Rechtsprechung
| EuGH, 08.11.2016 - C-43/15 P |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Europäischer Gerichtshof
BSH / EUIPO
Rechtsmittel - Unionsmarke - Anmeldung der Bildmarke mit den Wortbestandteilen "compressor technology" - Widerspruch des Inhabers der Wortmarken KOMPRESSOR PLUS und KOMPRESSOR - Teilweise Zurückweisung der Anmeldung - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Art. 60 -Verordnung ...
- Europäischer Gerichtshof
BSH / EUIPO
Rechtsmittel - Unionsmarke - Anmeldung der Bildmarke mit den Wortbestandteilen "compressor technology" - Widerspruch des Inhabers der Wortmarken KOMPRESSOR PLUS und KOMPRESSOR - Teilweise Zurückweisung der Anmeldung - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Art. 60 -Verordnung ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsmittel - Unionsmarke - Anmeldung der Bildmarke mit den Wortbestandteilen 'compressor technology' - Widerspruch des Inhabers der Wortmarken KOMPRESSOR PLUS und KOMPRESSOR - Teilweise Zurückweisung der Anmeldung - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Art. 60 -Verordnung ...
- rechtsportal.de
Verwechslungsgefahr bei schwacher Unterscheidungskraft der älteren nationale Marke
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verwechslungsgefahr bei schwacher Unterscheidungskraft einer älteren nationalen Marke
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
BSH / EUIPO
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Rechtsmittel - Unionsmarke - Anmeldung der Bildmarke mit den Wortbestandteilen "compressor technology" - Widerspruch des Inhabers der Wortmarken KOMPRESSOR PLUS und KOMPRESSOR - Teilweise Zurückweisung der Anmeldung - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Art. 60 - Verordnung ...
Verfahrensgang
- EuG, 04.12.2014 - T-595/13
- Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2016 - C-43/15
- EuGH, 08.11.2016 - C-43/15 P
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (15)
- EuGH, 24.05.2012 - C-196/11
Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts auf, das die markenrechtliche …
Auszug aus EuGH, 08.11.2016 - C-43/15
Im Rahmen eines solchen Widerspruchsverfahrens kann folglich im Hinblick auf ein Zeichen, das mit einer in einem Mitgliedstaat geschützten Marke identisch ist, auch kein absolutes Eintragungshindernis wie der beschreibende Charakter und das Fehlen von Unterscheidungskraft im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung Nr. 40/94 sowie Art. 3 Abs. 1 Buchst. b und c der Richtlinie 2008/95 festgestellt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Mai 2012, Formula One Licensing/HABM, C-196/11 P, EU:C:2012:314, Rn. 40 und 41).Rn. 67 Folglich muss bei der Anwendung von Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94 einer nationalen Marke, auf die ein Widerspruch gegen die Eintragung einer Unionsmarke gestützt wird, ein gewisser Grad an Unterscheidungskraft zuerkannt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Mai 2012, Formula One Licensing/HABM, C-196/11 P, EU:C:2012:314, Rn. 47).
Rn. 68 Wenn daher eine ältere nationale Marke für bestimmte Waren, für die sie eingetragen wurde, tatsächlich beschreibend ist und ihr Schutz zur ungerechtfertigten Monopolisierung der fraglichen beschreibenden Angabe führt, ist dieser Folge nicht durch eine Anwendung von Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94 abzuhelfen, die diese Waren grundsätzlich von dem Schutz ausschließt, den diese Bestimmung älteren Marken gewährt, sondern durch ein im betreffenden Mitgliedstaat nach Art. 3 Abs. 1 Buchst. b und c der Richtlinie 2008/95 angestrengtes Nichtigkeitsverfahren (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Mai 2012, Formula One Licensing/HABM, C-196/11 P, EU:C:2012:314, Rn. 45).
