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Weitere Entscheidungen unten: EuGH, 04.02.1992 | Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1991

Rechtsprechung
   EuGH, 30.11.1994 - C-294/90 DEP   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2657
EuGH, 30.11.1994 - C-294/90 DEP (https://dejure.org/1994,2657)
EuGH, Entscheidung vom 30.11.1994 - C-294/90 DEP (https://dejure.org/1994,2657)
EuGH, Entscheidung vom 30. November 1994 - C-294/90 DEP (https://dejure.org/1994,2657)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    Verfahrensordnung Art. 73; ; Verfahrensordnung Art. 74; ; EWG-Vertrag Art. 173 Abs. 2

  • EU-Kommission PDF

    British Aerospace / Kommission

    Verfahrensordnung des Gerichtshofes, Artikel 73
    Verfahren; Kosten; Festsetzung; Erstattungsfähige Kosten; Begriff; Zu berücksichtigende Faktoren

  • EU-Kommission

    British Aerospace / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Begriff der erstattungsfähigen Kosten; Zu berücksichtigende Faktoren im Kostenfestsetzungsverfahren; Aufgewandte Arbeitszeit; Festsetzung der erstattungsfähigen Kosten durch den Gerichtshof; Begriff des Verfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahren - Kosten - Festsetzung - Erstattungsfähige Kosten - Begriff - Zu berücksichtigende Faktoren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 26.11.1985 - 318/82

    Leeuwarder Papierwarenfabriek BV / Kommission

    Auszug aus EuGH, 30.11.1994 - C-294/90
    14 Da der Gerichtshof bei der Festsetzung der erstattungsfähigen Kosten alle Umstände der Rechtssache bis zum Zeitpunkt dieser Festsetzung berücksichtigt, ist über die durch dieses Nachverfahren entstehenden Kosten nicht gesondert zu entscheiden (vgl. Beschluß vom 26. November 1985 in der Rechtssache 318/82, Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, Slg. 1985, 3727, Randnr. 5).
  • EuGH, 04.02.1992 - C-294/90

    British Aerospace und Rover / Kommission

    Auszug aus EuGH, 30.11.1994 - C-294/90
    2 Mit Urteil vom 4. Februar 1992 in der Rechtssache C-294/90 (British Ärospace und Rover/Kommission, Slg. 1992, I-493) hat der Gerichtshof diese Entscheidung aufgehoben und der Kommission die Kosten des Verfahrens auferlegt.
  • EuGH, 21.10.1970 - 75/69

    Hake / Kommission

    Auszug aus EuGH, 30.11.1994 - C-294/90
    Dies ergibt sich insbesondere aus Artikel 72 der Verfahrensordnung, der vom "Verfahren vor dem Gerichtshof" spricht (siehe Urteil des Gerichtshofes vom 21. Oktober 1970 in der Rechtssache 75/69, Hake/Kommission, Slg. 1970, 901).
  • EuGH - 191/86 (anhängig)

    Tokyo Electric / Rat

    Auszug aus EuGH, 30.11.1994 - C-294/90
    10 Nach ständiger Rechtsprechung hat der Gerichtshof im Rahmen des Artikels 74 der Verfahrensordnung nicht die von den Parteien ihren eigenen Anwälten geschuldeten Vergütungen festzusetzen, sondern den Betrag zu bestimmen, bis zu dem die Erstattung dieser Vergütungen von der zur Tragung der Kosten verurteilten Partei verlangt werden kann (vgl. u. a. Beschluß vom 4. Februar 1993 in der Rechtssache C-191/86 DEP, Tokyo Electric/Rat, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 8).
  • EuGH, 10.10.2013 - C-38/09

    CPVO / Schräder - Kostenfestsetzung

    Rn. 26 Ebenfalls nach ständiger Rechtsprechung hat der Gerichtshof, da das Unionsrecht keine Gebührenordnung kennt und keine Vorschriften über die erforderliche Arbeitszeit enthält, die Gegebenheiten des Einzelfalls frei zu würdigen und dabei den Gegenstand und die Art des Rechtsstreits, seine Bedeutung aus unionsrechtlicher Sicht sowie seinen Schwierigkeitsgrad, den Arbeitsaufwand der tätig gewordenen Bevollmächtigten oder Beistände im Zusammenhang mit dem Verfahren und das wirtschaftliche Interesse der Beteiligten am Ausgang des Rechtsstreits zu berücksichtigen (Beschlüsse vom 30. November 1994, British Aerospace/Kommission, C-294/90 DEP, Slg. 1994, I-5423, Randnr. 13, sowie vom 16. Mai 2013, Deoleo/Aceites del Sur-Coosur, C-498/07 P-DEP, Randnr. 20).
  • EuGH, 06.01.2004 - C-104/89

