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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 15.03.2007

Rechtsprechung
   EuGH, 21.06.2007 - C-424/05 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,14316
EuGH, 21.06.2007 - C-424/05 P (https://dejure.org/2007,14316)
EuGH, Entscheidung vom 21.06.2007 - C-424/05 P (https://dejure.org/2007,14316)
EuGH, Entscheidung vom 21. Juni 2007 - C-424/05 P (https://dejure.org/2007,14316)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Dienstbezüge - Auslandszulage - Voraussetzung nach Art. 4 Abs. 1 Buchst. a des Anhangs VII des Statuts - Begriff 'Dienst für einen anderen Staat'

  • Judicialis

    Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften Art. 69; ; Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften Anhang VII Art. 4 Abs. 1; ; Satzung des Gerichtshofs Art. 56

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Hosman-Chevalier

    Rechtsmittel - Dienstbezüge - Auslandszulage - Voraussetzung nach Art. 4 Abs. 1 Buchst. a des Anhangs VII des Statuts - Begriff "Dienst für einen anderen Staat"

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Hosman-Chevalier

    Rechtsmittel - Dienstbezüge - Auslandszulage - Voraussetzung nach Art. 4 Abs. 1 Buchst. a des Anhangs VII des Statuts - Begriff "Dienst für einen anderen Staat"

  • EU-Kommission

    Kommission / Hosman-Chevalier

    Statut und Beschäftigungsbedingungen - EG

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel der Kommission gegen die Aufhebung ihrer Entscheidungen über die Versagung einer Auslandszulage und einer Einrichtungsbeihilfe für eine Beamtin der Europäischen Gemeinschaften im Hinblick auf deren Dienst für einen anderen Staat; Einordnung eines während des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Erste Kammer) vom 13. September 2005 in der Rechtssache T-72/04, S. Hosmann-Chevalier gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften, ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Erste Kammer) vom 13. September 2005 in der Rechtssache T-72/04 (Hosmann-Chevalier/Kommission), mit dem das Gericht die Entscheidungen der Kommission über die Verweigerung der Auslandszulage und der Einrichtungsbeihilfe ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 15.09.1994 - C-452/93

    Magdalena Fernández / Kommission

    Auszug aus EuGH, 21.06.2007 - C-424/05
    Ob die Voraussetzungen für die Gewährung der Auslandszulage vorliegen, hängt außerdem auch von der subjektiven Situation des Beamten ab, nämlich vom Grad seiner Integration in seine neue Umgebung, wie er sich beispielsweise aus seinem ständigen Wohnsitz oder der Ausübung einer ständigen hauptberuflichen Tätigkeit ergibt (vgl. Urteile vom 10. Oktober 1989, Atala-Palmerini/Kommission, 201/88, Slg. 1989, 3109, Randnr. 9, und vom 15. September 1994, Magdalena Fernández/Kommission, C-452/93 P, Slg. 1994, I-4295, Randnr. 20).
  • EuGH, 06.05.1982 - 146/81

    BayWa / Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung

    Auszug aus EuGH, 21.06.2007 - C-424/05
    Außerdem sei eine solche Auslegung auch deshalb geboten, weil es sich um eine Bestimmung handele, die die Gewährung einer finanziellen Vergünstigung regele (vgl. Urteile des Gerichtshofs vom 6. Mai 1982, BayWa u. a., 146/81, 192/81 und 193/81, Slg. 1982, 1503, Randnr. 10, sowie des Gerichts vom 8. März 1990, Schwedler/Parlament, T-41/89, Slg. 1990, II-79, Randnr. 23, im Rechtsmittelverfahren bestätigt durch Urteil des Gerichtshofs vom 28. November 1991, Schwedler/Parlament, C-132/90 P, Slg. 1991, I-5745).
  • EuGH, 27.11.2001 - C-270/99

    Z / Parlament - "Rechtsmittel - Beamte - Disziplinarverfahren - Überschreitung …

    Auszug aus EuGH, 21.06.2007 - C-424/05
    Hat das Gericht die Tatsachen festgestellt oder gewürdigt, ist der Gerichtshof gemäß Art. 225 EG zur Kontrolle der rechtlichen Qualifizierung dieser Tatsachen und der Rechtsfolgen, die das Gericht daraus gezogen hat, befugt (vgl. insbesondere Urteile vom 16. März 2000, Parlament/Bieber, C-284/98 P, Slg. 2000, I-1527, Randnr. 31, und vom 27. November 2001, Z/Parlament, C-270/99 P, Slg. 2001, I-9197, Randnr. 37).
  • EuGH, 16.03.2000 - C-284/98

    Parlament / Bieber - "Rechtsmittel - Beamte - Urlaub aus persönlichen Gründen - …

    Auszug aus EuGH, 21.06.2007 - C-424/05
    Hat das Gericht die Tatsachen festgestellt oder gewürdigt, ist der Gerichtshof gemäß Art. 225 EG zur Kontrolle der rechtlichen Qualifizierung dieser Tatsachen und der Rechtsfolgen, die das Gericht daraus gezogen hat, befugt (vgl. insbesondere Urteile vom 16. März 2000, Parlament/Bieber, C-284/98 P, Slg. 2000, I-1527, Randnr. 31, und vom 27. November 2001, Z/Parlament, C-270/99 P, Slg. 2001, I-9197, Randnr. 37).
  • EuG, 25.10.2005 - T-298/02

    Herrero Romeu / Kommission - Beamte - Dienstbezüge - Auslandszulage - Artikel 4 …

    Auszug aus EuGH, 21.06.2007 - C-424/05
    49 bis 51, vom 25. Oktober 2005, Salvador García/Kommission, T-205/02, Slg. ÖD 2005, I-A-285 und II-1311, Randnr. 55, Salazar Brier/Kommission, T-83/03, Slg. ÖD 2005, I-A-311 und II-1407, Randnr. 45, Herrero Romeu/Kommission, T-298/02, Slg. 2005, II-4599, und Slg. ÖD, I-A-295 und II-1349, Randnr. 41, sowie De Bustamante Tello/Rat, T-368/03, Slg. ÖD 2005, I-A-321 und II-1439, Randnr. 42).
  • EuG, 25.10.2005 - T-368/03

