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Weitere Entscheidungen unten: EuGH, 09.09.1999 | Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2001

Rechtsprechung
   EuGH, 13.09.2001 - C-374/99   

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https://dejure.org/2001,5845
EuGH, 13.09.2001 - C-374/99 (https://dejure.org/2001,5845)
EuGH, Entscheidung vom 13.09.2001 - C-374/99 (https://dejure.org/2001,5845)
EuGH, Entscheidung vom 13. September 2001 - C-374/99 (https://dejure.org/2001,5845)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    EAGFL - Rechnungsabschluss - Haushaltsjahr 1995 - Verbrauchsbeihilfen für Olivenöl - Prämien für Schafe und Ziegen

  • Judicialis

    EGV Art. 230 Abs. 1; ; Entscheidung 1999/596/EWG; ; Entscheidung 1999/187/EWG

  • Europäischer Gerichtshof

    Spanien / Kommission

    "EAGFL - Rechnungsabschluss - Haushaltsjahr 1995 - Verbrauchsbeihilfen für Olivenöl - Prämien für Schafe und Ziegen"

  • EU-Kommission PDF

    Spanien / Kommission

    EAGFL - Rechnungsabschluss - Haushaltsjahr 1995 - Verbrauchsbeihilfen für Olivenöl - Prämien für Schafe und Ziegen

  • EU-Kommission

    Spanien / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 1995; Verbrauchsbeihilfen für Olivenöl; Prämien für Schafe und Ziegen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Landwirtschaft - EAGFL - Rechnungsabschluss - Ablehnung der Übernahme von Ausgaben, die durch Unregelmäßigkeiten bei der Anwendung der Gemeinschaftsregelung veranlasst wurden - Finanzielle Berichtigung - Voraussetzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 28.7.1999 zur Änderung der Entscheidung 99/187/EG über den Rechnungsabschluß für die vom EAGFL, Abteilung Garantie, im Haushaltsjahr 1995 finanzierten Ausgaben - Verbrauchsbeihilfen für Olivenöl - Prämien für Ziegen ...

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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 21.10.1999 - C-44/97

    Deutschland / Kommission - "Rechnungsabschluß - EAGFL - Nichtanerkennung von …

    Auszug aus EuGH, 13.09.2001 - C-374/99
    Daher ist die Kommission beim Erlass ihrer Entscheidung nicht an das Ergebnis der Schlichtungsstelle gebunden (Urteil vom 21. Oktober 1999 in der Rechtssache C-44/97, Deutschland/Kommission, Slg. 1999, I-7177, Randnr. 18).

    Im Übrigen bildet die Angabe von Einzelfällen, in denen die Kommission die Missachtung der anwendbaren Agrarregelung feststellt, wenn sie die Wirksamkeit des von einem Mitgliedstaat angewandten Überwachungs- und Kontrollsystems rügt, nur ein Element neben anderen (Urteile vom 12. Juni 1990 in der Rechtssache C-8/88, Deutschland/Kommission, Slg. 1990, I-2321, Randnr. 42, und vom 10. November 1993 in der Rechtssache C-48/91, Niederlande/Kommission, Slg. 1993, I-5611, Randnr. 32).

    Wenn die Kommission in einem Haushaltsjahr Mängel feststellt, aber daraus keine finanziellen Konsequenzen zieht, so kann ihr dies vor allem dann nicht die Befugnisnehmen, dies in späteren Haushaltsjahren zu tun, wenn diese Mängel weiter bestehen, und auch erstmals festgestellte Mängel können berücksichtigt werden, um die Höhe der pauschalen Berichtigung zu ermitteln (Urteil vom 21. Oktober 1999, Deutschland/Kommission, Randnr. 14).

  • EuGH, 11.01.2001 - C-247/98

    Griechenland / Kommission - "EAGFL - Rechnungsabschluss - Haushaltsjahr 1994"

    Auszug aus EuGH, 13.09.2001 - C-374/99
    Vorab ist darauf hinzuweisen, dass der EAGFL nur die nach Gemeinschaftsvorschriften vorgenommenen Interventionen im Rahmen der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte finanziert (Urteile vom 11. Januar 2001 in der Rechtssache C-247/98, Griechenland/Kommission, Slg. 2001, I-1, Randnr. 7, und vom 6. März 2001 in der Rechtssache C-278/98, Niederlande/Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 38).