    Mulder u.a. / Rat und Kommission

    10 Vorab ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof im Rahmen des Artikels 74 der Verfahrensordnung nicht die von den Parteien ihren eigenen Anwälten geschuldeten Vergütungen festzusetzen, sondern den Betrag zu bestimmen hat, bis zu dem die Erstattung dieser Vergütungen von der zur Tragung der Kosten verurteilten Partei verlangt werden kann (vgl. u. a. Beschluss vom 30. November 1994 in der Rechtssache C-294/90 DEP, British Aerospace/Kommission, Slg. 1994, I-5423, Randnr. 10).
  • EuG, 13.01.2006 - T-331/94

    IPK-München / Kommission - Verfahren - Kostenfestsetzung

    Dies ergibt sich insbesondere aus Artikel 90 der Verfahrensordnung, der vom "Verfahren vor dem Gericht" spricht (vgl. entsprechend Beschlüsse des Gerichtshofes vom 21. Oktober 1970 in der Rechtssache 75/69, Hake/Kommission, Slg. 1970, 901 und 902, und vom 30. November 1994 in der Rechtssache C-294/90 DEP, British Aerospace/Kommission, Slg. 1994, I-5423, Randnrn.
  • EuG, 09.09.2015 - T-304/08

    Smurfit Kappa Group / Kommission

    Il en découle que les dépens récupérables sont limités, d'une part, à ceux exposés aux fins de de la procédure devant le Tribunal et, d'autre part, à ceux indispensables à ces fins (voir, par analogie, ordonnances du 9 novembre 1995, Ahlström Osakeyhtiö e.a./Commission, C-89/85 DEP, EU:C:1995:366, point 14, et du 30 novembre 1994, British Aerospace/Commission, C-294/90 DEP, Rec, EU:C:1994:395, point 11).

    L'article 140, sous b), du règlement de procédure vise donc uniquement la procédure devant le Tribunal lui-même, en d'autres termes, la seule phase contentieuse de la procédure (voir, par analogie, ordonnances du 15 mars 1994, ENU/Commission, C-107/91 DEP, EU:C:1994:98, point 2, et British Aerospace/Commission, précitée, EU:C:1994:395, point 12).

  • EuGH, 01.10.2013 - C-521/09

    Elf Aquitaine / Kommission - Kostenfestsetzung

    Bei der Entscheidung über einen Kostenfestsetzungsantrag braucht der Unionsrichter weder eine nationale Gebührenordnung für Anwälte noch eine etwaige Gebührenvereinbarung zwischen der betroffenen Partei und ihren Bevollmächtigten oder Beiständen zu berücksichtigen (vgl. u. a. Beschlüsse Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, Randnr. 2, und vom 30. November 1994, British Aerospace/Kommission, C-294/90 DEP, Slg. 1994, I-5423, Randnr. 10).
  • EuGH, 16.05.2013 - C-208/11

    Internationaler Hilfsfonds / Kommission - Kostenfestsetzung

    Im Rahmen von Art. 145 der Verfahrensordnung hat der Gerichtshof jedoch nicht die Vergütungen festzusetzen, die die Parteien ihren eigenen Anwälten schulden, sondern den Betrag zu bestimmen, bis zu dem die Erstattung dieser Vergütungen von der zur Tragung der Kosten verurteilten Partei verlangt werden (vgl. u. a. Beschlüsse vom 30. November 1994, British Aerospace/Kommission, C-294/90 DEP, Slg. 1994, I-5423, Randnr. 10, sowie vom 6. Januar 2004, Mulder u. a./Rat und Kommission, C-104/89 DEP, Slg. 2004, I-1, Randnr. 41).
  • EuGH, 08.07.2004 - C-286/95

