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Rechtsprechung
   EuGH, 04.09.2014 - C-114/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,23656
EuGH, 04.09.2014 - C-114/12 (https://dejure.org/2014,23656)
EuGH, Entscheidung vom 04.09.2014 - C-114/12 (https://dejure.org/2014,23656)
EuGH, Entscheidung vom 04. September 2014 - C-114/12 (https://dejure.org/2014,23656)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    "Nichtigkeitsklage - Außenpolitisches Handeln der Europäischen Union - Internationale Übereinkünfte - Schutz verwandter Schutzrechte von Sendeunternehmen - Verhandlungen über ein Übereinkommen des Europarats - Beschluss des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Rat

    Nichtigkeitsklage - Außenpolitisches Handeln der Europäischen Union - Internationale Übereinkünfte - Schutz verwandter Schutzrechte von Sendeunternehmen - Verhandlungen über ein Übereinkommen des Europarats - Beschluss des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschließliche Zuständigkeit der Union für Verhandlungen zu einem Übereinkommen des Europarats über den Schutz verwandter Schutzrechte von Sendeunternehmen; nichtiger Ratsbeschluss zur Teilnahme der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten an Verhandlungen über ein ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung eines Beschlusses des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten betreffend die Beteiligung der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten an den Verhandlungen über ein Übereinkommen des Europarates über den Schutz ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2014, 1064
  • EuZW 2014, 859
 
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Wird zitiert von ... (37)Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 31.03.1971 - 22/70

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 04.09.2014 - C-114/12
    Rn. 39 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Nichtigkeitsklage gegen alle von den Organen erlassenen Bestimmungen, die Rechtswirkungen entfalten sollen, unabhängig von ihrer Rechtsnatur oder ihrer Form gegeben sein muss (Urteile Kommission/Rat, "AETR", 22/70, EU:C:1971:32, Rn. 42, Parlament/Rat und Kommission, C-181/91 und C-248/91, EU:C:1993:271, Rn. 13, sowie Kommission/Rat, C-27/04, EU:C:2004:436, Rn. 44).

    Rn. 44 Im Rahmen ihres ersten Klagegrundes macht die Kommission mit Unterstützung des Parlaments geltend, die Union verfüge nach der mit dem Urteil AETR (EU:C:1971:32) begründeten und nunmehr in Art. 3 Abs. 2 AEUV kodifizierten Rechtsprechung über eine ausschließliche Außenkompetenz, wenn - wie im vorliegenden Fall - die völkerrechtlichen Verpflichtungen zumindest weitgehend in den Anwendungsbereich der von ihr geschaffenen gemeinsamen Regeln fielen.

    Rn. 52 Der Rat, das Königreich der Niederlande und das Vereinigte Königreich fügen hinzu, dass die Unterzeichner des Vertrags von Lissabon mit dem letzten Satzteil von Art. 3 Abs. 2 AEUV die mit dem Urteil AETR (EU:C:1971:32) begründete Rechtsprechung, wie sie durch das Gutachten 1/03 (EU:C:2006:81) klargestellt worden sei, in der Weise hätten kodifizieren wollen, dass dabei das vom Gerichtshof u. a. im Gutachten 2/91 (EU:C:1993:106) und im Urteil Kommission/Dänemark (C-467/98, EU:C:2002:625) entwickelte Kriterium "Gebiet, das bereits weitgehend von [Unionsvorschriften] erfasst ist" nicht übernommen werden solle.

    Rn. 66 Insoweit ist hervorzuheben, dass die in dem genannten letzten Satzteil verwendeten Begriffe denen entsprechen, mit denen der Gerichtshof in Rn. 22 des Urteils AETR (EU:C:1971:32) die Art der völkerrechtlichen Verpflichtungen umschrieben hat, die die Mitgliedstaaten außerhalb des Rahmens der Unionsorgane nicht eingehen dürfen, wenn gemeinsame Regeln der Union zur Verwirklichung der Vertragsziele ergangen sind.

    Rn. 67 Diese Begriffe sind daher im Licht der Erläuterungen auszulegen, die der Gerichtshof in dem Urteil AETR (EU:C:1971:32) und der daraus entwickelten Rechtsprechung zu ihnen gegeben hat.

    Rn. 68 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs besteht dann eine zur Begründung einer ausschließlichen Außenzuständigkeit der Union geeignete Gefahr, dass durch völkerrechtliche Verpflichtungen gemeinsame Regeln der Union beeinträchtigt oder deren Tragweite verändert werden können, wenn diese Verpflichtungen in den Anwendungsbereich der Regeln fallen (vgl. in diesem Sinne Urteile AETR, EU:C:1971:32, Rn. 30, und Kommission/Dänemark, EU:C:2002:625, Rn. 82).

  • EuGH, 19.03.1993 - Gutachten 2/91

    Gemeinsame Zuständigkeit für den Abschluss des Übereinkommens der IAO für …

    Auszug aus EuGH, 04.09.2014 - C-114/12
    Rn. 52 Der Rat, das Königreich der Niederlande und das Vereinigte Königreich fügen hinzu, dass die Unterzeichner des Vertrags von Lissabon mit dem letzten Satzteil von Art. 3 Abs. 2 AEUV die mit dem Urteil AETR (EU:C:1971:32) begründete Rechtsprechung, wie sie durch das Gutachten 1/03 (EU:C:2006:81) klargestellt worden sei, in der Weise hätten kodifizieren wollen, dass dabei das vom Gerichtshof u. a. im Gutachten 2/91 (EU:C:1993:106) und im Urteil Kommission/Dänemark (C-467/98, EU:C:2002:625) entwickelte Kriterium "Gebiet, das bereits weitgehend von [Unionsvorschriften] erfasst ist" nicht übernommen werden solle.

    Rn. 70 Wie der Gerichtshof wiederholt betont hat, können solche Verpflichtungen die Tragweite gemeinsamer Regeln der Union beeinträchtigen oder verändern, wenn die Verpflichtungen ein Gebiet betreffen, das bereits weitgehend von Unionsvorschriften erfasst ist (Gutachten 2/91, EU:C:1993:106, Rn. 25;… Urteil Kommission/Dänemark, EU:C:2002:625, Rn. 82, und Gutachten 1/03, EU:C:2006:81, Rn. 120 und 126).

    Rn. 71 Zudem können die Mitgliedstaaten außerhalb des Rahmens der Unionsorgane solche Verpflichtungen nicht eingehen, auch wenn kein Widerspruch zwischen diesen Verpflichtungen und den gemeinsamen Regeln der Union besteht (vgl. Gutachten 2/91, EU:C:1993:106, Rn. 25 und 26, …sowie Urteil Kommission/Dänemark, EU:C:2002:625, Rn. 82).

    Rn. 91 Insoweit ist zu beachten, dass Art. 8 Abs. 3 der Richtlinie 2006/115 keine Situation betrifft, die mit der in den Rn. 18 und 21 des Gutachtens 2/91 (EU:C:1993:106) festgestellten Situation vergleichbar ist, in der der Gerichtshof eine ausschließliche Zuständigkeit der Union verneint hat, weil sowohl die Bestimmungen des Unionsrechts als auch die Bestimmungen des in Rede stehenden Übereinkommens nur Mindestvorschriften enthielten.

  • EuGH, 07.02.2006 - Gutachten 1/03

    'Avis rendu en vertu de l''article 300, paragraphe 6, CE' - Zuständigkeit der …

    Auszug aus EuGH, 04.09.2014 - C-114/12
    Rn. 52 Der Rat, das Königreich der Niederlande und das Vereinigte Königreich fügen hinzu, dass die Unterzeichner des Vertrags von Lissabon mit dem letzten Satzteil von Art. 3 Abs. 2 AEUV die mit dem Urteil AETR (EU:C:1971:32) begründete Rechtsprechung, wie sie durch das Gutachten 1/03 (EU:C:2006:81) klargestellt worden sei, in der Weise hätten kodifizieren wollen, dass dabei das vom Gerichtshof u. a. im Gutachten 2/91 (EU:C:1993:106) und im Urteil Kommission/Dänemark (C-467/98, EU:C:2002:625) entwickelte Kriterium "Gebiet, das bereits weitgehend von [Unionsvorschriften] erfasst ist" nicht übernommen werden solle.

    Rn. 69 Die Feststellung einer solchen Gefahr setzt keine völlige Übereinstimmung zwischen dem von den völkerrechtlichen Verpflichtungen erfassten Gebiet und dem Gebiet der Unionsregelung voraus (vgl. Gutachten 1/03, EU:C:2006:81, Rn. 126).

