Rechtsprechung
| LAG Hessen, 15.03.2018 - 9 Sa 1399/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 611 Abs. 1 BGB, § 611a BGB, § 17 S. 1 TzBfG, § 17 S. 2 TzBfG, § 611 Abs. 1 BGB
§ 611 Abs. 1 BGB, § 611a BGB, § 17 S. 1 TzBfG, § 17 S. 2 TzBfG, § 611 Abs. 1 BGB, ... - IWW
§ 14 Abs. 1 TzBfG, § ... 14 Abs. 2 TzBfG, §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 Buchst. c ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 Abs. 1, 3 ZPO, § 17 Satz 1 TzBfG, § 256 Abs. 1 ZPO, § 17 Satz 2 TzBfG, § 7 Halbs. 1 KSchG, § 611a BGB, § 611 Abs. 1 BGB, § 106 Satz 1 GewO, § 12 Abs. 1 Satz 1 TzBfG, § 12 TzBfG, § 12 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 TzBfG, § 4 Satz 1 KSchG, § 14 Abs. 4 TzBfG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG
- arbeitsrecht-hessen.de
Rahmenvereinbarungen zwischen Schiedsrichtern und DFB sind keine Arbeitsverträge
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtliche Einordnung der Schiedsrichtervereinbarung zwischen der DSL und den einzelnen Schiedsrichtern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (13)
- hessen.de (Pressemitteilung)
Vereinbarung zwischen einem Schiedsrichter und dem DFB e. V. über Einsätze für eine Spielzeit kein Arbeitsvertrag
- hessen.de (Pressemitteilung)
Vereinbarung zwischen einem Schiedsrichter und dem DFB e.V. über Einsätze für eine Spielzeit kein Arbeitsvertrag.
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Für Spielzeit geschlossener Vertrag zwischen Schiedsrichter und DFB ist kein Arbeitsvertrag sondern eine Rahmenvereinbarung
- raheinemann.de (Kurzinformation)
Schiedsrichtervertrag ist kein Arbeitsvertrag
- lto.de (Kurzinformation)
Niederlage gegen den DFB: Ex-Schiedsrichter hat keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Schiedsrichtervereinbarung ist kein Arbeitsvertrag
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Vereinbarung zwischen Schiedsrichter und DFB über Einsätze ist kein Arbeitsvertrag
- rabüro.de (Pressemitteilung)
Schiedsrichtervertrag kein Arbeitsvertrag
- spiegel.de (Pressemeldung, 15.03.2018)
Angestellt oder selbstständig: Schiedsrichter scheitert mit Klage gegen DFB
- fgvw.de (Kurzinformation)
Vereinbarung mit einem Schiedsrichter und dem DFB e.V. ist kein Arbeitsvertrag
- anwalt.de (Kurzinformation)
Fußball-Schiedsrichter haben kein Arbeitsverhältnis mit dem DFB
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Rahmenvereinbarung zwischen Schiedsrichter und DFB für eine Spielzeit stellen keinen Arbeitsvertrag dar - Befristungsregeln für Arbeitsvertrag auf Rahmenvereinbarung nicht anwendbar
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)
Bundesliga Schiedsrichter sind keine Arbeitnehmer des DFB
- hensche.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)
Entscheidung zum Arbeitnehmerbegriff
Sonstiges (2)
- heuking.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Schiedsrichter sind keine Arbeitnehmer
- heuking.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Deutscher Fußball-Bund e.V. (DFB) - Schiedsrichter Dittrich
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 14.09.2016 - 6 Ca 1686/16
- LAG Hessen, 15.03.2018 - 9 Sa 1399/16
Papierfundstellen
- SpuRt 2018, 173
- NZA-RR 2018, 414
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (14)
- ArbG Frankfurt/Main, 14.09.2016 - 6 Ca 1686/16
Arbeitnehmereigenschaft, Schiedsrichter
Auszug aus LAG Hessen, 15.03.2018 - 9 Sa 1399/16
{ABSCHNITT:Tenor:} Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 14. September 2016 - 6 Ca 1686/16 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat die Klage mit Urteil vom 14. September 2016 - Az. 6 Ca 1686/16 - abgewiesen.
das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 14. September 2016, Az. 6 Ca 1686/16, abzuändern und.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 14. September 2016 - Az. 6 Ca 1686/16 - ist gemäß §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 Buchst. c ArbGG statthaft und auch im Übrigen zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und ordnungsgemäß begründet worden, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 Abs. 1 und 3 ZPO.
