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   BGH, 07.07.2021 - AnwZ 1/21   

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https://dejure.org/2021,34082
BGH, 07.07.2021 - AnwZ 1/21 (https://dejure.org/2021,34082)
BGH, Entscheidung vom 07.07.2021 - AnwZ 1/21 (https://dejure.org/2021,34082)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 2021 - AnwZ 1/21 (https://dejure.org/2021,34082)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 112a Abs 1 BRAO, § 112a Abs 3 BRAO
    Anwaltgerichtliches Verfahren: Eröffnung des Rechtswegs zur Anwaltsgerichtsbarkeit für nicht zur Anwaltschaft zugelassene Dritte; Befugnis der Rechtsanwaltskammer zur Erteilung von Weisungen zum künftigen Verhalten eines Rechtsanwalts

  • IWW

    § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § ... 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO, §§ 162, 163 Satz 4, § 73 Abs. 2 Nr. 4, § 74 BRAO, § 112a Abs. 1, Abs. 3 BRAO, § 112a Abs. 3 Nr. 1 Fall 4 BRAO, § 223 BRAO, § 112a BRAO, Art. 101 Abs. 2 GG, § 42 Abs. 1 VwGO, § 75 VwGO, § 42 Abs. 2 VwGO, § 74, § 57 BRAO, § 56 Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 17a Abs. 2 GVG, § 17a Abs. 4 GVG, § 118 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Verpflichtung der Rechtsanwaltskammer zum Erlass einer Anordnung gegen zwei beim Bundesgerichtshof zugelassene Rechtsanwälte

  • rewis.io
  • BRAK-Mitteilungen

    Beschränkter Rechtsweg zur Anwaltsgerichtsbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Verpflichtung der Rechtsanwaltskammer zum Erlass einer Anordnung gegen zwei beim Bundesgerichtshof zugelassene Rechtsanwälte

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.1982 - 9 S 242/80

    Rechtsweg zu den Ehrengerichten für Rechtsanwälte - Standesrechtliches

    Auszug aus BGH, 07.07.2021 - AnwZ 1/21
    Ein solcher Anspruch wäre nicht berufsrechtlicher, sondern allgemein öffentlich-rechtlicher Natur und daher vor den Verwaltungsgerichten geltend zu machen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Juli 1997 - AnwZ (B) 10/97, BRAK-Mitt. 1997, 256 f. und vom 24. November 1997 - AnwZ (B) 47/97,BRAK-Mitt. 1998, 41, 42; VGH Mannheim, NJW 1982, 2011, jeweils zu § 223 BRAO aF; Weyland/Kilimann, BRAO, 10. Aufl., § 112a Rn. 13 f.; Deckenbrock in Henssler/Prütting, BRAO, 5. Aufl., § 112a Rn. 3, 5).

    Diese Beschränkung der Gerichtsbarkeit der Anwaltsgerichte kommt im Wortlaut des § 112a BRAO zwar nicht zum Ausdruck, ist aber in der Natur der Anwaltsgerichtsbarkeit als besondere Gerichtsbarkeit nach Art. 101 Abs. 2 GG begründet (vgl. VGH Mannheim, NJW 1982, 2011 zu § 223 BRAO aF; Weyland/Kilimann, BRAO, 10. Aufl., § 112a Rn. 13 f.; Deckenbrock in Henssler/Prütting, BRAO, 5. Aufl., § 112a Rn. 3, 5).

    Sein Klagebegehren betrifft im Kern auch keine berufsrechtliche, sondern die allgemein öffentlich-rechtliche Frage, ob und in welchem Umfang ein Dritter von der Rechtsanwaltskammer ein Tätigwerden im Rahmen der ihr durch Gesetz zugewiesenen Aufgaben verlangen kann (vgl. VGH Mannheim, NJW 1982, 2011).

    Die berufsrechtliche Aufsicht der Rechtsanwaltskammer über ihre Mitglieder dient nicht der Wahrung individueller Belange, sondern dem öffentlichen Interesse, so dass Dritte keinen Anspruch gegen die Kammer auf eine Aufsichtsmaßnahme oder auf eine fehlerfreie Ermessensentscheidung über ein etwaiges Einschreiten gegen ein Kammermitglied haben (vgl. BVerwG, NJW 1993, 2066, 2067; VGH Mannheim, NJW 1982, 2011 f., Weyland/Weyland, BRAO, 10. Aufl., § 73 Rn. 46; Hartung in Henssler/Prütting, BRAO, 5. Aufl., § 73 Rn. 43; Lauda in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 3. Aufl., § 73 Rn. 47 mwN).