    Rn. 70 Wie der Gerichtshof wiederholt betont hat, können solche Verpflichtungen die Tragweite gemeinsamer Regeln der Union beeinträchtigen oder verändern, wenn die Verpflichtungen ein Gebiet betreffen, das bereits weitgehend von Unionsvorschriften erfasst ist (…Gutachten 2/91, EU:C:1993:106, Rn. 25; Urteil Kommission/Dänemark, EU:C:2002:625, Rn. 82, und Gutachten 1/03, EU:C:2006:81, Rn. 120 und 126).

    Rn. 74 Überdies kann, da die Union nur über begrenzte Ermächtigungen verfügt, das Bestehen einer Zuständigkeit, zumal einer ausschließlichen, nur auf der Grundlage von Schlussfolgerungen angenommen werden, die aus einer konkreten Analyse des Verhältnisses zwischen der geplanten internationalen Übereinkunft und dem geltenden Unionsrecht gezogen werden, aus der sich ergibt, dass der Abschluss einer solchen Übereinkunft die gemeinsamen Regeln der Union beeinträchtigen oder deren Tragweite verändern kann (vgl. in diesem Sinne Gutachten 1/03, EU:C:2006:81, Rn. 124).

  • EuGH, 05.11.2002 - C-467/98

    Kommission / Dänemark - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Abschluss und …

    Auszug aus EuGH, 04.09.2014 - C-114/12
    Rn. 52 Der Rat, das Königreich der Niederlande und das Vereinigte Königreich fügen hinzu, dass die Unterzeichner des Vertrags von Lissabon mit dem letzten Satzteil von Art. 3 Abs. 2 AEUV die mit dem Urteil AETR (EU:C:1971:32) begründete Rechtsprechung, wie sie durch das Gutachten 1/03 (EU:C:2006:81) klargestellt worden sei, in der Weise hätten kodifizieren wollen, dass dabei das vom Gerichtshof u. a. im Gutachten 2/91 (EU:C:1993:106) und im Urteil Kommission/Dänemark (C-467/98, EU:C:2002:625) entwickelte Kriterium "Gebiet, das bereits weitgehend von [Unionsvorschriften] erfasst ist" nicht übernommen werden solle.

    Rn. 68 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs besteht dann eine zur Begründung einer ausschließlichen Außenzuständigkeit der Union geeignete Gefahr, dass durch völkerrechtliche Verpflichtungen gemeinsame Regeln der Union beeinträchtigt oder deren Tragweite verändert werden können, wenn diese Verpflichtungen in den Anwendungsbereich der Regeln fallen (vgl. in diesem Sinne Urteile AETR, EU:C:1971:32, Rn. 30, und Kommission/Dänemark, EU:C:2002:625, Rn. 82).

    Rn. 70 Wie der Gerichtshof wiederholt betont hat, können solche Verpflichtungen die Tragweite gemeinsamer Regeln der Union beeinträchtigen oder verändern, wenn die Verpflichtungen ein Gebiet betreffen, das bereits weitgehend von Unionsvorschriften erfasst ist (…Gutachten 2/91, EU:C:1993:106, Rn. 25; Urteil Kommission/Dänemark, EU:C:2002:625, Rn. 82, und Gutachten 1/03, EU:C:2006:81, Rn. 120 und 126).

    Rn. 71 Zudem können die Mitgliedstaaten außerhalb des Rahmens der Unionsorgane solche Verpflichtungen nicht eingehen, auch wenn kein Widerspruch zwischen diesen Verpflichtungen und den gemeinsamen Regeln der Union besteht (…vgl. Gutachten 2/91, EU:C:1993:106, Rn. 25 und 26, sowie Urteil Kommission/Dänemark, EU:C:2002:625, Rn. 82).

  • EuGH, 07.03.2013 - C-607/11

    Fernsehsendeunternehmen können die Weiterverbreitung ihrer Sendungen durch ein …

    Auszug aus EuGH, 04.09.2014 - C-114/12
    Wie der Gerichtshof im Urteil ITV Broadcasting u. a. (C-607/11, EU:C:2013:147) entschieden hat, umfasst nämlich das ausschließliche Recht der öffentlichen Wiedergabe, das nach Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 terrestrischen Fernsehsendeeinrichtungen an ihren urheberrechtlich geschützten Sendungen zusteht, auch das ausschließliche Recht, die Weitersendung solcher Werke durch eine andere Einrichtung über das Internet zu erlauben oder zu verbieten.
  • EuGH, 07.10.2004 - C-239/03

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 04.09.2014 - C-114/12
    Rn. 83 So hat der Gerichtshof etwa in den Rn. 27 und 29 des Urteils Kommission/Frankreich (C-239/03, EU:C:2004:598) den Schutz gegen Gewässerverschmutzung, der Gegenstand des in jener Rechtssache fraglichen internationalen Übereinkommens war, ungeachtet der Tatsache als einen "Bereich" angesehen, dass die maßgebliche Unionsregelung in verschiedenen Rechtsinstrumenten enthalten war.
  • EuGH, 13.07.2004 - C-27/04

    DER GERICHTSHOF KLÄRT DIE ZUSTÄNDIGKEITEN DER KOMMISSION UND DES RATES IN BEZUG …

    Auszug aus EuGH, 04.09.2014 - C-114/12
    Rn. 39 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Nichtigkeitsklage gegen alle von den Organen erlassenen Bestimmungen, die Rechtswirkungen entfalten sollen, unabhängig von ihrer Rechtsnatur oder ihrer Form gegeben sein muss (Urteile Kommission/Rat, "AETR", 22/70, EU:C:1971:32, Rn. 42, Parlament/Rat und Kommission, C-181/91 und C-248/91, EU:C:1993:271, Rn. 13, sowie Kommission/Rat, C-27/04, EU:C:2004:436, Rn. 44).
  • EuGH, 30.06.1993 - C-181/91

    Parlament / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 04.09.2014 - C-114/12
    Rn. 39 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Nichtigkeitsklage gegen alle von den Organen erlassenen Bestimmungen, die Rechtswirkungen entfalten sollen, unabhängig von ihrer Rechtsnatur oder ihrer Form gegeben sein muss (Urteile Kommission/Rat, "AETR", 22/70, EU:C:1971:32, Rn. 42, Parlament/Rat und Kommission, C-181/91 und C-248/91, EU:C:1993:271, Rn. 13, sowie Kommission/Rat, C-27/04, EU:C:2004:436, Rn. 44).
  • EuGH, 16.05.2017 - Gutachten 2/15

    Freihandelsabkommen mit Singapur: Geteilte Zuständigkeit der EU und der …

    Rn. 180 Für die Beurteilung, ob diese Verpflichtungen in Bezug auf die Dienstleistungen, die in den Erbringungsarten 1 und 2 erbracht werden, und die eingeschränkten Verpflichtungen in Bezug auf die Dienstleistungen, die in der Erbringungsart 3 erbracht werden, im Sinne von Art. 3 Abs. 2 AEUV "gemeinsame Regeln beeinträchtigen oder deren Tragweite verändern [könnten]", ist die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs zugrunde zu legen, wonach diese Gefahr besteht, wenn die Verpflichtungen in den Anwendungsbereich der gemeinsamen Regeln fallen (vgl. u. a. Urteil vom 4. September 2014, Kommission/Rat, C-114/12, EU:C:2014:2151, Rn. 68, Gutachten 1/13 [Beitritt von Drittstaaten zum Haager Übereinkommen] vom 14. Oktober 2014, EU:C:2014:2303, Rn. 71…, Urteil vom 26. November 2014, Green Network, C-66/13, EU:C:2014:2399, Rn. 29, und Gutachten 3/15 [Vertrag von Marrakesch über den Zugang zu veröffentlichten Werken] vom 14. Februar 2017, EU:C:2017:114, Rn. 105].

    Die Tragweite der gemeinsamen Regeln der Union kann auch dann durch solche Verpflichtungen beeinträchtigt oder verändert werden, wenn diese Verpflichtungen einen Bereich betreffen, der bereits weitgehend von gemeinsamen Regeln erfasst ist (vgl. Gutachten 1/03 [Neues Übereinkommen von Lugano] vom 7. Februar 2006, EU:C:2006:81, Rn. 126, Urteil vom 4. September 2014, Kommission/Rat, C-114/12, EU:C:2014:2151, Rn. 69 und 70, Gutachten 1/13 [Beitritt von Drittstaaten zum Haager Übereinkommen] vom 14. Oktober 2014, EU:C:2014:2303, Rn. 72 und 73, und Gutachten 3/15 [Vertrag von Marrakesch über den Zugang zu veröffentlichten Werken] vom 14. Februar 2017, EU:C:2017:114, Rn. 106 und 107).

