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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021

Rechtsprechung
   EuGH, 24.02.2022 - C-451/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,3271
EuGH, 24.02.2022 - C-451/20 (https://dejure.org/2022,3271)
EuGH, Entscheidung vom 24.02.2022 - C-451/20 (https://dejure.org/2022,3271)
EuGH, Entscheidung vom 24. Februar 2022 - C-451/20 (https://dejure.org/2022,3271)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Airhelp (Retard de vol de réacheminement)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 3 Abs. 1 - Anwendungsbereich - Flugverbindung mit Anschlussflug und Abflug- und Zielort in einem Drittstaat - Einheitliche Buchung bei einem Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 3 Abs. 1 - Anwendungsbereich - Flugverbindung mit Anschlussflug und Abflug- und Zielort in einem Drittstaat - Einheitliche Buchung bei einem Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft - ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ankunftsverspätung bei Flugverbindung zwischen Drittstaaten mit Zwischenlandung ...

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Zwischenstopp in der EU führt nicht zu Fluggastentschädigung

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 563
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 31.05.2018 - C-537/17

    Ein Ausgleichsanspruch wegen großer Verspätung eines Fluges besteht auch bei …

    Auszug aus EuGH, 24.02.2022 - C-451/20
    Rn. 25 Der Gerichtshof hat entschieden, dass aus dem Begriff "letzter Flug" folgt, dass der Begriff "direkte Anschlussflüge" so zu verstehen ist, dass er zwei oder mehr Flüge bezeichnet, die für die Zwecke des in der Verordnung Nr. 261/2004 vorgesehenen Ausgleichsanspruchs von Fluggästen eine Gesamtheit darstellen (Urteil vom 31. Mai 2018, Wegener, C-537/17, EU:C:2018:361, Rn. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Eine solche Gesamtheit liegt vor, wenn zwei oder mehr Flüge Gegenstand einer einzigen Buchung waren, so wie im Ausgangsverfahren (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 31. Mai 2018, Wegener, C-537/17, EU:C:2018:361, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 26.02.2013 - C-11/11

    Die Fluggäste eines Flugs mit Anschlussflügen müssen entschädigt werden, wenn ihr …

    Auszug aus EuGH, 24.02.2022 - C-451/20
    Rn. 27 Diese Auslegung wird auch durch diejenige Rechtsprechung des Gerichtshofs bestätigt, wonach es für die Zwecke der in Art. 7 der Verordnung Nr. 261/2004 vorgesehenen pauschalen Ausgleichszahlung allein auf die Verspätung, die gegenüber der planmäßigen Ankunftszeit am Endziel, d. h. dem Zielort des letzten Fluges des betreffenden Fluggasts, festgestellt wird, und auf die Entfernung zwischen dem Ort des ersten Abflugs und dem Endziel ungeachtet etwaiger Anschlussflüge ankommt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Februar 2013, Folkerts, C-11/11, EU:C:2013:106, Rn. 35, …und Beschluss vom 22. April 2021, British Airways, C-592/20, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:312, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 11.07.2019 - C-502/18

    Flugverbindung von einem Mitgliedstaat in einen Drittstaat mit Umsteigen in einem …

    Auszug aus EuGH, 24.02.2022 - C-451/20
    Rn. 26 In diesem Sinne hat der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass ein Flug mit einmaligem oder mehrmaligem Umsteigen, der Gegenstand einer einzigen Buchung war, für die Zwecke des in der Verordnung Nr. 261/2004 vorgesehenen Ausgleichsanspruchs der Fluggäste eine Gesamtheit darstellt, so dass die Anwendbarkeit der Verordnung Nr. 261/2004 unter Berücksichtigung des ersten Abflugorts und des Endziels des Fluges zu beurteilen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juli 2019, České aerolinie, C-502/18, EU:C:2019:604, Rn. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie Beschluss vom 12. November 2020, KLM Royal Dutch Airlines, C-367/20, EU:C:2020:909, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.03.2020 - C-832/18

