Rechtsprechung
| BSG, 13.12.2022 - B 12 BA 23/22 B |
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Betriebsprüfungen
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Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Beteiligtenfähigkeit - GmbH - Löschung wegen Vermögenslosigkeit - Widerspruchs- und Klageverfahren gegen einen Betriebsprüfungsbescheid - Bekanntgabe des Verwaltungsakts vor der Löschung - ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 70 Nr 1 SGG, § 71 Abs 1 SGG, § 71 Abs 3 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 SGG, § 160a Abs 5 SGG
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Beteiligtenfähigkeit - GmbH - Löschung wegen Vermögenslosigkeit - Widerspruchs- und Klageverfahren gegen einen Betriebsprüfungsbescheid - Bekanntgabe des Verwaltungsakts vor der Löschung - ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Zulässigkeit der Klage; Beteiligtenfähigkeit einer GmbH
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Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Beteiligtenfähigkeit - GmbH - Löschung wegen Vermögenslosigkeit - Widerspruchs- und Klageverfahren gegen einen Betriebsprüfungsbescheid - Bekanntgabe des Verwaltungsakts vor der Löschung - ...
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (12)
- BSG, 28.05.2015 - B 12 R 16/13 R
Betriebsprüfung - Rechtsmäßigkeit der Erhebung von Beitragsnachforderungen …
Auszug aus BSG, 13.12.2022 - B 12 BA 23/22 B
Rn. 11 Der Betriebsprüfungsbescheid schafft die Grundlage für das nachfolgende Beitragsverfahren im Verhältnis zur GmbH (BSG Urteil vom 28.5.2015 - B 12 R 16/13 R - SozR 4-2400 § 28p Nr. 5 RdNr 21) oder im Falle der Zahlungsunfähigkeit der GmbH für das Vorgehen der Einzugsstelle gegen die Geschäftsführer (…vgl BSG Urteil vom 29.3.2022 - B 12 KR 7/20 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).Der Rentenversicherungsträger ist deshalb nicht gehindert, die Beitragspflicht auch dann festzustellen, wenn der Insolvenzverwalter bereits die Masseunzulänglichkeit angezeigt hat (BSG Urteil vom 28.5.2015 - B 12 R 16/13 R - SozR 4-2400 § 28p Nr. 5 RdNr 16 ff).
Rn. 12 Ob und wie ein die Beitragszahlungspflicht feststellender Verwaltungsakt trotz Vermögenslosigkeit oder Zahlungsunfähigkeit der GmbH vollstreckt werden darf oder ob die zwangsweise Durchsetzung der Beitragsforderung ausscheidet, ist nicht im Rahmen der Beitragsfestsetzung, sondern auf der späteren Ebene der Zwangsvollstreckung von den Krankenkassen als Einzugsstellen für die Beiträge in einem selbstständigen Verfahrensabschnitt zu prüfen, wenn die von der Arbeitgeberin zu zahlende Beitragssumme nicht freiwillig gezahlt wird (BSG Urteil vom 28.5.2015 - B 12 R 16/13 R - SozR 4-2400 § 28p Nr. 5 RdNr 21;… vgl auch BSG Urteil vom 28.6.2022 - B 12 KR 5/20 R - juris, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).
- BSG, 29.03.2022 - B 12 KR 7/20 R
Vergleichsschluss der Einzugsstelle über rückständige …
Auszug aus BSG, 13.12.2022 - B 12 BA 23/22 B
Rn. 11 Der Betriebsprüfungsbescheid schafft die Grundlage für das nachfolgende Beitragsverfahren im Verhältnis zur GmbH (…BSG Urteil vom 28.5.2015 - B 12 R 16/13 R - SozR 4-2400 § 28p Nr. 5 RdNr 21) oder im Falle der Zahlungsunfähigkeit der GmbH für das Vorgehen der Einzugsstelle gegen die Geschäftsführer (vgl BSG Urteil vom 29.3.2022 - B 12 KR 7/20 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).Dabei erstreckt sich die Pflicht der Einzugsstellen, Beitragsansprüche geltend zu machen, auch auf die Durchsetzung der die Beitragsschuld ersetzenden Schadensersatzansprüche, zB gegen die Geschäftsführer einer GmbH (§ 28h Abs. 1 Satz 3, § 76 Abs. 1 SGB IV, § 823 Abs. 2 BGB, § 266a StGB; BSG Urteil vom 29.3.2022 - B 12 KR 7/20 R - juris RdNr 12 f, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).
