Rechtsprechung
| EuGH, 20.06.2024 - C-135/23 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Europäischer Gerichtshof
GEMA
Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Richtlinie 2001/29/EG - Art. 3 Abs. 1 - Öffentliche Wiedergabe - Begriff - Bloße Bereitstellung der Einrichtungen - Zurverfügungstellung von mit einer Zimmerantenne zum Empfang ...
- Betriebs-Berater
GEMA/GL - Öffentliche Wiedergabe bei Zurverfügungstellung von mit Zimmerantenne ausgestatteten Fernsehgeräten in Hotels
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Richtlinie 2001/29/EG - Art. 3 Abs. 1 - Öffentliche Wiedergabe - Begriff - Bloße Bereitstellung der Einrichtungen - Zurverfügungstellung von mit einer Zimmerantenne zum Empfang ...
- rechtsportal.de
Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Richtlinie 2001/29/EG - Art. 3 Abs. 1 - Öffentliche Wiedergabe - Begriff - Bloße Bereitstellung der Einrichtungen - Zurverfügungstellung von mit einer Zimmerantenne zum Empfang ...
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Urheberrecht: GEMA/GL
Kurzfassungen/Presse
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Öffentliche Wiedergabe durch Bereitstellen von Fernsehgeräten in Hotels
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
GEMA
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
GEMA
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2024 - C-135/23
- EuGH, 20.06.2024 - C-135/23
Papierfundstellen
- GRUR 2024, 1030
- MMR 2025, 113
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (14)
- EuGH, 20.04.2023 - C-775/21
Die Ausstrahlung eines Musikwerks als Hintergrundmusik in einem …
Auszug aus EuGH, 20.06.2024 - C-135/23
Rn. 17 Wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, verfügen die Urheber nach dieser Bestimmung über ein Recht vorbeugender Art, das es ihnen erlaubt, sich bei Nutzern ihrer Werke vor der öffentlichen Wiedergabe, die diese Nutzer möglicherweise durchzuführen beabsichtigen, einzuschalten, und zwar, um diese zu verbieten (…Urteile vom 31. Mai 2016, Reha Training, C-117/15, EU:C:2016:379, Rn. 30, und vom 20. April 2023, Blue Air Aviation, C-775/21 und C-826/21, EU:C:2023:307, Rn. 44 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 18 Da in Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 der Begriff "öffentliche Wiedergabe" nicht präzisiert wird, sind Sinn und Tragweite dieses Begriffs mit Blick auf die Ziele, die mit dieser Richtlinie verfolgt werden, und den Zusammenhang, in den sich die auszulegende Vorschrift einfügt, zu bestimmen (Urteil vom 20. April 2023, Blue Air Aviation, C-775/21 und C-826/21, EU:C:2023:307, Rn. 45 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Aus den Erwägungsgründen 4, 9 und 10 dieser Richtlinie ergibt sich nämlich, dass deren Hauptziel darin besteht, ein hohes Schutzniveau für die Urheber zu erreichen und diesen damit die Möglichkeit zu geben, für die Nutzung ihrer Werke u. a. bei einer öffentlichen Wiedergabe eine angemessene Vergütung zu erhalten (Urteil vom 20. April 2023, Blue Air Aviation, C-775/21 und C-826/21, EU:C:2023:307, Rn. 46 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 21 Nach ständiger Rechtsprechung vereint der Begriff "öffentliche Wiedergabe" im Sinne dieses Art. 3 Abs. 1 zwei kumulative Tatbestandsmerkmale, nämlich eine Handlung der Wiedergabe eines Werks und seine öffentliche Wiedergabe, und erfordert eine individuelle Beurteilung (…Urteile vom 31. Mai 2016, Reha Training, C-117/15, EU:C:2016:379, Rn. 37, und vom 20. April 2023, Blue Air Aviation, C-775/21 und C-826/21, EU:C:2023:307, Rn. 47 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Da diese Kriterien im jeweiligen Einzelfall in sehr unterschiedlichem Maß vorliegen können, sind sie einzeln und in ihrem Zusammenwirken mit den anderen Kriterien anzuwenden (…Urteile vom 31. Mai 2016, Reha Training, C-117/15, EU:C:2016:379, Rn. 35, und vom 20. April 2023, Blue Air Aviation, C-775/21 und C-826/21, EU:C:2023:307, Rn. 48 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Der Nutzer nimmt nämlich eine "Handlung der Wiedergabe" vor, wenn er in voller Kenntnis der Folgen seines Verhaltens tätig wird, um seinen Kunden Zugang zu einem geschützten Werk zu verschaffen, und zwar insbesondere dann, wenn ohne dieses Tätigwerden die Kunden das ausgestrahlte Werk nicht empfangen könnten (…Urteile vom 31. Mai 2016, Reha Training, C-117/15, EU:C:2016:379, Rn. 46, und vom 20. April 2023, Blue Air Aviation, C-775/21 und C-826/21, EU:C:2023:307, Rn. 49 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 24 Der Gerichtshof hat ferner entschieden, dass es nicht unerheblich ist, ob eine öffentliche Wiedergabe im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 Erwerbszwecken dient, auch wenn der Erwerbszweck keine zwingende Voraussetzung für das Vorliegen einer öffentlichen Wiedergabe ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. April 2023, Blue Air Aviation, C-775/21 und C-826/21, EU:C:2023:307, Rn. 50 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Bei solchen Handlungen handelt es sich nämlich nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs um die "Bereitstellung der Einrichtungen" im Sinne des 27. Erwägungsgrundes der Richtlinie 2001/29 (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. April 2020, Stim und SAMI, C-753/18, EU:C:2020:268, Rn. 34, sowie vom 20. April 2023, Blue Air Aviation, C-775/21 und C-826/21, EU:C:2023:307, Rn. 69).
