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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016

Rechtsprechung
   EuGH, 07.07.2016 - C-222/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,17132
EuGH, 07.07.2016 - C-222/15 (https://dejure.org/2016,17132)
EuGH, Entscheidung vom 07.07.2016 - C-222/15 (https://dejure.org/2016,17132)
EuGH, Entscheidung vom 07. Juli 2016 - C-222/15 (https://dejure.org/2016,17132)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Hőszig

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtsstandsklausel - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 23 - Gültigkeit einer in allgemeinen ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Hőszig

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtsstandsklausel - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 23 - Gültigkeit einer in allgemeinen ...

  • ra.de
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Bestimmung der Zuständigkeit der Gerichte einer Stadt in einem EU-Mitgliedstaat durch Gerichtsstandsklausel in Allgemeinen Beschaffungsbedingungen ("Höszig")

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Hőszig

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtsstandsklausel - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 23 - Gültigkeit einer in allgemeinen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2016, 1700
  • EuZW 2016, 635
 
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Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 21.05.2015 - C-322/14

    El Majdoub - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Gerichtliche …

    Auszug aus EuGH, 07.07.2016 - C-222/15
    Rn. 28 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Auslegung einer Gerichtsstandsklausel zur Bestimmung der in ihren Geltungsbereich fallenden Rechtsstreitigkeiten zwar Sache des nationalen Gerichts ist, vor dem sie geltend gemacht wird (…Urteil vom 21. Mai 2015, CDC Hydrogen Peroxide, C-352/13, EU:C:2015:335, Rn. 67 und die dort angeführte Rechtsprechung), dass die von den Vertragsparteien in einer solchen Klausel festgelegte Zuständigkeit eines Gerichts oder der Gerichte eines Mitgliedstaats nach dem Wortlaut von Art. 23 Abs. 1 der Brüssel-I-Verordnung aber grundsätzlich ausschließlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Mai 2015, El Majdoub, C-322/14, EU:C:2015:334, Rn. 24).

    Gemäß Abs. 2 dieses Artikels sind "[e]lektronische Übermittlungen, die eine dauerhafte Aufzeichnung der Vereinbarung ermöglichen, … der Schriftform gleichgestellt" (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Mai 2015, El Majdoub, C-322/14, EU:C:2015:334, Rn. 24).

    Rn. 36 Zum anderen soll mit Art. 23 Abs. 1 der Brüssel-I-Verordnung sichergestellt werden, dass eine Willenseinigung der Parteien tatsächlich vorliegt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Mai 2015, El Majdoub, C-322/14, EU:C:2015:334, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 37 Das erkennende Gericht muss vorab prüfen, ob die die Zuständigkeit begründende Klausel tatsächlich Gegenstand einer Willenseinigung zwischen den Parteien war, die klar und deutlich zum Ausdruck gekommen sein muss; die Formerfordernisse gemäß Art. 23 Abs. 1 der Brüssel-I-Verordnung sollen insoweit gewährleisten, dass die Einigung tatsächlich feststeht (…Urteile vom 6. Mai 1980, Porta-Leasing, 784/79, EU:C:1980:123, Rn. 5 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 21. Mai 2015, El Majdoub, C-322/14, EU:C:2015:334, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 44 Diese Auslegung, die durch eine allgemeine Übung im Geschäftsleben veranlasst wurde, ist dadurch gerechtfertigt, dass Art. 23 der Brüssel-I-Verordnung - wie durch die Erwägungsgründe 11 und 14 bestätigt wird - auf der Anerkennung der Parteiautonomie im Bereich von Vereinbarungen über die gerichtliche Zuständigkeit für Entscheidungen von Rechtsstreitigkeiten im Anwendungsbereich der Verordnung beruht (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. November 1978, Meeth, 23/78, EU:C:1978:198, Rn. 5, und vom 21. Mai 2015, El Majdoub, C-322/14, EU:C:2015:334, Rn. 26).

