen vom 23. Juni 2020 - 9 A 22.19 - (BVerwGE 168, 368) und - 9 A 23.19 - (Buchholz 451.91 Europ. UmweltR Nr. 77) wies das Bundesverwaltungsgericht die Klagen einer Umweltvereinigung und einer Privatperson ab, die mit der Rüge einer unzureichenden wasserrechtlichen Prüfung die Außervollzugsetzung des Planfeststellungsbeschlusses vom 30. Mai 2012 im Wege der Rücknahme oder des Widerrufs erreichen wollten.Die Streitigkeit "betrifft" das Planfeststellungsverfahren im Sinne des § 50 Abs. 1 Nr. 6 VwGO, weil der Antrag auf vollständige oder teilweise Rücknahme des Planfeststellungsbeschlusses einen unmittelbaren Bezug zu dem vorausgegangenen Planfeststellungsverfahren aufweist und es um die genehmigungsrechtliche Bewältigung des Vorhabens geht; dies gilt auch für die hilfsweise beantragte (teilweise) Außervollzugsetzung des Planfeststellungsbeschlusses (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2020 - 9 A 23.19 - Buchholz 451.91 Europ. UmweltR Nr. 77 Rn. 16 m. w. N.).
Rn. 32 1. Anspruchsgrundlage für die begehrte (teilweise) Rücknahme ist hier § 48 HVwVfG, der auch auf Planfeststellungsbeschlüsse Anwendung findet (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2020 - 9 A 23.19 - Buchholz 451.91 Europ. UmweltR Nr. 77 Rn. 25 f.).
Der Anspruch eines Dritten auf Rücknahme des Planfeststellungsbeschlusses oder auf ermessensfehlerfreie Entscheidung darüber kann allerdings nicht weiter gehen als der Aufhebungsanspruch bei fristgerechter Anfechtung und setzt daher neben der Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses voraus, dass dadurch gerade ein Recht des Dritten verletzt wird (…BVerwG, Urteile vom 28. April 2016 - 4 A 2.15 - BVerwGE 155, 81 Rn. 26 und vom 23. Juni 2020 - 9 A 23.19 - Buchholz 451.91 Europ. UmweltR Nr. 77 Rn. 37).
Rn. 46 Dass der Planfeststellungsbeschluss - trotz zahlreicher Regelungen zu wasserrechtlichen Erlaubnissen und Hinweisen, weiteren wasserrechtlichen Entscheidungen und wasserrechtlichen Nebenbestimmungen - den Anforderungen an eine unionsrechtskonforme Prüfung des wasserrechtlichen Verschlechterungsverbots und Verbesserungsgebots nicht gerecht geworden und daher objektiv rechtswidrig ist, hat der Senat bereits in seinen Urteilen vom 23. Juni 2020 - 9 A 22.19 - (BVerwGE 168, 368) und - 9 A 23.19 - (Buchholz 451.91 Europ. UmweltR Nr. 77) festgestellt.
- BVerwG, 09.06.2026 - 10 B 8.25 Erforderlich ist eine eindeutige und unmissverständliche Erklärung des Inhalts, sich mit ergangenen Entscheidungen zufriedenzugeben und ein Rechtsmittelverfahren nicht durchführen zu wollen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2020 - 9 A 23.19 - Buchholz 451.91 Europ. UmweltR Nr. 77 Rn. 21; BGH, Urteil vom 26. März 1996 - X ZR 100/94 - NJW-RR 1996, 1203 < 1204>).
Der Rechtsmittelverzicht ist in der Verwaltungsgerichtsordnung zwar nicht ausdrücklich geregelt, ergibt sich aber aus der Dispositionsmaxime, dem Grundsatz von Treu und Glauben und hinsichtlich des Verzichts auf die Revision aus § 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 555 Abs. 5 Nr. 2 ZPO (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2020 a. a. O.;… Schübel-Pfister, in: Eyermann, VwGO, 7. Aufl. 2026, § 105 Rn. 16;… Steinbeiß-Winkelmann/Naumann, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht - VwGO, Stand Juli 2025, § 173 Rn. 259).