    De Bustamante Tello / Rat

    Auszug aus EuGH, 21.06.2007 - C-424/05
    49 bis 51, vom 25. Oktober 2005, Salvador García/Kommission, T-205/02, Slg. ÖD 2005, I-A-285 und II-1311, Randnr. 55, Salazar Brier/Kommission, T-83/03, Slg. ÖD 2005, I-A-311 und II-1407, Randnr. 45, Herrero Romeu/Kommission, T-298/02, Slg. 2005, II-4599, und Slg. ÖD, I-A-295 und II-1349, Randnr. 41, sowie De Bustamante Tello/Rat, T-368/03, Slg. ÖD 2005, I-A-321 und II-1439, Randnr. 42).
  • EuG, 13.09.2005 - T-72/04

    Hosman-Chevalier / Kommission - Beamte - Dienstbezüge - Auslandszulage - Artikel …

    Auszug aus EuGH, 21.06.2007 - C-424/05
    Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 13. September 2005, Hosman-Chevalier/Kommission (T-72/04, Slg. 2005, II-3265, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht die Entscheidungen der Kommission vom 8. April und vom 29. Oktober 2003 aufgehoben hat, soweit Frau Hosman-Chevalier damit die Auslandszulage und die Einrichtungsbeihilfe versagt werden.
  • EuG, 25.10.2005 - T-83/03

    Salazar Brier / Kommission

    Auszug aus EuGH, 21.06.2007 - C-424/05
    49 bis 51, vom 25. Oktober 2005, Salvador García/Kommission, T-205/02, Slg. ÖD 2005, I-A-285 und II-1311, Randnr. 55, Salazar Brier/Kommission, T-83/03, Slg. ÖD 2005, I-A-311 und II-1407, Randnr. 45, Herrero Romeu/Kommission, T-298/02, Slg. 2005, II-4599, und Slg. ÖD, I-A-295 und II-1349, Randnr. 41, sowie De Bustamante Tello/Rat, T-368/03, Slg. ÖD 2005, I-A-321 und II-1439, Randnr. 42).
  • EuG, 25.10.2005 - T-205/02

    Salvador García / Kommission

    Auszug aus EuGH, 21.06.2007 - C-424/05
    49 bis 51, vom 25. Oktober 2005, Salvador García/Kommission, T-205/02, Slg. ÖD 2005, I-A-285 und II-1311, Randnr. 55, Salazar Brier/Kommission, T-83/03, Slg. ÖD 2005, I-A-311 und II-1407, Randnr. 45, Herrero Romeu/Kommission, T-298/02, Slg. 2005, II-4599, und Slg. ÖD, I-A-295 und II-1349, Randnr. 41, sowie De Bustamante Tello/Rat, T-368/03, Slg. ÖD 2005, I-A-321 und II-1439, Randnr. 42).
  • EuGH, 10.10.1989 - 201/88

    Atala Palmerini / Kommission

    Auszug aus EuGH, 21.06.2007 - C-424/05
    Ob die Voraussetzungen für die Gewährung der Auslandszulage vorliegen, hängt außerdem auch von der subjektiven Situation des Beamten ab, nämlich vom Grad seiner Integration in seine neue Umgebung, wie er sich beispielsweise aus seinem ständigen Wohnsitz oder der Ausübung einer ständigen hauptberuflichen Tätigkeit ergibt (vgl. Urteile vom 10. Oktober 1989, Atala-Palmerini/Kommission, 201/88, Slg. 1989, 3109, Randnr. 9, und vom 15. September 1994, Magdalena Fernández/Kommission, C-452/93 P, Slg. 1994, I-4295, Randnr. 20).
  • EuGH, 02.05.1985 - 246/83

    De Angelis / Kommission

  • EuGH, 28.11.1991 - C-132/90

    Schwedler / Parlament

  • EuGH, 15.01.1981 - 1322/79

    Vutera / Kommission

  • EuG, 11.09.2002 - T-127/00

    Nevin / Kommission

  • EuG, 30.06.2005 - T-190/03

    Olesen / Kommission

  • EuG, 08.03.1990 - T-41/89

    Georg Schwedler gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Steuerfreibetrag - …

  • EuG, 22.03.1995 - T-43/93

    Sylviane Dachy, Loris und Fabio Lo Giudice gegen Europäisches Parlament. - Beamte …

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2023 - C-88/22

    QB/ Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Art. 4 Abs. 1 Buchst. a des …

    {FN:8} Urteile vom 24. Januar 2008, Adam/Kommission (…C-211/06 P, EU:C:2008:34, Rn. 38 und 39), vom 21. Juni 2007, Kommission/Hosman-Chevalier (C-424/05 P, EU:C:2007:367, Rn. 35 und 36), vom 29. November 2007, Salvador García/Kommission (…C-7/06 P, EU:C:2007:724, Rn. 43 und 44), Salazar Brier/Kommission (…C-9/06 P, EU:C:2007:726, Rn. 41 und 42), Herrero Romeu/Kommission (…C-8/06 P, EU:C:2007:725, Rn. 37 und 38), De Bustamante Tello/Rat (…C-10/06 P, EU:C:2007:727, Rn. 33 und 34), und vom 25. März 2021, Alvarez y Bejarano u. a./Kommission (…C-517/19 P und C-518/19 P, EU:C:2021:240, Rn. 69); vgl. auch Urteile vom 15. September 1994, Magdalena Fernández/Kommission (…C-452/93 P, EU:C:1994:332, Rn. 20), und vom 15. September 2022, Brown/Kommission und Rat (…C-675/20 P, EU:C:2022:686, Rn. 46).

    {FN:17} Urteile vom 21. Juni 2007, Kommission/Hosman-Chevalier (C-424/05 P, EU:C:2007:367, Rn. 37), vom 29. November 2007, Salvador García/Kommission (…C-7/06 P, EU:C:2007:724, Rn. 45), Herrero Romeu/Kommission (…C-8/06 P, EU:C:2007:725, Rn. 39), Salazar Brier/Kommission (…C-9/06 P, EU:C:2007:726, Rn. 43), , De Bustamante Tello/Rat (…C-10/06 P, EU:C:2007:727, Rn. 35), und vom 24. Januar 2008, Adam/Kommission (…C-211/06 P, EU:C:2008:34, Rn. 40).