    Zwar obliegt es der Kommission, das Vorliegen eines Verstoßes gegen die Regeln der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte nachzuweisen, doch ist sie nicht verpflichtet, die Unzulänglichkeit der von den nationalen Verwaltungen durchgeführten Kontrollen oder die Unrichtigkeit der von diesen mitgeteilten Zahlen umfassend darzulegen, sondern sie braucht nur glaubhaft zu machen, dass an diesen Kontrollen oder diesen Zahlen ernsthafte und berechtigte Zweifel bestehen (Urteile Griechenland/Kommission, Randnrn.

  • EuGH, 21.09.1983 - 205/82

    Deutsche Milchkontor GmbH

    Auszug aus EuGH, 13.09.2001 - C-374/99
    Insbesondere dürfen die im nationalen Recht vorgesehenen Einzelheiten nicht dazu führen, dass die Durchführung der Gemeinschaftsregelung praktisch unmöglich gemacht oder dessen Wirksamkeit beeinträchtigt wird (Urteile vom 21. September 1989 in den Rechtssachen 205/82 bis 215/82, Deutsche Milchkontor u. a., Slg. 1983, 2633, Randnr. 19, und vom 14. Dezember 2000 in der Rechtssache C-110/99, Emsland-Stärke, Slg. 2000, I-11569, Randnr. 54).
  • EuGH, 14.12.2000 - C-110/99

    Emsland-Stärke - "Landwirtschaft - Ausfuhrerstattungen - Sofort in die …

    Auszug aus EuGH, 13.09.2001 - C-374/99
    Insbesondere dürfen die im nationalen Recht vorgesehenen Einzelheiten nicht dazu führen, dass die Durchführung der Gemeinschaftsregelung praktisch unmöglich gemacht oder dessen Wirksamkeit beeinträchtigt wird (Urteile vom 21. September 1989 in den Rechtssachen 205/82 bis 215/82, Deutsche Milchkontor u. a., Slg. 1983, 2633, Randnr. 19, und vom 14. Dezember 2000 in der Rechtssache C-110/99, Emsland-Stärke, Slg. 2000, I-11569, Randnr. 54).
  • EuGH, 12.06.1990 - 8/88

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuGH, 13.09.2001 - C-374/99
    Im Übrigen bildet die Angabe von Einzelfällen, in denen die Kommission die Missachtung der anwendbaren Agrarregelung feststellt, wenn sie die Wirksamkeit des von einem Mitgliedstaat angewandten Überwachungs- und Kontrollsystems rügt, nur ein Element neben anderen (Urteile vom 12. Juni 1990 in der Rechtssache C-8/88, Deutschland/Kommission, Slg. 1990, I-2321, Randnr. 42, und vom 10. November 1993 in der Rechtssache C-48/91, Niederlande/Kommission, Slg. 1993, I-5611, Randnr. 32).
  • EuGH, 06.03.2001 - C-278/98

    Niederlande / Kommission - "EAGFL - Rechnungsabschluss - Haushaltsjahr 1994 - …

    Auszug aus EuGH, 13.09.2001 - C-374/99
    Vorab ist darauf hinzuweisen, dass der EAGFL nur die nach Gemeinschaftsvorschriften vorgenommenen Interventionen im Rahmen der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte finanziert (Urteile vom 11. Januar 2001 in der Rechtssache C-247/98, Griechenland/Kommission, Slg. 2001, I-1, Randnr. 7, und vom 6. März 2001 in der Rechtssache C-278/98, Niederlande/Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 38).
  • EuGH, 10.11.1993 - C-48/91

