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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.06.2024 - 9 C 5.23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,19816
BVerwG, 11.06.2024 - 9 C 5.23 (https://dejure.org/2024,19816)
BVerwG, Entscheidung vom 11.06.2024 - 9 C 5.23 (https://dejure.org/2024,19816)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juni 2024 - 9 C 5.23 (https://dejure.org/2024,19816)
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  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO §§ 88, ... 113 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4, § 155 Abs. 1 Satz 3, § 161 Abs. 2 Satz 1; BGB §§ 133, 157; GKG § 3 Abs. 1, § 43 Abs. 1; RVG § 23 Abs. 1 Satz 1, § 32 Abs. 1; AO § 37 Abs. 2 Satz 1 und 2, § 155 Abs. 1 Satz 1, § 218 Abs. 2 Satz 2, § 236 Abs. 1, § 239 Abs. 1; KAG Art. 13 Abs. 1
    Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung im Revisionsverfahren

  • rechtsinformationen.bund.de

    Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung im Revisionsverfahren; statthafte Klageart für die Erstattung von (zu Unrecht) entrichteten Gebühren und auf Zahlung von Prozesszinsen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 88 VwGO, § 113 Abs 1 S 2 VwGO, § 113 Abs 4 VwGO, § 155 Abs 1 S 3 VwGO, § 161 Abs 2 S 1 VwGO
    Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung im Revisionsverfahren; statthafte Klageart für die Erstattung von (zu Unrecht) entrichteten Gebühren und auf Zahlung von Prozesszinsen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthafte Klageart bei Verbindung der Klage auf Erstattung der entrichteten Gebühren sowie auf Zahlung von Prozesszinsen mit der Anfechtungsklage nach § 113 Abs. 1 Satz 2 und § 113 Abs. 4 VwGO gegen einen Wasser- und Abwassergebührenbescheid; Bindung an das Klagebegehren nach ...

  • datenbank.nwb.de

    Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung im Revisionsverfahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 17.02.2000 - 3 C 11.99

    Prozeßzinsen; Geltendmachung ohne Vorverfahren; Verzinsung von …

    Auszug aus BVerwG, 11.06.2024 - 9 C 5.23
    § 113 Abs. 4 VwGO ermöglicht es, den Anfechtungsrechtsstreit und den davon abhängigen Streit über den Leistungsanspruch in einem Verfahren zusammenzufassen, auch wenn die Leistungsklage als Verpflichtungsklage auf eine Verpflichtung zum Erlass eines Verwaltungsakts gerichtet ist (BVerwG, Urteil vom 17. Februar 2000 - 3 C 11.99 - Buchholz 451.511 § 14 MOG Nr. 1 S. 1 f.; vgl. auch den Tenor des Urteils vom 27. November 2019 - 9 C 4.19 -).

    Im Einklang mit der Systematik der Verwaltungsgerichtsordnung, die zwischen der allgemeinen Leistungsklage und der auf den Erlass eines Verwaltungsakts gerichteten Verpflichtungsklage nach § 42 Abs. 1 Alt. 2 VwGO als besonderer Leistungsklage unterscheidet (BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1969 - 1 C 65.67 - BVerwGE 31, 301 ), kann (nur) so dem Sinn und Zweck von § 113 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 4 VwGO umfassend Rechnung getragen werden, die gerichtliche Geltendmachung der von der Aufhebung des Verwaltungsakts abhängigen Folgenbeseitigungs- und sonstigen Leistungsansprüche im Interesse des effektiven Rechtsschutzes und der Prozessökonomie bereits vor Rechtskraft der Entscheidung über die Anfechtungsklage und ohne eigenes Vorverfahren gemeinsam mit dem Aufhebungsbegehren zu ermöglichen (BT-Drs. 3/55 S. 43; BVerwG, Urteile vom 15. Dezember 1993 - 10 A 1.91 - Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 65 S. 9 und vom 17. Februar 2000 - 3 C 11.99 - Buchholz 451.511 § 14 MOG Nr. 1 S. 2).

    Denn das Ziel von § 113 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 4 VwGO, den Anfechtungsstreit mit dem davon abhängigen Streit über die Rückgängigmachung der Vollziehung oder den Leistungsanspruch in einem Verfahren zusammenzufassen, ist nur zu erreichen, wenn die Leistungsklage - auch soweit sie auf die Verpflichtung zum Erlass eines Verwaltungsakts gerichtet ist - vor Rechtskraft der Entscheidung über die Anfechtungsklage und ohne Durchführung eines eigenen Vorverfahrens zugelassen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Februar 2000 - 3 C 11.99 - Buchholz 451.511 § 14 MOG Nr. 1 S. 2 für § 113 Abs. 4 VwGO).