  • BVerwG, 26.01.2011 - 6 C 2.10

    Frequenz; Funkfrequenz; Frequenzverlagerung; Frequenzzuteilung; Klagebefugnis;

    Auszug aus BGH, 07.07.2021 - AnwZ 1/21
    Das ist nicht der Fall, wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise die vom Kläger behaupteten Rechte bestehen oder ihm zustehen können (st. Rspr. des BVerwG, siehe nur BVerwGE 18, 154, 157; 117, 93, 95 f.; 130, 39, 41; NVwZ 2011, 613 Rn. 14).
  • BVerwG, 28.11.2007 - 6 C 42.06

    Marktdefinition, Marktregulierung, Regulierungsverpflichtung, Zugang,

    Auszug aus BGH, 07.07.2021 - AnwZ 1/21
    Das ist nicht der Fall, wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise die vom Kläger behaupteten Rechte bestehen oder ihm zustehen können (st. Rspr. des BVerwG, siehe nur BVerwGE 18, 154, 157; 117, 93, 95 f.; 130, 39, 41; NVwZ 2011, 613 Rn. 14).
  • BGH, 25.11.2002 - AnwZ (B) 8/02

    Unterlassungsverfügungen des Vorstands der Rechtsanwaltskammer gegen

    Auszug aus BGH, 07.07.2021 - AnwZ 1/21
    Eine weitergehende Befugnis, dem Rechtsanwalt verbindliche Weisungen hinsichtlich seines künftigen Verhaltens zu erteilen, ist der Bundesrechtsanwaltsordnung nicht zu entnehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 2002 - AnwZ (B) 8/02, NJW 2003, 504; Lauda in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 3. Aufl., § 74 Rn. 6; Weyland/Weyland, BRAO, 10. Aufl., § 73 Rn. 32; Hartung in Henssler/Prütting, BRAO, § 73 Rn. 40).
  • BGH, 21.07.1997 - AnwZ (B) 10/97

    Zulässigkeit von Rechtsmitteln gegen Entscheidungen des Anwaltsgerichtshofs -

    Auszug aus BGH, 07.07.2021 - AnwZ 1/21
    Ein solcher Anspruch wäre nicht berufsrechtlicher, sondern allgemein öffentlich-rechtlicher Natur und daher vor den Verwaltungsgerichten geltend zu machen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Juli 1997 - AnwZ (B) 10/97, BRAK-Mitt. 1997, 256 f. und vom 24. November 1997 - AnwZ (B) 47/97,BRAK-Mitt. 1998, 41, 42; VGH Mannheim, NJW 1982, 2011, jeweils zu § 223 BRAO aF; Weyland/Kilimann, BRAO, 10. Aufl., § 112a Rn. 13 f.; Deckenbrock in Henssler/Prütting, BRAO, 5. Aufl., § 112a Rn. 3, 5).
  • BVerwG, 05.09.2013 - 7 C 21.12

    Luftreinhalteplan; Luftqualitätsplan; Stickstoffoxid; Minimierungsgebot;

    Auszug aus BGH, 07.07.2021 - AnwZ 1/21
    Selbst wenn man den Rechtsweg zu den Anwaltsgerichten für eröffnet und den Senat nach § 112a Abs. 3 Nr. 1 Fall 4 BRAO für zuständig hielte, wäre die beabsichtigte Klage, unabhängig davon, unter welche Klageart man sie rechtlich einordnen wollte (Verpflichtungsklage gemäß § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 42 Abs. 1 VwGO, Untätigkeitsklage gemäß § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 75 VwGO oder allgemeine Leistungsklage), jedenfalls deshalb unzulässig, weil es an der - auch für eine allgemeine Leistungsklage (vgl. hierzu BVerwGE 147, 312 Rn. 18) unerlässlichen - Klagebefugnis des Antragstellers nach § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 42 Abs. 2 VwGO fehlt.
  • BAG, 09.02.2006 - 5 AS 1/06