  • EuGH, 16.03.1999 - C-159/97

    Castelletti - "Brüsseler Übereinkommen - Artikel 17 - Gerichtsstandsvereinbarung …

    Auszug aus EuGH, 07.07.2016 - C-222/15
    Rn. 32 Der Gerichtshof hat außerdem festgestellt, dass diese Vorschrift im Interesse der Rechtssicherheit und zur Gewährleistung des Einverständnisses der Parteien selbst die Formvoraussetzungen für Gerichtsstandsklauseln aufstellt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. März 1999, Castelletti, C-159/97, EU:C:1999:142, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dies ist dadurch gerechtfertigt, dass die schwächere Vertragspartei geschützt werden soll, indem verhindert wird, dass Gerichtsstandsklauseln, die einseitig in einen Vertrag eingefügt worden sind, unbemerkt bleiben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. März 1999, Castelletti, C-159/97, EU:C:1999:142, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 39 In Bezug auf eine Situation wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende, in der die Gerichtsstandsklausel in allgemeinen Bedingungen geregelt ist, hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass eine solche Klausel zulässig ist, wenn der von beiden Parteien unterzeichnete Vertragstext selbst ausdrücklich auf die die Gerichtsstandsklausel enthaltenden allgemeinen Bedingungen Bezug nimmt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. März 1999, Castelletti, C-159/97, EU:C:1999:142, Rn. 13, …und vom 20. April 2016, Profit Investment SIM, C-366/13, EU:C:2016:282, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 20.04.2016 - C-366/13

    Profit Investment SIM - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. …

    Auszug aus EuGH, 07.07.2016 - C-222/15
    Rn. 33 Was die in Art. 23 Abs. 1 der Brüssel-I-Verordnung aufgestellten Voraussetzungen anbelangt, ist darauf hinzuweisen, dass diese Vorschrift vor allem Formerfordernisse vorsieht und eine inhaltliche, den Gegenstand der Klausel betreffende Voraussetzung nennt, und zwar die, dass die Klausel ein bestimmtes Rechtsverhältnis betreffen muss (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. April 2016, Profit Investment SIM, C-366/13, EU:C:2016:282, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 39 In Bezug auf eine Situation wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende, in der die Gerichtsstandsklausel in allgemeinen Bedingungen geregelt ist, hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass eine solche Klausel zulässig ist, wenn der von beiden Parteien unterzeichnete Vertragstext selbst ausdrücklich auf die die Gerichtsstandsklausel enthaltenden allgemeinen Bedingungen Bezug nimmt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. März 1999, Castelletti, C-159/97, EU:C:1999:142, Rn. 13, und vom 20. April 2016, Profit Investment SIM, C-366/13, EU:C:2016:282, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 14.12.1976 - 24/76

    Estasis Salotti / Ruewa

    Auszug aus EuGH, 07.07.2016 - C-222/15
    Rn. 40 Dies gilt jedoch nur für den Fall eines deutlichen Hinweises, dem eine Partei bei Anwendung der normalen Sorgfalt nachgehen kann, und nur, wenn feststeht, dass die die Gerichtsstandsklausel enthaltenden allgemeinen Bedingungen der anderen Vertragspartei tatsächlich zugegangen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Dezember 1976, Estasis Saloti di Colzani, 24/76, EU:C:1976:177, Rn. 12).
  • EuGH, 09.11.2000 - C-387/98

    Coreck Maritime - "Brüsseler Übereinkommen - Artikel 17 - Gerichtsstandsklausel - …

    Auszug aus EuGH, 07.07.2016 - C-222/15
    Diese Kriterien, die so genau sein müssen, dass das angerufene Gericht feststellen kann, ob es zuständig ist, können gegebenenfalls durch die besonderen Umstände des jeweiligen Falles konkretisiert werden (Urteil vom 9. November 2000, Coreck, C-387/98, EU:C:2000:606, Rn. 15).
  • EuGH, 09.11.1978 - 23/78

    Meeth / Glacetal

    Auszug aus EuGH, 07.07.2016 - C-222/15
    Rn. 44 Diese Auslegung, die durch eine allgemeine Übung im Geschäftsleben veranlasst wurde, ist dadurch gerechtfertigt, dass Art. 23 der Brüssel-I-Verordnung - wie durch die Erwägungsgründe 11 und 14 bestätigt wird - auf der Anerkennung der Parteiautonomie im Bereich von Vereinbarungen über die gerichtliche Zuständigkeit für Entscheidungen von Rechtsstreitigkeiten im Anwendungsbereich der Verordnung beruht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. November 1978, Meeth, 23/78, EU:C:1978:198, Rn. 5, …und vom 21. Mai 2015, El Majdoub, C-322/14, EU:C:2015:334, Rn. 26).
  • EuGH, 21.05.2015 - C-352/13