- EuGH, 07.05.2015 - C-343/14
Adler Modemärkte / HABM
Auszug aus EuGH, 08.11.2016 - C-43/15
Rn. 52 Hierzu ist festzustellen, dass BSH mit ihrem zweiten Rechtsmittelgrund keineswegs nur eine erneute Tatsachenwürdigung beantragt, sondern dem Gericht vorwirft, es habe rechtliche Grundsätze außer Acht gelassen, die bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr zwischen einander gegenüberstehenden Marken anwendbar seien, was eine Rechtsfrage ist, die dem Gerichtshof im Rahmen eines Rechtsmittels vorgelegt werden kann (vgl. u. a. Beschluss vom 7. Mai 2015, Adler Modemärkte/HABM, C-343/14 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:310, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 63 Folglich kann das Gericht selbst bei Vorliegen einer älteren Marke mit schwacher Unterscheidungskraft davon ausgehen, dass eine Verwechslungsgefahr besteht, insbesondere wegen einer Ähnlichkeit der Zeichen und einer Identität der betroffenen Waren oder Dienstleistungen (…vgl. u. a. Beschlüsse vom 2. Oktober 2014, Przedsiębiorstwo Handlowe Medox Lepiarz/HABM, C-91/14 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2261, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 7. Mai 2015, Adler Modemärkte/HABM, C-343/14 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:310, Rn. 59).
- EuGH, 19.11.2015 - C-190/15
Fetim / HABM
Auszug aus EuGH, 08.11.2016 - C-43/15
Rn. 62 Darüber hinaus ist die Verwechslungsgefahr zwar umso größer, je größer die Unterscheidungskraft der älteren Marke ist, doch ist diese Gefahr nicht ausgeschlossen, wenn die Unterscheidungskraft der älteren Marke gering ist (vgl. u. a. Beschluss vom 19. November 2015, Fetim/HABM, C-190/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:778, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 64 Somit sind die Feststellungen des Gerichts in Rn. 31 des angefochtenen Urteils, mit denen die von BSH vertretene Auffassung zurückgewiesen wurde und die Gegenstand des zweiten Rechtsmittelgrundes sind, in Wirklichkeit nur ein Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs, wonach diese Auffassung bereits dem Wesen der umfassenden Beurteilung widerspricht, die die zuständigen Behörden nach Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94 vorzunehmen haben, da sie entgegen dem Vorbringen der Rechtsmittelführerin darauf hinausliefe, den Faktor der Ähnlichkeit der Marken zugunsten des Faktors, der auf der Unterscheidungskraft der älteren Marke beruht, zu neutralisieren (…vgl. in dieser Hinsicht Urteil vom 15. März 2007, T.I.M.E. ART/HABM, C-171/06 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2007:171, Rn. 41, und Beschluss vom 19. November 2015, Fetim/HABM, C-190/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:778, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 02.10.2014 - C-91/14
Przedsiebiorstwo Handlowe Medox Lepiarz / HABM
Auszug aus EuGH, 08.11.2016 - C-43/15
Rn. 61 Der Gerichtshof hat nämlich unter Zurückweisung eines ähnlichen wie des von BSH im Rahmen ihres zweiten Rechtsmittelgrundes geltend gemachten Vorbringens bereits mehrfach entschieden, dass die Unterscheidungskraft einer älteren Marke zwar im Rahmen der umfassenden Beurteilung des Vorliegens von Verwechslungsgefahr zu berücksichtigen ist, aber nur einen der bei dieser Beurteilung zu berücksichtigenden Faktoren darstellt (…vgl. u. a. Beschlüsse vom 29. November 2012, Hrbek/HABM, C-42/12 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:765, Rn. 61, und vom 2. Oktober 2014, Przedsiębiorstwo Handlowe Medox Lepiarz/HABM, C-91/14 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2261, Rn. 22).Rn. 63 Folglich kann das Gericht selbst bei Vorliegen einer älteren Marke mit schwacher Unterscheidungskraft davon ausgehen, dass eine Verwechslungsgefahr besteht, insbesondere wegen einer Ähnlichkeit der Zeichen und einer Identität der betroffenen Waren oder Dienstleistungen (vgl. u. a. Beschlüsse vom 2. Oktober 2014, Przedsiębiorstwo Handlowe Medox Lepiarz/HABM, C-91/14 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2261, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 7. Mai 2015, Adler Modemärkte/HABM, C-343/14 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:310, Rn. 59).