    Rechtswidrige Rechtswegverweisung

    Auszug aus BGH, 07.07.2021 - AnwZ 1/21
    Die vom Antragsteller auf den Hinweis des Senats auf die Unzulässigkeit des Rechtswegs zur Anwaltsgerichtsbarkeit beantragte Feststellung der Unzuständigkeit und Verweisung des Rechtsstreits nach § 17a Abs. 2 GVG (analog) im Prozesskostenhilfeverfahren kommt jedenfalls bei - wie hier - Einreichung eines bloßen Klageentwurfs nicht in Betracht (vgl. BAG, NJW 2006, 1371 Rn. 17; BGH, Beschluss vom 25. Februar 2016 - IX ZB 61/15, NJW 2016, 1520 Rn. 8 f. [für das Beschwerdeverfahren nach § 17a Abs. 4 GVG und im Übrigen offenlassend, aber mit der Feststellung, dass § 17a Abs. 2 GVG ein rechtshängiges Verfahren voraussetze]; Zöller/Lückemann, ZPO, 33. Aufl., vor § 17 GVG Rn. 12 mwN auch zur Gegenansicht).
  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 8.01

    Telekommunikation; Klagebefugnis; Sprungrevision und Verfahrensfehler;

    Auszug aus BGH, 07.07.2021 - AnwZ 1/21
    Das ist nicht der Fall, wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise die vom Kläger behaupteten Rechte bestehen oder ihm zustehen können (st. Rspr. des BVerwG, siehe nur BVerwGE 18, 154, 157; 117, 93, 95 f.; 130, 39, 41; NVwZ 2011, 613 Rn. 14).
  • BVerwG, 20.03.1964 - VII C 10.61

    Eingemeindung eines gemeindefreien Gebiets als Verwaltungsakt

    Auszug aus BGH, 07.07.2021 - AnwZ 1/21
    Das ist nicht der Fall, wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise die vom Kläger behaupteten Rechte bestehen oder ihm zustehen können (st. Rspr. des BVerwG, siehe nur BVerwGE 18, 154, 157; 117, 93, 95 f.; 130, 39, 41; NVwZ 2011, 613 Rn. 14).
  • BVerwG, 20.10.1992 - 1 B 23.92

    Zu den Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 S. 3 VwGO (hier: Beanstandung der

    Auszug aus BGH, 07.07.2021 - AnwZ 1/21
    Die berufsrechtliche Aufsicht der Rechtsanwaltskammer über ihre Mitglieder dient nicht der Wahrung individueller Belange, sondern dem öffentlichen Interesse, so dass Dritte keinen Anspruch gegen die Kammer auf eine Aufsichtsmaßnahme oder auf eine fehlerfreie Ermessensentscheidung über ein etwaiges Einschreiten gegen ein Kammermitglied haben (vgl. BVerwG, NJW 1993, 2066, 2067; VGH Mannheim, NJW 1982, 2011 f., Weyland/Weyland, BRAO, 10. Aufl., § 73 Rn. 46; Hartung in Henssler/Prütting, BRAO, 5. Aufl., § 73 Rn. 43; Lauda in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 3. Aufl., § 73 Rn. 47 mwN).
  • BGH, 25.02.2016 - IX ZB 61/15

    Prozesskostenhilfeverfahren: Zulässigkeit eines Rechtsmittels des Antragsgegners

  • BGH, 24.11.1997 - AnwZ (B) 47/97

    Einleitung berufsrechtlicher Maßnahmen gegen Rechtsanwälte - Statthaftigkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2022 - 4 A 1188/19

    Ablehnung; Allgemeinheit; Aufhebung der Bestellung; Aufsichtsmaßnahme;

    vgl. BGH, Beschluss vom 7.7.2021 - AnwZ 1/21 -, juris, Rn. 15, unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschluss vom 20.10.1992 - 1 B 23.92 -, juris, Rn. 6; OVG NRW, Beschluss vom 19.1.2022 - 4 E 30/22 -, juris, Rn. 7 f., jeweils bezogen auf entsprechende Aufsichtsbefugnisse der Rechtsanwaltskammer über ihre Mitglieder.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2022 - 4 E 30/22

    Versagung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Klageverfahren

    vgl. BGH, Beschluss vom 7.7.2021 - AnwZ 1/21 -, juris, Rn. 15, unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschluss vom 20.10.1992 - 1 B 23.92 -, juris, Rn. 6.
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 26.11.2021 - 1 AGH 35/21