    Die durch ein rechtswidriges Kartell Geschädigten können Ersatz ihrer Schäden vor …

    Auszug aus EuGH, 07.07.2016 - C-222/15
    Rn. 28 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Auslegung einer Gerichtsstandsklausel zur Bestimmung der in ihren Geltungsbereich fallenden Rechtsstreitigkeiten zwar Sache des nationalen Gerichts ist, vor dem sie geltend gemacht wird (Urteil vom 21. Mai 2015, CDC Hydrogen Peroxide, C-352/13, EU:C:2015:335, Rn. 67 und die dort angeführte Rechtsprechung), dass die von den Vertragsparteien in einer solchen Klausel festgelegte Zuständigkeit eines Gerichts oder der Gerichte eines Mitgliedstaats nach dem Wortlaut von Art. 23 Abs. 1 der Brüssel-I-Verordnung aber grundsätzlich ausschließlich ist (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Mai 2015, El Majdoub, C-322/14, EU:C:2015:334, Rn. 24).
  • EuGH, 03.07.1997 - C-269/95

    Benincasa

    Auszug aus EuGH, 07.07.2016 - C-222/15
    Rn. 31 In Bezug auf Art. 17 Abs. 1 des Brüsseler Übereinkommens, dessen Nachfolgebestimmung Art. 23 der Brüssel-I-Verordnung ist, hat der Gerichtshof festgestellt, dass für eine Gerichtsstandsvereinbarung, die einem prozessualen Zweck dient, die Vorschriften dieses Übereinkommens gelten, dessen Ziel die Schaffung einheitlicher Regeln für die internationale gerichtliche Zuständigkeit ist (Urteil vom 3. Juli 1997, Benincasa, C-269/95, EU:C:1997:337, Rn. 25).
  • EuGH, 23.10.2014 - C-302/13

    flyLAL-Lithuanian Airlines - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. …

    Auszug aus EuGH, 07.07.2016 - C-222/15
    Rn. 30 Schließlich gilt, da die Brüssel-I-Verordnung in den Beziehungen der Mitgliedstaaten an die Stelle des Übereinkommens vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (…ABl. 1972, L 299, S. 32) in der Fassung der aufeinanderfolgenden Übereinkommen über den Beitritt neuer Mitgliedstaaten zu diesem Übereinkommen (im Folgenden: Brüsseler Übereinkommen) getreten ist, die Auslegung der Bestimmungen dieses Übereinkommens durch den Gerichtshof auch für die Bestimmungen der Verordnung, soweit die Bestimmungen dieser Rechtsakte als gleichbedeutend angesehen werden können (Urteil vom 23. Oktober 2014, flyLAL-Lithuanian Airlines, C-302/13, EU:C:2014:2319, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 07.02.2013 - C-543/10

    Im Rahmen einer Kette von Verträgen, die zwischen in verschiedenen …

    Auszug aus EuGH, 07.07.2016 - C-222/15
    Rn. 29 Ferner ist in Anbetracht der Ziele und der allgemeinen Systematik dieser Verordnung und zur Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung dieses Rechtsakts der in ihrem Art. 23 verwendete Begriff "Gerichtsstandsvereinbarung" nicht als bloße Verweisung auf das innerstaatliche Recht des einen oder anderen beteiligten Staates zu verstehen, sondern als autonomer Begriff (Urteil vom 7. Februar 2013, Refcomp, C-543/10, EU:C:2013:62, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 06.05.1980 - 784/79

    Porta Leasing GmbH / Prestige International SA

  • EuGH, 09.03.2017 - C-551/15

    Pula Parking - Parkgebühren EU-weit vollstreckbar

    Rn. 42 Wie sich aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt, müssen die Vorschriften der Verordnung Nr. 1215/2012 in Ermangelung eines Verweises auf das Recht der Mitgliedstaaten eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten, wobei die allgemeine Systematik, die Ziele und die Entstehungsgeschichte dieses Unionsrechtsakts zu berücksichtigen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Juli 2016, Hőszig, C-222/15, EU:C:2016:525, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 24.11.2022 - C-358/21

    Tilman - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …

    Rn. 48 Dies gilt jedoch nur für den Fall eines deutlichen Hinweises, dem eine Partei bei Anwendung der normalen Sorgfalt nachgehen kann, und nur, wenn feststeht, dass die die Gerichtsstandsklausel enthaltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der anderen Vertragspartei tatsächlich zugegangen sind (Urteil vom 7. Juli 2016, Hőszig, C-222/15, EU:C:2016:525, Rn. 40).

