Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 30.10.2010

Rechtsprechung
   BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,53
BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09 (https://dejure.org/2010,53)
BVerfG, Entscheidung vom 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09 (https://dejure.org/2010,53)
BVerfG, Entscheidung vom 09. November 2010 - 2 BvR 2101/09 (https://dejure.org/2010,53)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    Art. 13 Abs. 1 GG; Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 6 ERMK; Art. 8 EMRK; § 102 StPO; § 105 StPO; § 370 AO; § 17 UWG; § 90 BVerfGG
    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchungsbeschluss (Anfangsverdacht; Verwendung von Beweismitteln aus rechtswidriger privater Beweisbeschaffung; Beweisverwertungsverbot; Trennungsgebot; Pflicht zur Aufklärung der Herkunft vertraulicher Daten); Liechtensteiner ...

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Artt. 2 Abs. 1, 13 Abs. 1, 20 Abs. 3, 25, 103 Abs. 1 GG
    Verfassungsbeschwerde gegen die auf Daten aus Liechtenstein ("Steuer-CD") gestützte Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung erfolglos

  • Bundesverfassungsgericht

    Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Wohnungsdurchsuchung - Verwertung von Daten einer "Steuer-CD" mit Angaben zu Kunden liechtensteinischer Finanzinstitute im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, Art 13 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 112 Abs 2 AO, § 116 AO
    Nichtannahmebeschluss: Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Wohnungsdurchsuchung - Verwertung von Daten einer "Steuer-CD" mit Angaben zu Kunden liechtensteinischer Finanzinstitute im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren - Ablehnung eines ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung in einem steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren aufgrund eines Anfangsverdachts basierend auf von einer Privatperson aus Liechtenstein erworbenen Daten als Verstoß gegen das Völkerrecht; Erhalt der Daten im Wege der Amtshilfe ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Wohnungsdurchsuchung - Verwertung von Daten einer "Steuer-CD" mit Angaben zu Kunden liechtensteinischer Finanzinstitute im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren - Ablehnung eines ...

  • ra.de
  • info-it-recht.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Wohnungsdurchsuchung - Verwertung von Daten einer "Steuer-CD" mit Angaben zu Kunden liechtensteinischer Finanzinstitute im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren - Ablehnung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung in einem steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren aufgrund eines Anfangsverdachts basierend auf von einer Privatperson aus Liechtenstein erworbenen Daten als Verstoß gegen das Völkerrecht; Erhalt der Daten im Wege der Amtshilfe ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Wohnungsdurchsuchung - Verwertung von Daten einer "Steuer-CD" mit Angaben zu Kunden liechtensteinischer Finanzinstitute im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren - Ablehnung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen die auf Daten aus Liechtenstein ("Steuer-CD") gestützte Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung erfolglos

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Gestohlene Steuerdaten dürfen verwertet werden

  • Burhoff online Blog (Auszüge)

    Liechtensteiner Steuer-CD: Erkenntnisse sind/waren verwertbar

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen die auf Daten von einer Steuer-CD aus Liechtenstein gestützte Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung der Deutschen Steuerfahndung erfolglos

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Die Steuer-CD - Kein Beweisverwertungsverbot

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Wohnungsdurchsuchung aufgrund einer "Steuer-CD" verfassungsgemäß

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verwertung von "Steuer-CD" mit Angaben zu Kunden liechtensteinischer Banken

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Staat darf umstrittene Steuer-CDs für Ermittlungen nutzen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Hausdurchsuchung wegen Lichtensteiner Steuer-CD rechtmäßig

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Karlsruhe erlaubt Nutzung von Steuer-CDs

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Die Steuersünder-CD und das Durchsuchen der Wohnung

  • blogspot.de (Kurzinformation)
  • anwalt-strafverteidiger.de (Kurzinformation)

    Rechtswidrig erlangte Steuerdaten dürfen verwendet werden

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen die auf Daten aus Liechtenstein ("Steuer-CD")gestützte Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung erfolglos

  • haufe.de (Kurzinformation)

    NRW kauft Steuerdaten-CD für angeblich 5 Millionen EUR

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Steuersünder-CD: Verfassungsbeschwerde gegen Daten-Nutzung erfolglos