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - Gutachten 2/15

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Antrag auf Gutachten nach Art. 218 …

    {FN:78} - Urteil vom 4. September 2014, Kommission/Rat (C-114/12, EU:C:2014:2151, Rn. 66).

    {FN:80} - Urteil vom 4. September 2014, Kommission/Rat (C-114/12, EU:C:2014:2151, Rn. 75).

    {FN:81} - Diese Möglichkeit bestand etwa für das Übereinkommen des Europarats über den Schutz der Rechte von Sendeunternehmen (Urteil vom 4. September 2014, Kommission/Rat, C-114/12, EU:C:2014:2151, Rn. 78 bis 103) oder den Vertrag von Marrakesch über die Erleichterung des Zugangs blinder, sehbehinderter oder sonst lesebehinderter Personen zu veröffentlichten Werken (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Wahl im Gutachtenverfahren 3/15 [Vertrag von Marrakesch über den Zugang zu veröffentlichten Werken], EU:C:2016:657, Nrn. 137 bis 154).

    {FN:83} - Urteile vom 4. September 2014, Kommission/Rat (C-114/12, EU:C:2014:2151, Rn. 69 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 26. November 2014 (…Green Network, C-66/13, EU:C:2014:2399, Rn. 30).

    {FN:84} - Urteile vom 4. September 2014, Kommission/Rat (C-114/12, EU:C:2014:2151, Rn. 70 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 26. November 2014 (…Green Network, C-66/13, EU:C:2014:2399, Rn. 31).

    {FN:85} - Vgl. beispielsweise Urteil vom 4. September 2014, Kommission/Rat (C-114/12, EU:C:2014:2151, Rn. 81).

    {FN:86} - Vgl. beispielsweise Urteil vom 4. September 2014, Kommission/Rat, C-114/12 (EU:C:2014:2151, Rn. 82).

    {FN:90} - Urteil vom 4. September 2014, Kommission/Rat (C-114/12, EU:C:2014:2151, Rn. 68 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:91} - Urteil vom 4. September 2014, Kommission/Rat (C-114/12, EU:C:2014:2151, Rn. 68 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:92} - Urteil vom 4. September 2014, Kommission/Rat (C-114/12, EU:C:2014:2151, Rn. 71 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:94} - Diese Ansicht habe ich bereits in meinen Schlussanträgen in der Rechtssache Kommission/Rat (C-114/12, EU:C:2014:224, Nrn. 104 bis 111) vertreten.

    {FN:95} - Urteil vom 4. September 2014, Kommission/Rat (C-114/12, EU:C:2014:2151, Rn. 73).

    {FN:260} - Urteil vom 4. September 2014, Kommission/Rat (C-114/12, EU:C:2014:2151, Rn. 67).

    {FN:391} - Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. September 2014, Kommission/Rat (C-114/12, EU:C:2014:2151, Rn. 75).

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2026 - C-1/24

    Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV - Luftverkehr - Luftverkehrsabkommen …

    {FN:70} Vgl. Urteil vom 4. September 2014, Kommission/Rat (C-114/12, EU:C:2014:2151, Rn. 73).

    {FN:98} Die Rechtsprechung, die der Rat im Zusammenhang mit seinem Vorbringen zur Beweislast anführt, ergibt sich in der Tat ausschließlich aus Nichtigkeitsklagen, vgl. Urteile vom 4. September 2014, Kommission/Rat (C-114/12, EU:C:2014:2151, Rn. 75), und vom 20. November 2018, Kommission/Rat (Meeresschutzgebiete in der Antarktis) (…C-626/15 und C-659/16, EU:C:2018:925, Rn. 115), sowie Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar in der Rechtssache Kommission/Rat (Internationale Seeschifffahrtsorganisation) (C-161/20, EU:C:2021:957, Nr. 120).

    Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Kommission/Rat (C-137/12, EU:C:2013:441, Nrn. 111 bis 117) und der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Kommission/Rat (C-114/12, EU:C:2014:224, Nrn. 95 bis 97) sowie Stellungnahme des Generalanwalts Jääskinen im Gutachtenverfahren 1/13 (Beitritt von Drittstaaten zum Haager Übereinkommen) (EU:C:2014:2292, Nrn. 69 und 70).

    {FN:102} Vgl. Urteil vom 4. September 2014, Kommission/Rat (C-114/12, EU:C:2014:2151, Rn. 66 und 67), Gutachten 1/13 (Beitritt von Drittstaaten zum Haager Übereinkommen) vom 14. Oktober 2014 (…EU:C:2014:2303, Rn. 71) und Gutachten 2/15 (Freihandelsabkommen mit Singapur) vom 16. Mai 2017 (…EU:C:2017:376, Rn. 180 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zum anderen betont er die Notwendigkeit, eine 'konkrete Prüfung' vorzunehmen", vgl. Verellen, T., "The ERTA Doctrine in the Post-Lisbon Era: Note under Judgment in Commission v Council (C-114/12) and Opinion 1/13", Columbia Journal of European Law, Bd. 21, Heft 2, 2015, S. 383 bis 410, auf S. 402.

    Die von den Beteiligten des vorliegenden Verfahrens erörterten Rechtssachen sind nämlich auf verschiedenen Wegen vor den Gerichtshof gelangt: Einige wurden als Anträge auf ein Gutachten des Gerichtshofs nach Art. 218 Abs. 11 AEUV eingeleitet (wie etwa das Gutachten 1/13 [Beitritt von Drittstaaten zum Haager Übereinkommen] vom 14. Oktober 2014, EU:C:2014:2303), einige wurden als Nichtigkeitsklagen eingereicht (Urteil vom 4. September 2014, Kommission/Rat, C-114/12, EU:C:2014:2151), einige sind im Wege des Vertragsverletzungsverfahrens (etwa wiederum die "Open-Skies"-Urteile) und einige im Wege eines Vorabentscheidungsersuchens (Urteil vom 26. November 2014, Green Network, C-66/13, EU:C:2014:2399) beim Gerichtshof eingegangen.

    {FN:117} Vgl. z. B. Urteil vom 4. September 2014, Kommission/Rat (C-114/12, EU:C:2014:2151), und Gutachten 1/13 (Beitritt von Drittstaaten zum Haager Übereinkommen) vom 14. Oktober 2014 (EU:C:2014:2303).

    {FN:121} Vgl. z. B. Gutachten 1/13 (Beitritt von Drittstaaten zum Haager Übereinkommen) vom 14. Oktober 2014 (…EU:C:2014:2303, Rn. 71) und Urteil vom 4. September 2014, Kommission/Rat (C-114/12, EU:C:2014:2151, Rn. 68).

    {FN:123} Das Gegenstand des Urteils vom 4. September 2014, Kommission/Rat (C-114/12, EU:C:2014:2151), war.

    {FN:125} Urteil vom 4. September 2014 (C-114/12, EU:C:2014:2151).

    {FN:127} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. September 2014, Kommission/Rat (C-114/12, EU:C:2014:2151, Rn. 71 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie Gutachten 3/15 (Vertrag von Marrakesch über den Zugang zu veröffentlichten Werken) vom 14. Februar 2017 (…EU:C:2017:114, Rn. 113 und die dort angeführte Rechtsprechung), wonach die Gefahr einer Beeinträchtigung oder Veränderung gemeinsamer Unionsregeln durch völkerrechtliche Verpflichtungen besteht, "auch [wenn] kein Widerspruch zwischen diesen Verpflichtungen und diesen Regeln bestehen [mag]".

  • EuGH, 14.10.2014 - Gutachten 1/13

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV …

    Rn. 71 Ob diese Voraussetzung vorliegt, ist im Licht der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu prüfen, nach der eine zur Begründung einer ausschließlichen Außenkompetenz der Union geeignete Gefahr, dass durch völkerrechtliche Verpflichtungen der Mitgliedstaaten gemeinsame Regeln beeinträchtigt werden oder deren Tragweite verändert wird, dann besteht, wenn diese Verpflichtungen in den Anwendungsbereich der genannten Regeln fallen (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Rat, "AETR", 22/70, EU:C:1971:32, Rn. 30, Kommission/Dänemark, C-467/98, EU:C:2002:625, Rn. 82, und Kommission/Rat, C-114/12, EU:C:2014:2151, Rn. 66 bis 68).