Die aufgrund einer Betriebsprüfung erlassenen Verwaltungsakte erbringen den Einzugsstellen den Nachweis rückständiger Beiträge und schützen sowohl sie vor der Haftung gegenüber den anderen Sozialversicherungsträgern (§ 28r Abs. 1 Satz 1 SGB IV, vgl BSG Urteil vom 29.3.2022 aaO) als auch die Geschäftsführer einer GmbH vor Schadensersatzforderungen über die darin festgestellte Höhe der Beitragsschuld hinaus.
- BFH, 27.04.2000 - I R 65/98
Prozessbevollmächtigter einer gelöschten GmbH
Auszug aus BSG, 13.12.2022 - B 12 BA 23/22 B
In finanzgerichtlichen Verfahren ist für die Beteiligungsfähigkeit ebenfalls ausreichend, dass vermögensrechtliche Ansprüche noch nicht abgewickelt sind (BFH Urteil vom 27.4.2000 - I R 65/98 - BFHE 191, 494 juris RdNr 10 unter Hinweis auf § 273 Abs. 4 Aktiengesetz).Hat jedoch ein Geschäftsführer vor Löschung der GmbH einen Prozessbevollmächtigten mit der Prozessvertretung beauftragt, gilt die Vollmacht mit der Folge fort (§ 202 SGG, § 86 ZPO), dass der Rechtsstreit nicht unterbrochen (§ 202 SGG, § 246 Abs. 1 ZPO), sondern trotz fehlender Prozessfähigkeit fortgesetzt wird (vgl BFH Urteil vom 27.4.2000 - I R 65/98 - BFHE 191, 494, juris RdNr 11 ff).
- BSG, 03.07.2003 - B 7 AL 216/02 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit - Nichtzulassungsbeschwerde - …
Auszug aus BSG, 13.12.2022 - B 12 BA 23/22 B
Das Rechtsmittel einer Beteiligten, die sich dagegen wendet, dass sie in der Vorinstanz zu Unrecht als nicht beteiligten- und/oder prozessfähig behandelt worden sei, ist ohne Rücksicht darauf zulässig, ob die für die Prozess- und Beteiligtenfähigkeit (§ 70 Nr. 1, § 71 Abs. 1 und 3 SGG) erforderlichen Voraussetzungen festgestellt werden können (vgl BSG Beschluss vom 3.7.2003 - B 7 AL 216/02 B - BSGE 91, 146 = SozR 4-1500 § 72 Nr. 1, RdNr 6 = juris RdNr 8 mwN). Die Beschwerdebegründung genügt den Anforderungen des § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG.Daher kann offenbleiben, ob der Verlust der gesetzlichen Vertretungsmacht des Geschäftsführers einer GmbH trotz der Möglichkeit der Bestellung eines Nachtragsliquidators (vgl § 66 Abs. 5, § 67 Abs. 1 GmbHG;… vgl BFH aaO juris RdNr 17), die Abweisung der Klage als unzulässig mangels Prozessfähigkeit rechtfertigt (vgl BSG Beschluss vom 3.7.2003 - B 7 AL 216/02 B - BSGE 91, 146 = SozR 4-1500 § 72 Nr. 1).
- BGH, 25.10.2010 - II ZR 115/09
Klage gegen GmbH: Prozessfähigkeit der GmbH nach Amtsniederlegung des einzigen …
Auszug aus BSG, 13.12.2022 - B 12 BA 23/22 B
Rn. 9 Nach der Rechtsprechung der Zivilgerichte ist eine wegen Vermögenslosigkeit gelöschte GmbH (§ 394 Abs. 1 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) grundsätzlich materiell-rechtlich nicht mehr existent, dadurch nicht mehr rechtsfähig und im gerichtlichen Verfahren nicht parteifähig; sie bleibt trotz der Löschung aber rechts- und parteifähig, wenn der Prozessgegner substantiiert behauptet, es sei noch Vermögen vorhanden (BGH Urteil vom 25.10.2010 - II ZR 115/09 - NJW-RR 2011, 115 RdNr 22 mwN). Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, die bereits im Zeitpunkt der Löschung bestanden haben, können sowohl begonnen als auch fortgesetzt werden (BAG Urteil vom 19.3.2002 - 9 AZR 752/00 - BAGE 100, 369, juris RdNr 18 mwN). - BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 17/10 R
Kassenärztliche Vereinigung - Regelleistungsvolumen - Voraussetzung für …
Auszug aus BSG, 13.12.2022 - B 12 BA 23/22 B
