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Weitere Entscheidungen unten: EuGH, 20.06.2007 | Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2007

Rechtsprechung
   EuGH, 20.05.2008 - C-352/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,686
EuGH, 20.05.2008 - C-352/06 (https://dejure.org/2008,686)
EuGH, Entscheidung vom 20.05.2008 - C-352/06 (https://dejure.org/2008,686)
EuGH, Entscheidung vom 20. Mai 2008 - C-352/06 (https://dejure.org/2008,686)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Soziale Sicherheit - Familienbeihilfen - Aussetzung des Leistungsanspruchs - Art. 13 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 10 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 - Anzuwendende Rechtsvorschriften - Gewährung von Leistungen im Wohnsitzmitgliedstaat, der ...

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 Art. 13 Abs. 2 Buchst. a; ; Verordnung (EWG) Nr. 574/72 Art. 10

  • Europäischer Gerichtshof

    Bosmann

    Soziale Sicherheit - Familienbeihilfen - Aussetzung des Leistungsanspruchs - Art. 13 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 10 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 - Anwendbare Rechtsvorschriften - Gewährung von Leistungen im Wohnsitzmitgliedstaat, der nicht ...

  • EU-Kommission PDF

    Bosmann

    Soziale Sicherheit - Familienbeihilfen - Aussetzung des Leistungsanspruchs - Art. 13 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 10 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 - Anwendbare Rechtsvorschriften - Gewährung von Leistungen im Wohnsitzmitgliedstaat, der nicht ...

  • EU-Kommission

    Bosmann

    Soziale Sicherheit - Familienbeihilfen - Aussetzung des Leistungsanspruchs - Art. 13 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 10 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 - Anwendbare Rechtsvorschriften - Gewährung von Leistungen im Wohnsitzmitgliedstaat, der nicht ...

  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines Anspruchs auf Familienleistungen nach den nationalen Rechtsvorschriften des Wohnmitgliedstaats bei Zugehörigkeit zu dem System der sozialen Sicherheit eines anderen Beschäftigungsmitgliedstaats; Notwendigkeit der arbeitstäglichen Rückkehr eines ...

  • datenbank.nwb.de

    Familienleistungen für Wanderarbeitnehmer, der dem System der sozialen Sicherheit des Beschäftigungsmitgliedstaats unterliegt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Bosmann

    Soziale Sicherheit - Familienbeihilfen - Aussetzung des Leistungsanspruchs - Art. 13 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 10 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 - Anwendbare Rechtsvorschriften - Gewährung von Leistungen im Wohnsitzmitgliedstaat, der nicht ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Köln (Deutschland) eingereicht am 25. August 2006 - Brigitte Bosmann gegen Bundesagentur für Arbeit, Familienkasse Aachen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Köln (Deutschland) - Auslegung des Artikels 13 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer sowie deren ...

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Wird zitiert von ... (117)Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 09.12.1992 - C-119/91

    McMenamin / Adjudication Officer

    Auszug aus EuGH, 20.05.2008 - C-352/06
    Hierfür beruft sich die Kommission auf das Urteil vom 9. Dezember 1992, McMenamin (C-119/91, Slg. 1992, I-6393).

    Wie der Generalanwalt in den Nrn. 51 und 52 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, löste der Umstand, dass der Ehegatte der nach Art. 73 der Verordnung Nr. 1408/71 leistungsberechtigten Person im Wohnmitgliedstaat eine Berufstätigkeit ausübte, in den Urteilen McMenamin sowie Dodl und Oberhollenzer eine Prioritätenumkehr zugunsten der Zuständigkeit dieses Staates aus.

  • EuGH, 07.06.2005 - C-543/03

    ES GIBT AUSNAHMEN VON DEM GRUNDSATZ, DASS DER BESCHÄFTIGUNGSSTAAT VORRANGIG …

    Auszug aus EuGH, 20.05.2008 - C-352/06
    Das vorlegende Gericht weist in diesem Zusammenhang auf das Urteil vom 7. Juni 2005, Dodl und Oberhollenzer (C-543/03, Slg. 2005, I-5049), hin.
  • EuGH, 10.07.1986 - 60/85

    Luijten / Raad van Arbeid

    Auszug aus EuGH, 20.05.2008 - C-352/06
    Rn. 32 Weder das Urteil Ten Holder, auf das die deutsche Regierung in ihren Erklärungen Bezug genommen hat, noch das Urteil vom 10. Juli 1986, Luijten (60/85, Slg. 1986, 2365), auf das das vorlegende Gericht verwiesen hat, können diese Auslegung der Verordnung Nr. 1408/71 in Frage stellen.
  • EuGH, 20.01.2005 - C-302/02