Rn. 28 Hierbei hat der Gerichtshof insbesondere darauf hingewiesen, dass, falls der bloße Umstand, dass die Nutzung einer Anlage dafür erforderlich ist, damit die Öffentlichkeit tatsächlich in den Genuss des Werkes gelangen kann, automatisch dazu führen würde, dass das Tätigwerden desjenigen, der diese Anlage zur Verfügung stellt, als Handlung der "öffentlichen Wiedergabe" einzustufen wäre, schon jede "Bereitstellung der Einrichtungen, die eine Wiedergabe ermöglichen oder bewirken", eine solche Handlung darstellen würde: Dies schließt der 27. Erwägungsgrund der Richtlinie 2001/29, der im Wesentlichen die Vereinbarte Erklärung zu Art. 8 WCT übernimmt, jedoch explizit aus (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. April 2023, Blue Air Aviation, C-775/21 und C-826/21, EU:C:2023:307, Rn. 68 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Insoweit hat der Gerichtshof darauf hingewiesen, dass der Begriff "Öffentlichkeit" eine unbestimmte Zahl möglicher Adressaten umfasst und im Übrigen recht viele Personen voraussetzt (Urteil vom 20. April 2023, Blue Air Aviation, C-775/21 und C-826/21, EU:C:2023:307, Rn. 51 und 52 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 31.05.2016 - C-117/15
Reha Training - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Urheberrecht …
Auszug aus EuGH, 20.06.2024 - C-135/23
Rn. 17 Wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, verfügen die Urheber nach dieser Bestimmung über ein Recht vorbeugender Art, das es ihnen erlaubt, sich bei Nutzern ihrer Werke vor der öffentlichen Wiedergabe, die diese Nutzer möglicherweise durchzuführen beabsichtigen, einzuschalten, und zwar, um diese zu verbieten (Urteile vom 31. Mai 2016, Reha Training, C-117/15, EU:C:2016:379, Rn. 30, …und vom 20. April 2023, Blue Air Aviation, C-775/21 und C-826/21, EU:C:2023:307, Rn. 44 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 21 Nach ständiger Rechtsprechung vereint der Begriff "öffentliche Wiedergabe" im Sinne dieses Art. 3 Abs. 1 zwei kumulative Tatbestandsmerkmale, nämlich eine Handlung der Wiedergabe eines Werks und seine öffentliche Wiedergabe, und erfordert eine individuelle Beurteilung (Urteile vom 31. Mai 2016, Reha Training, C-117/15, EU:C:2016:379, Rn. 37, …und vom 20. April 2023, Blue Air Aviation, C-775/21 und C-826/21, EU:C:2023:307, Rn. 47 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Da diese Kriterien im jeweiligen Einzelfall in sehr unterschiedlichem Maß vorliegen können, sind sie einzeln und in ihrem Zusammenwirken mit den anderen Kriterien anzuwenden (Urteile vom 31. Mai 2016, Reha Training, C-117/15, EU:C:2016:379, Rn. 35, …und vom 20. April 2023, Blue Air Aviation, C-775/21 und C-826/21, EU:C:2023:307, Rn. 48 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Der Nutzer nimmt nämlich eine "Handlung der Wiedergabe" vor, wenn er in voller Kenntnis der Folgen seines Verhaltens tätig wird, um seinen Kunden Zugang zu einem geschützten Werk zu verschaffen, und zwar insbesondere dann, wenn ohne dieses Tätigwerden die Kunden das ausgestrahlte Werk nicht empfangen könnten (Urteile vom 31. Mai 2016, Reha Training, C-117/15, EU:C:2016:379, Rn. 46, …und vom 20. April 2023, Blue Air Aviation, C-775/21 und C-826/21, EU:C:2023:307, Rn. 49 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 25 In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof entschieden, dass die "Aufnahmebereitschaft" der Öffentlichkeit insoweit von Bedeutung sein kann, als die Verbreitung geschützter Werke Erwerbszwecken dient, wenn der Nutzer daraus einen wirtschaftlichen Nutzen ziehen kann, der mit der Attraktivität und daher der größeren Frequentierung der Einrichtung, in der er diese Verbreitung vornimmt, verbunden ist, während ein wirtschaftlicher Nutzen fehlt, wenn die angesprochenen Verkehrskreise einer solchen Verbreitung keine Bedeutung beimessen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 31. Mai 2016, Reha Training, C-117/15, EU:C:2016:379, Rn. 50 bis 52).
Rn. 29 Dagegen hat der Gerichtshof in Bezug auf die Betreiber einer Gastwirtschaft, eines Hotels, einer Kureinrichtung und eines Rehabilitationszentrums entschieden, dass sie dann eine Wiedergabe vornehmen, wenn sie geschützte Werke absichtlich dadurch an ihre Kunden übertragen, dass sie willentlich ein Signal über Fernseh- oder Radioempfänger, die sie in ihrer Einrichtung installiert haben, verbreiten (…vgl. insbesondere Urteile vom 7. Dezember 2006, SGAE, C-306/05, EU:C:2006:764, Rn. 46…, vom 4. Oktober 2011, Football Association Premier League u. a., C-403/08 und C-429/08, EU:C:2011:631, Rn. 196…, vom 27. Februar 2014, OSA, C-351/12, EU:C:2014:110, Rn. 26, sowie vom 31. Mai 2016, Reha Training, C-117/15, EU:C:2016:379, Rn. 55 und 56).
Bei der Bestimmung dieser Zahl ist insbesondere zu berücksichtigen, wie viele Personen gleichzeitig Zugang zu demselben Werk haben können, aber auch, wie viele von ihnen nacheinander Zugang zu diesem Werk haben können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 31. Mai 2016, Reha Training, C-117/15, EU:C:2016:379, Rn. 43 und 44, …sowie vom 19. Dezember 2019, Nederlands Uitgeversverbond und Groep Algemene Uitgevers, C-263/18, EU:C:2019:1111, Rn. 68 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 44 Wie der Generalanwalt in Nr. 59 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, können Mieter von Apartments in einem Haus, in dem kurzzeitige Vermietungen, namentlich als Unterkunft für Touristen, erfolgen, ein solches "neues" Publikum bilden: Denn diese Personen könnten, obwohl sie sich im Sendegebiet der Sendung aufhalten, ohne das Tätigwerden des Betreibers dieses Hauses, das darin besteht, dass er in den Apartments mit einer Zimmerantenne ausgestattete Fernsehgeräte aufstellt, grundsätzlich nicht in den Genuss des ausgestrahlten Werks kommen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 31. Mai 2016, Reha Training, C-117/15, EU:C:2016:379, Rn. 46 und 47).