    Ein Fluggast, der eine Ausgleichsleistung für die Annullierung eines Fluges …

    Auszug aus EuGH, 24.02.2022 - C-451/20
    Insoweit ergebe sich aus dem Urteil vom 12. März 2020, Finnair (C-832/18, EU:C:2020:204), dass die durch Annullierung des gebuchten Fluges und durch große Verspätung des Ersatzflugs verursachten Unannehmlichkeiten für den Fluggast getrennt zu bewerten seien und gegebenenfalls zum Entstehen von zwei Ausgleichsansprüchen führen könnten.
  • EuGH, 02.12.2021 - C-484/20

    Vodafone Kabel Deutschland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - …

    Auszug aus EuGH, 24.02.2022 - C-451/20
    Rn. 22 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind bei der Auslegung einer unionsrechtlichen Vorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Kontext und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteil vom 2. Dezember 2021, Vodafone Kabel Deutschland, C-484/20, EU:C:2021:975, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.11.2020 - C-367/20

    KLM Royal Dutch Airlines - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der …

    Auszug aus EuGH, 24.02.2022 - C-451/20
    Rn. 26 In diesem Sinne hat der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass ein Flug mit einmaligem oder mehrmaligem Umsteigen, der Gegenstand einer einzigen Buchung war, für die Zwecke des in der Verordnung Nr. 261/2004 vorgesehenen Ausgleichsanspruchs der Fluggäste eine Gesamtheit darstellt, so dass die Anwendbarkeit der Verordnung Nr. 261/2004 unter Berücksichtigung des ersten Abflugorts und des Endziels des Fluges zu beurteilen ist (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juli 2019, České aerolinie, C-502/18, EU:C:2019:604, Rn. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Beschluss vom 12. November 2020, KLM Royal Dutch Airlines, C-367/20, EU:C:2020:909, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 27.06.2018 - C-130/18

    flightright - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des …

    Auszug aus EuGH, 24.02.2022 - C-451/20
    Eine solche Auslegung scheine auch durch den Beschluss vom 27. Juni 2018, flightright (C-130/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:496), bestätigt zu werden.
  • EuGH, 22.04.2021 - C-592/20

    British Airways - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung …

    Auszug aus EuGH, 24.02.2022 - C-451/20
    Rn. 27 Diese Auslegung wird auch durch diejenige Rechtsprechung des Gerichtshofs bestätigt, wonach es für die Zwecke der in Art. 7 der Verordnung Nr. 261/2004 vorgesehenen pauschalen Ausgleichszahlung allein auf die Verspätung, die gegenüber der planmäßigen Ankunftszeit am Endziel, d. h. dem Zielort des letzten Fluges des betreffenden Fluggasts, festgestellt wird, und auf die Entfernung zwischen dem Ort des ersten Abflugs und dem Endziel ungeachtet etwaiger Anschlussflüge ankommt (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Februar 2013, Folkerts, C-11/11, EU:C:2013:106, Rn. 35, und Beschluss vom 22. April 2021, British Airways, C-592/20, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:312, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 14.10.2010 - C-67/09

    Nuova Agricast und Cofra / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …

    Auszug aus EuGH, 24.02.2022 - C-451/20
    Eine solche Unbeständigkeit in Bezug auf die Bedeutung dieses Begriffs würde gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit verstoßen, der nach ständiger Rechtsprechung verlangt, dass Rechtsakte der Union eindeutig und ihre Anwendung für die Betroffenen vorhersehbar sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Oktober 2010, Nuova Agricast und Cofra/Kommission, C-67/09 P, EU:C:2010:607, Rn. 77 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 22.12.2022 - C-392/21