    Rn. 21 Dass es der Klägerin nicht darum ging, den Erstattungsanspruch nebst Prozesszinsen gerade im Wege einer allgemeinen Leistungsklage durchsetzen zu können, sondern darum, die diesen Anspruch betreffende Klage ohne vorheriges Verwaltungsverfahren mit der Anfechtungsklage gegen den Abgabenbescheid verbinden zu können, zeigt sich außerdem daran, dass sie sich zur Begründung ihres Standpunkts insbesondere auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Februar 2000 - 3 C 11.99 - berufen hat.

  • BVerwG, 01.09.2016 - 4 C 4.15

    Klagebegehren; Auslegung des Rechtsschutzziels; Feststellungsklage bei Streit …

    Auszug aus BVerwG, 11.06.2024 - 9 C 5.23
    Denn nach § 88 VwGO, der das Gericht nicht an die Fassung der Anträge, sondern an das Klagebegehren bindet, hätte der Verwaltungsgerichtshof nach den für die Auslegung von Willenserklärungen geltenden Grundsätzen der §§ 133 und 157 BGB, nach denen das Klagebegehren zu ermitteln ist (…stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 9. April 2014 - 8 C 50.12 - BVerwGE 149, 265 Rn. 17 und vom 1. September 2016 - 4 C 4.15 - BVerwGE 156, 94 Rn. 9), statt von einer allgemeinen Leistungsklage von einer Verpflichtungsklage ausgehen müssen.

    Denn ein eindeutiger Wille der Klägerin, das Klagebegehren einer Erstattung der gezahlten Wasser- und Abwassergebühren nebst Prozesszinsen ausschließlich mit einer allgemeinen Leistungsklage geltend zu machen, lässt sich ungeachtet der dahingehenden Formulierung des Klageantrags weder den prozessualen Erklärungen der Klägerin noch den sonstigen Umständen, insbesondere der erkennbaren Interessenlage der Klägerin, entnehmen (…vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 9. April 2014 - 8 C 50.12 - BVerwGE 149, 265 Rn. 17 und vom 1. September 2016 - 4 C 4.15 - BVerwGE 156, 94 Rn. 9).

  • BVerwG, 09.04.2014 - 8 C 50.12

    Feststellungsantrag; Rechtsschutzziel; Maler- und Lackiererhandwerk; …

    Auszug aus BVerwG, 11.06.2024 - 9 C 5.23
    Denn nach § 88 VwGO, der das Gericht nicht an die Fassung der Anträge, sondern an das Klagebegehren bindet, hätte der Verwaltungsgerichtshof nach den für die Auslegung von Willenserklärungen geltenden Grundsätzen der §§ 133 und 157 BGB, nach denen das Klagebegehren zu ermitteln ist (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 9. April 2014 - 8 C 50.12 - BVerwGE 149, 265 Rn. 17 …und vom 1. September 2016 - 4 C 4.15 - BVerwGE 156, 94 Rn. 9), statt von einer allgemeinen Leistungsklage von einer Verpflichtungsklage ausgehen müssen.

    Denn ein eindeutiger Wille der Klägerin, das Klagebegehren einer Erstattung der gezahlten Wasser- und Abwassergebühren nebst Prozesszinsen ausschließlich mit einer allgemeinen Leistungsklage geltend zu machen, lässt sich ungeachtet der dahingehenden Formulierung des Klageantrags weder den prozessualen Erklärungen der Klägerin noch den sonstigen Umständen, insbesondere der erkennbaren Interessenlage der Klägerin, entnehmen (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 9. April 2014 - 8 C 50.12 - BVerwGE 149, 265 Rn. 17 …und vom 1. September 2016 - 4 C 4.15 - BVerwGE 156, 94 Rn. 9).

