Rechtsprechung
| EuGH, 29.02.2024 - C-222/22 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Europäischer Gerichtshof
Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (Conversion religieuse ultérieure)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Asylpolitik - Richtlinie 2011/95/EU - Voraussetzungen für einen Anspruch auf internationalen Schutz - Inhalt des zu gewährenden Schutzes - Art. 5 - Aus Nachfluchtgründen entstehender ...
- Informationsverbund Asyl und Migration
- doev.de
Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl - Beschränkung von Nachfluchtgründen auf bereits im Herkunftsland bestehende Überzeugungen unionsrechtswidrig
- milo.bamf.de
EURL 95/2011, Art 13; EURL 95/2011, Art 2; EURL 95/2011, Art 2; EURL 95/2011, Art 4 Abs 3; EURL 95/2011, Art 5; EURL 95/2011, Art 5 Abs 3; FlüAbk; FlüAbk, Art 1; FlüAbk, Art 33; FlüAbk, Art 42 Abs 1
Iran: Auslegung von Artikel 5 Absatz 3 EU-Anerkennungsrichtlinie (Richtlinie 2011/95); Frage der Beachtlichkeit von subjektiven Nachfluchtgründen beim Folgeantrag; nationale Regelung eines Mitgliedsstaats darf Ablehnung der Flüchtlingseigenschaft bei selbst geschaffenen ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Asylpolitik - Richtlinie 2011/95/EU - Voraussetzungen für einen Anspruch auf internationalen Schutz - Inhalt des zu gewährenden Schutzes - Art. 5 - Aus Nachfluchtgründen entstehender ...
- rechtsportal.de
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Asylpolitik - Richtlinie 2011/95/EU - Voraussetzungen für einen Anspruch auf internationalen Schutz - Inhalt des zu gewährenden Schutzes - Art. 5 - Aus Nachfluchtgründen entstehender ...
Kurzfassungen/Presse (5)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Ein Asylantrag aufgrund eines Religionswechsels nach dem Verlassen des Herkunftslandes kann nicht automatisch als missbräuchlich abgelehnt werden
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Religionswechsel nach der Flucht
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Asylantrag aufgrund eines Religionswechsels
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Asyl: Religionswechsel aus "innerer Überzeugung" kann nicht missbräuchlich sein
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Religionswechsel nach Flucht kein Asyl-Missbrauch - Religionswechsel aus "innerer Überzeugung" schließt eine Missbrauchsabsicht aus
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2023 - C-222/22
- EuGH, 29.02.2024 - C-222/22
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (14)
- EuGH, 16.01.2024 - C-621/21
Gewalt gegen Frauen: Der Gerichtshof erläutert die Voraussetzungen für die …
Auszug aus EuGH, 29.02.2024 - C-222/22
Die Bestimmungen dieser Richtlinie sind daher nicht nur im Licht der allgemeinen Systematik der Richtlinie, sondern auch unter Beachtung der Genfer Flüchtlingskonvention auszulegen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Januar 2021, Bundesrepublik Deutschland [Flüchtlingseigenschaft eines Staatenlosen palästinensischer Herkunft], C-507/19, EU:C:2021:3, Rn. 38 und 39, sowie vom 16. Januar 2024, 1ntervyuirasht organ na DAB pri MS [Frauen als Opfer häuslicher Gewalt], C-621/21, EU:C:2024:47, Rn. 36 und 37).Rn. 34 Die Frage, ob die in einem Folgeantrag geltend gemachten Umstände, mit denen das Vorliegen einer Verfolgungsgefahr aus einem der in Art. 10 Abs. 1 der Richtlinie 2011/95 genannten Gründe dargetan werden soll, was zur Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft führen kann, von einer Missbrauchsabsicht und einer Absicht zeugen, das anwendbare Verfahren zu instrumentalisieren, erfordert eine individuelle Prüfung dieses Antrags anhand aller in Rede stehenden Umstände durch die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten gemäß Art. 4 Abs. 3 dieser Richtlinie, wobei alle relevanten Tatsachen zu berücksichtigen sind (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. September 2023, Staatssecretaris van Veiligheid en Justitie [Politische Überzeugung im Aufnahmemitgliedstaat], C-151/22, EU:C:2023:688, Rn. 42, und vom 16. Januar 2024, 1ntervyuirasht organ na DAB pri MS [Frauen als Opfer häuslicher Gewalt], C-621/21, EU:C:2024:47, Rn. 60).