    {FN:18} Urteile vom 21. Juni 2007, Kommission/Hosman-Chevalier (C-424/05 P, EU:C:2007:367, Rn. 38), vom 29. November 2007, Salvador García/Kommission (…C-7/06 P, EU:C:2007:724, Rn. 46), Herrero Romeu/Kommission (…C-8/06 P, EU:C:2007:725, Rn. 40), Salazar Brier/Kommission (…C-9/06 P, EU:C:2007:726, Rn. 44), De Bustamante Tello/Rat (…C-10/06 P, EU:C:2007:727, Rn. 36), und vom 24. Januar 2008, Adam/Kommission (…C-211/06 P, EU:C:2008:34, Rn. 41).

    {FN:28} Urteil vom 21. Juni 2007, Kommission/Hosman-Chevalier (C-424/05 P, EU:C:2007:367, Rn. 39).

    {FN:29} Urteil vom 21. Juni 2007, Kommission/Hosman-Chevalier (C-424/05 P, EU:C:2007:367, Rn. 42).

    {FN:30} Urteil vom 21. Juni 2007, Kommission/Hosman-Chevalier (C-424/05 P, EU:C:2007:367, Rn. 44).

    {FN:31} Urteil vom 21. Juni 2007, Kommission/Hosman-Chevalier (C-424/05 P, EU:C:2007:367, Rn. 42 und 43); vgl. auch die darauf Bezug nehmenden Urteile vom 29. November 2007, Salvador García/Kommission (…C-7/06 P, EU:C:2007:724, Rn. 51), Herrero Romeu/Kommission (…C-8/06 P, EU:C:2007:725, Rn. 45), Salazar Brier/Kommission (…C-9/06 P, EU:C:2007:726, Rn. 49), und De Bustamante Tello/Rat (…C-10/06 P, EU:C:2007:727, Rn. 41).

    {FN:32} Urteil vom 21. Juni 2007, Kommission/Hosman-Chevalier (C-424/05 P, EU:C:2007:367, Rn. 45).

    {FN:37} Urteil vom 21. Juni 2007, Kommission/Hosman-Chevalier (C-424/05 P, EU:C:2007:367, Rn. 45).

    {FN:39} Urteil vom 21. Juni 2007, Kommission/Hosman-Chevalier (C-424/05 P, EU:C:2007:367, Rn. 45).

    {FN:40} Urteil vom 21. Juni 2007, Kommission/Hosman-Chevalier (C-424/05 P, EU:C:2007:367, Rn. 44).

  • EuGH, 29.11.2007 - C-7/06

    Salvador García / Kommission - Rechtsmittel - Beamte - Dienstbezüge - …

    Ob die Voraussetzungen für die Gewährung der Auslandszulage vorliegen, hängt auch von der subjektiven Situation des Beamten ab, d. h. vom Grad seiner Integration in die neue Umgebung, wie er sich beispielsweise aus seinem ständigen Wohnsitz oder der Ausübung einer hauptberuflichen Tätigkeit ergibt (vgl. Urteile vom 15. September 1994, Magdalena Fernández/Kommission, C-452/93 P, Slg. 1994, I-4295, Randnr. 20, und vom 21. Juni 2007, Kommission/Hosman-Chevalier, C-424/05 P, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 35).

    Rn. 44 Durch die Gewährung der Auslandszulage sollen somit die faktischen Ungleichheiten ausgeglichen werden, die zwischen Beamten, die in die Gesellschaft des Dienststaats integriert sind, und solchen, bei denen dies nicht der Fall ist, bestehen (Urteil Kommission/Hosman-Chevalier, Randnr. 36).

    Rn. 45 In einer solchen, die Voraussetzungen für die Gewährung der Auslandszulage erfüllenden Situation befindet sich auch ein Beamter, der zwar während eines sechs Monate vor seinem Dienstantritt ablaufenden Zeitraums von fünf Jahren im europäischen Hoheitsgebiet des Staates, in dem sein Dienstort liegt, seinen Wohnsitz gehabt oder eine berufliche Tätigkeit ausgeübt hat, aber im Dienst für einen anderen Staat oder eine internationale Organisation gestanden hat (Urteil Kommission/Hosman-Chevalier, Randnr. 37).

    Rn. 46 Der Dienst "für einen anderen Staat oder eine internationale Organisation" hat nämlich zur Folge, dass das spezifische Band des Betreffenden zu diesem anderen Staat oder dieser internationalen Organisation bestehen bleibt und so verhindert, dass ein dauerhaftes Band zum Dienststaat geknüpft wird und es dadurch zu einer hinreichenden Integration des Betreffenden in die Gesellschaft dieses Staates kommt (Urteil Kommission/Hosman-Chevalier, Randnr. 38).

    Rn. 50 Der Gerichtshof hat insoweit bereits entschieden, dass zwar nicht nur dann davon ausgegangen werden kann, dass der betreffende Beamte im Dienst für "einen anderen Staat" gestanden hat, wenn er bei der Zentralverwaltung dieses anderen Staates beschäftigt war, dass aber seine funktionelle Eingliederung in die Ständige Vertretung dieses Staates ein entscheidender Gesichtspunkt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Hosman-Chevalier, Randnr. 42).

  • EuG, 28.11.2019 - T-592/18

    Wywiał-Prząda/ Kommission - Öffentlicher Dienst - Vertragsbedienstete - …

    Rn. 30 Es trifft zu, dass der Gerichtshof in seinem Urteil vom 21. Juni 2007, Kommission/Hosman-Chevalier (C-424/05 P, EU:C:2007:367, Rn. 42 und 43), das von der Klägerin angeführt wird, die Vorrechte und Befreiungen und den besonderen Status, den die Betroffene genoss, erwähnt hat, um anzuerkennen, dass sie durch ein spezifisches Band mit einem anderen Staat verbunden war, das ihrer Integration in das Dienstland entgegenstand.

    Schließlich ergab sich der dritte Punkt daraus, dass sie den gleichen Status wie die anderen in dieser Vertretung diensttuenden Beamten hatte (Urteil vom 21. Juni 2007, Kommission/Hosman-Chevalier, C-424/05 P, EU:C:2007:367, Rn. 41 und 42).

