Rechtsprechung
| EuGH, 04.07.2024 - C-450/22 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Europäischer Gerichtshof
Caixabank u. a. (Contrôle de transparence dans l'action collective)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - Richtlinie 93/13/EWG - Hypothekendarlehensverträge - Klauseln zur Beschränkung von Zinssatzschwankungen - Sogenannte "Mindestzinssatzklauseln" - Verbandsklage auf Unterlassung der ...
- Betriebs-Berater
Hypothekendarlehen - Kontrolle der Transparenz von Mindestzinssatzklauseln im Rahmen einer Verbandsklage möglich
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - Richtlinie 93/13/EWG - Hypothekendarlehensverträge - Klauseln zur Beschränkung von Zinssatzschwankungen - Sogenannte ,Mindestzinssatzklauseln' - Verbandsklage auf Unterlassung der ...
- rechtsportal.de
Vorlage zur Vorabentscheidung - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - Richtlinie 93/13/EWG - Hypothekendarlehensverträge - Klauseln zur Beschränkung von Zinssatzschwankungen - Sogenannte ,Mindestzinssatzklauseln' - Verbandsklage auf Unterlassung der ...
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zivilrecht: Caixabank u.a./Adicae u.a.
Kurzfassungen/Presse (5)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Rechtsangleichung - Hypothekendarlehen: Transparenz von Mindestzinssatzklauseln kann im Rahmen einer das gesamte Bankensystem eines Landes betreffenden Verbandsklage kontrolliert werden
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Mindestzinssatzklauseln bei Hypothekendarlehen
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Hypothekendarlehen: Mindestzinssatzklauseln per Verbandsklage überprüfbar
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Hypothekendarlehen: Transparenz von Mindestzinssatzklauseln kann im Rahmen einer das gesamte Bankensystem eines Landes betreffenden Verbandsklage kontrolliert werden
- zbb-online.com (Leitsatz)
Gerichtliche Transparenzkontrolle von in großer Zahl verwendeten Vertragsklauseln im Rahmen von Verbandsklagen ("Caixabank u. a. (Contrôle de transparence dans l'action collective)")
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Caixabank u.a.
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Caixabank u.a.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2024 - C-450/22
- EuGH, 04.07.2024 - C-450/22
Papierfundstellen
- ZIP 2024, 1657
- EuZW 2024, 804
- WM 2024, 1700
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (10)
- EuGH, 14.04.2016 - C-381/14
Sales Sinués - Vorlagen zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - Verträge …
Auszug aus EuGH, 04.07.2024 - C-450/22
Rn. 26 Neben dem subjektiven Recht des Verbrauchers, ein Gericht mit der Prüfung der Missbräuchlichkeit einer Klausel eines von ihm geschlossenen Vertrags zu befassen, erlaubt der in Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 93/13 vorgesehene Mechanismus den Mitgliedstaaten, eine Kontrolle der in Musterverträgen enthaltenen missbräuchlichen Klauseln mit von Verbraucherschutzvereinigungen im öffentlichen Interesse erhobenen Unterlassungsklagen einzuführen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. April 2016, Sales Sinués und Drame Ba, C-381/14 und C-385/14, EU:C:2016:252, Rn. 21).Rn. 28 Die in der Richtlinie 93/13 anerkannten Rechte können somit zwar mittels einer Individualklage oder einer Verbandsklage geltend gemacht werden, doch haben diese Klagen im Rahmen der Richtlinie unterschiedliche Gegenstände und Rechtswirkungen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. April 2016, Sales Sinués und Drame Ba, C-381/14 und C-385/14, EU:C:2016:252, Rn. 30).
Rn. 29 Folglich verlangt die bestehende Ungleichheit zwischen einem Verbraucher und dem betreffenden Gewerbetreibenden, auf der das mit der Richtlinie 93/13 geschaffene Schutzsystem beruht, in Bezug auf Individualklagen ein positives Eingreifen des nationalen Gerichts, das von Amts wegen die Missbräuchlichkeit einer Vertragsklausel - wie Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie verlangt - unter Berücksichtigung der Art der Güter oder Dienstleistungen, die Gegenstand des betreffenden Vertrags sind, aller den Vertragsabschluss begleitenden Umstände sowie aller anderen Klauseln dieses Vertrags oder eines Vertrags, von dem dieser abhängt, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses prüfen muss (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. April 2016, Sales Sinués und Drame Ba, C-381/14 und C-385/14, EU:C:2016:252, Rn. 21 bis 24 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 31 Insoweit hat der Gerichtshof entschieden, dass der präventive Charakter und der Abschreckungszweck der Unterlassungsklagen, die von den in Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 93/13 genannten Personen oder Organisationen, die ein berechtigtes Interesse am Schutz der Verbraucher haben, erhoben werden, sowie die Unabhängigkeit dieser Klagen von einzelnen konkreten Streitigkeiten zur Folge haben, dass diese Klagen auch dann zur Verfügung stehen müssen, wenn die Klauseln, deren Verbot beantragt wird, nicht konkret in Verträgen verwendet worden sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. April 2016, Sales Sinués und Drame Ba, C-381/14 und C-385/14, EU:C:2016:252, Rn. 29 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 32 Was insbesondere das Verhältnis zwischen Individualklagen und Verbandsklagen betrifft, ist es mangels Harmonisierung der für dieses Verhältnis geltenden verfahrensrechtlichen Mittel in der Richtlinie 93/13 Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung jedes Mitgliedstaats, entsprechende Regeln festzulegen, vorausgesetzt allerdings, dass sie nicht ungünstiger sind als diejenigen, die gleichartige Sachverhalte regeln, die dem innerstaatlichen Recht unterliegen (Äquivalenzgrundsatz), und dass sie die Ausübung der den Verbrauchern durch das Unionsrecht verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz) (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. April 2016, Sales Sinués und Drame Ba, C-381/14 und C-385/14, EU:C:2016:252, Rn. 32 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH - C-385/14 (anhängig)
Drame Ba
Auszug aus EuGH, 04.07.2024 - C-450/22
Rn. 26 Neben dem subjektiven Recht des Verbrauchers, ein Gericht mit der Prüfung der Missbräuchlichkeit einer Klausel eines von ihm geschlossenen Vertrags zu befassen, erlaubt der in Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 93/13 vorgesehene Mechanismus den Mitgliedstaaten, eine Kontrolle der in Musterverträgen enthaltenen missbräuchlichen Klauseln mit von Verbraucherschutzvereinigungen im öffentlichen Interesse erhobenen Unterlassungsklagen einzuführen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. April 2016, Sales Sinués und Drame Ba, C-381/14 und C-385/14, EU:C:2016:252, Rn. 21).Rn. 28 Die in der Richtlinie 93/13 anerkannten Rechte können somit zwar mittels einer Individualklage oder einer Verbandsklage geltend gemacht werden, doch haben diese Klagen im Rahmen der Richtlinie unterschiedliche Gegenstände und Rechtswirkungen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. April 2016, Sales Sinués und Drame Ba, C-381/14 und C-385/14, EU:C:2016:252, Rn. 30).