    Rn. 72 Die Feststellung einer solchen Gefahr setzt keine völlige Übereinstimmung zwischen dem von den völkerrechtlichen Verpflichtungen erfassten Bereich und dem Bereich der Unionsregelung voraus (…vgl. Gutachten 1/03, EU:C:2006:81, Rn. 126, und Urteil Kommission/Rat, EU:C:2014:2151, Rn. 69).

    Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat - und entgegen dem Vorbringen des Rates und einiger Regierungen, die Stellungnahmen abgegeben haben -, bleibt ein solcher Umstand im Kontext von Art. 3 Abs. 2 AEUV für die Beurteilung der Frage relevant, ob die Gefahr einer Beeinträchtigung der gemeinsamen Regeln der Union oder einer Veränderung ihrer Tragweite besteht (Urteil Kommission/Rat, EU:C:2014:2151, Rn. 70, 72 und 73).

    Zu berücksichtigen sind bei dieser Analyse die von den Unionsregeln und den Bestimmungen des geplanten Abkommens jeweils erfassten Bereiche, ihre voraussichtlichen Entwicklungsperspektiven sowie Art und Inhalt dieser Regeln und Bestimmungen, um zu prüfen, ob das fragliche Abkommen die einheitliche und kohärente Anwendung der Unionsregeln und das reibungslose Funktionieren des durch sie geschaffenen Systems beeinträchtigen kann (…vgl. Gutachten 1/03, EU:C:2006:81, Rn. 126, 128 und 133, sowie Urteil Kommission/Rat, EU:C:2014:2151, Rn. 74).

    Wie der Gerichtshof nämlich bereits entschieden hat, können völkerrechtliche Verpflichtungen die Regeln der Union auch dann beeinträchtigen, wenn zwischen ihnen kein Widerspruch besteht (…vgl. in diesem Sinne Gutachten 2/91, EU:C:1993:106, Rn. 25 und 26, sowie Urteil Kommission/Rat, EU:C:2014:2151, Rn. 71).

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2021 - Gutachten 1/19

    Convention d'Istanbul - Antrag auf Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV - …

    {FN:71} Vgl. z. B. Urteil vom 4. September 2014, Kommission/Rat (C-114/12, EU:C:2014:2151, Rn. 68).

    Vgl. Urteil vom 4. September 2014, Kommission/Rat (C-114/12, EU:C:2014:2151, Rn. 66 und 67), mit dem Ziel, zu verhindern, dass die Mitgliedstaaten "einzeln oder gemeinsam mit dritten Staaten Verpflichtungen eingehen, die gemeinsame Rechtsnormen beeinträchtigen oder deren Tragweite verändern könnten".

    {FN:77} Vgl. Urteile vom 4. September 2014, Kommission/Rat (C-114/12, EU:C:2014:2151, Rn. 75), und vom 20. November 2018, Kommission/Rat (Meeresschutzgebiete in der Antarktis) (…C-626/15 und C-659/16, EU:C:2018:925, Rn. 115).

    {FN:79} Vgl. in diesem Sinne Gutachten 2/91 (IAO-Übereinkommen Nr. 170) vom 19. März 1993 (…EU:C:1993:106, Rn. 18 und 21) und Urteil vom 4. September 2014, Kommission/Rat (C-114/12, EU:C:2014:2151, Rn. 91).

    {FN:80} Vgl. in diesem Sinne Gutachten 1/03 (Neues Übereinkommen von Lugano) vom 7. Februar 2006 (…EU:C:2006:81, Rn. 123 und 127) und Urteil vom 4. September 2014, Kommission/Rat (C-114/12, EU:C:2014:2151, Rn. 91).

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2026 - C-706/25

    Generalanwältin Medina: Bei der Ausübung ihrer Zuständigkeit für die Errichtung …

    {FN:23} Voir arrêt du 4 septembre 2014, Commission/Conseil (C-114/12, EU:C:2014:2151, point 66).

    {FN:50} Arrêt du 4 septembre 2014, Commission/Conseil (C-114/12, EU:C:2014:2151, point 66).

    {FN:51} Arrêt du 4 septembre 2014, Commission/Conseil (C-114/12, EU:C:2014:2151, point 67).

    {FN:52} Voir, en ce sens, arrêts AETR (point 30) et du 4 septembre 2014, Commission/Conseil (C-114/12, EU:C:2014:2151, point 68).

    {FN:55} Arrêt du 4 septembre 2014, Commission/Conseil (C-114/12, EU:C:2014:2151, points 70 et 71).

  • EuGH, 16.02.2017 - C-641/15

    Verwertungsgesellschaft Rundfunk - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges …

    Rn. 22 Im vorliegenden Fall stimmt die Tragweite des in Art. 8 Abs. 3 der Richtlinie 2006/115 vorgesehenen Rechts der öffentlichen Wiedergabe mit derjenigen des Rechts aus Art. 13 Buchst. d des Rom-Abkommens überein, der sie gemäß seiner in diesem Art. 8 Abs. 3 übernommenen Formulierung auf "Orte" beschränkt, "die der Öffentlichkeit gegen Zahlung eines Eintrittsgeldes zugänglich sind" (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. September 2014, Kommission/Rat, C-114/12, EU:C:2014:2151, Rn. 94 bis 96).
  • EuGH, 26.11.2014 - C-66/13

    Green Network - Vorlage zur Vorabentscheidung - Nationale Regelung zur Förderung …

    Rn. 27 Die in dem genannten letzten Satzteil verwendeten Begriffe entsprechen denen, mit denen der Gerichtshof in Rn. 22 des Urteils Kommission/Rat "AETR" (22/70, EU:C:1971:32) die Art der völkerrechtlichen Verpflichtungen umschrieben hat, die die Mitgliedstaaten außerhalb des Rahmens der Gemeinschaftsorgane nicht eingehen dürfen, wenn gemeinsame Regeln der Gemeinschaft zur Verwirklichung der Vertragsziele ergangen sind (vgl. Urteil Kommission/Rat, C-114/12, EU:C:2014:2151, Rn. 66).

    Rn. 29 Nach dieser Rechtsprechung besteht dann eine zur Begründung einer ausschließlichen Außenzuständigkeit der Gemeinschaft geeignete Gefahr, dass durch völkerrechtliche Verpflichtungen der Mitgliedstaaten gemeinsame Regeln der Gemeinschaft beeinträchtigt oder deren Tragweite verändert werden können, wenn diese Verpflichtungen in den Anwendungsbereich der genannten Regeln fallen (vgl. insbesondere Urteil Kommission/Rat, EU:C:2014:2151, Rn. 68 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Gutachten 1/13, EU:C:2014:2303, Rn. 71).

    Rn. 30 Die Feststellung einer solchen Gefahr setzt keine völlige Übereinstimmung zwischen dem von den völkerrechtlichen Verpflichtungen erfassten Bereich und dem Bereich der Gemeinschaftsregelung voraus (Urteil Kommission/Rat, EU:C:2014:2151, Rn. 69 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Gutachten 1/13, EU:C:2014:2303, Rn. 72).

    Rn. 31 Völkerrechtliche Verpflichtungen können die Tragweite gemeinschaftlicher Regeln insbesondere dann beeinträchtigen oder verändern, wenn die Verpflichtungen einen Bereich betreffen, der bereits weitgehend von solchen Regeln erfasst ist (Urteil Kommission/Rat, EU:C:2014:2151, Rn. 70 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Gutachten 1/13, EU:C:2014:2303, Rn. 73).

    Rn. 32 Zudem können die Mitgliedstaaten außerhalb des Rahmens der Gemeinschaftsorgane solche Verpflichtungen nicht eingehen, auch wenn kein Widerspruch zwischen diesen Verpflichtungen und den gemeinsamen Regeln der Gemeinschaft besteht (Urteil Kommission/Rat, EU:C:2014:2151, Rn. 71 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 20.11.2018 - C-626/15

    Beschlüsse im Rahmen der internationalen Übereinkommen zum Schutz der lebenden …

    Wie der Gerichtshof im Urteil vom 4. September 2014, Kommission/Rat (C-114/12, EU:C:2014:2151, Rn. 75), entschieden habe, obliege es nämlich der Partei, die sich auf den ausschließlichen Charakter der Außenzuständigkeit der Union berufe, den Nachweis dafür zu erbringen.

    Rn. 114 Zudem kann das Bestehen einer solchen Gefahr, dass es zu einer Beeinträchtigung kommt, dann festgestellt werden, wenn sich die in Rede stehenden internationalen Verpflichtungen, mögen sie auch nicht zwangsläufig im Widerspruch zu den gemeinsamen Regeln der Union stehen, auf deren Sinn, Tragweite und Wirksamkeit auswirken können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. September 2014, Kommission/Rat, C-114/12, EU:C:2014:2151, Rn. 102, und Gutachten 1/13 [Beitritt von Drittstaaten zum Haager Übereinkommen] vom 14. Oktober 2014, EU:C:2014:2303, Rn. 85).

