Rechtsprechung
| EuGH, 20.05.2008 - C-352/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Soziale Sicherheit - Familienbeihilfen - Aussetzung des Leistungsanspruchs - Art. 13 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 10 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 - Anzuwendende Rechtsvorschriften - Gewährung von Leistungen im Wohnsitzmitgliedstaat, der ...
- Judicialis
Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 Art. 13 Abs. 2 Buchst. a; ; Verordnung (EWG) Nr. 574/72 Art. 10
- Europäischer Gerichtshof
Bosmann
Soziale Sicherheit - Familienbeihilfen - Aussetzung des Leistungsanspruchs - Art. 13 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 10 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 - Anwendbare Rechtsvorschriften - Gewährung von Leistungen im Wohnsitzmitgliedstaat, der nicht ...
- EU-Kommission
Bosmann
Soziale Sicherheit - Familienbeihilfen - Aussetzung des Leistungsanspruchs - Art. 13 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 10 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 - Anwendbare Rechtsvorschriften - Gewährung von Leistungen im Wohnsitzmitgliedstaat, der nicht ...
- EU-Kommission
Bosmann
Soziale Sicherheit - Familienbeihilfen - Aussetzung des Leistungsanspruchs - Art. 13 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 10 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 - Anwendbare Rechtsvorschriften - Gewährung von Leistungen im Wohnsitzmitgliedstaat, der nicht ...
- Wolters Kluwer
Bestehen eines Anspruchs auf Familienleistungen nach den nationalen Rechtsvorschriften des Wohnmitgliedstaats bei Zugehörigkeit zu dem System der sozialen Sicherheit eines anderen Beschäftigungsmitgliedstaats; Notwendigkeit der arbeitstäglichen Rückkehr eines ...
- datenbank.nwb.de
Familienleistungen für Wanderarbeitnehmer, der dem System der sozialen Sicherheit des Beschäftigungsmitgliedstaats unterliegt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Bosmann
Soziale Sicherheit - Familienbeihilfen - Aussetzung des Leistungsanspruchs - Art. 13 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 10 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 - Anwendbare Rechtsvorschriften - Gewährung von Leistungen im Wohnsitzmitgliedstaat, der nicht ...
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Köln (Deutschland) eingereicht am 25. August 2006 - Brigitte Bosmann gegen Bundesagentur für Arbeit, Familienkasse Aachen
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Köln (Deutschland) - Auslegung des Artikels 13 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer sowie deren ...
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (117) Zitiert selbst (5)
- EuGH, 09.12.1992 - C-119/91
McMenamin / Adjudication Officer
Auszug aus EuGH, 20.05.2008 - C-352/06
Hierfür beruft sich die Kommission auf das Urteil vom 9. Dezember 1992, McMenamin (C-119/91, Slg. 1992, I-6393).Wie der Generalanwalt in den Nrn. 51 und 52 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, löste der Umstand, dass der Ehegatte der nach Art. 73 der Verordnung Nr. 1408/71 leistungsberechtigten Person im Wohnmitgliedstaat eine Berufstätigkeit ausübte, in den Urteilen McMenamin sowie Dodl und Oberhollenzer eine Prioritätenumkehr zugunsten der Zuständigkeit dieses Staates aus.
- EuGH, 07.06.2005 - C-543/03
ES GIBT AUSNAHMEN VON DEM GRUNDSATZ, DASS DER BESCHÄFTIGUNGSSTAAT VORRANGIG …
Auszug aus EuGH, 20.05.2008 - C-352/06
Das vorlegende Gericht weist in diesem Zusammenhang auf das Urteil vom 7. Juni 2005, Dodl und Oberhollenzer (C-543/03, Slg. 2005, I-5049), hin. - EuGH, 10.07.1986 - 60/85
Luijten / Raad van Arbeid
Auszug aus EuGH, 20.05.2008 - C-352/06
Rn. 32 Weder das Urteil Ten Holder, auf das die deutsche Regierung in ihren Erklärungen Bezug genommen hat, noch das Urteil vom 10. Juli 1986, Luijten (60/85, Slg. 1986, 2365), auf das das vorlegende Gericht verwiesen hat, können diese Auslegung der Verordnung Nr. 1408/71 in Frage stellen. - EuGH, 20.01.2005 - C-302/02
NATIONALE RECHTSVORSCHRIFTEN, DIE FAMILIENLEISTUNGEN FÜR DIE FAMILIENANGEHÖRIGEN …
Auszug aus EuGH, 20.05.2008 - C-352/06
Rn. 20 Das auf einen Arbeitnehmer, der sich in einer der von den Bestimmungen des Titels II der Verordnung Nr. 1408/71 erfassten Situationen befindet, anzuwendende Recht ist anhand dieser Bestimmungen zu ermitteln, doch ist deswegen die Anwendung der Bestimmungen einer anderen Rechtsordnung nicht stets ausgeschlossen (vgl. Urteil vom 20. Januar 2005, Laurin Effing, C-302/02, Slg. 2005, I-553, Randnr. 39). - EuGH, 09.11.2006 - C-205/05
Nemec - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen - Artikel 42 …
Auszug aus EuGH, 20.05.2008 - C-352/06
Rn. 29 In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass die Bestimmungen der Verordnung Nr. 1408/71 im Licht des Art. 42 EG auszulegen sind, der die Freizügigkeit der Arbeitnehmer erleichtern soll und u. a. impliziert, dass Wanderarbeitnehmer nicht deshalb Ansprüche auf Leistungen der sozialen Sicherheit verlieren oder geringere Leistungen erhalten dürfen, weil sie das ihnen vom EG-Vertrag verliehene Recht auf Freizügigkeit ausgeübt haben (vgl. Urteil vom 9. November 2006, Nemec, C-205/05, Slg. 2006, I-10745, Randnrn.
- EuGH, 12.06.2012 - C-611/10
Das Unionsrecht hindert einen Mitgliedstaat nicht daran, entsandten Arbeitnehmern …
Rn. 22 In ihren Revisionen vor dem Bundesfinanzhof machen Herr Hudzinski und Herr Wawrzyniak geltend, aus dem Urteil vom 20. Mai 2008, Bosmann (C-352/06, Slg. 2008, I-3827), ergebe sich, dass die §§ 62 ff. EStG auch dann anwendbar seien, wenn nach der Verordnung Nr. 1408/71 die Bundesrepublik Deutschland nicht der zuständige Mitgliedstaat sei, und zwar gemäß Art. 14a Nr. 1 Buchst. a dieser Verordnung im Fall von Herrn Hudzinski und gemäß ihrem Art. 14 Nr. 1 Buchst. a im Fall von Herrn Wawrzyniak.Rn. 24 Das vorlegende Gericht geht insoweit zwar davon aus, dass das Urteil Bosmann so zu verstehen sei, dass auch ein nach den Art. 13 ff. der Verordnung Nr. 1408/71 nicht zuständiger Mitgliedstaat die Befugnis habe, einem Wanderarbeitnehmer Familienleistungen nach seinem nationalen Recht zu gewähren.