  • juve.de (Kurzinformation)

    RP Richter scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen Ankauf von Steuer-CDs

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verwertung von Steuer-CDs aus Liechtenstein im Strafverfahren zulässig

Besprechungen u.ä. (7)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Das Beweisverwertungsverbot von Verfassungs wegen

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerstrafverfahren - Annahme des Anfangsverdachts aufgrund der Steuer-CD - Verfassungsbeschwerde erfolglos

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Steuersünder-CD

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Auf Daten aus Liechtenstein ("Steuer-CD") gestützte Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Keine Vorauswirkung von Verwertungsverboten bei Nutzung von rechtswidrig hergestellten Steuerdatensätzen

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Steuersünder-CDs: Kein Freibrief für die Strafverfolgung

  • Bundesdatenschutzbeauftragte (Entscheidungsbesprechung)

    Verwertung von Daten der liechtensteinischen "Steuer-CD" im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren nicht unzulässig

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • 123recht.net (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 15.11.2012)

    Rheinland-Pfalz denkt über Ankauf von Steuer-CDs nach // Minister sprach sich in der Vergangenheit für den Kauf aus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 2417
  • NStZ 2011, 103
  • StV 2011, 65
  • WM 2010, 2376
  • DÖV 2011, 162
  • BFH/NV 2011, 182
 
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Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (48)

  • BVerfG, 19.09.2006 - 2 BvR 2115/01

    Belehrung ausländischer Beschuldigter über das Recht auf konsularische

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09
    cc) Unabhängig davon besteht von Verfassungs wegen kein Rechtssatz des Inhalts, dass im Fall einer rechtsfehlerhaften Beweiserhebung die Verwertung der gewonnen Beweise stets unzulässig wäre (vgl. BVerfGK 9, 174 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. April 2000 - 2 BvR 1990/96 -, NStZ 2000, S. 488; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. April 2000 - 2 BvR 75/94 -, NStZ 2000, S. 489; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 1. März 2000 - 2 BvR 2017/94, 2 BvR 2039/94 -, NStZ 2000, S. 489 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 1502/04 -, NStZ 2006, S. 46; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2009 - 2 BvR 2225/08 -, NJW 2009, S. 3225).

    Die Beurteilung der Frage, welche Folgen ein möglicher Verstoß gegen strafprozessuale Verfahrensvorschriften hat und ob hierzu insbesondere ein Beweisverwertungsverbot zählt, obliegt in erster Linie den zuständigen Fachgerichten (vgl. BVerfGK 4, 283 ; 9, 174 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Juli 2008 - 2 BvR 784/08 -, NJW 2008, S. 3053 ).

    Die Unzulässigkeit oder Rechtswidrigkeit einer Beweiserhebung führt auch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts nicht ohne weiteres zu einem Beweisverwertungsverbot (vgl. BVerfGK 9, 174 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. April 2000 - 2 BvR 1990/96 -, NStZ 2000, S. 488, und - 2 BvR 75/94 -, NStZ 2000, S. 489; vom 1. März 2000 - 2 BvR 2017/94, 2 BvR 2039/94 -, NStZ 2000, S. 489 ; vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 1502/04 -, NStZ 2006, S. 46; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2009 - 2 BvR 2225/08 -, NJW 2009, S. 3225).

    Die Beurteilung der Frage, welche Folgen ein möglicher Verstoß gegen strafprozessuale Verfahrensvorschriften hat und ob hierzu insbesondere ein Verwertungsverbot zählt, obliegt in erster Linie den zuständigen Fachgerichten (vgl. BVerfGK 4, 283 ; 9, 174 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Juli 2008 - 2 BvR 784/08 -, NJW 2008, S. 3053 ).

  • BVerfG, 02.07.2009 - 2 BvR 2225/08

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Schutz bei Wohngemeinschaften; rechtswidrige

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09
    cc) Unabhängig davon besteht von Verfassungs wegen kein Rechtssatz des Inhalts, dass im Fall einer rechtsfehlerhaften Beweiserhebung die Verwertung der gewonnen Beweise stets unzulässig wäre (vgl. BVerfGK 9, 174 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. April 2000 - 2 BvR 1990/96 -, NStZ 2000, S. 488; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. April 2000 - 2 BvR 75/94 -, NStZ 2000, S. 489; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 1. März 2000 - 2 BvR 2017/94, 2 BvR 2039/94 -, NStZ 2000, S. 489 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 1502/04 -, NStZ 2006, S. 46; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2009 - 2 BvR 2225/08 -, NJW 2009, S. 3225).