Ein Rechtsmittelverzicht kann nicht nur als Prozesserklärung abgegeben, sondern auch durch Vertrag zwischen den Parteien vereinbart werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2020 a. a. O.; BGH, Urteil vom 10. Juli 1985 - VIII ZR 285/84 - NJW 1986, 198), der bereits vor Erlass des erstinstanzlichen Urteils zulässig ist (vgl. BGH, Urteile vom 30. November 1972 - II ZR 135/70 - WM 1973, 144 …und vom 10. Juli 1985 a. a. O.).
Der Verzicht ist im Fall der Erklärung gegenüber dem Gericht von Amts wegen, sonst auf Einrede hin vom Rechtsmittelgericht zu berücksichtigen (BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2020 a. a. O.; BGH, Beschlüsse vom 8. Mai 1985 - IVb ZB 56/84 - NJW 1985, 2334 …und vom 24. Oktober 2017 - X ARZ 326/17 - NJW-RR 2018, 250 Rn. 17).
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.07.2026 - 3 L 6/24
Beurteilungsmaßstab für FFH-Verträglichkeitsprüfung und Prüfung des …
Gleichwohl spricht die große Bedeutung der FFH-Verträglichkeitsprüfung, die unionsrechtlich vorgegeben und formalisiert ist (siehe dazu BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2020 -9 A 23.19 [E-CLI:DE:BVerwG:2020:230620U9A23.19.0] -Rn. 48), für die Pflicht, eine unterbliebene FFH-Verträglichkeitsprüfung auch in der vorliegenden Fallgruppe nachzuholen.Rn. 63 Allerdings geht das Bundesverwaltungsgericht davon aus, dass die Aufrechterhaltung eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses, der ohne die erforderliche Prüfung der Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem wasserrechtlichen Verschlechterungsverbot erlassen worden ist, nicht dazu führt, dass die unionsrechtlichen Regelungen nicht mehr in effektiver Weise angewandt werden können (BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2020 -9 A 23.19 [E-CLI:DE:BVerwG:2020:230620U9A23.19.0]-Rn.46).
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2025 - 3 L 6/24
Rücknahme und Widerruf einer wasserrechtlichen Erlaubnis; zwischenzeitliche …
(- 9 A 23.19 - juris) gegen die Richtigkeit dieser Erwägungen sprechen.Das Bundesverwaltungsgericht geht davon aus, dass die Aufrechterhaltung eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses, der ohne die erforderliche Prüfung der Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem wasserrechtlichen Verschlechterungsverbot erlassen worden ist, nicht zu einem unionsrechtlich unerträglichen Zustand führt (BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2020 - 9 A 23/19 - juris).
- VG Stuttgart, 12.02.2025 - 8 K 2208/24
Verfahren auf aufsichtsrechtliches Einschreiten zwecks Verhinderung der Abbindung …
Anknüpfend daran erfasst § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 VwGO auch Streitigkeiten betreffend die teilweise Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses sowie die Wiederaufnahme des Verfahrens (…vgl. zur eigenen erstinstanzlichen Zuständigkeit BVerwG, Urteile vom 28.04.2016 - 4 A 2/15 -, juris Rn. 15; und vom 23.06.2020 - 9 A 23/19 -, juris Rn. 16; ähnlich hinsichtlich einer Klage gegen den Teilwiderruf eines Planfeststellungsbeschlusses VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 04.07.2018 - 5 S 2117/16 -, juris Rn. 28 ).Auch in den nachfolgenden Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.12.2017 - 3 A 8/15 - (…juris Rn. 14) und vom 23.06.2020 - 9 A 23/19 - (…juris Rn. 16) findet sich eine entsprechende einschränkende Formulierung nicht mehr.