    NATIONALE RECHTSVORSCHRIFTEN, DIE FAMILIENLEISTUNGEN FÜR DIE FAMILIENANGEHÖRIGEN …

    Auszug aus EuGH, 20.05.2008 - C-352/06
    Rn. 20 Das auf einen Arbeitnehmer, der sich in einer der von den Bestimmungen des Titels II der Verordnung Nr. 1408/71 erfassten Situationen befindet, anzuwendende Recht ist anhand dieser Bestimmungen zu ermitteln, doch ist deswegen die Anwendung der Bestimmungen einer anderen Rechtsordnung nicht stets ausgeschlossen (vgl. Urteil vom 20. Januar 2005, Laurin Effing, C-302/02, Slg. 2005, I-553, Randnr. 39).
  • EuGH, 09.11.2006 - C-205/05

    Nemec - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen - Artikel 42 …

    Auszug aus EuGH, 20.05.2008 - C-352/06
    Rn. 29 In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass die Bestimmungen der Verordnung Nr. 1408/71 im Licht des Art. 42 EG auszulegen sind, der die Freizügigkeit der Arbeitnehmer erleichtern soll und u. a. impliziert, dass Wanderarbeitnehmer nicht deshalb Ansprüche auf Leistungen der sozialen Sicherheit verlieren oder geringere Leistungen erhalten dürfen, weil sie das ihnen vom EG-Vertrag verliehene Recht auf Freizügigkeit ausgeübt haben (vgl. Urteil vom 9. November 2006, Nemec, C-205/05, Slg. 2006, I-10745, Randnrn.
  • EuGH, 12.06.2012 - C-611/10

    Das Unionsrecht hindert einen Mitgliedstaat nicht daran, entsandten Arbeitnehmern …

    Rn. 22 In ihren Revisionen vor dem Bundesfinanzhof machen Herr Hudzinski und Herr Wawrzyniak geltend, aus dem Urteil vom 20. Mai 2008, Bosmann (C-352/06, Slg. 2008, I-3827), ergebe sich, dass die §§ 62 ff. EStG auch dann anwendbar seien, wenn nach der Verordnung Nr. 1408/71 die Bundesrepublik Deutschland nicht der zuständige Mitgliedstaat sei, und zwar gemäß Art. 14a Nr. 1 Buchst. a dieser Verordnung im Fall von Herrn Hudzinski und gemäß ihrem Art. 14 Nr. 1 Buchst. a im Fall von Herrn Wawrzyniak.

    Rn. 24 Das vorlegende Gericht geht insoweit zwar davon aus, dass das Urteil Bosmann so zu verstehen sei, dass auch ein nach den Art. 13 ff. der Verordnung Nr. 1408/71 nicht zuständiger Mitgliedstaat die Befugnis habe, einem Wanderarbeitnehmer Familienleistungen nach seinem nationalen Recht zu gewähren.

    Rn. 30 Zweitens weist das vorlegende Gericht darauf hin, dass sich die in den Ausgangsverfahren in Rede stehenden Sachverhalte auch unter einem anderen erheblichen Gesichtspunkt von dem Sachverhalt unterschieden, der dem Urteil Bosmann zugrunde gelegen habe.

    Rn. 32 Sodann stelle sich, selbst wenn entgegen der Auffassung des vorlegenden Gerichts der nicht zuständige Mitgliedstaat in Fällen wie denen der Ausgangsverfahren die Befugnis habe, Familienleistungen zu gewähren, obwohl sich diese Fälle grundlegend von dem im Urteil Bosmann behandelten unterschieden, die Frage, ob das Unionsrecht, insbesondere die Bestimmungen des Vertrags über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und das Diskriminierungsverbot, der Anwendung einer Vorschrift wie der des § 65 EStG entgegenstünden, der zufolge Familienleistungen nicht gewährt würden, wenn der Betroffene Anspruch auf vergleichbare Leistungen im zuständigen Mitgliedstaat habe.