Die GmbH bleibt in Verfahren vor den Sozialgerichten beteiligtenfähig, wenn in einem Betriebsprüfungsbescheid Beitragsforderungen aufgrund einer noch nicht abgewickelten Beitragszahlungspflicht festgesetzt worden sind (ähnlich zur Beteiligtenfähigkeit aufgelöster Gemeinschaftspraxen BSG Urteil vom 29.6.2011 - B 6 KA 17/10 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 66 mwN). - BSG, 28.06.2022 - B 12 KR 5/20 R
Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Durchsetzung der zivilrechtlichen …
Auszug aus BSG, 13.12.2022 - B 12 BA 23/22 B
Rn. 12 Ob und wie ein die Beitragszahlungspflicht feststellender Verwaltungsakt trotz Vermögenslosigkeit oder Zahlungsunfähigkeit der GmbH vollstreckt werden darf oder ob die zwangsweise Durchsetzung der Beitragsforderung ausscheidet, ist nicht im Rahmen der Beitragsfestsetzung, sondern auf der späteren Ebene der Zwangsvollstreckung von den Krankenkassen als Einzugsstellen für die Beiträge in einem selbstständigen Verfahrensabschnitt zu prüfen, wenn die von der Arbeitgeberin zu zahlende Beitragssumme nicht freiwillig gezahlt wird (…BSG Urteil vom 28.5.2015 - B 12 R 16/13 R - SozR 4-2400 § 28p Nr. 5 RdNr 21; vgl auch BSG Urteil vom 28.6.2022 - B 12 KR 5/20 R - juris, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen). - BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 752/00
Nachtragsliquidation GmbH, Prozeßführungsbefugnis
Auszug aus BSG, 13.12.2022 - B 12 BA 23/22 B
Rn. 9 Nach der Rechtsprechung der Zivilgerichte ist eine wegen Vermögenslosigkeit gelöschte GmbH (§ 394 Abs. 1 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) grundsätzlich materiell-rechtlich nicht mehr existent, dadurch nicht mehr rechtsfähig und im gerichtlichen Verfahren nicht parteifähig; sie bleibt trotz der Löschung aber rechts- und parteifähig, wenn der Prozessgegner substantiiert behauptet, es sei noch Vermögen vorhanden (BGH Urteil vom 25.10.2010 - II ZR 115/09 - NJW-RR 2011, 115 RdNr 22 mwN). Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, die bereits im Zeitpunkt der Löschung bestanden haben, können sowohl begonnen als auch fortgesetzt werden (BAG Urteil vom 19.3.2002 - 9 AZR 752/00 - BAGE 100, 369, juris RdNr 18 mwN). - BSG, 15.12.2020 - B 2 U 142/20 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler gem § 160 Abs 2 Nr 3 SGG - …
Auszug aus BSG, 13.12.2022 - B 12 BA 23/22 B
Sie bezeichnet die Tatsachen, aus denen sich der geltend gemachte Verfahrensmangel (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG) ergibt, das LSG habe ein Prozessurteil gesprochen statt eine Entscheidung in der Sache zu treffen (vgl BSG Beschluss vom 15.12.2020 - B 2 U 142/20 B - juris RdNr 6 und BSG Beschluss vom 27.6.2013 - B 10 ÜG 9/13 B - SozR 4-1710 Art. 23 Nr. 1 RdNr 17, jeweils mwN). Von einem fortwirkenden Verfahrensmangel ist auszugehen, wenn anstelle eines erstinstanzlichen Prozessurteils eine Sachentscheidung hätte ergehen müssen und das LSG das Prozessurteil des SG bestätigt (vgl BSG Beschluss vom 17.12.2019 - B 8 SO 8/19 B - juris RdNr 6 mwN; zuletzt BSG Beschluss vom 22.6.2022 - B 1 KR 23/22 B - juris RdNr 8).. - BSG, 17.12.2019 - B 8 SO 8/19 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - …
Auszug aus BSG, 13.12.2022 - B 12 BA 23/22 B
