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Rechtsprechung
   BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 47/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,21688
BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 47/16 (https://dejure.org/2017,21688)
BAG, Entscheidung vom 29.06.2017 - 2 AZR 47/16 (https://dejure.org/2017,21688)
BAG, Entscheidung vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 47/16 (https://dejure.org/2017,21688)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Drohung - betriebliches Eingliederungsmanagement

  • rechtsinformationen.bund.de

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Drohung - betriebliches Eingliederungsmanagement

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 626 Abs 1 BGB, § 626 Abs 2 BGB, § 134 BGB, § 241 Abs 2 BGB, Art 1 Abs 1 GG
    Außerordentliche fristlose Kündigung - Drohung - betriebliches Eingliederungsmanagement

  • IWW

    § 562 Abs. 1, § ... 563 Abs. 1 ZPO, § 626 Abs. 1 BGB, § 241 StGB, § 241 Abs. 2 BGB, § 286 ZPO, § 84 Abs. 2 SGB IX, § 84 Abs. 2 Satz 3 SGB IX, § 561 ZPO, § 562 Abs. 1 ZPO, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, § 138 Abs. 3 ZPO, § 286, § 331 Abs. 1 Satz 1 ZPO, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK, § 1 Abs. 2 BDSG, § 3 Abs. 9 BDSG, § 1 Abs. 2 Nr. 2 BDSG, § 2 Abs. 2 Nr. 1 BDSG, § 3 Abs. 3 BDSG, § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG, § 85 SGB IX, § 134 BGB, § 91 Abs. 2 SGB IX, § 91 Abs. 3 Satz 1 SGB IX, § 91 Abs. 5 SGB IX, § 626 Abs. 2 BGB, § 108 Abs. 2 BPersVG, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 ZPO, § 64 Abs. 6 Satz 1 ZPO, § 67 ArbGG

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Drohung - betriebliches Eingliederungsmanagement

  • Wolters Kluwer

    Wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses; Drohung als wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung; Ernsthafte Drohung als gravierende Pflichtverletzung im Arbeitsverhältnis; Betriebliches Eingliederungsmanagement als Instrument der ...

  • Betriebs-Berater

    Drohung mit Selbstmord als wichtiger Grund zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses

  • bag-urteil.com

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Drohung

  • Betriebs-Berater

    Drohung mit Selbstmord als wichtiger Grund zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses

  • ra.de
  • arbeitsrecht-hessen.de

    Drohung mit Suizid kann fristlose Kündigung rechtfertigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses

  • datenbank.nwb.de

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Drohung - betriebliches Eingliederungsmanagement

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Außerordentliche fristlose Kündigung - wegen Drohung mit einem Selbstmord

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Außerordentliche fristlose Kündigung bei Drohung mit Selbstmord

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Fristlose Kündigung nach Drohung mit Suizid und Amoklauf

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Drohung mit Selbstmord als wichtiger Grund zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Zur Verwertbarkeit eines BEM-Gesprächs für Kündigung

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Amokdrohung als Grund für fristlose Kündigung

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Zur Verwertbarkeit eines BEM-Gesprächs für Kündigung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Drohung mit Selbstmord und "Amok" als Kündigungsgrund

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung wegen Drohung - Verwertbarkeit bei BEM

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betriebliches Eingliederungsmanagement - Drohung rechtfertigt fristlose Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung bei Drohung des Arbeitnehmers mit Selbstmord

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Drohung mit Selbstmord ist Grund für eine fristlose Kündigung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Androhung eines Suizids oder Amoklaufs im Rahmen eines betrieblichen Eingliederungsmanagements kann fristlose Kündigung des Arbeitnehmers rechtfertigen - Androhung zwecks Durchsetzung eigener Interessen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 159, 250
  • MDR 2018, 99
  • NZA 2017, 1605
  • BB 2017, 2867
  • BB 2017, 2940
 
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Wird zitiert von ... (49)Zitiert selbst (24)

  • BAG, 17.11.2016 - 2 AZR 730/15

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Pflicht zur Teilnahme an einem …

    Auszug aus BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 47/16
    Deren Verständnis ist deshalb auch für die Auslegung der Tarifnorm maßgebend (vgl. BAG 17. November 2016 - 2 AZR 730/15 - Rn. 19).

    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG 17. November 2016 - 2 AZR 730/15 - Rn. 20).

    Rn. 42 aa) Das Recht des Arbeitnehmers auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 1 Abs. 1 GG garantiert dem Einzelnen die Befugnis, selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu befinden (BVerfG 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05 ua. - BVerfGE 120, 378; BAG 17. November 2016 - 2 AZR 730/15 - Rn. 26).

    Die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne ist gewahrt, wenn die Schwere des Eingriffs bei einer Gesamtabwägung nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe steht (zu § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG vgl. BAG 17. November 2016 - 2 AZR 730/15 - Rn. 30).