  • BVerwG, 15.12.1993 - 10 A 1.91
    Auszug aus BVerwG, 11.06.2024 - 9 C 5.23
    Im Einklang mit der Systematik der Verwaltungsgerichtsordnung, die zwischen der allgemeinen Leistungsklage und der auf den Erlass eines Verwaltungsakts gerichteten Verpflichtungsklage nach § 42 Abs. 1 Alt. 2 VwGO als besonderer Leistungsklage unterscheidet (BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1969 - 1 C 65.67 - BVerwGE 31, 301 ), kann (nur) so dem Sinn und Zweck von § 113 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 4 VwGO umfassend Rechnung getragen werden, die gerichtliche Geltendmachung der von der Aufhebung des Verwaltungsakts abhängigen Folgenbeseitigungs- und sonstigen Leistungsansprüche im Interesse des effektiven Rechtsschutzes und der Prozessökonomie bereits vor Rechtskraft der Entscheidung über die Anfechtungsklage und ohne eigenes Vorverfahren gemeinsam mit dem Aufhebungsbegehren zu ermöglichen (BT-Drs. 3/55 S. 43; BVerwG, Urteile vom 15. Dezember 1993 - 10 A 1.91 - Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 65 S. 9 und vom 17. Februar 2000 - 3 C 11.99 - Buchholz 451.511 § 14 MOG Nr. 1 S. 2).

    Will er vom Erlass des Bescheids absehen, etwa weil inzwischen auf der Grundlage einer ordnungsgemäßen Satzung erneut ein Abgabenbescheid ergangen wäre, kann er einer möglichen Vollstreckung nur durch eine Vollstreckungsabwehrklage nach § 167 Abs. 1 Satz 1 VwGO i. V. m. § 767 Abs. 1 ZPO entgegentreten (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1993 - 10 A 1.91 - Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 65 S. 10).

  • BVerwG, 25.02.1969 - I C 65.67

    Zulässigkeit von Anträgen auf Ergänzung der Verhandlungsniederschrift - …

    Auszug aus BVerwG, 11.06.2024 - 9 C 5.23
    Im Einklang mit der Systematik der Verwaltungsgerichtsordnung, die zwischen der allgemeinen Leistungsklage und der auf den Erlass eines Verwaltungsakts gerichteten Verpflichtungsklage nach § 42 Abs. 1 Alt. 2 VwGO als besonderer Leistungsklage unterscheidet (BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1969 - 1 C 65.67 - BVerwGE 31, 301 ), kann (nur) so dem Sinn und Zweck von § 113 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 4 VwGO umfassend Rechnung getragen werden, die gerichtliche Geltendmachung der von der Aufhebung des Verwaltungsakts abhängigen Folgenbeseitigungs- und sonstigen Leistungsansprüche im Interesse des effektiven Rechtsschutzes und der Prozessökonomie bereits vor Rechtskraft der Entscheidung über die Anfechtungsklage und ohne eigenes Vorverfahren gemeinsam mit dem Aufhebungsbegehren zu ermöglichen (BT-Drs. 3/55 S. 43; BVerwG, Urteile vom 15. Dezember 1993 - 10 A 1.91 - Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 65 S. 9 und vom 17. Februar 2000 - 3 C 11.99 - Buchholz 451.511 § 14 MOG Nr. 1 S. 2).
  • BVerwG, 27.11.2019 - 9 C 4.19

    Zweitwohnungssteuer: Keine Übergangsfrist für rechtswidrige Satzung

    Auszug aus BVerwG, 11.06.2024 - 9 C 5.23
    § 113 Abs. 4 VwGO ermöglicht es, den Anfechtungsrechtsstreit und den davon abhängigen Streit über den Leistungsanspruch in einem Verfahren zusammenzufassen, auch wenn die Leistungsklage als Verpflichtungsklage auf eine Verpflichtung zum Erlass eines Verwaltungsakts gerichtet ist (BVerwG, Urteil vom 17. Februar 2000 - 3 C 11.99 - Buchholz 451.511 § 14 MOG Nr. 1 S. 1 f.; vgl. auch den Tenor des Urteils vom 27. November 2019 - 9 C 4.19 -).
  • BVerwG, 13.12.2023 - 1 C 34.22

    Fall eines verfahrensfehlerhaften Prozessurteils wegen Verneinung des …

    Auszug aus BVerwG, 11.06.2024 - 9 C 5.23
    Rn. 19 Dem steht nicht entgegen, dass das Gericht an einen ausdrücklichen und unmissverständlich erklärten Willen gebunden und es ihm verwehrt ist, an die Stelle dessen, was ein Beteiligter erklärtermaßen will, das zu setzen, was er nach Meinung des Gerichts wollen sollte (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2023 - 1 C 34.22 - juris Rn. 29 m. w. N.).
  • BVerwG, 14.09.2022 - 9 C 24.21