    Die Unzulässigkeit oder Rechtswidrigkeit einer Beweiserhebung führt auch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts nicht ohne weiteres zu einem Beweisverwertungsverbot (vgl. BVerfGK 9, 174 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. April 2000 - 2 BvR 1990/96 -, NStZ 2000, S. 488, und - 2 BvR 75/94 -, NStZ 2000, S. 489; vom 1. März 2000 - 2 BvR 2017/94, 2 BvR 2039/94 -, NStZ 2000, S. 489 ; vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 1502/04 -, NStZ 2006, S. 46; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2009 - 2 BvR 2225/08 -, NJW 2009, S. 3225).

    Dies gilt auch für Fälle einer fehlerhaften Durchsuchung (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. November 2001 - 2 BvR 2257/00 -, StV 2002, S. 113; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2009 - 2 BvR 2225/08 -, NJW 2009, S. 3225 ).

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09
    Das Rechtsstaatsprinzip gestattet und verlangt die Berücksichtigung der Belange einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege, ohne die der Gerechtigkeit nicht zum Durchbruch verholfen werden kann (vgl. BVerfGE 33, 367 ; 46, 214 ; 122, 248 ).

    Der Rechtsstaat kann sich nur verwirklichen, wenn ausreichende Vorkehrungen dafür getroffen sind, dass Straftäter im Rahmen der geltenden Gesetze verfolgt, abgeurteilt und einer gerechten Bestrafung zugeführt werden (vgl. BVerfGE 33, 367 ; 46, 214 ; 122, 248 ; stRspr).

    Vielmehr beschränkt es auch im Bereich des Strafprozessrechts seine Kontrolle auf die Prüfung, ob das Fachgericht bei der Rechtsfindung die gesetzgeberische Grundentscheidung respektiert und von den anerkannten Methoden der Gesetzesauslegung in vertretbarer Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. BVerfGE 82, 6 ; 96, 375 ; 122, 248 ).

  • BGH, 15.05.2018 - VI ZR 233/17

    Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess

    Die Unzulässigkeit oder Rechtswidrigkeit einer Beweiserhebung führt nicht ohne Weiteres zu einem Beweisverwertungsverbot (BVerfG, NJW 2011, 2417 Rn. 45; NJW 2011, 2783 Rn. 12 jew. mwN).
  • BGH, 10.06.2015 - 2 StR 97/14

    Rechtsstaatswidrige Tatprovokation durch Verdeckte Ermittler der Polizei führt

    So betrifft ein Beweisverwertungsverbot grundsätzlich nur die unmittelbare Verwertung von bestimmten, rechtswidrig erlangten Beweismitteln zur Feststellung der Schuldfrage (vgl. BVerfG, NJW 2015, 1083, 1085; BVerfG, NJW 2011, 2417, 2419; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., Einl. Rn. 55; KK-StPO/Senge, 7. Aufl., Vor § 48 Rn. 82; Roxin/Schünemann, Strafverfahrensrecht, 28. Aufl., § 24 Rn. 21).
  • LG Berlin, 01.07.2021 - 525 KLs 10/21

    Krypto-Telefon EncroChat - Überwachung von über 30.000 Personen:

    Der Fall ist insbesondere nicht vergleichbar mit den Schweizer Steuer-CDs, für deren Verwertbarkeit zulässigerweise darauf abgestellt wurde, dass diese nicht durch die staatlichen Strafverfolgungsbehörden, sondern durch Private erlangt worden seien (vgl. BVerfG v. 9.11.2010 - 2 BvR 2101/09 -, juris Rn. 58).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 30.10.2010 - 1 BvR 1993/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2661
BVerfG, 30.10.2010 - 1 BvR 1993/10 (https://dejure.org/2010,2661)
BVerfG, Entscheidung vom 30.10.2010 - 1 BvR 1993/10 (https://dejure.org/2010,2661)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Oktober 2010 - 1 BvR 1993/10 (https://dejure.org/2010,2661)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 2 Abs 2b KraftStG vom 21.12.2006, § 9 Abs 1 Nr 2a KraftStG vom 21.12.2006, § 18 Abs 5 KraftStG vom 21.12.2006
    Nichtannahmebeschluss: Rückwirkende Neuregelung der Kraftfahrzeugbesteuerung von Wohnmobilen verfassungsrechtlich unbedenklich - Rückwirkungsverbot nur für belastende Regelungen - kein schutzwürdiges Vertrauen in Fortbestand der bisherigen Besteuerung

  • verkehrslexikon.de

    Zur Neuregelung der Besteuerung von Wohnmobilen über 2,8 t

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Neuregelungen der Wohnmobilbesteuerung durch das 3. Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz (KraftStG); Beachtung des verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbots oder der allgemeinen Vertrauensschutzgesichtspunkte im Falle der Besteuerung von einem ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Rückwirkende Neuregelung der Kraftfahrzeugbesteuerung von Wohnmobilen verfassungsrechtlich unbedenklich - Rückwirkungsverbot nur für belastende Regelungen - kein schutzwürdiges Vertrauen in Fortbestand der bisherigen Besteuerung

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Rückwirkende Neuregelung der Kraftfahrzeugbesteuerung von Wohnmobilen verfassungsrechtlich unbedenklich - Rückwirkungsverbot nur für belastende Regelungen - kein schutzwürdiges Vertrauen in Fortbestand der bisherigen Besteuerung

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Rückwirkende Kraftfahrzeugsteuerneuregelung für Wohnmobile verfassungsgemäß

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Rückwirkende Neuregelung zur Besteuerung von Wohnmobilen verfassungsgemäß

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rückwirkende Neuregelung der Wohnmobilbesteuerung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Besteuerung von Wohnmobilen seit 2006 GG -konform

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Rückwirkende Neuregelung zur Besteuerung von Wohnmobilen verfassungsgemäß

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Kraftfahrzeugsteuer
    Bemessungsgrundlage und Steuersatz
    Steuersatz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 986
  • NZV 2011, 246 (Ls.)
  • DÖV 2011, 117
  • BFH/NV 2011, 182
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvR 748/05

    Beteiligungsquote

    Auszug aus BVerfG, 30.10.2010 - 1 BvR 1993/10
    Im Bereich des Steuerrechts liegt eine echte Rückwirkung dann vor, wenn der Gesetzgeber eine bereits entstandene Steuerschuld nachträglich abändert (BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Juli 2010 - 2 BvR 748/05, 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05 -, DStR 2010, S. 1733 ff., juris, Rn. 48).

    Die Verlässlichkeit der Rechtsordnung ist eine der Grundbedingungen freiheitlicher Verfassungen (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Juli 2010, a.a.O. unter Rn. 44).

    Bis zu diesem Zeitpunkt, zumindest aber bis zum endgültigen Gesetzesbeschluss (vgl. BVerfGE 97, 67 m.w.N.), muss der von einem Gesetz Betroffene grundsätzlich darauf vertrauen können, dass seine auf geltendes Recht gegründete Rechtsposition nicht durch eine zeitlich rückwirkende Änderung der gesetzlichen Rechtsfolgenanordnung verändert wird (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Juli 2010, a.a.O. unter Rn. 45).

    Das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot gilt allerdings nur für belastende Regelungen (vgl. BVerfGE 38, 61 ; 105, 17 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Juli 2010, a.a.O. unter Rn. 45 f.; Schulze-Fielitz, in: Dreier, GG, 2. Aufl. 2006, Art. 20 (Rechtsstaat) Rn. 152; Robbers, in: Dolzer/Vogel/Graßhof, Bonner Kommentar zum Grundgesetz, Art. 20 Abs. 1 Rn. 2356 und Rn. 2372 ).