- EuGH, 02.04.2020 - C-753/18
The hiring out of motor vehicles equipped with radio receivers does not …
Auszug aus EuGH, 20.06.2024 - C-135/23
Es ergebe sich jedoch aus dem Urteil vom 2. April 2020, Stim und SAMI (C-753/18, EU:C:2020:268), dass es sich bei der Bereitstellung von Radioempfangsgeräten in Mietwagen um keine derartige öffentliche Wiedergabe handele.Rn. 20 Was den Zusammenhang, in den sich die in Rede stehende Vorschrift einfügt, anbelangt, so stellt gemäß dem 27. Erwägungsgrund der Richtlinie 2001/29, der im Wesentlichen die Vereinbarte Erklärung zu Art. 8 WCT übernimmt, "[d]ie bloße Bereitstellung der Einrichtungen, die eine Wiedergabe ermöglichen oder bewirken, … selbst keine Wiedergabe im Sinne dieser Richtlinie dar" (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. April 2020, Stim und SAMI, C-753/18, EU:C:2020:268, Rn. 33).
Bei solchen Handlungen handelt es sich nämlich nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs um die "Bereitstellung der Einrichtungen" im Sinne des 27. Erwägungsgrundes der Richtlinie 2001/29 (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. April 2020, Stim und SAMI, C-753/18, EU:C:2020:268, Rn. 34, …sowie vom 20. April 2023, Blue Air Aviation, C-775/21 und C-826/21, EU:C:2023:307, Rn. 69).
- EuGH, 15.03.2012 - C-162/10
Der Betreiber eines Hotels, der in seinen Zimmern Tonträger verbreitet, muss eine …
Auszug aus EuGH, 20.06.2024 - C-135/23
Rn. 32 Es ist zwar Sache des nationalen Gerichts, im Hinblick auf die in den Rn. 19 bis 30 des vorliegenden Urteils dargelegten Erwägungen zu beurteilen, ob ein Betreiber eines Hauses wie des im Ausgangsverfahren in Rede stehenden eine Handlung der "öffentlichen Wiedergabe" im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 vornimmt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. März 2012, Phonographic Performance [Ireland], C-162/10, EU:C:2012:141, Rn. 39), doch ist es Aufgabe des Gerichtshofs, insoweit zweckdienliche Hinweise zu geben, damit das vorlegende Gericht über den bei ihm anhängigen Rechtsstreit entscheiden kann (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Mai 2022, BV, C-570/20, EU:C:2022:348, Rn. 44).Rn. 42 Wie der Generalanwalt in Nr. 36 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, sollten, falls das vorlegende Gericht feststellen sollte, dass die Apartments des im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Hauses kurzzeitig vermietet werden, namentlich als Unterkunft für Touristen, ihre Bewohner als "Öffentlichkeit" anzusehen sein, da sie in ihrer Gesamtheit wie Hotelgäste eine unbestimmte Zahl potenzieller Leistungsempfänger bilden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. März 2012, Phonographic Performance [Ireland], C-162/10, EU:C:2012:141, Rn. 41 und 42).
- EuGH, 07.12.2006 - C-306/05
DIE VERBREITUNG EINES SIGNALS DURCH VON EINEM HOTEL AUFGESTELLTE FERNSEHAPPARATE …
Auszug aus EuGH, 20.06.2024 - C-135/23
Rn. 12 Es weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Gerichtshof in seinem Urteil vom 7. Dezember 2006, SGAE (C-306/05, EU:C:2006:764), entschieden habe, dass das bloße körperliche Bereitstellen von Einrichtungen als solches keine "öffentliche Wiedergabe" im Sinne von Art. 3 Abs. 1 dieser Richtlinie sei, dass aber die Verbreitung eines Signals mittels in den Hotelzimmern aufgestellter Fernsehgeräte, die ein Hotel für seine Gäste vornehme, unabhängig davon, mit welcher Technik das Signal übertragen werde, eine solche Wiedergabe darstelle.Rn. 29 Dagegen hat der Gerichtshof in Bezug auf die Betreiber einer Gastwirtschaft, eines Hotels, einer Kureinrichtung und eines Rehabilitationszentrums entschieden, dass sie dann eine Wiedergabe vornehmen, wenn sie geschützte Werke absichtlich dadurch an ihre Kunden übertragen, dass sie willentlich ein Signal über Fernseh- oder Radioempfänger, die sie in ihrer Einrichtung installiert haben, verbreiten (vgl. insbesondere Urteile vom 7. Dezember 2006, SGAE, C-306/05, EU:C:2006:764, Rn. 46…, vom 4. Oktober 2011, Football Association Premier League u. a., C-403/08 und C-429/08, EU:C:2011:631, Rn. 196…, vom 27. Februar 2014, OSA, C-351/12, EU:C:2014:110, Rn. 26, …sowie vom 31. Mai 2016, Reha Training, C-117/15, EU:C:2016:379, Rn. 55 und 56).
- EuGH, 18.03.2010 - C-136/09
Organismos Sillogikis Diacheirisis Dimiourgon Theatrikon kai Optikoakoustikon …
Auszug aus EuGH, 20.06.2024 - C-135/23
In seinem Beschluss vom 18. März 2010, 0rganismos Sillogikis Diacheirisis Dimiourgon Theatrikon kai Optikoakoustikon Ergon (C-136/09, EU:C:2010:151), sei der Gerichtshof zu dem Ergebnis gelangt, dass ein Hotel eine "öffentliche Wiedergabe" im Sinne dieser Bestimmung vornehme, wenn es in den Hotelzimmern Fernsehgeräte aufstelle und sie mit der "Zentralantenne" des Hotels verbinde, vermittels derer diese Fernsehgeräte Rundfunksendungen empfangen könnten.Rn. 36 Für die vom vorlegenden Gericht vorzunehmende Prüfung ist der von ihm hervorgehobene Umstand unerheblich, dass die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Fernsehgeräte mit einer "Zimmerantenne" verbunden sind und nicht mit einer "zentralen Antenne" wie derjenigen, um die es in der Rechtssache ging, in der der Beschluss vom 18. März 2010, 0rganismos Sillogikis Diacheirisis Dimiourgon Theatrikon kai Optikoakoustikon Ergon (C-136/09, EU:C:2010:151), ergangen ist.