- EuGH, 27.04.2006 - C-235/05
Rechtsmittel-Zurückweisung
Auszug aus EuGH, 08.11.2016 - C-43/15
Rn. 70 Schließlich lässt sich entgegen dem Vorbringen von BSH nicht von vornherein und für alle Fälle ausschließen, dass die Verbraucher in dem Fall, in dem eine angemeldete Marke das unterscheidungsschwache Zeichen einer älteren nationalen Marke mit geringen Unterschieden übernimmt, annehmen können, dass diese Unterschiede zwischen den einander gegenüberstehenden Zeichen eine Variation in der Art der Waren widerspiegelten oder auf Marketingerwägungen beruhten, ohne eine unterschiedliche betriebliche Herkunft zum Ausdruck zu bringen, und dass für das Publikum somit eine Verwechslungsgefahr bestehen kann (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 27. April 2006, L'Oréal/HABM, C-235/05 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2006:271, Rn. 45). - EuGH, 15.03.2007 - C-171/06
Rechtsmittel-Zurückweisung
Auszug aus EuGH, 08.11.2016 - C-43/15
Rn. 64 Somit sind die Feststellungen des Gerichts in Rn. 31 des angefochtenen Urteils, mit denen die von BSH vertretene Auffassung zurückgewiesen wurde und die Gegenstand des zweiten Rechtsmittelgrundes sind, in Wirklichkeit nur ein Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs, wonach diese Auffassung bereits dem Wesen der umfassenden Beurteilung widerspricht, die die zuständigen Behörden nach Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94 vorzunehmen haben, da sie entgegen dem Vorbringen der Rechtsmittelführerin darauf hinausliefe, den Faktor der Ähnlichkeit der Marken zugunsten des Faktors, der auf der Unterscheidungskraft der älteren Marke beruht, zu neutralisieren (vgl. in dieser Hinsicht Urteil vom 15. März 2007, T.I.M.E. ART/HABM, C-171/06 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2007:171, Rn. 41, …und Beschluss vom 19. November 2015, Fetim/HABM, C-190/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:778, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 10.11.2011 - C-88/11
Rechtsmittel-Zurückweisung
Auszug aus EuGH, 08.11.2016 - C-43/15
Rn. 69 Deshalb ist auch das Vorbringen von BSH, dass der Gerichtshof im Urteil vom 10. November 2011, LG Electronics/HABM (C-88/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:727), die Weigerung des EUIPO, das Zeichen "KOMPRESSOR PLUS" als Unionsmarke einzutragen, für Staubsauger bestätigt habe, weil dieses Zeichen rein beschreibend sei, jedenfalls als ins Leere gehend zurückzuweisen. - EuGH, 21.09.2010 - C-514/07
Schweden u.a. / API und Kommission - Rechtsmittel - Recht auf Zugang zu …
Auszug aus EuGH, 08.11.2016 - C-43/15
Im Rahmen eines Rechtsmittels sind die Befugnisse des Gerichtshofs somit auf die Beurteilung der rechtlichen Bewertung des im ersten Rechtszug erörterten Vorbringens beschränkt (vgl. u. a. Urteil vom 21. September 2010, Schweden u. a./API und Kommission, C-514/07 P, C-528/07 P und C-532/07 P, EU:C:2010:541, Rn. 126 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 20.09.2016 - C-105/15
EZB/ Malli - Rechtsmittel - Stabilitätshilfeprogramm Republik Zypern - Erklärung …
Auszug aus EuGH, 08.11.2016 - C-43/15