    ICI / Kommission

    17 Da das Gemeinschaftsrecht keine Gebührenordnung kennt, hat der Gerichtshof die Gegebenheiten des Einzelfalls frei zu würdigen und dabei den Gegenstand und die Art des Rechtsstreits, seine Bedeutung aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht sowie seinen Schwierigkeitsgrad, den Arbeitsaufwand der tätig gewordenen Bevollmächtigten oder Beistände im Zusammenhang mit dem Verfahren und das wirtschaftliche Interesse zu berücksichtigen, das die Parteien am Ausgang des Rechtsstreits hatten (siehe u. a. Beschlüsse vom 30. November 1994 in der Rechtssache C-294/90 DEP, British Aerospace/Kommission, Slg. 1994, I-5423, Randnr. 13, und vom 17. Februar 2004 in der Rechtssache C-321/99 P-DEP, DAI/ARAP u. a., nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 16).
  • EuG, 24.01.2002 - T-38/95

    Groupe Origny / Kommission - Kostenfestsetzung

    Dies ergibt sich insbesondere aus Artikel 90 der Verfahrensordnung, der vom "Verfahren vor dem Gericht" spricht (vgl. analog dazu Beschlüsse des Gerichtshofes vom 21. Oktober 1970 in der Rechtssache 75/69, Hake/Kommission, Slg. 1970, 901, 902, und vom 30. November 1994 in der Rechtssache C-294/90 DEP, British Aerospace/Kommission, Slg. 1994, I-5423, Randnrn.
  • EuGH, 14.11.2013 - C-582/11

    Schwaaner Fischwaren / Rügen Fisch - Kostenfestsetzung

    Rn. 24 Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung hat der Unionsrichter, da das Unionsrecht keine Gebührenordnung und keine Bestimmungen über den erforderlichen Arbeitsaufwand enthält, die Umstände des Einzelfalls frei zu würdigen und dabei den Gegenstand und die Art des Rechtsstreits, seine Bedeutung aus unionsrechtlicher Sicht sowie seinen Schwierigkeitsgrad, den Arbeitsaufwand der tätig gewordenen Bevollmächtigten oder Beistände im Zusammenhang mit dem Verfahren und die wirtschaftlichen Interessen der Parteien am Ausgang des Rechtsstreits zu berücksichtigen (vgl. u. a. Beschlüsse vom 30. November 1994, British Aerospace/Kommission, C-294/90 DEP, Slg. 1994, I-5423, Randnr. 13, vom 16. Mai 2013, Deoleo/Aceites del Sur-Coosur, C-498/07 P-DEP, Randnr. 20, und vom 10. Juli 2012, Norma Lebensmittelfilialbetrieb/Yorma's, C-191/11 P-DEP, Randnr. 17).
  • EuG, 10.01.2002 - T-80/97

    Starway / Rat - Kostenfestsetzung

    Nach Ansicht des Rates hat sich die Komplexität der geltend gemachten Tatsachen und Beweispunkte im vorliegenden Fall im Verwaltungsverfahren vor der Kommission ergeben und nicht im Verfahren vor dem Gericht, so dass die damit verbundenen Kosten nicht Gegenstand einer Kostenfestsetzung durch das Gericht sein könnten (Beschlüsse des Gerichtshofes vom 30. November 1994 in der Rechtssache C-294/90 DEP, British Aerospace/Kommission, Slg. 1994, I-5423, Randnrn.
  • EuGH, 05.12.2013 - C-406/11

    Atlas Air / Atlas Transport - Kostenfestsetzung

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2007 - C-331/05

    Internationaler Hilfsfonds / Kommission - Rechtsmittel - Außervertragliche …

  • EuGH, 03.09.2009 - C-326/05

    Industrias Químicas del Vallés / Kommission

  • EuG, 17.09.1998 - T-271/94

    Branco / Kommission - Kostenfestsetzung

  • EuG, 08.07.1998 - T-85/94

    Branco / Kommission - Kostenfestsetzung

  • EuG, 14.11.2008 - T-285/03

    Agraz u.a. / Kommission

  • EuG, 13.06.2007 - T-157/01

    Danske Busvognmænd / Kommission

  • EuGH, 26.11.2004 - C-198/02

    EIB / De Nicola

  • EuG, 24.01.2002 - 3 T 38/95

    Festsetzung der Kosten für Anwaltshonorare im Urteil "Zement" (Cimenteries CBR u. …