    Rn. 54 Den in Art. 23 Abs. 1 der Brüssel-I-Verordnung aufgestellten Formerfordernissen liegt das Bestreben zugrunde, den Handelsbräuchen Rechnung zu tragen, dabei aber solchen Gerichtsstandsklauseln die Wirkung zu nehmen, die unbemerkt in das Vertragsverhältnis eingeführt werden könnten, wie etwa solche Klauseln, die sich auf Vordrucken für Geschäftskorrespondenz oder auf Rechnungen befinden, wenn sie von der Partei, der sie entgegengehalten werden, nicht akzeptiert worden sind (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. Juni 1981, Elefanten Schuh, 150/80, EU:C:1981:148, Rn. 24, und vom 7. Juli 2016, Hőszig, C-222/15, EU:C:2016:525, Rn. 36).

  • BGH, 10.02.2021 - KZR 66/17

    Wikingerhof/Booking.com - Gerichtliche Zuständigkeit bei Kartellverstoß: …

    Es handelt sich vielmehr um einen autonomen Begriff des Unionsrechts (EuGH…, Urteil vom 18. November 2020 - C-519/19, RIW 2021, 44, Rn. 38 - Ryanair DAC/DelayFix; vgl. EuGH, Urteil vom 7. Juli 2016 - C-222/15, EuZW 2016, 635 Rn. 29 - Hőszig/Alstom Power Thermal Services).

    Damit soll verhindert werden, dass einseitig in den Vertrag eingefügte Gerichtsstandsklauseln unbemerkt bleiben (vgl. EuGH…, Urteil vom 20. April 2016 - C-366/13, RIW 2016, 357 Rn. 39 - Profit Investment SIM SpA/Ossi;… BGH, ZIP 2017, 2324 Rn. 25), und sichergestellt werden, dass eine Willenseinigung der Parteien tatsächlich vorliegt (vgl. EuGH, EuZW 2016, 635 Rn. 36 f. - Hőszig/Alstom Power Thermal Services;… NJW 2015, 2171 Rn. 30 - Majdoub/CarsOnTheWeb.Deutschland GmbH).

    Es bedarf deshalb der Feststellung, dass die die Zuständigkeit begründende Klausel tatsächlich Gegenstand einer klar und deutlich zum Ausdruck kommenden Einigung der Parteien war (EuGH…, Urteil vom 8. März 2018 - C-64/17, ZIP 2018, 1754 Rn. 25 - Saey Home & Garden;… RIW 2021, 44, Rn. 38 - Ryanair DAC/DelayFix; vgl. auch Urteil vom 14. Dezember 1976 - Rs 24/76, NJW 1977, 494 - Colzani/Rüwa; EuZW 2016, 635 Rn. 36 f. - Hőszig/Alstom Power Thermal Services).

    Denn ohne Kenntnis der Gerichtsstandsklausel oder zumindest die Möglichkeit der Kenntnisnahme bei normaler Sorgfalt konnte sich eine Einigung der Parteien nicht auf die Gerichtsstandsklausel erstrecken (vgl. EuGH, NJW 1977, 494 - Colzani/Rüwa; EuZW 2016, 635 Rn. 40 - Hőszig/Alstom Power Thermal Services; BGH, Urteil vom 28. März 1996 - III ZR 95/95, NJW 1996, 1819).