- EuGH, 22.06.2021 - C-682/18
Beim gegenwärtigen Stand des Unionsrechts erfolgt seitens der Betreiber von …
Auszug aus EuGH, 20.06.2024 - C-135/23
Rn. 43 Drittens ist es nach ständiger Rechtsprechung für eine Einstufung als "öffentliche Wiedergabe" im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 erforderlich, dass ein geschütztes Werk unter Verwendung eines spezifischen technischen Verfahrens, das sich von den bisher verwendeten unterscheidet, oder ansonsten für ein "neues Publikum" wiedergegeben wird, d. h. für ein Publikum, an das der Rechtsinhaber nicht bereits gedacht hatte, als er die ursprüngliche öffentliche Wiedergabe erlaubte (Urteil vom 22. Juni 2021, YouTube und Cyando, C-682/18 und C-683/18, EU:C:2021:503, Rn. 70 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 04.10.2011 - C-403/08
Ein Lizenzsystem für die Weiterverbreitung von Fußballspielen, das …
Auszug aus EuGH, 20.06.2024 - C-135/23
Rn. 29 Dagegen hat der Gerichtshof in Bezug auf die Betreiber einer Gastwirtschaft, eines Hotels, einer Kureinrichtung und eines Rehabilitationszentrums entschieden, dass sie dann eine Wiedergabe vornehmen, wenn sie geschützte Werke absichtlich dadurch an ihre Kunden übertragen, dass sie willentlich ein Signal über Fernseh- oder Radioempfänger, die sie in ihrer Einrichtung installiert haben, verbreiten (…vgl. insbesondere Urteile vom 7. Dezember 2006, SGAE, C-306/05, EU:C:2006:764, Rn. 46, vom 4. Oktober 2011, Football Association Premier League u. a., C-403/08 und C-429/08, EU:C:2011:631, Rn. 196…, vom 27. Februar 2014, OSA, C-351/12, EU:C:2014:110, Rn. 26, …sowie vom 31. Mai 2016, Reha Training, C-117/15, EU:C:2016:379, Rn. 55 und 56). - EuGH, 15.03.2012 - C-135/10
SCF - Ein Zahnarzt, der kostenlos Tonträger in seiner Privatpraxis wiedergibt, …
Auszug aus EuGH, 20.06.2024 - C-135/23
Rn. 35 Das Angebot dieser Dienstleistung wirkt sich nämlich auf den Standard der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Apartments und damit auf den Preis für die Vermietung der Zimmer aus (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. März 2012, SCF, C-135/10, EU:C:2012:140, Rn. 90 und die dort angeführte Rechtsprechung) bzw., wie in Rn. 25 des vorliegenden Urteils ausgeführt, auf ihre Attraktivität und folglich auf ihre Frequentierung. - EuGH, 14.06.2017 - C-610/15
Die Bereitstellung und das Betreiben einer Plattform für das Online-Filesharing …
Auszug aus EuGH, 20.06.2024 - C-135/23
Rn. 33 Insoweit ist erstens, wie der Generalanwalt in den Nrn. 40 und 50 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, vorbehaltlich der Überprüfung durch das vorlegende Gericht, davon auszugehen, dass der Betreiber eines Apartmenthauses durch die Ausstattung der Apartments mit Fernsehgeräten und Zimmerantennen, die ohne weiteres Tätigwerden Signale empfangen und die Übertragung von Sendungen, insbesondere von Musik, in diese Apartments ermöglichen, mit der Absicht tätig wird, um seinen Kunden Zugang zu solchen Sendungen in den gemieteten Apartments und während der Mietzeit zu verschaffen, ohne dass es darauf ankommt, ob sie diese Möglichkeit nutzen oder nicht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Juni 2017, Stichting Brein, C-610/15, EU:C:2017:456, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 19.12.2019 - C-263/18
Der Verkauf "gebrauchter" E-Books über eine Website stellt eine öffentliche …
- EuGH, 27.02.2014 - C-351/12
Eine Kureinrichtung, die für ihre Kunden über Geräte in deren Zimmern geschützte …
- EuGH, 24.03.2022 - C-433/20
Auf die Speicherung einer zu privaten Zwecken erstellten Kopie eines geschützten …
- EuGH, 05.05.2022 - C-570/20
Direction départementale des finances publiques de la Haute-Savoie - Vorlage zur …
- LG München I, 11.11.2025 - 42 O 14139/24
GEMA erfolgreich gegen OpenAI (ChatGPT): Originalgetreue Wiedergabe von …
Der Begriff der öffentlichen Wiedergabe vereint zwei kumulative Tatbestandsmerkmale, nämlich eine Handlung der Wiedergabe eines Werks und seine öffentliche Wiedergabe, und erfordert eine individuelle Beurteilung (EuGH 20.06.2024, C-135/23 Rn. 21 - GEMA).Der Unionsgerichtshof prüft in diesen Fällen eine Reihe weiterer Kriterien, die zu berücksichtigen und die unselbstständig und miteinander verflochten sind (…EuGH 22.06.2021 C-682/18, C-683/18 Rn. 67 - YouTube und Cyando;… 20.04.2023, C-775/21, C-826/21 Rn. 53 - Blue Air Aviation;… 13.07.2023, C-426/21 Rn. 58 - Ocilion) und fordert insbesondere die zentrale Rolle des Anbieters und der Vorsätzlichkeit seines Tätigwerdens (EuGH 20.06.2024, C-135/23 Rn. 23 - GEMA).
Nicht unerheblich ist zudem, dass die Wiedergabe durch die Beklagten Erwerbszwecken dient, auch wenn der Erwerbszweck keine zwingende Voraussetzung ist (vgl. EuGH 20.06.2024, C-135/23 Rn. 24 ff - GEMA).
Rn. 267 (a) In quantitativer Hinsicht umfasst der Begriff der Öffentlichkeit eine unbestimmte Zahl möglicher Adressaten und setzt im Übrigen recht viele Personen voraus (EuGH 20.06.2024, C-135/23 Rn. 38 - GEMA).
Rn. 269 (b) In qualitativer Hinsicht ist erforderlich, dass ein geschütztes Werk unter Verwendung eines spezifischen technischen Verfahrens, das sich von den bisher verwendeten unterscheidet, oder ansonsten für ein "neues Publikum" wiedergegeben wird, d.h. für ein Publikum, an das der Rechtsinhaber nicht bereits gedacht hatte, als er die ursprüngliche öffentliche Wiedergabe erlaubte (EuGH 20.06.2024, C-135/23 Rn. 43 - GEMA).