Rn. 30 Zweitens weist das vorlegende Gericht darauf hin, dass sich die in den Ausgangsverfahren in Rede stehenden Sachverhalte auch unter einem anderen erheblichen Gesichtspunkt von dem Sachverhalt unterschieden, der dem Urteil Bosmann zugrunde gelegen habe.
Rn. 32 Sodann stelle sich, selbst wenn entgegen der Auffassung des vorlegenden Gerichts der nicht zuständige Mitgliedstaat in Fällen wie denen der Ausgangsverfahren die Befugnis habe, Familienleistungen zu gewähren, obwohl sich diese Fälle grundlegend von dem im Urteil Bosmann behandelten unterschieden, die Frage, ob das Unionsrecht, insbesondere die Bestimmungen des Vertrags über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und das Diskriminierungsverbot, der Anwendung einer Vorschrift wie der des § 65 EStG entgegenstünden, der zufolge Familienleistungen nicht gewährt würden, wenn der Betroffene Anspruch auf vergleichbare Leistungen im zuständigen Mitgliedstaat habe.
Rn. 50 In den vorliegenden Rechtssachen möchte das vorlegende Gericht wissen, ob die damit einem Mitgliedstaat, der nach den Vorschriften des Titels II der Verordnung Nr. 1408/71 nicht der zuständige Staat ist, unter Umständen, wie sie im Urteil Bosmann in Frage standen, zuerkannte Möglichkeit, einer in seinem Gebiet wohnhaften Person eine Familienleistung zu gewähren, auch für Sachverhalte wie die in den vorliegenden Ausgangsverfahren fraglichen anzuerkennen ist, obgleich diese sich von dem der Rechtssache Bosmann zugrunde liegenden Sachverhalt in mehrfacher Hinsicht unterscheiden.
Rn. 58 Was zweitens die Hinweise im Urteil Bosmann auf den Wohnsitz des Wanderarbeitnehmers im Gebiet des nicht zuständigen Mitgliedstaats betrifft, dessen Familienleistung beansprucht wird, erklären sie sich durch den Umstand, dass die Klägerin des Ausgangsverfahrens in jener Rechtssache nach § 62 Abs. 1 EStG schon allein aufgrund ihres Wohnsitzes in diesem Mitgliedstaat Anspruch auf diese Leistung hatte, ohne dass diese Vorschrift diesen Anspruch von einer Beschäftigung oder Versicherung abhängig macht.
Rn. 62 Soweit nach dem nationalen Recht die beiden Anknüpfungskriterien in § 62 Abs. 1 EStG als solche den Anspruch auf Kindergeld begründen, was zu prüfen Sache des vorlegenden Gerichts ist, kann die Bezugnahme im Urteil Bosmann auf das Anknüpfungskriterium des Wohnsitzes des Wanderarbeitnehmers nicht bedeuten, dass ein Mitgliedstaat, der nach den Vorschriften des Titels II der Verordnung Nr. 1408/71 nicht der zuständige Staat ist, eine Familienleistung nur dann gewähren dürfte, wenn dieser Anspruch auf der Grundlage dieses Anknüpfungskriteriums geltend gemacht wird, und diese Möglichkeit hingegen in einer Situation ausgeschlossen wäre, in der das andere Anknüpfungskriterium anwendbar ist.
Rn. 63 In diesem Zusammenhang wirft das vorlegende Gericht die Frage auf, ob der Umstand von Bedeutung ist, dass in den Sachverhalten der Ausgangsverfahren, anders als in der im Urteil Bosmann behandelten Situation, das Kind nicht im Gebiet des nicht zuständigen Mitgliedstaats wohnt, in dem eine Leistung für dieses Kind beansprucht wird.
Rn. 64 Hierzu ist festzustellen, dass sich der Gerichtshof im Urteil Bosmann nicht auf das Vorliegen dieses Elements der Anknüpfung an das Gebiet des nicht zuständigen Mitgliedstaats in der fraglichen Situation bezieht, um die Schlussfolgerung zu stützen, dass dieser Staat die Möglichkeit der Gewährung von Familienleistungen besitzt.
Rn. 73 Jedoch ist festzustellen, dass die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Situation nicht unter diese Antikumulierungsregel und im Übrigen auch nicht unter die des Art. 76 der Verordnung Nr. 1408/71 fällt, da sie keinen Fall der Kumulierung von Ansprüchen nach dem nationalen Recht des Wohnmitgliedstaats des Kindes mit Ansprüchen nach dem Recht des Beschäftigungsmitgliedstaats betrifft, der nach dieser Verordnung als zuständiger Staat bestimmt ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Bosmann, Randnr. 24, und Schwemmer, Randnrn.
- EuGH, 14.10.2010 - C-16/09
Schwemmer - Soziale Sicherheit - Verordnungen (EWG) Nrn. 1408/71 und 574/72 - …
Rn. 33 Es ist unstreitig, dass das Kindergeld nach den im Ausgangsverfahren fraglichen deutschen Rechtsvorschriften die Voraussetzungen erfüllt, um als "Familienleistungen" im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Buchst. u der Verordnung Nr. 1408/71 zu gelten (vgl. zu den in § 62 EStG vorgesehenen Leistungen auch Urteil vom 20. Mai 2008, Bosmann, C-352/06, Slg. 2008, I-3827, Randnrn.Dieser Grundsatz kommt insbesondere in Art. 13 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1408/71 zum Ausdruck (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 12. Juni 1986, Ten Holder, 302/84, Slg. 1986, 1821, Randnrn. 19 und 20, sowie Bosmann, Randnr. 16).
Rn. 41 In Bezug auf Familienleistungen bestimmt Art. 73 der Verordnung Nr. 1408/71, dass ein Erwerbstätiger, der den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats unterliegt, für seine Familienangehörigen, die im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats wohnen, Anspruch auf Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften des ersten Staates hat, als ob diese Familienangehörigen im Gebiet dieses Staates wohnten (vgl. Urteile vom 7. Juli 2005, Weide, C-153/03, Slg. 2005, I-6017, Randnr. 20, und Bosmann, Randnr. 17).
Rn. 51 In diesem Zusammenhang ist jedoch zu beachten, dass Art. 10 der Verordnung Nr. 574/72, wie sich im Übrigen sowohl aus seiner Überschrift als auch aus seinem Wortlaut ergibt, nur Fälle des Zusammentreffens von Ansprüchen auf Familienleistungen regeln soll, die auftreten, wenn diese Leistungen unabhängig von Versicherungs- oder Beschäftigungsvoraussetzungen im Wohnmitgliedstaat des Kindes und zugleich entweder allein aufgrund der innerstaatlichen Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaats oder nach u. a. Art. 73 der Verordnung Nr. 1408/71 im Beschäftigungsmitgliedstaat geschuldet werden (vgl. in diesem Sinne Urteil Bosmann, Randnr. 24).
