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Rechtsprechung
   EuGH, 27.04.2006 - C-15/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8779
EuGH, 27.04.2006 - C-15/05 (https://dejure.org/2006,8779)
EuGH, Entscheidung vom 27.04.2006 - C-15/05 (https://dejure.org/2006,8779)
EuGH, Entscheidung vom 27. April 2006 - C-15/05 (https://dejure.org/2006,8779)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung von Beförderungsmitteln - Zugmaschinen - Hauptsächlich zur Personenbeförderung gebaute Kraftwagen und Kraftfahrzeuge - Verordnung (EG) Nr. 2518/98 - Nummer 5 der Tabelle im Anhang dazu - Ungültigkeit

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 2518/98 Tabelle im Anhang Nummer 5

  • Europäischer Gerichtshof

    Kawasaki Motors Europe

    Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung von Beförderungsmitteln - Zugmaschinen - Hauptsächlich zur Personenbeförderung gebaute Kraftwagen und Kraftfahrzeuge - Verordnung (EG) Nr. 2518/98 - Nummer 5 der Tabelle im Anhang dazu - Ungültigkeit

  • EU-Kommission PDF

    Kawasaki Motors Europe

    Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung von Beförderungsmitteln - Zugmaschinen - Hauptsächlich zur Personenbeförderung gebaute Kraftwagen und Kraftfahrzeuge - Verordnung (EG) Nr. 2518/98 - Nummer 5 der Tabelle im Anhang dazu - Ungültigkeit

  • EU-Kommission

    Kawasaki Motors Europe

    Freier Warenverkehr , Zollunion , Gemeinsamer Zolltarif

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rechtswirksamkeit von Nummer 5 der Tabelle im Anhang der Verordnung Nr. 2518/98 EG zur Einreihung von bestimmten Waren in die kombinierte Nomenklatur; Einreihung von vierrädrigen Geländefahrzeugen mit einem Sitz und einem mit Lenker gesteuerten Lenksystem nach dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kawasaki Motors Europe

    Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung von Beförderungsmitteln - Zugmaschinen - Hauptsächlich zur Personenbeförderung gebaute Kraftwagen und Kraftfahrzeuge -Verordnung (EG) Nr. 2518/98 - Nummer 5 der Tabelle im Anhang dazu - Ungültigkeit

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Urteil des Gerechtshof Amsterdam vom 28. Dezember 2004 in dem Rechtsstreit Kawasaki Motors Europe N.V. gegen Inspecteur van de Belastingdienst/Douane district Rotterdam

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EGV 2518/98, VO (EG) Nr 2518/98, GZT Pos 870321, GZT Pos 870190, KN Pos 870321, KN Pos 870190
    Geländefahrzeug; Personenbeförderung; Tarif; Zoll

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Gerechtshof Amsterdam - Gültigkeit der Verordnung (EG) Nr. 2518/98 der Kommission vom 23. November 1998 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur (ABl. L 315, S. 3) - Zur Personenbeförderung geeignete Neufahrzeuge ...

 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 15.09.2005 - C-495/03

    Intermodal Transports - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung in …

    Auszug aus EuGH, 27.04.2006 - C-15/05
    Der Inhalt dieser Erläuterungen muss daher mit den Bestimmungen der KN in Einklang stehen und darf deren Bedeutung nicht verändern (vgl. u. a. Urteile vom 9. Februar 1999 in der Rechtssache C-280/97, ROSE Elektrotechnik, Slg. 1999, I-689, Randnr. 23, vom 26. September 2000 in der Rechtssache C-42/99, Eru Portuguesa, Slg. 2000, I-7691, Randnr. 20, und vom 15. September 2005 in der Rechtssache C-495/03, Intermodal Transports, Slg. 2005, I-8151, Randnr. 48).

    38 Schließlich ist nach ständiger Rechtsprechung im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die tarifliche Einreihung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen der KN und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (vgl. u. a. Urteile DFDS, Randnr. 27, und Intermodal Transports, Randnr. 47).

  • EuGH, 16.09.2004 - C-396/02

    DFDS - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Zolltarifliche …

    Auszug aus EuGH, 27.04.2006 - C-15/05
    37 Ebenso tragen die Erläuterungen zur KN sowie die Erläuterungen zum HS erheblich zur Auslegung der einzelnen Tarifpositionen bei, ohne aber rechtlich verbindlich zu sein (vgl. u. a. Urteil vom 16. September 2004 in der Rechtssache C-396/02, DFDS, Slg. 2004, I-8439, Randnr. 28).