- LG München I, 31.07.2026 - 42 O 763/25
Urheberrechtsverletzung durch KI-Musikgenerator SUNO durch Memorisierung und …
Der Unionsgerichtshof prüft in diesen Fällen eine Reihe weiterer Kriterien, die zu berücksichtigen und die unselbstständig und miteinander verflochten sind (…vgl. EuGH 22.06.2021 C-682/18, C-683/18 Rn. 67 - YouTube und Cyando;… 20.04.2023, C-775/21, C-826/21 Rn. 53 - Blue Air Aviation;… 13.07.2023, C-426/21 Rn. 58 - Ocilion) und fordert insbesondere die zentrale Rolle des Anbieters und der Vorsätzlichkeit seines Tätigwerdens (vgl. EuGH 20.06.2024, C-135/23 Rn. 23 - GEMA;… EuGH 14.06.2017, C-610/15 Rn. 26 - Pirate Bay;… EuGH 08.09.2016, C-160/15 Rn. 37 - GS Media;… EuGH 17.06.2021, C-597/19 Rn. 48 - Microm).Rn. 383 Nicht unerheblich ist zudem, dass die Wiedergabe durch die Beklagte Erwerbszwecken dient, auch wenn der Erwerbszweck keine zwingende Voraussetzung ist (vgl. EuGH 20.06.2024, C-135/23 Rn. 24 ff - GEMA).
Rn. 385 (a) In quantitativer Hinsicht umfasst der Begriff der Öffentlichkeit eine unbestimmte Zahl möglicher Adressaten und setzt im Übrigen recht viele Personen voraus (vgl. EuGH 20.06.2024, C-135/23 Rn. 38 - GEMA;… EuGH 13.02.2014, C-466/12, Rn. 21 - Svensson).
Bei der Bestimmung dieser Zahl ist insbesondere zu berücksichtigen, wie viele Personen gleichzeitig und nacheinander Zugang zu demselben Werk haben können (vgl. EuGH 20.06.2024, C-135/23 Rn. 39 - GEMA).
Rn. 387 (b) In qualitativer Hinsicht ist erforderlich, dass ein geschütztes Werk unter Verwendung eines spezifischen technischen Verfahrens, das sich von den bisher verwendeten unterscheidet, oder ansonsten für ein "neues Publikum" wiedergegeben wird, d.h. für ein Publikum, an das der Rechtsinhaber nicht bereits gedacht hatte, als er die ursprüngliche öffentliche Wiedergabe erlaubte (vgl. EuGH 20.06.2024, C-135/23 Rn. 43 - GEMA).
Rn. 393 Eine quantitative Öffentlichkeit wird erreicht, es ist hierfür hinreichend, wenn eine unbestimmte Zahl möglicher Adressaten und im Übrigen recht viele Personen gleichzeitig und nacheinander Zugang zum geschützten Werk haben können (vgl. EuGH 20.06.2024, C-135/23 Rn. 38 f. - GEMA).
- EuGH, 30.04.2026 - C-127/24
und Hörfunkprogramme in die Zimmer eines Seniorenwohnheims über ein Kabelnetz …
Rn. 22 Wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, verfügen die Urheber nach dieser Bestimmung über ein Recht vorbeugender Art, das es ihnen erlaubt, sich bei Nutzern ihrer Werke vor der öffentlichen Wiedergabe, die diese Nutzer möglicherweise durchzuführen beabsichtigen, einzuschalten, und zwar, um diese zu verbieten (…Urteile vom 15. März 2012, SCF, C-135/10, EU:C:2012:140, Rn. 75, und vom 20. Juni 2024, GEMA, C-135/23, EU:C:2024:526, Rn. 17 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 24 Nach ständiger Rechtsprechung vereint der Begriff "öffentliche Wiedergabe" im Sinne von Art. 3 Abs. 1 zwei kumulative Tatbestandsmerkmale, nämlich eine Handlung der Wiedergabe eines Werks und seine öffentliche Wiedergabe, und erfordert eine individuelle Beurteilung (…Urteile vom 22. Juni 2021, YouTube und Cyando, C-682/18 und C-683/18, EU:C:2021:503, Rn. 66, und vom 20. Juni 2024, GEMA, C-135/23, EU:C:2024:526, Rn. 21).
Da diese Kriterien im jeweiligen Einzelfall in sehr unterschiedlichem Maß vorliegen können, sind sie einzeln und in ihrem Zusammenwirken mit den anderen Kriterien anzuwenden (…Urteile vom 31. Mai 2016, Reha Training, C-117/15, EU:C:2016:379, Rn. 35, und vom 20. Juni 2024, GEMA, C-775/21 und C-826/21, EU:C:2024:526, Rn. 22).
Rn. 26 Zu diesen Kriterien gehört nach ständiger Rechtsprechung, dass ein geschütztes Werk, um als "öffentliche Wiedergabe" eingestuft zu werden, insbesondere unter Verwendung eines spezifischen technischen Verfahrens, das sich von dem bisher verwendeten unterscheidet, oder ansonsten für ein neues Publikum wiedergegeben wird, d. h. für ein Publikum, an das der Inhaber des Urheberrechts nicht gedacht hatte, als er die ursprüngliche öffentliche Wiedergabe erlaubte (…Urteile vom 8. September 2016, GS Media, C-160/15, EU:C:2016:644, Rn. 37, und vom 20. Juni 2024, GEMA, C-135/23, EU:C:2024:526, Rn. 43).
Rn. 37 So hat der Gerichtshof entschieden, dass die Gäste eines Hotels oder Restaurants, die Patienten einer Kureinrichtung oder eines Rehabilitationszentrums sowie die Mieter von Apartments in einem Haus, das kurzzeitig, insbesondere als Unterkunft für Touristen, vermietet wird, ein solches neues Publikum darstellen (…vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 7. Dezember 2006, SGAE, C-306/05, EU:C:2006:764, Rn. 42…, vom 4. Oktober 2011, Football Association Premier League u. a., C-403/08 und C-429/08, EU:C:2011:631, Rn. 199…, vom 27. Februar 2014, OSA, C-351/12, EU:C:2014:110, Rn. 32…, vom 31. Mai 2016, Reha Training, C-117/15, EU:C:2016:379, Rn. 61, und vom 20. Juni 2024, GEMA, C-135/23, EU:C:2024:526, Rn. 44).
