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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2024

Rechtsprechung
   EuGH, 14.11.2024 - C-197/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,31412
EuGH, 14.11.2024 - C-197/23 (https://dejure.org/2024,31412)
EuGH, Entscheidung vom 14.11.2024 - C-197/23 (https://dejure.org/2024,31412)
EuGH, Entscheidung vom 14. November 2024 - C-197/23 (https://dejure.org/2024,31412)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    S. (Modification de la formation de jugement)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV - Rechtsbehelfe - Wirksamer gerichtlicher Rechtsschutz - Unabhängiges, unparteiisches und durch Gesetz errichtetes Gericht - Nationale Vorschriften über die nach dem Zufallsprinzip vorgenommene Zuweisung von ...

  • Europäischer Gerichtshof

    S. (Modification de la formation de jugement)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV - Rechtsbehelfe - Wirksamer gerichtlicher Rechtsschutz - Unabhängiges, unparteiisches und durch Gesetz errichtetes Gericht - Nationale Vorschriften über die nach dem Zufallsprinzip vorgenommene Zuweisung von ...

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 11.07.2024 - C-554/21

    Rechtsstaatlichkeit: Der Spruchkörper, der mit einer Rechtssache befasst ist, …

    Auszug aus EuGH, 14.11.2024 - C-197/23
    Rn. 54 Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass das Erfordernis der Unabhängigkeit der Gerichte, das sich aus dem Unionsrecht ergibt, nicht nur unzulässige Einflussnahmen betrifft, die von der Legislative und der Exekutive ausgeübt werden können, sondern auch unzulässige Einflussnahmen, die innerhalb des betreffenden Gerichts ausgeübt werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juli 2024, Hann-Invest u. a., C-554/21, C-622/21 und C-727/21, EU:C:2024:594, Rn. 54).

    Rn. 57 Nach Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV hat jeder Mitgliedstaat dafür zu sorgen, dass Einrichtungen, die als "Gerichte" im unionsrechtlichen Sinne dazu berufen sind, über Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung oder Auslegung des Unionsrechts zu entscheiden, und damit Bestandteil seines Rechtsbehelfssystems in den vom Unionsrecht erfassten Bereichen sind, den Anforderungen an einen wirksamen Rechtsschutz, u. a. dem Erfordernis der Unabhängigkeit, gerecht werden (Urteil vom 11. Juli 2024, Hann-Invest u. a., C-554/21, C-622/21 und C-727/21, EU:C:2024:594, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dieser Aspekt verlangt, dass Sachlichkeit obwaltet und neben der strikten Anwendung der Rechtsnormen keinerlei Interesse am Ausgang des Rechtsstreits besteht (Urteil vom 11. Juli 2024, Hann-Invest u. a., C-554/21, C-622/21 und C-727/21, EU:C:2024:594, Rn. 50 und 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 62 Ferner ist hervorzuheben, dass die Ausübung des Richteramts nicht nur vor jeder unmittelbaren Einflussnahme in Form von Weisungen geschützt sein muss, sondern auch vor Formen der mittelbaren Einflussnahme, die zur Steuerung von Gerichtsentscheidungen geeignet sein könnten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juli 2024, Hann-Invest u. a., C-554/21, C-622/21 und C-727/21, EU:C:2024:594, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 63 Zweitens verlangt Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV auch, dass es sich um ein "zuvor durch Gesetz errichtetes" Gericht handelt, angesichts des untrennbaren Zusammenhangs, der zwischen dem Zugang zu einem solchen Gericht und den Garantien der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Richter besteht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juli 2024, Hann-Invest u. a., C-554/21, C-622/21 und C-727/21, EU:C:2024:594, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH - C-622/21 (anhängig)

    Financijska agencija

    Auszug aus EuGH, 14.11.2024 - C-197/23
    Rn. 54 Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass das Erfordernis der Unabhängigkeit der Gerichte, das sich aus dem Unionsrecht ergibt, nicht nur unzulässige Einflussnahmen betrifft, die von der Legislative und der Exekutive ausgeübt werden können, sondern auch unzulässige Einflussnahmen, die innerhalb des betreffenden Gerichts ausgeübt werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juli 2024, Hann-Invest u. a., C-554/21, C-622/21 und C-727/21, EU:C:2024:594, Rn. 54).