- BFH, 21.10.2010 - III R 5/09
EuGH-Vorlage zur Kindergeldberechtigung von polnischen Staatsangehörigen, die als …
Er ist insbesondere der Ansicht, aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 20. Mai 2008 C-352/06, Bosmann (Slg. 2008, I-3827) ergebe sich, dass die nationalen Vorschriften der §§ 62 ff. EStG auch dann anwendbar seien, wenn nach den Art. 13 ff. der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern (VO Nr. 1408/71), in ihrer durch die Verordnung (EG) Nr. 118/97 des Rates vom 2. Dezember 1996 (…Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften --ABlEG-- 1997, Nr. L 28, S. 1) geänderten und aktualisierten Fassung, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 647/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. April 2005 (…Amtsblatt der Europäischen Union --ABlEU-- 2005 Nr. L 117, S. 1) --wie hier nach Art. 14 Abs. 1 Buchst. a der VO Nr. 1408/71-- die deutschen Rechtsvorschriften nicht als die auf eine Person anwendbaren Rechtsvorschriften bestimmt seien.Dieser Grundsatz kommt insbesondere in Art. 13 Abs. 1 der VO Nr. 1408/71 zum Ausdruck (z.B. EuGH-Urteile vom 12. Juni 1986 C-302/84, Ten Holder, Slg. 1986, 1821 Rz 19 f.; Bosmann in Slg. 2008, I-3827 Rz 16; vom 14. Oktober 2010 C-16/09, Schwemmer, www.curia.eu Rz 40).
Rn. 13 c) Den Grundsatz, dass ein Arbeitnehmer, für den --wie hier für den Kläger-- die VO Nr. 1408/71 gilt, den Rechtsvorschriften nur eines Mitgliedstaats unterliegt, hat der EuGH auch in seinem Urteil Bosmann in Slg. 2008, I-3827 erneut betont (ebenso im Urteil Schwemmer, www.curia.eu Rz 40).
Der EuGH hielt es dann allerdings nicht (mehr) für ausgeschlossen, dass die Bundesrepublik auch als nicht nach den Art. 13 ff. der VO Nr. 1408/71 zuständiger Staat Kindergeld gewähren könne und erinnerte in diesem Zusammenhang insbesondere daran, dass die Bestimmungen der VO Nr. 1408/71 im Licht des Art. 42 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG) auszulegen seien, der die Freizügigkeit der Arbeitnehmer erleichtern solle und u.a. impliziere, dass Wanderarbeitnehmer nicht deshalb Ansprüche auf Leistungen der sozialen Sicherheit verlieren oder geringere Leistungen erhalten dürfen, weil sie das ihnen vom EG-Vertrag verliehene Recht auf Freizügigkeit ausgeübt haben (EuGH-Urteil Bosmann in Slg. 2008, I-3827 Rz 29).
Der EuGH kam daher zu dem Ergebnis, dass "unter den Umständen des Ausgangsverfahrens" im Fall Bosmann dem Wohnmitgliedstaat nicht die Befugnis abgesprochen werden könne, den in seinem Gebiet wohnhaften Personen Familienbeihilfen zu gewähren (EuGH-Urteil Bosmann in Slg. 2008, I-3827 Rz 31).
Diese Feststellung lag auch den dort gestellten Vorlagefragen zugrunde (vgl. EuGH-Urteil Bosmann in Slg. 2008, I-3827 Rz 13, 14).
- EuGH, 23.04.2015 - C-382/13
Franzen u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit der …
Rn. 41 Die Vorschriften von Titel II der Verordnung Nr. 1408/71 bezwecken u. a., dass die Betroffenen dem System der sozialen Sicherheit eines einzigen Mitgliedstaats unterliegen, so dass die Kumulierung anwendbarer nationaler Rechtsvorschriften und die Schwierigkeiten, die sich daraus ergeben können, vermieden werden (vgl. Urteile Ten Holder, 302/84, EU:C:1986:242, Rn. 19, Luijten, 60/85, EU:C:1986:307, Rn. 12, Bosmann, C-352/06, EU:C:2008:290, Rn. 16, sowie Hudzinski und Wawrzyniak, C-611/10 und C-612/10, EU:C:2012:339, Rn. 41).Rn. 42 Dieser Grundsatz der Anwendung nur eines Rechts kommt insbesondere in Art. 13 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1408/71 zum Ausdruck, nach dem ein Arbeitnehmer oder Selbständiger, für den diese Verordnung gilt, den Rechtsvorschriften nur eines Mitgliedstaats unterliegt (vgl. Urteile Ten Holder, 302/84, EU:C:1986:242, Rn. 20, Luijten, 60/85, EU:C:1986:307, Rn. 13, und Bosmann, C-352/06, EU:C:2008:290, Rn. 16).
Dass diese Bestimmung auf die Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats als die auf einen Arbeitnehmer anwendbaren Rechtsvorschriften verweist, hat zur Folge, dass nur die Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaats auf ihn anwendbar sind (vgl. Urteile Ten Holder, 302/84, EU:C:1986:242, Rn. 23, und Bosmann, C-352/06, EU:C:2008:290, Rn. 17).
Rn. 58 Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof in seinen Urteilen Bosmann (C-352/06, EU:C:2008:290) sowie Hudzinski und Wawrzyniak (C-611/10 und C-612/10, EU:C:2012:339) bereits Ausnahmen vom Grundsatz der Einheitlichkeit anerkannt und einem Mitgliedstaat, der nach den Vorschriften von Titel II der Verordnung Nr. 1408/71 nicht der zuständige Staat ist, zugestanden hat, einem Wanderarbeitnehmer unter gewissen Voraussetzungen nach seinen innerstaatlichen Rechtsvorschriften Familienleistungen zu gewähren.
Rn. 59 So hat der Gerichtshof im Urteil Bosmann (C-352/06, EU:C:2008:290) in einem Kontext, in dem es sich trotz der gleichzeitigen Anwendung von Rechtsvorschriften zweier Mitgliedstaaten nicht um ein Zusammentreffen von Familienleistungen desselben Typs handelte, entschieden, dass, auch wenn das Unionsrecht die zuständigen Behörden nicht verpflichtet, Frau Bosmann die in Rede stehende Familienleistung zu gewähren, auch nicht auszuschließen ist, dass diese Leistung gewährt werden kann, wenn diese Person schon allein aufgrund ihres inländischen Wohnsitzes einen Anspruch auf Kindergeld hat (vgl. in diesem Sinne Urteil Bosmann, C-352/06, EU:C:2008:290, Rn. 25, 27 und 28).