- BAG, 15.02.2012 - 10 AZR 111/11
Arbeitnehmerstatus - Rahmenvereinbarung - befristete Einzelverträge
Auszug aus LAG Hessen, 15.03.2018 - 9 Sa 1399/16
Daher ist eine Rahmenvereinbarung, welche nur die Bedingungen der erst noch abzuschließenden Arbeitsverträge wiedergibt, selbst aber noch keine Verpflichtung zur Arbeitsleistung begründet, kein Arbeitsvertrag (BAG, Urteil vom 15. Februar 2012 - 10 AZR 111/11, nach juris; BAG, Urteil vom 12. November 2008 - 7 ABR 73/07, nach juris; BAG, Urteil vom 16. April 2003 - 7 AZR 187/02, nach juris; BAG, Urteil vom 31. Juli 2002 - 7 AZR 181/01, nach juris).Arbeitsvertragsparteien sind nicht gezwungen, statt der Kombination von Rahmenvereinbarungen und Einzelarbeitsverträgen ein Abrufarbeitsverhältnis nach § 12 TzBfG zu begründen (BAG, Urteil vom 15. Februar 2012 - 10 AZR 111/11, nach juris; BAG, Urteil vom 31. Juni 2002 - 7 AZR 181/01, nach juris).
Wortlaut, Zusammenhang, Zweck und Geschichte der Regelung des § 17 Satz 1 TzBfG lassen keine einschränkende Auslegung zu, die den Schriftformverstoß nicht der Klagefrist unterwirft (BAG, Urteil vom 15. Februar 2012 - 10 AZR 111/11, nach juris; BAG; Urteil vom 4. Mai 2011 - 7 AZR 252/10, nach juris)..
- BAG, 31.07.2002 - 7 AZR 181/01
Rahmenvereinbarung mit Tagesaushilfen
Auszug aus LAG Hessen, 15.03.2018 - 9 Sa 1399/16
Die arbeitsvertragliche Vereinbarung kann auch beinhalten, dass der Arbeitgeber die konkrete Verpflichtung zur Arbeitsleistung erst durch eine einseitige, gemäß § 106 Satz 1 GewO zu treffende Weisung auslöst (BAG, Urteil vom 31. Juli 2002 - 7 AZR 181/01, nach juris).Daher ist eine Rahmenvereinbarung, welche nur die Bedingungen der erst noch abzuschließenden Arbeitsverträge wiedergibt, selbst aber noch keine Verpflichtung zur Arbeitsleistung begründet, kein Arbeitsvertrag (BAG, Urteil vom 15. Februar 2012 - 10 AZR 111/11, nach juris; BAG, Urteil vom 12. November 2008 - 7 ABR 73/07, nach juris; BAG, Urteil vom 16. April 2003 - 7 AZR 187/02, nach juris; BAG, Urteil vom 31. Juli 2002 - 7 AZR 181/01, nach juris).
Arbeitsvertragsparteien sind nicht gezwungen, statt der Kombination von Rahmenvereinbarungen und Einzelarbeitsverträgen ein Abrufarbeitsverhältnis nach § 12 TzBfG zu begründen (BAG, Urteil vom 15. Februar 2012 - 10 AZR 111/11, nach juris; BAG, Urteil vom 31. Juni 2002 - 7 AZR 181/01, nach juris).