    Rn. 57 Nach Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV hat jeder Mitgliedstaat dafür zu sorgen, dass Einrichtungen, die als "Gerichte" im unionsrechtlichen Sinne dazu berufen sind, über Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung oder Auslegung des Unionsrechts zu entscheiden, und damit Bestandteil seines Rechtsbehelfssystems in den vom Unionsrecht erfassten Bereichen sind, den Anforderungen an einen wirksamen Rechtsschutz, u. a. dem Erfordernis der Unabhängigkeit, gerecht werden (Urteil vom 11. Juli 2024, Hann-Invest u. a., C-554/21, C-622/21 und C-727/21, EU:C:2024:594, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dieser Aspekt verlangt, dass Sachlichkeit obwaltet und neben der strikten Anwendung der Rechtsnormen keinerlei Interesse am Ausgang des Rechtsstreits besteht (Urteil vom 11. Juli 2024, Hann-Invest u. a., C-554/21, C-622/21 und C-727/21, EU:C:2024:594, Rn. 50 und 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 62 Ferner ist hervorzuheben, dass die Ausübung des Richteramts nicht nur vor jeder unmittelbaren Einflussnahme in Form von Weisungen geschützt sein muss, sondern auch vor Formen der mittelbaren Einflussnahme, die zur Steuerung von Gerichtsentscheidungen geeignet sein könnten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juli 2024, Hann-Invest u. a., C-554/21, C-622/21 und C-727/21, EU:C:2024:594, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 63 Zweitens verlangt Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV auch, dass es sich um ein "zuvor durch Gesetz errichtetes" Gericht handelt, angesichts des untrennbaren Zusammenhangs, der zwischen dem Zugang zu einem solchen Gericht und den Garantien der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Richter besteht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juli 2024, Hann-Invest u. a., C-554/21, C-622/21 und C-727/21, EU:C:2024:594, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 16.11.2021 - C-748/19

    Die in Polen geltende Regelung, nach der der Justizminister, der gleichzeitig …

    Auszug aus EuGH, 14.11.2024 - C-197/23
    Rn. 58 Um zu gewährleisten, dass ein solches Gericht in der Lage ist, diesen wirksamen Rechtsschutz zu gewährleisten, ist erstens seine Unabhängigkeit zu wahren, wie Art. 47 Abs. 2 der Charta bestätigt, wonach zu den Anforderungen im Zusammenhang mit dem Grundrecht auf einen wirksamen Rechtsbehelf der Zugang zu einem "unabhängigen" Gericht gehört (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. November 2021, Prokuratura Rejonowa w Mińsku Mazowieckim u. a., C-748/19 bis C-754/19, EU:C:2021:931, Rn. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 59 Dieses Erfordernis der Unabhängigkeit der Gerichte, das dem Auftrag des Richters inhärent ist, gehört zum Wesensgehalt des Rechts auf wirksamen Rechtsschutz und des Grundrechts auf ein faires Verfahren, dem als Garant für den Schutz sämtlicher dem Rechtsunterworfenen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte und für die Wahrung der in Art. 2 EUV genannten Werte, die den Mitgliedstaaten gemeinsam sind, u. a. des Wertes der Rechtsstaatlichkeit, grundlegende Bedeutung zukommt (Urteil vom 16. November 2021, Prokuratura Rejonowa w Mińsku Mazowieckim u. a., C-748/19 bis C-754/19, EU:C:2021:931, Rn. 66 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 19.11.2019 - C-585/18

    Das vorlegende Gericht hat zu prüfen, ob die neue Disziplinarkammer des …

    Auszug aus EuGH, 14.11.2024 - C-197/23
    Rn. 36 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens nach Art. 267 AEUV das Unionsrecht nur in den Grenzen der ihm übertragenen Zuständigkeiten prüfen kann (Urteil vom 19. November 2019, A. K. u. a. [Unabhängigkeit der Disziplinarkammer des Obersten Gerichts], C-585/18, C-624/18 und C-625/18, EU:C:2019:982, Rn. 77 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Danach gilt sie für die Mitgliedstaaten bei der Durchführung des Rechts der Union; diese Bestimmung bestätigt die ständige Rechtsprechung, nach der die in der Unionsrechtsordnung garantierten Grundrechte in allen unionsrechtlich geregelten Fallgestaltungen, aber nicht außerhalb derselben, Anwendung finden (Urteil vom 19. November 2019, A. K. u. a. [Unabhängigkeit der Disziplinarkammer des Obersten Gerichts], C-585/18, C-624/18 und C-625/18, EU:C:2019:982, Rn. 78 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 26.03.2020 - C-558/18