Rn. 39 Dagegen hat der Gerichtshof entschieden, dass, wenn die Apartments als Wohnsitz an Mieter vermietet werden, diese nicht als "neues Publikum" im Sinne der in Rn. 26 des vorliegenden Urteils angeführten Rechtsprechung angesehen werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Juni 2024, GEMA (C-135/23, EU:C:2024:526, Rn. 45).
Der Erwerbszweck ist zwar nicht unerheblich, ist aber keine zwingende Voraussetzung für das Vorliegen einer solchen Wiedergabe (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Juni 2024, GEMA (C-135/23, EU:C:2024:526, Rn. 24).
- BGH, 03.09.2026 - I ZR 34/23
Kabelweiterleitung von Rundfunkprogrammen im Seniorenwohnheim ist nicht …
Rn. 29 Hingegen können, wenn die Apartments als Wohnsitz an Mieter vermietet werden, diese nicht als "neues Publikum" angesehen werden (…vgl. EuGH, GRUR 2026, 796 Rn. 39 - VHC 2 Seniorenresidenz, unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 20. Juni 2024 - C-135/23, GRUR 2024, 1030 [juris Rn. 45] = WRP 2024, 910 - GEMA, wo wiederum auf die Schlussanträge des Generalanwalts in der Rechtssache C-135/23 vom 22. Februar 2024 Rn. 60, verwiesen wird). - EuGH, 09.07.2026 - C-788/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Urheberrecht und verwandte …
Aus den Erwägungsgründen 4, 9 und 10 der Richtlinie 2001/29 ergibt sich nämlich, dass deren Hauptziel darin besteht, ein hohes Schutzniveau für die Urheber zu erreichen und diesen damit die Möglichkeit zu geben, für die Nutzung ihrer Werke u. a. bei einer öffentlichen Wiedergabe eine angemessene Vergütung zu erhalten (…Urteile vom 9. März 2021, VG Bild-Kunst, C-392/19, EU:C:2021:181, Rn. 26 und 27, sowie vom 20. Juni 2024, GEMA, C-135/23, EU:C:2024:526, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 27 Wie der Gerichtshof wiederholt geurteilt hat, vereint der Begriff "öffentliche Wiedergabe" im Sinne dieses Art. 3 Abs. 1 zwei kumulative Tatbestandsmerkmale, nämlich eine Handlung der Wiedergabe eines Werks sowie seine öffentliche Wiedergabe, und erfordert eine individuelle Beurteilung (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. September 2016, GS Media, C-160/15, EU:C:2016:644, Rn. 33, und vom 20. Juni 2024, GEMA, C-135/23, EU:C:2024:526, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Da diese Kriterien im jeweiligen Einzelfall in sehr unterschiedlichem Maß vorliegen können, sind sie einzeln und in ihrem Zusammenwirken mit den anderen Kriterien anzuwenden (…Urteile vom 15. März 2012, SCF, C-135/10, EU:C:2012:140, Rn. 79, und vom 20. Juni 2024, GEMA, C-135/23, EU:C:2024:526, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 29 Was erstens den Begriff "Handlung der Wiedergabe" angeht, hat der Gerichtshof darauf hingewiesen, dass dieser in Anbetracht des Willens des Unionsgesetzgebers, wie er aus den Erwägungsgründen 4 und 9 der Richtlinie 2001/29 hervorgeht, nämlich für die Urheberrechtsinhaber ein hohes Schutzniveau zu gewährleisten, weit zu verstehen ist und jede Übertragung oder Zugänglichmachung eines geschützten Werks an eine Öffentlichkeit unabhängig von den eingesetzten technischen Mitteln oder Verfahren umfasst, so dass es für die Personen, die diese Öffentlichkeit ausmachen, von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist, ohne dass entscheidend ist, ob sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen oder nicht (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. November 2015, SBS Belgium, C-325/14, EU:C:2015:764, Rn. 16, sowie vom 20. Juni 2024, GEMA, C-135/23, EU:C:2024:526, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 12.09.2024 - C-73/23
Chaudfontaine Loisirs - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Gemeinsames …
Rn. 38 Zwar ist es allein Sache des vorlegenden Gerichts, im Hinblick auf die in den Rn. 29 bis 37 des vorliegenden Urteils angestellten Erwägungen die Gleichartigkeit dieser Dienstleistungen zu beurteilen, doch ist es Aufgabe des Gerichtshofs, ihm insoweit zweckdienliche Hinweise zu geben, damit das vorlegende Gericht über den bei ihm anhängigen Rechtsstreit entscheiden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Juni 2024, GEMA, C-135/23, EU:C:2024:526, Rn. 32). - BGH, 31.07.2025 - I ZR 155/23
Content Delivery Network
Da diese Kriterien im jeweiligen Einzelfall in sehr unterschiedlichem Maß vorliegen können, sind sie einzeln und in ihrem Zusammenwirken mit den anderen Kriterien anzuwenden (st. Rspr.;… vgl. nur EuGH, GRUR 2021, 1054 [juris Rn. 66 f.] - YouTube und Cyando; EuGH…, Urteil vom 20. April 2023 - C-775/21 und C-826/21, GRUR 2023, 717 [juris Rn. 47 f.] = WRP 2023, 681 - Blue Air Aviation/UCMR - ADA u.a.;… Urteil vom 13. Juli 2023 - C-426/21, GRUR 2023, 1284 [juris Rn. 56 und 58] - Ocilion IPTV Technologies;… Urteil vom 11. April 2024 - C-723/22, GRUR 2024, 622 [juris Rn. 39 f.] = WRP 2024, 680 - Citadines; Urteil vom 20. Juni 2024 - C-135/23, GRUR 2024, 1030 [juris Rn. 21 f.] = WRP 2024, 910 - GEMA; vgl. auch BGH…, Urteil vom 23. Oktober 2024 - I ZR 112/23, GRUR 2024, 1809 [juris Rn. 27] = WRP 2024, 1494 - Manhattan Bridge, mwN). - Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2025 - C-127/24
VHC 2 Seniorenresidenz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - …
{FN:2} Vgl. in diesem Sinne zuletzt Urteil vom 20. Juni 2024, GEMA (C-135/23, im Folgenden: Urteil GEMA, EU:C:2024:526, insbesondere Rn. 30, 33, 38 und 44).{FN:3} Vgl. hierzu jeweils Urteile vom 7. Dezember 2006, SGAE (…C-306/05, im Folgenden: Urteil SGAE, EU:C:2006:764, Rn. 46), vom 4. Oktober 2011, Football Association Premier League u. a. (…C-403/08 und C-429/08, EU:C:2011:631, Rn. 196), vom 27. Februar 2014, OSA (…C-351/12, EU:C:2014:110, Rn. 26), vom 31. Mai 2016, Reha Training (…C-117/15, EU:C:2016:379, Rn. 55 und 56), sowie Urteil GEMA (…Rn. 44 bis 46).
