Rechtsprechung
| BVerfG, 14.06.2004 - 2 BvR 430/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - verkehrslexikon.de
Zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus Gründen, die der Betroffenen nicht zu vertreten hat
- Judicialis
GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 104 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Entscheidung über die Führungsaufsicht bei Nichtaussetzung des Strafrestes; Zustellung gerichtlicher Schreiben; Abmeldung beim Einwohnermeldeamt nach unbekannt; Wirksamkeit einer öffentlichen Zustellung durch Aushang an der Gerichtstafel; Recht auf rechtliches Gehör und ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 68f; GG Art. 19 Abs. 4
Effektiver Rechtsschutz bei öffentlicher Zustellung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 10.04.2002 - 7 StVK 265/02
- OLG Koblenz, 06.02.2003 - 2 Ws 65/03
- BVerfG, 06.02.2003 - 2 BvR 430/03
- BVerfG, 14.06.2004 - 2 BvR 430/03
Papierfundstellen
- BVerfGK 3, 264
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99
Rehabilitierung bei Abschiebungshaft
Auszug aus BVerfG, 14.06.2004 - 2 BvR 430/03
Eine verfassungsrechtliche Gewährleistung der Eröffnung einer weiteren Instanz zur Überprüfung einer gerichtlichen Entscheidung besteht nicht (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 41, 23 ; 49, 329 ; 65, 76 ; 96, 27 ; 104, 220 ), auch nicht, soweit Verstößen gegen Verfahrensgrundrechte abzuhelfen ist (…vgl. BVerfG, NJW 2003, S. 1924 ).Das Rechtsmittelgericht darf ein von der jeweiligen Prozessordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leer laufen lassen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ), indem es den Zugang zur weiteren Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 41, 23 ; 41, 323 ; 44, 302 ; 49, 329 ; 77, 275 ).
Da damit noch ein fachgerichtlicher Rechtsweg zur Entscheidung über die verfassungsrechtlichen Einwendungen gegen den Beschluss der Strafvollstreckungskammer zur Verfügung steht, ist die Verfassungsbeschwerde insoweit wegen des Grundsatzes der Subsidiarität (§ 90 Abs. 2 BVerfGG) unzulässig (vgl. BVerfGE 104, 220 ) und wird daher nicht zur Entscheidung angenommen (§ 93b BVerfGG).
Das Bundesverfassungsgericht kann sich einer Überprüfung des Beschlusses der Strafvollstreckungskammer erst annehmen, wenn das fachgerichtliche Verfahren bei Wahrung des dem Beschwerdeführer zu gewährenden effektiven Rechtsschutzes abgeschlossen ist, denn die Wahrung und Durchsetzung der Grundrechte obliegt nach der Funktionenteilung zwischen Fach- und Verfassungsgerichtsbarkeit zuvörderst den Fachgerichten (vgl. BVerfGE 104, 220 ; stRspr).
- BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus BVerfG, 14.06.2004 - 2 BvR 430/03
Das Grundrecht gewährt einen substantiellen Anspruch auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle in allen von der jeweiligen Prozessordnung zur Verfügung gestellten Instanzen (vgl. BVerfGE 41, 23 ; 49, 329 ; 77, 275 ).Eine verfassungsrechtliche Gewährleistung der Eröffnung einer weiteren Instanz zur Überprüfung einer gerichtlichen Entscheidung besteht nicht (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 41, 23 ; 49, 329 ; 65, 76 ; 96, 27 ; 104, 220 ), auch nicht, soweit Verstößen gegen Verfahrensgrundrechte abzuhelfen ist (…vgl. BVerfG, NJW 2003, S. 1924 ).
Das Rechtsmittelgericht darf ein von der jeweiligen Prozessordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leer laufen lassen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ), indem es den Zugang zur weiteren Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 41, 23 ; 41, 323 ; 44, 302 ; 49, 329 ; 77, 275 ).
Eine solche ungerechtfertigte Erschwerung des Zugangs ist es, wenn dem Bürger, der ein befristetes Rechtsmittel einlegt, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus Gründen versagt wird, die er nicht zu vertreten hat (vgl. BVerfGE 41, 23 ).
- BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90
Durchsuchungsanordnung I
Auszug aus BVerfG, 14.06.2004 - 2 BvR 430/03
Eine verfassungsrechtliche Gewährleistung der Eröffnung einer weiteren Instanz zur Überprüfung einer gerichtlichen Entscheidung besteht nicht (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 41, 23 ; 49, 329 ; 65, 76 ; 96, 27 ; 104, 220 ), auch nicht, soweit Verstößen gegen Verfahrensgrundrechte abzuhelfen ist (…vgl. BVerfG, NJW 2003, S. 1924 ).Das Rechtsmittelgericht darf ein von der jeweiligen Prozessordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leer laufen lassen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ), indem es den Zugang zur weiteren Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 41, 23 ; 41, 323 ; 44, 302 ; 49, 329 ; 77, 275 ).
- BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 14.06.2004 - 2 BvR 430/03
Das Grundrecht gewährt einen substantiellen Anspruch auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle in allen von der jeweiligen Prozessordnung zur Verfügung gestellten Instanzen (vgl. BVerfGE 41, 23 ; 49, 329 ; 77, 275 ).Das Rechtsmittelgericht darf ein von der jeweiligen Prozessordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leer laufen lassen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ), indem es den Zugang zur weiteren Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 41, 23 ; 41, 323 ; 44, 302 ; 49, 329 ; 77, 275 ).
- BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73
Effektivität des Rechtsschutzes
Auszug aus BVerfG, 14.06.2004 - 2 BvR 430/03
Eine verfassungsrechtliche Gewährleistung der Eröffnung einer weiteren Instanz zur Überprüfung einer gerichtlichen Entscheidung besteht nicht (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 41, 23 ; 49, 329 ; 65, 76 ; 96, 27 ; 104, 220 ), auch nicht, soweit Verstößen gegen Verfahrensgrundrechte abzuhelfen ist (…vgl. BVerfG, NJW 2003, S. 1924 ).Das Rechtsmittelgericht darf ein von der jeweiligen Prozessordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leer laufen lassen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ), indem es den Zugang zur weiteren Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 41, 23 ; 41, 323 ; 44, 302 ; 49, 329 ; 77, 275 ).
- BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
Auszug aus BVerfG, 14.06.2004 - 2 BvR 430/03
Eine verfassungsrechtliche Gewährleistung der Eröffnung einer weiteren Instanz zur Überprüfung einer gerichtlichen Entscheidung besteht nicht (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 41, 23 ; 49, 329 ; 65, 76 ; 96, 27 ; 104, 220 ), auch nicht, soweit Verstößen gegen Verfahrensgrundrechte abzuhelfen ist (vgl. BVerfG, NJW 2003, S. 1924 ). - BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 652/75
Effektivität des Rechtsschutzes - Frist zur Einspruchseinlegung gegen einen …
Auszug aus BVerfG, 14.06.2004 - 2 BvR 430/03
Das Rechtsmittelgericht darf ein von der jeweiligen Prozessordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leer laufen lassen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ), indem es den Zugang zur weiteren Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 41, 23 ; 41, 323 ; 44, 302 ; 49, 329 ; 77, 275 ). - BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82
Offensichtlichkeitsentscheidungen
Auszug aus BVerfG, 14.06.2004 - 2 BvR 430/03
Eine verfassungsrechtliche Gewährleistung der Eröffnung einer weiteren Instanz zur Überprüfung einer gerichtlichen Entscheidung besteht nicht (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 41, 23 ; 49, 329 ; 65, 76 ; 96, 27 ; 104, 220 ), auch nicht, soweit Verstößen gegen Verfahrensgrundrechte abzuhelfen ist (…vgl. BVerfG, NJW 2003, S. 1924 ). - BVerfG, 04.05.1977 - 2 BvR 616/75
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …
Auszug aus BVerfG, 14.06.2004 - 2 BvR 430/03
Das Rechtsmittelgericht darf ein von der jeweiligen Prozessordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leer laufen lassen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ), indem es den Zugang zur weiteren Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 41, 23 ; 41, 323 ; 44, 302 ; 49, 329 ; 77, 275 ).
- BVerfG, 23.06.2025 - 1 BvR 1718/24
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Nutzungspflicht des besonderen …
Rn. 19 Soweit das Finanzgericht der bevollmächtigten Steuerberaterin zumindest Fahrlässigkeit mit der Begründung vorwirft, ihr hätte der Beschluss des XI. Senats des Bundesfinanzhofs vom 27. April 2022 - XI B 8/22 - bekannt sein müssen, hätte es sich jedenfalls mit auf der Hand liegenden Einwänden gegen diese Erwägungen auseinandersetzen müssen (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2012 - 2 BvR 1766/12 -, Rn. 16; vgl. auch BVerfGK 3, 264 ). - BSG, 13.05.2025 - B 12 BA 13/23 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - absoluter Revisionsgrund - …
Unterlässt das Gericht solche Nachforschungen, ist die öffentliche Zustellung unwirksam (BVerfG Beschluss <Kammer> vom 14.6.2004 - 2 BvR 430/03 - BVerfGK 3, 264, juris RdNr 18). - VerfGH Berlin, 05.05.2013 - VerfGH 131/11
Begründete Verfassungsbeschwerde: Anforderungen aus dem Anspruch auf rechtliches …
Rn. 19 Es stellt eine ungerechtfertigte Erschwerung des Zugangs zu einem Rechtsmittel dar, wenn dem Bürger, der ein befristetes Rechtsmittel einlegt, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus Gründen versagt wird, die er nicht zu vertreten hat (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 2004 - 2 BvR 430/03 -, juris Rn. 15 m. w. N.).Eine öffentliche Zustellung ist nur als letztes Mittel zulässig, wenn alle zumutbaren Versuche gescheitert sind, den unbekannten Aufenthaltsort des Adressaten zu ermitteln, wobei ein strenger Maßstab anzulegen ist (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 2004 - 2 BvR 430/03 -, juris Rn. 18).