    Niederlande / Kommission

    Auszug aus EuGH, 13.09.2001 - C-374/99
    Im Übrigen bildet die Angabe von Einzelfällen, in denen die Kommission die Missachtung der anwendbaren Agrarregelung feststellt, wenn sie die Wirksamkeit des von einem Mitgliedstaat angewandten Überwachungs- und Kontrollsystems rügt, nur ein Element neben anderen (Urteile vom 12. Juni 1990 in der Rechtssache C-8/88, Deutschland/Kommission, Slg. 1990, I-2321, Randnr. 42, und vom 10. November 1993 in der Rechtssache C-48/91, Niederlande/Kommission, Slg. 1993, I-5611, Randnr. 32).
  • EuGH, 21.03.2002 - C-130/99

    Spanien / Kommission - "EAGFL - Rechnungsabschluss - Haushaltsjahre 1995 und …

    Wenn es auch der Kommission obliegt, einen Verstoß gegen die Regeln der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte nachzuweisen, ist sie doch nicht verpflichtet, die Unzulänglichkeit der von den nationalen Verwaltungen durchgeführten Kontrollen oder die Unrichtigkeit der von diesen mitgeteilten Zahlen umfassend darzulegen, sondern braucht nur glaubhaft zu machen, dass an diesen Kontrollen oder Zahlen ernsthafte und berechtigte Zweifel bestehen (u. a. Urteil vom 13. September 2001 in der Rechtssache C-374/99, Spanien/Kommission, Slg. 2001, I-5943, Randnr. 15).

    Legt die Kommission einem Mitgliedstaat zur Last, er habe kein wirksames Überwachungs- und Kontrollsystem geschaffen, so bildet im Übrigen die Angabe von Einzelfällen, in denen die Kommission die Missachtung der anwendbaren Agrarregelung feststellt, nur ein Element neben anderen, um die Rüge der mangelnden Wirksamkeit des in dem Mitgliedstaat angewandten Überwachungs- und Kontrollsystems zu begründen (u. a. Urteil Spanien/Kommission, Randnr. 16).

    Daher ist die Kommission beim Erlassihrer Entscheidung nicht an das Ergebnis der Schlichtungsstelle gebunden (u. a. Urteil Spanien/Kommission, Randnr. 9).

  • EuGH, 08.05.2003 - C-349/97

    Spanien / Kommission

    Dazu ist festzustellen, dass der Umstand, dass die Kommission in einem bestimmten Haushaltsjahr Mängel feststellt, daraus aber keine finanziellen Konsequenzen zieht, ihr nicht die Befugnis nimmt, diese in späteren Haushaltsjahren zu ziehen, vor allem wenn diese Mängel weiter bestehen; bei der Bestimmung der Höhe der pauschalen Berichtigung können auch erstmals festgestellte Mängel berücksichtigt werden (vgl. u. a. Urteile vom 21. Oktober 1999 in der Rechtssache C-44/97, Deutschland/Kommission, Slg. 1999, I-7177, Randnr. 14, und vom 13. September 2001 in der Rechtssache C-374/99, Spanien/Kommission, Slg. 2001, I-5943, Randnr. 26).

    Aus der Randnummer 52 des Urteils vom 6. Juli 2000 in der Rechtssache C-45/97 (Spanien/Kommission, Slg. 2000, I-5333), die Artikel 12 Absatz 6 der Verordnung Nr. 2677/85 in seiner ursprünglichen Fassung betrifft, ergibt sich, dass die zuständige Behörde, die die Schwere des Verstoßes berücksichtigen muss, schon deswegen verpflichtet ist, den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten.

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-349/97

    Spanien / Kommission

    50: - Urteil vom 13. September 2001 in der Rechtssache C-374/99 (Spanien/Kommission, Slg. 2001, I-5943, Randnr. 26).

    L 63, S. 19.119: - Der Gerichtshof hat bereits in seinem Urteil vom 6. Juli 2000 in der Rechtssache C-45/97 (Spanien/Kommission, Slg. 2000, I-5333) über die bei den dreizehn übrigen Betrieben vorgenommenen finanziellen Berichtigungen entschieden.