Rn. 39 Wenn ein solcher Antragsteller im Übrigen die Voraussetzungen des Kapitels III der Richtlinie 2011/95 erfüllt, um im Sinne von Art. 2 Buchst. d dieser Richtlinie als Flüchtling qualifiziert zu werden, ist der betreffende Mitgliedstaat nach Art. 13 der Richtlinie verpflichtet, ihm die Flüchtlingseigenschaft im Sinne von Art. 2 Buchst. e dieser Richtlinie zuzuerkennen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. Juni 2015, T., C-373/13, EU:C:2015:413, Rn. 63, und vom 16. Januar 2024, 1ntervyuirasht organ na DAB pri MS [Frauen als Opfer häuslicher Gewalt], C-621/21, EU:C:2024:47, Rn. 72).
- EuGH, 21.09.2023 - C-151/22
Staatssecretaris van Veiligheid en Justitie (Opinions politiques dans l'État …
Auszug aus EuGH, 29.02.2024 - C-222/22
Rn. 34 Die Frage, ob die in einem Folgeantrag geltend gemachten Umstände, mit denen das Vorliegen einer Verfolgungsgefahr aus einem der in Art. 10 Abs. 1 der Richtlinie 2011/95 genannten Gründe dargetan werden soll, was zur Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft führen kann, von einer Missbrauchsabsicht und einer Absicht zeugen, das anwendbare Verfahren zu instrumentalisieren, erfordert eine individuelle Prüfung dieses Antrags anhand aller in Rede stehenden Umstände durch die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten gemäß Art. 4 Abs. 3 dieser Richtlinie, wobei alle relevanten Tatsachen zu berücksichtigen sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. September 2023, Staatssecretaris van Veiligheid en Justitie [Politische Überzeugung im Aufnahmemitgliedstaat], C-151/22, EU:C:2023:688, Rn. 42, …und vom 16. Januar 2024, 1ntervyuirasht organ na DAB pri MS [Frauen als Opfer häuslicher Gewalt], C-621/21, EU:C:2024:47, Rn. 60).Rn. 37 Solche Auslegungen würden nämlich Art. 4 der Richtlinie 2011/95, der für alle Anträge auf internationalen Schutz gilt, und zwar unabhängig von den Verfolgungsgründen, auf die diese Anträge gestützt werden, die praktische Wirksamkeit nehmen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. Januar 2018, F, C-473/16, EU:C:2018:36, Rn. 36, und vom 21. September 2023, Staatssecretaris van Veiligheid en Justitie [Politische Überzeugung im Aufnahmemitgliedstaat], C-151/22, EU:C:2023:688, Rn. 41).
- EuGH, 19.12.2019 - C-263/18
Der Verkauf "gebrauchter" E-Books über eine Website stellt eine öffentliche …
Auszug aus EuGH, 29.02.2024 - C-222/22
Rn. 25 Sowohl die einheitliche Anwendung des Unionsrechts als auch der Gleichheitssatz verlangen, dass die Begriffe einer unionsrechtlichen Bestimmung, die für die Ermittlung ihres Sinns und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Europäischen Union autonom und einheitlich auszulegen sind, wobei diese Auslegung unter Berücksichtigung nicht nur des Wortlauts der Bestimmung, sondern auch ihres Regelungszusammenhangs, des mit der fraglichen Regelung verfolgten Zwecks sowie gegebenenfalls ihrer Entstehungsgeschichte zu erfolgen hat (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Januar 1984, Ekro, 327/82, EU:C:1984:11, Rn. 11, vom 19. Dezember 2019, Nederlands Uitgeversverbond und Groep Algemene Uitgevers, C-263/18, EU:C:2019:1111, Rn. 38, …sowie vom 25. Juni 2020, Ministerio Fiscal [Behörde, bei der ein Antrag auf internationalen Schutz wahrscheinlich gestellt wird], C-36/20 PPU, EU:C:2020:495, Rn. 53).