    Zulässigkeit des Rechtswegs vor den Anwaltsgerichtshof (hier: Anfrage eines

    Nicht alle im weitesten Sinne berufsrechtlichen Streitigkeiten, die sich aus dem Rechtsanwaltsverhältnis ergeben können, sind der Anwaltsgerichtsbarkeit zugewiesen, sondern nur die öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten aus der Anwendung der BRAO, des EuRAG und der von diesen abgeleiteten Rechtsnormen (BGH, Beschluss vom 07.07.2021 - AnwZ 1/21, juris 11 f.; Gaier/Wolf/Göcken/Schmidt-Ränsch, Anwaltliches Berufsrecht, 3. Aufl., § 112a BRAO Rn. 5); öffentlich-rechtliche Streitigkeiten aus der Anwendung anderer Normen sind von dieser Rechtswegzuweisung nicht erfasst (BGH a.a.O. Rn. 11 f.; Gaier/Wolf/Göcken/ Schmidt-Ränsch, a.a.O.; Feuerich/Kilimann, 10. Aufl., § 112a BRAO Rn. 2).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 29.10.2021 - 1 AGH 34/21
    Nicht alle im weitesten Sinne berufsrechtlichen Streitigkeiten, die sich aus dem Rechtsanwaltsverhältnis ergeben können, sind der Anwaltsgerichtsbarkeit zugewiesen, sondern nur die öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten aus der Anwendung der BRAO, des EuRAG und der von diesen abgeleiteten Rechtsnormen (BGH, Beschluss vom 07.07.2021 - AnwZ 1/21, juris 11 f.; Gaier/Wolf/Göcken/Schmidt-Ränsch, Anwaltliches Berufsrecht, 3. Aufl., § 112a BRAO Rn. 5); öffentlich-rechtliche Streitigkeiten aus der Anwendung anderer Normen sind von dieser Rechtswegzuweisung nicht erfasst (BGH a.a.O. Rn. 11 f.); Gaier/Wolf/Göcken/Schmidt-Ränsch, a.a.O.; Feuerich/Kilimann, 10. Aufl., § 112a BRAO Rn. 2).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 29.10.2021 - 1 AGH 13/21
    Nicht alle im weitesten Sinne berufsrechtlichen Streitigkeiten, die sich aus dem Rechtsanwaltsverhältnis ergeben können, sind der Anwaltsgerichtsbarkeit zugewiesen, sondern nur die öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten aus der Anwendung der BRAO, des EuRAG und der von diesen abgeleiteten Rechtsnormen (BGH, Beschluss vom 07.07.2021 - AnwZ 1/21, juris 11 f.; Gaier/Wolf/Göcken/Schmidt-Ränsch, Anwaltliches Berufsrecht, 3. Aufl., § 112a BRAO Rn. 5); öffentlich-rechtliche Streitigkeiten aus der Anwendung anderer Normen sind von dieser Rechtswegzuweisung nicht erfasst (BGH a.a.O. Rn. 11 f.); Gaier/ Wolf/Göcken/Schmidt-Ränsch, a.a.O.; Feuerich/Kilimann, 10. Aufl., § 112a BRAO Rn. 2).
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Rechtsprechung
   BGH, 12.09.2022 - AnwZ 1/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,27336
BGH, 12.09.2022 - AnwZ 1/21 (https://dejure.org/2022,27336)
BGH, Entscheidung vom 12.09.2022 - AnwZ 1/21 (https://dejure.org/2022,27336)
BGH, Entscheidung vom 12. September 2022 - AnwZ 1/21 (https://dejure.org/2022,27336)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Hamburg, 12.01.2006 - 4 So 122/05

    Keine Belehrung über die Anhörungsrüge nach § 152a VwGO erforderlich

    Auszug aus BGH, 12.09.2022 - AnwZ 1/21
    Die Vorschrift bezieht sich zudem nur auf ordentliche, nicht auf außerordentliche Rechtsbehelfe (für die Anhörungsrüge: Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 12. Januar 2006 - 4 So 122/05, juris Rn. 3; allgemein: Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 27. Aufl., § 58 Rn. 4 f. mwN).
  • BVerwG, 04.10.1999 - 6 C 31.98

    Beschluß über die Zulassung der Berufung; Berufungsbegründung;

    Auszug aus BGH, 12.09.2022 - AnwZ 1/21
    Zwar kann die Vorschrift auch auf Beschlüsse Anwendung finden (vgl. BVerwG, NVwZ 2000, 190), obwohl § 117 VwGO in § 122 Abs. 1 VwGO keine Erwähnung findet.
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Rechtsprechung
   BGH, 30.12.2021 - AnwZ 1/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,56555
BGH, 30.12.2021 - AnwZ 1/21 (https://dejure.org/2021,56555)
BGH, Entscheidung vom 30.12.2021 - AnwZ 1/21 (https://dejure.org/2021,56555)
BGH, Entscheidung vom 30. Dezember 2021 - AnwZ 1/21 (https://dejure.org/2021,56555)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 67 I VwGO, § ... 112a Abs. 3 Nr. 1 BRAO, § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 152a VwGO, § 153 Abs. 1 VwGO, § 578 Abs. 1 ZPO, § 152a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VwGO, § 152a Abs. 2 Satz 1 VwGO, § 60 VwGO, § 60 Abs. 2 Satz 2 VwGO, Art. 103 Abs. 1 GG, §§ 578 ff. ZPO, § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO, § 118 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 122 Abs. 1, § 118 Abs. 1 VwGO, § 122 Abs. 1 VwGO