Insoweit ist es nach Art. 169 Abs. 2 der Verfahrensordnung erforderlich, dass die geltend gemachten Rechtsgründe und -argumente die beanstandeten Punkte der Begründung der Entscheidung des Gerichts genau bezeichnen (…Urteile vom 28. Juli 2016, Tomana u. a./Rat und Kommission, C-330/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:601, Rn. 34, und vom 20. September 2016, Mallis u. a./Kommission und EZB, C-105/15 P bis C-109/15 P, EU:C:2016:702, Rn. 34). - EuGH, 05.03.2015 - C-220/14
Ezz u.a. / Rat - Rechtsmittel - Restriktive Maßnahmen gegenüber bestimmten …
Auszug aus EuGH, 08.11.2016 - C-43/15
Rn. 51 Außerdem folgt aus denselben Vorschriften und aus Art. 168 Abs. 1 Buchst. d der Verfahrensordnung des Gerichtshofs, dass ein Rechtsmittel die beanstandeten Teile des Urteils, dessen Aufhebung beantragt wird, und die rechtlichen Argumente, die diesen Antrag speziell stützen, genau bezeichnen muss (…vgl. u. a. Urteile vom 4. September 2014, Spanien/Kommission, C-197/13 P, EU:C:2014:2157, Rn. 43, und vom 5. März 2015, Ezz u. a./Rat, C-220/14 P, EU:C:2015:147, Rn. 111). - EuGH, 29.11.2012 - C-42/12
Rechtsmittel; Gemeinschaftsmarke; Verordnung (EG) Nr. 207/2009; Art. 8 Abs. 1 …
- EuGH, 28.07.2016 - C-330/15
Der Gerichtshof bestätigt die restriktiven Maßnahmen gegen den …
- EuG, 04.12.2014 - T-595/13
BSH / OHMI - LG Electronics (compressor technology) - Gemeinschaftsmarke - …
- EuGH, 04.09.2014 - C-197/13
Spanien / Kommission - Rechtsmittel - Kohäsionsfonds - Kürzung des Zuschusses - …
- EuGH, 17.03.2016 - C-252/15
Naazneen Investments / HABM
- BGH, 09.11.2017 - I ZB 45/16
OXFORD/Oxford Club - Markenschutz: Kennzeichnungskraft einer originär …
Diese Prüfung ist einem Nichtigkeitsverfahren wegen absoluter Nichtigkeitsgründe vorbehalten (vgl. EuGH, Urteil vom 8. November 2016 - C-43/15, MarkenR 2016, 592 Rn. 65 - Bosch & Siemens/EUIPO) Im vorliegenden Widerspruchsverfahren ist vielmehr aufgrund der Eintragung im Register davon auszugehen, dass die Widerspruchsmarke infolge Benutzung in der Union Unterscheidungskraft erworben hat. - EuGH, 12.06.2019 - C-705/17
Hansson - Vorlage zur Vorabentscheidung - Marken - Richtlinie 2008/95/EG - Art. 4 …
Der Gerichtshof hat nämlich bereits ausgeführt, dass die Verwechslungsgefahr umso größer ist, je größer die Unterscheidungskraft dieser Marke ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. November 2016, BSH/EUIPO, C-43/15 P, EU:C:2016:837, Rn. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 44 Ebenso schließt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Umstand, dass eine Marke eine schwache Unterscheidungskraft aufweist, eine Verwechslungsgefahr nicht aus, insbesondere wenn zwischen den Zeichen und den erfassten Waren oder Dienstleistungen Ähnlichkeit besteht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. November 2016, BSH/EUIPO, C-43/15 P, EU:C:2016:837, Rn. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Jedoch geht aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervor, dass die Feststellung des Vorliegens einer solchen Verwechslungsgefahr wegen der Wechselwirkung der hierbei relevanten Faktoren nicht im Voraus und in jedem Fall ausgeschlossen werden kann (…vgl. hierzu Beschluss vom 29. November 2012, Hrbek/HABM, C-42/12 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:765, Rn. 63, und Urteil vom 8. November 2016, BSH/EUIPO, C-43/15 P, EU:C:2016:837, Rn. 48 und 61 bis 64).