Rn. 29 Folglich verlangt die bestehende Ungleichheit zwischen einem Verbraucher und dem betreffenden Gewerbetreibenden, auf der das mit der Richtlinie 93/13 geschaffene Schutzsystem beruht, in Bezug auf Individualklagen ein positives Eingreifen des nationalen Gerichts, das von Amts wegen die Missbräuchlichkeit einer Vertragsklausel - wie Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie verlangt - unter Berücksichtigung der Art der Güter oder Dienstleistungen, die Gegenstand des betreffenden Vertrags sind, aller den Vertragsabschluss begleitenden Umstände sowie aller anderen Klauseln dieses Vertrags oder eines Vertrags, von dem dieser abhängt, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses prüfen muss (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. April 2016, Sales Sinués und Drame Ba, C-381/14 und C-385/14, EU:C:2016:252, Rn. 21 bis 24 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 31 Insoweit hat der Gerichtshof entschieden, dass der präventive Charakter und der Abschreckungszweck der Unterlassungsklagen, die von den in Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 93/13 genannten Personen oder Organisationen, die ein berechtigtes Interesse am Schutz der Verbraucher haben, erhoben werden, sowie die Unabhängigkeit dieser Klagen von einzelnen konkreten Streitigkeiten zur Folge haben, dass diese Klagen auch dann zur Verfügung stehen müssen, wenn die Klauseln, deren Verbot beantragt wird, nicht konkret in Verträgen verwendet worden sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. April 2016, Sales Sinués und Drame Ba, C-381/14 und C-385/14, EU:C:2016:252, Rn. 29 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 32 Was insbesondere das Verhältnis zwischen Individualklagen und Verbandsklagen betrifft, ist es mangels Harmonisierung der für dieses Verhältnis geltenden verfahrensrechtlichen Mittel in der Richtlinie 93/13 Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung jedes Mitgliedstaats, entsprechende Regeln festzulegen, vorausgesetzt allerdings, dass sie nicht ungünstiger sind als diejenigen, die gleichartige Sachverhalte regeln, die dem innerstaatlichen Recht unterliegen (Äquivalenzgrundsatz), und dass sie die Ausübung der den Verbrauchern durch das Unionsrecht verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz) (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. April 2016, Sales Sinués und Drame Ba, C-381/14 und C-385/14, EU:C:2016:252, Rn. 32 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 20.09.2017 - C-186/16
Vergibt ein Kreditinstitut einen Kredit, der auf eine Fremdwährung lautet, muss …
Auszug aus EuGH, 04.07.2024 - C-450/22
Rn. 48 Hierzu ist festzustellen, dass nach ständiger Rechtsprechung und wie in Rn. 37 des vorliegenden Urteils ausgeführt die Transparenz einer Vertragsklausel und das Ausmaß, in dem diese Klausel es ermöglicht, ihre Funktionsweise zu verstehen und ihre möglicherweise beträchtlichen wirtschaftlichen Folgen einzuschätzen, unter Berücksichtigung der Wahrnehmung des Durchschnittsverbrauchers geprüft werden, der als normal informiert und angemessen aufmerksam sowie verständig definiert wird (vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteile vom 20. September 2017, Andriciuc u. a., C-186/16, EU:C:2017:703, Rn. 51, und vom 20 April 2023, 0cidental - Companhia Portuguesa de Seguros de Vida, C-263/22, EU:C:2023:311, Rn. 26 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 20.04.2023 - C-263/22
Ocidental - Companhia Portuguesa de Seguros de Vida - Vorlage zur …
Auszug aus EuGH, 04.07.2024 - C-450/22
Rn. 48 Hierzu ist festzustellen, dass nach ständiger Rechtsprechung und wie in Rn. 37 des vorliegenden Urteils ausgeführt die Transparenz einer Vertragsklausel und das Ausmaß, in dem diese Klausel es ermöglicht, ihre Funktionsweise zu verstehen und ihre möglicherweise beträchtlichen wirtschaftlichen Folgen einzuschätzen, unter Berücksichtigung der Wahrnehmung des Durchschnittsverbrauchers geprüft werden, der als normal informiert und angemessen aufmerksam sowie verständig definiert wird (vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteile vom 20. September 2017, Andriciuc u. a., C-186/16, EU:C:2017:703, Rn. 51, und vom 20 April 2023, 0cidental - Companhia Portuguesa de Seguros de Vida, C-263/22, EU:C:2023:311, Rn. 26 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 21.09.2023 - C-139/22
mBank (Registre polonais des clauses illicites) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Auszug aus EuGH, 04.07.2024 - C-450/22