  • EuGH, 07.10.2004 - C-153/01

    Spanien / Kommission

    Sie verweist deshalb auf die Klagegründe, die sie im Rahmen der Klage in der Rechtssache C-374/99 gegen diese Berichtigungen vorgebracht hat (Urteil vom 13. September 2001, Spanien/Kommission, Slg. 2001, I-5943).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.10.2002 - C-329/00

    Spanien / Kommission

    19: - Urteil Spanien/Kommission, Randnr. 39. Siehe auch Urteile vom 13. September 2001 in der Rechtssache C-374/99 (Spanien/Kommission, Slg. 2001, I-5943, Randnr. 9) und vom 21. Oktober 1999 in der Rechtssache C-44/97 (Deutschland/Kommission, Slg. 1999, I-7177, Randnr. 18).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2002 - C-454/99

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    21: - Siehe nur das Urteil vom 13. September 2001 in der Rechtssache C-374/99 (Königreich Spanien/Kommission, Slg. 2001, I-5943, Randnr. 15): "Zwar obliegt es der Kommission, das Vorliegen eines Verstoßes gegen die Regeln der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte nachzuweisen, doch ist sie nicht verpflichtet, die Unzulänglichkeit der von den nationalen Verwaltungen durchgeführten Kontrollen oder die Unrichtigkeit der von diesen mitgeteilten Zahlen umfassend darzulegen ..." und die Schlussanträge von Generalanwalt Geelhoed (Nr. 44): "Es obliegt dem Mitgliedstaat, sodann - anhand von Angaben, über die er und nicht die Kommission verfügt - zu beweisen, dass die Kommission den Sachverhalt nicht richtig festgestellt oder gegebenenfalls falsch eingestuft hat." .
  • EuGH, 12.06.2003 - C-148/01

    Griechenland / Kommission - "EAGFL - Rechnungsabschluss - Zusatzabgabe für Milch …

    Nach ständiger Rechtsprechung setze eine finanzielle Berichtigung nämlich auf jeden Fall voraus, dass die Kommission ein Versäumnis des betroffenen Mitgliedstaats nachweise (Urteil vom 10. November 1993 in der Rechtssache C-48/91, Niederlande/Kommission, Slg. 1993, I-5611, Randnr. 18, Urteil vom 13. September 2001 in der Rechtssache C-374/99, Spanien/Kommission, Slg. 2001, I-5943, Randnr. 15, und das oben genannte Urteil Frankreich/Kommission, Randnr. 41).
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   EuGH, 09.09.1999 - C-374/99   

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https://dejure.org/1999,52482
EuGH, 09.09.1999 - C-374/99 (https://dejure.org/1999,52482)
EuGH, Entscheidung vom 09.09.1999 - C-374/99 (https://dejure.org/1999,52482)
EuGH, Entscheidung vom 09. September 1999 - C-374/99 (https://dejure.org/1999,52482)
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   Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2001 - C-374/99   

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https://dejure.org/2001,20554
Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2001 - C-374/99 (https://dejure.org/2001,20554)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 03.04.2001 - C-374/99 (https://dejure.org/2001,20554)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 03. April 2001 - C-374/99 (https://dejure.org/2001,20554)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Spanien / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Königreich Spanien gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EAGFL - Rechnungsabschluss - Haushaltsjahr 1995 - Verbrauchsbeihilfen für Olivenöl - Prämien für Schafe und Ziegen

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 28.01.1986 - 129/84

    Italien / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2001 - C-374/99
    Wie diesem Urteil, aber gewiss auch dem Urteil Italien/Kommission(27), zu entnehmen ist, stellt der Gerichtshof die Richtigkeit der Kriterien des Belle-Berichts nicht zur Diskussion.

    Das betrifft u. a. die Urteile vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 129/84 (Italien/Kommission, Slg. 1986, 309), vom 4. Juli 1996 in der Rechtssache C-50/94 (Griechenland/Kommission, Slg. 1996, I-3331) und vom 1. Oktober 1998 in der Rechtssache C-238/96 (Irland/Kommission, zitiert in Fußnote 15).

    Siehe auch Urteil Italien/Kommission, angeführt in Fußnote 11, Randnr. 58.29: - Angeführt in Fußnote 7, Randnrn.