    Der Gerichtshof erklärt zwei Vorabentscheidungsersuchen zu den polnischen …

    Auszug aus EuGH, 14.11.2024 - C-197/23
    Rn. 32 Was den Anwendungsbereich von Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV anbelangt, ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass diese Bestimmung die "vom Unionsrecht erfassten Bereiche" betrifft, ohne dass es insoweit darauf ankäme, in welchem Kontext die Mitgliedstaaten Unionsrecht im Sinne von Art. 51 Abs. 1 der Charta durchführen (Urteil vom 26. März 2020, Miasto Łowicz und Prokurator Generalny, C-558/18 und C-563/18, EU:C:2020:234, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 33 Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV ist daher u. a. auf jede nationale Einrichtung anwendbar, die als Gericht über Fragen der Anwendung oder der Auslegung des Unionsrechts und somit über Fragen aus den vom Unionsrecht erfassten Bereichen zu entscheiden hat (Urteil vom 26. März 2020, Miasto Łowicz und Prokurator Generalny, C-558/18 und C-563/18, EU:C:2020:234, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH - C-563/18 (anhängig)

    Prokuratura Okregowa w Plocku

    Auszug aus EuGH, 14.11.2024 - C-197/23
    Rn. 32 Was den Anwendungsbereich von Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV anbelangt, ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass diese Bestimmung die "vom Unionsrecht erfassten Bereiche" betrifft, ohne dass es insoweit darauf ankäme, in welchem Kontext die Mitgliedstaaten Unionsrecht im Sinne von Art. 51 Abs. 1 der Charta durchführen (Urteil vom 26. März 2020, Miasto Łowicz und Prokurator Generalny, C-558/18 und C-563/18, EU:C:2020:234, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 33 Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV ist daher u. a. auf jede nationale Einrichtung anwendbar, die als Gericht über Fragen der Anwendung oder der Auslegung des Unionsrechts und somit über Fragen aus den vom Unionsrecht erfassten Bereichen zu entscheiden hat (Urteil vom 26. März 2020, Miasto Łowicz und Prokurator Generalny, C-558/18 und C-563/18, EU:C:2020:234, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 05.06.2023 - C-204/21

    Rechtsstaatlichkeit: Die polnische Justizreform von Dezember 2019 verstößt gegen …

    Auszug aus EuGH, 14.11.2024 - C-197/23
    Rn. 69 Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof nach Einreichung des vorliegenden Vorabentscheidungsersuchens im Rahmen einer gegen die Republik Polen erhobenen Vertragsverletzungsklage in dem besonderen Kontext, dass dieser Mitgliedstaat als Reaktion auf eine Reihe von Vorabentscheidungsersuchen mehrerer polnischer Gerichte zur Vereinbarkeit verschiedener die Organisation der Justiz in Polen betreffender Gesetzesänderungen mit dem Unionsrecht in großer Eile verschiedene Bestimmungen verfahrensrechtlicher Art erlassen hat, in den Rn. 226 und 227 des Urteils vom 5. Juni 2023, Kommission/Polen (Unabhängigkeit und Privatleben von Richtern) (C-204/21, EU:C:2023:442), entschieden hat, dass die Bestimmung des nationalen Rechts, die einer solchen Kontrolle allgemein entgegensteht, nämlich Art. 55 § 4 des Gerichtsverfassungsgesetzes, gegen Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV in Verbindung mit Art. 47 der Charta verstößt.
  • EuGH, 29.03.2022 - C-132/20

    Die bloße Tatsache, dass ein Richter zu einem Zeitpunkt ernannt wurde, zu dem der …