- EuGH, 12.11.1969 - 29/69
Stauder / Stadt Ulm
Auszug aus EuGH, 29.02.2024 - C-222/22
Die in Rn. 25 des vorliegenden Urteils genannte Notwendigkeit einer einheitlichen Auslegung und Anwendung jeder Vorschrift des Unionsrechts schließt es aus, sie in einer ihrer Sprachfassungen isoliert zu betrachten, und gebietet es, sie anhand des Kontexts und des Zwecks der Regelung auszulegen, zu der sie gehört (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. November 1969, Stauder, 29/69, EU:C:1969:57, Rn. 2 und 3, …sowie vom 15. September 2022, Minister for Justice and Equality [Drittstaatsangehöriger Cousin eines Unionsbürgers], C-22/21, EU:C:2022:683, Rn. 20). - EuGH, 14.05.2019 - C-391/16
Die Bestimmungen der Richtlinie über Flüchtlinge in Bezug auf die Aberkennung und …
Auszug aus EuGH, 29.02.2024 - C-222/22
Die Eigenschaft als Flüchtling im Sinne dieser Bestimmungen hängt nämlich nicht von der förmlichen Anerkennung einer solchen Eigenschaft durch die Gewährung der "Flüchtlingseigenschaft" im Sinne von Art. 2 Buchst. e dieser Richtlinie ab (Urteil vom 14. Mai 2019, M u. a. [Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft], C-391/16, C-77/17 und C-78/17, EU:C:2019:403, Rn. 90). - EuGH, 24.06.2015 - C-373/13
T. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des …
Auszug aus EuGH, 29.02.2024 - C-222/22
Rn. 39 Wenn ein solcher Antragsteller im Übrigen die Voraussetzungen des Kapitels III der Richtlinie 2011/95 erfüllt, um im Sinne von Art. 2 Buchst. d dieser Richtlinie als Flüchtling qualifiziert zu werden, ist der betreffende Mitgliedstaat nach Art. 13 der Richtlinie verpflichtet, ihm die Flüchtlingseigenschaft im Sinne von Art. 2 Buchst. e dieser Richtlinie zuzuerkennen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. Juni 2015, T., C-373/13, EU:C:2015:413, Rn. 63, …und vom 16. Januar 2024, 1ntervyuirasht organ na DAB pri MS [Frauen als Opfer häuslicher Gewalt], C-621/21, EU:C:2024:47, Rn. 72). - EuGH, 25.01.2018 - C-473/16
Ein Asylbewerber darf keinem psychologischen Test zur Bestimmung seiner sexuellen …
Auszug aus EuGH, 29.02.2024 - C-222/22
Rn. 37 Solche Auslegungen würden nämlich Art. 4 der Richtlinie 2011/95, der für alle Anträge auf internationalen Schutz gilt, und zwar unabhängig von den Verfolgungsgründen, auf die diese Anträge gestützt werden, die praktische Wirksamkeit nehmen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. Januar 2018, F, C-473/16, EU:C:2018:36, Rn. 36, …und vom 21. September 2023, Staatssecretaris van Veiligheid en Justitie [Politische Überzeugung im Aufnahmemitgliedstaat], C-151/22, EU:C:2023:688, Rn. 41). - EuGH, 13.09.2018 - C-369/17
Eine Person kann nicht von der Gewährung subsidiären Schutzes ausgeschlossen …
Auszug aus EuGH, 29.02.2024 - C-222/22
Insbesondere hat die zuständige nationale Behörde nach Art. 4 Abs. 3 eine vollständige Prüfung sämtlicher besonderer Umstände des konkreten Falls des Antragstellers vorzunehmen, was jeglichen Automatismus ausschließt (vgl. entsprechend Urteile vom 13. September 2018, Ahmed, C-369/17, EU:C:2018:713, Rn. 48 und 49, …sowie vom 22. September 2022, 0rszágos Idegenrendészeti Főigazgatóság u. a., C-159/21, EU:C:2022:708, Rn. 72 und 73). - EuGH, 13.01.2021 - C-507/19
Bundesrepublik Deutschland (Statut de réfugié d'un apatride d'origine …
Auszug aus EuGH, 29.02.2024 - C-222/22