- EuGH, 05.03.2020 - C-766/18
Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts auf, wonach die den zyprischen …
Diese Regeln habe der Gerichtshof im Urteil vom 8. November 2016, BSH/EUIPO (C-43/15 P, EU:C:2016:837), insbesondere in dessen Rn. 61 bis 64, bekräftigt und dabei u. a. hervorgehoben, dass selbst bei einer älteren Marke mit schwacher Unterscheidungskraft eine Verwechslungsgefahr wegen der Ähnlichkeit der gegenüberstehenden Marken und der betreffenden Waren oder Dienstleistungen bestehen könne.Sie betreffen somit die für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr zwischen einander gegenüberstehenden Marken geltenden rechtlichen Grundsätze; dies stellt eine Rechtsfrage dar, die dem Gerichtshof im Rahmen eines Rechtsmittels unterbreitet werden kann (Urteil vom 8. November 2016, BSH/EUIPO, C-43/15 P, EU:C:2016:837, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Eine Verwechslungsgefahr ist allerdings auch dann nicht ausgeschlossen, wenn die Unterscheidungskraft der älteren Marke schwach ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. November 2016, BSH/EUIPO, C-43/15 P, EU:C:2016:837, Rn. 61 und 62, …sowie vom 12. Juni 2019, Hansson, C-705/17, EU:C:2019:481, Rn. 42 und 44).
- EuG, 06.12.2018 - T-817/16
Vans/ EUIPO - Deichmann (V) - Unionsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der …
Die Klägerin verweist in diesem Zusammenhang auf die Schlussanträge des Generalanwalts Bot in der Rechtssache BSH/HABM (C-43/15 P, EU:C:2016:129).Rn. 152 Zweitens kann sich die Klägerin nicht auf die Schlussanträge des Generalanwalts Bot in der Rechtssache BSH/HABM (C-43/15 P, EU:C:2016:129) berufen, um einen Verstoß des EUIPO gegen Art. 60 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009 darzutun.
Rn. 153 Zum einen ist festzustellen, dass der Klagegrund eines Verstoßes der Beschwerdekammer des EUIPO gegen Art. 60 der Verordnung Nr. 207/2009 vom Gerichtshof als unzulässig zurückgewiesen wurde (Urteil vom 8. November 2016, BSH/EUIPO, C-43/15 P, EU:C:2016:837, Rn. 46).
Zum anderen war Art. 60 der Verordnung Nr. 207/2009 in seiner Fassung vor dem Inkrafttreten der Verordnung 2015/2424 anzuwenden (Urteil vom 8. November 2016, BSH/EUIPO, C-43/15 P, EU:C:2016:837, Rn. 40).
- EuGH, 26.09.2018 - C-99/17
Infineon Technologies/ Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Europäischer Markt …
Eine Partei kann daher nicht vor dem Gerichtshof erstmals Angriffs- oder Verteidigungsmittel oder Argumente vorbringen, die sie vor dem Gericht nicht vorgebracht hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. November 2016, BSH/EUIPO, C-43/15 P, EU:C:2016:837, Rn. 43, …und vom 13. Dezember 2017, Telefónica/Kommission, C-487/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:961, Rn. 84). - Generalanwalt beim EuGH, 17.10.2019 - C-766/18
Foundation for the Protection of the Traditional Cheese of Cyprus named Halloumi/ …
{FN:9} Urteil vom 8. November 2016, BSH/EUIPO (C-43/15 P, EU:C:2016:837, Rn. 67, 68 und 71).{FN:15} Urteile vom 11. November 1997, SABEL (…C-251/95, EU:C:1997:528, Rn. 24), vom 29. September 1998, Canon (…C-39/97, EU:C:1998:442, Rn. 18), und vom 8. November 2016, BSH/EUIPO (C-43/15 P, EU:C:2016:837, Rn. 62).
Siehe auch Urteil vom 8. November 2016, BSH/EUIPO (C-43/15 P, EU:C:2016:837, Rn. 67).