    38 Schließlich ist nach ständiger Rechtsprechung im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die tarifliche Einreihung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen der KN und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (vgl. u. a. Urteile DFDS, Randnr. 27, und Intermodal Transports, Randnr. 47).

  • EuGH, 17.03.2005 - C-467/03

    Ikegami - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Tarifierung eines digitalen …

    Auszug aus EuGH, 27.04.2006 - C-15/05
    54 Nach ständiger Rechtsprechung kann der Verwendungszweck der Ware ein objektives Tarifierungskriterium sein, sofern er der Ware innewohnt, was sich anhand ihrer objektiven Merkmale und Eigenschaften beurteilen lassen muss (vgl. u. a. Urteil vom 17. März 2005 in der Rechtssache C-467/03, Ikegami, Slg. 2005, I-2389, Randnr. 23).
  • EuGH, 09.02.1999 - C-280/97

    ROSE Elektrotechnik - Kombinierte Nomenklatur - Tarifpositionen - …

    Auszug aus EuGH, 27.04.2006 - C-15/05
    Der Inhalt dieser Erläuterungen muss daher mit den Bestimmungen der KN in Einklang stehen und darf deren Bedeutung nicht verändern (vgl. u. a. Urteile vom 9. Februar 1999 in der Rechtssache C-280/97, ROSE Elektrotechnik, Slg. 1999, I-689, Randnr. 23, vom 26. September 2000 in der Rechtssache C-42/99, Eru Portuguesa, Slg. 2000, I-7691, Randnr. 20, und vom 15. September 2005 in der Rechtssache C-495/03, Intermodal Transports, Slg. 2005, I-8151, Randnr. 48).
  • EuGH, 26.09.2000 - C-42/99

    Eru Portuguesa - "Freier Warenverkehr - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifposition - …

    Auszug aus EuGH, 27.04.2006 - C-15/05
    Der Inhalt dieser Erläuterungen muss daher mit den Bestimmungen der KN in Einklang stehen und darf deren Bedeutung nicht verändern (vgl. u. a. Urteile vom 9. Februar 1999 in der Rechtssache C-280/97, ROSE Elektrotechnik, Slg. 1999, I-689, Randnr. 23, vom 26. September 2000 in der Rechtssache C-42/99, Eru Portuguesa, Slg. 2000, I-7691, Randnr. 20, und vom 15. September 2005 in der Rechtssache C-495/03, Intermodal Transports, Slg. 2005, I-8151, Randnr. 48).
  • EuGH, 19.01.2005 - C-206/03

    SmithKline Beecham - Artikel 104 § 3 der Verfahrensordnung - Gemeinsamer …

    Auszug aus EuGH, 27.04.2006 - C-15/05
    36 Im Übrigen stellen die Avise der WZO, mit denen eine Ware in das HS eingereiht wird, obwohl sie rechtlich nicht verbindlich sind, im Rahmen der Einreihung dieses Erzeugnisses in die KN Hinweise dar, die erheblich zur Auslegung der einzelnen Positionen der KN beitragen (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 19. Januar 2005 in der Rechtssache C-206/03, SmithKline Beecham, Slg. 2005, I-415, Randnr. 26).
  • EuGH, 28.03.2000 - C-309/98

    Holz Geenen - "Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung in die …

    Auszug aus EuGH, 27.04.2006 - C-15/05
    19 und 20, vom 28. März 2000 in der Rechtssache C-309/98, Holz Geenen, Slg. 2000, I-1975, Randnr. 13, und vom 7. Juli 2005 in den Rechtssachen C-304/04 und C-305/04, Jacob Meijer und Eagle International Freight, Slg. 2005, I-6251, Randnr. 22).
  • EuGH, 07.07.2005 - C-304/04

    Jacob Meijer

    Auszug aus EuGH, 27.04.2006 - C-15/05
    19 und 20, vom 28. März 2000 in der Rechtssache C-309/98, Holz Geenen, Slg. 2000, I-1975, Randnr. 13, und vom 7. Juli 2005 in den Rechtssachen C-304/04 und C-305/04, Jacob Meijer und Eagle International Freight, Slg. 2005, I-6251, Randnr. 22).
  • EuGH, 14.12.1995 - C-267/94