    Rn. 31 In seinem anschließenden Urteil vom 29. November 2007, Salvador García/Kommission (…C-7/06 P, EU:C:2007:724, Rn. 51), das ebenfalls von der Klägerin angeführt wird, verweist der Gerichtshof auf sein Urteil vom 21. Juni 2007, Kommission/Hosman-Chevalier (C-424/05 P, EU:C:2007:367), und führt aus, dass der besondere Status der betreffenden Person als Mitglied des Personals einer Ständigen Vertretung ihr spezifisches Band zu dem fraglichen Mitgliedstaat begründet habe und dass dieser privilegierte Status, der es ihr ermöglicht habe, in den Genuss verschiedener Vorrechte und Immunitäten zu gelangen, als solcher ein Hindernis dafür errichte, dass sie ein dauerhaftes Band zum Dienststaat knüpfen und sich damit hinreichend in die Gesellschaft dieses Staates integrieren könne.

    In Rn. 50 des Urteils vom 29. November 2007, Salvador García/Kommission (C-7/06 P, EU:C:2007:724), hat der Gerichtshof jedoch, nach wie vor unter Berücksichtigung des Urteils vom 21. Juni 2007, Kommission/Hosman-Chevalier (C-424/05 P, EU:C:2007:367), klargestellt, dass die funktionelle Eingliederung in die Ständige Vertretung ein entscheidender Gesichtspunkt sei, um davon auszugehen, dass eine neu eingestellte Beamtin im Dienst eines anderen Staates gestanden habe (…vgl. auch in diesem Sinne Urteil vom 24. Januar 2008, Adam/Kommission, C-211/06 P, EU:C:2008:34, Rn. 45).

    Es kann zwar vermutet werden, dass eine Person ein spezifisches Band zu ihrem Herkunftsstaat aufrechterhält, wenn sie in dessen Vertretung oder Botschaft arbeitet, und dass dies die Herstellung einer dauerhaften Bindung zum Dienstland verhindert (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Juni 2007, Kommission/Hosman-Chevalier, C-424/05 P, EU:C:2007:367, Rn. 38, …und vom 13. Juli 2018, Quadri di Cardano/Kommission, T-273/17, EU:T:2018:480, Rn. 49), dies gilt jedoch nicht zwangsläufig auch für ihren Ehegatten, der nicht das gleiche berufliche Umfeld teilt, das dem Dienst für diesen Staat gewidmet ist, und daher über ein breiteres Spektrum an Möglichkeiten zur Integration in die Gesellschaft des Empfangslandes verfügt.

    Rn. 59 Man darf jedoch nicht aus den Augen verlieren, dass eine berufliche Tätigkeit zwar ein objektives Kriterium ist, das in Art. 4 Abs. 1 Buchst. a des Anhangs VII des Statuts für die Beurteilung der Situation neu eingestellter Beamter und Bediensteter angeführt ist (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Februar 2019, Pozza/Parlament, T-216/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:118, Rn. 25), dass diesem aber nur Beispielcharakter zukommt (Urteile vom 21. Juni 2007, Kommission/Hosman-Chevalier, C-424/05 P, EU:C:2007:367, Rn. 35, …und vom 13. Juli 2018, Quadri di Cardano/Kommission, T-273/17, EU:T:2018:480, Rn. 44).

  • EuGH, 29.11.2007 - C-9/06

    Salazar Brier / Kommission - Rechtsmittel - Beamte - Dienstbezüge - …

    Ob die Voraussetzungen für die Gewährung der Auslandszulage vorliegen, hängt auch von der subjektiven Situation des Beamten ab, d. h. vom Grad seiner Integration in die neue Umgebung, wie er sich beispielsweise aus seinem ständigen Wohnsitz oder der Ausübung einer hauptberuflichen Tätigkeit ergibt (vgl. Urteile vom 15. September 1994, Magdalena Fernández/Kommission, C-452/93 P, Slg. 1994, I-4295, Randnr. 20, und vom 21. Juni 2007, Kommission/Hosman-Chevalier, C-424/05 P, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 35).

    Rn. 42 Durch die Gewährung der Auslandszulage sollen somit die faktischen Ungleichheiten ausgeglichen werden, die zwischen Beamten, die in die Gesellschaft des Dienststaats integriert sind, und solchen, bei denen dies nicht der Fall ist, bestehen (Urteil Kommission/Hosman-Chevalier, Randnr. 36).

    Rn. 43 In einer solchen, die Voraussetzungen für die Gewährung der Auslandszulage erfüllenden Situation befindet sich auch ein Beamter, der zwar während eines sechs Monate vor seinem Dienstantritt ablaufenden Zeitraums von fünf Jahren im europäischen Hoheitsgebiet des Staates, in dem sein Dienstort liegt, seinen Wohnsitz gehabt oder eine berufliche Tätigkeit ausgeübt hat, aber im Dienst für einen anderen Staat oder eine internationale Organisation gestanden hat (Urteil Kommission/Hosman-Chevalier, Randnr. 37).

    Rn. 44 Der Dienst "für einen anderen Staat oder eine internationale Organisation" hat nämlich zur Folge, dass das spezifische Band des Betreffenden zu diesem anderen Staat oder dieser internationalen Organisation bestehen bleibt und so verhindert, dass ein dauerhaftes Band zum Dienststaat geknüpft wird und es dadurch zu einer hinreichenden Integration des Betreffenden in die Gesellschaft dieses Staates kommt (Urteil Kommission/Hosman-Chevalier, Randnr. 38).

    Rn. 48 Der Gerichtshof hat insoweit bereits entschieden, dass zwar nicht nur dann davon ausgegangen werden kann, dass der betreffende Beamte im Dienst für "einen anderen Staat" gestanden hat, wenn er bei der Zentralverwaltung dieses anderen Staates beschäftigt war, dass aber seine funktionelle Eingliederung in die Ständige Vertretung dieses Staates ein entscheidender Gesichtspunkt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Hosman-Chevalier, Randnr. 42).

  • EuGH, 29.11.2007 - C-8/06

    Herrero Romeu / Kommission - Rechtsmittel - Beamte - Dienstbezüge - …

    Ob die Voraussetzungen für die Gewährung der Auslandszulage vorliegen, hängt auch von der subjektiven Situation des Beamten ab, d. h. vom Grad seiner Integration in die neue Umgebung, wie er sich beispielsweise aus seinem ständigen Wohnsitz oder der Ausübung einer hauptberuflichen Tätigkeit ergibt (vgl. Urteile vom 15. September 1994, Magdalena Fernández/Kommission, C-452/93 P, Slg. 1994, I-4295, Randnr. 20, und vom 21. Juni 2007, Kommission/Hosman-Chevalier, C-424/05 P, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 35).