    Inspectoratul General pentru Imigrări (Acquisition de lunettes par un …

    Rn. 31 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind bei der Auslegung einer unionsrechtlichen Vorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Kontext und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteil vom 24. Februar 2022, Airhelp [Verspätung des Alternativflugs], C-451/20, EU:C:2022:123, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 01.12.2022 - C-141/20

    Norddeutsche Gesellschaft für Diakonie - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Rn. 43 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind bei der Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Kontext und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. u. a. Urteil vom 24. Februar 2022, Airhelp [Verspätung des Alternativflugs], C-451/20, EU:C:2022:123, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 01.12.2022 - C-269/20

    Finanzamt T (Prestations internes d'un groupement TVA) - Vorlage zur …

    Rn. 35 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind bei der Auslegung einer unionsrechtlichen Vorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Kontext und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. u. a. Urteil vom 24. Februar 2022, Airhelp [Verspätung des Alternativflugs], C-451/20, EU:C:2022:123, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 07.04.2022 - C-561/20

    Fluggäste eines verspäteten Fluges können von einem NichtEULuftfahrtunternehmen …

    Rn. 29 Der Gerichtshof hat nämlich in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass ein Flug mit einmaligem oder mehrmaligem Umsteigen, der Gegenstand einer einzigen Buchung war, für die Zwecke des in der Verordnung Nr. 261/2004 vorgesehenen Ausgleichsanspruchs der Fluggäste eine Gesamtheit darstellt, so dass die Anwendbarkeit dieser Verordnung unter Berücksichtigung des ersten Abflugorts und des Endziels des Fluges zu beurteilen ist (Urteil vom 24. Februar 2022, Airhelp [Verspätung des Alternativflugs], C-451/20, EU:C:2022:123, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BGH, 12.04.2022 - X ZR 101/20

    Anspruch auf Ausgleichszahlung bei Verspätung des ersten Teilflugs und Verpassen …

    In diesem Zusammenhang ist unerheblich, ob die einzelnen Teilflüge für sich gesehen in den Anwendungsbereich der Fluggastrechteverordnung fallen (Anschluss an EuGH, Urteil vom 24. Februar 2022 - C-451/20, Rn. 22 ff. - Austrian Airlines).

    Hierbei ist unerheblich, ob die einzelnen Flüge mit demselben oder mit unterschiedlichen Fluggeräten durchgeführt werden (EuGH…, Urteil vom 31. Mai 2018 - C-537/17, NJW 2018, 2032 Rn. 19 f. - Wegener;… Urteil vom 11. Juli 2019 - C-502/18, NJW 2019, 2595 Rn. 16 - České aeroline;… Beschluss vom 12. November 2020 - C-367/20, RRa 2021, 125 Rn. 28 f. - KLM;… Urteil vom 3. Februar 2022 - C-20/21, EuZW 2022, 287 Rn. 19 - LOT Polish Airlines; Urteil vom 24. Februar 2022 - C-451/20, NJW-RR 2022, 563 Rn. 25 ff. - Austrian Airlines).

    Solche Flüge dürfen nicht je nach Zusammenhang einmal als Gesamtheit und einmal als mehrere getrennte Flüge betrachtet werden; sie sind stets als Einheit zu behandeln (EuGH, NJW-RR 2022, 563 Rn. 22 ff. - Austrian Airlines;… BeckRS 2022, 6960 Rn. 29 ff. - United Airlines).

  • BFH, 15.10.2024 - VII R 20/22

    Nichtannahme einer Zollanmeldung wegen Verstoßes gegen ein unionsrechtliches …

    Bei der Auslegung einer unionsrechtlichen Vorschrift sind somit nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Kontext und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. EuGH-Urteile Finanzamt T (Leistungen einer Mehrwertsteuergruppe) vom 01.12.2022 - C-269/20, EU:C:2022:944, Rz 35 und Airhelp (Verspätung des Alternativflugs) vom 24.02.2022 - C-451/20, EU:C:2022:123, Rz 22).
  • EuGH, 04.03.2022 - C-164/20