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuGH, 27.04.2006 - C-15/05
    Die Kommission hat jedoch nicht aufgrund ihrer Befugnis zum Erlass von Maßnahmen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben a, b, d und e der Verordnung Nr. 2658/87 das Recht, den Inhalt der Tarifpositionen zu ändern, die auf der Grundlage des durch das Übereinkommen eingeführten HS geschaffen worden sind, denn die Gemeinschaft hat sich gemäß Artikel 3 dieses Übereinkommens verpflichtet, die Tragweite dieser Tarifpositionen nicht zu verändern (vgl. Urteile vom 14. Dezember 1995 in der Rechtssache C-267/94, Frankreich/Kommission, Slg. 1995, I-4845, Randnrn.
  • EuGH, 22.09.2016 - C-91/15

    Kawasaki Motors Europe - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gültigkeitsprüfung - …

    Rn. 23 Mit Urteil vom 27. April 2006, Kawasaki Motors Europe (C-15/05, EU:C:2006:259), hat der Gerichtshof die Ungültigkeit der Verordnung Nr. 2518/98 festgestellt.

    Rn. 28 Das vorlegende Gericht ist der Auffassung, dass Nr. 2 des Tenors des Urteils vom 27. April 2006, Kawasaki Motors Europe (C-15/05, EU:C:2006:259), das in einer Rechtssache ergangen ist, deren Ausgangsverfahren u. a. ein mit einem der im vorliegenden Ausgangsverfahren in Rede stehenden Modell identisches Fahrzeugmodell, nämlich KVF-650 4x4, betraf, nur dahin aufgefasst werden könne, dass der Gerichtshof solche Fahrzeuge als "Ackerschlepper und Forstschlepper" qualifiziert habe, weil die KN in ihrer Unterposition 8701 90 nur für diese Gruppe von Schleppern die Unterpositionen entsprechend der Motorleistung präzisiere (achtstellige Unterpositionen 8701 90 11 bis 8701 90 39).

    Rn. 41 Der Gerichtshof hat in Nr. 2 des Tenors des Urteils vom 27. April 2006, Kawasaki Motors Europe (C-15/05, EU:C:2006:259), entschieden, dass "neue, vierrädrige Geländefahrzeuge mit nur einem Sitz, einem mit einem Lenker gesteuerten Lenksystem nach dem Ackermann-Prinzip und einer Anhängevorrichtung, deren technische Merkmale es ihnen erlauben, mindestens das Zweifache ihres Eigengewichts zu schieben, … in die Unterposition 8701 90 der KN einzureihen [sind].

    Rn. 46 Dieser Feststellung ist zu entnehmen, dass Nr. 2 des Tenors des Urteils vom 27. April 2006, Kawasaki Motors Europe (C-15/05, EU:C:2006:259), ausschließlich die achtstelligen Unterpositionen 8701 90 11 bis 8701 90 39 der KN betrifft, die sich auf neue Ackerschlepper und Forstschlepper beziehen, da der Gerichtshof diese Unterpositionen dahin ausgelegt hat, dass sie für die zolltarifliche Einreihung von Fahrzeugen wie den in jener Nr. 2 beschriebenen einschlägig sind, wobei anhand der Motorleistung des jeweiligen Fahrzeugs bestimmt wird, in welche dieser Unterpositionen es genau einzureihen ist.

    Rn. 47 Außerdem entspricht das in Nr. 2 des Anhangs der Verordnung Nr. 1051/2009 beschriebene Fahrzeug im Hinblick auf die Beschreibung in den Rn. 26 bis 31 des Urteils vom 27. April 2006, Kawasaki Motors Europe (C-15/05, EU:C:2006:259), den in jener Rechtssache beschriebenen Fahrzeugen.

    Rn. 48 Somit geht aus den Feststellungen in den Rn. 46 und 47 des vorliegenden Urteils hervor, dass die Verordnung Nr. 1051/2009, soweit mit ihr das in Nr. 2 ihres Anhangs beschriebene Fahrzeug in die Unterposition 8701 90 90 der KN und nicht entsprechend seiner Motorleistung in deren Unterpositionen 8701 90 11 bis 8701 90 39 eingereiht wird, unvereinbar ist mit der Tragweite jener Unterpositionen, wie sie sich aus Nr. 2 des Tenors des Urteils vom 27. April 2006, Kawasaki Motors Europe (C-15/05, EU:C:2006:259), ergibt.