- EuGH, 18.03.2021 - C-440/19
Pometon/ Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Europäischer Markt für …
Eine Partei kann daher nicht vor dem Gerichtshof erstmals Angriffs- oder Verteidigungsmittel oder Argumente vorbringen, die sie vor dem Gericht nicht vorgebracht hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. November 2016, BSH/EUIPO, C-43/15 P, EU:C:2016:837, Rn. 43, …und vom 19. Dezember 2019, HK/Kommission, C-460/18 P, EU:C:2019:1119, Rn. 26). - EuGH, 11.05.2017 - C-421/15
Yoshida Metal Industry/ EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Eintragung von …
Im Rahmen eines Rechtsmittels sind die Befugnisse des Gerichtshofs somit auf die Prüfung der Beurteilung beschränkt, die das Gericht bezüglich der vor ihm erörterten Klagegründe und Argumente vorgenommen hat (Urteil vom 8. November 2016, BSH/EUIPO, C-43/15 P, EU:C:2016:837, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 26.03.2019 - C-621/16
Kommission/ Italien - Rechtsmittel - Sprachenregelung - Allgemeine …
Die Würdigung dieser Tatsachen ist somit, vorbehaltlich ihrer Verfälschung, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs im Rahmen eines Rechtsmittels unterläge (Urteil vom 8. November 2016, BSH/EUIPO, C-43/15 P, EU:C:2016:837, Rn. 50). - EuGH, 19.12.2019 - C-460/18
HK/ Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Statut der Beamten der …
Im Rahmen eines Rechtsmittels sind die Befugnisse des Gerichtshofs somit auf die Beurteilung der rechtlichen Bewertung des im ersten Rechtszug erörterten Vorbringens beschränkt (…Urteile vom 1. Juni 1994, Kommission/Brazzelli Lualdi u. a., C-136/92 P, EU:C:1994:211, Rn. 59, und vom 8. November 2016, BSH/EUIPO, C-43/15 P, EU:C:2016:837, Rn. 43). - EuGH, 20.09.2018 - C-373/17
Agria Polska u.a./ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Abweisung einer …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2018 - C-194/17
Pandalis/ EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Verordnung Nr. 207/2009 - …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2019 - C-328/18
EUIPO/ Equivalenza Manufactory - Rechtsmittel - Unionsmarke - Verordnung (EG) Nr. …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2019 - C-705/17
Hansson - Vorlage zur Vorabentscheidung - Marken - Richtlinie 2008/95 - …
- EuG, 28.04.2021 - T-584/17
Primart/ EUIPO - Bolton Cile España (PRIMART Marek Łukasiewicz)
- KG, 16.09.2025 - 5 U 63/23
- Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2019 - C-702/18
Primart/ EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - …
- BPatG, 09.04.2024 - 26 W (pat) 535/19
- BPatG, 04.06.2020 - 25 W (pat) 590/17
Markenbeschwerdeverfahren - "YOUR NEXT OFFICE (Wort-Bild-Marke)/NEXT …
- EuGH, 17.10.2024 - C-112/23
PT Pelita Agung Agrindustri und PT Permata Hijau Palm Oleo/ Kommission - …
- EuG, 30.04.2025 - T-679/20
Dr. August Wolff/ EUIPO - Combe International (Vagisan)
- Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2025 - C-337/22
EUIPO/ Nowhere - Rechtsmittel - Unionsmarke - Widerspruchsverfahren - Verordnung …
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2016 - C-43/15 P |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
BSH / EUIPO
Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Teilweise Zurückweisung der Anmeldung - Verfahrensregeln für die Einlegung einer Beschwerde gegen Entscheidungen der Widerspruchsabteilung - Von der Anmelderin gemäß den Art. 58 bis 64 der Verordnung (EG) Nr. ...
- ra.de
- rechtsportal.de
Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Teilweise Zurückweisung der Anmeldung - Verfahrensregeln für die Einlegung einer Beschwerde gegen Entscheidungen der Widerspruchsabteilung - Von der Anmelderin gemäß den Art. 58 bis 64 der Verordnung (EG) Nr. ...
- rechtsportal.de
Schlussanträge des Generalanwalts zum Rechtsmittel der Anmelderin gegen die Abweisung ihrer Aufhebungsklage zur Anmeldung der Bildmarke mit den Wortbestandteilen "compressor technology"
Verfahrensgang
- EuG, 04.12.2014 - T-595/13
- Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2016 - C-43/15 P
- EuGH, 08.11.2016 - C-43/15
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (25)
- EuGH, 02.12.2009 - C-89/08
Kommission / Irland u.a. - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Befreiung von …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2016 - C-43/15
{FN:18} Urteile Kommission/Sytraval und Brink's France (…C-367/95 P, EU:C:1998:154, Rn. 67 und die dort angeführte Rechtsprechung) und Kommission/Irland u. a. (C-89/08 P, EU:C:2009:742, Rn. 40).{FN:23} Urteil Kommission/Irland u. a. (C-89/08 P, EU:C:2009:742, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:24} Urteil Kommission/Irland u. a. (C-89/08 P, EU:C:2009:742, Rn. 35).