  • BGH, 26.11.2020 - I ZR 245/19

    Schiedsvereinbarung mit ausländischem Verkäufer: Rechtzeitigkeit der …

    Zudem steht bei Schiedsvereinbarungen - anders als bei Gerichtsstandsvereinbarungen nach Art. 23 EuGVVO aF - in Fällen wie dem vorliegenden, auf die mangels Einhaltung der Form des Art. 11 Abs. 2 UNÜ über den Meistbegünstigungsgrundsatz nationales Recht Anwendung finden kann, kein autonomes Recht in Rede, das dem Ziel der Schaffung eines international vereinheitlichten Rechts dient (vgl. EuGH, Urteil vom 7. Juli 2016 - C-222/15, EuZW 2016, 635 Rn. 29 und 31 - Hőszig/Alstom).
  • EuGH, 14.09.2017 - C-168/16

    Mitglieder des Flugpersonals können in Rechtsstreitigkeiten über ihre …

    Rn. 45 Erstens ergibt sich aus dem 19. Erwägungsgrund der Brüssel-I-Verordnung, die in den Beziehungen der Mitgliedstaaten an die Stelle des Übereinkommens vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen in der Fassung der nachfolgenden Übereinkommen über den Beitritt neuer Mitgliedstaaten zu diesem Übereinkommen (im Folgenden: Brüsseler Übereinkommen) getreten ist, dass die Auslegung der Bestimmungen dieses Übereinkommens durch den Gerichtshof auch für die Bestimmungen der Verordnung gilt, soweit die Bestimmungen dieser Rechtsakte als gleichbedeutend angesehen werden können (Urteil vom 7. Juli 2016, Hőszig, C-222/15, EU:C:2016:525, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 27.02.2025 - C-537/23

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und …

    Diese Kriterien, die so genau sein müssen, dass das angerufene Gericht feststellen kann, ob es zuständig ist, können gegebenenfalls durch die besonderen Umstände des von diesem Gericht geprüften Falles konkretisiert werden (…Urteile vom 9. November 2000, Coreck, C-387/98, EU:C:2000:606, Rn. 15, und vom 7. Juli 2016, Hőszig, C-222/15, EU:C:2016:525, Rn. 43).
  • BGH, 15.06.2021 - II ZB 35/20

    Geltung der Gerichtsstandsvereinbarung aus dem Darlehensvertrag für die Ansprüche …

    Diese Rechtsprechung des Gerichtshofs zum EuGVÜ gilt für die EuGVVO, da diese in den Beziehungen der Mitgliedstaaten anstelle des Übereinkommens getreten ist (EuGH, Urteil vom 7. Juli 2016 - C-222/15,ECLI:EU:C:2016:525 = ZIP 2016, 1700 Rn. 30 - Höszig).

    Welche Rechtsstreitigkeiten in den Anwendungsbereich einer Gerichtsstandsklausel fallen, ist durch Auslegung zu ermitteln, die Sache des nationalen Gerichts ist, vor dem sie geltend gemacht wird (EuGH…, Urteil vom 3. Juli 1997- C-269/95, Slg. 1997, I-3767 Rn. 31 = RIW 1997, 775, 778 - Benincasa;… Urteil vom 16. März 1999 - C-159/97, Slg. 1999, I-1597 Rn. 31 = ZIP 1999, 1184 Rn. 31 - Castelletti;… Urteil vom 21. Mai 2015 - C-352/13, ECLI:EU:C:2015:335, ZIP 2015, 2043 Rn. 67 - CDC Hydrogen Peroxide; Urteil vom 2. Juli 2016- C-222/15, ECLI:EU:C:2016:525, ZIP 2016, 1700 Rn. 28 - Höszig; jeweils mwN).

  • BGH, 26.03.2019 - XI ZR 228/17

    Internationale Zuständigkeit bei Rückgewähr darlehensfinanzierter …

    Rn. 26 (1) Dafür, die Parteien hätten - wie für deren Beachtlichkeit geboten (EuGH, ZIP 2016, 1700 Rn. 37 ["Hőszig"];… NZG 2018, 226 Rn. 34 und 38 ["Leventis und Vafeias"]) - in einer Art. 23 Abs. 1 EuGVVO aF genügenden Form unmittelbar eine Gerichtsstandsvereinbarung geschlossen, die die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte begründete, sind keinerlei Anhaltspunkte ersichtlich; die Revision trägt entsprechendes nicht vor.

    Rn. 28 (aa) Die gemäß dem Vorbringen der Klägerin formularmäßig vereinbarte Gerichtsstandsklausel ist als Vereinbarung eines ausschließlichen Gerichtsstands (…EuGH, ZIP 2015, 1540 Rn. 24 ["El Majdoub"]; ZIP 2016, 1700 Rn. 28 ["Hőszig"]) unwirksam (…EuGH, NJW 2017, 2813 Rn. 38 ["Assens Havn"]).