In diesen Urteilen geht das Bundesverwaltungsgericht jeweils davon aus, dass seine Zuständigkeit auch in Fällen bestehe, in denen ein Planfeststellungsbeschluss nachträglich im Rahmen einer Rücknahme oder eines Widerrufs geändert werden solle (…vgl. BVerwG, Urteile vom 19.12.2017 - 3 A 8/15 -, juris Rn. 14; und vom 23.06.2020 - 9 A 23/19 -, juris Rn. 16).
- OVG Niedersachsen, 04.12.2023 - 7 LB 19/21
Nachvollziehbare Wahrung der Erfordernisse der Verkehrssicherheit durch einen …
Der in § 75 Abs. 1a VwVfG zum Ausdruck kommende Grundsatz der Planerhaltung begrenzt die Reichweite eines Rücknahmeverlangens und scheidet eine Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses aus, wenn der Mangel, der seine Rechtswidrigkeit begründet, kein zwingendes Planungshindernis betrifft, sondern durch Planergänzung oder durch ein ergänzendes Verfahren mit nachfolgender erneuter Sachentscheidung, die in einer Änderung oder Bestätigung, aber auch in einer Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses bestehen kann, behoben werden kann, ohne die Gesamtplanung in Frage zu stellen (st. Rspr., BVerwG, Urteile vom 23.06.2020 - 9 A 23.19 -, juris und vom 30.11.2020 - 9 A 5.20 -, juris).Der in § 75 Abs. 1a VwVfG zum Ausdruck kommende Grundsatz der Planerhaltung begrenzt die Reichweite eines Rücknahmeverlangens und scheidet eine Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses aus, wenn der Mangel, der seine Rechtswidrigkeit begründet, kein zwingendes Planungshindernis betrifft, sondern durch Planergänzung oder durch ein ergänzendes Verfahren mit nachfolgender erneuter Sachentscheidung, die in einer Änderung oder Bestätigung, aber auch in einer Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses bestehen kann, behoben werden kann, ohne die Gesamtplanung in Frage zu stellen (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urteile vom 23.06.2020 - 9 A 23.19 -, juris und vom 30.11.2020 - 9 A 5.20 -, juris).
- VGH Hessen, 12.05.2021 - 23 C 2081/20
Vorläufige Anordnung im Unternehmensflurbereinigungsverfahren, Anhörungsrüge
Der Antragsteller rügt weiter, der Senat habe sein Vorbringen zu den Folgen aus der Veröffentlichung der Bundesverwaltungsgerichtsentscheidungen vom 23.06.2020 - 9 A 22/19 und 9 A 23/19 - und vom 02.07.2020 - 9 A 8/19 - (alle juris) entscheidungserheblich übergangen.Zwar wurde in den beiden genannten Urteilen vom 23.06.2020 ausgeführt, der dem Unternehmensflurbereinigungsverfahren zugrundeliegende Planfeststellungsbeschluss werde den Anforderungen an die Prüfung der Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem wasserrechtlichen Verschlechterungsverbot und Verbesserungsgebot nicht gerecht (BVerwG, Urteil vom 23.06.2020 - 9 A 23/19 -, juris Rdnr. 30 und 36;… Urteil vom 23.06.2020 - 9 A 22/19 -, juris Rdnr. 33 und 34) und sei daher als rechtswidrig anzusehen (BVerwG 9 A 23/19, a.a.O., Rdnr. 36).
Gleichwohl wurden die geltend gemachten Ansprüche auf Rücknahme des Planfeststellungsbeschlusses als unbegründet zurückgewiesen, letztlich vor allem im Hinblick auf den in § 75 VwVfG geregelten Grundsatz der Planerhaltung und die hohe Bedeutung, die der Gesetzgeber der Bestandskraft eines Planfeststellungsbeschlusses zumesse (BVerwG 9 A 23/19, a.a.O., Rdnr. 42;… BVerwG 9 A 22/19, a.a.O., Rdnr. 41).
