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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2004

Rechtsprechung
   EuGH, 07.07.2005 - C-153/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4867
EuGH, 07.07.2005 - C-153/03 (https://dejure.org/2005,4867)
EuGH, Entscheidung vom 07.07.2005 - C-153/03 (https://dejure.org/2005,4867)
EuGH, Entscheidung vom 07. Juli 2005 - C-153/03 (https://dejure.org/2005,4867)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Familienleistungen - Erziehungsgeld - Aussetzung des Bezugsrechts im Beschäftigungsstaat - Anspruch auf gleichartige Leistungen im Wohnstaat

  • Judicialis

    BErzGG § 1 Abs. 1; ; Verordnung Nr. 1408/71 Art. 1 Buchst. u. Ziff. i; ; Loi portant création dune allocation déducation (Gesetz über die Einführung einer Erziehungszulage) vom 1. ... August 1988 Art. 2 Abs. 1; ; Verordnung Nr. 1408/71 Art. 76; ; EG Art. 234

  • Europäischer Gerichtshof

    Weide

    Familienleistungen - Erziehungsgeld - Aussetzung des Bezugsrechts im Beschäftigungsstaat - Anspruch auf gleichartige Leistungen im Wohnstaat

  • EU-Kommission PDF

    Weide

    Familienleistungen - Erziehungsgeld - Aussetzung des Bezugsrechts im Beschäftigungsstaat - Anspruch auf gleichartige Leistungen im Wohnstaat

  • EU-Kommission

    Weide

    Soziale Sicherheit für Wanderarbeitnehmer

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Wanderarbeitnehmers auf Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz; Voraussetzungen für die Gewährung des Erziehungsgelds nach dem Recht des Wohnmitgliedstaats; Voraussetzungen der Erziehungszulage; Prioritätsregeln für den ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Familienleistungen - Erziehungsgeld - im Staat des Wohnsitzes bzw. der Beschäftigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Weide

    Familienleistungen - Erziehungsgeld - Aussetzung des Bezugsrechts im Beschäftigungsstaat - Anspruch auf gleichartige Leistungen im Wohnstaat

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Urteil der Cour de cassation des Großherzogtums Luxemburg vom 6. März 2003 in dem Rechtsstreit Caisse nationale des prestations familiales gegen Ursula Weide, verheiratete Schwarz

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen der luxemburgischen Cour de cassation - Auslegung des Artikels 76 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 12.10.2004 - C-60/03

    Wolff & Müller

    Auszug aus EuGH, 07.07.2005 - C-153/03
    25 Nach ständiger Rechtsprechung kann der Gerichtshof, um dem Gericht, das um Vorabentscheidung ersucht, sachdienlich zu antworten, auf gemeinschaftsrechtliche Vorschriften eingehen, die in den Vorlagefragen nicht angeführt sind (vgl. insbesondere Urteil vom 12. Oktober 2004 in der Rechtssache C-60/03, Wolff & Muller, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 24).
  • EuGH, 10.10.1996 - C-245/94

    Hoever und Zachow / Land Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus EuGH, 07.07.2005 - C-153/03
    18 Vorab ist darauf hinzuweisen, dass sowohl das Erziehungsgeld nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz (Urteil vom 10. Oktober 1996 in den verbundenen Rechtssachen C-245/94 und C-312/94, Hoever und Zachow, Slg. 1996, I-4895, Randnrn.
  • EuGH, 07.06.2005 - C-543/03

    ES GIBT AUSNAHMEN VON DEM GRUNDSATZ, DASS DER BESCHÄFTIGUNGSSTAAT VORRANGIG …

    Auszug aus EuGH, 07.07.2005 - C-153/03
    23 Aus den Akten und den beim Gerichtshof eingereichten Erklärungen geht jedoch hervor, dass eine Person in der Situation von Frau Weide aufgrund ihrer Arbeitnehmereigenschaft in Luxemburg - die bestehen bleibt, solange sie einem Zweig des luxemburgischen Systems der sozialen Sicherheit angehört (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Juni 2005 in der Rechtssache C-543/03, Dodl und Oberhollenzer, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 30) - gemäß Artikel 73 der Verordnung Nr. 1408/71 Anspruch auf die Erziehungszulage nach dem Gesetz von 1988 hat und daneben die Voraussetzungen für die Gewährung des Erziehungsgelds nach dem Recht des Wohnmitgliedstaats, also der Bundesrepublik Deutschland, erfüllt, wo der Anspruch auf diese Beihilfe nicht von der vorherigen Ausübung einer Erwerbstätigkeit, sondern vom Wohnsitz in diesem Staat abhängt.
  • EuGH, 09.12.1992 - C-119/91