    Rn. 38 Durch die Gewährung der Auslandszulage sollen somit die faktischen Ungleichheiten ausgeglichen werden, die zwischen Beamten, die in die Gesellschaft des Dienststaats integriert sind, und solchen, bei denen dies nicht der Fall ist, bestehen (Urteil Kommission/Hosman-Chevalier, Randnr. 36).

    Rn. 39 In einer solchen, die Voraussetzungen für die Gewährung der Auslandszulage erfüllenden Situation, befindet sich auch ein Beamter, der zwar während eines sechs Monate vor seinem Dienstantritt ablaufenden Zeitraums von fünf Jahren im europäischen Hoheitsgebiet des Staates, in dem sein Dienstort liegt, seinen Wohnsitz gehabt oder eine berufliche Tätigkeit ausgeübt hat, aber im Dienst für einen anderen Staat oder eine internationale Organisation gestanden hat (Urteil Kommission/Hosman-Chevalier, Randnr. 37).

    Rn. 40 Der Dienst "für einen anderen Staat oder eine internationale Organisation" hat nämlich zur Folge, dass das spezifische Band des Betreffenden zu diesem anderen Staat oder dieser internationalen Organisation bestehen bleibt und so verhindert, dass ein dauerhaftes Band zum Dienststaat geknüpft wird und es dadurch zu einer hinreichenden Integration des Betreffenden in die Gesellschaft dieses Staates kommt (Urteil Kommission/Hosman-Chevalier, Randnr. 38).

    Rn. 44 Der Gerichtshof hat insoweit bereits entschieden, dass zwar nicht nur dann davon ausgegangen werden kann, dass der betreffende Beamte im Dienst für "einen anderen Staat" gestanden hat, wenn er bei der Zentralverwaltung dieses anderen Staates beschäftigt war, dass aber seine funktionelle Eingliederung in die Ständige Vertretung dieses Staates ein entscheidender Gesichtspunkt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Hosman-Chevalier, Randnr. 42).

  • EuGH, 29.11.2007 - C-10/06

    De Bustamante Tello / Rat - Rechtsmittel - Beamte - Dienstbezüge - Auslandszulage …

    Ob die Voraussetzungen für die Gewährung der Auslandszulage vorliegen, hängt auch von der subjektiven Situation des Beamten ab, d. h. vom Grad seiner Integration in die neue Umgebung, wie er sich beispielsweise aus seinem ständigen Wohnsitz oder der Ausübung einer hauptberuflichen Tätigkeit ergibt (vgl. Urteile vom 15. September 1994, Magdalena Fernández/Kommission, C-452/93 P, Slg. 1994, I-4295, Randnr. 20, und vom 21. Juni 2007, Kommission/Hosman-Chevalier, C-424/05 P, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 35).

    Rn. 34 Durch die Gewährung der Auslandszulage sollen somit die faktischen Ungleichheiten ausgeglichen werden, die zwischen Beamten, die in die Gesellschaft des Dienststaats integriert sind, und solchen, bei denen dies nicht der Fall ist, bestehen (Urteil Kommission/Hosman-Chevalier, Randnr. 36).

    Rn. 35 In einer solchen, die Voraussetzungen für die Gewährung der Auslandszulage erfüllenden Situation befindet sich auch ein Beamter, der zwar während eines sechs Monate vor seinem Dienstantritt ablaufenden Zeitraums von fünf Jahren im europäischen Hoheitsgebiet des Staates, in dem sein Dienstort liegt, seinen Wohnsitz gehabt oder eine berufliche Tätigkeit ausgeübt hat, aber im Dienst für einen anderen Staat oder eine internationale Organisation gestanden hat (Urteil Kommission/Hosman-Chevalier, Randnr. 37).

    Rn. 36 Der Dienst "für einen anderen Staat oder eine internationale Organisation" hat nämlich zur Folge, dass das spezifische Band des Betreffenden zu diesem anderen Staat oder dieser internationalen Organisation bestehen bleibt und so verhindert, dass ein dauerhaftes Band zum Dienststaat geknüpft wird und es dadurch zu einer hinreichenden Integration des Betreffenden in die Gesellschaft dieses Staates kommt (Urteil Kommission/Hosman-Chevalier, Randnr. 38).

    Rn. 40 Der Gerichtshof hat insoweit bereits entschieden, dass zwar nicht nur dann davon ausgegangen werden kann, dass der betreffende Beamte im Dienst für "einen anderen Staat" gestanden hat, wenn er bei der Zentralverwaltung dieses anderen Staates beschäftigt war, dass aber seine funktionelle Eingliederung in die Ständige Vertretung dieses Staates ein entscheidender Gesichtspunkt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Hosman-Chevalier, Randnr. 42).

  • EuGH, 19.10.2023 - C-88/22

    QB/ Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Anhang VII des Statuts der …

    Rn. 16 Viertens ergebe sich aus der auf das Urteil vom 21. Juni 2007, Kommission/Hosman-Chevalier (C-424/05 P, EU:C:2007:367, Rn. 42), zurückgehenden Rechtsprechung, dass die "vorgesetzte Behörde" ein relevanter Gesichtspunkt sei, wenn bestimmt werde, für wen eine Person im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Buchst. a zweiter Gedankenstrich des Anhangs VII des Statuts Dienst geleistet habe.

    Rn. 35 Drittens wirft der Rechtsmittelführer dem Gericht vor, bei der Bestimmung seiner hauptberuflichen Tätigkeit das Kriterium der vorgesetzten Behörde nicht berücksichtigt zu haben, das sich aus der auf das Urteil vom 21. Juni 2007, Kommission/Hosman-Chevalier (C-424/05 P, EU:C:2007:367, Rn. 42), zurückgehenden Rechtsprechung des Gerichtshofs und aus seinem Status als nationaler Richter ergebe.