Rn. 60 Insbesondere hat der Gerichtshof in Rn. 31 des Urteils Bosmann (C-352/06, EU:C:2008:290) festgestellt, dass dem Wohnsitzmitgliedstaat unter den Umständen des Ausgangsverfahrens, das zu jenem Urteil geführt hat, nicht die Befugnis abgesprochen werden kann, den in seinem Gebiet wohnhaften Personen Familienbeihilfen zu gewähren.
Daher liegt unter den Umständen der Rechtssache von Frau Franzen wie in der Rechtssache, in der das Urteil Bosmann (C-352/06, EU:C:2008:290) ergangen ist, kein Zusammentreffen von Familienleistungen desselben Typs für dieselbe Versicherungszeit vor.
Rn. 65 Daher ist entsprechend dem Urteil Bosmann (C-352/06, EU:C:2008:290) festzustellen, dass Art. 13 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung Nr. 1408/71 im Licht von Art. 13 Abs. 1 dieser Verordnung unter Umständen wie denen der Ausgangsverfahren dem nicht entgegensteht, dass ein den Sozialversicherungsvorschriften des Beschäftigungsmitgliedstaats unterliegender Wanderarbeitnehmer, der gemäß den Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaats die materiellen Voraussetzungen für die Gewährung derartiger Leistungen erfüllt und dessen Situation nicht zu einem Zusammentreffen von Leistungen desselben Typs für denselben Zeitraum führt, Familienleistungen und Leistungen bei Alter im letztgenannten Mitgliedstaat bezieht.
- EuGH, 30.06.2011 - C-388/09
da Silva Martins - Vorabentscheidungsersuchen - Soziale Sicherheit - Verordnung …
Dieser Grundsatz der Einheitlichkeit des Systems der sozialen Sicherheit kommt insbesondere in Art. 13 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1408/71 zum Ausdruck (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Juli 2005, van Pommeren-Bourgondiën, C-227/03, Slg. 2005, I-6101, Randnr. 38, und vom 20. Mai 2008, Bosmann, C-352/06, Slg. 2008, I-3827, Randnr. 16).Rn. 74 Wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, würde der Zweck der Art. 45 AEUV und 48 AEUV verfehlt, wenn die Arbeitnehmer, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht haben, die Vergünstigungen der sozialen Sicherheit verlieren würden, die ihnen allein die Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats sichern, insbesondere wenn diese Vergünstigungen die Gegenleistung für von ihnen gezahlte Beiträge darstellen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 21. Oktober 1975, Petroni, 24/75, Slg. 1975, 1149, Randnr. 13, vom 25. Februar 1986, Spruyt, 284/84, Slg. 1986, 685, Randnr. 19, vom 27. Februar 1997, Bastos Moriana u. a., C-59/95, Slg. 1997, I-1071, Randnr. 17, Jauch, Randnr. 20, und Bosmann, Randnr. 29).
- BSG, 12.12.2017 - B 11 AL 21/16 R
Arbeitslosengeldanspruch - Territorialitätsprinzip - Auslandswohnsitz - …
Hiermit sollen eine Kumulierung anwendbarer nationaler Rechtsvorschriften und die Schwierigkeiten, die sich daraus ergeben können, vermieden werden (Art. 11 Abs. 1 VO <EG> Nr. 883/2004;… EuGH vom 12.6.1986 - C-302/84 <Ten Holder> - juris RdNr 19 = SozR 6050 Art. 13 Nr. 8; EuGH vom 20.5.2008 - C-352/06 <Bosmann> - juris RdNr 16 = ZESAR 2008, 455, 457). - BFH, 13.06.2013 - III R 63/11
Pflicht zur Prüfung eines ausländischen Anspruchs auf kindergeldähnliche …
Dies ergibt sich aus den EuGH-Urteilen in den Rechtssachen Bosmann (EuGH-Urteil vom 20. Mai 2008 C-352/06, Slg. 2008, I-3827) sowie Hudzinski und Wawrzyniak (EuGH-Urteil vom 12. Juni 2012 C-611/10, C-612/10, Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht --ZESAR-- 2012, 475).So hat der EuGH in den genannten Urteilen die fehlende unionsrechtliche Sperrwirkung nicht nur auf die Art. 45 ff. AEUV (Arbeitnehmerfreizügigkeit) gestützt, sondern auch auf den ersten Erwägungsgrund der VO Nr. 1408/71, nach dem die Vorschriften zur Koordinierung der innerstaatlichen Regelungen über soziale Sicherheit zur Freizügigkeit von Personen gehören und zur Verbesserung von deren Lebensstandard und Arbeitsbedingungen beitragen sollen (EuGH-Urteile in Slg. 2008, I-3827 Rdnr. 30;… in ZESAR 2012, 474 Rdnr. 47).
Hiervon ausgehend soll der unzuständige Staat nicht gehindert werden, nach seinem Recht Familienleistungen zu gewähren (EuGH-Urteile in Slg. 2008 I-3827, Rdnr. 31; in ZESAR 2012, 474 Rdnrn. 48, 51).
- EuGH, 16.07.2009 - C-208/07
von Chamier-Glisczinski - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - …
Rn. 56 Man ginge nämlich gleichzeitig über das Ziel der Verordnung Nr. 1408/71 hinaus und ließe die Zwecke und den Rahmen von Art. 42 EG außer Betracht, legte man die Verordnung so aus, dass sie einem Mitgliedstaat verbietet, Arbeitnehmern sowie deren Familienangehörigen einen weiter gehenden sozialen Schutz zu gewähren, als sich aus der Anwendung dieser Verordnung ergibt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Januar 1980, Jordens-Vosters, 69/79, Slg. 1980, 75, Randnr. 11, vom 5. Juli 1988, Borowitz, 21/87, Slg. 1988, 3715, Randnr. 24, sowie vom 20. Mai 2008, Bosmann, C-352/06, Slg. 2008, I-3827, Randnrn. - BFH, 21.10.2010 - III R 35/10
EuGH-Vorlage zur Kindergeldberechtigung von polnischen Staatsangehörigen, die als …
Er ist insbesondere der Ansicht, aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 20. Mai 2008 C-352/06, Bosmann (Slg. 2008, I-3827) ergebe sich, dass der nach den Art. 13 ff. der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in ihrer durch die Verordnung (EG) Nr. 118/97 des Rates vom 2. Dezember 1996 (…Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften --ABlEG-- 1997, Nr. L 28, S. 1) geänderten und aktualisierten Fassung, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 647/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. April 2005 (…Amtsblatt der Europäischen Union --ABlEU-- 2005, Nr. L 117, S. 1) --VO Nr. 1408/71-- nicht zuständige Mitgliedstaat gleichwohl Familienleistungen zu gewähren habe, wenn die entsprechenden Voraussetzungen des nationalen Rechts gegeben seien.Rn. 8 2. Wie sich aus dem Vorlagebeschluss des Senats vom 21. Oktober 2010 III R 5/09 ergibt, ist der vorlegende Senat der Ansicht, dass auch nach dem EuGH-Urteil Bosmann in Slg. 2008, I-3827 der nach den Art. 13 ff. der VO Nr. 1408/71 nicht zuständige Mitgliedstaat keine Befugnis hat, nach seinem nationalen Recht einer Person Familienleistungen zu gewähren, es sei denn, dass diese Person andernfalls infolge der Wahrnehmung ihres Rechts auf Freizügigkeit einen Rechtsnachteil erleiden würde.