    McMenamin / Adjudication Officer

    Auszug aus EuGH, 07.07.2005 - C-153/03
    19 Im Übrigen hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass der Grundsatz des Artikels 13 der Verordnung Nr. 1408/71, dass ein Arbeitnehmer den Rechtsvorschriften nur des Beschäftigungsmitgliedstaats unterliegt, nicht ausschließt, dass für einzelne Leistungen besondere Vorschriften dieser Verordnung gelten (vgl. insbesondere Urteil vom 9. Dezember 1992 in der Rechtssache C-119/91, McMenamin, Slg. 1992, I-6393, Randnr. 14).
  • BFH, 08.05.2014 - III R 17/13

    EuGH-Vorlage zur VO Nr. 883/2004 und zur VO Nr. 987/2009 - Anspruch auf …

    Unter Berufung auf diese Entscheidung habe der EuGH in der Rechtssache Weide vom 7. Juli 2005 C-153/03 (Slg. 2005, I-6017, Rdnr. 32 f.) entschieden, dass eine in Luxemburg vorgesehene Erziehungszulage auch dann bis zur Höhe des im Wohnmitgliedstaat (Deutschland) vorgesehenen Erziehungsgelds ausgesetzt werde, wenn dieses dem zum Bezug der luxemburgischen Erziehungszulage Berechtigten und nicht dessen Ehegatten geschuldet werde.
  • EuGH, 14.10.2010 - C-16/09

    Schwemmer - Soziale Sicherheit - Verordnungen (EWG) Nrn. 1408/71 und 574/72 - …

    Rn. 41 In Bezug auf Familienleistungen bestimmt Art. 73 der Verordnung Nr. 1408/71, dass ein Erwerbstätiger, der den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats unterliegt, für seine Familienangehörigen, die im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats wohnen, Anspruch auf Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften des ersten Staates hat, als ob diese Familienangehörigen im Gebiet dieses Staates wohnten (vgl. Urteile vom 7. Juli 2005, Weide, C-153/03, Slg. 2005, I-6017, Randnr. 20, und Bosmann, Randnr. 17).

    17 und 18, sowie Weide, Randnr. 28).

  • EuGH, 08.05.2014 - C-347/12

    Wiering - Vorabentscheidungsersuchen - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. …

    Rn. 47 Der Gerichtshof hat daher entschieden, dass, sofern eine Person, die das Sorgerecht für die Kinder hat, insbesondere der Ehegatte des Leistungsempfängers im Sinne von Art. 73 der Verordnung Nr. 1408/71, eine Erwerbstätigkeit im Mitgliedstaat der Wohnung der Kinder ausübt, der Anspruch auf die in Art. 73 der Verordnung Nr. 1408/71 vorgesehenen Leistungen nach Art. 10 der Verordnung Nr. 574/72 bis zur Höhe der vom Wohnmitgliedstaat tatsächlich gezahlten Beihilfen gleicher Art ausgesetzt wird, und zwar unabhängig davon, wen die Rechtsvorschriften des Wohnmitgliedstaats als unmittelbaren Empfänger der Familienbeihilfen bestimmen (vgl. in diesem Sinne Urteile Dodl und Oberhollenzer, EU:C:2005:364, Rn. 59, sowie Weide, C-153/03, EU:C:2005:428, Rn. 30).
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   Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2004 - C-153/03   

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https://dejure.org/2004,15717
Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2004 - C-153/03 (https://dejure.org/2004,15717)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15.07.2004 - C-153/03 (https://dejure.org/2004,15717)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Weide

  • EU-Kommission PDF

    Caisse nationale des prestations familiales gegen Ursula Weide, verheiratete Schwarz.

    Familienleistungen - Erziehungsgeld - Aussetzung des Bezugsrechts im Beschäftigungsstaat - Anspruch auf gleichartige Leistungen im Wohnstaat

  • EU-Kommission

    Caisse nationale des prestations familiales gegen Ursula Weide, verheiratete Schwarz

    Soziale Sicherheit für Wanderarbeitnehmer

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (28)

  • EuGH, 04.07.1990 - C-117/89

    Kracht / Bundesanstalt für Arbeit

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2004 - C-153/03
    {FN:14} - Urteil vom 4. Juli 1990 in der Rechtssache C-117/89 (Kracht, Slg. 1990, I-2781, Randnr. 15).

    {FN:31} - Urteil Kracht (zitiert in Fußnote 14, Randnrn. 15 f.).

  • EuGH, 13.01.2004 - C-453/00

    Kühne & Heitz NV - Rücknahme von Verwaltungsakten bei Verstoß gegen EU-Recht

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2004 - C-153/03
    {FN:33} - Urteil vom 13. Januar 2004 in der Rechtssache C-453/00 (noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).
  • EuGH, 30.09.2003 - C-224/01

    MITGLIEDSTAATEN HAFTEN FÜR SCHÄDEN, DIE EINEM EINZELNEN DURCH EINEN EINEM …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2004 - C-153/03
    {FN:34} - Urteil vom 30. September 2003 in der Rechtssache C-224/01 (Slg. 2003, I-10239).
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