- BGH, 18.11.2013 - AnwZ (B) 3/13
Widerruf der Rechtsanwaltszulassung: Feststellung des unbekannten Aufenthalts …
Im Hinblick auf die besondere Bedeutung der Zustellung für die Gewährung rechtlichen Gehörs (vgl. BVerfGK 3, 264, 269) und die einschneidende Wirkung des Widerrufs einer Rechtsanwaltszulassung sind jedoch an die Feststellung unbekannten Aufenthalts des Zustellungsadressaten hohe Anforderungen zu stellen, die hier nicht erfüllt sind. - VerfG Brandenburg, 29.08.2014 - VfGBbg 13/14
Bußgeldbescheid; Öffentliche Zustellung; Gehörsverletzung; Freibeweisverfahren; …
Es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass eine öffentliche Zustellung - wie sie hier nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) i. V. m. § 1 VwZG des Landes Brandenburg und § 51 Abs. 1 Satz 1 OWiG erfolgte - nicht schon dann zulässig ist, wenn der Eindruck besteht, dass der Betreffende sich der Zustellung zu entziehen versucht, sondern nur als letztes Mittel in Betracht kommt, wenn alle Möglichkeiten erschöpft sind, das Schriftstück dem Empfänger in anderer Weise zu übermitteln (vgl. etwa BVerfGK 3, 264, 268; BVerwG, Urteil vom 18. April 1997 - 8 C 43.95 -, NVwZ 1999, 178, m. w. N.). - BSG, 29.08.2012 - B 11 AL 72/11 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Zurückverweisung - …
Denn die öffentliche Zustellung ist nur als "letztes Mittel" zulässig, wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, ein Schriftstück dem Empfänger in anderer Weise zu übermitteln (vgl BVerfGK 3, 264, 269; BFHE 201, 425). - VerfG Brandenburg, 20.03.2026 - VfGBbg 29/26 Eine solche Erschwerung des Zugangs liegt vor, wenn dem Bürger, der ein befristetes Rechtsmittel einlegt, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus Gründen versagt wird, die er nicht zu vertreten hat (BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 2004 - 2 BvR 430/03 -, Rn. 15, juris).
- LG Bochum, 30.09.2014 - 9 Qs 82/14
Widerruf der Bewährung bei Verstoß gegen eine Meldeauflage
Unterlässt das Gericht diese erforderlichen Nachforschungen, ist die Zustellung unwirksam, sofern nicht feststeht, dass die unterlassenen Ermittlungen erfolglos gewesen wären (BVerfG, Beschl. v. 14.06.2004 - 2 BvR 430/03; LG Stuttgart, Beschl. v. 17.05.2013 - 6 Qs 3/13). - LSG Bayern, 25.07.2012 - L 15 VK 12/11
Berufungsrücknahmefiktion, öffentliche Zustellung
Zwar sind bei der öffentlichen Zustellung das auf Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) beruhende Gebot des effektiven Rechtsschutzes (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 14.06.2004, Az.: 2 BvR 430/03), das einen substantiellen Anspruch auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle gewährt, und das Gebot des rechtlichen Gehörs gemäß § 103 Abs. 1 GG (…vgl. Keller, in: Meyer-Ladewig, ders., Leitherer, SGG, 10. Aufl. 2012, § 63, Rdnr. 17) zu berücksichtigen. - LSG Bayern, 24.07.2012 - L 15 VK 12/11 Zwar sind bei der öffentlichen Zustellung das auf Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) beruhende Gebot des effektiven Rechtsschutzes (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 14.06.2004, Az.: 2 BvR 430/03), das einen substantiellen Anspruch auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle gewährt, und das Gebot des rechtlichen Gehörs gemäß § 103 Abs. 1 GG (…vgl. Keller, in: Meyer-Ladewig, ders., Leitherer, SGG, 10. Aufl. 2012, § 63, Rdnr. 17) zu berücksichtigen.
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