    Auszug aus EuGH, 14.11.2024 - C-197/23
    Rn. 64 Außerdem spiegelt der auch in Art. 47 Abs. 2 der Charta enthaltene Verweis auf ein "durch Gesetz errichtetes Gericht" insbesondere das Rechtsstaatsprinzip wider und umfasst nicht nur die Rechtsgrundlage für die Existenz des Gerichts, sondern auch die Zusammensetzung des Spruchkörpers in der jeweiligen Rechtssache sowie alle weiteren Vorschriften des innerstaatlichen Rechts, deren Nichtbeachtung dazu führt, dass die Teilnahme eines oder mehrerer Richter an der Verhandlung über die Rechtssache eine Regelwidrigkeit darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. März 2022, Getin Noble Bank, C-132/20, EU:C:2022:235, Rn. 121 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 01.07.2008 - C-341/06

    Chronopost und La Poste / UFEX u.a. - Rechtsmittel - Ordnungsgemäßheit des …

    Auszug aus EuGH, 14.11.2024 - C-197/23
    So hat der Gerichtshof entschieden, dass es sich bei der Kontrolle der Einhaltung des Erfordernisses, dass jedes Gericht aufgrund seiner Zusammensetzung ein unabhängiges, unparteiisches und zuvor durch Gesetz errichtetes Gericht darstellt, um ein wesentliches Formerfordernis handelt, das zwingend zu beachten ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. Juli 2008, Chronopost und La Poste/UFEX u. a., C-341/06 P und C-342/06 P, EU:C:2008:375, Rn. 46, …und vom 8. Mai 2024, Asociaţia "Forumul Judecătorilor din România" [Verbände von Richtern bzw. Staatsanwälten], C-53/23, EU:C:2024:388, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 26.03.2020 - C-542/18

    Réexamen Simpson/ Rat - Überprüfung der Urteile des Gerichts der Europäischen …

    Auszug aus EuGH, 14.11.2024 - C-197/23
    Eine solche Kontrolle ist im Rahmen der Prüfung eines Rechtsbehelfs von Amts wegen vorzunehmen, wenn insoweit ein ernsthafter Zweifel besteht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. März 2020, Überprüfung Simpson/Rat und HG/Kommission, C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2020:232, Rn. 57 und 58).
  • EuGH, 06.10.2020 - C-134/19

    Der Gerichtshof bestätigt das Urteil des Gerichts, mit dem die Klage der Bank …

  • EuGH, 08.05.2024 - C-53/23

    Rechtsstaatlichkeit: Das Unionsrecht gebietet es nicht, Berufsverbänden von …

  • EuGH, 17.09.2018 - C-543/18

    Réexamen HG/ Kommission - Überprüfung

  • EuGH, 22.02.2022 - C-430/21

    Das Unionsrecht steht einer nationalen Regelung entgegen, wonach die nationalen …

  • EuGH, 27.01.2021 - C-229/19

    Dexia Nederland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie …

  • EuGH, 06.06.2024 - C-547/22

    Öffentliche Aufträge: Ein rechtswidrig von einem Vergabeverfahren …

  • EuGH, 20.04.2021 - C-896/19

    Nationale Vorschriften eines Mitgliedstaats, die dem Premierminister eine …

  • EuGH, 07.09.2023 - C-216/21

    Rechtsstaatlichkeit in Rumänien: Die Beförderung von Richtern an ein höheres …

  • EuGH, 28.01.2025 - C-253/23

    Ersatz des durch ein Kartell entstandenen Schadens: Eine nationale Regelung, die …

    Rn. 57 Da allein das vorlegende Gericht für die Auslegung und Anwendung des einzelstaatlichen Rechts zuständig ist, hat der Gerichtshof in Bezug auf den rechtlichen Kontext, in den sich die Vorlagefragen einfügen, von den Feststellungen in der Vorlageentscheidung auszugehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. November 2024, S. [Änderung des Spruchkörpers], C-197/23, EU:C:2024:956, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 15.10.2026 - C-159/25

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsstaatlichkeit - Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 …

    Rn. 24 Zu den Berufungen des Ausgangsverfahrens ergänzt das vorlegende Gericht, dass die Entscheidung des Kollegiums des Sąd Okręgowy w Warszawie (Regionalgericht Warschau) entgegen den Lehren aus dem Urteil vom 14. November 2024, S. (Änderung des Spruchkörpers) (C-197/23, EU:C:2024:956), nicht gerichtlich überprüfbar sei.