  • EuGH, 08.07.2004 - C-286 95 P-DEP

    Bestimmung der Kosten eines Rechtsstreits vor dem Europäischen Gerichtshof im …

  • EuG, 10.01.2002 - 3 T 80/97

    Festsetzung der in der Rechtssache T-80/97 entstandenen Kosten; Kriterien zur …

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Rechtsprechung
   EuGH, 04.02.1992 - C-294/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1572
EuGH, 04.02.1992 - C-294/90 (https://dejure.org/1992,1572)
EuGH, Entscheidung vom 04.02.1992 - C-294/90 (https://dejure.org/1992,1572)
EuGH, Entscheidung vom 04. Februar 1992 - C-294/90 (https://dejure.org/1992,1572)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 92; ; EWG-Vertrag Art. 93

  • EU-Kommission PDF

    British Aerospace und Rover / Kommission

    EWG-Vertrag, Artikel 93 Absatz 2 Unterabsätze 1 und 2
    Staatliche Beihilfen - Entscheidung der Kommission, in der diese die Genehmigung einer Beihilfe an ein Unternehmen von Bedingungen abhängig macht - Spätere Zahlung einer zusätzlichen, nicht von der Genehmigung gedeckten Beihilfe an dasselbe Unternehmen - Der Kommission ...

  • EU-Kommission

    British Aerospace und Rover / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Rückforderung einer staatlichen Beihilfe der britischen Regierung; Umfang der Befugnisse der Kommission nach Art. 93 EWG-Vertrag; Durchführung eines besonderen Verfahrens zur fortlaufenden Überprüfung und zur Überwachung von Beihilfen duch die Kommission; Andorderungen ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Rückforderung von Beihilfen

  • rechtsportal.de

    EWG-Vertrag Art. 92; EWG-Vertrag Art. 93
    Staatliche Beihilfen - Entscheidung der Kommission, in der diese die Genehmigung einer Beihilfe an ein Unternehmen von Bedingungen abhängig macht - Spätere Zahlung einer zusätzlichen, nicht von der Genehmigung gedeckten Beihilfe an dasselbe Unternehmen - Der Kommission ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1993, 952
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 14.02.1990 - 301/87

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuGH, 04.02.1992 - C-294/90
    10 Artikel 93 Absatz 2 Unterabsatz 1 EWG-Vertrag überträgt der Kommission die Befugnis, vorbehaltlich der Kontrolle des Gerichtshofes ein besonderes Verfahren zur fortlaufenden Überprüfung und zur Überwachung der Beihilfen durchzuführen, die die Mitgliedstaaten einzuführen beabsichtigen (vgl. Urteil vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-301/87, Frankreich/Kommission, Slg. 1990, I-307).
  • EuGH, 03.10.1991 - C-261/89

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 04.02.1992 - C-294/90
    14 Zwar hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 3. Oktober 1991 in der Rechtssache C-261/89 (Italien/Kommission, Slg. 1991, I-4437, Randnr. 20) entschieden, daß die Kommission, wenn sie in einem solchen Fall die Vereinbarkeit einer staatlichen Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt prüft, alle einschlägigen Umstände gegebenenfalls einschließlich des bereits in einer vorhergehenden Entscheidung beurteilten Zusammenhangs sowie die Verpflichtungen prüfen müsse, die einem Mitgliedstaat durch diese vorhergehende Entscheidung auferlegt wurden.
  • EuG, 20.04.1999 - T-305/94

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM GROSSEN UND GANZEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT …

    Enichem macht geltend, die Kommission habe dadurch, daß sie sich nach der Nichtigerklärung der ursprünglichen Entscheidung durch den Gerichtshof zum Erlaß einer neuen Entscheidung für verpflichtet gehalten habe, den Umfang ihrer eigenen Befugnisse verkannt, deren Ausübung in dem einschlägigen Bereich allein in ihrem Ermessen stehe (Urteil Transocean Marine Paint/Kommission, und Urteile des Gerichtshofes vom 26. April 1988 in den Rechtssachen 97/86, 193/86, 99/86 und 215/86, Asteris u. a./Kommission, Slg. 1988, 2181, und vom 4. Februar 1992 in der Rechtssache C-294/90, British Aerospace und Rover/Kommission, Slg. 1992, I-493).
  • EuG, 13.09.1995 - T-244/93

    Entscheidung über die Gewährung staatlicher Beihilfen; Geltendmachung eines …

    Wenn die Kommission beabsichtigt habe, die Bundesrepublik Deutschland mit Zwangsmitteln zur Rückforderung der Beihilfen TWD I zu veranlassen, so hätte sie das Verfahren nach Artikel 169 EWG-Vertrag oder nach Artikel 93 Absatz 2 Unterabsatz 2 des Vertrages wählen müssen, und nicht das im Vertrag nicht vorgesehene Verfahren der bedingten Genehmigung (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 4. Februar 1992 in der Rechtssache C-294/90, British Ärospace und Rover/Kommission, Slg. 1992, I-493, Randnrn.