Sie bezeichnet die Tatsachen, aus denen sich der geltend gemachte Verfahrensmangel (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG) ergibt, das LSG habe ein Prozessurteil gesprochen statt eine Entscheidung in der Sache zu treffen (…vgl BSG Beschluss vom 15.12.2020 - B 2 U 142/20 B - juris RdNr 6 und BSG Beschluss vom 27.6.2013 - B 10 ÜG 9/13 B - SozR 4-1710 Art. 23 Nr. 1 RdNr 17, jeweils mwN). Von einem fortwirkenden Verfahrensmangel ist auszugehen, wenn anstelle eines erstinstanzlichen Prozessurteils eine Sachentscheidung hätte ergehen müssen und das LSG das Prozessurteil des SG bestätigt (vgl BSG Beschluss vom 17.12.2019 - B 8 SO 8/19 B - juris RdNr 6 mwN; zuletzt BSG Beschluss vom 22.6.2022 - B 1 KR 23/22 B - juris RdNr 8).. - BFH, 15.02.2006 - I B 38/05
Im Handelsregister gelöschte GmbH - steuerrechtliches Fortbestehen
- BSG, 22.06.2022 - B 1 KR 23/22 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - …
- LSG Baden-Württemberg, 20.03.2024 - L 2 BA 3361/21
Sozialgerichtliches Verfahren - prozessrechtliche Stellung einer gelöschten GmbH …
Rn. 40 Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Beschluss vom 13.12.2022 (- B 12 BA 23/22 B -, juris) entschieden, dass Entsprechendes in sozialgerichtlichen Verfahren gegen einen Betriebsprüfungsbescheid jedenfalls dann gilt, wenn der Verwaltungsakt der GmbH vor der Löschung aus dem Handelsregister bekannt gegeben worden ist.Nicht zuletzt wäre im Rahmen dessen dann auch zu prüfen, ob die Durchsetzung der die Beitragsschuld ersetzenden Schadensersatzansprüche, z.B. gegen die ehemaligen Geschäftsführer einer GmbH in Betracht kommen (vgl. hierzu § 28h Abs. 1 Satz 3, § 76 Abs. 1 SGB IV, § 823 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch [BGB], § 266a Strafgesetzbuch [StGB]; BSG Beschluss vom 13.12.2022 - B 12 BA 23/22 B -, SozR 4-1500 § 70 Nr. 4, juris Rn. 11 - 12 mit Verweis auf BSG Urteil vom 29.03.2022 - B 12 KR 7/20 R - juris Rn. 12 f).
Ein Beteiligter ist prozessfähig, soweit er sich durch Verträge verpflichten kann; für Personenvereinigungen handeln ihre gesetzlichen Vertreter (§ 71 Abs. 1 und 3 SGG; vgl. auch hierzu BSG Urteil vom 13.12.2022, a.a.O Rn. 13).
- OLG Köln, 04.09.2024 - 28 Wx 4/24
Beteiligtenfähigkeit einer Personengesellschaft nach erfolgter Löschung im …
Im sozialgerichtlichen Verfahren bleibt die gelöschte Gesellschaft beteiligtenfähig, wenn in einem Betriebsprüfungsbescheid Beitragsforderungen aufgrund einer noch nicht abgewickelten Beitragszahlungspflicht festgesetzt worden sind (BSG Beschl. v. 13.12.2022 - B 12 BA 23/22 B, BeckRS 2022, 43210 Rn. 9-12, beck-online).Rn. 51 Ob und wie - insbesondere gegen wen - die Ordnungsgelder vollstreckt werden können, ist durch den Senat hingegen nicht im Rahmen des Ordnungsgeldverfahrens und bei der Frage der Beteiligtenfähigkeit zu prüfen, sondern erst auf der späteren Ebene der Zwangsvollstreckung in einem selbstständigen Verfahrensabschnitt zu klären (vgl. für die Einforderung rückständiger Krankenkassenbeiträge einer gelöschten GmbH BSG Beschl. v. 13.12.2022 - B 12 BA 23/22 B, BeckRS 2022, 43210 Rn. 9-12, beck-online).
- LSG Sachsen, 16.05.2024 - L 9 BA 15/19 Denn der Betriebsprüfungsbescheid schafft "nur" die Grundlage für das nachfolgende Beitragsverfahren im Verhältnis zum Kläger (im Verhältnis zu einer (gelöschten) GmbH: siehe BSG, Beschluss vom 13. Dezember 2022 - B 12 BA 23/22 B -, juris Rn. 11).
Die Betriebsprüfung hat insoweit den Zweck, den Einzugsstellen eine Berechnungsgrundlage für die ihnen obliegende Beitragseinziehung zu verschaffen, womit sie sich auch vor der Haftung gegenüber den anderen Sozialversicherungsträgern schützen (§ 28r Abs. 1 Satz 1 SGB IV) (vgl. BSG, Beschluss vom 13. Dezember 2022 - B 12 BA 23/22 B -, juris Rn. 12).