    Verbandsklagebefugnis einer erst nach Klageerhebung anerkannten Umweltvereinigung

    Auszug aus BVerwG, 11.06.2024 - 9 C 5.23
    Rn. 15 bbb) Bei einer Verbindung der Anfechtungsklage mit einer Verpflichtungsklage nach § 113 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 4 VwGO dürfte das aus § 68 Abs. 2 und § 75 Satz 1 VwGO abgeleitete Erfordernis eines vorherigen Antrags auf Erlass des begehrten Verwaltungsakts und der Durchführung eines diesbezüglichen Verwaltungs- und Widerspruchsverfahrens (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 14. September 2022 - 9 C 24.21 - BVerwGE 176, 259 Rn. 28) allerdings nicht gelten.
  • BVerwG, 02.12.2015 - 6 B 33.15

    Ungültigkeit eines Personalausweises; Einziehung eines Personalausweises; …

    Auszug aus BVerwG, 11.06.2024 - 9 C 5.23
    Danach können im Rahmen des Ausspruchs nach § 113 Abs. 1 Satz 2 VwGO die durch die Vollziehung eines rechtswidrigen Verwaltungsakts geschaffenen Folgen auch durch den Erlass eines begünstigenden Verwaltungsakts beseitigt werden (BVerwG, Beschluss vom 2. Dezember 2015 - 6 B 33.15 - Buchholz 402.02 PAuswG Nr. 10 Rn. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2026 - 1 S 325/24

    Anpflanzung; Bäume; Eigentum; Erledigung; Enteignungsgleicher Eingriff; …

    Die insoweit - wie ausgeführt - geltend gemachten Folgenbeseitigungsansprüche im weiteren Sinne können als gesonderter Antrag mit dem Anfechtungsantrag in einer Klage verbunden werden (§ 113 Abs. 1 Satz 2 VwGO; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 11.06.2024 - 9 C 5.23 - juris Rn. 13).
  • BSG, 12.03.2025 - B 7 AS 1/24 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Verzinsung eines Anspruchs des Bundes gegen …

    Im Klageverfahren allein maßgeblich war das Unterliegen des Beklagten hinsichtlich der Hauptforderung (BVerwG vom 11.6.2024 - 9 C 5.23 - juris RdNr 23). Demgegenüber war das Verhältnis von Obsiegen und Unterliegen im Revisionsverfahren anhand der noch streitgegenständlichen Nebenforderungen zu bestimmen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2026 - 19 A 1713/23

    Abschiebungsverbote; Nigeria; Edo State; Humanitäre Verhältnisse; Kernfamilie; …

    Rn. 292 Vgl. hierzu allgemein: BVerwG, Beschluss vom 11. Juni 2024 - 9 C 5.23 - juris Rn. 9.
  • OVG Bremen, 12.05.2026 - 2 LC 188/25

    Zur Auslegung einer landesrechtlichen Vorschrift über die Verkündung von …

    Es ist nach § 113 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4 VwGO zulässig, neben der Anfechtungsklage die Klage auf Erstattung des Geleisteten im Wege der Stufenklage zu verbinden (…BVerwG, Urt. v. 27.11.2019 - 9 C 4.19, juris Rn. 36; Beschl. v. 11.06.2024 - 9 C 5.23, juris Rn. 13).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2026 - 18 B 518/24
    Rn. 19 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Juni 2024 - 9 C 5.23 -, juris, Rn. 18 f., und Urteil vom 31. Januar 2018 - 8 C 12.17 -, juris, Rn. 11; OVG NRW, Beschluss vom 16. März 2023 - 1 E 193/23 -, juris, Rn. 6; Bay. VGH, Beschluss vom 24. Juni 2019 - 8 CS 19.817 -, juris, Rn. 12; Peters/Kujath, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 6. Aufl. 2025, § 88 Rn. 27 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2026 - 5 B 532/25
    Rn. 5 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Juni 2024 - 9 C 5.23 -, juris, Rn. 9; OVG NRW, Beschlüsse vom 23. September 2022 - 5 B 303/21 -, juris, Rn. 176, und vom 10. August 2023 - 1 B 499/23 -, juris, Rn. 2 f. m. w. N.
  • VG Aachen, 20.03.2025 - 7 L 67/25

    Das Marienhospital Aachen darf ab dem 1. April 2025 vorläufig bestimmte operative …