    35 Das Urteil British Ärospace und Rover/Kommission (a. a. O.) verweise die Kommission zwar auf die durch Artikel 93 Absatz 2 Unterabsatz 2 des Vertrages eröffnete Möglichkeit einer Klage beim Gerichtshof, aber auch, in Randnummer 10, auf die Möglichkeit des Artikels 93 Absatz 1, die Beihilfe umzugestalten.

    58 Anders als in der dem Urteil British Ärospace und Rover/Kommission (a. a. O.) zugrunde liegenden Situation, hat die Kommission im vorliegenden Fall das Aufforderungsverfahren nach Artikel 93 Absatz 2 Unterabsatz 1 des Vertrages ordnungsgemäß durchgeführt, bevor sie die angefochtenen Entscheidungen erließ.

  • EuG, 25.06.1998 - T-371/94

    British Airways u.a. / Kommission

    In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 4. Februar 1992 in der Rechtssache C-294/90 (British Aerospace und Rover/Kommission, Slg. 1992, I-493, Randnr. 11) entschieden, daß die Kommission, wenn der Staat die Bedingungen, von denen die Kommission eine Entscheidung über die Genehmigung einer Beihilfe abhängig gemacht hat, nicht beachtet, gemäß Artikel 93 Absatz 2 Unterabsatz 2 des Vertrages in Abweichung von den Artikeln 169 und 170 des Vertrages den Gerichtshof unmittelbar anrufen kann.

    Was schließlich die angebliche Überflüssigkeit der Bedingung Nr. 6 angeht, ist festzustellen, daß selbst unter der Annahme, daß das Verbot, eine Beihilfe zum Erwerb von Beteiligungen zu verwenden, bereits in Artikel 92 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrages geregelt ist, der Nutzen einer derartigen Bedingung darin besteht, daß die Kommission gemäß Artikel 93 Absatz 2 Unterabsatz 2 unmittelbar den Gerichtshof anrufen kann, ohne verpflichtet zu sein, vorher das Verfahren des Artikels 93 Absatz 2 Unterabsatz 1 oder des Artikels 169 einzuleiten (siehe Urteil British Aerospace und Rover/Kommission, zitiert in Randnr. 290, Randnr. 11).

  • EuGH, 15.05.1997 - C-355/95

    TWD / Kommission

    26 Artikel 93 Absatz 2 Unterabsatz 1 des Vertrages verleiht der Kommission die Befugnis, vorbehaltlich der Kontrolle des Gerichtshofes ein besonderes Verfahren zur fortlaufenden Überprüfung und zur Überwachung der Beihilfen durchzuführen, die die Mitgliedstaaten einzuführen beabsichtigen (vgl. Urteil vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-301/87, Frankreich/Kommission, Slg. 1990, I-307, und vom 4. Februar 1992 in der Rechtssache C-294/90, British Ärospace und Rover/Kommission, Slg. 1992, I-493, Randnr. 10).
  • EuG, 24.06.2015 - T-527/13

    Italien / Kommission - Staatliche Beihilfen - Milchabgabe - Den Milcherzeugern …

    Rn. 57 Zum einen ergibt sich aus Art. 108 Abs. 2 Unterabs. 2 AEUV und aus Art. 23 der Verordnung Nr. 659/1999, dass die Kommission, wenn sie der Ansicht ist, dass ein Mitgliedstaat einer solchen Entscheidung nicht nachkommt, in Abweichung von den Art. 258 AEUV und 259 AEUV den Gerichtshof der Europäischen Union unmittelbar anrufen kann (…Urteile vom 12. Oktober 1978, Kommission/Belgien, 156/77, Slg, EU:C:1978:180, Rn. 22, und vom 4. Februar 1992, British Aerospace und Rover/Kommission, C-294/90, Slg, EU:C:1992:55, Rn. 11).