    Airhelp - Streichung

    Rn. 1 Mit Schreiben vom 24. Februar 2022 hat die Kanzlei des Gerichtshofs dem vorlegenden Gericht das Urteil vom 24. Februar 2022, Airhelp (C-451/20, EU:C:2022:123), übermittelt und um Mitteilung gebeten, ob es im Licht dieses Urteils sein Vorabentscheidungsersuchen aufrechterhalten möchte.
  • AG Köln, 10.04.2024 - 149 C 606/23

    AG Köln, Flugverspätung, Schadensersatz, Zeitkorridor

    Für eine solche Betrachtung spricht bereits, dass auch bei der Frage der Anwendbarkeit der Fluggastrechte-VO bei einheitlicher Buchung auf die gesamte Flug-Verbindung abgestellt wird und gerade keine Aufspaltung nach einzelnen Teilflügen stattfindet (EuGH, Urt. v. 24.02.2022 - C-451/20 - NJW-RR 2022, 563).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-451/20   

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https://dejure.org/2021,40216
Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-451/20 (https://dejure.org/2021,40216)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06.10.2021 - C-451/20 (https://dejure.org/2021,40216)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06. Oktober 2021 - C-451/20 (https://dejure.org/2021,40216)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Airhelp (Retard de vol de réacheminement)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Ausgleichsleistungen für Fluggäste bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen - Einheitliche Buchung bei einem Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft - Aus zwei Flügen bestehende ...

  • rechtsportal.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Ausgleichsleistungen für Fluggäste bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen - Einheitliche Buchung bei einem Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft - Aus zwei Flügen bestehende ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 31.05.2018 - C-537/17

    Ein Ausgleichsanspruch wegen großer Verspätung eines Fluges besteht auch bei …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-451/20
    Rn. 44 Das geht zunächst aus dem Urteil Wegener hervor.

    Zum Fall einer Beförderung aufgrund einer einzigen Buchung, wie sie dem Urteil Wegener zugrunde lag, hat der Gerichtshof entschieden, dass diese Beförderung insgesamt als Flug mit Anschlussflügen zu betrachten ist, der Art. 3 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung unterliegt{FN-VERWEIS:16}.

    Rn. 55 Sie würde dazu führen, dass die Kombination eines von dieser Verordnung erfassten Fluges mit einem nicht von ihr erfassten Flug, wie in den Rechtssachen, in denen die Urteile Wegener und České aerolinie sowie der Beschluss KLM ergangen sind, dem Fluggast einen Schutz ermöglichen würde, der die Gesamtheit der beiden Flüge umfasst, während ihm die Kombination von zwei Flügen, die - wie im Ausgangsverfahren - jeweils gesondert von dieser Verordnung erfasst werden, jeglichen Schutz entzöge.

    Rn. 56 Konkret würde dies bedeuten, dass die Fluggäste eines Fluges, auf den die Verordnung Nr. 261/2004 nicht anwendbar ist, wie die Fluggäste des Fluges Agadir-Casablanca in der Rechtssache, in der das Urteil Wegener ergangen ist, oder des Fluges Abu Dhabi-Bangkok in der Rechtssache, in der das Urteil Fall České aerolinie ergangen ist, vor den Folgen einer Annullierung oder Verspätung besser geschützt wären als die Fluggäste von zwei Flügen, die jeweils für sich in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen, wie die Fluggäste der Flüge Chişinău-Wien und Wien-Bangkok in einem Fall wie dem des Ausgangsverfahrens.

    Rn. 57 Ich möchte hinzufügen, dass sich aus den Urteilen Wegener und České aerolinie sowie aus dem Beschluss KLM nicht ergibt, dass eine aus mehreren Teilstrecken bestehende Flugverbindung für die Zwecke der Ausgleichszahlung nach der Verordnung Nr. 261/2004 in allen Fällen als ein einziger Flug anzusehen ist, sondern nur, dass dies im Rahmen von Flugkonfigurationen wie denjenigen, um die es in diesen Rechtssachen ging, in Betracht kommen kann.