    Rn. 50 In den vorliegenden Rechtssachen möchte das vorlegende Gericht wissen, ob die damit einem Mitgliedstaat, der nach den Vorschriften des Titels II der Verordnung Nr. 1408/71 nicht der zuständige Staat ist, unter Umständen, wie sie im Urteil Bosmann in Frage standen, zuerkannte Möglichkeit, einer in seinem Gebiet wohnhaften Person eine Familienleistung zu gewähren, auch für Sachverhalte wie die in den vorliegenden Ausgangsverfahren fraglichen anzuerkennen ist, obgleich diese sich von dem der Rechtssache Bosmann zugrunde liegenden Sachverhalt in mehrfacher Hinsicht unterscheiden.

    Rn. 58 Was zweitens die Hinweise im Urteil Bosmann auf den Wohnsitz des Wanderarbeitnehmers im Gebiet des nicht zuständigen Mitgliedstaats betrifft, dessen Familienleistung beansprucht wird, erklären sie sich durch den Umstand, dass die Klägerin des Ausgangsverfahrens in jener Rechtssache nach § 62 Abs. 1 EStG schon allein aufgrund ihres Wohnsitzes in diesem Mitgliedstaat Anspruch auf diese Leistung hatte, ohne dass diese Vorschrift diesen Anspruch von einer Beschäftigung oder Versicherung abhängig macht.

    Rn. 62 Soweit nach dem nationalen Recht die beiden Anknüpfungskriterien in § 62 Abs. 1 EStG als solche den Anspruch auf Kindergeld begründen, was zu prüfen Sache des vorlegenden Gerichts ist, kann die Bezugnahme im Urteil Bosmann auf das Anknüpfungskriterium des Wohnsitzes des Wanderarbeitnehmers nicht bedeuten, dass ein Mitgliedstaat, der nach den Vorschriften des Titels II der Verordnung Nr. 1408/71 nicht der zuständige Staat ist, eine Familienleistung nur dann gewähren dürfte, wenn dieser Anspruch auf der Grundlage dieses Anknüpfungskriteriums geltend gemacht wird, und diese Möglichkeit hingegen in einer Situation ausgeschlossen wäre, in der das andere Anknüpfungskriterium anwendbar ist.

    Rn. 63 In diesem Zusammenhang wirft das vorlegende Gericht die Frage auf, ob der Umstand von Bedeutung ist, dass in den Sachverhalten der Ausgangsverfahren, anders als in der im Urteil Bosmann behandelten Situation, das Kind nicht im Gebiet des nicht zuständigen Mitgliedstaats wohnt, in dem eine Leistung für dieses Kind beansprucht wird.

    Rn. 64 Hierzu ist festzustellen, dass sich der Gerichtshof im Urteil Bosmann nicht auf das Vorliegen dieses Elements der Anknüpfung an das Gebiet des nicht zuständigen Mitgliedstaats in der fraglichen Situation bezieht, um die Schlussfolgerung zu stützen, dass dieser Staat die Möglichkeit der Gewährung von Familienleistungen besitzt.

    Rn. 73 Jedoch ist festzustellen, dass die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Situation nicht unter diese Antikumulierungsregel und im Übrigen auch nicht unter die des Art. 76 der Verordnung Nr. 1408/71 fällt, da sie keinen Fall der Kumulierung von Ansprüchen nach dem nationalen Recht des Wohnmitgliedstaats des Kindes mit Ansprüchen nach dem Recht des Beschäftigungsmitgliedstaats betrifft, der nach dieser Verordnung als zuständiger Staat bestimmt ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Bosmann, Randnr. 24, und Schwemmer, Randnrn.

  • EuGH, 14.10.2010 - C-16/09

    Schwemmer - Soziale Sicherheit - Verordnungen (EWG) Nrn. 1408/71 und 574/72 - …

    Rn. 33 Es ist unstreitig, dass das Kindergeld nach den im Ausgangsverfahren fraglichen deutschen Rechtsvorschriften die Voraussetzungen erfüllt, um als "Familienleistungen" im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Buchst. u der Verordnung Nr. 1408/71 zu gelten (vgl. zu den in § 62 EStG vorgesehenen Leistungen auch Urteil vom 20. Mai 2008, Bosmann, C-352/06, Slg. 2008, I-3827, Randnrn.

    Dieser Grundsatz kommt insbesondere in Art. 13 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1408/71 zum Ausdruck (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 12. Juni 1986, Ten Holder, 302/84, Slg. 1986, 1821, Randnrn. 19 und 20, sowie Bosmann, Randnr. 16).