Ein nationales Gericht kann sich nämlich bei der Prüfung der Transparenz von Klauseln, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aller dieser Verträge enthalten sind und deren Funktionsweise im Wesentlichen identisch ist, da sie die Senkung des variablen Zinssatzes über eine bestimmte Höhe hinaus begrenzen, weder auf die Wahrnehmung eines unterdurchschnittlich noch auf die eines überdurchschnittlich verständigen Verbrauchers stützen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. September 2023, mBank [polnisches Verzeichnis unzulässiger Klauseln], C-139/22, EU:C:2023:692, Rn. 66). - EuGH, 21.03.2019 - C-590/17
Pouvin und Dijoux - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - …
Auszug aus EuGH, 04.07.2024 - C-450/22
Rn. 49 Analog zum Oberbegriff "Verbraucher" im Sinne von Art. 2 Buchst. b der Richtlinie 93/13, der objektiven Charakter hat und unabhängig von den konkreten Kenntnissen und Informationen ist, über die die betreffende Person tatsächlich verfügt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. März 2019, Pouvin und Dijoux, C-590/17, EU:C:2019:232, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung), kann durch die Verwendung eines abstrakten Bezugskriteriums für die Kontrolle der Transparenz einer Vertragsklausel vermieden werden, dass diese Kontrolle vom Vorliegen eines komplexen Bündels subjektiver Faktoren abhängig gemacht wird, deren Nachweis schwierig oder sogar unmöglich ist. - EuGH, 12.01.2023 - C-395/21
Rechtsmissbräuchliche Klausel im Rechtsanwaltsvertrag, Zeithonorar
Auszug aus EuGH, 04.07.2024 - C-450/22
Rn. 40 Daher ist die Verpflichtung des nationalen Gerichts, im Rahmen einer Individualklage unter Berücksichtigung der den Abschluss des betreffenden Vertrags begleitenden Umstände sowie der vor Abschluss dieses Vertrags erfolgten Information über die Vertragsbedingungen und die Folgen des Vertragsschlusses zu prüfen, ob dem betreffenden Verbraucher sämtliche Tatsachen mitgeteilt wurden, die sich auf seine Verpflichtung auswirken könnten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Januar 2023, D. V. [Rechtsanwaltsvergütung - Abrechnung nach dem Zeitaufwand], C-395/21, EU:C:2023:14, Rn. 38 und 39 sowie die dort angeführte Rechtsprechung), an die Besonderheiten von Verbandsklagen anzupassen, insbesondere unter Berücksichtigung des präventiven Charakters von Verbandsklagen und ihrer Unabhängigkeit von einzelnen konkreten Streitigkeiten (…siehe oben, Rn. 31). - EuGH, 10.06.2021 - C-776/19
Einem Verbraucher, der ein Darlehen in Fremdwährung aufgenommen hat und dem die …
Auszug aus EuGH, 04.07.2024 - C-450/22
Rn. 37 Das Transparenzgebot verlangt somit nicht nur, dass eine Klausel in formaler und grammatikalischer Hinsicht für den Verbraucher nachvollziehbar sein muss, sondern auch, dass ein normal informierter und angemessen aufmerksamer sowie verständiger Durchschnittsverbraucher in die Lage versetzt werden muss, die konkrete Funktionsweise dieser Klausel zu verstehen und somit auf der Grundlage genauer und nachvollziehbarer Kriterien die möglicherweise beträchtlichen wirtschaftlichen Folgen einer solchen Klausel für seine finanziellen Verpflichtungen einzuschätzen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Juni 2021, BNP Paribas Personal Finance, C-776/19 bis C-782/19, EU:C:2021:470, Rn. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 03.03.2020 - C-125/18
Die spanischen Gerichte müssen die Klausel in Hypothekendarlehensverträgen, der …
Auszug aus EuGH, 04.07.2024 - C-450/22
Insoweit stellt das vorlegende Gericht klar, dass sich der Gerichtshof in seiner Rechtsprechung zwar auf einen normal informierten und angemessen aufmerksamen sowie verständigen Durchschnittsverbraucher beziehe (Urteil vom 3. März 2020, Gómez del Moral Guasch, C-125/18, EU:C:2020:138, Rn. 51), dass aber der Aufmerksamkeitsgrad eines Verbrauchers aufgrund mehrerer Faktoren, u. a. den nationalen oder sektoriellen Werberegeln oder auch den Sprachelementen, die in den bereitgestellten Geschäftsinformationen verwendet würden, unterschiedlich hoch sein könne. - EuGH, 16.03.2023 - C-565/21
Caixabank (Commission d'ouverture du prêt) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Auszug aus EuGH, 04.07.2024 - C-450/22
Dieses Gebot kann nach der genannten Rechtsprechung nicht auf die bloße Verständlichkeit einer Klausel in formaler und grammatikalischer Hinsicht beschränkt werden, sondern ist im Gegenteil umfassend zu verstehen, da das mit der Richtlinie 93/13 eingeführte Schutzsystem auf dem Gedanken beruht, dass der Verbraucher gegenüber dem Gewerbetreibenden u. a. einen geringeren Informationsstand besitzt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. März 2023, Caixabank [Provision für die Bereitstellung des Darlehens], C-565/21, EU:C:2023:212, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- LG Düsseldorf, 17.07.2026 - 38 O 219/25
Scheinbare Preisermäßigung verpflichtet zur Angabe des 30-Tagesbestpreises