{FN:6} Zur Relevanz dieser Begriffe vgl. zuletzt Urteil GEMA (…Rn. 38 und 43).
{FN:18} Vgl. zuletzt Urteil GEMA (…Rn. 43).
{FN:23} Vgl. zuletzt Urteil GEMA (…Rn. 43).
{FN:25} Vgl. zuletzt Urteil GEMA (…Rn. 38 und 39).
- BGH, 03.09.2026 - I ZR 35/23
Kabelweiterleitung von Rundfunkprogrammen im Seniorenwohnheim ist nicht …
Rn. 31 Hingegen können, wenn die Apartments als Wohnsitz an Mieter vermietet werden, diese nicht als "neues Publikum" angesehen werden (…EuGH, GRUR 2026, 796 Rn. 39 - VHC 2 Seniorenresidenz, unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 20. Juni 2024 - C-135/23, GRUR 2024, 1030 [juris Rn. 45] = WRP 2024, 910 - GEMA, wo wiederum auf die Schlussanträge des Generalanwalts in der Rechtssache C-135/23 vom 22. Februar 2024 Rn. 60, verwiesen wird). - Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2026 - C-788/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Urheberrechte und verwandte Schutzrechte - …
{FN:10} Wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, verfügen die Urheber nach dieser Bestimmung über ein Recht vorbeugender Art, das es ihnen erlaubt, sich bei Nutzern ihrer Werke vor der öffentlichen Wiedergabe, die diese Nutzer möglicherweise durchzuführen beabsichtigen, einzuschalten, und zwar, um diese zu verbieten (vgl. Urteil vom 20. Juni 2024, GEMA, C-135/23, im Folgenden: Urteil GEMA, EU:C:2024:526, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:12} Vgl. Urteil GEMA (…Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:14} Vgl. Urteil GEMA (…Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:17} Vgl. Urteil GEMA (…Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:19} Vgl. Urteil GEMA (…Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:32} Vgl. insbesondere Urteil GEMA (…Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 12.09.2024 - C-741/22
Casino de Spa u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Gemeinsames …
- OLG München, 18.12.2025 - 29 U 6583/21
Öffentliche Wiedergabe, Hotelzimmer, Kabelverteilanlage, Lizenzierung, …
- EuGH, 18.12.2025 - C-161/24
OSA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Art. 102 AEUV - Missbrauch …
- EuGH, 16.01.2025 - C-516/23
Qatar Airways - Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. …
- FG Münster, 26.02.2025 - 5 V 1672/24
Umsatzsteuer - Frage der Steuerpflicht von Umsätzen aus dem Betrieb von …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2026 - C-238/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Richtlinie 2014/31/EU - …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.10.2025 - C-496/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Geistiges Eigentum - …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2025 - C-161/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Beherrschende Stellung - Art. 102 …
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2024 - C-135/23 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
GEMA
Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Richtlinie 2001/29/EG - Art. 3 Abs. 1 - Recht der öffentlichen Wiedergabe - Begriff "Wiedergabehandlung" - Bereitstellung von Fernsehgeräten, die mit einer Zimmerantenne zum ...
- rechtsportal.de
RL (EU) 2001/29 Art. 3 Abs. 1
Urheberrechtsverletzung durch Bereitstellung von Fernsehgeräten mit Zimmerantenne zum Empfang von Sendungen in Appartements von Seniorenheimen
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2024 - C-135/23
- EuGH, 20.06.2024 - C-135/23
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (15)
- EuGH, 20.04.2023 - C-775/21
Die Ausstrahlung eines Musikwerks als Hintergrundmusik in einem …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2024 - C-135/23
Denn in einer Situation wie in den Rechtssachen, in denen das Urteil Blue Air Aviation ergangen ist, stellt der Beförderer die Lautsprecheranlage den Fahrgästen nicht zur Verfügung, sondern behält selbst die Kontrolle über ihre Nutzung und die etwaige Übertragung geschützter Werke mittels dieser Anlage, die dann gegebenenfalls als öffentliche Wiedergabe einzustufen ist{FN-VERWEIS:51}.{FN:2} Vgl. u. a. Urteile vom 2. April 2020, Stim und SAMI (C-753/18, im Folgenden: Urteil Stim und SAMI, EU:C:2020:268), vom 22. Juni 2021, YouTube und Cyando (C-682/18 und C-683/18, EU:C:2021:503), und vom 20. April 2023, Blue Air Aviation (C-775/21 und C-826/21, im Folgenden: Urteil Blue Air Aviation, EU:C:2023:307).
{FN:6} Vgl. zuletzt Urteil Blue Air Aviation (…Rn. 47).
{FN:7} Vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil Blue Air Aviation (…Rn. 66 und 67).
{FN:11} Vgl. zuletzt Urteil Blue Air Aviation (…Rn. 52 und 54).
{FN:18} Urteil Blue Air Aviation (…Rn. 69 und 71).
{FN:40} Vgl. u. a. Urteile vom 4. Oktober 2011, Football Association Premier League u. a. (C-403/08 und C-429/08, EU:C:2011:631), vom 15. März 2012, Phonographic Performance (Ireland) (C-162/10, EU:C:2012:141), und vom 31. Mai 2016, Reha Training (C-117/15, EU:C:2016:379), sowie Urteil Blue Air Aviation.
{FN:41} Vgl. in diesem Sinne in jüngerer Zeit Urteil Blue Air Aviation (…Rn. 53).
{FN:50} Urteil Blue Air Aviation (Nr. 2 des Tenors).
{FN:51} Urteil Blue Air Aviation (Nr. 1 des Tenors).