    Rn. 41 In Bezug auf Familienleistungen bestimmt Art. 73 der Verordnung Nr. 1408/71, dass ein Erwerbstätiger, der den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats unterliegt, für seine Familienangehörigen, die im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats wohnen, Anspruch auf Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften des ersten Staates hat, als ob diese Familienangehörigen im Gebiet dieses Staates wohnten (vgl. Urteile vom 7. Juli 2005, Weide, C-153/03, Slg. 2005, I-6017, Randnr. 20, und Bosmann, Randnr. 17).

    Rn. 51 In diesem Zusammenhang ist jedoch zu beachten, dass Art. 10 der Verordnung Nr. 574/72, wie sich im Übrigen sowohl aus seiner Überschrift als auch aus seinem Wortlaut ergibt, nur Fälle des Zusammentreffens von Ansprüchen auf Familienleistungen regeln soll, die auftreten, wenn diese Leistungen unabhängig von Versicherungs- oder Beschäftigungsvoraussetzungen im Wohnmitgliedstaat des Kindes und zugleich entweder allein aufgrund der innerstaatlichen Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaats oder nach u. a. Art. 73 der Verordnung Nr. 1408/71 im Beschäftigungsmitgliedstaat geschuldet werden (vgl. in diesem Sinne Urteil Bosmann, Randnr. 24).

  • BFH, 21.10.2010 - III R 5/09

    EuGH-Vorlage zur Kindergeldberechtigung von polnischen Staatsangehörigen, die als …

    Er ist insbesondere der Ansicht, aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 20. Mai 2008 C-352/06, Bosmann (Slg. 2008, I-3827) ergebe sich, dass die nationalen Vorschriften der §§ 62 ff. EStG auch dann anwendbar seien, wenn nach den Art. 13 ff. der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern (VO Nr. 1408/71), in ihrer durch die Verordnung (EG) Nr. 118/97 des Rates vom 2. Dezember 1996 (…Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften --ABlEG-- 1997, Nr. L 28, S. 1) geänderten und aktualisierten Fassung, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 647/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. April 2005 (…Amtsblatt der Europäischen Union --ABlEU-- 2005 Nr. L 117, S. 1) --wie hier nach Art. 14 Abs. 1 Buchst. a der VO Nr. 1408/71-- die deutschen Rechtsvorschriften nicht als die auf eine Person anwendbaren Rechtsvorschriften bestimmt seien.

    Dieser Grundsatz kommt insbesondere in Art. 13 Abs. 1 der VO Nr. 1408/71 zum Ausdruck (z.B. EuGH-Urteile vom 12. Juni 1986 C-302/84, Ten Holder, Slg. 1986, 1821 Rz 19 f.; Bosmann in Slg. 2008, I-3827 Rz 16; vom 14. Oktober 2010 C-16/09, Schwemmer, www.curia.eu Rz 40).

    Rn. 13 c) Den Grundsatz, dass ein Arbeitnehmer, für den --wie hier für den Kläger-- die VO Nr. 1408/71 gilt, den Rechtsvorschriften nur eines Mitgliedstaats unterliegt, hat der EuGH auch in seinem Urteil Bosmann in Slg. 2008, I-3827 erneut betont (ebenso im Urteil Schwemmer, www.curia.eu Rz 40).

    Der EuGH hielt es dann allerdings nicht (mehr) für ausgeschlossen, dass die Bundesrepublik auch als nicht nach den Art. 13 ff. der VO Nr. 1408/71 zuständiger Staat Kindergeld gewähren könne und erinnerte in diesem Zusammenhang insbesondere daran, dass die Bestimmungen der VO Nr. 1408/71 im Licht des Art. 42 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG) auszulegen seien, der die Freizügigkeit der Arbeitnehmer erleichtern solle und u.a. impliziere, dass Wanderarbeitnehmer nicht deshalb Ansprüche auf Leistungen der sozialen Sicherheit verlieren oder geringere Leistungen erhalten dürfen, weil sie das ihnen vom EG-Vertrag verliehene Recht auf Freizügigkeit ausgeübt haben (EuGH-Urteil Bosmann in Slg. 2008, I-3827 Rz 29).

    Der EuGH kam daher zu dem Ergebnis, dass "unter den Umständen des Ausgangsverfahrens" im Fall Bosmann dem Wohnmitgliedstaat nicht die Befugnis abgesprochen werden könne, den in seinem Gebiet wohnhaften Personen Familienbeihilfen zu gewähren (EuGH-Urteil Bosmann in Slg. 2008, I-3827 Rz 31).

    Diese Feststellung lag auch den dort gestellten Vorlagefragen zugrunde (vgl. EuGH-Urteil Bosmann in Slg. 2008, I-3827 Rz 13, 14).