Rn. 11 a) In seinem Urteil Bosmann in Slg. 2008, I-3827 kam der EuGH zu dem Ergebnis, dass dem (nicht zuständigen) Wohnmitgliedstaat nicht die Befugnis abgesprochen werden könne, den in seinem Gebiet wohnhaften Personen Familienbeihilfen zu gewähren; nach dem (auf Frau Bosmann anzuwendenden) Art. 13 Abs. 2 Buchst. a der VO Nr. 1408/71 unterliege eine Person, die im Gebiet eines Mitgliedstaats abhängig beschäftigt sei, zwar den Rechtsvorschriften dieses Staates, auch wenn sie im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats wohne, doch solle der Wohnstaat mit dieser Verordnung nicht daran gehindert werden, dieser Person nach seinem Recht Familienbeihilfen zu gewähren (EuGH-Urteil Bosmann in Slg. 2008, I-3827 Rz 31).
- BSG, 20.03.2013 - B 12 KR 8/10 R
Krankenversicherung - in der Bundesrepublik Deutschland lebender Rentner - kein …
Im besonderen Zusammenhang von Familienleistungen für Arbeitnehmer und Selbstständige bzw deren Familienangehörige hat der EuGH unter Hinweis auf die Anforderungen des Primärrechts entschieden, dass ein auf der Grundlage von Art. 13 ff EWGV 1408/71 nicht zuständiger Mitgliedstaat gemeinschaftsrechtlich (jedenfalls) nicht gehindert sei, einen weitergehenden sozialen Schutz zu gewähren, als er sich aus der Anwendung der EWGV 1408/71 ergibt (vgl EuGH Urteil vom 12.6.2012, C-611/10 und 612/10 - Hudzinski ua, ZESAR 2012, 475 RdNr 55 = DStRE 2012, 999, und Urteil vom 16.7.2009, C-208/07 - von Chamier-Glisczinski, EuGHE I-6120 = SozR 4-6050 Art. 19 Nr. 3, RdNr 56, jeweils unter Hinweis auf EuGH Urteil vom 20.5.2008, C-352/06 - Bosman, EuGHE I-3848 RdNr 28 ff, 33).Verpflichte er sich (gleichwohl) tatsächlich zur Leistungsgewährung, werde das durch die Rechtsvorschriften der EWGV 1408/71 nicht ausgeschlossen (grundlegend insoweit EuGH Urteil vom 20.5.2008, C-352/06 - Bosmann, EuGHE I-3848 RdNr 28 ff, 33).
- BFH, 16.05.2013 - III R 8/11
Kindergeld für einen polnischen Saisonarbeitnehmer
- Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2019 - C-95/18
van den Berg und Giessen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit der …
- BSG, 12.04.2017 - B 13 R 12/15 R
Altersrente - Wohnsitzverlegung von den alten Bundesländern in das …
- LSG Hessen, 04.02.2011 - L 6 EG 24/09
Antrag auf Vorabentscheidung nach Art 267 AEUV - Elterngeld - Bedienstete der …
- BFH, 22.12.2011 - III R 32/05
EuGH-Vorlage zum Anspruch auf Differenzkindergeld für Grenzgänger
- BFH, 24.10.2012 - V R 43/11
Monatsprinzip bei Kindergeldberechtigung bei unbeschränkter Steuerpflicht nach § …
- EuGH, 19.09.2019 - C-95/18
van den Berg und Giessen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit der …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2014 - C-382/13
Franzen u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit der …
- BFH, 30.01.2014 - V R 38/11
Kindergeldanspruch einer Grenzgängerin
- BSG, 22.04.2009 - B 3 P 13/07 R
Antrag auf Vorabentscheidung nach Art 234 EG - Verlust des im Beschäftigungsstaat …
- BFH, 18.07.2013 - III R 51/09
Kindergeld für eine deutsche Grenzgängerin
- BFH, 07.04.2011 - III R 89/08
Kindergeldanspruch eines in Polen wohnenden und im Inland arbeitenden …
- EuGH, 19.07.2012 - C-62/11
Feyerbacher - Protokoll über die Satzung des Europäischen Systems der …
- FG Niedersachsen, 21.12.2010 - 12 K 414/08
Voraussetzungen für einen Anspruch eines Grenzgängers/Wandererwerbstätigen auf …
- BFH, 11.07.2013 - VI R 68/11
Kürzung des Kindergeldanspruchs eines Wanderarbeitnehmers um die nach …
- FG Rheinland-Pfalz, 09.08.2012 - 6 K 1462/11
Befugnis zur Gewährung von Familienleistungen bei Nebenwohnsitz in anderem …
- BFH, 12.09.2013 - III R 32/11
Anspruch auf (Differenz-) Kindergeld bei Erwerbstätigkeit in der Schweiz
- FG München, 08.01.2009 - 5 K 85/08
Kindergeldanspruch eines nach Deutschland entsandten polnischen Arbeitnehmer
- FG Düsseldorf, 27.04.2010 - 10 K 3402/08
Kindergeldanspruch eines polnischen Staatsbürgers; Entsendung durch polnischen …
- BFH, 08.08.2013 - III R 17/11
Kindergeldanspruch einer polnischen Erntehelferin
- FG Düsseldorf, 17.02.2009 - 10 K 501/08
Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Bewilligung von Kindergeld für ein in …
- BSG, 16.06.2015 - B 13 R 27/13 R
Gesetzliche Rentenversicherung - polnische Versicherungszeiten - Anwendbarkeit …
- FG Düsseldorf, 22.12.2008 - 10 K 404/08
Inländischer Kindergeldanspruch bei gleichzeitigem Leistungsbezug im Ausland; …
- BSG, 28.05.2008 - B 12 P 3/06 R
Soziale Pflegeversicherung - kein Recht auf freiwillige Weiterversicherung nach § …
- BFH, 26.07.2012 - III R 97/08
Minderung des Anspruchs auf deutsches (Differenz-) Kinder-geld um eine Schweizer …
- FG Düsseldorf, 13.07.2011 - 15 K 2520/10
Kindergeldanspruch eines entsandten polnischen Arbeitnehmers - Anwendbarkeit der …
- BFH, 20.03.2014 - V R 45/11
Kindergeld für einen aus Polen nach Deutschland entsandten Saisonarbeitnehmer
- EuGH, 12.02.2015 - C-114/13
Bouman - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) …
- FG Nürnberg, 10.02.2011 - 7 K 592/08
Kein Anspruch einer in Deutschland selbständig tätigen und in Polen …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2011 - C-388/09
da Silva Martins - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Leistungen …
- FG Köln, 21.01.2009 - 14 K 1192/08
Kindergeldanspruch eines nach Deutschland entsandten polnischen Arbeitnehmers
- FG Köln, 25.09.2008 - 10 K 4830/05
Kindergeldanspruch für volljähriges Kind geht nicht durch die Aufnahme einer …