    Demgemäß gewährleisten die Formerfordernisse des Art. 23 Abs. 1 EuGVVO aF, dass die Einigung tatsächlich feststeht (EuGH, ZIP 2016, 1700 Rn. 37 ["Hőszig"]).

  • OLG Düsseldorf, 14.11.2018 - U (Kart) 7/18

    "MUB-Hintersitzlehnen"

    Voraussetzung ist, dass ein von beiden Seiten unterzeichneter Vertragstext ausdrücklich auf diese hinweist und sie der anderen Vertragspartei tatsächlich zugegangen sind oder dass im Fall eines Vertragsschlusses durch Angebot und Annahme in verschiedenen Urkunden im Angebot auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen wird, diese der anderen Partei tatsächlich zugehen und die andere Partei das Angebot schriftlich annimmt; der bloße Abdruck auf der Rückseite oder die bloße Beifügung ohne entsprechenden Hinweis im Vertragstext oder Angebot genügen nicht, weil hierdurch nicht gewährleistet ist, dass die andere Partei tatsächlich einer Klausel zugestimmt hat, die von den allgemeinen Regeln über die gerichtliche Zuständigkeit abweicht (vgl. EuGH, Urteil vom 07.07.2016, C-222/15, Rn. 39 f. bei juris;… Urteil vom 20.04.2016, C-366/13, Rn. 26 bei juris;… Urteil vom 14.12.1976, C-24/76, Rn. 9 f. bei juris - Colzani;… Münchener Kommentar zur ZPO/Gottwald, 5. Aufl. 2017, Art. 25 Brüssel Ia-VO Rn. 31;… Musielak/Voit/Stadler, ZPO, 15. Aufl. 2018, Art. 25 Brüssel Ia-VO Rn. 9;… Reithmann/Martiny/Hausmann, Internationales Vertragsrecht, 8. Aufl. 2015, Rn. 8.63 ff., 8.69).
  • EuGH, 08.03.2018 - C-64/17

    Saey Home & Garden - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit …

    Rn. 27 Für den Fall, dass eine Gerichtsstandsklausel in allgemeinen Bedingungen geregelt ist, hat der Gerichtshof außerdem für Recht erkannt, dass eine solche Klausel zulässig ist, wenn der von beiden Parteien unterzeichnete Vertragstext selbst ausdrücklich auf die die Gerichtsstandsklausel enthaltenden allgemeinen Bedingungen Bezug nimmt (Urteil vom 7. Juli 2016, Hőszig, C-222/15, EU:C:2016:525, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • KG, 03.12.2020 - 2 W 1009/20

    EU-Zivilprozessrecht: Aussetzung eines Klageverfahrens wegen gegenläufiger …

  • EuGH, 25.02.2021 - C-804/19

    Markt24 - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtliche Zuständigkeit und …

  • BGH, 17.12.2024 - VIII ZR 213/23

    Begründung des Erfolgsorts im Sinne des Art. 5 Nr. 3 des Übereinkommens über die …

  • EuGH, 28.06.2017 - C-436/16

    Leventis und Vafias - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit …

  • EuGH, 06.10.2021 - C-581/20

    TOTO - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen …

  • OLG Bamberg, 30.01.2019 - 8 U 159/18

    Forderung aus Bürgschaftsverpflichtung

  • KG, 15.05.2018 - 7 U 112/17

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei abweichender …

  • EuGH, 30.10.2025 - C-398/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und …

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2024 - C-339/22

    BSH Hausgeräte - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der …

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.10.2023 - C-566/22

    Inkreal - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …

  • OLG Köln, 20.05.2022 - 8 U 52/21

    Kaufpreiszahlung für Keramikfliesen; Fehlende internationale Zuständigkeit …

  • OLG Düsseldorf, 12.09.2024 - 6 W 1/24

    Digitale Vignetten für österreichische Autobahnen: Kartellklage in Deutschland …

  • OLG Hamm, 01.10.2019 - 34 U 175/18
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.07.2018 - C-595/17

    Apple Sales International u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der …

  • BGH, 03.03.2020 - VIII ZR 41/19

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision i.R.d. …

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-222/15   

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Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-222/15 (https://dejure.org/2016,6159)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 07.04.2016 - C-222/15 (https://dejure.org/2016,6159)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 07. April 2016 - C-222/15 (https://dejure.org/2016,6159)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Hőszig

    Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 23 Abs. 1 - Gerichtsstandsvereinbarung - Vereinbarung über die Zuständigkeit der Gerichte einer bestimmten Stadt eines ...