- EuGH, 22.06.2021 - C-682/18
Beim gegenwärtigen Stand des Unionsrechts erfolgt seitens der Betreiber von …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2024 - C-135/23
{FN:2} Vgl. u. a. Urteile vom 2. April 2020, Stim und SAMI (C-753/18, im Folgenden: Urteil Stim und SAMI, EU:C:2020:268), vom 22. Juni 2021, YouTube und Cyando (C-682/18 und C-683/18, EU:C:2021:503), und vom 20. April 2023, Blue Air Aviation (C-775/21 und C-826/21, im Folgenden: Urteil Blue Air Aviation, EU:C:2023:307).{FN:12} Vgl. aus jüngerer Zeit Urteil vom 22. Juni 2021, YouTube und Cyando (C-682/18 und C-683/18, EU:C:2021:503, Rn. 70).
{FN:15} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. Juni 2021, YouTube und Cyando (C-682/18 und C-683/18, EU:C:2021:503, Rn. 79), und Blue Air Aviation (…Rn. 68).
{FN:17} Urteil vom 22. Juni 2021, YouTube und Cyando (C-682/18 und C-683/18, EU:C:2021:503, Rn. 81 bis 86).
- EuGH, 15.03.2012 - C-162/10
Der Betreiber eines Hotels, der in seinen Zimmern Tonträger verbreitet, muss eine …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2024 - C-135/23
{FN:34} Urteil vom 15. März 2012 (C-162/10, EU:C:2012:141, Nr. 3 des Tenors).{FN:35} Urteil vom 15. März 2012, Phonographic Performance (Ireland) (C-162/10, EU:C:2012:141, Rn. 67).
{FN:40} Vgl. u. a. Urteile vom 4. Oktober 2011, Football Association Premier League u. a. (C-403/08 und C-429/08, EU:C:2011:631), vom 15. März 2012, Phonographic Performance (Ireland) (C-162/10, EU:C:2012:141), und vom 31. Mai 2016, Reha Training (C-117/15, EU:C:2016:379), sowie Urteil Blue Air Aviation.
- EuGH, 13.10.2011 - C-431/09
Airfield und Canal Digitaal - Urheberrecht - Satellitenrundfunk - Richtlinie …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2024 - C-135/23
{FN:36} Urteil vom 13. Oktober 2011 (C-431/09 und C-432/09, EU:C:2011:648).{FN:37} Urteil vom 13. Oktober 2011, Airfield und Canal Digitaal (C-431/09 und C-432/09, EU:C:2011:648, Rn. 69 und 75).
{FN:38} Vgl. im Wesentlichen Urteil vom 13. Oktober 2011, Airfield und Canal Digitaal (C-431/09 und C-432/09, EU:C:2011:648, Rn. 82 und 83 sowie Tenor).
- EuGH, 18.03.2010 - C-136/09
Organismos Sillogikis Diacheirisis Dimiourgon Theatrikon kai Optikoakoustikon …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2024 - C-135/23
Diese Lösung wurde im Beschluss vom 18. März 2010, 0rganismos Sillogikis Diacheirisis Dimiourgon Theatrikon kai Optikoakoustikon Ergon (C-136/09, nicht veröffentlicht, EU:C:2010:151), bestätigt.{FN:54} Vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 18. März 2010, 0rganismos Sillogikis Diacheirisis Dimiourgon Theatrikon kai Optikoakoustikon Ergon (C-136/09, nicht veröffentlicht, EU:C:2010:151, Rn. 41).
- Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2020 - C-753/18
Stim und SAMI - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Urheberrecht …
- EuGH, 07.08.2018 - C-161/17
Renckhoff - Auch Schüler haben beim Hochladen von Projekten auf Schul-Website das …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2024 - C-135/23
{FN:22} Beispielsweise kann die Aufnahme eines geschützten Werks auf eine Internetseite je nach der verwendeten Technik - direktes Einfügen oder "Deep Link" zu einer anderen Website - eine öffentliche Wiedergabe dieses Werks darstellen oder nicht, auch wenn das Ergebnis aus der Sicht des Nutzers dieser Internetseite dasselbe ist; vgl. Urteile vom 7. August 2018, Renckhoff (C-161/17, EU:C:2018:634), und vom 9. März 2021, VG Bild-Kunst (C-392/19, EU:C:2021:181). - EuGH, 04.10.2011 - C-403/08
Ein Lizenzsystem für die Weiterverbreitung von Fußballspielen, das …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2024 - C-135/23
{FN:40} Vgl. u. a. Urteile vom 4. Oktober 2011, Football Association Premier League u. a. (C-403/08 und C-429/08, EU:C:2011:631), vom 15. März 2012, Phonographic Performance (Ireland) (C-162/10, EU:C:2012:141), und vom 31. Mai 2016, Reha Training (C-117/15, EU:C:2016:379), sowie Urteil Blue Air Aviation. - EuGH, 09.03.2021 - C-392/19
Hat der Urheberrechtsinhaber beschränkende Maßnahmen gegen Framing getroffen oder …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2024 - C-135/23
{FN:22} Beispielsweise kann die Aufnahme eines geschützten Werks auf eine Internetseite je nach der verwendeten Technik - direktes Einfügen oder "Deep Link" zu einer anderen Website - eine öffentliche Wiedergabe dieses Werks darstellen oder nicht, auch wenn das Ergebnis aus der Sicht des Nutzers dieser Internetseite dasselbe ist; vgl. Urteile vom 7. August 2018, Renckhoff (C-161/17, EU:C:2018:634), und vom 9. März 2021, VG Bild-Kunst (C-392/19, EU:C:2021:181). - EuGH, 07.12.2006 - C-306/05
DIE VERBREITUNG EINES SIGNALS DURCH VON EINEM HOTEL AUFGESTELLTE FERNSEHAPPARATE …
- EuGH, 31.05.2016 - C-117/15
Reha Training - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Urheberrecht …
- BGH, 17.12.2015 - I ZR 21/14
Keine Urhebervergütung für das bloße Bereitstellen von Fernsehgeräten in …
- EuGH, 13.07.2023 - C-426/21
Ocilion IPTV Technologies - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - …
- EuGH, 02.04.2020 - C-753/18
The hiring out of motor vehicles equipped with radio receivers does not …
- EuGH, 25.05.2023 - C-290/21
Grenzüberschreitende Programmverbreitung über Satelliten: Der Grundsatz des …
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