    {FN:12} Vgl. Urteile vom 31. Mai 2018, Wegener (C-537/17, im Folgenden: Urteil Wegener, EU:C:2018:361), und vom 11. Juli 2019, České aerolinie (C-502/18, im Folgenden: Urteil České aerolinie, EU:C:2019:604), sowie Beschluss vom 12. November 2020, KLM Royal Dutch Airlines (C-367/20, im Folgenden: Beschluss KLM, EU:C:2020:909).

    {FN:14} Urteil Wegener (…Rn. 16 und 17).

    {FN:15} Urteil Wegener (…Rn. 18).

    {FN:16} Urteil Wegener (…Rn. 24 und 25).

    {FN:33} Vgl. Urteil Wegener (…Rn. 16).

  • EuGH, 10.07.2008 - C-173/07

    Emirates Airlines - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Entschädigung …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-451/20
    {FN:6} Vgl. Urteil vom 10. Juli 2008, Emirates Airlines (C-173/07, EU:C:2008:400, Rn. 30).

    {FN:7} Vgl. u. a. Urteile vom 10. Juli 2008, Emirates Airlines (C-173/07, EU:C:2008:400, Rn. 40), vom 22. Juni 2016, Mennens (…C-255/15, EU:C:2016:472, Rn. 20), und vom 22. April 2016, Austrian Airlines (…C-826/19, EU:C:2021:318, Rn. 34).

    {FN:10} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Juli 2008, Emirates Airlines (C-173/07, EU:C:2008:400, Rn. 38).

    {FN:11} Vgl. u. a. Urteile vom 10. Januar 2006, 1ATA und ELFAA (…C-344/04, EU:C:2006:10, Rn. 95), und vom 10. Juli 2008, Emirates Airlines (C-173/07, EU:C:2008:400, Rn. 39).

    {FN:23} Urteil vom 10. Juli 2008 (C-173/07, EU:C:2008:400, Rn. 52).

    {FN:24} Vgl. Urteil vom 10. Juli 2008, Emirates Airlines (C-173/07, EU:C:2008:400, Rn. 51).

    {FN:25} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Juli 2008, Emirates Airlines (C-173/07, EU:C:2008:400, Rn. 34 und 35).

  • EuGH, 11.07.2019 - C-502/18

    Flugverbindung von einem Mitgliedstaat in einen Drittstaat mit Umsteigen in einem …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-451/20
    Rn. 47 Eine ähnliche Lösung wurde später im Urteil České aerolinie und im Beschluss KLM gewählt.

    Rn. 48 Die Rechtssache, in der das Urteil České aerolinie ergangen ist, betraf einen Flug von einem Mitgliedstaat zu einem Endziel in einem Drittstaat mit Zwischenlandung in einem Drittstaat{FN-VERWEIS:17}.

    {FN:12} Vgl. Urteile vom 31. Mai 2018, Wegener (C-537/17, im Folgenden: Urteil Wegener, EU:C:2018:361), und vom 11. Juli 2019, České aerolinie (C-502/18, im Folgenden: Urteil České aerolinie, EU:C:2019:604), sowie Beschluss vom 12. November 2020, KLM Royal Dutch Airlines (C-367/20, im Folgenden: Beschluss KLM, EU:C:2020:909).

    {FN:21} Vgl. Urteil České aerolinie (…Rn. 30) und Beschluss KLM (…Rn. 31).

    {FN:39} Vgl. entsprechend im Rahmen einer Codesharing-Vereinbarung zwischen zwei ausführenden Luftfahrtunternehmen Urteil České aerolinie (…Rn. 27, 29 und 30) und Beschluss KLM (…Rn. 29 bis 31).