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   EuGH, 20.06.2007 - C-352/06   

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EuGH, 20.06.2007 - C-352/06 (https://dejure.org/2007,84524)
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EuGH, Entscheidung vom 20. Juni 2007 - C-352/06 (https://dejure.org/2007,84524)
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   Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2007 - C-352/06   

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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Bosmann

    Art. 13 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates - Art. 10 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rates - Kindergeld für unterhaltsberechtigte Kinder - Ruhen des Kindergeldanspruchs im Wohnsitzstaat - Anspruch auf Leistungen gleicher Art im ...

  • EU-Kommission PDF

    Bosmann

    Art. 13 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates - Art. 10 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rates - Kindergeld für unterhaltsberechtigte Kinder - Ruhen des Kindergeldanspruchs im Wohnsitzstaat - Anspruch auf Leistungen gleicher Art im ...

  • EU-Kommission

    Bosmann

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (27)

  • EuGH, 07.06.2005 - C-543/03

    ES GIBT AUSNAHMEN VON DEM GRUNDSATZ, DASS DER BESCHÄFTIGUNGSSTAAT VORRANGIG …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2007 - C-352/06
    {FN:5} - Das vorlegende Gericht verweist insoweit auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 13. August 2002, VIII R 61/00, BStBl-II 2002, 869, sowie auf das Urteil des Gerichtshofs vom 7. Juni 2005, Dodl und Oberhollenzer (C-543/03, Slg. 2005, I-5049).

    {FN:16} - Vgl. in diesem Sinne Urteil Dodl und Oberhollenzer, in Fn. 5 angeführt, Randnrn.

    {FN:17} - Vgl. z. B. Urteil McMenamin, in Fn. 10 angeführt, Randnr. 14. Zu einer ähnlichen Argumentation betreffend Art. 73 der Verordnung Nr. 1408/71 vgl. Urteil Dodl und Oberhollenzer, in Fn. 5 angeführt, Randnr. 49.

    {FN:22} - Vgl. Urteil Dodl und Oberhollenzer, in Fn. 5 angeführt, Randnr. 60.

  • EuGH, 16.02.2006 - C-185/04

    Öberg - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Beamte und sonstige Bedienstete der …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2007 - C-352/06
    {FN:9} - Sie verweist hierzu insbesondere auf die Urteile vom 30. März 2006, Mattern und Cikotic (C-10/05, Slg. 2006, I-3145), vom 17. März 2005, Kranemann (C-109/04, Slg. 2005, I-2421), und vom 16. Februar 2006, Öberg (C-185/04, Slg. 2006, I-1453).

    {FN:33} - Vgl. u. a. Urteil Öberg, in Fn. 9 angeführt, Randnr. 11.

    {FN:35} - Vgl. u. a. Urteil vom 11. September 2007, Kommission/Deutschland (C-318/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 114), sowie die Urteile Öberg, in Fn. 9 angeführt, Randnr. 14, und Bosman, in Fn. 6 angeführt, Randnr. 94.

  • EuGH, 07.07.2005 - C-153/03

    Weide - Familienleistungen - Erziehungsgeld - Aussetzung des Bezugsrechts im …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2007 - C-352/06
    {FN:12} - Vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 7. Juli 2005, Weide (C-153/03, Slg. 2005, I-6017, Randnr. 25).

    {FN:18} - Vgl. in diesem Sinne Urteil Weide, in Fn. 12 angeführt, Randnr. 28.

    {FN:23} - Vgl. Urteil Weide, in Fn. 12 angeführt, Randnr. 33.

  • EuGH, 11.06.1998 - C-275/96

    Kuusijärvi / Riksförsäkringsverket - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2007 - C-352/06
    {FN:26} - Vgl. z. B. Urteile vom 12. Juni 1997, García (C-266/95, Slg. 1997, I-3279, Randnr. 29), und vom 11. Juni 1998, Kuusijärvi (C-275/96, Slg. 1998, I-3419, Randnr. 29).

    {FN:30} - Vgl. Urteil Kuusijärvi, in Fn. 26 angeführt, Randnr. 28.

  • EuGH, 12.06.1997 - C-266/95

    Merino García / Bundesanstalt für Arbeit

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2007 - C-352/06
    {FN:26} - Vgl. z. B. Urteile vom 12. Juni 1997, García (C-266/95, Slg. 1997, I-3279, Randnr. 29), und vom 11. Juni 1998, Kuusijärvi (C-275/96, Slg. 1998, I-3419, Randnr. 29).