Rn. 39 Unter einem "durchschnittlichen Verbraucher" ist nach den unionsrechtlichen Vorgaben und dem sie umsetzenden nationalen Recht ein normal informierter und verständiger Durchschnittsverbraucher zu verstehen, der einer geschäftlichen Handlung die der Situation angemessene Aufmerksamkeit entgegenbringt, wobei der Begriff des Durchschnittsverbrauchers nicht auf statistischen, sondern auf normativen Maßstäben beruht und einen fiktiven typischen Verbraucher bezeichnet, dessen mutmaßliche Reaktion von den Gerichten regelmäßig aufgrund eigener Sachkunde und Lebenserfahrung ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens oder einer Verbraucherbefragung unter Berücksichtigung sozialer, kultureller und sprachlicher Faktoren durch Anwendung speziellen Erfahrungswissens festgestellt werden kann (vgl. Erwägungsgrund 18 der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern im Binnenmarkt [UGPRL]; EuGH…, Urteil vom 16. Juli 1998 - C-210/96, Gut Springenheide GmbH und Rudolf Tusky/Oberkreisdirektor des Kreises Steinfurt - Amt für Lebensmittelüberwachung [Rn. 31 f., 35 f. und 37];… Urteil vom 26. Oktober 2016 - C-611/14 Canal Digital Danmark A/S [Rn. 39 f.];… Urteil vom 7. Juni 2018 - C-44/17, Scotch Whisky Association/Michael Klotz [Rn. 45, 47, 52 und 56];… Urteil vom 9. September 2021 - C-406/20, Phantasialand/Finanzamt Brühl [Rn. 46 f.]; Urteil vom 4. Juli 2024 - C-450/22, Caixabank SA u.a./Asociación de Usuarios de Bancos, Cajas de Ahorros y Seguros de España u.a. [Rn. 49 und 52 f.];… Urteil vom 14. November 2024 - C-646/22, Compass Banca SpA/Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato [Rn. 44 ff., insbesondere 46 bis 48 und 50 f.];… Urteil vom 23. Januar 2025 - C-518/23, Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V./NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH [Rn. 34 ff.]; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1999 - I ZR 167/97 - Orient-Teppichmuster, GRUR 2000, 619 [unter II 2 b]; Urteil vom 2. Oktober 2003 - I ZR 150/01 - Marktführerschaft [unter II 2 a]; Urteil vom 13. September 2012 - I ZR 230/11 - Biomineralwasser [unter II 2 c aa und unter II 3 a aa]; Urteil vom 8. März 2012 - I ZR 202/10 - Marktführer Sport [unter II 3 c bb]; Urteil vom 18. September 2014 - I ZR 34/12 [unter II 2]; Urteil vom 24. Januar 2019 - I ZR 200/17 - Das beste Netz [unter B II 2 a]; Urteile vom 7. April 2022 - I ZR 5/21 - Kinderzahnärztin [unter B II 3 c aa und bb] und I ZR 217/20 - Kinderzahnarztpraxis [unter B III 2 b und c]; Beschluss vom 20. Februar 2025 - I ZB 26/24 - Fernbus in Belgien [unter C II 3 b bb (7) (a)]).Rn. 40 Relevant ist dabei die Gesamtwahrnehmung der als ein und dieselbe abstrakte Einheit zu begreifenden rechtlichen Fiktion des Durchschnittsverbrauchers (vgl. EuGH, Urteil vom 4. Juli 2024 - C-450/22, Caixabank SA u.a./Asociación de Usuarios de Bancos, Cajas de Ahorros y Seguros de España u.a. [Rn. 52]).
Dem objektiven, von konkreten Kenntnissen und Informationen der betreffenden Person unabhängigen Kriterium des Durchschnittsverbrauchers entspricht weder ein überdurchschnittlich noch ein unterdurchschnittlich verständiger Verbraucher, sondern eine Person mit Kenntnissen, von denen vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass sie bei allen Verbrauchern unter Berücksichtigung der maßgeblichen sozialen, kulturellen und sprachlichen Faktoren vorhanden sind (vgl. EuGH…, Urteil vom 14. November 2024 - C-646/22, Compass Banca SpA/Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato [Rn. 48 und 52]; Urteil vom 4. Juli 2024, a.a.O. [Rn. 53]).
- EuGH, 20.03.2025 - C-365/23
Verbraucherschutz: Eine Vertragsklausel, die einen jungen Sportler verpflichtet, …
Rn. 85 Schließlich hat das nationale Gericht nach Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 93/13 die Missbräuchlichkeit einer Vertragsklausel unter Berücksichtigung der Art der Güter oder Dienstleistungen, die Gegenstand des Vertrags sind, aller den Vertragsabschluss begleitenden Umstände sowie aller anderen Klauseln desselben Vertrags oder eines anderen Vertrags, von dem dieser abhängt, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu beurteilen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Juli 2024, Caixabank u. a. [Transparenzkontrolle bei Verbandsklagen], C-450/22, EU:C:2024:577, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung). - KG, 30.04.2026 - 20 VKl 1/25
Datenschutzrechtliche Verbandsklage der niederländischen Stiftung SOMI gegen …
Auf Seite 7 des nachgelassenen Schriftsatzes vom 31.03.2026 stützt sich die Klägerin auf Ausführungen des Europäischen Gerichtshofs im Urteil vom 04.07.2024 - C-450/22 - zum Verhältnis von Individualklagen und Verbandsklagen, aus denen hervorgeht, dass ein "Entweder oder", nicht aber ein kumulatives Vorgehen angedacht ist (…juris Rn. 32):.
