Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 19.05.2022

Rechtsprechung
   EuGH, 22.11.2022 - C-24/20   

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https://dejure.org/2022,32922
EuGH, 22.11.2022 - C-24/20 (https://dejure.org/2022,32922)
EuGH, Entscheidung vom 22.11.2022 - C-24/20 (https://dejure.org/2022,32922)
EuGH, Entscheidung vom 22. November 2022 - C-24/20 (https://dejure.org/2022,32922)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission/ Rat (Adhésion à l'acte de Genève)

    Nichtigkeitsklage - Beschluss (EU) 2019/1754 - Beitritt der Europäischen Union zur Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben - Art. 3 Abs. 1 AEUV - Ausschließliche Zuständigkeit der Union - Art. 207 AEUV - Gemeinsame ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtigkeitsklage - Beschluss (EU) 2019/1754 - Beitritt der Europäischen Union zur Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben - Art. 3 Abs. 1 AEUV - Ausschließliche Zuständigkeit der Union - Art. 207 AEUV - Gemeinsame ...

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2023, 178
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 25.10.2017 - C-389/15

    Kommission/ Rat (Arrangement de Lisbonne révisé) - Nichtigkeitsklage - Beschluss

    Auszug aus EuGH, 22.11.2022 - C-24/20
    In seinem Urteil vom 25. Oktober 2017, Kommission/Rat (Überarbeitetes Lissabonner Abkommen) (C-389/15, EU:C:2017:798), stellte der Gerichtshof fest, dass die Aushandlung der Genfer Akte in die ausschließliche Zuständigkeit fällt, die Art. 3 Abs. 1 AEUV der Union im Bereich der gemeinsamen Handelspolitik im Sinne von Art. 207 Abs. 1 AEUV überträgt.

    Der Gerichtshof hat im Kern bereits klargestellt, dass die Genfer Akte im Wesentlichen den Handelsverkehr zwischen der Union und Drittstaaten erleichtern und regeln soll und direkte und sofortige Auswirkungen auf diesen Handelsverkehr haben kann, so dass ihre Aushandlung in diese ausschließliche Zuständigkeit fällt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Oktober 2017, Kommission/Rat [Überarbeitetes Lissabonner Abkommen], C-389/15, EU:C:2017:798, Rn. 74).

    Von dieser Befugnis kann insbesondere dann aus Gründen der Rechtssicherheit Gebrauch gemacht werden, wenn die Nichtigerklärung eines Beschlusses, der vom Rat im Rahmen des in Art. 218 AEUV vorgesehenen Verfahrens der Aushandlung und des Abschlusses internationaler Übereinkünfte erlassen wurde, die Teilnahme der Union an der betreffenden internationalen Übereinkunft oder ihre Durchführung in Frage stellen kann, obwohl die Zuständigkeit der Union hierfür nicht in Zweifel steht (vgl. entsprechend Urteil vom 25. Oktober 2017, Kommission/Rat [Überarbeitetes Lissabonner Abkommen], C-389/15, EU:C:2017:798, Rn. 81 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 14.04.2015 - C-409/13

    Rat / Kommission - Nichtigkeitsklage - Makrofinanzhilfen an Drittländer -

    Auszug aus EuGH, 22.11.2022 - C-24/20
    Der Kommission, die nach Art. 17 Abs. 1 EUV die allgemeinen Interessen der Union fördert und zu diesem Zweck geeignete Initiativen ergreift, steht es aufgrund dieses Initiativrechts nämlich grundsätzlich zu, zu entscheiden, ob sie einen Vorschlag vorlegt oder nicht, und gegebenenfalls den Gegenstand, das Ziel und den Inhalt ihres Vorschlags zu bestimmen sowie, solange kein Beschluss des Rates ergangen ist, ihren Vorschlag zu ändern und bei Bedarf auch zurückzunehmen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. April 2015, Rat/Kommission, C-409/13, EU:C:2015:217, Rn. 70 und 74).

    Daraus folgt insbesondere, dass sich die Abänderungsbefugnis des Rates nicht so weit erstrecken kann, dass sie den Kommissionsvorschlag in einer Weise verfälscht, die der Verwirklichung der mit ihm verfolgten Ziele entgegenstünde und ihm deshalb die Daseinsberechtigung nähme (vgl. zur Rücknahme eines Rechtsetzungsvorschlags Urteil vom 14. April 2015, Rat/Kommission, C-409/13, EU:C:2015:217, Rn. 83).