    Rn. 115 Der betroffenen Partei obliegt der Nachweis, dass der ausschließliche Charakter der Außenzuständigkeit der Union, auf die sie sich berufen möchte, verletzt wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. September 2014, Kommission/Rat, C-114/12, EU:C:2014:2151, Rn. 75).

  • EuG, 28.02.2017 - T-192/16

    Flüchtlingsabkommen: EuG ist für Klage von Asylbewerbern nicht zuständig

    Rn. 42 Vorab ist festzustellen, dass die in Art. 263 AEUV vorgesehene Nichtigkeitsklage gegen alle von den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union erlassenen Vorschriften unabhängig von ihrer Rechtsnatur oder ihrer Form zulässig ist, sofern sie Rechtswirkungen entfalten sollen (…Urteile vom 31. März 1971, Kommission/Rat, 22/70, EU:C:1971:32, Rn. 42, und vom 4. September 2014, Kommission/Rat, C-114/12, EU:C:2014:2151, Rn. 38 und 39;… vgl. auch Urteil vom 28. April 2015, Kommission/Rat, C-28/12, EU:C:2015:282, Rn. 14 und 15 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 14.02.2017 - Gutachten 3/15

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV …

  • EuG, 10.05.2017 - T-754/14

    Das Gericht der Europäischen Union erklärt den Beschluss der Kommission für …

  • EuGH, 08.09.2020 - C-265/19

    Recorded Artists Actors Performers - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges …

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2015 - C-425/13

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Institutionelles Recht - Beschluss des …

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2016 - Gutachten 3/15

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Abschluss internationaler …

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-660/13

    Rat / Kommission - Beschluss der Kommission über die Billigung eines Nachtrags zu …

  • EuGH, 27.01.2026 - C-271/23

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats: Durch seine Abstimmung entgegen dem …

  • EuG, 28.02.2017 - T-193/16

    NG / Europäischer Rat - Nichtigkeitsklage - Erklärung EU-Türkei vom 18. März 2016 …

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2020 - C-265/19

    Recorded Artists Actors Performers - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

  • EuGH, 08.09.2022 - C-716/20

    RTL Television - Vorlage zur Vorabentscheidung - Urheberrecht und verwandte …

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2016 - C-243/15

    Lesoochranárske zoskupenie VLK - Umwelt - Übereinkommen von Aarhus - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2018 - C-411/17

    Generalanwältin Kokott sieht Anhaltspunkte dafür, dass das belgische Gesetz über …

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2021 - C-161/20

    Kommission/ Rat (Organisation maritime internationale) - Nichtigkeitsklage - …

  • EuGH, 16.07.2015 - C-425/13

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Beschluss des Rates zur Ermächtigung, …

  • EuGH, 28.04.2015 - C-28/12

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Gemischte internationale Übereinkünfte - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2015 - C-28/12

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Art. 218 AEUV - Beschluss über die …

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2016 - C-8/15

    Das Gericht hat nach Ansicht der Generalanwälte Wathelet und Wahl die Klagen auf …

  • EuG, 26.11.2018 - T-458/17

    Brexit: Die Klage dreizehn britischer Staatsbürger, die in anderen EU-Staaten als …

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2025 - C-271/23

    Generalanwältin Medina: Mit der Abstimmung entgegen dem Beschluss des Rates zur …

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2018 - C-626/15

    Kommission/ Rat (Meeresschutzgebiet Antarktis) - Nichtigkeitsklage - Wahl der …

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-59/18

    Italien/ Rat (Siège de l'Agence européenne des médicaments) - Nichtigkeitsklage - …

  • EuGH, 06.10.2021 - C-743/19

    Nichtigkeitsklage - Agenturen der Union - Europäische Arzneimittel-Agentur und …

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2014 - C-409/13

    Rat / Kommission - Nichtigkeitsklage - Institutionelles Recht - Art. 293 AEUV - …

  • EuG, 28.02.2017 - T-257/16

    NM / Europäischer Rat - Nichtigkeitsklage - Erklärung EU-Türkei vom 18. März 2016 …

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.05.2022 - C-24/20

    Kommission/ Rat (Adhésion à l'acte de Genève) - Nichtigkeitsklage - Beschluss …

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2016 - C-641/15

    Verwertungsgesellschaft Rundfunk - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges …

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2021 - C-275/20

    Kommission/ Rat (Accord avec la République de Corée) - Nichtigkeitsklage - …

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Rechtsprechung
   EuGH, 14.08.2012 - C-114/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,59265
EuGH, 14.08.2012 - C-114/12 (https://dejure.org/2012,59265)
EuGH, Entscheidung vom 14.08.2012 - C-114/12 (https://dejure.org/2012,59265)
EuGH, Entscheidung vom 14. August 2012 - C-114/12 (https://dejure.org/2012,59265)
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Wird zitiert von ...

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2017 - C-589/15

    Anagnostakis/ Kommission - Rechtsmittel - Bürgerinitiative "Eine Million …

    Vgl. auch Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 28. Oktober 2010, Bejan (…C-102/10, nicht veröffentlicht, EU:C:2010:654, Rn. 29), und Beschluss vom 14. August 2012, Kommission/Rat (C-114/12, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:365, Rn. 74).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2014 - C-114/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,8659
Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2014 - C-114/12 (https://dejure.org/2014,8659)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 03.04.2014 - C-114/12 (https://dejure.org/2014,8659)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 03. April 2014 - C-114/12 (https://dejure.org/2014,8659)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Rat

    Aushandlung eines Übereinkommens des Europarats zum Schutz der Rechte von Sendeunternehmen - Zuständigkeit - Verfahren

  • EU-Kommission
  • rechtsportal.de

    Aushandlung eines Übereinkommens des Europarats zum Schutz der Rechte von Sendeunternehmen - Zuständigkeit - Verfahren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (34)

  • EuGH, 07.02.2006 - Gutachten 1/03

    'Avis rendu en vertu de l''article 300, paragraphe 6, CE' - Zuständigkeit der …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2014 - C-114/12
    Dem Gutachten 1/03 lasse sich entnehmen, dass eine Zuständigkeit allein aufgrund der Tatsache, dass den Mitgliedstaaten in Restbereichen unter Umständen die Möglichkeit zu eigenem Handeln bleibe, noch nicht zu einer nichtausschließlichen Zuständigkeit werde; der Gerichtshof habe in einem solchen Fall dann zu prüfen, ob diese Möglichkeit das Unionsrecht beeinträchtige oder dessen Tragweite ändere{FN-VERWEIS:38}.

    Mit anderen Worten: Art. 3 Abs. 2 AEUV sei nicht als eine Kodifizierung des im Gutachten 1/03{FN-VERWEIS:41} genannten Kriteriums "Gebiet, das bereits weitgehend von Unionsrechtsnormen erfasst ist" zu verstehen.

    Hilfsweise macht der Rat geltend, dass selbst dann, wenn die Vorschrift in diesem Sinne auszulegen sei, sich die der Rechtsprechung wie etwa dem Gutachten 2/91{FN-VERWEIS:42}, dem Urteil Kommission/Dänemark{FN-VERWEIS:43} und dem Gutachten 1/03{FN-VERWEIS:44} zugrunde liegenden Sachverhalte von der vorliegenden Rechtssache unterschieden.

    Sodann hat der Gerichtshof im Gutachten 1/03 diese Fallgestaltung als lediglich ein Beispiel für die Anerkennung ausschließlicher Zuständigkeit bezeichnet und hervorgehoben, dass der Umfang, die Natur und der Inhalt der Unionsvorschriften sowie absehbare Entwicklungsperspektiven zu berücksichtigen seien{FN-VERWEIS:73}.

    Im Gutachten 1/03 hat der Gerichtshof allgemein formuliert, dass die Anwendung der AETR-Doktrin eine Analyse voraussetzt, die sich auf den Umfang, die Natur und den Inhalt der Vorschriften unter Berücksichtigung des aktuellen Stands des Unionsrechts und dessen Entwicklungsperspektiven, wenn sie zum Zeitpunkt der Analyse absehbar sind, stützen muss{FN-VERWEIS:76}.

    {FN:38} - Gutachten vom 7. Februar 2006 (Slg. 2006, I-1145, Rn. 148 bis 151).