- BGH, 05.11.2025 - IV ZR 109/24
Zulässigkeit einer Klausel in einer Jahres-Reiseversicherung, wonach "nicht …
Rn. 26 3. Auf der Grundlage der vorgenannten Auslegung ist die Pandemie-Ausschlussklausel auch unter Berücksichtigung der Transparenzmaßstäbe aus Art. 4 Abs. 2, Art. 5 Satz 1 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (ABl. L 95, 29; im Folgenden: RL 93/13/EWG) nicht missbräuchlich (…vgl. zum Transparenzerfordernis EuGH, Urteile vom 20. März 2025, Arce, C-365/23, EU:C:2025:192 = NJW-RR 2025, 692 Rn. 69 f.; vom 4. Juli 2024, Caixabank u.a. [Transparenzkontrolle bei Verbandsklagen], C-450/22, EU:C:2024:577 = VersR 2025, 101 Rn. 36 f.;… vom 23. April 2015, Van Hove/CNP Assurances, C-96/14, EU:C:2015:262 = VersR 2015, 605 Rn. 40 f.; jeweils m.w.N.). - Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2024 - C-365/23
Nach Ansicht von Generalanwalt Rantos kann eine Vertragsklausel, die einen jungen …
{FN:26} Vgl. Urteil vom 4. Juli 2024, Caixabank u. a. (Transparenzkontrolle bei Verbandsklagen) (C-450/22, im Folgenden: Urteil Caixabank, EU:C:2024:577, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:54} Vgl. Urteile vom 30. April 2014, Kásler und Káslerné Rábai (…C-26/13, EU:C:2014:282, Rn. 72), vom 20. September 2017, Andriciuc u. a. (…C-186/16, im Folgenden: Urteil Andriciuc, EU:C:2017:703, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie Urteil Caixabank (…Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:56} Vgl. Urteil vom 18. November 2021, A. S.A. (…C-212/20, EU:C:2021:934, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie Urteil Caixabank (…Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2026 - C-323/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Missbräuchliche Klauseln in …
{FN:41} Vgl. meine Schlussanträge in der Sache Caixabank u. a. (Transparenzkontrolle bei Verbandsklagen) (C-450/22, EU:C:2024:64, Nrn. 41 bis 43).{FN:42} Urteil vom 4. Juli 2024, Caixabank u. a. (Transparenzkontrolle bei Verbandsklagen) (C-450/22, EU:C:2024:577, Rn. 37).
- LG Düsseldorf, 28.11.2025 - 38 O 120/25 Rn. 37 bb) Richtet sich eine geschäftliche Handlung an das allgemeine Publikum und damit zumindest auch an Verbraucher im Sinne von § 2 Abs. 2 UWG in Verbindung mit § 13 BGB, ist für ihre Beurteilung auf das Verständnis eines normal informierten und verständigen Durchschnittsverbrauchers abzustellen, der einer geschäftlichen Handlung die der Situation angemessene Aufmerksamkeit entgegenbringt, wobei der Begriff des Durchschnittsverbrauchers nicht auf statistischen, sondern auf normativen Maßstäben beruht und einen fiktiven typischen Verbraucher bezeichnet, dessen mutmaßliche Reaktion von den Gerichten regelmäßig aufgrund eigener Sachkunde und Lebenserfahrung ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens oder einer Verbraucherbefragung unter Berücksichtigung sozialer, kultureller und sprachlicher Faktoren durch Anwendung speziellen Erfahrungswissens festzustellen ist (vgl. Erwägungsgrund 18 der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern im Binnenmarkt [UGPRL]; EuGH…, Urteil vom 16. Juli 1998 - Rs. C-210/96, Gut Springenheide GmbH und Rudolf Tusky ./. Oberkreisdirektor des Kreises Steinfurt - Amt für Lebensmittelüberwachung [Rn. 31 f., 35 f. und 37];… Urteil vom 26. Oktober 2016 - Rs. C-611/14 Canal Digital Danmark A/S [Rn. 39 f.];… Urteil vom 7. Juni 2018 - C-44/17, Scotch Whisky Association ./. Michael Klotz [Rn. 45, 47, 52 und 56];… Urteil vom 9. September 2021 - C-406/20, Phantasialand ./. Finanzamt Brühl [Rn. 46 f.]; Urteil vom 4. Juli 2024 - C-450/22, Caixabank SA u.a. ./. Asociación de Usuarios de Bancos, Cajas de Ahorros y Seguros de España u.a. [Rn. 49 und 52 f.];… Urteil vom 14. November 2024 - C-646/22, Compass Banca SpA ./. Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato [Rn. 44 ff., insbesondere 46 bis 48 und 50 f.];… Urteil vom 23. Januar 2025 - C-518/23, Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. ./. NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH [Rn. 34 ff.]; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1999 - I ZR 167/97 - Orient-Teppichmuster, GRUR 2000, 619 [unter II 2 b]; Urteil vom 2. Oktober 2003 - I ZR 150/01 - Marktführerschaft [unter II 2 a]; Urteil vom 13. September 2012 - I ZR 230/11 - Biomineralwasser [unter II 2 c aa und unter II 3 a aa]; Urteil vom 8. März 2012 - I ZR 202/10 - Marktführer Sport [unter II 3 c bb]; Urteil vom 18. September 2014 - I ZR 34/12 [unter II 2]; Urteil vom 24. Januar 2019 - I ZR 200/17 - Das beste Netz [unter B II 2 a]; Urteile vom 7. April 2022 - I ZR 5/21 - Kinderzahnärztin [unter B II 3 c aa und bb] und I ZR 217/20 - Kinderzahnarztpraxis [unter B III 2 b und c]; Beschluss vom 20. Februar 2025 - I ZB 26/24 - Fernbus in Belgien [unter C II 3 b bb (7) (a)]).