- FG Düsseldorf, 16.03.2010 - 10 K 1829/09
Sozialversicherungspflicht Kindergeldberechtigung; Kindergeldanspruch eines …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.10.2016 - C-430/15
Tolley - Vorabentscheidungsersuchen - Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen …
- FG Düsseldorf, 17.02.2009 - 10 K 1810/08
Anspruch eines polnischen Staatsangehörigen auf Zahlung von Kindergeld; …
- FG Düsseldorf, 13.07.2011 - 15 K 1404/08
Notwendigkeit des Bestehens einer unbeschränkten einkommensteuerrechtlichen …
- FG Rheinland-Pfalz, 12.05.2010 - 2 K 2304/08
Anwendung der VO (EWG) 1408/71 - Kein Kindergeldanspruch für ein gesamtes …
- FG Düsseldorf, 12.01.2010 - 10 K 3282/08
Kindergeldanspruch eines polnischen Staatsbürgers; Kindergeldanspruch; Polnischer …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2012 - C-619/11
Dumont de Chassart - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71- Art. 79 - …
- FG Düsseldorf, 17.02.2009 - 10 K 1293/08
Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zahlung von Kindergeld nach deutschem Recht bei …
- FG Düsseldorf, 17.02.2009 - 10 K 1398/08
Vorliegen von polnischen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit bei einem …
- FG Niedersachsen, 17.04.2009 - 15 K 263/08
Voraussetzungen des Anspruchs auf Kindergeld für in Polen lebende Kinder; …
- FG Düsseldorf, 13.07.2011 - 15 K 2319/09
Anspruch eines gewerbetreibenden polnischen Staatsangehörigen ohne …
- FG Düsseldorf, 13.07.2011 - 15 K 1899/10
In den Niederlanden nichtselbständig tätiger hat keinen Anspruch auf deutsches …
- FG Düsseldorf, 13.07.2011 - 15 K 2727/10
Kindergeldanspruch einer in Polen SV-pflichtige polnischen Grenzgängerin für ihre …
- FG Düsseldorf, 22.04.2010 - 16 K 3244/08
Anspruchsausschluss bei Mitgliedschaft in der polnischen Sozialversicherung; …
- FG München, 08.01.2009 - 5 K 3194/08
Isolierter Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe - Schlüssiger Sachvortrag …
- BFH, 05.02.2015 - III R 29/14
Kindergeld: Keine Sperrwirkung hinsichtlich Anwendung der §§ 62ff. EStG aufgrund …
- BFH, 18.07.2013 - III R 71/11
Kindergeld für eine deutsche Grenzgängerin - Auflösung einer Anspruchskonkurrenz …
- FG Düsseldorf, 18.12.2009 - 3 K 3986/08
Anspruch auf Kindergeld auch bei Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in einem …
- FG Düsseldorf, 13.05.2013 - 15 K 2892/12
Gewährung von Kindergeld für ein im EU-Ausland (hier: Polen) bei der Kindesmutter …
- FG Düsseldorf, 13.07.2011 - 15 K 88/09
Anspruch auf deutsches Kindergeld bei Pflichtversicherung über einen Ehemann in …
- FG Düsseldorf, 24.09.2010 - 16 K 4953/08
Kindergeldanspruch eines polnischen Staatsbürgers bei kurzfristiger Tätigkeit im …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2015 - L 9 AL 226/13
Förderung der ganzjährigen Beschäftigung; Verfassungsmäßigkeit und …
- BFH, 11.07.2013 - VI R 67/11
Kindergeldanspruch bei gleichzeitig bestehendem Anspruch auf Familienleistungen …
- FG Düsseldorf, 13.07.2011 - 15 K 4669/07
Anspruch von polnischen Staatsangehörigen auf Kindergeld bei Leben der Kinder in …
- FG Düsseldorf, 13.03.2009 - 3 K 1738/07
Anspruch eines in die polnische landwirtschaftliche Sozialversicherung …
- FG Düsseldorf, 05.10.2010 - 16 K 3718/08
Kindergeldanspruch eines polnischen Staatsbürgers; Tätigkeit als selbständiger …
- FG Düsseldorf, 22.04.2010 - 16 K 3050/08
Anspruch auf deutsches Kindergeld eines in Polen als selbstständig gemeldeten, …
- LSG Hessen, 20.03.2024 - L 4 SO 120/20
Sozialhilfe (SGB XII)
- BFH, 13.11.2014 - III R 18/14
Kindergeld: Anwendung der Zuständigkeitsregelungen der Art. 13 ff. der VO (EWG) …
- FG Düsseldorf, 13.07.2011 - 15 K 708/08
Kindergeldanspruch eines in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen polnischen …
- FG Düsseldorf, 28.04.2010 - 16 K 3050/08
Anspruchsausschluss bei Mitgliedschaft in der polnischen Sozialversicherung; …
- FG Düsseldorf, 05.10.2010 - 16 K 3048/08
Anspruch eines unbeschränkt steuerpflichtigen polnischen Saisonarbeiters mit …
- FG Baden-Württemberg, 20.11.2008 - 3 K 2540/07
Familienzulage des Kantons Thurgau (Schweiz) als dem deutschen Kindergeld …
- BFH, 18.07.2013 - III R 10/12
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 18. 07. 2013 III R 28/12 - …
- FG Baden-Württemberg, 24.03.2011 - 3 K 715/10
Kein deutscher (Differenz-)Kindergeldanspruch bei Berufstätigkeit beider …
- FG Düsseldorf, 05.10.2010 - 16 K 4223/08
Kindergeldanspruch; Polnischer Staatsbürger; Selbständiger Handwerker; Inland; …
- BFH, 18.12.2013 - III R 61/11
Kindergeldanspruch einer in Deutschland wohnenden und in Polen beschäftigten …
- FG Düsseldorf, 27.06.2013 - 16 K 4510/12
Kindergeldanspruch eines vorübergehend nach Deutschland entsandten polnischen …
- FG Düsseldorf, 27.06.2013 - 16 K 1962/10
Kindergeldanspruch eines vorübergehend nach Deutschland entsandten polnischen …
- FG Köln, 30.01.2013 - 15 K 47/09
Kindergeldbezug gleichzeitig in mehreren EU-Staaten
- Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2012 - C-75/11
Kommission / Österreich - Verbot der Diskriminierung aufgrund der …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2012 - C-522/10
Reichel-Albert - Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen - Koordinierung der …
- FG Düsseldorf, 31.07.2008 - 15 K 4375/07
Bedeutung des Beziehens von Kindergeld seitens eines Ausländers im Heimatstaat …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2012 - C-611/10