    Rn. 49 So hat der Gerichtshof entschieden, dass sich jede Person, bei der aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu den Strukturen eines anderen Staates oder einer internationalen Organisation im Dienststaat während des Bezugszeitraums davon auszugehen ist, dass sie im Dienst dieses anderen Staates oder dieser internationalen Organisation gestanden hat, in einer Situation befindet, die die Voraussetzungen für die Gewährung der Auslandszulage nach Art. 4 Abs. 1 Buchst. a zweiter Gedankenstrich des Anhangs VII des Statuts erfüllt, und zwar unabhängig davon, welche Funktionen sie ausgeübt hat und ob eine unmittelbare rechtliche Beziehung zu diesem anderen Staat oder dieser internationalen Organisation bestanden hat (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Januar 1981, Vutera/Kommission, 1322/79, EU:C:1981:6, Rn. 8, und vom 21. Juni 2007, Kommission/Hosman-Chevalier, C-424/05 P, EU:C:2007:367, Rn. 41, 44 und 45).

    Rn. 51 Nach dieser Konzeption werden die anderen Staaten im Dienststaat der betreffenden Person durch ein einheitliches System der diplomatischen Vertretung vertreten, das ein Reflex der Einheitlichkeit dieser anderen Staaten auf internationaler Ebene ist und die Botschaften, diplomatischen Missionen sowie die Ständigen Vertretungen bei den internationalen Organisationen umfasst (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Juni 2007, Kommission/Hosman-Chevalier, C-424/05 P, EU:C:2007:367, Rn. 39, …und vom 29. November 2007, Salvador García/Kommission, C-7/06 P, EU:C:2007:724, Rn. 49).

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2022 - C-675/20

    Brown/ Kommission und Rat - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Art. 4 Abs. 1 …

    {FN:31} Urteile vom 21. Juni 2007, Kommission/Hosman-Chevalier (C-424/05 P, EU:C:2007:367, Rn. 26), und vom 25. März 2021, Alvarez y Bejarano u. a./Kommission (…C-517/19 P und C-518/19 P, EU:C:2021:240, Rn. 69).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.06.2014 - C-179/13

    Evans - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Bestimmung der auf einen Arbeitnehmer auf …

    {FN:16} - Urteil Kommission/Hosman-Chevalier (C-424/05 P, EU:C:2007:367, Rn. 39) (Hervorhebung nur hier).
  • EuG, 11.11.2008 - T-390/07

    Speiser / Parlament - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - …

    Hat das Gericht für den öffentlichen Dienst die Tatsachen festgestellt oder gewürdigt, ist das Gericht zur Kontrolle der rechtlichen Qualifizierung dieser Tatsachen und der Rechtsfolgen, die das Gericht für den öffentlichen Dienst daraus gezogen hat, befugt (vgl. entsprechend Urteil des Gerichtshofs vom 21. Juni 2007, Kommission/Hosman-Chevalier, C-424/05 P, Slg. 2007, I-5027, Randnrn.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 15.03.2007 - C-424/05 P   

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Generalanwalt beim EuGH, 15.03.2007 - C-424/05 P (https://dejure.org/2007,19115)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15.03.2007 - C-424/05 P (https://dejure.org/2007,19115)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15. März 2007 - C-424/05 P (https://dejure.org/2007,19115)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Hosman-Chevalier

    Beamte - Auslandszulage - Art. 4 Abs. 1 Buchst. a des Anhangs VII des Statuts - Begriff "Dienst für einen anderen Staat"

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Hosman-Chevalier

    Beamte - Auslandszulage - Art. 4 Abs. 1 Buchst. a des Anhangs VII des Statuts - Begriff "Dienst für einen anderen Staat"

  • EU-Kommission

    Kommission / Hosman-Chevalier

    Statut und Beschäftigungsbedingungen - EG

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (24)

  • EuG, 22.03.1995 - T-43/93

    Sylviane Dachy, Loris und Fabio Lo Giudice gegen Europäisches Parlament. - Beamte …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.03.2007 - C-424/05
    Bezüglich der sachlichen Voraussetzungen ist zunächst an das Urteil Lo Giudice/Parlament{FN-VERWEIS:36} zu erinnern, das mehrfach von der Kommission in ihren Schriftsätzen angeführt worden ist und in dem das Gericht erstmals das Bestehen einer unmittelbaren rechtlichen Beziehung zwischen dem Beamten und der betreffenden internationalen Organisation als zwingende Voraussetzung für die Anwendung der in Rede stehenden Vorschrift ansah.

    In dem Urteil Olesen/Kommission, oben angeführt in Nr. 42, verwies das Gericht auf die Urteile Lo Giudice/Parlament, Diamantaras/Kommission und Nevin/Kommission, um zu bekräftigen, dass die in Rede stehende Vorschrift auch dann eng auszulegen sei, wenn man es mit dem Fall des Dienstes für einen Staat zu tun habe.

    Zum anderen räumte das Gericht im Urteil Lo Giudice/Parlament ein, dass die erforderliche Beziehung ein Minus gegenüber einer vertraglichen Beziehung sei, als es zunächst in Randnr. 34 des Urteils feststellte, dass der Kläger vertraglich nur an das Drittunternehmen gebunden sei, und sodann in Randnr. 36 ausführte, dass Art. 4 Abs. 1 Buchst. a zweiter Gedankenstrich letzter Satz des Anhangs VII des Statuts verlange, dass "der Beteiligte zumindest unmittelbare rechtliche Beziehungen zu dem fraglichen Organ [hatte]".

    Drittens bin ich der Meinung, dass die Urteile Lo Giudice/Parlament und Nevin/Kommission mit dem Hinweis auf das Kriterium, ob der Beteiligte rechtlich den Weisungen eines Organs des Staates oder der internationalen Organisation unterliegt oder nicht{FN-VERWEIS:50}, in Wirklichkeit auf eine Voraussetzung verweisen wollen, die spezifischer als die Voraussetzung eines hierarchischen Unterordnungsverhältnisses ist, nämlich auf einen Sachverhalt, in dem der Beteiligte der Rechtspflicht unterliegt, sich der Weisungs- und Kontrollbefugnis des Leistungsempfängers bezüglich der Leistungsausführung zu unterwerfen.

    Im Urteil Lo Giudice/Parlament hat das Merkmal bei der Prüfung, ob eine unmittelbare rechtliche Beziehung zwischen dem Kläger und dem Gemeinschaftsorgan besteht, im Gegenteil eine zentrale Bedeutung{FN-VERWEIS:51}.

    {FN:10} - Urteil des Gerichts vom 22. März 1995, Lo Giudice/Parlament (T-43/93, Slg. ÖD 1993, IA-57 und II-189, Randnr. 36).