    Rn. 77 Daher muss die Einhaltung der Vorschriften des innerstaatlichen Rechts über die Zuweisung und Neuzuweisung von Rechtssachen, gegebenenfalls mittels eines Systems der zufallsgesteuerten Zuweisung der Rechtssachen, auf Antrag einer Partei oder, bei Bestehen eines ernsthaften Zweifels, von Amts wegen Gegenstand einer gerichtlichen Kontrolle sein können, um festzustellen, ob es sich bei dem Spruchkörper, dem eine bestimmte Rechtssache zugewiesen oder neu zugewiesen wurde, um ein unabhängiges, unparteiisches und zuvor durch Gesetz errichtetes Gericht handelt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. November 2024, S. [Änderung des Spruchkörpers], C-197/23, EU:C:2024:956, Rn. 65 und 67, …sowie vom 27. Februar 2025, Sinalov, C-16/24, EU:C:2025:116, Rn. 54 und 55).

  • EuGH, 01.08.2025 - C-422/23

    Richterliche Unabhängigkeit: Die Verpflichtung von Richtern am polnischen …

    Rn. 77 Ferner ist hervorzuheben, dass die Ausübung des Richteramts nicht nur vor jeder unmittelbaren Einflussnahme in Form von Weisungen geschützt sein muss, sondern auch vor Formen der mittelbaren Einflussnahme, die zur Steuerung von Gerichtsentscheidungen geeignet sein könnten (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Juli 2024, Hann-Invest u. a., C-554/21, C-622/21 und C-727/21, EU:C:2024:594, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 14. November 2024, S. [Änderung des Spruchkörpers], C-197/23, EU:C:2024:956, Rn. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 79 Als Zweites verlangt Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV auch, dass es sich um ein "zuvor durch Gesetz errichtetes" Gericht handelt, angesichts des untrennbaren Zusammenhangs, der zwischen dem Zugang zu einem solchen Gericht und den Garantien der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Richter besteht (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Juli 2024, Hann-Invest u. a., C-554/21, C-622/21 und C-727/21, EU:C:2024:594, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 14. November 2024, S. [Änderung des Spruchkörpers], C-197/23, EU:C:2024:956, Rn. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 99 Außerdem ist jedenfalls hinzuzufügen, dass die Ordnungsmäßigkeit der Zusammensetzung der das vorlegende Gericht bildenden Spruchkörper im Hinblick auf Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV in Verbindung mit Art. 47 der Charta nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs gerichtlich überprüft werden können muss (vgl. entsprechend Urteil vom 14. November 2024, S. [Änderung des Spruchkörpers], C-197/23, EU:C:2024:956, Rn. 67).

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2026 - C-606/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV - Richterliche …

    {FN:15} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. November 2024, S. (Änderung des Spruchkörpers) (C-197/23, EU:C:2024:956, Rn. 35 bis 39), und vom 4. September 2025, AW "T" (…C-225/22, EU:C:2025:649, Rn. 31 bis 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:23} Urteile vom 5. Juni 2023, Kommission/Polen (Unabhängigkeit und Privatleben von Richtern) (…C204/21, EU:C:2023:442, Rn. 63), und vom 14. November 2024, S. (Änderung des Spruchkörpers) (C-197/23, EU:C:2024:956, Rn. 31).

    {FN:28} Urteil vom 14. November 2024, S. (Änderung des Spruchkörpers) (C-197/23, EU:C:2024:956, Rn. 54 und 61 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:30} Urteil vom 14. November 2024, S. (Änderung des Spruchkörpers) (C-197/23, EU:C:2024:956, Rn. 63 und 64 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 27.02.2025 - C-16/24

    Sinalov - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV - …

    Rn. 49 Zudem muss die Ausübung des Richteramts nicht nur vor jeder unmittelbaren Einflussnahme in Form von Weisungen geschützt sein, sondern auch vor Formen der mittelbaren Einflussnahme, die zur Steuerung von Gerichtsentscheidungen geeignet sein könnten (Urteil vom 14. November 2024, S. [Änderung des Spruchkörpers], C-197/23, EU:C:2024:956, Rn. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 50 Ein Verstoß gegen die Vorschriften über die Bestimmung des Richters, der in einer bestimmten Rechtssache zu entscheiden hat, kann aber eine solche Wirkung haben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. November 2024, S. [Änderung des Spruchkörpers], C-197/23, EU:C:2024:956, Rn. 55).