  • EuGH, 19.11.2009 - C-402/07

    Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-451/20
    {FN:32} Vgl. u. a. Urteile vom 19. November 2009, Sturgeon u. a. (C-402/07 und C-432/07, EU:C:2009:716, Rn. 52), sowie vom 23. Oktober 2012, Nelson u. a. (…C-581/10 und C-629/10, EU:C:2012:657, Rn. 48).

    {FN:35} Vgl. u. a. Urteile vom 19. November 2009, Sturgeon u. a. (C-402/07 und C-432/07, EU:C:2009:716, Rn. 44 und 45), und vom 22. Dezember 2008, Wallentin-Hermann (…C-549/07, EU:C:2008:771, Rn. 17).

    {FN:40} Vgl. u. a. Urteile vom 19. November 2009, Sturgeon u. a. (C-402/07 und C-432/07, EU:C:2009:716, Rn. 68), sowie vom 23. Oktober 2012, Nelson u. a. (…C-581/10 und C-629/10, EU:C:2012:657, Rn. 80).

  • EuGH, 26.02.2013 - C-11/11

    Die Fluggäste eines Flugs mit Anschlussflügen müssen entschädigt werden, wenn ihr …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-451/20
    {FN:13} Urteil vom 26. Februar 2013 (C-11/11, EU:C:2013:106, Rn. 33 und 34).

    {FN:29} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Februar 2013, Folkerts (C-11/11, EU:C:2013:106, Rn. 35).

  • EuGH, 11.06.2020 - C-74/19

    Das störende Verhalten eines Fluggastes kann einen "außergewöhnlichen Umstand" …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-451/20
    Zu den anderen von der Union geschlossenen Abkommen gehören z. B. das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum vom 2. Mai 1992 (…ABl. 1994, L 1, S. 3) in der durch das Übereinkommen über die Beteiligung der Republik Bulgarien und Rumäniens am Europäischen Wirtschaftsraum (…ABl. 2007, L 221, S. 15) geänderten Fassung (vgl. u. a. Art. 47 Abs. 2 und Art. 126 Abs. 1 Nr. 8 des Protokolls 1 und Anhang XIII sowie Urteil vom 11. Juni 2020, Transportes Aéreos Portugueses, C-74/19, EU:C:2020:460, Rn. 32), oder das Übereinkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten, der Republik Albanien, Bosnien und Herzegowina, der Republik Bulgarien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, der Republik Island, der Republik Kroatien, der Republik Montenegro, dem Königreich Norwegen, Rumänien, der Republik Serbien und der Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen in Kosovo zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums vom 16. Oktober 2006 (…ABl. 2006, L 285, S. 3, vgl. u. a. Anhang II Nr. 3).

    {FN:36} Vgl. Urteil vom 11. Juni 2020, Transportes Aéreos Portugueses (C-74/19, EU:C:2020:460, Rn. 58 und 59).

  • EuGH, 22.12.2008 - C-549/07

    EIN LUFTFAHRTUNTERNEHMEN DARF ES IN ALLER REGEL NICHT ABLEHNEN, FLUGGÄSTEN NACH …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-451/20
    Vgl. u. a. Urteil vom 22. Dezember 2008, Wallentin-Hermann (C-549/07, EU:C:2008:771, Rn. 20), und Beschluss vom 27. Juni 2018, flightright (…C-130/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:496, Rn. 14).

    {FN:35} Vgl. u. a. Urteile vom 19. November 2009, Sturgeon u. a. (…C-402/07 und C-432/07, EU:C:2009:716, Rn. 44 und 45), und vom 22. Dezember 2008, Wallentin-Hermann (C-549/07, EU:C:2008:771, Rn. 17).