  • EuGH, 04.07.1996 - C-50/94

    Griechenland / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2001 - C-374/99
    Das betrifft u. a. die Urteile vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 129/84 (Italien/Kommission, Slg. 1986, 309), vom 4. Juli 1996 in der Rechtssache C-50/94 (Griechenland/Kommission, Slg. 1996, I-3331) und vom 1. Oktober 1998 in der Rechtssache C-238/96 (Irland/Kommission, zitiert in Fußnote 15).

    21: - Zitiert in Fußnote 3.22: - Dokument Nr. VI/216/93 vom 1. Juni 1993.23: - Schlussanträge des Generalanwalts Fennelly in der Rechtssache C-50/94 (Urteil vom 4. Juli 1996, Slg. 1996, I-3331).

  • EuGH, 01.10.1998 - C-238/96

    Irland / Kommission - EAGFL - Rechnungsabschluß - Haushaltsjahre 1992 und 1993 - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2001 - C-374/99
    15: - Die Kommission verweist auf das Urteil des Gerichtshofes vom 1. Oktober 1998 in der Rechtssache C-238/96 (Irland/Kommission, Slg. 1998, I-5801, Randnr. 103).

    Das betrifft u. a. die Urteile vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 129/84 (Italien/Kommission, Slg. 1986, 309), vom 4. Juli 1996 in der Rechtssache C-50/94 (Griechenland/Kommission, Slg. 1996, I-3331) und vom 1. Oktober 1998 in der Rechtssache C-238/96 (Irland/Kommission, zitiert in Fußnote 15).

  • EuGH, 10.11.1993 - C-48/91

    Niederlande / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2001 - C-374/99
    Wie auch der Gerichtshof, u. a. in seinem Urteil in der Rechtssache C-48/91(36), festgestellt hat, umfasst dieses "auf dem Vertrauensgrundsatz beruhende System ... keinesystematischen Kontrollen seitens der Kommission, der es auch materiell unmöglich wäre, sie durchzuführen".

    26 ff. 30: - Urteil vom 10. November 1993 in der Rechtssache C-48/91 (Slg. 1993, I-5611).

  • EuGH, 21.09.1983 - 205/82

    Deutsche Milchkontor GmbH

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2001 - C-374/99
    16: - Urteil vom 21. September 1983 in den Rechtssachen 205/82 bis 215/82 (Slg. 1983, 2633).
  • EuGH, 24.03.1988 - 347/85

    Vereinigtes Königreich / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2001 - C-374/99
    28: - Urteil vom 24. März 1988 in der Rechtssache 347/85 (Slg. 1988, 1749, Randnr. 16).
  • EuGH, 18.05.2000 - C-242/97

    Belgien / Kommission - "EAGFL - Rechnungsabschluß - Haushaltsjahr 1993 - Getreide …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2001 - C-374/99
    31: - Siehe u. a. Urteil vom 18. Mai 2000 in der Rechtssache C-242/97 (Belgien/Kommission, Slg. 2000, I-3421, Randnr. 104).
  • EuGH, 07.05.1991 - C-304/89

    Oliveira / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2001 - C-374/99
    L 312, S. 1.12: - Urteil vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-304/89 (Slg. 1991, I-2283).
  • EuGH, 01.10.1998 - C-242/96

    Italien / Kommission - EAGFL - Rechnungsabschluß - Haushaltsjahre 1992 und 1993 - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2001 - C-374/99
    27: - Urteil vom 1. Oktober 1998 in der Rechtssache C-242/96 (Slg. 1998, I-5863).
  • EuGH, 21.10.1999 - C-44/97

    Deutschland / Kommission - "Rechnungsabschluß - EAGFL - Nichtanerkennung von …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2001 - C-374/99
    32: - Urteil vom 4. Juli 1996, angeführt in Fußnote 20.33: - Im vorliegenden Fall das Dokument vom 23. September 1997.34: - Urteil des Gerichtshofes vom 21. Oktober 1999 in der Rechtssache C-44/97 (Slg. 1999, I-7177, Randnr. 18).
  • EuGH, 13.07.2000 - C-243/97

    Griechenland / Kommission - "Rechnungsabschluß des EAGFL - Haushaltsjahr 1993"

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