- BAG, 21.11.2017 - 9 AZR 117/17
Arbeitnehmerstatus eines Musikschullehrers
Auszug aus LAG Hessen, 15.03.2018 - 9 Sa 1399/16
Da der Streitgegenstand einer Befristungskontrollklage nach § 17 Satz 1 TzBfG die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer zu einem bestimmten Zeitpunkt vereinbarten Befristung zu dem in der Vereinbarung vorgesehenen Termin ist (BAG, Urteil vom 21. November 2017 - 9 AZR 117/17, nach juris; BAG, Urteil vom 15. Februar 2017 - 7 AZR 153/15, nach juris), ist das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zum Zeitpunkt des streitbefangenen Beendigungstermins grundsätzlich Voraussetzung für den Erfolg einer Befristungskontrollklage.Inzidenter ist daher zu überprüfen, ob das zwischen den Parteien vereinbarte Rechtsverhältnis überhaupt als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren ist (BAG, Urteil vom 21. November 2017 - 9 AZR 117/17, nach juris).
Die Vorschrift des § 611a BGB spiegelt diese Rechtsgrundsätze wider (BAG, Urteil vom 21. November 2017 - 9 AZR 117/17, nach juris; BAG, Urteil vom 17. Oktober 2017 - 9 AZR 792/16, nach juris; BAG, Urteil vom 27. Juni 2017 - 9 AZR 851/16, nach juris).
- BGH, 28.11.1994 - II ZR 11/94
Unterwerfung von Nichtmitgliedern eines Sportverbandes unter die …
Auszug aus LAG Hessen, 15.03.2018 - 9 Sa 1399/16
Eine in der sportrechtlichen Praxis anzutreffende Form rechtsgeschäftlicher Unterwerfung kann darin bestehen, dass der Sportler auf seinen Antrag bei dem für seine Sportart zuständigen Verband eine generelle Start- oder Spielerlaubnis (Sportler- oder Spielerpass bzw. Spielerausweis oder Lizenz) erwirbt, bei deren Erhalt er verspricht, bei seiner sportlichen Betätigung die von dem Verband für die Ausübung dieser Sportart aufgestellten Regeln zu beachten und sich im Falle von Regelverstößen dessen Sanktionen zu unterstellen (BGH, Urteil vom 28. November 1994 - II ZR 11/94, nach juris).In diesem Fall erklärt der Sportler durch seine Meldung ausdrücklich oder konkludent, dass er die nach diesen Ordnungen für die Durchführung des betreffenden Wettbewerbs geltenden Regeln und die für den Fall ihrer Verletzung angedrohten Sanktionen des zuständigen Verbandes als auch für sich verbindlich anerkennt (BGH, Urteil vom 28. November 1994 - II ZR 11/94, nach juris).
- BAG, 16.04.2003 - 7 AZR 187/02
Rahmenvereinbarung mit Tagesaushilfen
Auszug aus LAG Hessen, 15.03.2018 - 9 Sa 1399/16
Daher ist eine Rahmenvereinbarung, welche nur die Bedingungen der erst noch abzuschließenden Arbeitsverträge wiedergibt, selbst aber noch keine Verpflichtung zur Arbeitsleistung begründet, kein Arbeitsvertrag (BAG, Urteil vom 15. Februar 2012 - 10 AZR 111/11, nach juris; BAG, Urteil vom 12. November 2008 - 7 ABR 73/07, nach juris; BAG, Urteil vom 16. April 2003 - 7 AZR 187/02, nach juris; BAG, Urteil vom 31. Juli 2002 - 7 AZR 181/01, nach juris).Dem Beklagten wurde auch nicht das Recht eingeräumt, durch Ausübung seines Leistungsbestimmungsrechts die konkrete Leistungspflicht des Klägers herbeizuführen (BAG, Urteil vom 16. April 2003 - 7 AZR 187/02, nach juris).
- BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 851/16
Beschäftigung einer Musikschullehrerin sowohl als Arbeitnehmerin als auch als …
Auszug aus LAG Hessen, 15.03.2018 - 9 Sa 1399/16
Die Vorschrift des § 611a BGB spiegelt diese Rechtsgrundsätze wider (BAG, Urteil vom 21. November 2017 - 9 AZR 117/17, nach juris; BAG, Urteil vom 17. Oktober 2017 - 9 AZR 792/16, nach juris; BAG, Urteil vom 27. Juni 2017 - 9 AZR 851/16, nach juris). - BAG, 02.06.2010 - 7 AZR 85/09
Sachgrund der Erprobung iSv. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 TzBfG
Auszug aus LAG Hessen, 15.03.2018 - 9 Sa 1399/16
Dennoch ist der Antrag als unechter Hilfsantrag zu verstehen, da regelmäßig ein Eventualverhältnis anzunehmen ist (BAG, Urteil vom 9. September 2015 - 7 AZR 190/14, nach juris; BAG, Urteil vom 2. Juni 2010 - 7 AZR 85/09, nach juris). - BAG, 04.05.2011 - 7 AZR 252/10
Befristungskontrollklage - § 6 KSchG
Auszug aus LAG Hessen, 15.03.2018 - 9 Sa 1399/16
Wortlaut, Zusammenhang, Zweck und Geschichte der Regelung des § 17 Satz 1 TzBfG lassen keine einschränkende Auslegung zu, die den Schriftformverstoß nicht der Klagefrist unterwirft (BAG, Urteil vom 15. Februar 2012 - 10 AZR 111/11, nach juris; BAG; Urteil vom 4. Mai 2011 - 7 AZR 252/10, nach juris).. - BAG, 12.11.2008 - 7 ABR 73/07
Betriebsratswahl - Anzahl zu wählender Betriebsratsmitglieder - Aushilfen
Auszug aus LAG Hessen, 15.03.2018 - 9 Sa 1399/16
Daher ist eine Rahmenvereinbarung, welche nur die Bedingungen der erst noch abzuschließenden Arbeitsverträge wiedergibt, selbst aber noch keine Verpflichtung zur Arbeitsleistung begründet, kein Arbeitsvertrag (BAG, Urteil vom 15. Februar 2012 - 10 AZR 111/11, nach juris; BAG, Urteil vom 12. November 2008 - 7 ABR 73/07, nach juris; BAG, Urteil vom 16. April 2003 - 7 AZR 187/02, nach juris; BAG, Urteil vom 31. Juli 2002 - 7 AZR 181/01, nach juris). - BAG, 09.09.2015 - 7 AZR 190/14
Sachgrundlose Befristung - Schriftform - Treu und Glauben
- BAG, 17.10.2017 - 9 AZR 792/16
Musikschullehrer - Honorarvertrag
- BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 153/15
Befristung - Feststellungsklage des Arbeitgebers
- BAG, 24.06.2015 - 7 AZR 541/13
Befristungskontrollklage - verlängerte Anrufungsfrist
- LAG Niedersachsen, 12.02.2020 - 2 Sa 172/19
Verpflichtung zur Arbeits- bzw. Dienstleistung als Merkmal eines Arbeits- oder …
Die Kammer schließt sich insoweit nach eingehender Prüfung den Grundsätzen an, die das Landesarbeitsgericht Frankfurt in seiner Entscheidung vom 15. März 2018 (9 Sa 1399/16 - Rn. 80 ff.) zu einer vergleichbaren Schiedsrichtervereinbarung getroffen hat. - ArbG Bonn, 12.02.2025 - 4 Ca 2061/24 Rn. 49 Die Frage, ob es sich bei der Schiedsrichtertätigkeit in der Profiliga um ein Arbeitsverhältnistnis handelt, wurde vom LAG Niedersachsen in seinem Urteil vom 12.02.2020, Az 2 Sa 172/19, sowie vom LAG Frankfurt a.M. im Urteil vom 15.03.2018, Az. 9 Sa 1399/16 verneint.
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