Die Bestimmungen dieser Richtlinie sind daher nicht nur im Licht der allgemeinen Systematik der Richtlinie, sondern auch unter Beachtung der Genfer Flüchtlingskonvention auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Januar 2021, Bundesrepublik Deutschland [Flüchtlingseigenschaft eines Staatenlosen palästinensischer Herkunft], C-507/19, EU:C:2021:3, Rn. 38 und 39, …sowie vom 16. Januar 2024, 1ntervyuirasht organ na DAB pri MS [Frauen als Opfer häuslicher Gewalt], C-621/21, EU:C:2024:47, Rn. 36 und 37). - EuGH, 18.01.1984 - 327/82
Ekro
Auszug aus EuGH, 29.02.2024 - C-222/22
Rn. 25 Sowohl die einheitliche Anwendung des Unionsrechts als auch der Gleichheitssatz verlangen, dass die Begriffe einer unionsrechtlichen Bestimmung, die für die Ermittlung ihres Sinns und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Europäischen Union autonom und einheitlich auszulegen sind, wobei diese Auslegung unter Berücksichtigung nicht nur des Wortlauts der Bestimmung, sondern auch ihres Regelungszusammenhangs, des mit der fraglichen Regelung verfolgten Zwecks sowie gegebenenfalls ihrer Entstehungsgeschichte zu erfolgen hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Januar 1984, Ekro, 327/82, EU:C:1984:11, Rn. 11…, vom 19. Dezember 2019, Nederlands Uitgeversverbond und Groep Algemene Uitgevers, C-263/18, EU:C:2019:1111, Rn. 38, …sowie vom 25. Juni 2020, Ministerio Fiscal [Behörde, bei der ein Antrag auf internationalen Schutz wahrscheinlich gestellt wird], C-36/20 PPU, EU:C:2020:495, Rn. 53). - EuGH, 22.09.2022 - C-159/21
Aberkennung des internationalen Schutzes infolge einer Beeinträchtigung der …
- EuGH, 06.07.2023 - C-402/22
Aberkennung und Ablehnung der Flüchtlingseigenschaft: Der Gerichtshof erläutert …
- EuGH, 25.06.2020 - C-36/20
Gerichtliche Behörden, die über die Inhaftnahme eines illegal aufhältigen …
- EuGH, 15.09.2022 - C-22/21
Minister for Justice and Equality (Ressortissant de pays tiers cousin d'un …
- EuGH, 11.06.2024 - C-646/21
"Soziale Gruppe": Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau als Grund für Asyl
Insoweit genügt die Feststellung, dass eine solche Identifizierung, wenn sie rechtlich hinreichend nachgewiesen ist, nicht mit einem missbräuchlichen und instrumentalisierenden Vorgehen gleichgestellt werden kann, das mit diesen Bestimmungen bekämpft werden soll (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Februar 2024, Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl [Späterer Religionswechsel], C-222/22, EU:C:2024:192, Rn. 32 und 34). - Generalanwalt beim EuGH, 23.10.2025 - C-621/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Asylpolitik - Richtlinie 2013/33/EU - Aufnahme …
{FN:33} Vgl. Urteile vom 17. November 1983, Merck (…292/82, EU:C:1983:335, Rn. 12), vom 29. Februar 2024, Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (Späterer Religionswechsel) (C-222/22, EU:C:2024:192, Rn. 25), und vom 4. September 2025, Casa Judeţeană de Asigurări de Sănătate Mureş u. a. (…C-489/23, EU:C:2025:651, Rn. 31). - EuGH, 29.01.2026 - C-286/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Schadensersatzklagen nach nationalem Recht wegen …
Die Notwendigkeit einer einheitlichen Auslegung und Anwendung jeder Vorschrift des Unionsrechts schließt es aus, sie in einer ihrer Sprachfassungen isoliert zu betrachten, und gebietet es, sie anhand des Kontexts und des Zwecks der Regelung auszulegen, zu der sie gehört (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. November 1969, Stauder, 29/69, EU:C:1969:57, Rn. 2 und 3, sowie vom 29. Februar 2024, Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl [Späterer Religionswechsel], C-222/22, EU:C:2024:192, Rn. 42).