    {FN:57} - Vgl. Urteil AETR (…oben in Fn. 36 angeführt, Rn. 31) und Gutachten 1/03 (…oben in Fn. 38 angeführt, Rn. 122 und 133).

    {FN:58} - Gutachten 1/03 (…oben in Fn. 38 angeführt, Rn. 128 und 133).

    {FN:59} - Vgl. Gutachten 1/03 (…oben in Fn. 38 angeführt, Rn. 122).

    {FN:61} - Vgl. z. B. auch Gutachten 2/91 (…oben in Fn. 39 angeführt, Rn. 10) und Gutachten 1/03 (…oben in Fn. 38 angeführt, Rn. 119).

    Es braucht sich jedoch nicht um ein Tätigwerden im Rahmen einer gemeinsamen Politik zu handeln - vgl. Gutachten 2/91 (…oben in Fn. 39 angeführt, Rn. 10 und 11) und Gutachten 1/03 (…oben in Fn. 38 angeführt, Rn. 118).

    {FN:63} - Gutachten 2/91 (…oben in Fn. 39 angeführt, Rn. 25), Urteil Kommission/Dänemark (…oben in Fn. 43 angeführt, Rn. 101 und 105) und Gutachten 1/03 (…oben in Fn. 38 angeführt, Rn. 129 und 130).

    {FN:64} - Gutachten 1/03 (…oben in Fn. 38 angeführt, Rn. 131).

    Umgekehrt kann die Europäische Union, wenn das Unionsrecht die Harmonisierung auf einem Gebiet ausschließt, keine internationale Übereinkunft schließen, die gleichwohl eine Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet vorsieht - vgl. Gutachten 1/03 (…oben in Fn. 38 angeführt, Rn. 132).

    {FN:73} - Gutachten 1/03 (…oben in Fn. 38 angeführt, Rn. 121 und 126).

    {FN:76} - Vgl. Gutachten 1/03 (…oben in Fn. 38 angeführt, Rn. 126); vgl. auch Gutachten 2/91 (…oben in Fn. 39 angeführt, Rn. 25).

    {FN:77} - Vgl. z. B. Gutachten 1/03 (…oben in Fn. 38 angeführt, Rn. 124 und 133).

    Beispiele für Sachverhalte, bei denen eine solche Analyse zu dem Ergebnis geführt hat, dass keine ausschließliche Zuständigkeit gegeben ist, sind in Rn. 123 des Gutachtens 1/03 angeführt.

    Auf alle Fälle legt Rn. 133 des Gutachtens 1/03 eine allgemeinere Anwendung nahe.

    {FN:79} - Vgl. z. B. Gutachten 1/03 (…oben in Fn. 38 angeführt, Rn. 135).

    {FN:80} - Vgl. z. B. Gutachten 1/03 (…oben in Fn. 38 angeführt, Rn. 138).

    {FN:81} - Vgl. Gutachten 1/03 (…oben in Fn. 38 angeführt, Rn. 123 und 127) und Gutachten 2/91 (oben in Fn. 39 angeführt).

    {FN:82} - Vgl. Gutachten 2/91 (…oben in Fn. 39 angeführt, Rn. 25 und 26) und Gutachten 1/03 (…oben in Fn. 38 angeführt, Rn. 120).

    {FN:83} - Gutachten 2/91 (…oben in Fn. 39 angeführt, Rn. 25) und Gutachten 1/03 (…oben in Fn. 38 angeführt, Rn. 126).

    {FN:84} - Gutachten 1/03 (…oben in Fn. 38 angeführt, Rn. 128).

    {FN:85} - Gutachten 1/03 (…oben in Fn. 38 angeführt, Rn. 133).

    {FN:86} - Vgl. insbesondere Gutachten 2/91 (…oben in Fn. 39 angeführt, Rn. 18) vor dem Hintergrund des Gutachtens 1/03 (…oben in Fn. 38 angeführt, Rn. 123 und 127).

    {FN:88} - Im Gutachten 1/03 (…oben in Fn. 38 angeführt, Rn. 137) z. B. hat der Gerichtshof die ausschließliche Zuständigkeit der Gemeinschaft für den Abschluss eines neuen Übereinkommens von Lugano anhand eines Textes, der sich aus den Revisionsarbeiten am Übereinkommen von Lugano und am Brüsseler Übereinkommen ergab, sowie anhand der Verhandlungsrichtlinien geprüft.

  • EuGH, 19.03.1993 - Gutachten 2/91

    Gemeinsame Zuständigkeit für den Abschluss des Übereinkommens der IAO für …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2014 - C-114/12
    Insoweit seien im vorliegenden Fall die im Gutachten 2/91 genannten Voraussetzungen erfüllt: Das Gebiet werde sehr umfassend von unionsrechtlichen Bestimmungen erfasst, die keine bloßen Mindestvorschriften darstellten{FN-VERWEIS:39}.

    Hilfsweise macht der Rat geltend, dass selbst dann, wenn die Vorschrift in diesem Sinne auszulegen sei, sich die der Rechtsprechung wie etwa dem Gutachten 2/91{FN-VERWEIS:42}, dem Urteil Kommission/Dänemark{FN-VERWEIS:43} und dem Gutachten 1/03{FN-VERWEIS:44} zugrunde liegenden Sachverhalte von der vorliegenden Rechtssache unterschieden.

    Rn. 106 Der Gerichtshof hat diese Möglichkeit im Gutachten 2/91 anerkannt, in dem er festgestellt hat, dass das Gebiet weitgehend von Unionsvorschriften erfasst sei, wobei die historische Entwicklung und die Zielsetzung der Unionsregelung sowie der Umstand zu berücksichtigen seien, dass die internationale Übereinkunft aufgrund einer weiteren Definition der den Anwendungsbereich berührenden Elemente einen weiter gehenden Schutz biete{FN-VERWEIS:70}.

    {FN:39} - Gutachten vom 19. März 1993 (Slg. 1993, I-1061, Rn. 22 bis 26).

    {FN:61} - Vgl. z. B. auch Gutachten 2/91 (…oben in Fn. 39 angeführt, Rn. 10) und Gutachten 1/03 (…oben in Fn. 38 angeführt, Rn. 119).

    Es braucht sich jedoch nicht um ein Tätigwerden im Rahmen einer gemeinsamen Politik zu handeln - vgl. Gutachten 2/91 (…oben in Fn. 39 angeführt, Rn. 10 und 11) und Gutachten 1/03 (…oben in Fn. 38 angeführt, Rn. 118).

    {FN:63} - Gutachten 2/91 (…oben in Fn. 39 angeführt, Rn. 25), Urteil Kommission/Dänemark (…oben in Fn. 43 angeführt, Rn. 101 und 105) und Gutachten 1/03 (…oben in Fn. 38 angeführt, Rn. 129 und 130).

    {FN:70} - Vgl. insbesondere Gutachten 2/91 (…oben in Fn. 39 angeführt, Rn. 25).

    {FN:71} - Vgl. insbesondere Gutachten 2/91 (…oben in Fn. 39 angeführt, Rn. 26).

    {FN:74} - Vgl. Gutachten 2/91 (…oben in Fn. 39 angeführt, Rn. 25).

    {FN:76} - Vgl. Gutachten 1/03 (…oben in Fn. 38 angeführt, Rn. 126); vgl. auch Gutachten 2/91 (…oben in Fn. 39 angeführt, Rn. 25).

    {FN:78} - Gutachten 2/91 (…oben in Fn. 39 angeführt, Rn. 25 und 26) und 1/03 (…oben in Fn. 38 angeführt, Rn. 126).

    {FN:81} - Vgl. Gutachten 1/03 (…oben in Fn. 38 angeführt, Rn. 123 und 127) und Gutachten 2/91 (oben in Fn. 39 angeführt).

    {FN:82} - Vgl. Gutachten 2/91 (…oben in Fn. 39 angeführt, Rn. 25 und 26) und Gutachten 1/03 (…oben in Fn. 38 angeführt, Rn. 120).

    {FN:83} - Gutachten 2/91 (…oben in Fn. 39 angeführt, Rn. 25) und Gutachten 1/03 (…oben in Fn. 38 angeführt, Rn. 126).

    {FN:86} - Vgl. insbesondere Gutachten 2/91 (…oben in Fn. 39 angeführt, Rn. 18) vor dem Hintergrund des Gutachtens 1/03 (…oben in Fn. 38 angeführt, Rn. 123 und 127).

    {FN:93} - Vgl. Gutachten 2/91 (…oben in Fn. 39 angeführt, Rn. 36); vgl. auch Gutachten 1/78 (…oben in Fn. 87 angeführt, Rn. 34 bis 36) und Gutachten 1/94 (…oben in Fn. 62 angeführt, Rn. 108).