Nach Ansicht von Generalanwalt Mazák hindert das Unionsrecht einen Mitgliedstaat …
- FG Rheinland-Pfalz, 03.06.2013 - 2 K 1727/10
Kein Anspruch auf Kindergeld bei Versicherung der Erwerbstätigkeit im EU Ausland
- FG Düsseldorf, 13.07.2011 - 15 K 1011/09
Kindergeldanspruch eines polnischen Saisonarbeiters: Unbeschränkte …
- SG Dresden, 05.08.2011 - S 36 AS 3461/11
Ausnahme aus dem Kreis der Berechtigten für Leistungen zur Sicherung des …
- FG Köln, 26.02.2009 - 14 K 176/05
Anspruch auf Kindergeld für Beschäftigte einer konsularischen Vertretung bei …
- FG Köln, 21.01.2009 - 14 K 176/05
Anspruch eines Mitglieds einer ausländischen konsularischen Vertretung auf …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.05.2012 - C-62/11
Feyerbacher - Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union - Rechtscharakter …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2010 - C-16/09
Schwemmer - Soziale Sicherheit - Familienbeihilfen nach Scheidung - Fehlen eines …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2008 - C-208/07
von Chamier-Glisczinski - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Leistungen …
- FG Köln, 15.05.2008 - 3 K 1428/05
Anspruchskonkurrenz zwischen Wohnsitzstaat und Beschäftigungsstaat …
- LSG Hessen, 07.03.2014 - L 6 AS 80/14
- FG Köln, 30.01.2013 - 15 K 930/09
Kindergeldbezug gleichzeitig in mehreren EU-Staaten
- FG Köln, 21.01.2009 - 14 K 3766/05
Prüfung der Frage der Gewährung von deutschem Kindergeldrecht nur nach den nicht …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2014 - C-114/13
Bouman - Vorabentscheidungsersuchen - Verordnung Nr. 1408/71 - Art. 46a Abs. 3 …
- FG Köln, 21.01.2009 - 14 K 2020/08
Anspruch eines Selbstständigen auf Festsetzung von Kindergeld nach dem …
- FG Berlin-Brandenburg, 21.02.2013 - 5 K 5041/11
Kindergeldanspruch einer in Polen sozialversicherten Arbeitnehmerin bzw. einer …
- FG Düsseldorf, 13.07.2011 - 15 K 1821/08
Kindergeld eines polnischen Saisonarbeitnehmers für seine in Polen lebenden …
- FG Münster, 18.10.2011 - 15 K 2883/08
Anspruch eines polnischen Staatsangehörigen auf Kindergeld in voller Höhe unter …
- FG Köln, 26.07.2011 - 8 K 1744/08
Kindergeldberechtigung eines sowohl in Deutschland als auch den Niederlanden …
- FG Düsseldorf, 02.11.2010 - 10 K 1301/10
Kindergeldanspruch eines polnischen Staatsbürgers bei Entsendung ins Inland für …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2014 - C-4/13
Fassbender-Firman - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 76 …
- FG Düsseldorf, 11.01.2010 - 7 K 4616/08
Kindergeldanspruch eines polnischen Staatsangehörigen; Kindergeldanspruch; …
- FG Düsseldorf, 13.07.2011 - 15 K 522/10
Kindergeldanspruch eines im Inland ansässigen, dort selbständig tätigen, nicht …
- FG Düsseldorf, 16.04.2010 - 3 K 1401/09
Anwendbarkeit des deutschen Kindergeldrechts nach der VO (EWG) 1408/71; …
- BFH - III R 13/09 (anhängig)
- FG München, 27.09.2012 - 5 K 2428/12
Kindergeldanspruch eines nichtsozialversicherten slowakischen Staatsangehörigen
- FG Hessen, 19.11.2024 - 3 K 2306/16
- VG Düsseldorf, 04.04.2014 - 21 K 3716/12
Unterhaltsvorschuss Kindergeld grenzüberschreitend
- Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2012 - C-115/11
Format Urządzenia i Montaże Przemysłowe - Soziale Sicherheit der …
- FG Münster, 12.06.2013 - 10 K 1551/11
Kindergeldanspruch eines nach Deutschland entsandten polnischen Arbeitnehmers
- FG München, 11.03.2013 - 7 K 3330/11
Kindergeldanspruch der in Deutschland lebenden Mutter für die bei ihr lebenden …
- FG Münster, 08.02.2012 - 11 K 4112/09
Kindergeldanspruch eines polnischen Gewerbetreibenden
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Rechtsprechung
| EuGH, 20.06.2007 - C-352/06 |
Verfahrensgang
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2007 - C-352/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Bosmann
Art. 13 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates - Art. 10 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rates - Kindergeld für unterhaltsberechtigte Kinder - Ruhen des Kindergeldanspruchs im Wohnsitzstaat - Anspruch auf Leistungen gleicher Art im ...
- EU-Kommission
Bosmann
Art. 13 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates - Art. 10 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rates - Kindergeld für unterhaltsberechtigte Kinder - Ruhen des Kindergeldanspruchs im Wohnsitzstaat - Anspruch auf Leistungen gleicher Art im ...
- EU-Kommission
Bosmann
Verfahrensgang
- FG Köln, 10.08.2006 - 10 K 4830/05
- EuGH, 20.06.2007 - C-352/06
- Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2007 - C-352/06
- EuGH, 20.05.2008 - C-352/06
- FG Köln, 25.09.2008 - 10 K 4830/05
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (27)
- EuGH, 07.06.2005 - C-543/03
ES GIBT AUSNAHMEN VON DEM GRUNDSATZ, DASS DER BESCHÄFTIGUNGSSTAAT VORRANGIG …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2007 - C-352/06
{FN:5} - Das vorlegende Gericht verweist insoweit auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 13. August 2002, VIII R 61/00, BStBl-II 2002, 869, sowie auf das Urteil des Gerichtshofs vom 7. Juni 2005, Dodl und Oberhollenzer (C-543/03, Slg. 2005, I-5049).{FN:16} - Vgl. in diesem Sinne Urteil Dodl und Oberhollenzer, in Fn. 5 angeführt, Randnrn.
{FN:17} - Vgl. z. B. Urteil McMenamin, in Fn. 10 angeführt, Randnr. 14. Zu einer ähnlichen Argumentation betreffend Art. 73 der Verordnung Nr. 1408/71 vgl. Urteil Dodl und Oberhollenzer, in Fn. 5 angeführt, Randnr. 49.