  • BVerfG, 05.02.2002 - 2 BvR 305/93

    Sozialpfandbriefe

    Auszug aus BVerfG, 30.10.2010 - 1 BvR 1993/10
    Das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot gilt allerdings nur für belastende Regelungen (vgl. BVerfGE 38, 61 ; 105, 17 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Juli 2010, a.a.O. unter Rn. 45 f.; Schulze-Fielitz, in: Dreier, GG, 2. Aufl. 2006, Art. 20 (Rechtsstaat) Rn. 152; Robbers, in: Dolzer/Vogel/Graßhof, Bonner Kommentar zum Grundgesetz, Art. 20 Abs. 1 Rn. 2356 und Rn. 2372 ).

    Der Steuerpflichtige kann nicht darauf vertrauen, dass der Gesetzgeber steuerliche Vergünstigungen, die er bisher mit Rücksicht auf bestimmte Tatsachen oder Umstände, insbesondere aus konjunkturpolitischen Erwägungen gewährt hat, immer uneingeschränkt auch für die Zukunft aufrechterhält (vgl. BVerfGE 18, 135 ; 105, 17 ).

  • BVerfG, 17.07.1974 - 1 BvR 51/69

    'Leberpfennig'

    Auszug aus BVerfG, 30.10.2010 - 1 BvR 1993/10
    Das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot gilt allerdings nur für belastende Regelungen (vgl. BVerfGE 38, 61 ; 105, 17 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Juli 2010, a.a.O. unter Rn. 45 f.; Schulze-Fielitz, in: Dreier, GG, 2. Aufl. 2006, Art. 20 (Rechtsstaat) Rn. 152; Robbers, in: Dolzer/Vogel/Graßhof, Bonner Kommentar zum Grundgesetz, Art. 20 Abs. 1 Rn. 2356 und Rn. 2372 ).

    Dies gilt auch dann, wenn die Betroffenen bei ihren Dispositionen von den bisherigen Steuersätzen ausgegangen sind (vgl. BVerfGE 38, 61 ).

  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus BVerfG, 30.10.2010 - 1 BvR 1993/10
    Darin liegt für den Zeitraum vom 1. Mai 2005 bis 31. Dezember 2005 eine echte Rückwirkung (vgl. BVerfGE 11, 139 ; 101, 239 ).
  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

    Auszug aus BVerfG, 30.10.2010 - 1 BvR 1993/10
    Bis zu diesem Zeitpunkt, zumindest aber bis zum endgültigen Gesetzesbeschluss (vgl. BVerfGE 97, 67 m.w.N.), muss der von einem Gesetz Betroffene grundsätzlich darauf vertrauen können, dass seine auf geltendes Recht gegründete Rechtsposition nicht durch eine zeitlich rückwirkende Änderung der gesetzlichen Rechtsfolgenanordnung verändert wird (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Juli 2010, a.a.O. unter Rn. 45).
  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59

    Kostenrechtsnovelle

    Auszug aus BVerfG, 30.10.2010 - 1 BvR 1993/10
    Darin liegt für den Zeitraum vom 1. Mai 2005 bis 31. Dezember 2005 eine echte Rückwirkung (vgl. BVerfGE 11, 139 ; 101, 239 ).
  • BVerfG, 07.07.1964 - 2 BvL 22/63

    Verfassungsmäßigkeit des § 7b Abs. 5 EstG i.d.F. des StÄndG 1958

    Auszug aus BVerfG, 30.10.2010 - 1 BvR 1993/10
    Der Steuerpflichtige kann nicht darauf vertrauen, dass der Gesetzgeber steuerliche Vergünstigungen, die er bisher mit Rücksicht auf bestimmte Tatsachen oder Umstände, insbesondere aus konjunkturpolitischen Erwägungen gewährt hat, immer uneingeschränkt auch für die Zukunft aufrechterhält (vgl. BVerfGE 18, 135 ; 105, 17 ).
  • BFH, 28.07.1992 - VII R 118/91