  • EuG, 11.09.2002 - T-127/00

    Nevin / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.03.2007 - C-424/05
    Für den letztgenannten Kontext bezieht sich die Kommission insbesondere auf die Urteile Nevin/Kommission{FN-VERWEIS:9} und Lo Giudice/Parlament{FN-VERWEIS:10}, in denen das Gericht ausgeschlossen habe, dass die Tatbestandsmerkmale des Art. 4 Abs. 1 Buchst. a zweiter Gedankenstrich letzter Satz des Anhangs VII des Statuts im Hinblick auf Dienste für eine internationale Organisation erfüllt seien, wenn es zwischen dem Beamten und der Einrichtung, für die der Dienst erbracht werde, an einer vertraglichen Beziehung fehle, die eine unmittelbare rechtliche Beziehung darstelle.

    Im Urteil Nevin/Kommission vom 11. September 2002{FN-VERWEIS:41} kam das Gericht auf den Begriff der unmittelbaren rechtlichen Beziehung und auf die Bedeutung zurück, die die Feststellung eines hierarchischen Rangverhältnisses zwischen dem Beschäftigten und der internationalen Organisation für die Beurteilung des Bestehens einer solchen Beziehung hat.

    Schließlich habe das Gericht ein Kriterium angewandt, nämlich das der hierarchischen Unterordnung, das für die Beurteilung, ob ein unmittelbares rechtliches Verhältnis bestehe, vom Urteil Nevin/Kommission als nicht relevant ausgeschlossen worden sei.

    Zwar wurde seine Bedeutung im späteren Urteil Nevin/Kommission beträchtlich eingeschränkt, doch kann meines Erachtens dem Urteil nicht entnommen werden, dass das Gericht die Relevanz für diese Prüfung ausschließen wollte{FN-VERWEIS:52}.

    {FN:9} - Urteil des Gerichts vom 11. September 2002, Nevin/Kommission (T-127/00, Slg. ÖD 2002, IA-149 und II-781, Randnr. 51).

    {FN:30} - Urteile des Gerichtshofs vom 15. Januar 1981, Vutera/Kommission (1322/79, Slg. 1981, 127, Randnr. 8), und De Angelis/Kommission (Randnr. 13), Urteil des Gerichts vom 11. September 2002 (T-127/00, Slg. ÖD 2002, I-A-149 und II-781, Randnr. 50).

  • EuG, 14.12.1995 - T-72/94

    Komninos Diamantaras gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.03.2007 - C-424/05
    Im Urteil Diamantaras/Kommission{FN-VERWEIS:39}, in dem das Gericht darüber zu entscheiden hatte, ob der Kläger einen Anspruch darauf hatte, dass der Zeitraum unberücksichtigt bleibt, in dem er als selbständiger Berater der Kommission gearbeitet hatte, stellte das Gericht fest, dass die in Rede stehende Vorschrift nicht nur die Beamten eines Staates oder diejenigen betreffe, die dem Personal einer internationalen Organisation angehörten.

    {FN:39} - Urteil des Gerichts vom 14. Dezember 1995, Diamantaras/Kommission (T-72/94, Slg. ÖD 1995, I-A-285 und II-865, Randnr. 52).

    {FN:49} - Vgl. Urteile Diamantaras/Kommission und Liaskou/Kommission, oben in Fn. 39 bzw. 40 angeführt.

  • EuG, 13.09.2005 - T-72/04

    Hosman-Chevalier / Kommission - Beamte - Dienstbezüge - Auslandszulage - Artikel …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.03.2007 - C-424/05
    Mit Urteil vom 13. September 2005, Hosman-Chevalier/Kommission (T-72/04){FN-VERWEIS:2} (im Folgenden: angefochtenes Urteil), hat das Gericht erster Instanz aufgrund einer von Frau Hosman-Chevalier erhobenen Klage die Entscheidungen vom 8. April und 29. Oktober 2003, mit denen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften der Klägerin die Auslandszulage und die Einrichtungsbeihilfe nach Art. 4 Abs. 1 Buchst. a bzw. Art. 5 Abs. 1 Unterabs. 1 des Anhangs VII des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften in der für den vorliegenden Sachverhalt geltenden Fassung (im Folgenden: Statut) versagt hatte, teilweise aufgehoben.

    {FN:2} - Slg. 2005, II-3265.

  • EuGH, 24.01.2008 - C-211/06

    Rechtsmittel-Zurückweisung

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.03.2007 - C-424/05
    Obwohl die vorliegende Rechtssache dieselbe Bestimmung des Statuts betrifft, wirft sie somit eine Auslegungsfrage auf, die sich von der unterscheidet, die Gegenstand der gegenwärtig beim Gerichtshof anhängigen Rechtssachen Beatriz Salvador García/Kommission (C-7/06 P), Anna Herrero Romeu/Kommission (C-8/06 P), Tomás Salazar Brier/Kommission (C-9/06 P), Rafael De Bustamante Tello/Rat (C-10/06 P) und Adam/Kommission (C-211/06 P) ist.

    {FN:13} - Es handelt sich um verschiedene spanische Autonome Regionen und im Fall des Klägers in der Rechtssache C-211/06 um ein Bundesland.

  • EuG, 03.05.2001 - T-60/00

    Öffentlicher Dienst

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.03.2007 - C-424/05
    Im Urteil Liaskou/Rat{FN-VERWEIS:40} berief sich das beklagte Organ darauf, dass zwischen der Klägerin und der Kommission, bei der die Klägerin die streitgegenständliche Zeit als Berufspraktikantin verbracht hatte, weder ein vertraglich noch ein dienstrechtlich begründetes Unterordnungsverhältnis bestanden habe.

    {FN:40} - Urteil des Gerichts vom 3. Mai 2001, Liaskou/Rat (T-60/00, Slg. ÖD 2001, I-A-107 und II-489, Randnr. 49).