Rn. 39 Für die Annahme einer Irreführung ebenso wie für die Bejahung von deren Relevanz genügt jeweils die mutmaßliche Reaktion einer erheblichen Zahl von Verbrauchern (vgl. EuGH…, Urteil vom 16. Juli 1998 - Rs. C-210/96, Gut Springenheide GmbH und Rudolf Tusky ./. Oberkreisdirektor des Kreises Steinfurt [Rn. 34];… Urteil vom 16. Januar 1992 - C-373/90, Strafverfahren gegen X [Rn. 15 f.];… s.a. Urteil vom 22. September 2011 - C-323/09, Interflora Inc./Marks & Spencer plc [Rn. 50] und Urteil vom 4. Juli 2024 - C-450/22, Caixabank SA u.a. ./. Asociación de Usuarios de Bancos, Cajas de Ahorros y Seguros de España u.a. [Rn. 49 und 52 f.]).
- EuGH, 24.06.2025 - C-351/23
Der Verbraucherschutz und das Erfordernis eines wirksamen gerichtlichen …
Unter Berücksichtigung der oben in den Rn. 41 und 42 geschilderten Antwort des vorlegenden Gerichts auf das in diesem Punkt an es gerichtete Ersuchen um Klarstellung konnte jedoch von einem Durchschnittsverbraucher, also einem der Definition nach normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Verbraucher (Urteil vom 4. Juli 2024, Caixabank u. a. [Transparenzkontrolle bei Verbandsklagen], C-450/22, EU:C:2024:577, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung), nicht erwartet werden, dass er der Auslegung von § 21 Abs. 2 des Gesetzes über freiwillige Versteigerungen vorgreift, zu der der Najvyšší súd Slovenskej republiky (Oberstes Gericht der Slowakischen Republik) fünf Jahre nach der Durchführung der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Versteigerung gelangte. - Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-346/23
Banco de Santander (Représentation des consommateurs individuels) - …
{FN:19} Vgl. in diesem Sinne das Urteil vom 4. Juli 2024, Caixabank u. a. (Transparenzkontrolle bei Verbandsklagen) (C-450/22, EU:C:2024:577, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:38} Zum objektiven Verständnis des Begriffs "Verbraucher" vgl. Urteile vom 4. Juli 2024, Caixabank u. a. (Transparenzkontrolle bei Verbandsklagen) (C-450/22, EU:C:2024:577, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 3. Oktober 2019, Petruchová (…C-208/18, EU:C:2019:825, Rn. 55).
- Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2024 - C-351/23
GR REAL - Vorabentscheidungsersuchen - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG - …
{FN:48} Zum Begriff des Durchschnittsverbrauchers vgl. Urteil vom 4. Juli 2024, Caixabank u. a. (Transparenzkontrolle bei Verbandsklagen) (C-450/22, EU:C:2024:577, Rn. 48).
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2024 - C-450/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Caixabank u. a. (Contrôle de transparence dans l'action collective)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - Verträge zwischen Gewerbetreibenden und Verbrauchern - Verbandsklage - Klage auf Unterlassung und Rückerstattung - Darlehensverträge mit einer Vielzahl von Banken und Verbrauchern - Mindestzinssatzklausel zur ...
- rechtsportal.de
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - Verträge zwischen Gewerbetreibenden und Verbrauchern - Verbandsklage - Klage auf Unterlassung und Rückerstattung - Darlehensverträge mit einer Vielzahl von Banken und Verbrauchern - Mindestzinssatzklausel zur ...
- rechtsportal.de
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - Verträge zwischen Gewerbetreibenden und Verbrauchern - Verbandsklage - Klage auf Unterlassung und Rückerstattung - Darlehensverträge mit einer Vielzahl von Banken und Verbrauchern - Mindestzinssatzklausel zur ...
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Rechtsangleichung - Generalanwältin Medina: Die Transparenz von Mindestzinssatzklauseln in Hypothekendarlehensverträgen kann im Zusammenhang mit einer Verbandsklage überprüft werden
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Hypothekendarlehen: Mindestzinssatzklauseln mit Verbandsklage überprüfbar
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2024 - C-450/22
- EuGH, 04.07.2024 - C-450/22
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (18)
- EuGH, 10.06.2021 - C-776/19
Einem Verbraucher, der ein Darlehen in Fremdwährung aufgenommen hat und dem die …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2024 - C-450/22
{FN:25} Urteile vom 10. Juni 2021, BNP Paribas Personal Finance (…C-609/19, EU:C:2021:469, Rn. 43), und vom 10. Juni 2021, BNP Paribas Personal Finance (C-776/19 bis C-782/19, EU:C:2021:470, Rn. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:26} Urteil vom 10. Juni 2021, BNP Paribas Personal Finance (C-776/19 bis C-782/19, EU:C:2021:470, Rn. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:27} Vgl. in diesem Sinne die Urteile vom 10. Juni 2021, BNP Paribas Personal Finance (…C-609/19, EU:C:2021:469, Rn. 45), vom 10. Juni 2021, BNP Paribas Personal Finance (C-776/19 bis C-782/19, EU:C:2021:470, Rn. 66), und vom 16. März 2023, Caixabank (Provision für die Bereitstellung des Darlehens) (…C-565/21, EU:C:2023:212, Rn. 33).
