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Rechtsprechung
   EuGH, 15.12.1994 - C-399/92, C-409/92, C-425/92, C-34/93, C-50/93, C-78/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,197
EuGH, 15.12.1994 - C-399/92, C-409/92, C-425/92, C-34/93, C-50/93, C-78/93 (https://dejure.org/1994,197)
EuGH, Entscheidung vom 15.12.1994 - C-399/92, C-409/92, C-425/92, C-34/93, C-50/93, C-78/93 (https://dejure.org/1994,197)
EuGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1994 - C-399/92, C-409/92, C-425/92, C-34/93, C-50/93, C-78/93 (https://dejure.org/1994,197)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis
  • EU-Kommission PDF

    Stadt Lengerich u.a. / Helmig u.a.

    EWG-Vertrag, Artikel 177
    1. Vorabentscheidungsverfahren; Zuständigkeit des Gerichtshofes; Verpflichtung zur Entscheidung; Ablehnung einer Entscheidung mit der Begründung, es könnte eine Regelungslücke im nationalen Recht entstehen, wenn das nationale Gericht die Konsequenzen aus dem ...

  • EU-Kommission

    Stadt Lengerich u.a. / Helmig u.a.

  • Wolters Kluwer

    Anwendung des Grundsatzes Gleiches Entgelt für Männer und Frauen; Überstundenzuschlag für Vollzeitbeschäftigte; Zahlung eines Überstundenzuschlags bei Überschreitung der tarifvertraglichen Regelarbeitszeit

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Vorabentscheidungsverfahren - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Verpflichtung zur Entscheidung - Ablehnung einer Entscheidung mit der Begründung, es könnte eine Regelungslücke im nationalen Recht entstehen, wenn das nationale Gericht die Konsequenzen aus dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Arbeitsrecht; Überstundenvergütung für Teilzeitbeschäftigte

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gleiches Entgelt - Vergütung der von Teilzeitarbeitskräften geleisteten Überstunden.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1995, 218
  • DVBl 1995, 145
  • BB 1995, 153
  • DB 1995, 49
 
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Wird zitiert von ... (90)Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 27.06.1990 - C-33/89

    Kowalska / Freie und Hansestadt Hamburg

    Auszug aus EuGH, 15.12.1994 - C-399/92
    13 Wie der Gerichtshof im Urteil vom 27. Juni 1990 in der Rechtssache C-33/89 (Kowalska, Slg. 1990, I-2591) ausgeführt hat, haben für den Fall, daß das nationale Gericht die Bestimmungen eines Tarifvertrags wegen Verstosses gegen Artikel 119 EWG-Vertrag unangewendet lässt, die Angehörigen der benachteiligten Gruppe entsprechend dem Umfang ihrer Beschäftigung Anspruch auf die gleiche Behandlung wie die übrigen Arbeitnehmer.

    24 Diese Art der Prüfung entspricht dem bisherigen Vorgehen des Gerichtshofes in diesem Bereich (vgl. insbesondere Urteil Kowalska, a. a. O., und Urteil vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84, Bilka, Slg. 1986, 1607).

  • EuGH, 08.04.1976 - 43/75

    Defrenne / SABENA - Grundsatz der Gleichheit des Arbeitsentgelts männlicher und …

    Auszug aus EuGH, 15.12.1994 - C-399/92
    12 Was das Bestehen dieser "Regelungslücke" angeht, ist im übrigen darauf hinzuweisen, daß das Verbot der diskriminierenden Ungleichbehandlung von männlichen und weiblichen Arbeitnehmern aufgrund seines zwingenden Charakters nicht nur für Behörden verbindlich ist, sondern sich auch auf alle die abhängige Erwerbstätigkeit kollektiv regelnden Tarifverträge und alle Verträge zwischen Privatpersonen erstreckt (vgl. Urteil vom 8. April 1976 in der Rechtssache 43/75, Defrenne, Slg. 1976, 455).
  • EuGH, 13.05.1986 - 170/84

    Bilka / Weber von Hartz

    Auszug aus EuGH, 15.12.1994 - C-399/92
    24 Diese Art der Prüfung entspricht dem bisherigen Vorgehen des Gerichtshofes in diesem Bereich (…vgl. insbesondere Urteil Kowalska, a. a. O., und Urteil vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84, Bilka, Slg. 1986, 1607).
  • EuGH, 31.03.1981 - 96/80

    Jenkins / Kingsgate

    Auszug aus EuGH, 15.12.1994 - C-399/92
    Wie der Gerichtshof im Urteil vom 31. März 1981 in der Rechtssache 96/80 (Jenkins, Slg. 1981, 911) ausgeführt hat, soll dieser Artikel im wesentlichen die konkrete Anwendung des in Artikel 119 des Vertrages genannten Grundsatzes des gleichen Entgelts erleichtern, berührt jedoch in keiner Weise den Inhalt oder die Tragweite dieses Grundsatzes, so wie er in dieser Vorschrift definiert ist.
  • EuGH, 08.11.1990 - C-231/89