  • EuGH, 15.11.1994 - Gutachten 1/94

    1 Völkerrechtliche Verträge - Abschluß - Vorheriges Gutachten des Gerichtshofes - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2014 - C-114/12
    {FN:62} - Vgl. z. B. Gutachten 1/94 vom 15. November 1994 (Slg. 1994, I-5267, Rn. 77 [auch Rn. 88]) und Gutachten 2/92 vom 24. März 1995 (…Slg. 1995, I-521, Rn. 31 und 36).

    {FN:66} - Vgl. z. B. Gutachten 1/94 (…oben in Fn. 62 angeführt, Rn. 78 und 79) und Urteil Kommission/Dänemark (…oben in Fn. 43 angeführt, Rn. 95).

    {FN:67} - Vgl. z. B. Urteil Kommission/Dänemark (…oben in Fn. 43 angeführt, Rn. 84), Gutachten 1/94 (…oben in Fn. 62 angeführt, Rn. 96) und Gutachten 2/92 (…oben in Fn. 62 angeführt, Rn. 33).

    {FN:93} - Vgl. Gutachten 2/91 (…oben in Fn. 39 angeführt, Rn. 36); vgl. auch Gutachten 1/78 (…oben in Fn. 87 angeführt, Rn. 34 bis 36) und Gutachten 1/94 (…oben in Fn. 62 angeführt, Rn. 108).

    {FN:128} - Urteil Kommission/Schweden (…oben in Fn. 3 angeführt, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung) und Gutachten 1/94 (…oben in Fn. 62 angeführt, Rn. 108 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 20.04.2010 - C-246/07

    Kommission / Schweden - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2014 - C-114/12
    {FN:3} - Der Grundsatz wird mitunter in einigen Sprachen anders bezeichnet - vgl. z. B. Urteil vom 20. April 2010, Kommission/Schweden (C-246/07, Slg. 2010, I-3317, Rn. 70 und 71).

    {FN:120} - Vgl. z. B. Urteil Kommission/Schweden (…oben in Fn. 3 angeführt, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:125} - Urteil Kommission/Schweden (…oben in Fn. 3 angeführt, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:127} - Urteil Kommission/Schweden (…oben in Fn. 3 angeführt, Rn. 71 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:128} - Urteil Kommission/Schweden (…oben in Fn. 3 angeführt, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung) und Gutachten 1/94 (…oben in Fn. 62 angeführt, Rn. 108 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 04.10.1979 - Gutachten 1/78

    Internationales Naturkautschukübereinkommen. - 1. INTERNATIONALE ABKOMMEN - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2014 - C-114/12
    Vgl. z. B. Gutachten 1/78 vom 4. Oktober 1979 (Slg. 1979, 2871) (betreffend die Zuständigkeit der [damaligen] Gemeinschaft für die Aushandlung eines Internationalen Naturkautschuk-Übereinkommens, über das seinerzeit im Rahmen der Welthandelskonferenz der Vereinten Nationen verhandelt wurde) und Gutachten 2/94 (oben in Fn. 51 angeführt) (betreffend den möglichen Beitritt der Gemeinschaft zur Europäischen Menschenrechtskonvention).

    {FN:89} - Vgl. auch Gutachten 2/94 (…oben in Fn. 51 angeführt, Rn. 10 und 17), Gutachten 1/78 (…oben in Fn. 87 angeführt, Rn. 35) und Gutachten 1/09 vom 8. März 2011 (…Slg. 2011, I-1137, Rn. 48).

    {FN:91} - Vgl. z. B. Gutachten 1/78 (…oben in Fn. 87 angeführt, Rn. 35).

    {FN:93} - Vgl. Gutachten 2/91 (…oben in Fn. 39 angeführt, Rn. 36); vgl. auch Gutachten 1/78 (…oben in Fn. 87 angeführt, Rn. 34 bis 36) und Gutachten 1/94 (…oben in Fn. 62 angeführt, Rn. 108).

  • EuGH, 28.03.1996 - Gutachten 2/94

    Beitritt der Gemeinschaft zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2014 - C-114/12
    Vgl. auch Gutachten vom 26. April 1977 (…1/76, Slg. 1977, 741, Rn. 3), 2/91 (…oben in Fn. 39 angeführt, Rn. 7), vom 28. März 1996 (2/94, Slg. 1996, I-1759, Rn. 26) und 1/03 (…oben in Fn. 38 angeführt, Rn. 114 und 115).

    Vgl. z. B. Gutachten 1/78 vom 4. Oktober 1979 (Slg. 1979, 2871) (betreffend die Zuständigkeit der [damaligen] Gemeinschaft für die Aushandlung eines Internationalen Naturkautschuk-Übereinkommens, über das seinerzeit im Rahmen der Welthandelskonferenz der Vereinten Nationen verhandelt wurde) und Gutachten 2/94 (oben in Fn. 51 angeführt) (betreffend den möglichen Beitritt der Gemeinschaft zur Europäischen Menschenrechtskonvention).

    {FN:89} - Vgl. auch Gutachten 2/94 (…oben in Fn. 51 angeführt, Rn. 10 und 17), Gutachten 1/78 (…oben in Fn. 87 angeführt, Rn. 35) und Gutachten 1/09 vom 8. März 2011 (…Slg. 2011, I-1137, Rn. 48).

  • EuGH, 13.07.2004 - C-27/04

    DER GERICHTSHOF KLÄRT DIE ZUSTÄNDIGKEITEN DER KOMMISSION UND DES RATES IN BEZUG …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2014 - C-114/12
    Rn. 167 Nach Ansicht der Kommission verstößt der Beschluss sowohl gegen Art. 218 Abs. 2 AEUV, dem zufolge die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über eine internationale Übereinkunft und die Festlegung von Verhandlungsrichtlinien allein Sache des Rates sei, als auch gegen Art. 13 Abs. 2 EUV, den der Gerichtshof im Urteil C-27/04 in dem Sinne ausgelegt habe, dass der Rat nicht auf ein alternatives Verfahren zurückgreifen könne{FN-VERWEIS:118}.

    {FN:31} - Vgl. z. B. Urteile vom 30. Juni 1993, Parlament/Rat und Kommission (…C-181/91 und C-248/91, Slg. 1993, I-3685, Rn. 13 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 13. Juli 2004, Kommission/Rat (C-27/04, Slg. 2004, I-6649, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Vgl. auch Urteil Kommission/Rat (C-27/04, oben in Fn. 31 angeführt, Rn. 81).

  • EuGH, 30.06.1993 - C-181/91

    Parlament / Rat und Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2014 - C-114/12
    {FN:31} - Vgl. z. B. Urteile vom 30. Juni 1993, Parlament/Rat und Kommission (C-181/91 und C-248/91, Slg. 1993, I-3685, Rn. 13 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 13. Juli 2004, Kommission/Rat (…C-27/04, Slg. 2004, I-6649, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:33} - Urteil Parlament/Rat und Kommission (…oben in Fn. 31 angeführt, Rn. 12).

    {FN:35} - Genau dies hat der Gerichtshof im Urteil Parlament/Rat und Kommission (oben in Fn. 31 angeführt) in Bezug auf eine Entscheidung erklärt, die von den Mitgliedstaaten getroffen, aber im Rat verabschiedet worden war (…vgl. Rn. 12).

  • EuGH, 06.05.2008 - C-133/06

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT VERSCHIEDENE BESTIMMUNGEN DER RICHTLINIE ÜBER DIE …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2014 - C-114/12
    {FN:121} - Urteile vom 23. Februar 1988, Vereinigtes Königreich/Rat (…68/86, Slg. 1988, 855, Rn. 38), und vom 6. Mai 2008, Parlament/Rat (C-133/06, Slg. 2008, I-3189, Rn. 54).

    {FN:122} - Zum Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung vgl. z. B. Urteil Parlament/Rat (…oben in Fn. 121 angeführt, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 24.03.1995 - Gutachten 2/92
    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2014 - C-114/12
    {FN:62} - Vgl. z. B. Gutachten 1/94 vom 15. November 1994 (…Slg. 1994, I-5267, Rn. 77 [auch Rn. 88]) und Gutachten 2/92 vom 24. März 1995 (Slg. 1995, I-521, Rn. 31 und 36).

    {FN:67} - Vgl. z. B. Urteil Kommission/Dänemark (…oben in Fn. 43 angeführt, Rn. 84), Gutachten 1/94 (…oben in Fn. 62 angeführt, Rn. 96) und Gutachten 2/92 (…oben in Fn. 62 angeführt, Rn. 33).