    Rn. 54 Ein wirksamer Rechtsschutz lässt sich nämlich nur gewährleisten, wenn die Einhaltung der Vorschriften, die einem Gericht die Eigenschaft eines "unabhängigen, unparteiischen und zuvor durch Gesetz errichteten Gerichts" verleihen, auf Antrag einer Partei oder, bei Bestehen eines ernsthaften Zweifels, von Amts wegen Gegenstand einer gerichtlichen Kontrolle und einer etwaigen Sanktion im Fall der Nichtbeachtung sein kann, da die Vorschriften sonst missachtet werden könnten, ohne dass dies irgendeine Folge hätte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. November 2024, S. [Änderung des Spruchkörpers], C-197/23, EU:C:2024:956, Rn. 66).

  • LG Erfurt, 04.02.2025 - 8 O 211/24

    Vorlage von Fragen an den EuGH zur Auslegung von Art. 267 AEUV mit Blick auf die …

    Bekanntlich handelt es sich bei dem Institut des "gesetzlichen Richters" um eine historisch bedingte Besonderheit des deutschen Rechts, die dem Unionsrecht wie wohl allen anderen Mitgliedstaaten in dieser Form und Reichweite unbekannt ist (s. aber EuGH, Urteil vom 14. November 2024 - C-197/23, juris, zur willkürlichen Zuweisung von Rechtssachen).

    Die Frage, ob ein Einzelrichter - nach dem mit Vorrang vor jedwedem entgegenstehenden nationalen Recht ausgestatteten Unionsrecht - vorlagebefugt ist, ist im konkreten Ausgangsrechtsstreit entscheidungserheblich (vgl. EuGH, Urteil vom 14. November 2024 - C-197/23, juris Rn. 41 ff.).

  • LG Erfurt, 22.04.2025 - 8 O 211/24

    Vorlage von Fragen an den EuGH zur Auslegung von Art. 267 AEUV mit Blick auf die …

    Bekanntlich handelt es sich bei dem Institut des "gesetzlichen Richters" um eine historisch bedingte Besonderheit des deutschen Rechts, die dem Unionsrecht wie wohl allen anderen Mitgliedstaaten in dieser Form und Reichweite unbekannt ist (s. aber EuGH, Urteil vom 14. November 2024 - C-197/23, juris, zur willkürlichen Zuweisung von Rechtssachen).

    Rn. 56 Die Frage, ob ein Einzelrichter - nach dem mit Vorrang vor jedwedem entgegenstehenden nationalen Recht ausgestatteten Unionsrecht - vorlagebefugt ist, ist im konkreten Ausgangsrechtsstreit entscheidungserheblich (vgl. EuGH, Urteil vom 14. November 2024 - C-197/23, juris Rn. 41 ff.).

  • EuGH, 06.03.2025 - C-647/21

    Richterliche Unabhängigkeit: Die Entscheidung, einem Richter seine Rechtssachen …

    Rn. 69 Ferner ist hervorzuheben, dass die Ausübung des Richteramts nicht nur vor jeder unmittelbaren Einflussnahme in Form von Weisungen geschützt sein muss, sondern auch vor Formen der mittelbaren Einflussnahme, die zur Steuerung von Gerichtsentscheidungen geeignet sein könnten (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Juli 2024, Hann-Invest u. a., C-554/21, C-622/21 und C-727/21, EU:C:2024:594, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 14. November 2024, S. [Änderung des Spruchkörpers],, C-197/23, EU:C:2024:956, Rn. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 72 Als Zweites verlangt Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV auch, dass es sich um ein "zuvor durch Gesetz errichtetes" Gericht handelt, angesichts des untrennbaren Zusammenhangs, der zwischen dem Zugang zu einem solchen Gericht und den Garantien der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Richter besteht (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Juli 2024, Hann-Invest u. a., C-554/21, C-622/21 und C-727/21, EU:C:2024:594, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 14. November 2024, S. [Änderung des Spruchkörpers], C-197/23, EU:C:2024:956, Rn. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 16.07.2026 - C-523/24