- VGH Hessen, 26.05.2021 - 23 C 2081/20 Der Antragsteller rügt weiter, der Senat habe sein Vorbringen zu den Folgen aus der Veröffentlichung der Bundesverwaltungsgerichtsentscheidungen vom 23.06.2020 - 9 A 22/19 und 9 A 23/19 - und vom 02.07.2020 - 9 A 8/19 - (alle juris) entscheidungserheblich übergangen.
Zwar wurde in den beiden genannten Urteilen vom 23.06.2020 ausgeführt, der dem Unternehmensflurbereinigungsverfahren zugrundeliegende Planfeststellungsbeschluss werde den Anforderungen an die Prüfung der Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem wasserrechtlichen Verschlechterungsverbot und Verbesserungsgebot nicht gerecht (BVerwG, Urteil vom 23.06.2020 - 9 A 23/19 -, juris Rdnr. 30 und 36;… Urteil vom 23.06.2020 - 9 A 22/19 -, juris Rdnr. 33 und 34) und sei daher als rechtswidrig anzusehen (BVerwG 9 A 23/19, a.a.O., Rdnr. 36).
Gleichwohl wurden die geltend gemachten Ansprüche auf Rücknahme des Planfeststellungsbeschlusses als unbegründet zurückgewiesen, letztlich vor allem im Hinblick auf den in § 75 VwVfG geregelten Grundsatz der Planerhaltung und die hohe Bedeutung, die der Gesetzgeber der Bestandskraft eines Planfeststellungsbeschlusses zumesse (BVerwG 9 A 23/19, a.a.O., Rdnr. 42;… BVerwG 9 A 22/19, a.a.O., Rdnr. 41).
- VG Potsdam, 06.02.2025 - 16 K 1623/24
Anerkannte Umweltvereinigung, Biotopschutz, Ermessensreduzierung auf Null, …
Allein der Umstand, dass ein Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig ist, gebietet daher nicht seine Rücknahme, zumal die Möglichkeit zur fristgerechten Anfechtung bestanden hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2020 - 9 A 23/19 -, Rn. 41, juris).Daher scheidet eine vollständige Rücknahme des Planfeststellungsbeschlusses aus, wenn der Mangel, der seine Rechtswidrigkeit begründet, durch Planergänzung oder durch ein ergänzendes Verfahren behoben werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2020 - 9 A 23/19 -, Rn. 27, juris).
- BVerwG, 17.05.2021 - 9 A 7.20
Zurückweisung der Anhörungsrüge; Gebot zur Gewährung rechtlichen Gehörs nach Art. …
- VGH Hessen, 22.09.2020 - 23 C 2081/20
- OVG Saarland, 20.06.2023 - 2 C 220/21
Planfeststellungsbeschluss für Grubenwasseranstieg; Einleiten von Grubenwasser in …
- VGH Bayern, 19.12.2023 - 8 A 19.40024
Klage einer Umweltvereinigung gegen Planfeststellungbeschluss für Neubau einer …
- BVerwG, 27.01.2022 - 9 B 36.21
Zur Tenorierung stattgebender Urteile zu planfeststellungsrechtlichen …
- OVG Saarland, 19.03.2025 - 2 C 148/24
Klage gegen Planfeststellungsbeschluss für Grubenwasseranstieg
- OVG Saarland, 20.06.2023 - 2 C 250/21
Planfeststellungsbeschluss des Rahmenbetriebsplans zum Heben und Einleiten von …
- OVG Saarland, 19.03.2025 - 2 C 152/24
Klage gegen Planfeststellungsbeschluss für Grubenwasseranstieg
- OVG Saarland, 19.03.2025 - 2 C 151/24
Klage gegen Planfeststellungsbeschluss für Grubenwasseranstieg
- VGH Hessen, 04.08.2023 - 2 B 830/23
Unzulässiger einstweiliger Rechtsschutzantrag gegen Vorhabenträger des Ausbaus …
- VGH Bayern, 04.08.2023 - 2 B 23.830
Keine Geltendmachung der Verletzung objektiv-rechtlicher Bestimmungen des …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".