- EuGH, 09.07.2026 - C-307/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie (EU) 2019/771 - …
Rn. 20 Sowohl die einheitliche Anwendung des Unionsrechts als auch der Gleichheitssatz verlangen, dass die Begriffe einer unionsrechtlichen Bestimmung, die für die Ermittlung ihres Sinns und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Europäischen Union autonom und einheitlich auszulegen sind, wobei diese Auslegung unter Berücksichtigung nicht nur des Wortlauts der Bestimmung, sondern auch ihres Regelungszusammenhangs, des mit der fraglichen Regelung verfolgten Zwecks sowie gegebenenfalls ihrer Entstehungsgeschichte zu erfolgen hat (…vgl. Urteile vom 18. Januar 1984, Ekro, 327/82, EU:C:1984:11, Rn. 11, und vom 29. Februar 2024, Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl [Späterer Religionswechsel], C-222/22, EU:C:2024:192, Rn. 25). - EuGH, 30.04.2025 - C-63/24
Galte - Vorlage zur Vorabentscheidung - Asylpolitik - Flüchtlingseigenschaft oder …
Die Bestimmungen dieser Richtlinie sind daher nicht nur im Licht der allgemeinen Systematik der Richtlinie, sondern auch unter Beachtung dieses Abkommens auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Februar 2024, Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl [Späterer Religionswechsel], C-222/22, EU:C:2024:192, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung). - VG Würzburg, 05.06.2024 - W 8 S 24.30857
Konversion eines iranischen Staatsangehörigen vom Islam zum Christentum
Erforderlich ist eine umfassende Prüfung aller Umstände des konkreten individuellen Falles, was jeglichen Automatismus ausschließt (EuGH, U.v. 29.2.2024 - C-222/22 - juris Rn. 34 ff. - zur Konversion Iraners vom Islam zum Christentum - m.w.N. zur EuGH-Rechtsprechung). - VG Hamburg, 26.02.2024 - 1 A 1789/23
Erfolgreiche Asylklage eines türkischen Staatsangehörigen gegen die Ablehnung …
Auch nachträglich selbst geschaffene Umstände erfordern grundsätzlich eine individuelle Prüfung des Folgeantrags (Anschluss an EuGH, Urt. v. 29.2.2024, C-222/22).Der EuGH hat insoweit zu Art. 5 Abs. 3 der Qualifikationsrichtlinie (RL 2011/95/EU) festgestellt, dass die Mitgliedstaaten ungeachtet der damit eröffneten Möglichkeit zu einer individuellen Prüfung des Folgeantrags verpflichtet sind und im nationalen Recht eine widerlegliche Vermutung weder für eine Missbrauchsabsicht noch für eine Instrumentalisierung des Verfahrens auf Zuerkennung internationalen Schutzes vorgesehen werden darf (EuGH, Urt. v. 29.2.2024, C-222/22, Rz. 36).
- Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2024 - C-109/23
Jemerak - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Außen- und …
{FN:5} Urteil vom 29. Februar 2024, JF (Späterer Religionswechsel) (C-222/22, EU:C:2024:192, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung). - VG Würzburg, 16.08.2024 - W 8 S 24.31427
Erfolgreicher Eilantrag gegen Abschiebungsandrohung in Iran
Erforderlich ist eine umfassende Prüfung aller Umstände des konkreten individuellen Falles, was jeglichen Automatismus ausschließt (EuGH, U.v. 29.2.2024 - C-222/22 - juris Rn. 34 ff. - zur Konversion Iraners vom Islam zum Christentum - m.w.N. zur EuGH-Rechtsprechung). - VG Würzburg, 14.08.2024 - W 8 S 24.31370
Erfolgreicher Eilantrag einer iranischen Asylfolgeantragstellerin gegen …
Erforderlich ist eine umfassende Prüfung aller Umstände des konkreten individuellen Falles, was jeglichen Automatismus ausschließt (EuGH, U.v. 29.2.2024 - C-222/22 - juris Rn. 34 ff. - zur Konversion Iraners vom Islam zum Christentum - m.w.N. zur EuGH-Rechtsprechung). - VG Hamburg, 04.10.2024 - 10 AE 4448/24
Erfolgreicher Eilantrag einer iranischen Staatsangehörigen gegen die Ablehnung …
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2023 - C-222/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (Conversion religieuse ultérieure)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Richtlinie 2011/95/EU - Normen für die Gewährung internationalen Schutzes und für dessen Inhalt - Aus Nachfluchtgründen entstehender Bedarf an internationalem Schutz - Voraussetzungen - ...
- rechtsportal.de
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Richtlinie 2011/95/EU - Normen für die Gewährung internationalen Schutzes und für dessen Inhalt - Aus Nachfluchtgründen entstehender Bedarf an internationalem Schutz - Voraussetzungen - ...
- rechtsportal.de
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Richtlinie 2011/95/EU - Normen für die Gewährung internationalen Schutzes und für dessen Inhalt - Aus Nachfluchtgründen entstehender Bedarf an internationalem Schutz - Voraussetzungen - ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2023 - C-222/22
- EuGH, 29.02.2024 - C-222/22
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (12)
- EuGH, 14.05.2019 - C-391/16
Die Bestimmungen der Richtlinie über Flüchtlinge in Bezug auf die Aberkennung und …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2023 - C-222/22
{FN:18} Vgl. Erwägungsgründe 3, 12, 23 und 24 der Richtlinie 2011/95 (Urteile vom 14. Mai 2019, M u. a. [Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft], C-391/16, C-77/17 und C-78/17, EU:C:2019:403, Rn. 80, 81 und 83 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 19. November 2020, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Militärdienst und Asyl], C-238/19, EU:C:2020:945, Rn. 20).{FN:19} Vgl. Urteil vom 14. Mai 2019, M u. a. (Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft), C-391/16, C-77/17 und C-78/17, EU:C:2019:403, Rn. 86.
{FN:43} Vgl. Urteil vom 14. Mai 2019, M u. a. (Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft), C-391/16, C-77/17 und C-78/17, EU:C:2019:403, Rn. 89 und die dort angeführte Rechtsprechung.
{FN:44} Vgl. Urteil vom 14. Mai 2019, M u. a. (Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft), C-391/16, C-77/17 und C-78/17, EU:C:2019:403, Rn. 99.
{FN:52} Vgl. Urteile vom 13. September 2018, Ahmed, C-369/17, EU:C:2018:713, Rn. 37, sowie vom 14. Mai 2019, M u. a. (Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft), C-391/16, C-77/17 und C-78/17, EU:C:2019:403, Rn. 79.
- EuGH, 13.09.2018 - C-369/17
Eine Person kann nicht von der Gewährung subsidiären Schutzes ausgeschlossen …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2023 - C-222/22
{FN:48} Vgl. zu Art. 12 Abs. 2 Buchst. b und c der Richtlinie 2011/95 Urteil vom 13. September 2018, Ahmed, C-369/17, EU:C:2018:713, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie zu Art. 14 Abs. 4 Buchst. a und Art. 17 Abs. 1 Buchst. d dieser Richtlinie Urteil vom 22. September 2022, 0rszágos Idegenrendészeti Főigazgatóság u. a., C-159/21, EU:C:2022:708, Rn. 72 und die dort angeführte Rechtsprechung.{FN:50} Vgl. Urteil vom 13. September 2018, Ahmed, C-369/17, EU:C:2018:713, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung.
{FN:52} Vgl. Urteile vom 13. September 2018, Ahmed, C-369/17, EU:C:2018:713, Rn. 37, sowie vom 14. Mai 2019, M u. a. (Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft), C-391/16, C-77/17 und C-78/17, EU:C:2019:403, Rn. 79.