- BSG, 22.02.2024 - B 3 KR 12/22 R
Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Versorgungsvertrag - …
Das Rechtsmittel eines Beteiligten, der sich - wie hier - dagegen wendet, in den Vorinstanzen zu Unrecht als nicht beteiligtenfähig behandelt worden zu sein, ist ohne Rücksicht darauf zulässig, ob die für die Beteiligtenfähigkeit (§ 70 SGG) erforderlichen Voraussetzungen festgestellt werden können (vgl letztens BSG vom 13.12.2022 - B 12 BA 23/22 B - SozR 4-1500 § 70 Nr. 4 RdNr 6 mwN). - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2023 - 10 A 1016/21
Wegen; Vermögenslosigkeit; gelöschte GmbH; Beteiligtenfähigkeit; …
Rn. 41 Vgl. BSG, Beschluss vom 13. Dezember 2022 - B 12 BA 23/22 B -, juris Rn. 8; BGH, Beschluss vom 20. Mai 2015 - VII ZB 53/13 -, juris Rn. 19, m. w. N.; BAG, Urteil vom 19. März 2002 - 9 AZR 752/00 -, juris Rn. 18, m. w. N.; Bay. VGH, Urteil vom 14. März 2023 - 8 BV 21.1145 -, juris, Rn. 19; Sächs. OVG, Urteil vom 29. Juli 2020 - 5 A 1014/17 -, juris Rn. 16; VGH B.-W., Urteil vom 7. November 2014 - 2 S 1529/11 -, juris Rn. 25; für steuerrechtliche Ansprüche: BFH, Beschluss vom 15. Februar 2006 - I B 38/05 -, juris Rn. 16, m. w. N.; für das Kostenfestsetzungsverfahren: Sächs. OVG, Beschluss vom 26. April 2010 - 1 E 49/10 -, juris Rn. 3; OLG Koblenz, Beschluss vom 10. Februar 2004 - 14 W 103/04 -, juris Rn. 3 ff. - BSG, 18.05.2026 - B 7 AS 89/25 B Rn. 1 Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig, weil die Klägerin, die trotz ihrer Löschung im Handelsregister Anfang 2022 für das vorliegende Verfahren beteiligtenfähig geblieben ist (vgl nur BSG vom 13.12.2022 - B 12 BA 23/22 B - SozR 4-1500 § 70 Nr. 4 RdNr 9 mwN), den von ihr allein geltend gemachten Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung nicht in der gebotenen Weise dargelegt hat (§ 160a Abs. 2 Satz 3 SGG).
- SG Landshut, 03.03.2023 - S 1 BA 22/22
Ausführungsbescheid bezüglich Beitragsnachforderungen zur Sozialversicherung
Diese gilt danach z.B. für schwebende Auseinandersetzungen um Forderungen und Verbindlichkeiten als fortbestehend (BSG Beschluss vom 09.06.2022 - B 12 BA 23/22 für eine Klage gegen einen Betriebsprüfungsbescheid; vgl. BSG…, Urteil vom 29. Juni 2011 - B 6 KA 17/10 R -, SozR 4-2500 § 85 Nr. 66;… BSGE 98, 89 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 31, RdNr. 11; BSG Urteil vom 23.3.2011 - B 6 KA 11/10 R - RdNr. 33 mwN). - SG Karlsruhe, 19.05.2026 - S 12 BA 1710/26
Typische endgültige Streitwertfestsetzung für eine gerichtskostenpflichtige …
Der Streitwert einer rentenversicherungsrechtlichen Hauptsache eines Arbeitgebers gegen einen anlässlich der Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV SGB VI erlassenen Beitragsbescheides ist so hoch wie die Beitragsnachforderung mit Umlagebeträgen (U1 und U2) nach dem AAG (LSG Schleswig Holstein, 19.1.2015 - L 5 KR 180/15 B -); (B. V. 4.; BSG, 18.1.2018 - B 12 R 3/16 R - 10.12.2019 - B 12 R 9/18 R - 27.4.2021 - B 12 R 18/19 R - 3.2.2022 - B 12 R 32/21 B - ; 13.12.2022 - B 12 BA 23/22 B -) und U3/UI (B. II 10.; BSG, 28.6.2022 - B 12 R 1/20 R -). - LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2024 - L 11 KR 330/23
Zurückweisung des bevollmächtigten Rechtsbeistandes einer GmbH i.R.e. …
Jedoch bleibt sie trotz der Löschung rechts- und parteifähig, solange substantiiert vorgetragen wird, dass noch vermögensrechtliche Ansprüche ihrerseits bzw. gegen sie abzuwickeln sind (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Beschluss vom 13. Dezember 2022 - B 12 BA 23/22 B - SozR 4-1500 § 70 Nr. 4, Rn. 9 m.w.N.).
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