{FN:28} Urteil vom 10. Juni 2021, BNP Paribas Personal Finance (C-776/19 bis C-782/19, EU:C:2021:470, Rn. 67).
{FN:38} Urteil vom 10. Juni 2021, BNP Paribas Personal Finance (C-776/19 bis C-782/19, EU:C:2021:470, Rn. 86).
- EuGH - C-385/14 (anhängig)
Drame Ba
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2024 - C-450/22
{FN:8} Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar in den verbundenen Rechtssachen Sales Sinués und Drame Ba (C-381/14 und C-385/14, EU:C:2016:15, Nrn. 53 ff.) und Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak in der Rechtssache Invitel (C-472/10, EU:C:2011:806, Nr. 37).{FN:9} Urteil vom 14. April 2016, Sales Sinués und Drame Ba (C-381/14 und C-385/14, EU:C:2016:252, Rn. 21).
{FN:12} Urteil vom 14. April 2016, Sales Sinués und Drame Ba (C-381/14 und C-385/14, EU:C:2016:252, Rn. 30).
{FN:13} Urteile vom 14. April 2016, Sales Sinués und Drame Ba (C-381/14 und C-385/14, EU:C:2016:252, Rn. 29), und vom 26. April 2012, 1nvitel (…C-472/10, EU:C:2012:242, Rn. 37).
{FN:15} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. April 2016, Sales Sinués und Drame Ba (C-381/14 und C-385/14, EU:C:2016:252, Rn. 37 und 40).
- EuGH, 10.06.2021 - C-609/19
Einem Verbraucher, der ein Darlehen in Fremdwährung aufgenommen hat und dem die …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2024 - C-450/22
{FN:25} Urteile vom 10. Juni 2021, BNP Paribas Personal Finance (C-609/19, EU:C:2021:469, Rn. 43), und vom 10. Juni 2021, BNP Paribas Personal Finance (…C-776/19 bis C-782/19, EU:C:2021:470, Rn. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:27} Vgl. in diesem Sinne die Urteile vom 10. Juni 2021, BNP Paribas Personal Finance (C-609/19, EU:C:2021:469, Rn. 45), vom 10. Juni 2021, BNP Paribas Personal Finance (…C-776/19 bis C-782/19, EU:C:2021:470, Rn. 66), und vom 16. März 2023, Caixabank (Provision für die Bereitstellung des Darlehens) (…C-565/21, EU:C:2023:212, Rn. 33).
{FN:36} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Juni 2021, BNP Paribas Personal Finance (C-609/19, EU:C:2021:469, Rn. 53).
{FN:50} Vgl. in diesem Sinne das Urteil vom 10. Juni 2021, BNP Paribas Personal Finance (C-609/19, EU:C:2021:469, Rn. 53).
- EuGH, 14.04.2016 - C-381/14
Sales Sinués - Vorlagen zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - Verträge …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2024 - C-450/22
{FN:9} Urteil vom 14. April 2016, Sales Sinués und Drame Ba (C-381/14 und C-385/14, EU:C:2016:252, Rn. 21).{FN:12} Urteil vom 14. April 2016, Sales Sinués und Drame Ba (C-381/14 und C-385/14, EU:C:2016:252, Rn. 30).
{FN:13} Urteile vom 14. April 2016, Sales Sinués und Drame Ba (C-381/14 und C-385/14, EU:C:2016:252, Rn. 29), und vom 26. April 2012, 1nvitel (…C-472/10, EU:C:2012:242, Rn. 37).
{FN:15} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. April 2016, Sales Sinués und Drame Ba (C-381/14 und C-385/14, EU:C:2016:252, Rn. 37 und 40).
- Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2011 - C-472/10
Invitel - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG - Art. 3 Abs. 1 in Verbindung …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2024 - C-450/22
{FN:8} Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar in den verbundenen Rechtssachen Sales Sinués und Drame Ba (C-381/14 und C-385/14, EU:C:2016:15, Nrn. 53 ff.) und Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak in der Rechtssache Invitel (C-472/10, EU:C:2011:806, Nr. 37).{FN:14} Vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak in der Rechtssache Invitel (C-472/10, EU:C:2011:806, Nr. 37).
{FN:42} Vgl. zur Anwendbarkeit von Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 93/13 sowohl bei Individual- als auch bei Verbandsklagen Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak in der Rechtssache Invitel (C-472/10, EU:C:2011:806, Nr. 50).
- EuGH, 21.12.2016 - C-154/15
Die spanische Rechtsprechung, mit der die Wirkungen der Nichtigkeit von …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2024 - C-450/22
{FN:6} Eine kurz gefasste Wiedergabe der Begründung der Entscheidung des Tribunal Supremo (Oberster Gerichtshof) vom 9. Mai 2013 findet sich im Urteil vom 21. Dezember 2016, Gutiérrez Naranjo u. a. (C-154/15, C-307/15 und C-308/15, EU:C:2016:980, Rn. 18 ff.).{FN:7} Urteil vom 21. Dezember 2016 (C-154/15, C-307/15 und C-308/15, EU:C:2016:980).