    Das Unionsrecht steht dem spanischen Amnestiegesetz zur Normalisierung der …

    Die insoweit gestellte Frage zur Auslegung von Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV betrifft somit speziell die Ausübung der gerichtlichen Befugnisse durch das vorlegende Gericht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. November 2024, S. [Änderung des Spruchkörpers], C-197/23, EU:C:2024:956, Rn. 42).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2026 - C-205/25

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung …

    {FN:30} Vgl. Urteile vom 25. Oktober 2001, Ambulanz Glöckner (…C-475/99, EU:C:2001:577, Rn. 10), und vom 14. November 2024, S. (Änderung des Spruchkörpers) (C-197/23, EU:C:2024:956, Rn. 43).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.11.2025 - C-523/24

    Generalanwalt Spielmann ist der Ansicht, dass verschiedene Bestimmungen des …

  • EuGH, 03.07.2025 - C-646/23

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsstaatlichkeit - Unabhängigkeit der Justiz - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2026 - C-273/24
  • EuGH, 29.01.2026 - C-668/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG - …

  • EuGH, 10.04.2025 - C-723/23

    Amilla - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.03.2026 - C-159/25

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Schaffung der …

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2024 - C-197/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,13724
Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2024 - C-197/23 (https://dejure.org/2024,13724)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20.06.2024 - C-197/23 (https://dejure.org/2024,13724)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20. Juni 2024 - C-197/23 (https://dejure.org/2024,13724)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    S. (Modification de la formation de jugement)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsstaatlichkeit - Art. 19 Abs. 1 EUV - Rechtsbehelfe - Wirksamer gerichtlicher Rechtsschutz - Unabhängiges, unparteiisches und zuvor durch Gesetz errichtetes Gericht - Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit im Innenverhältnis - ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (25)

  • EuGH, 26.03.2020 - C-558/18

    Der Gerichtshof erklärt zwei Vorabentscheidungsersuchen zu den polnischen …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2024 - C-197/23
    {FN:9} Urteil vom 26. März 2020, Miasto Łowicz und Prokurator Generalny (C-558/18 und C-563/18, EU:C:2020:234, im Folgenden: Urteil Miasto Łowicz, Rn. 33 und 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Tanchev in der Rechtssache Kommission/Polen (Unabhängigkeit der ordentlichen Gerichte) (C-192/18, EU:C:2019:529, Nr. 115) und in den verbundenen Rechtssachen Miasto Łowicz und Prokuratur Generalny (C-558/18 und C-563/18, EU:C:2019:775, Nr. 125); vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Rantos, auf die ich in Fn. 12 der vorliegenden Schlussanträge Bezug nehme.

  • EuGH - C-563/18 (anhängig)

    Prokuratura Okregowa w Plocku

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2024 - C-197/23
    {FN:9} Urteil vom 26. März 2020, Miasto Łowicz und Prokurator Generalny (C-558/18 und C-563/18, EU:C:2020:234, im Folgenden: Urteil Miasto Łowicz, Rn. 33 und 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Tanchev in der Rechtssache Kommission/Polen (Unabhängigkeit der ordentlichen Gerichte) (C-192/18, EU:C:2019:529, Nr. 115) und in den verbundenen Rechtssachen Miasto Łowicz und Prokuratur Generalny (C-558/18 und C-563/18, EU:C:2019:775, Nr. 125); vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Rantos, auf die ich in Fn. 12 der vorliegenden Schlussanträge Bezug nehme.

  • EuGH, 06.10.2020 - C-511/18

    La Quadrature du Net u.a. - Vorratsdatenspeicherung kann zulässig sein

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2024 - C-197/23
    {FN:42} Urteil vom 6. Oktober 2020, La Quadrature du Net u. a. (C-511/18, C-512/18 und C-520/18, EU:C:2020:791, Rn. 124 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 27.02.2018 - C-64/16

    Die Kürzungen der Bezüge der Richter des portugiesischen Tribunal de Contas …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2024 - C-197/23
    {FN:33} Urteil vom 27. Februar 2018, Associação Sindical dos Juízes Portugueses (C-64/16, EU:C:2018:117, Rn. 34).
  • EuGH, 15.07.2021 - C-791/19