    Wohnmobil bis 2,8t und Kapazität bis 8 Personen ist PKW

    Auszug aus BVerfG, 30.10.2010 - 1 BvR 1993/10
    Ob Wohnmobile danach als Personenkraftwagen oder als Lastkraftwagen einzuordnen waren, beurteilte sich nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs in Analogie zu § 23 Abs. 6a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) dahin gehend, dass als Personenkraftwagen auch ein Kraftfahrzeug zu beurteilen sei, dessen zulässiges Gesamtgewicht 2, 8 t nicht überschreite und das nach Bauart und Einrichtung geeignet und bestimmt sei, bis zu fünf Personen zu befördern und ihnen das vorübergehende Wohnen im Fahrzeug zu ermöglichen (Bundesfinanzhof, Urteil vom 22. Juni 1983 - II R 64/82 - BStBl II 1983, S. 747 unter 3. der Gründe; ebenso Urteil vom 28. Juli 1992 - VII R 118/91 - BStBl. II 1993, S. 250 mit einer Klarstellung hinsichtlich der Sitzplätze: bis zu neun einschließlich Fahrersitz).
  • BFH, 22.06.1983 - II R 64/82

    Wohnmobil - Hubraum - Gesamtgewicht

    Auszug aus BVerfG, 30.10.2010 - 1 BvR 1993/10
    Ob Wohnmobile danach als Personenkraftwagen oder als Lastkraftwagen einzuordnen waren, beurteilte sich nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs in Analogie zu § 23 Abs. 6a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) dahin gehend, dass als Personenkraftwagen auch ein Kraftfahrzeug zu beurteilen sei, dessen zulässiges Gesamtgewicht 2, 8 t nicht überschreite und das nach Bauart und Einrichtung geeignet und bestimmt sei, bis zu fünf Personen zu befördern und ihnen das vorübergehende Wohnen im Fahrzeug zu ermöglichen (Bundesfinanzhof, Urteil vom 22. Juni 1983 - II R 64/82 - BStBl II 1983, S. 747 unter 3. der Gründe; ebenso Urteil vom 28. Juli 1992 - VII R 118/91 - BStBl. II 1993, S. 250 mit einer Klarstellung hinsichtlich der Sitzplätze: bis zu neun einschließlich Fahrersitz).
  • FG Schleswig-Holstein, 23.01.2008 - 3 V 119/07

    Aussetzung der Vollziehung - Kraftfahrzeugsteuerbescheidänderungen können im

    Auszug aus BVerfG, 30.10.2010 - 1 BvR 1993/10
    a) Wie der Bundesfinanzhof nachvollziehbar und in Einklang mit der herrschenden Meinung in Schrifttum und Rechtsprechung ausführt (vgl. Zens, NWB Fach 8, S. 1551 ; Strodthoff, KraftSt, § 8 Rn. 18l ; Johannes/Roth, UVR 2008, S. 278 ; Bruschke, UVR 2007, S. 51 ; Finanzgericht des Saarlandes, Beschluss vom 7. November 2007 - 2 V 1447/07 -, StE 2007, S. 776; Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Beschluss vom 23. Januar 2008 - 3 V 119/07 -, EFG 2008, S. 728), stellt die Neuregelung für Wohnmobile eine begünstigende Regelung dar.
  • BFH, 01.02.1984 - II R 144/81

    Kfz-Steuer - Kfz mit fest eingebauter Wohneinrichtung - Gesamtgewicht - Wohnmobil

  • FG Saarland, 07.11.2007 - 2 V 1447/07

    Besteuerung von Wohnmobilen ab 1. Mai 2005

  • BSG, 30.10.2019 - B 6 KA 9/18 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen

    Es ist allgemein anerkannt, dass sich aus dem Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Grundrechten keine Beschränkungen bezogen auf begünstigende rückwirkende Änderungen ableiten lassen und dass das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot deshalb nur für den Bürger belastende Regelungen gilt (vgl BVerfG Beschluss vom 17.12.2013 - 1 BvL 5/08 - BVerfGE 135, 1, 20 f = juris RdNr 63; BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 30.10.2010 - 1 BvR 1993/10 - NJW 2011, 986, 987 RdNr 16, jeweils mwN; Huster/Ströttchen, SGb 2019, 527, 530) .
  • OLG Bremen, 18.06.2014 - 1 SsBs 51/13

    Fahrlässiges Führen eines Kraftfahrzeugs nach vorangegangenem Cannabis-Konsum und