    Gmurzynska-Bscher / Oberfinanzdirektion Köln

    Auszug aus EuGH, 15.12.1994 - C-399/92
    9 Wenn die vom vorlegenden Gericht gestellten Fragen die Auslegung einer Bestimmung des Gemeinschaftsrechts betreffen, ist der Gerichtshof daher grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (siehe Urteil vom 8. November 1990 in der Rechtssache C-231/89, Gmurzynska, Slg. 1990, I-4003, Randnr. 20).
  • EuGH, 29.11.1978 - 83/78

    Redmond

    Auszug aus EuGH, 15.12.1994 - C-399/92
    8 Im Rahmen dieses Vorabentscheidungsverfahrens besitzt das vorlegende Gericht, das allein über eine unmittelbar Kenntnis des Sachverhalts verfügt, die besten Voraussetzungen, um unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Rechtssache zu entscheiden, ob für den Erlaß seines Urteils die Einholung einer Vorabentscheidung erforderlich ist (vgl. Urteil vom 29. November 1978 in der Rechtssache 83/78, Pigs Marketing Board, Slg. 1978, 2347, und Urteil vom 28. November 1991 in der Rechtssache C-186/90, Durighello, Slg. 1991, I-5773).
  • EuGH, 28.11.1991 - C-186/90

    Durighello / INPS

    Auszug aus EuGH, 15.12.1994 - C-399/92
    8 Im Rahmen dieses Vorabentscheidungsverfahrens besitzt das vorlegende Gericht, das allein über eine unmittelbar Kenntnis des Sachverhalts verfügt, die besten Voraussetzungen, um unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Rechtssache zu entscheiden, ob für den Erlaß seines Urteils die Einholung einer Vorabentscheidung erforderlich ist (vgl. Urteil vom 29. November 1978 in der Rechtssache 83/78, Pigs Marketing Board, Slg. 1978, 2347, und Urteil vom 28. November 1991 in der Rechtssache C-186/90, Durighello, Slg. 1991, I-5773).
  • BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 231/18

    Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit

    Der Gerichtshof hat einen Vergleich der Gesamtvergütung vorgenommen und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass Teilzeitbeschäftigte die gleiche Gesamtvergütung wie Vollzeitbeschäftigte erhielten, wenn sie die tarifvertraglich festgesetzte Regelarbeitszeit überschritten und dann ebenfalls Überstundenzuschläge erhielten (EuGH 15. Dezember 1994 - C-399/92, C-409/92, C-425/92, C-34/93, C-50/93, C-78/93 - [Helmig ua.] Rn. 26 ff., Slg. 1994, I-5727).
  • BVerfG, 05.05.2020 - 2 BvR 859/15

    Beschlüsse der EZB zum Staatsanleihekaufprogramm kompetenzwidrig

    2 Z 13/83|Europäisches Patentamt; 07.06.1983; T 14/83">14/83, Slg. 1984, I-1892 ; Urteil vom 15. Dezember 1994, Stadt Lengerich u.a./Helmig u.a., C-399/92, Slg. 1994, I-5738 ; Urteil vom 6. Dezember 2007, Voß/Land Berlin, C-300/06, Slg. 2007, I-10592 ; Schlussanträge Warner vom 28. Januar 1981, Jenkins/Kingsgate, C-96/80, Slg. 1981, I-929 ; Lemke, in: v. der Groeben/Schwarze/Hatje, Europäisches Unionsrecht, 7. Aufl. 2015, Art. 21 GRC Rn. 6; Jarass, in: ders., Charta der Grundrechte der EU, 3. Aufl. 2016, Art. 21 GRCh Rn. 11; Rowe, in: Pechstein/Nowak/Häde, Frankfurter Kommentar EUV/GRC/AEUV, 2017, Bd. 1, Art. 23 GRC Rn. 39; Graser/Reiter, in: Schwarze/Becker/Hatje/Schoo, EU-Kommentar, 4. Aufl. 2019, Art. 21 GRC Rn. 12; Hölscheidt, in: Meyer/ders., Charta der Grundrechte der Europäischen Union, 5. Aufl. 2019, Art. 21 GRCh Rn. 38).
  • BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 161/16

    Zuschläge für ungeplante Überstunden iSv. § 7 Abs. 8 Buchst. c Alt. 1 TVöD-K

    Dabei wird stets nur die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Bundesarbeitsgerichts zu der Vereinbarkeit eines solchen Ausschlusses mit den Entgeltgleichheitsregelungen des damaligen Art. 119 EWG-Vertrag und des Art. 1 der Richtlinie 75/117/EWG (ABl. EG L 45 vom 19. Februar 1975 S. 19) sowie zu Art. 3 GG herangezogen (vgl. EuGH 15. Dezember 1994 - C-399/92, C-409/92, C-425/92, C-34/93, C-50/93 und C-78/93 - [Helmig ua.] Rn. 27 ff., Slg. 1994, I-5727; für den BAT BAG 25. Juli 1996 - 6 AZR 138/94 - zu II der Gründe, BAGE 83, 327; für den Manteltarifvertrag Chemie BAG 20. Juni 1995 - 3 AZR 684/93 - zu II der Gründe, BAGE 80, 173).
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