    Rn. 38 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Juni 2024 - 9 C 5.23 -, juris Rn. 18 m.w.N.; vom 27. April 2020 - 2 B 48.19 -, juris Rn. 15 und vom 13. Januar 2012 - 9 B 56.11 -, juris Rn. 8; BayVGH, Beschluss vom 24. Juni 2019 - 8 CS 19.817 -, BeckRS 2019, 13900 Rn. 12; OVG NRW, Beschlüsse vom 16. März 2023 - 1 E 193/23 -, juris Rn. 6; vom 20. Oktober 2021 - 1 E 632/20 -, juris Rn. 3; Fertig, in: BeckOK VwGO, § 88 Rn. 6 (Stand: 01. Oktober 2023); Peters/Kujath, in: NK-VwGO, 5. Auflage 2018, § 88 Rn. 20; Wöckel, in: Eyermann, VwGO, 16. Auflage 2022, § 88 Rn. 8.
  • VG Aachen, 26.02.2025 - 7 L 26/25

    Keine weitere Versorgung kleinster Frühchen am St. Marien-Hospital Düren ab dem …

    Rn. 19 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Juni 2024 - 9 C 5.23 -, juris Rn. 18 m.w.N.; vom 27. April 2020 - 2 B 48.19 -, juris Rn. 15 und vom 13. Januar 2012 - 9 B 56.11 -, juris Rn. 8; BayVGH, Beschluss vom 24. Juni 2019 - 8 CS 19.817 -, BeckRS 2019, 13900 Rn. 12; OVG NRW, Beschlüsse vom 16. März 2023 - 1 E 193/23 -, juris Rn. 6; vom 20. Oktober 2021 - 1 E 632/20 -, juris Rn. 3; Fertig, in: BeckOK VwGO, § 88 Rn. 6 (Stand: 01. Oktober 2023); Peters/Kujath, in: NK-VwGO, 5. Auflage 2018, § 88 Rn. 20; Wöckel, in: Eyermann, VwGO, 16. Auflage 2022, § 88 Rn. 8.
  • VGH Bayern, 04.11.2024 - 8 A 22.40049

    Normenkontrolle gegen Planfeststellungsbeschluss für Bundesstraße B304

    Zwar hat grundsätzlich derjenige Beteiligte die Verfahrenskosten zu tragen, der die Erledigung des Verfahrens aus eigenem Willensentschluss herbeigeführt und sich dadurch freiwillig in die Rolle des Unterlegenen begeben hat (…vgl. BVerwG, B.v. 3.4.2017 - 1 C 9.16 - NVwZ 2017, 1207 = juris Rn. 7; BVerwG, B.v. 11.7.2024 - 9 C 5.23 - NVwZ-RR 2024, 796 = juris Rn. 9).
  • VG Würzburg, 04.12.2025 - W 9 K 24.1304

    Vogelfütterung, missbräuchliche Wildfütterung (Schalenwild), Notzeit, Gefährdung …

    Rn. 43 Billigem Ermessen entspricht es in der Regel, demjenigen Verfahrensbeteiligten die Verfahrenskosten aufzuerlegen, der das erledigende Ereignis aus eigenem Willensentschluss herbeigeführt hat und sich dadurch freiwillig in die Rolle des Unterlegenen begeben hat (…vgl. BVerwG, B.v. 3.4.2017 - 1 C 9.16 - juris Rn. 7; B.v. 11.6.2024 - 9 C 5.23 - juris Rn. 9;… BayVGH, U.v. 4.11.2024 - 8 A 22.40049 - juris Rn. 61) oder der ohne das erledigende Ereignis bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage voraussichtlich unterlegen wäre (…vgl. BVerwG, B.v. 3.4.2017 - 1 C 9.16 - juris Rn. 7; B.v. 11.6.2024 - 9 C 5.23 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 01.10.2025 - 5 C 4.24

    Entscheidung über die Kosten des Verfahrens nach billigem Ermessen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.2025 - 4 L 21/25

    Heranziehung zur Kreisumlage aufgrund einer Heilungssatzung

  • VG Aachen, 27.03.2025 - 7 L 199/25
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2025 - 18 B 38/25
  • VGH Bayern, 01.06.2026 - 4 CS 26.350

    Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO, Verfahren des vorläufigen …

  • VGH Bayern, 14.05.2025 - 24 BV 24.272

    Streitwertfestsetzung, Außergerichtliche Kosten, Verwaltungsgerichte, Billiges …

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