    Einen Kraftfahrer trifft deshalb die Pflicht, sich vor oder nach erfolgtem Cannabiskonsum Gewissheit von seiner Fahrtüchtigkeit und Kenntnis darüber zu verschaffen, wie lange die Wirkung der von ihm eingenommenen Droge dauern kann, um das Erreichen des Grenzwertes bei Fahrtantritt auszuschließen (vgl. OLG Hamm, aaO; Göhler/Gürtler, aaO, § 11 Rn. 26; vgl. auch Gehrmann, NZV 2011, 6, 8 f).
  • FG Baden-Württemberg, 07.07.2011 - 3 K 4368/09

    Verfassungsmäßigkeit des § 15b EStG; rückwirkende Anwendung auf eine

    Bis zu diesem Zeitpunkt, zumindest aber bis zum endgültigen Gesetzesbeschluss, muss der von einem Gesetz Betroffene grundsätzlich darauf vertrauen können, dass seine auf geltendes Recht gegründete Rechtsposition nicht durch eine zeitlich rückwirkende Änderung der gesetzlichen Rechtsfolgenanordnung verändert wird (z.B. BVerfG-Beschluss vom 30. Oktober 2010 1 BvR 1993/10, BFH/NV 2011, 182).

    Vereinzelt wurde ausgesprochen, dass verfahrensrechtliche Maßnahmen der Finanzverwaltung (im Beschlussfall des BVerfG ein Vorläufigkeitsvermerk oder ein Vorbehalt der Nachprüfung) geeignet sein sollen, das Entstehen eines schützenswerten Vertrauens auszuschließen (BVerfG-Beschluss in BFH/NV 2011, 182, unter III.3.b).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2023 - L 10 KR 173/22
    So ist anerkannt, dass die Verfassungsmäßigkeit eines rückwirkenden Gesetzes nur dann fraglich ist, wenn es sich um ein den Bürger belastendes Gesetz handelt (BVerfG, Beschluss vom 17.12.2013, aaO Rn 63; Beschluss vom 17.01.1979 - 1 BvR 446/77 ua, juris Rn 48; vgl auch Beschluss vom 07.02.1968 - 1 BvR 628/66, juris Rn 25; ähnlich auch Beschluss vom 30.10.2010 - 1 BvR 1993/10, amtl Rn 16; jeweils mwN; ebenso Grzeszick in Dürig/Herzog/Scholz, GG , Art. 20, dort unter VII - Rechtsstaat - Rn 75) .
  • FG Baden-Württemberg, 16.04.2018 - 10 K 201/17

    Vorliegen eines Steuerstundungsmodells bzw. einer modellhaften Gestaltung i.S.

    Bis zu diesem Zeitpunkt, zumindest aber bis zum endgültigen Gesetzesbeschluss, muss der von einem Gesetz Betroffene grundsätzlich darauf vertrauen können, dass seine auf geltendes Recht gegründete Rechtsposition nicht durch eine zeitlich rückwirkende Änderung der gesetzlichen Rechtsfolgenanordnung verändert wird (z.B. BVerfG-Beschluss vom 30. Oktober 2010 1 BvR 1993/10, BFH/NV 2011, 182).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2019 - 12 A 2440/16
    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 7. Oktober 2015 - 2 BvR 459/15 -, juris Rn. 19, und vom 30. Oktober 2010 - 1 BvR 1993/10 -, juris Rn. 16, m. w. N.
  • BFH - II R 2/10 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
    Das Verfahren ruht gemäß Beschluss vom 26.08.2010 bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dem Verfahren 1 BvR 1993/10.
  • BFH - II R 59/09 (anhängig)
    Das Verfahren ruht gemäß Beschluss vom 26.08.2010 bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dem Verfahren 1 BvR 1993/10.
  • BFH - II R 39/09 (anhängig)
    Das Verfahren ruht gemäß Beschluss vom 26.08.2010 bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dem Verfahren 1 BvR 1993/10.
  • BFH - II R 53/09 (anhängig)
    Das Verfahren ruht gemäß Beschluss vom 26.08.2010 bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dem Verfahren 1 BvR 1993/10.
  • BFH - II R 4/10 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
  • VG Neustadt, 31.08.2020 - 3 K 60/20

    Zur erstmaligen rückwirkenden Erhebung wiederkehrender Ausbaubeiträge

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