    Liegen keine solchen Tatsachen vor, ist sie berechtigt, ihre neue Entscheidung auf die Beurteilungen in der vorhergehenden Entscheidung und auf die Nichteinhaltung der mit dieser vorgeschriebenen Bedingungen zu stützen (Urteile vom 3. Oktober 1991, 1talien/Kommission, C-261/89, Slg, EU:C:1991:367, Rn. 2 bis 4, 17 und 20 bis 23, sowie British Aerospace und Rover/Kommission, oben in Rn. 57 angeführt, EU:C:1992:55, Rn. 11 bis 14;… vgl. auch in diesem Sinne Urteil vom 13. September 1995, TWD/Kommission, T-244/93 und T-486/93, Slg, EU:T:1995:160, Rn. 51, 52, 56 und 59 bis 60, sowie, im Rechtsmittelverfahren…, Urteil vom 15. Mai 1997, TWD/Kommission, C-355/95 P, Slg, EU:C:1997:241, Rn. 25 bis 27).

    Rn. 62 Wenn die Kommission ihre Kontrollbefugnisse ausübt, muss sie jedoch zum einen die im Vertrag vorgesehenen Verfahren und die hierzu ergangenen Durchführungsvorschriften (Urteile British Aerospace und Rover/Kommission, oben in Rn. 57 angeführt, EU:C:1992:55, Rn. 14, und TWD/Kommission, oben in Rn. 61 angeführt, EU:T:1995:160, Rn. 57 und 58) sowie zum anderen die materiellen Anforderungen, von denen die Ausübung dieser Befugnisse abhängig ist, einhalten.

  • EuG, 12.12.1996 - T-380/94

    Association internationale des utilisateurs de fils de filaments artificiels et …

    Sollte das begünstigte Unternehmen von den Genehmigungsbedingungen abweichen, so hätte der Mitgliedstaat für die ordnungsgemässe Durchführung der Entscheidung Sorge zu tragen, und die Kommission hätte zu prüfen, ob die Rückforderung der Beihilfe verlangt werden muß (Urteil des Gerichtshofes vom 4. Februar 1992 in der Rechtssache C-294/90, British Ärospace und Rover, Slg. 1992, I-493, Randnr. 11).
  • EuG, 25.06.2010 - T-66/01

    Imperial Chemical Industries / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer …

    Im Übrigen habe der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 3. Oktober 1991, 1talien/Kommission (C-261/89, Slg. 1991, I-4437), und vom 4. Februar 1992, British Aerospace und Rover/Kommission (C-294/90, Slg. 1992, I-493), anerkannt, dass vor Erlass einer zweiten Entscheidung, die mit der ersten im Wesentlichen übereinstimme, das Anhörungsrecht anzuwenden sei.
  • EuG, 08.07.2010 - T-396/08

    Freistaat Sachsen und Land Sachsen-Anhalt / Kommission - Staatliche Beihilfen - …

    Rn. 107 Hier ist zu beachten, dass die Kommission, wenn sie die Vereinbarkeit einer staatlichen Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt prüft, alle einschlägigen Umstände berücksichtigen muss (Urteil des Gerichtshofs vom 4. Februar 1992, British Aerospace und Rover/Kommission, C-294/90, Slg. 1992, I-493, Randnr. 14, und Urteil des Gerichts vom 13. September 1995, TWD/Kommission, T-244/93 und T-486/93, Slg. 1995, II-2265, Randnr. 56).
  • EuG, 11.02.2009 - T-25/07

    Iride und Iride Energia / Kommission - Staatliche Beihilfen - Energiesektor - …

    Rn. 82 Zunächst ist daran zu erinnern, dass Art. 88 Abs. 2 Unterabs. 1 EG der Kommission die Befugnis überträgt, unter der Kontrolle des Gemeinschaftsrichters ein besonderes Verfahren zur fortlaufenden Überprüfung und zur Überwachung der Beihilfen durchzuführen, die die Mitgliedstaaten einzuführen beabsichtigen (Urteile des Gerichtshofs vom 14. Februar 1990, Frankreich/Kommission, C-301/87, Slg. 1990, I-307, Randnr. 16, und vom 4. Februar 1992, British Aerospace und Rover/Kommission, C-294/90, Slg. 1992, I-493, Randnr. 10).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2001 - C-197/99

    Belgien / Kommission

    108: - Vgl. Urteil vom 4. Februar 1992 in der Rechtssache C-294/90 (British Aerospace und Rover/Kommission, Slg. 1992, I-493, Randnr. 14).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.04.2000 - C-15/98