  • EuGH, 18.12.2014 - Gutachten 2/13

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV

    Auszug aus EuGH, 22.11.2022 - C-24/20
    Insoweit ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass der in Art. 4 Abs. 1 und Art. 5 Abs. 1 und 2 EUV aufgestellte Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung sowie der in den Art. 13 bis 19 EUV festgelegte institutionelle Rahmen, der es der Union ermöglichen soll, die ihr durch die Verträge übertragenen Zuständigkeiten auszuüben, besondere Merkmale der Union und ihres Rechts in Bezug auf die Verfassungsstruktur der Union darstellen (vgl. in diesem Sinne Gutachten 2/13 [Beitritt der Union zur EMRK] vom 18. Dezember 2014, EU:C:2014:2454, Rn. 165).
  • EuGH, 26.04.2022 - C-401/19

    Die Verpflichtung der Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten, die

    Auszug aus EuGH, 22.11.2022 - C-24/20
    Der Gerichtshof hat auch klargestellt, dass die Frage, ob eine teilweise Nichtigerklärung den Wesensgehalt des angefochtenen Rechtsakts verändern würde, ein objektives, nicht aber ein subjektives Kriterium darstellt, das vom politischen Willen des Organs abhängig wäre, das diesen Rechtsakt erlassen hat (Urteil vom 26. April 2022, Polen/Parlament und Rat, C-401/19, EU:C:2022:297, Rn. 19 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-408/95

    Eurotunnel u.a.

    Auszug aus EuGH, 22.11.2022 - C-24/20
    Der Gerichtshof hat entschieden, dass dies nicht der Fall ist, wenn Änderungen, die der Rat an einem Kommissionsvorschlag vornimmt, weder vom Gegenstand dieses Vorschlags abweichen noch dessen Zweck verändern (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. Mai 1989, Kommission/Rat, 355/87, EU:C:1989:220, Rn. 44, und vom 11. November 1997, Eurotunnel u. a., C-408/95, EU:C:1997:532, Rn. 39).
  • EuGH, 02.09.2021 - C-928/19

    Rechtsmittel EPSU: Die Kommission ist nicht verpflichtet, einem Antrag der

    Auszug aus EuGH, 22.11.2022 - C-24/20
    In letztgenannter Bestimmung kommt der Grundsatz des institutionellen Gleichgewichts zum Ausdruck, der für den organisatorischen Aufbau der Union kennzeichnend ist und gebietet, dass jedes Organ seine Befugnisse unter Beachtung der Befugnisse der anderen Organe ausübt (Urteil vom 2. September 2021, EPSU/Kommission, C-928/19 P, EU:C:2021:656, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.07.2015 - C-425/13

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Beschluss des Rates zur Ermächtigung,

    Auszug aus EuGH, 22.11.2022 - C-24/20
    Zur Klärung der Frage, ob die angefochtenen Bestimmungen abtrennbar sind, muss ihre Bedeutung geprüft werden, um beurteilen zu können, ob ihre Nichtigerklärung den Geist und den Wesensgehalt des angefochtenen Rechtsakts verändern würde (Urteile vom 16. Juli 2015, Kommission/Rat, C-425/13, EU:C:2015:483, Rn. 94 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 9. November 2017, SolarWorld/Rat, C-205/16 P, EU:C:2017:840, Rn. 38 und 39 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 09.11.2017 - C-205/16

    SolarWorld/ Rat - Rechtsmittel - Subventionen - Durchführungsverordnung (EU) Nr.

    Auszug aus EuGH, 22.11.2022 - C-24/20
    Zur Klärung der Frage, ob die angefochtenen Bestimmungen abtrennbar sind, muss ihre Bedeutung geprüft werden, um beurteilen zu können, ob ihre Nichtigerklärung den Geist und den Wesensgehalt des angefochtenen Rechtsakts verändern würde (Urteile vom 16. Juli 2015, Kommission/Rat, C-425/13, EU:C:2015:483, Rn. 94 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 9. November 2017, SolarWorld/Rat, C-205/16 P, EU:C:2017:840, Rn. 38 und 39 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 30.05.1989 - 355/87

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 22.11.2022 - C-24/20
    Der Gerichtshof hat entschieden, dass dies nicht der Fall ist, wenn Änderungen, die der Rat an einem Kommissionsvorschlag vornimmt, weder vom Gegenstand dieses Vorschlags abweichen noch dessen Zweck verändern (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. Mai 1989, Kommission/Rat, 355/87, EU:C:1989:220, Rn. 44, und vom 11. November 1997, Eurotunnel u. a., C-408/95, EU:C:1997:532, Rn. 39).
  • EuGH, 11.09.2003 - C-445/00