    Rn. 50 Insoweit ist erstens festzustellen, dass der Gerichtshof sich in Nr. 2 des Tenors des Urteils vom 27. April 2006, Kawasaki Motors Europe (C-15/05, EU:C:2006:259), darauf beschränkt hat, wie ihn das vorlegende Gericht mit seiner zweiten Frage gebeten hatte, die achtstelligen Unterpositionen zur Unterposition 8701 90 der KN im Hinblick auf die Merkmale der von diesem Gericht beschriebenen Fahrzeuge auszulegen, wobei er das vorlegende Gericht aufgefordert hat, die Einreihung dieser Fahrzeuge selbst vorzunehmen.

    Rn. 59 Wie aus der Beschreibung der Fahrzeugtypen im Urteil vom 27. April 2006, Kawasaki Motors Europe (C-15/05, EU:C:2006:259), hervorgeht, die im Wesentlichen der des Fahrzeugs in Nr. 2 des Anhangs der Verordnung Nr. 1051/2009 entspricht, zeichnen sich die Fahrzeuge, um die es in jenem Urteil geht, außer durch ihre enorme Zugkraft auch durch ihre besondere Konstruktion, insbesondere in Bezug auf den Motor, die Reifen und die Aufhängung, die ihnen ein Vorankommen in schwer zugänglichem Gelände ermöglichen sollen, und durch Gerätschaften aus, die mittels verschiedener Verbindungs- oder Anhängevorrichtungen befestigt werden können.

  • EuGH, 06.12.2007 - C-486/06

    Van Landeghem - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung - …

    Rn. 23 Zunächst ist auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs hinzuweisen, wonach im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen ist, wie sie im Wortlaut der Positionen der Kombinierten Nomenklatur und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (vgl. Urteile vom 27. April 2006, Kawasaki Motors Europe, C-15/05, Slg. 2006, I-3657, Randnr. 38, sowie vom 18. Juli 2007, FTS International, C-310/06, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 27).

    Im Übrigen stellen die WZO-Avise, mit denen eine Ware in das Harmonisierte System eingereiht wird, obwohl sie rechtlich nicht verbindlich sind, im Rahmen der Einreihung dieses Erzeugnisses in die Kombinierte Nomenklatur Hinweise dar, die erheblich zur Auslegung der einzelnen KN-Positionen beitragen (vgl. Urteil Kawasaki Motors Europe, Randnr. 36).

  • EuGH, 30.04.2014 - C-267/13

    Nutricia - Kombinierte Nomenklatur - Tarifpositionen - Arzneiwaren im Sinne der …

    Rn. 27 Es muss aber unterstrichen werden, dass die Erläuterungen, die von der Weltzollunion für das genannte Harmonisierte System und von der Europäischen Kommission für die KN ausgearbeitet wurden, Auslegungscharakter aufweisen und nicht zwingendes Recht sind (vgl. u. a. Urteile DFDS, C-396/02, EU:C:2004:536, Rn. 28, Kawasaki Motors Europe, C-15/05, EU:C:2006:259, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie JVC France, C-312/07, EU:C:2008:324, Rn. 37).
  • EuGH, 27.11.2008 - C-403/07

    Metherma - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung - …

    Rn. 46 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen der KN und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (vgl. Urteile vom 1. Juli 1982, Wünsche, 145/81, Slg. 1982, 2493, Randnr. 12, vom 27. April 2006, Kawasaki Motors Europe, C-15/05, Slg. 2006, I-3657, Randnr. 38, und vom 18. Juli 2007, FTS International, C-310/06, Slg. 2007, I-6749, Randnr. 27).
  • EuGH, 26.04.2017 - C-51/16

    Stryker EMEA Supply Chain Services - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer …

    Rn. 45 Insoweit geben zum einen die Erläuterungen zum HS und zum anderen die Erläuterungen zur KN nützliche Hinweise für die zolltarifliche Einreihung von Waren wie den im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, auch wenn diese Erläuterungen nur der Auslegung dienen und nicht rechtsverbindlich sind (vgl. Urteil vom 27. April 2006, Kawasaki Motors Europe, C-15/05, EU:C:2006:259, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 29.10.2009 - C-522/07

    Dinter und Europol Frost-Food - Gemeinsamer Zolltarif - Verordnung (EWG) Nr. …

    19 und 20, sowie vom 27. April 2006, Kawasaki Motors Europe, C-15/05, Slg. 2006, I-3657, Randnr. 35).
  • EuGH, 20.06.2013 - C-568/11

    Agroferm - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Erzeugnis auf Zuckerbasis, das …