    Sardegna Lines / Kommission

  • EuGH, 06.10.1997 - C-55/97

    AIUFFASS und AKT / Kommission - Rechtsmittel - Artikel 92 Absatz 3 Buchstaben a …

  • EuGH, 21.03.2002 - C-36/00

    Spanien / Kommission - "Staatliche Beihilfen - Verordnung (EG) Nr. 1013/97 - …

  • EuGH, 30.11.1994 - C-294/90

    British Aerospace / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-244/99

    DSM und DSM Kunststoffen / Kommission

  • EuG, 06.10.1999 - T-123/97

    Salomon SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Entscheidung, mit …

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2017 - C-467/15

    Kommission/ Italien - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Den Milcherzeugern …

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-254/99

    ICI / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2000 - C-204/97

    Portugal / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.10.2001 - C-36/00

    Spanien / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.03.1994 - C-47/91

    Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1996 - C-355/95

    Textilwerke Deggendorf GmbH (TWD) gegen Kommission der Europäischen …

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-247/99

    Elf Atochem / Kommission

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1991 - C-294/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,19468
Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1991 - C-294/90 (https://dejure.org/1991,19468)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10.12.1991 - C-294/90 (https://dejure.org/1991,19468)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10. Dezember 1991 - C-294/90 (https://dejure.org/1991,19468)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    British Aerospace Public Ltd Company und Rover Group Holdings plc gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Staatliche Beihilfe - Entscheidung über die Vereinbarkeit - Nichtdurchführung - Entscheidung über die Rückforderung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 03.10.1991 - C-261/89

    Italien / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1991 - C-294/90
    In dem kürzlich ergangenen Urteil in der Rechtssache C-261/89 (20) hat der Gerichtshof nämlich anerkannt, daß die Kommission eine Beihilfe auf der Grundlage der Überlegung für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklären kann, daß diese Beihilfe gegen eine vorhergehende Entscheidung verstösst, in der die Beihilfe unter der Bedingung genehmigt wurde, daß während eines bestimmten Zeitraums keine weiteren Beihilfen gewährt würden.

    Sie sprechen auch nicht dagegen (siehe das in Nr. 10 genannte Urteil in der Rechtssache C-261/89), daß in der neuen Entscheidung die Vereinbarkeit der zusätzlichen finanziellen Vergünstigungen mit dem Gemeinsamen Markt anhand der früheren Entscheidung beurteilt wird.

    Wenn eine solche neue Entscheidung getroffen wird, muß die Beurteilung der Kommission - auch in dem letztgenannten Fall, wie der Gerichtshof in dem oben in Nr. 10 genannten Urteil in der Rechtssache C-261/89 verdeutlicht hat - jedoch im Verfahren des Artikels 93 Absatz 2 erfolgen, d. h. nach Aufforderung der Beteiligten zur Äusserung und deren Anhörung.

    Die Klägerinnen haben hiergegen kein sachliches Argument vorgebracht und ausserdem keinerlei Umstände vorgetragen (siehe das in Nr. 10 genannte Urteil in der Rechtssache C-261/89), aus denen sich ergeben könnte, daß sich die tatsächliche Situation nach Erlaß der Entscheidung 89/58 dergestalt verändert hätte, daß die in dieser Entscheidung vollzogene Beurteilung nicht länger für die gegenwärtig in Frage stehenden Beihilfen gelten würde.

    (20) Urteil vom 3. Oktober 1991 (Italien/Kommission, Slg. 1991, I-4437).

  • EuGH, 11.11.1981 - 60/81

    IBM / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1991 - C-294/90
    (14) Vgl. das Urteil vom 11. November in der Rechtssache 60/81 (IBM/Kommission, Slg. 1981, 2639), in dem eine Klage gegen eine Mitteilung von Beschwerdepunkten im Rahmen eines Kartellverfahrens mit der Begründung abgewiesen wurde, daß eine solche Mitteilung nur eine vorbereitende Handlung sei und für das betreffende Unternehmen nicht die Verpflichtung schaffe, seine Handelspraktiken zu ändern.
  • EuGH, 14.02.1990 - 301/87

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1991 - C-294/90
    (16) Urteil vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-301/87 (Frankreich/Kommission; Slg. 1990, I-307, Randnrn.
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