    DIE ÖKOPUNKTE-VERORDNUNG 2000 BLEIBT WIRKSAM MIT AUSNAHME DER BESTIMMUNG, MIT DER

    Auszug aus EuGH, 22.11.2022 - C-24/20
    Hierzu ist festzustellen, dass eine Nichtigkeitsklage nach Art. 263 AEUV gegen das Organ zu richten ist, das die angefochtene Handlung erlassen hat, und dass eine solche Klage unzulässig wäre, soweit sie sich gegen ein anderes Organ richtet (Urteil vom 11. September 2003, Österreich/Rat, C-445/00, EU:C:2003:445, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 09.04.2024 - C-551/21

    Kommission/ Rat (Signature d'accords internationaux)

    Zur Klärung der Frage, ob die angefochtenen Bestimmungen abtrennbar sind, muss ihre Bedeutung geprüft werden, um beurteilen zu können, ob ihre Nichtigerklärung den Geist und den Wesensgehalt des angefochtenen Rechtsakts verändern würde (Urteile vom 16. Juli 2015, Kommission/Rat, C-425/13, EU:C:2015:483, Rn. 94, und vom 22. November 2022, Kommission/Rat [Beitritt zur Genfer Akte], C-24/20, EU:C:2022:911, Rn. 47).

    Die Frage, ob eine teilweise Nichtigerklärung den Wesensgehalt des angefochtenen Rechtsakts verändern würde, stellt ein objektives, nicht aber ein subjektives Kriterium dar, das vom politischen Willen des Organs abhängig wäre, das diesen Rechtsakt erlassen hat (Urteil vom 22. November 2022, Kommission/Rat [Beitritt zur Genfer Akte], C-24/20, EU:C:2022:911, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    In dieser Bestimmung kommt der Grundsatz des institutionellen Gleichgewichts zum Ausdruck, der für den organisatorischen Aufbau der Union kennzeichnend ist und gebietet, dass jedes Organ seine Befugnisse unter Beachtung der Befugnisse der anderen Organe ausübt (Urteile vom 14. April 2015, Kommission/Rat, C-409/13, EU:C:2015:217, Rn. 64, und vom 22. November 2022, Kommission/Rat [Beitritt zur Genfer Akte], C-24/20, EU:C:2022:911, Rn. 83).

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2024 - C-611/22

    Illumina/ Kommission

    155 Voir, récemment, arrêt du 22 novembre 2022, Commission/Conseil (Adhésion à l'acte de Genève) (C-24/20, EU:C:2022:911, point 83).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-551/21

    Kommission/ Rat (Signature d'accords internationaux) - Nichtigkeitsklage -

    5 In diesem Sinne Urteil vom 22. November 2022, Kommission/Rat (Beitritt zur Genfer Akte) (C-24/20, EU:C:2022:911, Rn. 47 und 48 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 19.05.2022 - C-24/20   

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https://dejure.org/2022,11415
Generalanwalt beim EuGH, 19.05.2022 - C-24/20 (https://dejure.org/2022,11415)
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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19. Mai 2022 - C-24/20 (https://dejure.org/2022,11415)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission/ Rat (Adhésion à l'acte de Genève)

    Nichtigkeitsklage - Beschluss (EU) 2019/1754 - Beitritt der Europäischen Union zur Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben - Den Mitgliedstaaten erteilte Ermächtigung, der Genfer Akte neben der Union beizutreten - Kein ...

  • rechtsportal.de

    Nichtigkeitsklage - Beschluss (EU) 2019/1754 - Beitritt der Europäischen Union zur Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben - Art. 3 Abs. 1 AEUV - Ausschließliche Zuständigkeit der Union - Art. 207 AEUV - Gemeinsame ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 08.12.2020 - C-626/18

    Polen / Parlament und Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.05.2022 - C-24/20
    16 Urteil vom 8. Dezember 2020, Polen/Parlament und Rat (C-626/18, EU:C:2020:1000, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    17 Urteil vom 8. Dezember 2020, Polen/Parlament und Rat (C-626/18, EU:C:2020:1000, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    18 Urteil vom 8. Dezember 2020, Polen/Parlament und Rat (C-626/18, EU:C:2020:1000, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 17.10.1995 - C-70/94

    Werner / Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.05.2022 - C-24/20
    40 Urteil vom 17. Oktober 1995 (C-70/94, EU:C:1995:328).

    44 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Dezember 1976, Donckerwolcke und Schou (41/76, EU:C:1976:182, Rn. 32), vom 17. Oktober 1995, Werner (C-70/94, EU:C:1995:328, Rn. 12), sowie vom 17. Oktober 1995, Leifer u. a. (C-83/94, EU:C:1995:329, Rn. 12).