{FN:43} Vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Irland u. a. (C-89/08 P, EU:C:2009:742, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:45} Urteil Kommission/Irland u. a. (C-89/08 P, EU:C:2009:742, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:48} Urteil Kommission/Irland u. a. (C-89/08 P, EU:C:2009:742, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 04.02.2016 - T-247/14
Meica / OHMI - Salumificio Fratelli Beretta (STICK MiniMINI Beretta) - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2016 - C-43/15
{FN:31} T-247/14, EU:T:2016:64.{FN:33} T-247/14, EU:T:2016:64.
{FN:36} T-247/14, EU:T:2016:64.
- EuGH, 08.09.2015 - C-62/15
DTL Corporación / HABM
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2016 - C-43/15
{FN:44} Beschluss DTL Corporación/HABM (C-62/15 P, EU:C:2015:568, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:46} Beschluss DTL Corporación/HABM (C-62/15 P, EU:C:2015:568, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 07.04.2011 - T-84/08
Intesa Sanpaolo / OHMI - MIP Metro (COMIT) - Gemeinschaftsmarke - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2016 - C-43/15
{FN:25} T-84/08, EU:T:2011:144, Rn. 23.{FN:29} T-84/08, EU:T:2011:144.
- EuG, 09.12.2014 - T-176/13
(Gemeinschaftsmarke; Widerspruchsverfahren; Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2016 - C-43/15
{FN:41} Urteile Moonich Produktkonzepte & Realisierung/HABM - Thermofilm Australia (HEATSTRIP) (…T-184/12, EU:T:2014:621, Rn. 35 bis 37 und die dort angeführte Rechtsprechung) und DTL Corporación/HABM - Vallejo Rosell (Generia) (T-176/13, EU:T:2014:1028, Rn. 28 und 29 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).Aus Art. 64 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009 ergibt sich nämlich, dass die Beschwerdekammer des HABM nach ihrer Prüfung, ob die Beschwerde begründet ist, über diese entscheidet und dabei "im Rahmen der Zuständigkeit der Dienststelle tätig" werden kann, "die die angefochtene Entscheidung erlassen hat", d. h., die Beschwerdekammer kann über den Widerspruch durch Zurückweisung oder Stattgabe selbst entscheiden und damit die angefochtene erstinstanzliche Entscheidung des HABM entweder bestätigen oder aufheben (Urteil DTL Corporación/HABM - Vallejo Rosell [Generia], T-176/13, EU:T:2014:1028, Rn. 30).
- EuGH, 08.11.2012 - C-469/11
Evropaïki Dynamiki / Kommission - Rechtsmittel - Schadensersatzklage - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2016 - C-43/15
{FN:17} Urteile Politi/ESB (…C-154/99 P, EU:C:2000:354, Rn. 15 und die dort angeführte Rechtsprechung) und Evropaïki Dynamiki/Kommission (C-469/11 P, EU:C:2012:705, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:38} Urteil Evropaïki Dynamiki/Kommission (C-469/11 P, EU:C:2012:705, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 04.12.2014 - T-595/13
BSH / OHMI - LG Electronics (compressor technology) - Gemeinschaftsmarke - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2016 - C-43/15
Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 4. Dezember 2014, BSH/HABM - LG Electronics (COMPRESSOR TECHNOLOGY) (T-595/13, EU:T:2014:1023), wird aufgehoben.{FN:4} T-595/13, EU:T:2014:1023, im Folgenden: angefochtenes Urteil.