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 755/13

    Kündigung - häufige Kurzerkrankungen

    Auszug aus BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 47/16
    Rn. 31 (1) Das in § 84 Abs. 2 SGB IX nur rahmenmäßig geregelte bEM ist ein rechtlich regulierter verlaufs- und ergebnisoffener Suchprozess, der individuell angepasste Lösungen zur Vermeidung zukünftiger Arbeitsunfähigkeit ermitteln soll (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 30, BAGE 150, 117).

    Der Hinweis erfordert die Klarstellung, dass nur solche Daten erhoben und ggf. genutzt werden, deren Kenntnis erforderlich ist, um einen zielführenden, der Gesundung und Gesunderhaltung des Betroffenen dienenden Suchprozess durchführen zu können (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 32, BAGE 150, 117;… zur Hinweispflicht BVerwG 4. September 2012 - 6 P 5/11 - Rn. 36, BVerwGE 144, 156).

  • BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 46/10

    Betriebsrat - Überwachungsrecht - betriebliches Eingliederungsmanagement - …

    Auszug aus BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 47/16
    Seine Realisierung gehört zu den gesetzlichen Pflichten des Arbeitgebers auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, die das Arbeitsverhältnis gestalten (BAG 7. Februar 2012 - 1 ABR 46/10 - Rn. 38, BAGE 140, 350).

    Es gewährleistet, dass die Klärung des Gesundheitszustands aus Sicht des Betroffenen ausschließlich freiwillig erfolgt, und er sich dem Suchprozess ohne Angabe von Gründen zu jeder Zeit wieder entziehen kann (BAG 7. Februar 2012 - 1 ABR 46/10 - Rn. 22, BAGE 140, 350).

  • BVerfG, 14.09.2010 - 2 BvR 2638/09

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch abweichende …

    Auszug aus BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 47/16
    Insbesondere muss es einen bereits in erster Instanz vernommenen Zeugen nochmals vernehmen, wenn es dessen Aussage "anders würdigen" bzw. "anders verstehen oder werten" will als die Vorinstanz (…BVerfG 1. August 2017 - 2 BvR 3068/14 - Rn. 55; 14. September 2010 - 2 BvR 2638/09 - Rn. 14 ).

    Auch im Hinblick auf objektive Umstände, die bei der Beweiswürdigung eine Rolle spielen können und von der ersten Instanz nicht beachtet worden sind, darf das Berufungsgericht nicht ohne erneute Vernehmung des Zeugen und abweichend von der Vorinstanz zu dem Ergebnis gelangen, dass der Zeuge in einem prozessentscheidenden Punkt mangels Urteilsfähigkeit, Erinnerungsvermögens oder Wahrheitsliebe objektiv die Unwahrheit gesagt hat (BVerfG 14. September 2010 - 2 BvR 2638/09 - Rn. 14).

  • BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 966/09

    Bundeskriminalamtsgesetz - Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen …

    Auszug aus BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 47/16
    Die unterstellte weitere Datenverarbeitung genügt auch den Anforderungen, die sich aus den - in § 13 HDSG kodifizierten - Grundsätzen der Zweckbindung und Zweckänderung (dazu BVerfG 20. April 2016 - 1 BvR 966/09, 1 BvR 1140/09 - Rn. 276 ff., BVerfGE 141, 220) ergeben.
  • BGH, 23.06.2009 - VI ZR 196/08

    Lehrerbewertungen im Internet

    Auszug aus BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 47/16
    Er kann auch Angaben über konkrete mündliche oder schriftliche Aussagen eines Betroffenen oder Darstellungen seines privaten oder dienstlichen Verhaltens erfassen (vgl. BGH 23. Juni 2009 - VI ZR 196/08 - Rn. 17, BGHZ 181, 328).
  • BAG, 22.03.2016 - 1 ABR 14/14

    Mitbestimmung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement

    Auszug aus BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 47/16
    Ziel des bEM ist es festzustellen, aufgrund welcher gesundheitlichen Einschränkungen es zu den bisherigen Ausfallzeiten gekommen ist, und herauszufinden, ob Möglichkeiten bestehen, eine bestehende Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und eine möglichst dauerhafte Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses zu fördern (BAG 22. März 2016 - 1 ABR 14/14 - Rn. 10, BAGE 154, 329).
  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am …

    Auszug aus BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 47/16
    Dieses hat dargetan, es habe den Personalrat mit Schreiben vom 26. August 2013, das inhaltlich dem insoweit maßgeblichen Grundsatz der subjektiven Determinierung (BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 85/15 - Rn. 63) genügt, zu einer entsprechenden Kündigung des Arbeitsverhältnisses der Parteien angehört, und der Personalrat habe Bedenken nicht erhoben.
  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05

    Automatisierte Kennzeichenerfassung

    Auszug aus BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 47/16
    Rn. 42 aa) Das Recht des Arbeitnehmers auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 1 Abs. 1 GG garantiert dem Einzelnen die Befugnis, selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu befinden (BVerfG 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05 ua. - BVerfGE 120, 378;… BAG 17. November 2016 - 2 AZR 730/15 - Rn. 26).
  • BAG, 20.10.2016 - 2 AZR 395/15