{FN:22} - Vgl. Urteil Dodl und Oberhollenzer, in Fn. 5 angeführt, Randnr. 60.
- EuGH, 16.02.2006 - C-185/04
Öberg - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Beamte und sonstige Bedienstete der …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2007 - C-352/06
{FN:9} - Sie verweist hierzu insbesondere auf die Urteile vom 30. März 2006, Mattern und Cikotic (C-10/05, Slg. 2006, I-3145), vom 17. März 2005, Kranemann (C-109/04, Slg. 2005, I-2421), und vom 16. Februar 2006, Öberg (C-185/04, Slg. 2006, I-1453).{FN:33} - Vgl. u. a. Urteil Öberg, in Fn. 9 angeführt, Randnr. 11.
{FN:35} - Vgl. u. a. Urteil vom 11. September 2007, Kommission/Deutschland (C-318/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 114), sowie die Urteile Öberg, in Fn. 9 angeführt, Randnr. 14, und Bosman, in Fn. 6 angeführt, Randnr. 94.
- EuGH, 07.07.2005 - C-153/03
Weide - Familienleistungen - Erziehungsgeld - Aussetzung des Bezugsrechts im …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2007 - C-352/06
{FN:12} - Vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 7. Juli 2005, Weide (C-153/03, Slg. 2005, I-6017, Randnr. 25).{FN:18} - Vgl. in diesem Sinne Urteil Weide, in Fn. 12 angeführt, Randnr. 28.
{FN:23} - Vgl. Urteil Weide, in Fn. 12 angeführt, Randnr. 33.
- EuGH, 11.06.1998 - C-275/96
Kuusijärvi / Riksförsäkringsverket - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2007 - C-352/06
{FN:26} - Vgl. z. B. Urteile vom 12. Juni 1997, García (C-266/95, Slg. 1997, I-3279, Randnr. 29), und vom 11. Juni 1998, Kuusijärvi (C-275/96, Slg. 1998, I-3419, Randnr. 29).{FN:30} - Vgl. Urteil Kuusijärvi, in Fn. 26 angeführt, Randnr. 28.
- EuGH, 12.06.1997 - C-266/95
Merino García / Bundesanstalt für Arbeit
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2007 - C-352/06
{FN:26} - Vgl. z. B. Urteile vom 12. Juni 1997, García (C-266/95, Slg. 1997, I-3279, Randnr. 29), und vom 11. Juni 1998, Kuusijärvi (C-275/96, Slg. 1998, I-3419, Randnr. 29).{FN:27} - Vgl. Urteil García, in Fn. 26 angeführt, Randnr. 29.
- EuGH, 09.03.2006 - C-493/04
Piatkowski - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Soziale Sicherheit - Person, die in …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2007 - C-352/06
{FN:36} - Vgl. u. a. Urteil vom 9. März 2006, Piatkowski (C-493/04, Slg. 2006, I-2369, Randnr. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:39} - Vgl. in diesem Sinne Urteile Piatkowski, in Fn. 36 angeführt, Randnr. 34, sowie Hervein u. a., in Fn. 11 angeführt, Randnr. 51.
- EuGH, 02.10.2003 - C-148/02
Garcia Avello - "Unionsbürgerschaft - Übertragung des Familiennamens - Kinder von …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2007 - C-352/06
Vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 17. Juli 1997, National Farmers' Union u. a. (C-354/95, Slg. 1997, I-4559, Randnr. 61), und vom 2. Oktober 2003, Garcia Avello (C-148/02, Slg. 2003, I-11613, Randnr. 31). - EuGH, 15.01.1986 - 41/84
Pinna / Caisse d'allocations familiales de la Savoie
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2007 - C-352/06
{FN:38} - Vgl. z. B. Urteil vom 15. Januar 1986, Pinna (41/84, Slg. 1986, 1, Randnr. 20). - EuGH, 17.07.1997 - C-354/95
'Farmers'' Union u.a.'
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2007 - C-352/06
Vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 17. Juli 1997, National Farmers' Union u. a. (C-354/95, Slg. 1997, I-4559, Randnr. 61), und vom 2. Oktober 2003, Garcia Avello (C-148/02, Slg. 2003, I-11613, Randnr. 31). - EuGH, 18.01.2007 - C-332/05
Celozzi - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Berechnung der Höhe des Krankengelds …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2007 - C-352/06
{FN:34} - Vgl. u. a. Urteile vom 21. September 2000, Borawitz (C-124/99, Slg. 2000, I-7293, Randnr. 24), und vom 18. Januar 2007, Celozzi (C-332/05, Slg. 2007, I-569, Randnr. 23). - EuGH, 08.03.2001 - C-68/99
Kommission / Deutschland - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …
- EuGH, 21.09.2000 - C-124/99
Borawitz - "Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Gleichbehandlung
- Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2007 - C-212/06
Gouvernement de la Communauté française und Gouvernement wallon - Freizügigkeit - …
- EuGH, 25.10.2007 - C-427/05
Porto Antico di Genova - Strukturfonds - Verordnung (EWG) Nr. 4253/88 - Art. 21 …
- EuGH, 15.12.1995 - C-415/93
Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.
- EuGH, 17.03.2005 - C-109/04
Kranemann - Artikel 48 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 39 EG) - …
- EuGH, 13.12.2001 - C-324/99
BEI EINER VERBRINGUNG VON ABFÄLLEN ZU IHRER BESEITIGUNG IN EINEN ANDEREN …
- BFH, 13.08.2002 - VIII R 61/00
Kindergeld; Familienleistung i.S.d. EWGV 1408/71
- EuGH, 30.03.2006 - C-10/05
Mattern und Cikotic - Freizügigkeit - Arbeitnehmer - Familienangehörige - Recht …
- EuGH, 12.06.1986 - 302/84
Ten Holder / Nieuwe Algemene Bedrijfsvereniging
- EuGH, 19.03.2002 - C-393/99
Hervein u.a. - Freizügigkeit der Arbeitnehmer und Niederlassungsfreiheit - …
- EuGH, 20.09.1988 - 203/86
Spanien / Rat
- EuGH, 17.04.1997 - C-15/95
EARL de Kerlast / Unicopa und Coopérative du Trieux
- EuGH, 10.07.1986 - 60/85
Luijten / Raad van Arbeid
- EuGH, 20.01.2005 - C-302/02
NATIONALE RECHTSVORSCHRIFTEN, DIE FAMILIENLEISTUNGEN FÜR DIE FAMILIENANGEHÖRIGEN …
- EuGH, 09.12.1992 - C-119/91
McMenamin / Adjudication Officer
- EuGH, 20.10.2000 - C-242/99
Vogler - "Artikel 104 § 3 der Verfahrensordnung - Soziale Sicherheit - …
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