  • EuGH, 15.12.1976 - 41/76

    Donckerwolke u.a. / Procureur de la République u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.05.2022 - C-24/20
    38 Urteil vom 15. Dezember 1976 (41/76, EU:C:1976:182).

    44 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Dezember 1976, Donckerwolcke und Schou (41/76, EU:C:1976:182, Rn. 32), vom 17. Oktober 1995, Werner (C-70/94, EU:C:1995:328, Rn. 12), sowie vom 17. Oktober 1995, Leifer u. a. (C-83/94, EU:C:1995:329, Rn. 12).

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.03.2021 - C-22/20

    Kommission/ Schweden (Stations d'épuration)

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.05.2022 - C-24/20
    48 C-22/20, EU:C:2021:250.

    49 Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Kommission/Schweden (Abwasserbehandlungsanlagen) (C-22/20, EU:C:2021:250, Nr. 35).

  • EuGH, 06.09.2017 - C-643/15

    Der Gerichtshof weist die Klagen der Slowakei und Ungarns gegen die vorläufige

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.05.2022 - C-24/20
    26 Urteil vom 6. September 2017, Slowakei und Ungarn/Rat (C-643/15 und C-647/15, EU:C:2017:631, Rn. 147).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.09.2020 - C-422/19

    Hessischer Rundfunk - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wirtschafts- und

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.05.2022 - C-24/20
    43 Wie Generalanwalt Pitruzzella in seinen Schlussanträgen in den verbundenen Rechtssachen Hessischer Rundfunk (C-422/19 und C-423/19, EU:C:2020:756, Rn. 43) ausgeführt hat, darf eine solche Ermächtigung, um mit der verfassungsrechtlichen Ausgestaltung der ausschließlichen Zuständigkeiten der Union vereinbar zu sein, nur von begrenzter Art sein und nicht zu einer dauerhaften Änderung der sich aus dieser Ausgestaltung ergebenden Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und den Mitgliedstaaten führen.
  • EuGH, 14.04.2015 - C-409/13

    Rat / Kommission - Nichtigkeitsklage - Makrofinanzhilfen an Drittländer -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.05.2022 - C-24/20
    25 Urteil vom 14. April 2015, Rat/Kommission (C-409/13, EU:C:2015:217, Rn. 70).
  • EuGH, 15.07.2021 - C-584/20

    Beschluss des Einheitlichen Abwicklungsausschusses über die Berechnung der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.05.2022 - C-24/20
    50 Urteil vom 15. Juli 2021, Kommission/Landesbank Baden-Württemberg und SRB (C-584/20 P und C-621/20 P, EU:C:2021:601, Rn. 104 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 17.10.1995 - C-83/94

    Strafverfahren gegen Leifer u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.05.2022 - C-24/20
    44 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Dezember 1976, Donckerwolcke und Schou (41/76, EU:C:1976:182, Rn. 32), vom 17. Oktober 1995, Werner (C-70/94, EU:C:1995:328, Rn. 12), sowie vom 17. Oktober 1995, Leifer u. a. (C-83/94, EU:C:1995:329, Rn. 12).
  • EuGH, 05.05.1981 - 804/79

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.05.2022 - C-24/20
    41 Vgl. Urteil vom 5. Mai 1981, Kommission/Vereinigtes Königreich (804/79, EU:C:1981:93, Rn. 30).
  • EuGH, 20.11.2018 - C-626/15

    Beschlüsse im Rahmen der internationalen Übereinkommen zum Schutz der lebenden

  • EuGH, 04.09.2014 - C-114/12

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Außenpolitisches Handeln der Europäischen

  • EuGH, 11.09.2003 - C-445/00

    DIE ÖKOPUNKTE-VERORDNUNG 2000 BLEIBT WIRKSAM MIT AUSNAHME DER BESTIMMUNG, MIT DER

  • EuGH, 18.02.1986 - 174/84

    Bulk Oil / Sun International

  • EuGH, 30.04.2019 - C-611/17

    Italien/ Rat (Quota de pêche de l'espadon méditerranéen) - Nichtigkeitsklage -

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2013 - C-137/12

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Beschluss 2011/853/EU des Rates -

  • EuGH - C-659/16 (anhängig)

    Kommission / Rat

  • EuGH, 25.10.2017 - C-389/15

    Kommission/ Rat (Arrangement de Lisbonne révisé) - Nichtigkeitsklage - Beschluss

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