{FN:53} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. September 2018, Ahmed, C-369/17, EU:C:2018:713, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung.
- EuGH, 19.11.2020 - C-238/19
Im Kontext des Bürgerkriegs in Syrien spricht eine starke Vermutung dafür, dass …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2023 - C-222/22
{FN:8} Vgl. Urteile vom 19. November 2020, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Militärdienst und Asyl), C-238/19, EU:C:2020:945, Rn. 19 und 20, sowie vom 13. Januar 2021, Bundesrepublik Deutschland (Flüchtlingseigenschaft eines Staatenlosen palästinensischer Herkunft), C-507/19, EU:C:2021:3, Rn. 38 und 39 und die dort angeführte Rechtsprechung.{FN:18} Vgl. Erwägungsgründe 3, 12, 23 und 24 der Richtlinie 2011/95 (…Urteile vom 14. Mai 2019, M u. a. [Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft], C-391/16, C-77/17 und C-78/17, EU:C:2019:403, Rn. 80, 81 und 83 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 19. November 2020, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Militärdienst und Asyl], C-238/19, EU:C:2020:945, Rn. 20).
- EGMR, 23.03.2016 - 43611/11
F.G. v. SWEDEN
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2023 - C-222/22
{FN:32} Vgl. Urteil des EGMR vom 23. März 2016, F.G./Schweden (CE:ECHR:2016:0323JUD004361111, § 123).Vgl. dazu Urteile des EGMR vom 23. März 2016, F.G./Schweden (CE:ECHR:2016:0323JUD004361111, §§ 144 und 145), und vom 5. November 2019, A.A./Schweiz (CE:ECHR:2019:1105JUD003221817, §§ 49 und 51).
- EuGH, 22.09.2022 - C-159/21
Aberkennung des internationalen Schutzes infolge einer Beeinträchtigung der …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2023 - C-222/22
{FN:48} Vgl. zu Art. 12 Abs. 2 Buchst. b und c der Richtlinie 2011/95 Urteil vom 13. September 2018, Ahmed, C-369/17, EU:C:2018:713, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie zu Art. 14 Abs. 4 Buchst. a und Art. 17 Abs. 1 Buchst. d dieser Richtlinie Urteil vom 22. September 2022, 0rszágos Idegenrendészeti Főigazgatóság u. a., C-159/21, EU:C:2022:708, Rn. 72 und die dort angeführte Rechtsprechung.{FN:49} Vgl. Urteil vom 22. September 2022, 0rszágos Idegenrendészeti Főigazgatóság u. a., C-159/21, EU:C:2022:708, Rn. 73.
- EuGH, 02.09.2021 - C-337/20
CRCAM - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Zahlungsdienste im …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2023 - C-222/22
{FN:7} Vgl. Urteil vom 2. September 2021, CRCAM, C-337/20, EU:C:2021:671, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung.{FN:14} Vgl. entsprechend Urteil vom 2. September 2021, CRCAM, C-337/20, EU:C:2021:671, Rn. 35.
- EuGH, 17.01.2023 - C-632/20
Der Gerichtshof erklärt den Beschluss der Kommission, mit dem die Beteiligung des …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2023 - C-222/22
{FN:11} Vgl. Urteil vom 17. Januar 2023, Spanien/Kommission, C-632/20 P, EU:C:2023:28, Rn. 40.{FN:15} Vgl. Urteil vom 17. Januar 2023, Spanien/Kommission, C-632/20 P, EU:C:2023:28, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung.