  • EuGH, 23.10.2012 - C-581/10

    Nelson u.a. - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 5 bis 7 - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-451/20
    {FN:32} Vgl. u. a. Urteile vom 19. November 2009, Sturgeon u. a. (…C-402/07 und C-432/07, EU:C:2009:716, Rn. 52), sowie vom 23. Oktober 2012, Nelson u. a. (C-581/10 und C-629/10, EU:C:2012:657, Rn. 48).

    {FN:40} Vgl. u. a. Urteile vom 19. November 2009, Sturgeon u. a. (…C-402/07 und C-432/07, EU:C:2009:716, Rn. 68), sowie vom 23. Oktober 2012, Nelson u. a. (C-581/10 und C-629/10, EU:C:2012:657, Rn. 80).

  • EuGH, 12.03.2020 - C-832/18

    Ein Fluggast, der eine Ausgleichsleistung für die Annullierung eines Fluges …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-451/20
    {FN:34} Vgl. zweiter Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 261/2004 und Urteil vom 12. März 2020, Finnair (C-832/18, EU:C:2020:204, Rn. 30).

    {FN:37} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. März 2020, Finnair (C-832/18, EU:C:2020:204, Rn. 32).

  • EuGH, 27.06.2018 - C-130/18

    flightright - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-451/20
    Vgl. u. a. Urteil vom 22. Dezember 2008, Wallentin-Hermann (…C-549/07, EU:C:2008:771, Rn. 20), und Beschluss vom 27. Juni 2018, flightright (C-130/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:496, Rn. 14).

    {FN:31} Vgl. Beschluss vom 27. Juni 2018, flightright (C-130/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:496, Rn. 6 bis 8 und 23).

  • EuGH, 13.10.2011 - C-83/10

    Im Fall der Annullierung eines Flugs können die Fluggäste unter bestimmten …

  • EuGH, 23.03.2021 - C-28/20

    Airhelp - Fluggastrechte bei Flugannulierung: Angekündigte Streiks sind keine …

  • EuGH, 04.09.2014 - C-452/13

    Die tatsächliche Ankunftszeit eines Fluges steht für den Zeitpunkt, zu dem …

  • EuGH, 10.01.2006 - C-344/04

    DIE VERORDNUNG ÜBER AUSGLEICHS- UND UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN FÜR FLUGGÄSTE IST …

  • EuGH, 22.04.2021 - C-826/19

    Die bloße Umleitung eines Fluges zu einem nahe gelegenen Flughafen begründet …

  • EuGH, 12.11.2020 - C-367/20

    KLM Royal Dutch Airlines - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der …

  • EuGH, 22.06.2016 - C-255/15

    Mennens - Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. …

  • EuGH, 01.10.2020 - C-654/19

    FP Passenger Service - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der …

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2021 - C-561/20

    United Airlines - Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Verordnung (EG) …

    Zur Frage der Anwendbarkeit der Verordnung Nr. 261/2004 auf eine Flugverbindung, bei der zwar der erste Abflugort und das Endziel in einem Drittland liegen, die aber aus zwei Flügen mit einem Abflug bzw. einer Ankunft in einem Mitgliedstaat besteht, siehe Schlussanträge des Generalanwalts Saugmandsgaard Øe in der Rechtssache Airhelp (Verspätung von Flug mit anderweitiger Beförderung) (C-451/20, EU:C:2021:829, Nrn. 24 bis 60, Urteil zum Zeitpunkt der Vorlage dieser Schlussanträge noch nicht verkündet).

    {FN:30} Vgl. insoweit Schlussanträge des Generalanwalts Saugmandsgaard Øe in der Rechtssache Airhelp (Verspätung von Flug mit anderweitiger Beförderung) (C-451/20, EU:C:2021:829, Nrn. 24 bis 60), der allerdings ausführt, dass die Verordnung auch auf Flüge mit Anschlussflug von einem Drittland in ein anderes Drittland anwendbar ist, wenn der Ankunftsort des ersten Teilflugs und der Abflugort des zweiten Teilflugs im Gebiet eines Mitgliedstaats liegen.

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