- EuGH, 28.03.2000 - C-7/98
Krombach - "Brüsseler Übereinkommen - Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2016 - C-43/15
Vgl. auch Urteil Krombach (C-7/98, EU:C:2000:164, Rn. 25 und 26). - EuGH, 10.07.2008 - C-413/06
DER GERICHTSHOF HEBT DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUM …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2016 - C-43/15
{FN:42} Urteil Bertelsmann und Sony Corporation of America/Impala (C-413/06 P, EU:C:2008:392, Rn. 61). - EuGH, 10.03.2011 - C-51/10
Ein ausschließlich aus Ziffern bestehendes Zeichen kann als Gemeinschaftsmarke …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2016 - C-43/15
{FN:47} Urteil Agencja Wydawnicza Technopol/HABM (C-51/10 P, EU:C:2011:139, Rn. 73). - EuGH, 13.07.2000 - C-210/98
Salzgitter / Kommission - "Rechtsmittel - Entscheidung Nr. 3855/91/EGKS (Fünfter …
- EuGH, 08.07.1999 - C-227/92
Hoechst / Kommission - Rechtsmittel - Verfahrensordnung des Gerichts - …
- EuG, 09.07.2014 - T-184/12
Moonich Produktkonzepte & Realisierung / OHMI - Thermofilm Australia (HEATSTRIP) …
- EuG, 13.04.2011 - T-320/09
Planet / Kommission - Nichtigkeitsklage - Schutz der finanziellen Interessen der …
- EuG, 14.12.2011 - T-504/09
Völkl / OHMI - Marker Völkl (VÖLKL) - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren …
- EuG, 22.04.2015 - T-320/09
Das Gericht der EU erklärt die Eintragung einer griechischen Gesellschaft in das …
- EuGH, 12.07.1984 - 227/83
Moussis / Kommission
- EuGH, 07.05.1986 - 191/84
Barcella / Kommission
- EuGH, 29.04.2004 - C-298/00
Italien / Kommission
- EuGH, 13.03.2007 - C-29/05
HABM / Kaul - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - …
- EuGH, 02.04.1998 - C-367/95
Kommission / Sytraval und Brink's France - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …
- EuGH, 02.05.2006 - C-417/04
Regione Siciliana / Kommission - Rechtsmittel - Europäischer Fonds für regionale …
- EuGH, 06.04.2000 - C-287/95
Kommission / Solvay - "Rechtsmittel - Nichtigkeitsklagen - Rechtsmittelgründe - …
- EuGH, 29.06.2000 - C-154/99
Politi / ETF - "Rechtsmittel - Bedienstete auf Zeit - Beschwerdefrist - …
- EuGH, 14.01.1992 - C-130/91
ISAE und INTERDATA / Kommission
- EuG, 06.12.2018 - T-817/16
Vans/ EUIPO - Deichmann (V) - Unionsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der …
Die Klägerin verweist in diesem Zusammenhang auf die Schlussanträge des Generalanwalts Bot in der Rechtssache BSH/HABM (C-43/15 P, EU:C:2016:129).Rn. 152 Zweitens kann sich die Klägerin nicht auf die Schlussanträge des Generalanwalts Bot in der Rechtssache BSH/HABM (C-43/15 P, EU:C:2016:129) berufen, um einen Verstoß des EUIPO gegen Art. 60 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009 darzutun.
- EuG, 06.07.2022 - T-388/19
The action brought by Mr Carles Puigdemont i Casamajó and Mr Antoni Comín i …
Rn. 77 Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass die Voraussetzung des Vorliegens einer anfechtbaren Handlung zu den unverzichtbaren Prozessvoraussetzungen gehört, die das Gericht gegebenenfalls von Amts wegen prüfen kann (…vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 14. Januar 1992, 1SAE/VP und Interdata/Kommission, C-130/91, EU:C:1992:7, Rn. 11, …und vom 19. Oktober 2016, E-Control/ACER, T-671/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:626, Rn. 91; Schlussanträge des Generalanwalts Bot in der Rechtssache Kommission/Irland u. a., C-89/08 P, EU:C:2009:298, Nr. 62, und in der Rechtssache BSH/HABM, C-43/15 P, EU:C:2016:129, Nr. 52).
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