    Außerordentliche Kündigung - verdeckte Überwachung

    Auszug aus BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 47/16
    Ein dahingehendes Verbot, das sich im arbeitsgerichtlichen Verfahren grundsätzlich nur aus der Notwendigkeit einer verfassungskonformen Auslegung des Prozessrechts - etwa von § 138 Abs. 3 ZPO, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG iVm. § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO oder von § 286, § 331 Abs. 1 Satz 1 ZPO - ergeben kann (zu den Einzelheiten vgl. BAG 20. Oktober 2016 - 2 AZR 395/15 - Rn. 18, BAGE 157, 69), könnte im Streitfall allenfalls in Betracht kommen, wenn hinsichtlich der Erlangung von Informationen über das Verhalten des Klägers im Prozess des bEM oder deren Heranziehung als Kündigungsgrund eine Verletzung des Rechts des Klägers auf informationelle Selbstbestimmung als Ausprägung seines durch Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 1 Abs. 1 GG geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrechts (vgl. auch Art. 8 Abs. 1 EMRK) vorläge.
  • BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 198/09

    Anforderungen an betriebliches Eingliederungsmanagement

  • BVerfG, 01.08.2017 - 2 BvR 3068/14

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör …

  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 627/99

    Personalratsbeteiligung bei außerordentlicher krankheitsbedingter Kündigung …

  • BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 429/10

    Schwerbehinderter Mensch - Kündigungserklärungsfrist

  • BVerwG, 04.09.2012 - 6 P 5.11

    Betriebliches Eingliederungsmanagement; Informationsanspruch des Personalrats; …

  • BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 251/07

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Ankündigung einer Erkrankung

  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 569/14

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 651/13

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

  • BAG, 13.05.2015 - 2 AZR 531/14

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist

  • BGH, 10.05.2011 - VI ZR 196/10

    Feuerversicherung: Verursachung eines Brandschadens durch Erhitzung von Fett als …

  • BAG, 17.03.2016 - 2 AZR 110/15

    Kündigungsschutzprozess - Abstufung der Darlegungslast

  • BVerfG, 19.12.1994 - 2 BvR 1146/94

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Auslegung des Begriffs der "nahestehenden …

  • LAG Hessen, 22.04.2015 - 2 Sa 1305/14

    Die behauptete Drohung mit einem Amoklauf während eines BEM-Gesprächs …

  • LAG Berlin, 03.03.2006 - 13 Sa 1906/05

    Sexuelle Belästigung einer Kollegin auf einer privaten Feier mit Betriebsbezug

  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 6/18

    Außerordentliche Kündigung - Entgeltfortzahlungskosten

    Rn. 14 2. Mit dem Begriff "wichtiger Grund" knüpft die tarifvertragliche Bestimmung an die gesetzliche Regelung des § 626 Abs. 1 BGB an, deren Verständnis deshalb auch für die Auslegung der Tarifnorm maßgebend ist (vgl. BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 47/16 - Rn. 16, BAGE 159, 250;… 17. November 2016 - 2 AZR 730/15 - Rn. 19).
  • BAG, 18.11.2021 - 2 AZR 138/21

    Ordentliche Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Ziel des bEM ist es festzustellen, aufgrund welcher gesundheitlichen Einschränkungen es zu den bisherigen Ausfallzeiten gekommen ist, und herauszufinden, ob Möglichkeiten bestehen, eine bestehende Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und eine möglichst dauerhafte Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses zu fördern (zu § 84 Abs. 2 SGB IX aF: BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 47/16 - Rn. 31, BAGE 159, 250;… 22. März 2016 - 1 ABR 14/14 - Rn. 10, BAGE 154, 329).

    Rn. 28 (a) Das Gesetz regelt das bEM nur rahmenmäßig als einen verlaufs- und ergebnisoffenen Suchprozess, der individuell angepasste Lösungen zur Vermeidung zukünftiger Arbeitsunfähigkeit ermitteln soll (zu § 84 Abs. 2 SGB IX aF: BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 47/16 - Rn. 31, BAGE 159, 250;… 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 30, BAGE 150, 117), ohne explizit vorzusehen, wann der Suchprozess abgeschlossen ist.

  • BAG, 25.01.2018 - 2 AZR 382/17

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Verweigerung einer amtsärztlichen …

    Deren Verständnis ist deshalb auch für die Auslegung der Tarifnorm maßgebend, soweit eine außerordentliche Kündigung - wie im Streitfall - auf Gründe im Verhalten oder in der Person des Arbeitnehmers gestützt wird (vgl. BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 47/16 - Rn. 16, BAGE 159, 250;… 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 - Rn. 17 f.).

    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 47/16 - Rn. 17, BAGE 159, 250).

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