  • EuGH, 09.10.1984 - 188/83

    Witte / Parlament

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.03.2007 - C-424/05
    {FN:28} - Vgl. u. a. Urteile des Gerichtshofs vom 20. Februar 1975, Airola/Kommission (21/74, Slg. 1975, 221, Randnr. 8), vom 9. Oktober 1984, Witte/Parlament (188/83, Slg. 1984, 3465, Randnr. 8), vom 2. Mai 1985, De Angelis/Parlament (246/83, Slg. 1985, 1253, Randnr. 13), vom 24. Juni 1987, Von Neuhoff von der Ley/Kommission (61/85, Slg. 1987, 2853, Randnr. 7), Urteile des Gerichts vom 28. September 1999, J/Kommission (T-28/98, Slg. ÖD 1999, I-A-185 und II-973, Randnr. 32), vom 13. April 2000, Reichert/Parlament (T-18/98, Slg. 2000, II-309, Randnr. 25), und Olesen/Kommission (Randnr. 44).
  • EuGH, 20.02.1975 - 21/74

    Airola / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.03.2007 - C-424/05
    {FN:28} - Vgl. u. a. Urteile des Gerichtshofs vom 20. Februar 1975, Airola/Kommission (21/74, Slg. 1975, 221, Randnr. 8), vom 9. Oktober 1984, Witte/Parlament (188/83, Slg. 1984, 3465, Randnr. 8), vom 2. Mai 1985, De Angelis/Parlament (246/83, Slg. 1985, 1253, Randnr. 13), vom 24. Juni 1987, Von Neuhoff von der Ley/Kommission (61/85, Slg. 1987, 2853, Randnr. 7), Urteile des Gerichts vom 28. September 1999, J/Kommission (T-28/98, Slg. ÖD 1999, I-A-185 und II-973, Randnr. 32), vom 13. April 2000, Reichert/Parlament (T-18/98, Slg. 2000, II-309, Randnr. 25), und Olesen/Kommission (Randnr. 44).
  • EuG, 17.02.2000 - T-241/97

    Stork Amsterdam / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.03.2007 - C-424/05
    {FN:28} - Vgl. u. a. Urteile des Gerichtshofs vom 20. Februar 1975, Airola/Kommission (21/74, Slg. 1975, 221, Randnr. 8), vom 9. Oktober 1984, Witte/Parlament (188/83, Slg. 1984, 3465, Randnr. 8), vom 2. Mai 1985, De Angelis/Parlament (246/83, Slg. 1985, 1253, Randnr. 13), vom 24. Juni 1987, Von Neuhoff von der Ley/Kommission (61/85, Slg. 1987, 2853, Randnr. 7), Urteile des Gerichts vom 28. September 1999, J/Kommission (T-28/98, Slg. ÖD 1999, I-A-185 und II-973, Randnr. 32), vom 13. April 2000, Reichert/Parlament (T-18/98, Slg. 2000, II-309, Randnr. 25), und Olesen/Kommission (Randnr. 44).
  • EuGH, 31.05.1988 - 211/87

    Nuñez / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.03.2007 - C-424/05
    {FN:25} - In diesem Sinne vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 31. Mai 1988, Nuñez/Kommission (211/87, Slg. 1988, 2791).
  • EuG, 30.03.1993 - T-4/92

    Evangelos Vardakas gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …

  • EuGH, 10.10.1989 - 201/88

    Atala Palmerini / Kommission

  • EuGH, 28.11.1991 - C-132/90

    Schwedler / Parlament

  • EuGH, 02.05.1985 - 246/83

    De Angelis / Kommission

  • EuG, 13.09.2005 - T-283/03

    Recalde Langarica / Kommission

  • EuGH, 15.01.1981 - 1322/79

    Vutera / Kommission

  • EuG, 13.04.2000 - T-18/98

    Reichert / Parlament

  • EuG, 30.06.2005 - T-190/03

    Olesen / Kommission

  • EuG, 08.03.1990 - T-41/89

    Georg Schwedler gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Steuerfreibetrag - …

  • EuGH, 24.06.1987 - 61/85

    Von Neuhoff von der Ley / Kommission

  • EuG, 13.12.2004 - T-251/02

    E / Kommission

  • EuG, 28.09.1999 - T-28/98

    Beamte - Artikel 7 Absatz 3 des Anhangs VII des Statuts - Herkunftsort - Ort der …

  • EuG, 27.09.2000 - T-317/99

    Beamte - Auslandszulage - Einrichtungsbeihilfe - Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b …

  • EuGH, 29.11.2007 - C-9/06

    Salazar Brier / Kommission - Rechtsmittel - Beamte - Dienstbezüge - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2023 - C-88/22

    QB/ Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Art. 4 Abs. 1 Buchst. a des …

    {FN:9} Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache Kommission/Hosman-Chevalier (C-424/05 P, EU:C:2007:169, Nr. 44 Fn. 23).

    {FN:19} Vgl. zu diesen Erwägungen schon die Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache Kommission/Hosman-Chevalier (C-424/05 P, EU:C:2007:169, Nrn. 54 bis 56).

    {FN:20} Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache Kommission/Hosman-Chevalier (C-424/05 P, EU:C:2007:169, Nr. 57).

    {FN:21} In diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache Kommission/Hosman-Chevalier (C-424/05 P, EU:C:2007:169, Nr. 57).

    {FN:25} Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache Kommission/Hosman-Chevalier (C-424/05 P, EU:C:2007:169, Nr. 90); zu dieser Erwägung hinsichtlich der Auslegung des Kriteriums der "ständigen hauptberuflichen Tätigkeit" siehe auch schon oben Nr. 53.

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2022 - C-675/20

    Brown/ Kommission und Rat - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Art. 4 Abs. 1 …

    Dass Zeiten im Dienste eines Staates oder einer internationalen Organisation bei der Berechnung der im (Buchst. a) bzw. außerhalb (Buchst. b) des Dienstlands verbrachten Zeit jeweils nicht mitzählen, beruht dabei auf der Vermutung, dass die Leistung von Diensten für einen Staat oder für eine internationale Organisation nicht geeignet ist, ein dauerhaftes Band zwischen dem Beteiligten und dem Staat zu schaffen, in dem diese Dienste erbracht werden; siehe hierzu Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache Kommission/Hosman-Chevalier (C-424/05 P, EU:C:2007:169, Nrn. 50 und 51 und die dort zitierte Rechtsprechung); vgl. auch Urteil des Gerichts vom 13. Juli 2018, Quadri di Cardano/Kommission (…T-273/17, EU:T:2018:480, Rn. 49).

    {FN:14} Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache Kommission/Hosman-Chevalier (C-424/05 P, EU:C:2007:169, Nr. 44 Fn. 23).

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