    Rn. 28 Dabei ist zu beachten, dass die Erläuterungen zum HS wichtige Hilfsmittel sind, um eine einheitliche Anwendung des Gemeinsamen Zolltarifs zu gewährleisten, und deshalb als wertvolle Erkenntnismittel für die Auslegung des Tarifs angesehen werden können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Mai 1994, Siemens Nixdorf, C-11/93, Slg. 1994, I-1945, Randnr. 12, vom 27. April 2006, Kawasaki Motors Europe, C-15/05, Slg. 2006, I-3657, Randnr. 36, und Pacific World und FDD International, Randnr. 29).
  • EuGH, 22.12.2010 - C-273/09

    Premis Medical - Verordnung (EG) Nr. 729/2004 - Einreihung der Ware …

    Rn. 40 Nach der Rechtsprechung hat die Kommission zwar ein weites Ermessen bei der näheren Angabe des Inhalts der Tarifpositionen, nicht aber das Recht, den Inhalt der Tarifpositionen zu ändern, die auf der Grundlage des HS geschaffen worden sind (vgl. Urteile vom 7. Juli 2005, Jacob Meijer und Eagle International Freight, C-304/04 und C-305/04, Slg. 2005, I-6251, Randnr. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 27. April 2006, Kawasaki Motors Europe, C-15/05, Slg. 2006, I-3657, Randnr. 35).
  • EuGH, 12.02.2015 - C-134/13

    Raytek und Fluke Europe - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - …

    Ihre Befugnis zum Erlass von Maßnahmen gemäß Art. 9 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 2658/87, wie etwa die Einreihung von Waren, gibt der Kommission jedoch nicht das Recht, den Inhalt der Tarifpositionen zu ändern, die auf der Grundlage des durch das HS-Übereinkommen eingeführten HS geschaffen wurden, denn die Europäische Union hat sich nach Art. 3 dieses Übereinkommens verpflichtet, die Tragweite dieser Tarifpositionen nicht zu verändern (vgl. in diesem Sinne Urteile Frankreich/Kommission, C-267/94, EU:C:1995:453, Rn. 19 und 20, Kawasaki Motors Europe, C-15/05, EU:C:2006:259, Rn. 35, sowie Dinter und Europol Frost-Food, C-522/07 und C-65/08, EU:C:2009:663, Rn. 32).

    Rn. 31 Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen ist, wie sie im Wortlaut der Positionen der KN und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (Urteile Kawasaki Motors Europe, EU:C:2006:259, Rn. 38, Dinter und Europol Frost-Food, EU:C:2009:663, Rn. 29, und Premis Medical, C-273/09, EU:C:2010:809, Rn. 42).

  • EuGH, 29.04.2010 - C-123/09

    Roeckl Sporthandschuhe - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung von …

    Rn. 37 Die Erläuterungen zum HS stellen Hinweise dar, die erheblich zur Auslegung der einzelnen Positionen der KN beitragen (vgl. Urteil vom 27. April 2006, Kawasaki Motors Europe, C-15/05, Slg. 2006, I-3657, Randnr. 36), ohne jedoch rechtsverbindlich zu sein (vgl. Urteil vom 11. Januar 2007, B.A.S. Trucks, C-400/05, Slg. 2007, I-311, Randnr. 28).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.04.2009 - 4 S 2477/08

    Versorgungsabschlag; Versetzung eines (schwer-)behinderten Beamten in den …

  • EuGH, 18.07.2007 - C-310/06

    FTS International - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Einreihung …

  • EuGH, 25.02.2021 - C-772/19

    Bartosch Airport Supply Services - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer …

  • EuGH, 16.02.2017 - C-145/16

    Aramex Nederland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 - …

  • EuGH, 17.01.2013 - C-361/11

    Hewlett-Packard Europe - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - …

  • EuGH, 28.07.2011 - C-215/10

    Pacific World und FDD International - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - …

  • EuGH, 22.02.2018 - C-545/16

    Kubota (UK) und EP Barrus - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif …

  • FG Düsseldorf, 18.10.2006 - 4 K 6020/02

    Anspruch auf Erteilung einer verbindlichen Zollauskunft zwecks Einreihung …

  • VG Hamburg, 09.03.2021 - 8 A 7634/17

    Irak: Vortragen unglaubhaft; keine drohende Verfolgung

  • FG München, 03.05.2007 - 14 K 3800/05

    Transmitter und Sensoren für ein Koordinatensystem

  • FG München, 24.05.2007 - 14 K 3318/06

    Zollrechtliche Tarifierung von Video-Scalern; Geräte zur Umwandlung der …

  • FG München, 03.05.2007 - 14 K 363/06

    Tarifierung eines Extendet Range Controller eines Koordinatensystems

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