  • EuGH, 04.10.2011 - C-403/08

    Ein Lizenzsystem für die Weiterverbreitung von Fußballspielen, das …

  • EuGH, 16.07.2009 - C-5/08

    Infopaq International - Urheberrechte - Informationsgesellschaft - Richtlinie …

  • EuGH, 15.03.2012 - C-135/10

    SCF - Ein Zahnarzt, der kostenlos Tonträger in seiner Privatpraxis wiedergibt, …

  • EuGH, 27.11.2012 - C-370/12

    Pringle - Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro …

  • EuGH, 31.03.1971 - 22/70

    Kommission / Rat

  • EuGH, 23.01.2014 - C-355/12

    Die Umgehung des Schutzsystems für eine Videospielkonsole kann unter bestimmten …

  • EuGH, 23.04.2009 - C-261/07

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT EINER NATIONALEN REGELUNG ENTGEGEN, DIE …

  • EuGH, 30.05.2006 - C-317/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DEN BESCHLUSS DES RATES ÜBER DEN ABSCHLUSS EINES …

  • EuGH, 30.05.2006 - C-459/03

    INDEM ES IM RAHMEN DES SEERECHTSÜBEREINKOMMENS EIN VERFAHREN GEGEN DAS VEREINIGTE …

  • EuGH, 14.07.1976 - 3/76

    Cornelis Kramer u.a.

  • EuGH, 25.04.2002 - C-52/00

    DIE HAFTUNG DES HERSTELLERS FÜR FEHLERHAFTE PRODUKTE MUSS IN ALLEN …

  • EuGH, 19.05.1992 - C-195/90

    Kommission / Deutschland

  • EuGH, 06.12.2001 - Gutachten 2/00

    Protokoll von Cartagena - Abschluss - Rechtsgrundlage - Artikel 133 EG, 174 …

  • EuGH, 23.02.1988 - 68/86

    Vereinigtes Königreich / Rat

  • EuGH, 05.11.2002 - C-466/98

    DER GERICHTSHOF KLÄRT MIT DIESEN URTEILEN DIE ZUSTÄNDIGKEITSVERTEILUNG FÜR DEN …

  • EuGH, 18.07.2013 - C-414/11

    Das Übereinkommen über die handelsbezogenen Aspekte der Rechte des geistigen …

  • EuGH, 14.07.2005 - C-192/04

    Lagardère Active Broadcast

  • EuGH, 10.12.2002 - C-29/99

    DER GERICHTSHOF ANNULLIERT IN TEILEN DIE ERKLÄRUNG ZUM BEITRITT DER EUROPÄISCHEN …

  • EuGH, 12.02.2009 - C-45/07

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 10 EG, …

  • EuGH, 19.03.2002 - C-13/00

    Kommission / Irland - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Kein …

  • EuGH, 13.10.2011 - C-431/09

    Airfield und Canal Digitaal - Urheberrecht - Satellitenrundfunk - Richtlinie …

  • EuGH, 05.11.2002 - C-467/98

    Kommission / Dänemark - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Abschluss und …

  • EuGH, 11.03.1992 - C-78/90

    Compagnie commerciale de l'Ouest / Receveur principal des douanes de La …

  • EuGH, 12.05.1998 - C-170/96

    Kommission / Rat - "Rechtsakt des Rates - Gemeinsame Maßnahme betreffend den …

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.05.2014 - Gutachten 1/13

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Antrag auf Gutachten nach Art. 218 …

    {FN:92} - Vgl. auch die Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Kommission/Rat (C-114/12, EU:C:2014:224, Nr. 90).

    {FN:96} - Schlussanträge in der Rechtssache Kommission/Rat (EU:C:2014:224, speziell Nrn. 81 bis 97).

    Zum Inhalt dieser Bestimmung und zur Unerheblichkeit der Tatsache, dass sein Wortlaut und der von Art. 3 Abs. 2 AEUV in einigen Sprachfassungen differieren, vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Kommission/Rat (EU:C:2014:224, Nr. 88).

    Vgl. auch Fn. 55 der Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Kommission/Rat (EU:C:2014:224).

    {FN:103} - Vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Kommission/Rat (EU:C:2013:441, Nrn. 114 ff.) und der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Kommission/Rat (EU:C:2014:224, Nr. 93).

    {FN:107} - Schlussanträge in der Rechtssache Kommission/Rat (EU:C:2014:224, Nr. 90).

    {FN:142} - Diese Loyalitätspflicht bedeutet, dass die Mitgliedstaaten, auch wenn sie das Recht behalten, Beziehungen zu Drittstaaten einzugehen, die Union nicht bei der Ausübung ihrer Zuständigkeiten behindern und die Verwirklichung der Ziele der Verträge nicht gefährden dürfen, auch nicht durch Verpflichtungen, die sie im Rahmen ihrer Beteiligung an einer internationalen Organisation eingehen (vgl. Urteil Kommission/Griechenland, EU:C:2009:81, Rn. 29 und 30, Neframi, E., "Renforcement des obligations des États membres dans le domaine des relations extérieures", Revue trimestrielle de droit européen, 2009, S. 601 ff., sowie Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Kommission/Rat, EU:C:2014:224, Nr. 98).

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - Gutachten 2/15

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Antrag auf Gutachten nach Art. 218 …

    {FN:94} - Diese Ansicht habe ich bereits in meinen Schlussanträgen in der Rechtssache Kommission/Rat (C-114/12, EU:C:2014:224, Nrn. 104 bis 111) vertreten.
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2015 - C-28/12

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Art. 218 AEUV - Beschluss über die …

    {FN:8} - Urteil Kommission/Rat (C-114/12, EU:C:2014:2151, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:17} - Vgl. hiermit übereinstimmend Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Kommission/Rat (C-114/12, EU:C:2014:224, Nr. 174).

    {FN:54} - Vgl. hiermit übereinstimmend Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Kommission/Rat (EU:C:2014:224, Nr. 189).

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2017 - C-687/15

    Kommission/ Rat (WRC-15) - Nichtigkeitsklage - Auswärtiges Handeln der …

    {FN:75} Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Kommission/Rat (C-114/12, EU:C:2014:224, Nr. 189).

    {FN:78} Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Kommission/Rat (C-114/12, EU:C:2014:224, Nr. 189).

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2016 - Gutachten 3/15

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Abschluss internationaler …

    {FN:99} Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge von Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Kommission/Rat (C-114/12, EU:C:2014:224, Nr. 157).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2025 - C-271/23

    Generalanwältin Medina: Mit der Abstimmung entgegen dem Beschluss des Rates zur …

    {FN:40} Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar in der Rechtssache Kommission/Rat (Internationale Seeschifffahrtsorganisation) (C-161/20, EU:C:2021:957, Nr. 121), und Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Kommission/Rat (C-114/12, EU:C:2014:224, Nr. 89).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2014 - C-81/13

    Vereinigtes Königreich / Rat - Außenbeziehungen - Assoziierungsabkommen …

    {FN:69} - Im selben Sinne bereits meine Schlussanträge Kommission/Rat (C-137/12, EU:C:2013:441) und Schlussanträge von Generalanwältin Sharpston, Kommission/Rat (C-114/12, EU:C:2014:224), bezogen auf die mit Art. 216 Abs. 1 AEUV verwandte Bestimmung des Art. 3 Abs. 2 AEUV.
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2021 - C-161/20

    Kommission/ Rat (Organisation maritime internationale) - Nichtigkeitsklage - …

    {FN:63} Im Einklang mit der von Generalanwältin Sharpston in ihren Schlussanträgen in der Rechtssache Kommission/Rat (C-114/12, EU:C:2014:224, Nr. 89) vorgeschlagenen Vorgehensweise.
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2026 - C-1/24

    Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV - Luftverkehr - Luftverkehrsabkommen …

    Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Kommission/Rat (C-137/12, EU:C:2013:441, Nrn. 111 bis 117) und der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Kommission/Rat (C-114/12, EU:C:2014:224, Nrn. 95 bis 97) sowie Stellungnahme des Generalanwalts Jääskinen im Gutachtenverfahren 1/13 (Beitritt von Drittstaaten zum Haager Übereinkommen) (EU:C:2014:2292, Nrn. 69 und 70).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2021 - C-275/20

    Kommission/ Rat (Accord avec la République de Corée) - Nichtigkeitsklage - …

    Vgl. in diesem Sinne auch Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Kommission/Rat (C-114/12, EU:C:2014:224, Nr. 189).
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