    Die polnischen Rechtsvorschriften über die Disziplinarordnung für Richter …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2024 - C-197/23
    {FN:31} Urteil vom 15. Juli 2021, Kommission/Polen (Disziplinarordnung für Richter) (C-791/19, EU:C:2021:596, im Folgenden: Urteil Kommission/Polen [Disziplinarordnung für Richter], Rn. 172).
  • EGMR, 01.12.2020 - 26374/18
    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2024 - C-197/23
    {FN:40} Vgl. EGMR, 1. Dezember 2020, Guðmundur Andri Ástráðsson/Island, CE:ECHR:2020:1201JUD002637418, §§ 235 bis 290.
  • EuGH, 13.07.2023 - C-615/20

    Die nationalen Gerichte sind verpflichtet, eine Maßnahme, mit der ein Richter …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2024 - C-197/23
    {FN:45} Vgl. auch Urteil vom 13. Juli 2023, YP u. a. (Aufhebung der Immunität und Suspendierung eines Richters) (C-615/20 und C-671/20, EU:C:2023:562, Rn. 61 bis 64 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2020 - C-520/18

    Ordre des barreaux francophones und germanophone u.a. - Vorlage zur …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2024 - C-197/23
    {FN:42} Urteil vom 6. Oktober 2020, La Quadrature du Net u. a. (C-511/18, C-512/18 und C-520/18, EU:C:2020:791, Rn. 124 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EGMR, 12.01.2016 - 57774/13

    MIRACLE EUROPE KFT v. HUNGARY

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2024 - C-197/23
    {FN:29} EGMR, 12. Januar 2016, CE:ECHR:2016:0112JUD005777413, im Folgenden: Urteil Miracle Europe, § 58.
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2019 - C-192/18

    Generalanwalt Tanchev schlägt dem Gerichtshof vor, zu entscheiden, dass die neuen …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2024 - C-197/23
    Vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Tanchev in der Rechtssache Kommission/Polen (Unabhängigkeit der ordentlichen Gerichte) (C-192/18, EU:C:2019:529, Nr. 115) und in den verbundenen Rechtssachen Miasto Łowicz und Prokuratur Generalny (C-558/18 und C-563/18, EU:C:2019:775, Nr. 125); vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Rantos, auf die ich in Fn. 12 der vorliegenden Schlussanträge Bezug nehme.
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2019 - C-558/18

    Generalanwalt Tanchev: Der Gerichtshof sollte die Vorabentscheidungsersuchen zu …

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2021 - C-748/19

    Generalanwalt Bobek: Das Unionsrecht steht der in Polen praktizierten Abordnung …

  • EuGH - C-671/20 (anhängig)

    M. M.

  • EuGH, 05.06.2023 - C-204/21

    Rechtsstaatlichkeit: Die polnische Justizreform von Dezember 2019 verstößt gegen …

  • EuGH, 22.02.2022 - C-430/21

    Das Unionsrecht steht einer nationalen Regelung entgegen, wonach die nationalen …

  • EuGH, 08.06.2016 - C-479/14

    Hünnebeck - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - Art. 63 AEUV …

  • EuGH, 18.05.2021 - C-83/19

    Wegen möglicher politischer Einflussnahme: EuGH besorgt über rumänische …

  • EuGH, 20.04.2021 - C-896/19

    Nationale Vorschriften eines Mitgliedstaats, die dem Premierminister eine …

  • EuGH, 29.03.2022 - C-132/20

    Die bloße Tatsache, dass ein Richter zu einem Zeitpunkt ernannt wurde, zu dem der …

  • EuGH, 26.03.2020 - C-542/18

    Réexamen Simpson/ Rat - Überprüfung der Urteile des Gerichts der Europäischen …

  • EuGH, 06.12.2018 - C-675/17

    Universitätsabschlüsse, die im Rahmen von teilweise gleichzeitig absolvierten …

  • EuGH - C-127/19 (anhängig)

    Asociatia "Forumul Judecatorilor Din România" und Asociatia Miscarea Pentru …

  • EuGH, 17.09.2018 - C-543/18

    Réexamen HG/ Kommission - Überprüfung

  • EuGH, 18.04.2024 - C-634/22

    OT u. a. (Suppression d'un Tribunal) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Werte und …

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.03.2023 - C-718/21

    Generalanwalt Rantos bezweifelt, dass das Verfahren, mit dem die KRS ihre …

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