{FN:24} Zur Verwendung des Begriffs "materielle Transparenz" in der Rechtsprechung des Gerichtshofs vgl. Urteil vom 21. Dezember 2016, Gutiérrez Naranjo u. a. (C-154/15, C-307/15 und C-308/15, EU:C:2016:980, Rn. 49).
- EuGH, 14.08.2015 - C-307/15
Palacios Martínez
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2024 - C-450/22
{FN:6} Eine kurz gefasste Wiedergabe der Begründung der Entscheidung des Tribunal Supremo (Oberster Gerichtshof) vom 9. Mai 2013 findet sich im Urteil vom 21. Dezember 2016, Gutiérrez Naranjo u. a. (C-154/15, C-307/15 und C-308/15, EU:C:2016:980, Rn. 18 ff.).{FN:7} Urteil vom 21. Dezember 2016 (C-154/15, C-307/15 und C-308/15, EU:C:2016:980).
{FN:24} Zur Verwendung des Begriffs "materielle Transparenz" in der Rechtsprechung des Gerichtshofs vgl. Urteil vom 21. Dezember 2016, Gutiérrez Naranjo u. a. (C-154/15, C-307/15 und C-308/15, EU:C:2016:980, Rn. 49).
- EuGH, 16.03.2023 - C-565/21
Caixabank (Commission d'ouverture du prêt) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2024 - C-450/22
{FN:20} Urteil vom 16. März 2023, Caixabank (Provision für die Bereitstellung des Darlehens) (C-565/21, EU:C:2023:212).{FN:27} Vgl. in diesem Sinne die Urteile vom 10. Juni 2021, BNP Paribas Personal Finance (…C-609/19, EU:C:2021:469, Rn. 45), vom 10. Juni 2021, BNP Paribas Personal Finance (…C-776/19 bis C-782/19, EU:C:2021:470, Rn. 66), und vom 16. März 2023, Caixabank (Provision für die Bereitstellung des Darlehens) (C-565/21, EU:C:2023:212, Rn. 33).
- EuGH, 21.09.2023 - C-139/22
mBank (Registre polonais des clauses illicites) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2024 - C-450/22
{FN:32} Urteil vom 21. September 2023, mBank (Polnisches Register unzulässiger Klauseln) (C-139/22, EU:C:2023:692, Rn. 61 und 66).{FN:55} Urteil vom 21. September 2023, mBank (Polnisches Register unzulässiger Klauseln) (C-139/22, EU:C:2023:692, Rn. 61 und 66).
- EuGH, 26.04.2012 - C-472/10
Ein Mitgliedstaat kann vorsehen, dass eine aufgrund einer Klage im öffentlichen …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2024 - C-450/22
{FN:13} Urteile vom 14. April 2016, Sales Sinués und Drame Ba (…C-381/14 und C-385/14, EU:C:2016:252, Rn. 29), und vom 26. April 2012, 1nvitel (C-472/10, EU:C:2012:242, Rn. 37).{FN:16} Urteil vom 26. April 2012, 1nvitel (C-472/10, EU:C:2012:242), in dem der Gerichtshof entschieden hat, dass Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 93/13 dahin auszulegen ist, dass er dem nicht entgegensteht, dass die Feststellung der Nichtigkeit einer missbräuchlichen Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Verbraucherverträgen im Rahmen einer Unterlassungsklage im Sinne von Art. 7 der Richtlinie, die von einer nach innerstaatlichem Recht benannten Stelle im öffentlichen Interesse und im Namen der Verbraucher gegen einen Gewerbetreibenden erhoben worden ist, nach diesem Recht Wirkungen gegenüber allen Verbrauchern entfaltet, die mit diesem Gewerbetreibenden einen Vertrag geschlossen haben, auf den die gleichen AGB anwendbar sind, einschließlich derjenigen Verbraucher, die nicht Partei des Unterlassungsverfahrens waren.
- EuGH, 21.12.2016 - C-119/15
Biuro podróży Partner - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG …
- EuGH, 30.04.2014 - C-26/13
Verbraucher, die ein Fremdwährungsdarlehen aufnehmen, müssen die wirtschaftlichen …
- EuGH, 20.04.2023 - C-263/22
Ocidental - Companhia Portuguesa de Seguros de Vida - Vorlage zur …
- EuGH, 17.05.2022 - C-693/19
Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen: Nationale Verfahrensgrundsätze …
- EuGH, 09.09.2004 - C-70/03
Kommission / Spanien
- Generalanwalt beim EuGH, 10.01.2019 - C-614/17
Fundación Consejo Regulador de la Denominación de Origen Protegida Queso Manchego …
- EuGH - C-831/19 (anhängig)
Banco di Desio e della Brianza u.a.
- Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2016 - C-381/14
Sales Sinués - Richtlinie 93/13/EWG - Verbraucherverträge - Hypothekarischer …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2026 - C-323/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Missbräuchliche Klauseln in …
{FN:41} Vgl. meine Schlussanträge in der Sache Caixabank u. a. (Transparenzkontrolle bei Verbandsklagen) (C-450/22, EU:C:2024:64, Nrn. 41 bis 43). - Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2024 - C-646/22
Compass Banca - Vorabentscheidungsersuchen - Verbraucherschutz - Richtlinie …
{FN:19} Vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Medina in der Rechtssache Caixabank u. a. (Transparenzkontrolle bei Verbandsklagen) (C-450/22, EU:C:2024:64, Nr. 46).
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