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 09.11.1978 - 23/78

    Meeth / Glacetal

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-222/15
    {FN:25} - Urteil Meeth (23/78, EU:C:1978:198).

    {FN:26} - Vgl. Urteil Meeth (23/78, EU:C:1978:198, Rn. 5).

    {FN:28} - Urteil Meeth (23/78, EU:C:1978:198).

  • EuGH, 03.07.1997 - C-269/95

    Benincasa

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-222/15
    {FN:11} - Vgl. Urteil Benincasa (C-269/95, EU:C:1997:337, Rn. 28).

    {FN:14} - Vgl. Urteil Benincasa (C-269/95, EU:C:1997:337, Rn. 25).

  • EuGH, 07.02.2013 - C-543/10

    Im Rahmen einer Kette von Verträgen, die zwischen in verschiedenen …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-222/15
    {FN:7} - Vgl. Urteil Refcomp (C-543/10, EU:C:2013:62, Rn. 19).

    {FN:16} - Vgl. Urteile Powell Duffryn (…C-214/89, EU:C:1992:115, Rn. 13 und 14) und Refcomp (C-543/10, EU:C:2013:62, Rn. 21).

  • EuGH, 14.12.1976 - 24/76

    Estasis Salotti / Ruewa

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-222/15
    {FN:23} - Vgl. Urteil Estasis Salotti di Colzani (24/76, EU:C:1976:177, Rn. 10).
  • EuGH, 09.11.2000 - C-387/98

    Coreck Maritime - "Brüsseler Übereinkommen - Artikel 17 - Gerichtsstandsklausel - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-222/15
    {FN:24} - Vgl. Urteil Coreck (C-387/98, EU:C:2000:606, Rn. 15).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.05.1981 - 150/80

    Elefanten Schuh GmbH gegen Pierre Jacqmain. - Brüsseler Übereinkommen - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-222/15
    {FN:38} - Schlussanträge des Generalanwalts Slynn in der Rechtssache Elefanten Schuh (150/80, EU:C:1981:112, S. 1698).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.10.1978 - 23/78

    Nikolaus Meeth gegen Glacetal.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-222/15
    {FN:27} - Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Capotorti in der Rechtssache Meeth (23/78, EU:C:1978:183, Nr. 2).
  • EuGH, 21.05.2015 - C-322/14

    El Majdoub - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Gerichtliche …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-222/15
    {FN:18} - Vgl. Urteile MSG (…C-106/95, EU:C:1997:70, Rn. 15 und die dort angeführte Rechtsprechung) und El Majdoub (C-322/14, EU:C:2015:334, Rn. 29).
  • EuGH, 20.02.1997 - C-106/95

    MSG / Les Gravières Rhénanes

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-222/15
    {FN:18} - Vgl. Urteile MSG (C-106/95, EU:C:1997:70, Rn. 15 und die dort angeführte Rechtsprechung) und El Majdoub (…C-322/14, EU:C:2015:334, Rn. 29).
  • EuGH, 10.03.1992 - C-214/89

    Powell Duffryn / Petereit

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-222/15
    {FN:16} - Vgl. Urteile Powell Duffryn (C-214/89, EU:C:1992:115, Rn. 13 und 14) und Refcomp (…C-543/10, EU:C:2013:62, Rn. 21).
  • EuGH, 16.03.1999 - C-159/97

    Castelletti - "Brüsseler Übereinkommen - Artikel 17 - Gerichtsstandsvereinbarung …

  • EuGH, 04.05.2010 - C-533/08

    TNT Express Nederland - Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen - …

  • EuGH, 14.12.1976 - 25/76

    Segoura / Bonakdarian

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2018 - C-379/17

    Società Immobiliare Al Bosco Srl - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …

    Vgl. auch meine Schlussanträge in der Rechtssache Hőszig (C-222/15, EU:C:2016:224, Nrn. 31 und 47).
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