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des eingelegten Rechtsbehelfs als Anhörungsrüge; Verweisung an das zuständige Gericht bei Einreichung eines bloßen Klageentwurfs

  • rechtsportal.de

    Auslegung des eingelegten Rechtsbehelfs als Anhörungsrüge; Verweisung an das zuständige Gericht bei Einreichung eines bloßen Klageentwurfs

  • rechtsportal.de

    Auslegung des eingelegten Rechtsbehelfs als Anhörungsrüge; Verweisung an das zuständige Gericht bei Einreichung eines bloßen Klageentwurfs

  • ibr-online

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 27.05.2016 - 1 BvR 1890/15

    Erheblicher Vortrag zum Hilfsantrag ist in die gerichtlichen Erwägungen zum

    Auszug aus BGH, 30.12.2021 - AnwZ 1/21
    Das Recht auf rechtliches Gehör schützt nicht davor, dass das Vorbringen einer Partei aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unberücksichtigt bleibt oder dass das Gericht die Rechtsansicht einer Partei nicht teilt (st. Rspr., vgl. BVerfG, NVwZ 2016, 1475 Rn. 14 mwN; Senat, Beschluss vom 16. Juni 2021 - AnwZ (Brfg) 2/20, juris Rn. 5).
  • BGH, 16.06.2021 - AnwZ (Brfg) 2/20

    Technische Ausgestaltung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs

    Auszug aus BGH, 30.12.2021 - AnwZ 1/21
    Das Recht auf rechtliches Gehör schützt nicht davor, dass das Vorbringen einer Partei aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unberücksichtigt bleibt oder dass das Gericht die Rechtsansicht einer Partei nicht teilt (st. Rspr., vgl. BVerfG, NVwZ 2016, 1475 Rn. 14 mwN; Senat, Beschluss vom 16. Juni 2021 - AnwZ (Brfg) 2/20, juris Rn. 5).
  • BGH, 20.08.2020 - AnwZ (Brfg) 5/20

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Auszug aus BGH, 30.12.2021 - AnwZ 1/21
    Durch die Anhörungsrüge werden Verstöße sowohl gegen Art. 103 Abs. 1 GG als auch gegen einfachgesetzliche Vorschriften erfasst, die der Konkretisierung des verfassungsrechtlichen Gebots auf rechtliches Gehör dienen, auch wenn sie darüber hinausgehen; die Anhörungsrüge dient hingegen nicht der Behebung etwaiger Fehler formeller oder materieller Natur, es sei denn, diese stellen zugleich Verletzungen von Verfahrensgrundrechten dar; die Anhörungsrüge hat nicht den Zweck, die Diskussion hinsichtlich einer dem materiellen Recht zuzuordnenden Frage wiederaufzunehmen (Senat, Beschluss vom 20. August 2020 - AnwZ (Brfg) 5/20, juris Rn. 3; Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl., § 152a Rn. 3).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.11.2022 - AnwZ 1/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,36800
BGH, 22.11.2022 - AnwZ 1/21 (https://dejure.org/2022,36800)
BGH, Entscheidung vom 22.11.2022 - AnwZ 1/21 (https://dejure.org/2022,36800)
BGH, Entscheidung vom 22. November 2022 - AnwZ 1/21 (https://dejure.org/2022,36800)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 169 ZPO, § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 151 Satz 1 Variante 3, § 152 Abs. 2 VwGO, § 56 Abs. 2 VwGO, § 169 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Erinnerung gegen die Entscheidung des Urkundsbeamten; Anspruch auf Bescheinigung der Zustellungszeitpunkte

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Erinnerung gegen die Entscheidung des Urkundsbeamten; Anspruch auf Bescheinigung der Zustellungszeitpunkte

  • rechtsportal.de

    Erinnerung gegen die Entscheidung des Urkundsbeamten; Anspruch auf Bescheinigung der Zustellungszeitpunkte

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

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