    {FN:27} - Vgl. Urteil García, in Fn. 26 angeführt, Randnr. 29.

  • EuGH, 09.03.2006 - C-493/04

    Piatkowski - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Soziale Sicherheit - Person, die in …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2007 - C-352/06
    {FN:36} - Vgl. u. a. Urteil vom 9. März 2006, Piatkowski (C-493/04, Slg. 2006, I-2369, Randnr. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:39} - Vgl. in diesem Sinne Urteile Piatkowski, in Fn. 36 angeführt, Randnr. 34, sowie Hervein u. a., in Fn. 11 angeführt, Randnr. 51.

  • EuGH, 02.10.2003 - C-148/02

    Garcia Avello - "Unionsbürgerschaft - Übertragung des Familiennamens - Kinder von …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2007 - C-352/06
    Vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 17. Juli 1997, National Farmers' Union u. a. (C-354/95, Slg. 1997, I-4559, Randnr. 61), und vom 2. Oktober 2003, Garcia Avello (C-148/02, Slg. 2003, I-11613, Randnr. 31).
  • EuGH, 15.01.1986 - 41/84

    Pinna / Caisse d'allocations familiales de la Savoie

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2007 - C-352/06
    {FN:38} - Vgl. z. B. Urteil vom 15. Januar 1986, Pinna (41/84, Slg. 1986, 1, Randnr. 20).
  • EuGH, 17.07.1997 - C-354/95

    'Farmers'' Union u.a.'

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2007 - C-352/06
    Vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 17. Juli 1997, National Farmers' Union u. a. (C-354/95, Slg. 1997, I-4559, Randnr. 61), und vom 2. Oktober 2003, Garcia Avello (C-148/02, Slg. 2003, I-11613, Randnr. 31).
  • EuGH, 18.01.2007 - C-332/05

    Celozzi - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Berechnung der Höhe des Krankengelds …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2007 - C-352/06
    {FN:34} - Vgl. u. a. Urteile vom 21. September 2000, Borawitz (C-124/99, Slg. 2000, I-7293, Randnr. 24), und vom 18. Januar 2007, Celozzi (C-332/05, Slg. 2007, I-569, Randnr. 23).
  • EuGH, 08.03.2001 - C-68/99

    Kommission / Deutschland - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …

  • EuGH, 21.09.2000 - C-124/99

    Borawitz - "Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Gleichbehandlung

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2007 - C-212/06

    Gouvernement de la Communauté française und Gouvernement wallon - Freizügigkeit - …

  • EuGH, 25.10.2007 - C-427/05

    Porto Antico di Genova - Strukturfonds - Verordnung (EWG) Nr. 4253/88 - Art. 21 …

  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

  • EuGH, 17.03.2005 - C-109/04

    Kranemann - Artikel 48 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 39 EG) - …

  • EuGH, 13.12.2001 - C-324/99

    BEI EINER VERBRINGUNG VON ABFÄLLEN ZU IHRER BESEITIGUNG IN EINEN ANDEREN …

  • BFH, 13.08.2002 - VIII R 61/00

    Kindergeld; Familienleistung i.S.d. EWGV 1408/71

  • EuGH, 30.03.2006 - C-10/05

    Mattern und Cikotic - Freizügigkeit - Arbeitnehmer - Familienangehörige - Recht …

  • EuGH, 12.06.1986 - 302/84

    Ten Holder / Nieuwe Algemene Bedrijfsvereniging

  • EuGH, 19.03.2002 - C-393/99

    Hervein u.a. - Freizügigkeit der Arbeitnehmer und Niederlassungsfreiheit - …

  • EuGH, 20.09.1988 - 203/86

    Spanien / Rat

  • EuGH, 17.04.1997 - C-15/95

    EARL de Kerlast / Unicopa und Coopérative du Trieux

  • EuGH, 10.07.1986 - 60/85

    Luijten / Raad van Arbeid

  • EuGH, 20.01.2005 - C-302/02

    NATIONALE RECHTSVORSCHRIFTEN, DIE FAMILIENLEISTUNGEN FÜR DIE FAMILIENANGEHÖRIGEN …

  • EuGH, 09.12.1992 - C-119/91

    McMenamin / Adjudication Officer

  • EuGH, 20.10.2000 - C-242/99

    Vogler - "Artikel 104 § 3 der Verfahrensordnung - Soziale Sicherheit - …

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