- EuGH, 02.03.2010 - C-175/08
Eine Person kann ihre Flüchtlingseigenschaft verlieren, wenn die Umstände, …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2023 - C-222/22
{FN:39} Vgl. Urteil vom 2. März 2010, Salahadin Abdulla u. a., C-175/08, C-176/08, C-178/08 und C-179/08, EU:C:2010:105, Rn. 90). - EuGH, 13.01.2021 - C-507/19
Bundesrepublik Deutschland (Statut de réfugié d'un apatride d'origine …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2023 - C-222/22
{FN:8} Vgl. Urteile vom 19. November 2020, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Militärdienst und Asyl), C-238/19, EU:C:2020:945, Rn. 19 und 20, sowie vom 13. Januar 2021, Bundesrepublik Deutschland (Flüchtlingseigenschaft eines Staatenlosen palästinensischer Herkunft), C-507/19, EU:C:2021:3, Rn. 38 und 39 und die dort angeführte Rechtsprechung. - EuGH, 12.01.2023 - C-280/21
Migracijos departamentas (Motifs de persécution fondés sur des opinions …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2023 - C-222/22
{FN:42} Vgl. Urteil vom 12. Januar 2023, Migracijos departamentas (Auf politischer Überzeugung beruhende Verfolgungsgründe), C-280/21, EU:C:2023:13, Rn. 23. - EGMR, 05.11.2019 - 32218/17
A.A. c. SUISSE
- EuGH, 12.12.2019 - C-519/18
Bevándorlási és Menekültügyi Hivatal (Regroupement familial - …
- VGH Baden-Württemberg, 15.08.2023 - A 12 S 3509/20
Keine Verfolgung in Pakistan allein wegen der Zugehörigkeit zur …
- VG Würzburg, 08.01.2024 - W 8 K 23.30461
Konversion vom Islam zum Christentum begründet beachtliche …
Die Anerkennung als Flüchtling darf dann nur verweigert werden, wenn nach einer umfassenden Prüfung aller für die individuelle Situation der antragstellenden Person maßgeblichen Umstände mit hinreichender Gewissheit festgestellt werden kann, dass der Antrag eindeutig auf eine Verfolgungsgefahr gestützt ist, die die Person nach Erlass der bestandskräftigen Entscheidung über einen früheren Antrag bewusst herbeigeführt hat, indem er unredliche Aktivitäten, Handlungen oder Verhaltensweisen alleine deshalb vorgenommen bzw. an den Tag gelegt hat, um die für seine Anerkennung als Flüchtling erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen (vgl. im Einzelnen Schlussanträge des Generalanwalts beim EuGH vom 15.6.2023 - C 222/22 - juris Rn. 37 ff.). - VG Würzburg, 08.01.2024 - W 8 K 23.30660
Verpflichtung zur Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (Iran)
Die Anerkennung als Flüchtling darf dann nur verweigert werden, wenn nach einer umfassenden Prüfung aller für die individuelle Situation der antragstellenden Person maßgeblichen Umstände mit hinreichender Gewissheit festgestellt werden kann, dass der Antrag eindeutig auf eine Verfolgungsgefahr gestützt ist, die die Person nach Erlass der bestandskräftigen Entscheidung über einen früheren Antrag bewusst herbeigeführt hat, indem er unredliche Aktivitäten, Handlungen oder Verhaltensweisen alleine deshalb vorgenommen bzw. an den Tag gelegt hat, um die für seine Anerkennung als Flüchtling erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen (vgl. im Einzelnen Schlussanträge des Generalanwalts beim EuGH vom 15.6.2023 - C 222/22 - juris Rn. 37 ff.). - VG Würzburg, 24.07.2023 - W 8 K 23.30161
Erfolgreiche Klage eines Iraners auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft …
Die Anerkennung als Flüchtling darf dann nur verweigert werden, wenn nach einer umfassenden Prüfung aller für die individuelle Situation der antragstellenden Person maßgeblichen Umstände mit hinreichender Gewissheit festgestellt werden kann, dass der Antrag eindeutig auf eine Verfolgungsgefahr gestützt ist, die die Person nach Erlass der bestandskräftigen Entscheidung über einen früheren Antrag bewusst herbeigeführt hat, indem er unredliche Aktivitäten, Handlungen oder Verhaltensweisen alleine deshalb vorgenommen bzw. an den Tag gelegt hat, um die für seine Anerkennung als Flüchtling erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen (vgl. im Einzelnen Schlussanträge des Generalanwalts beim EuGH vom 15.6.2023 - C 222/22 - juris Rn. 37 ff.).
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